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Evaluation EPLR Sachsen: Halbzeitbericht 2003 - Sächsisches ...

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5 Darstellung der Ergebnisse<br />

5.1 Analyse der finanziellen und administrativen Inputs<br />

5.1.1 Finanzielle Inanspruchnahme der Programme und Ausgabenschätzung<br />

für den Zeitraum bis 2006<br />

Die Bewilligung und Finanzierung für die im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel für<br />

die Maßnahmen nach dem „Plan zur Entwicklung des ländlichen Raumes“ im Sinne des Artikel<br />

4 der VO (EG) Nr. 1258/99 erfolgt über die nachgeordneten Fachbehörden des Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates <strong>Sachsen</strong>.<br />

Zur Umsetzung des Entwicklungsplanes betragen die öffentlichen Kosten laut Plan im siebenjährigen<br />

Planungszeitraum für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> rund 450 Mio. EUR (davon 330,50<br />

Mio. EU-finanziert und 119,6 Mio. EUR Kofinanzierungsmittel).<br />

Im Rahmen der erstattungsfähigen Höchstbeträge werden folgende Kofinanzierungsraten<br />

angewandt:<br />

Maßnahme gemäß VO (EG) Nr.1257/99 Kofinanzierungsrate<br />

Vorruhestand 75 %<br />

Benachteiligte Gebiete 65 %<br />

Agrarumweltmaßnahmen 75 %<br />

Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen 75 %.<br />

Im Rahmen UL gibt es Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen, bei denen der Hektarsatz<br />

über den erstattungsfähigen Höchstbeträgen liegt. Dieser Differenzbetrag wird durch<br />

den Freistaat <strong>Sachsen</strong> zu 100 % selbst getragen (z.B. bei der Maßnahme im Umweltgerechten<br />

Gartenbau „Ökologischer Anbau von Gemüse unter Glas/Folie).<br />

Der Finanzierungsplan des Entwicklungsplanes für die Förderperiode 2000-2006 für die<br />

Maßnahmen des EAGFL-Garantie wird in Tab. 5.1.1 dargestellt, Tab. 5.1.2. zeigt den veränderten<br />

indikativen Finanzplan. Er dient als Planungsgröße und bedarf der Abgleichung mit<br />

den tatsächlich gezahlten Förderprämien, die in Tab. 5.1.3 ersichtlich werden.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 61


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.1.1: Gesamtfinanzierungsplan des Entwicklungsplanes für den Förderzeitraum 2000 – 2006 (EU-Haushaltsjahr, Angaben in Mio. EUR)<br />

Schwerpunkt 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006 insgesamt<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Mio EUR<br />

Vorruhestand - - 0,65 0,48 1,59 1,19 2,87 2,15 3,84 2,88 4,07 3,05 4,07 3,05 17,09 12,80<br />

Benacht. Gebiete 2,97 1,93 2,97 1,93 2,97 1,93 2,97 1,93 2,97 1,93 2,97 1,93 2,97 1,93 20,79 13,51<br />

Agrarumweltmaßn. - - 17,58 13,17 23,23 17,40 29,04 21,75 35,19 21,75 50,69 37,98 48,65 36,42 204,38 153,07<br />

Aufforstung 0,67 0,50 3,06 2,29 4,90 3,67 6,72 5,04 7,70 5,77 6,96 5,22 10,90 8,17 40,91 30,66<br />

Schwerpunkt gesamt 3,64 2,43 24,26 17,87 32,69 24,19 41,60 30,87 49,70 36,93 64,69 48,18 66,59 49,57 283,17 210,04<br />

Bewertung 0,10 0,07 0,03 0,02 0,03 0,02 0,07 0,05 0,03 0,02 0,03 0,02 0,07 0,05 0,36 0,25<br />

Frühere flankierende 55,36 41,50 36,28 27,21 29,19 21,89 21,71 16,28 15,14 11,35 1,47 1,10 1,18 0,88 160,33 120,21<br />

Maßnahmen<br />

andere Maßnahmen 55,46 41,57 36,31 27,23 29,22 21,91 21,78 16,33 15,17 11,37 1,50 1,12 1,25 0,93 160,69 120,46<br />

insgesamt<br />

Finanzierungsplan 59,10 44,00 60,57 45,10 61,91 46,10 63,38 47,20 64,87 48,30 66,19 49,30 67,84 50,50 443,86 330,50<br />

gesamt<br />

Quelle: <strong>EPLR</strong> für den Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 62


