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Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 - Sächsisches ...

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„Green per definition“/ Äquivalenzansatz<br />

4. Revision durch KOM Mitgliedsstaaten können entscheiden:<br />

❙ Teilnehmer an bestimmten AUKM sowie Maßnahmen <strong>nach</strong> ELER-WRRL sowie<br />

Teilnehmer an gleichartigen Verpflichtungen außerhalb ELER (Gesamtbetrieb)<br />

von greening befreit<br />

❙ analog bei Beteiligung an Umwelt-Zertifizierungsprogramm oberhalb CC<br />

Art. 30 Anbaudiversifizierung: befreit sind<br />

❙ Betriebe bis 15 ha<br />

❙ Betriebe bis 50 ha mit hohem Grünlandanteil (75 % Grünlandanteil)<br />

❙ Betriebe deren Ackerflächen nur mit Gras/krautigen Futterpflanzen/Leguminosen<br />

❙ keine Sonderregelung für Spezialbetriebe<br />

32 | 7. März <strong>2013</strong> | Sylke Ott-Wiemann

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