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Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 - Sächsisches ...

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Obligatorische Ökologisierungskomponente<br />

„Greening“ = einfache, allgemeine, nicht vertragliche, jährliche Maßnahmen, die<br />

über Cross Compliance hinaus gehen und im Zusammenhang mit der<br />

Landwirtschaft stehen<br />

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ist kein Bestandteil des Zahlungsanspruches<br />

trotzdem muss sie mit beantragt werden und ist sanktionsbewährt<br />

Sanktion soll auch höher ausfallen dürfen, als die Ö-Prämie selbst ist (max.<br />

200 %) = auch Kürzung der Basisprämie<br />

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d. h. die beiden Prämien sind miteinander verknüpft<br />

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Greening-Vorgaben gehören künftig zur baseline für AUM<br />

30<br />

| 7. März <strong>2013</strong> | Name des Präsentators

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