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Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 - Sächsisches ...

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„Green per definition“/ Äquivalenzansatz<br />

Art. 31 Dauergrünlanderhalt<br />

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Grundsätzlich gilt KOM-Vorschlag weiter<br />

Bei MS < 5 % Verringerung Anteil DGL können vom einzelbetrieblichen DGL-<br />

Erhalt abweichen und bisherige CC-Regelung fortführen<br />

Frist für Umwandlung AL in DGL kann von 5 auf 8 Jahre erhöht werden<br />

Art. 32 ÖV (Zahl 7 steht in eckiger Klammer) (Forderung EP zeitliche Staffelung<br />

2014 - 3%, 2016 - 5 %, 2018 - 7 % aber nur <strong>nach</strong> Prüfung; Agrarrat 3,5 %)<br />

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33<br />

Betriebe befreit, die Bedingungen analog Anbaudiv. erfüllen<br />

Anerkennung Brachflächen, LE, Terrassen, Aufforstungsflächen,<br />

Pufferstreifen, Dauerkulturflächen 20-70 Bäume, Agro-Forst-Flächen, Flächen<br />

entlang von Waldrändern, Flächen in AUKM oder WRRL (siehe vorn)<br />

Fakultatives Schema mit Gewichtungsfaktoren für verschiedene Typen ÖV<br />

| 7. März <strong>2013</strong> | Sylke Ott-Wiemann R 21

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