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.1.2: Geänderter Gesamtfinanzierungsplan des Entwicklungsplanes für den Förderzeitraum 2000 – 2006 (EU-Haushaltsjahr<br />

Angaben in Mio. EUR)<br />

Schwerpunkt 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006 insgesamt<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Mio. EUR<br />

Vorruhestand 0,305 0,229 0,224 0,168 1,589 1,190 2,880 2,150 3,840 2,880 4,070 3,050 3,750 2,810 16,658 12,477<br />

Benacht. Gebiete 2,423 1,817 2,475 1,609 0,062 0,040 4,960 3,466<br />

Agrarumweltmaßn. dav. nach VO 2078/92 62,343 58,693 46,753 44,020 60,444 35,379 45,297 26,499 56,980 28,723 42,430 21,389 52,960 20,720 39,410 15,430 52,550 12,500 39,080 9,310 52,940 0,800 38,390 0,600 52,380 0,510 38,930 0,380 390,597 157,325 291,290<br />

117,628<br />

Aufforstung<br />

dav. nach VO 2080/92 3,259 2,180 2,439 1,635 1,280 0,456 0,954 0,339 3,220 0,297 2,412 0,222 7,470 0,750 5,600 0,560 8,450 0,750 6,330 0,560 9,150 0,740 6,850 0,550 11,640 0,740 8,720 0,550 44,469 5,913 33,305<br />

4,416<br />

Begleitmaßnahmen 68,330 51,238 64,423 48,028 61,851 46,072 63,310 47,160 64,840 48,290 66,160 49,290 67,770 50,460 456,684 340,538<br />

Evaluierung<br />

Maßn. vor 1992<br />

0,000 0,014 0,000 0,010 0,030 0,035 0,023 0,026 0,030 0,029 0,007 0,021 0,070 0,000 0,040 0,000 0,030 0,000 0,010 0,000 0,030 0,000 0,010 0,000 0,070 0,000 0,040 0,000 0,260 0,078 0,130<br />

0,057<br />

Sonstige Maßnahmen 0,014 0,010 0,065 0,049 0,059 0,028 0,070 0,040 0,030 0,010 0,030 0,010 0,070 0,040 0,338 0,187<br />

Rückforderungen -0,394 -0,295 -0,308 -0,231 -0,526<br />

Total 67,950 50,953 64,180 47,846 61,910 46,100 63,380 47,200 64,870 48,300 66,190 49,300 67,840 50,500 457,022 340,199<br />

Mehr-/Minderausgaben -5,953 -2,746 -8,699<br />

Plan 60,320 45,000 60,570 45,100 61,910 46,100 63,380 47,200 64,870 48,300 66,190 49,300 67,840 50,500 445,080 331,500<br />

Quelle: Änderungsantrag des <strong>EPLR</strong> für den Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Tab. 5.1.3: IST- Zahlen der Förderprämien in Mio. EUR (Kalenderjahr)<br />

Schwerpunkt 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006 insgesamt<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Vorruhestand - - 0,40 0,30 0,80 0,60<br />

Benacht. Gebiete 2,43 1,58 2,45 1,59 0,00 0,00<br />

Agrarumweltmaßn. 60,90 42,40 64,10 47,20 70,34 51,62<br />

Aufforstung 1,67 1,25 1,79 1,34 2,29 1,70<br />

gesamt 65,00 45,23 68,74 50,43 73,43 53,92<br />

Quelle: SMUL - Monitoringberichte 2000, 2001, 2002<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

Öffentl.<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

EU-<br />

Beteiligung<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 63


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Die für die Vorruhestandsregelung veranschlagten öffentlichen Kosten wurden nicht erreicht<br />

und vermindern sich um 0,43 Mio. EUR bzw. 0,31 Mio. EUR EU Beteiligung.<br />

Die Daten der Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete wurden den vom SMUL für<br />

die Auswertung übergebenen Daten entnommen. Es ergeben sich kleinere Abweichungen<br />

zu den Monitoringberichten, die noch zu klären sind. Es ist zu beachten, dass über den<br />

