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Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 - Sächsisches ...

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Obligatorische Ökologisierungskomponente<br />

Maßnahmen – alle drei zu erfüllen (Art. 27) für Betriebe<br />

ab 3 ha<br />

Dauergrünland (Art. 29)<br />

Anbaudiversifizierung<br />

(Art. 28) (crop diversification)<br />

Flächennutzung im<br />

Umweltinteresse (Art. 30)<br />

Erhalt des DGL: 5 % Umbruch erlaubt<br />

Referenzzeitraum 01.01.2014 (aber CC –<br />

Übergangsregelung bis 2015)<br />

mind. 3 Früchte, jede mind. 5% und<br />

max. 70%, für Betriebe mit mehr als 3<br />

ha Ackerland<br />

mind. 7% der der antragsberechtigten<br />

Fläche abzügl. Dauergrünland des<br />

Betriebes<br />

Betriebe des ÖL erfüllen Greening automatisch; Betriebe in FFH-Gebieten müssen die<br />

Maßnahmen durchführen, die mit der Bewirtschaftung des entsprechenden Gebietes<br />

vereinbar sind<br />

29 | 7. März <strong>2013</strong> |

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