Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 - Sächsisches ...
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„Green per definition“/ Äquivalenzansatz<br />
4. Revision durch KOM Mitgliedsstaaten können entscheiden:<br />
❙ Teilnehmer an bestimmten AUKM sowie Maßnahmen <strong>nach</strong> ELER-WRRL sowie<br />
Teilnehmer an gleichartigen Verpflichtungen außerhalb ELER (Gesamtbetrieb)<br />
von greening befreit<br />
❙ analog bei Beteiligung an Umwelt-Zertifizierungsprogramm oberhalb CC<br />
Art. 30 Anbaudiversifizierung: befreit sind<br />
❙ Betriebe bis 15 ha<br />
❙ Betriebe bis 50 ha mit hohem Grünlandanteil (75 % Grünlandanteil)<br />
❙ Betriebe deren Ackerflächen nur mit Gras/krautigen Futterpflanzen/Leguminosen<br />
❙ keine Sonderregelung für Spezialbetriebe<br />
32 | 7. März <strong>2013</strong> | Sylke Ott-Wiemann