<strong>EPLR</strong> nur der Ergänzungsbeitrag zur Ausgleichszulage gefördert wurde, in der vorstehenden<br />

Tabelle ist hinsichtlich des Mittelabflusses auch nur dieser Teil berücksichtigt. Die öffentlichen<br />

Kosten reduzieren sich im Jahr 2001 um rund 0,5 Mio. €, wodurch 0,32 Mio. € EU-<br />

Mittel freigesetzt werden. Ab 2002 ist die Zahlung eines Ergänzungsbetrags zur Ausgleichszulage<br />

nicht mehr vorgesehen.<br />

Durch die Umschichtung der Mittel für Agrarumweltmaßnahmen gegenüber dem <strong>EPLR</strong> erhöhten<br />

sich die Mittel um 7,5 Mio. €, der davon aus EU Mitteln gezahlte Betrag stieg um 5,7<br />

Mio. €.<br />

Bei den Erstaufforstungen landwirtschaftlicher Flächen wurden die Daten des Monitoringberichtes<br />

verwendet, wobei hier Aufforstungen, Unterhaltungskosten und Einkommensverluste<br />

berücksichtigt wurden. Darüber hinaus benennt der Monitoringbericht Altverpflichtungen für<br />

das Jahr 2000 in Höhe von 1,87 Mio. € (darunter 1,34 Mio. € EU-Beteiligung) und für das<br />

Jahr 2001 in Höhe von 0,14 Mio. € (darunter 0,11 Mio. € EU-Beteiligung). Diese sind in der<br />

vorstehenden Tabelle 5.1.3 nicht berücksichtigt.<br />

Im Vergleich der oben angeführten Tabellen wird deutlich, dass die tatsächlichen Auszahlungen<br />

von den ursprünglich geplanten Fördermitteln des ELPR in allen Maßnahmen abweichen<br />

und in allen angebotenen Maßnahmen mit Ausnahme der Agrarumweltmaßnahmen<br />

deutlich unter den geplanten Fördermitteln liegen.<br />

In den ersten Jahren kam es insgesamt zu einer Überschreitung des Plafonds durch Vorschussgewährung<br />

der EU und Mittelumschichtung zwischen den Bundesländern. Allerdings<br />

besteht das Problem, dass sowohl beim Vorruhestand als auch beim UL-Programm im Jahr<br />

2000 Landesmittel rein rechnerisch zugewiesen wurden, die noch nicht verausgabt wurden.<br />

Es wird im Rahmen der Zwischenevaluierung zu prüfen sein, ob der bisher erfolgte zögerliche<br />

Mittelabfluss, insbesondere im Jahr 2000 auf eine späte Inkraftsetzung der Programme<br />

zurückzuführen ist oder auf Akzeptanzproblemen beruht. In letzteren Falle wäre im Rahmen<br />

der Zwischenevaluierung zu prüfen, ob die entsprechenden Förderrichtlinien zu verändern<br />

sind. Bei den Agrarumweltmaßnahmen steigen die öffentlichen Kosten sowie deren EU Beteiligung<br />

an. Dieser Entwicklung wird mit einer beantragten Änderung des Finanzplanes<br />

Rechnung getragen.<br />

Vorruhestand<br />

Die Richtlinie zur Förderung der Vorruhestandsregelung ist seit dem 1.1.2001 in Kraft getreten,<br />

so dass Daten erst für das Jahr 2001 vorliegen. Beim Programm zur Förderung des Vorruhestandes<br />

in der Landwirtschaft lagen die öffentlichen Ausgaben bei insgesamt 803 Tsd.<br />

EUR, von denen ca. 602 Tsd. EUR auf den EAGFL entfielen. Ziel waren lt. <strong>EPLR</strong> 106 Förderfälle<br />

und ein Abfluss von 2,108 Mio. €.<br />

In den Jahren 2001 und 2002 wurden insgesamt 51 Anträge bewilligt, darunter befanden<br />

sich 30 Folgeanträge; bei zwei Anträgen erfolgten keine Zahlungen mehr. 2002 stellten 19<br />

Landwirte und eine Arbeitnehmerin einen Antrag auf Vorruhestandsbeihilfe.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 64


