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Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 - Sächsisches ...

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Aktiver Landwirt<br />

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mind. DZ betragen 5 % des außerlandwirtschaftlichen Einkommens<br />

gilt bei DZ-Höhen über 5.000 EUR pro Jahr bei 300 €/ha: 16,7 ha (bei 267 EUR/ ha:<br />

18,7 ha)<br />

Vorschläge Agrarrat (zyprische Präsidentschaft)<br />

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Beihilfefähigkeit stärker an das Land, nicht an Antragsteller knüpfen sonst werden<br />

Nebenerwerbslandwirte ausgeschlossen<br />

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ausführen von Mindesttätigkeiten nicht nur zum Erhalt der Flächen für Beweidung bzw.<br />

Ackerbau<br />

mehr Kompetenzen für Mitgliedstaaten, um Antragsteller auszuschließen (Negativliste<br />

oder anhand objektiver Kriterien)<br />

mind. DZ betragen 5 % des außerlandwirtschaftlichen Einkommens<br />

gilt bei DZ-Höhen über 5.000 EUR pro Jahr<br />

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| 7. März <strong>2013</strong> | Name des Präsentators

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