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.1.4:<br />

Anwendungsumfang Vorruhestandsregelung<br />

Anzahl bewilligte<br />

Förderfälle<br />

Freigesetzte<br />

Fläche (in ha)<br />

Durchschnittlicher<br />

Förderbetrag (in €)<br />

Öffentliche Ausgaben<br />

(in 1000-€)<br />

dar. EAGFL<br />

(in 1000-€)<br />

Landwirte 47 2.138 16.754 1 787,6 590,7<br />

Lw. Arbeitnehmer<br />

4 3.925 1 15,7 11,8<br />

Gesamt 51 2.138 803,3 602,5<br />

Quelle: Angaben des SMUL<br />

1 Die VO (EG) 1257/1999 sieht für Landwirte 15.000 EUR/Jahr bzw. 1.250 EUR/Monat und bei Arbeitnehmern<br />

3.500 EUR/Jahr bzw. 291 €/Monat an Beihilfe vor. Der Freistaat <strong>Sachsen</strong> bewilligt/zahlt die Beihilfe in Jahresscheiben<br />

(1.7. bis 30.6.) eines jeden Jahres aus. Bei Erstantragstellern erfolgt deshalb in der Regel eine Auszahlung<br />

von 1½ Jahresscheiben. Daraus resultiert der angegebene Durchschnittswert. Wird der durchschnittliche<br />

Förderbetrag in EUR/Monat zugrundegelegt, ergeben sich bei den Landwirten durchschnittliche Förderbeträge<br />

von 1.162 EUR/Monat. Das entspricht einem durchschnittlichen Förderbetrag von 13.939 EUR/Jahr. Bei landwirtschaftlichen<br />

Arbeitnehmern ergibt sich analog ein durchschnittlicher Förderbetrag von 291 EUR/Monat, bzw.3.492<br />

EUR/Jahr. Die Höchstbeträge der VO werden mithin nicht überschritten.<br />

Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Es wurde bereits darauf verwiesen, dass eine getrennte Ausweisung von Ausgleichszulage<br />

und Ergänzungsbetrag hinsichtlich der Evaluierung wenig sinnvoll erscheint. Gleichwohl stellt<br />

die nachfolgende Tabelle auf den Ergänzungsbetrag ab, um die Kompatibilität zum Indikativen<br />

Finanzplan des <strong>EPLR</strong> zu sichern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ab dem Jahr 2002<br />

kein Ergänzungsbetrag gezahlt wird.<br />

Tab. 5.1.5:<br />

Anwendungsumfang des Ergänzungsbetrags zur Ausgleichszulage<br />

Anzahl geförderter<br />

Betriebe<br />

geförderte<br />

Fläche<br />

durchschnittl. Ausgleichszahlungen<br />

(in EUR)<br />

Tsd.-ha je Betrieb je ha<br />

Ausgleichszulage 2000 1.316 38 1.842 64<br />

Ausgleichszulage 2001 1.277 38 1.918 65<br />

Anzahl geförderter Betriebe Öffentliche Ausgaben<br />

dar. EAGFL (in T€)<br />

(in T€)<br />

Ausgleichszulage 2000 1.316 2.424 1.575<br />

Ausgleichszulage 2001*) 1.277 2.449 1.592<br />

Quelle:*) Monitoringbericht des Freistaats <strong>Sachsen</strong><br />

Auf die Differenz zu der oben angeführten Tabelle wurde bereits verwiesen.<br />

Der Mittelabfluss blieb damit hinter den im geänderten Gesamtfinanzierungsplan angeführten<br />

Werten zurück (jeweils 2,97 bzw. 1,93 Mio. €).<br />

Eine Einordnung des Ergänzungsbetrages zur gesamten Förderung über die Ausgleichszulage<br />

wird in der nachfolgenden Tabelle vorgenommen. Es wird deutlich, dass über den E-<br />

AGFL nur ein verhältnismäßig geringer Teil der Ausgleichszulage finanziert wird (2001: 6,9<br />

%; 2000: 9,5 %).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 65


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.1.6:<br />

Anwendungsumfang der Ausgleichszulage<br />

Jahr<br />

Geförderte Betriebe<br />

Geförderte Fläche (ha)<br />

gesamt dar. GA dar. EB<br />

1999 2.720 288.979 288.979<br />

2000 2.741 280.723 262.592 38.009<br />

2001 2.760 299.048 299.031 38.718<br />

2002 2.734 257.301 257.301 0<br />

Jahr<br />

Ausgleichszulage (T EUR)<br />

Gesamt dar. GA dar. außerhalb der GA<br />

gesamt<br />

dar. EAGFL<br />

1999 15.954,60 15.954,60<br />

2000 16.699,30 14.270,00 2.429,30 1.579,10<br />

2001 23.711,00 21.180,90 2.525,00 1.644,60<br />

2002 15.981,35 15.981,35 15.981,35 0<br />

EB = Ergänzungsbetrag Quelle: Angaben des SMUL<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

Der Freistaat <strong>Sachsen</strong> hat mit seinem seit 1993 angebotenen Programm „Umweltgerechte<br />

Landwirtschaft (UL)“ vielen Landwirten einen Einstieg in eine umweltfreundlichere und auf<br />

Nachhaltigkeit ausgerichtete Produktion ermöglicht. Es stellt ein geeignetes Anreizsystem<br />

dar, die nicht über den Markt entlohnten Umweltleistungen honoriert zu bekommen. In Tab.<br />

5.1.7 werden die seit Beginn der neuen Förderperiode gestellten Anträge, die geförderten<br />

Flächen und die gezahlten Beihilfen (Neuverpflichtungen) und die Altverpflichtungen dargestellt.<br />

Umweltgerechter Ackerbau (UA)<br />

Den Schwerpunkt des Programms „Umweltgerechte Landwirtschaft“ bildet das Teilprogramm<br />

„Umweltgerechter Ackerbau“.<br />

Im Wirtschaftsjahr 1999/00 wurden insgesamt 67,352 Mio. DM Fördermittel im Rahmen des<br />

Teilprogramms “Umweltgerechter Ackerbau” auf einer Fläche von 504.459 ha Ackerland<br />

ausgezahlt, im Wirtschaftsjahr 2000/01 waren es insgesamt 37,395 Mio. EUR (73,139 Mio.<br />

DM) Fördermittel im Rahmen des Teilprogramms “Umweltgerechter Ackerbau” auf einer Fläche<br />

von 504.459 ha Ackerland. Im Wirtschaftsjahr 2001/02 wurden auf einer Fläche von<br />

511.777 ha Zuwendungen in einer Höhe von 38,994 Mio. EUR gewährt.<br />

Extensive Grünlandwirtschaft (KULAP)<br />

Für das Teilprogramm “KULAP“ wurden im betrachteten Wirtschaftsjahr 1999/00 insgesamt<br />

33,596 Mio. DM Beihilfe gewährt. Im Wirtschaftsjahr 2000/01 betrug die Summe15,573 Mio.<br />

EUR (30,1458 Mio. DM). Dabei nahmen insgesamt 4.310 Antragsteller teil, davon 1.064<br />

Teilnehmer nach der Richtlinie 73/94-B, 2.485 nach der Richtlinie 73/99 des<br />

Kulturlandschaftsprogramms - Teil 1 und 761 Antragsteller nach der Richtlinie 73/2000<br />

(Teilprogramm “Extensive Grünlandwirtschaft”). Die Zuwendungen für KULAP im Jahr 2002<br />

betrugen insgesamt 15,880 Mio. EUR.<br />

Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />

Über das Teilprogramm „Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau“ werden<br />

sowohl integrierte als auch ökologische Anbauverfahren im Gemüse-, Obst- und Weinbau<br />

und integrierte Verfahren im Hopfenanbau gefördert.<br />

So wurden im Wirtschaftsjahr 1999/2000 für insgesamt 9.153 ha gärtnerisch genutzte Flächen<br />

Beihilfen in Höhe von 5.268 TDM gewährt, im Wirtschaftsjahr 2000/2001 waren es für<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 66


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

insgesamt 9.475 ha Beihilfen in Höhe von 2,8 Mio. Euro. Im Jahr 2002 betrug die Summe<br />

der Zuwendungen für das Teilprogramm insgesamt 2,914 Mio. EUR.<br />

Erhaltung existenzgefährdeter Haustierrassen (ER)<br />

Im Rahmen des Teilprogramms „Erhaltung existenzgefährdeter Haustierrassen“ wurden den<br />

am Programm teilnehmenden sächsischen Tierhaltern im Wirtschaftsjahr 2000/01 insgesamt<br />

39,6 TEUR (77,5 TDM) Fördermittel für 337 GVE ausgezahlt. Im Jahr 2002 waren es 29.645<br />

EUR.<br />

Naturschutz und Erhaltung der Kulturlandschaft (NAK)<br />

Das Teilprogramm E (NAK) wurde 2000 das erste Mal angeboten. Im Rahmen dieses Teilprogramms<br />

wurde im Jahr 2001 eine Fördersumme von fast 8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt,<br />

im Jahr 2002 waren es 10,11 Mio. EUR.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 67


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.1.7: Anwendungsumfang Umweltgerechte Landwirtschaft (UL)<br />

Maßnahme Anzahl Anträge Fläche in ha<br />

Tiere in GVE<br />

Fördersumme<br />

EUR<br />

2000 2001 2002 2000 2001 2002 2000 2001 2002<br />

Teil A<br />

Umweltgerechter Ackerbau<br />

Teil B<br />

nach Altverpflichtung<br />

nach Neuverpflichtung<br />

1.746<br />

-<br />

912<br />

885<br />

669<br />

1.207<br />

KULAP<br />

489.713<br />

-<br />

207.891<br />

296.570<br />

136.505<br />

375.272<br />

34.436.850<br />

-<br />

14.949.998<br />

22.445.319<br />

9.257.133<br />

29.736.484<br />

Teil C<br />

nach Altverpflichtung<br />

nach Neuverpflichtung<br />

3.932<br />

406<br />

3.549<br />

761<br />

3.042<br />

1.213<br />

110.248<br />

13.294<br />

96.240<br />

21.230<br />

Umweltgerechter Garten- Weinbau und Hopfen (UGA)<br />

80.456<br />

31.984<br />

15.513.271<br />

1.662.382<br />

12.923.172<br />

2.650.099<br />

11.673.763<br />

4.205.995<br />

Teil D<br />

nach Altverpflichtung<br />

nach Neuverpflichtung<br />

154<br />

40<br />

125<br />

78<br />

118<br />

100<br />

8.026<br />

1.127<br />

Erhaltung genetischer Ressourcen<br />

7.006<br />

2.469<br />

6.670<br />

3.174<br />

2.382.000<br />

311.687<br />

2.096.226<br />

711.108<br />

1.936.523<br />

908.017<br />

Teil E<br />

nach Altverpflichtung<br />

nach Neuverpflichtung<br />

271<br />

11<br />

89<br />

49<br />

43<br />

56<br />

588,35<br />

31,25<br />

Naturschutz und Erhaltung der Kulturlandschaft<br />

168,0<br />

168,9<br />

85,5<br />

155,9<br />

60.472<br />

3.944<br />

17.186<br />

22.461<br />

8.845<br />

20.801<br />

nach Neuverpflichtung 717 1.362 1.875 10.601<br />

22.315 27.487 3.629.044 7.998.900 10.110.028<br />

Summe 57.999.650 63.814.469 67.857.589<br />

Quelle: Sächsischer Agrarbericht (2000, 2001,2002)<br />

EAGFL-Datenbank (Kreuzchenliste) der Monate 9/2000 (Teil A) und 11/2000 (Teile A, B, C, D)<br />

RP Chemnitz, Abteilung Landwirtschaft (RL 73/99, Teil D 2000)<br />

Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft, FB Informationstechnik, Datenbank „Fördermittel Landwirtschaft – Land <strong>Sachsen</strong>“ (Teil E 2000, 2001)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Erstaufforstungen landwirtschaftlicher Flächen (Ökologische Waldmehrung)<br />

In den Förderstatistiken (bzw. generell den für die Auswertung zugrunde gelegten Materialien)<br />

werden die drei Maßnahmen (Erstaufforstung, Pflege und Schutz der Kultur, Erstaufforstungsprämie)<br />

nur teilweise getrennt ausgewiesen, was die Interpretation nicht erleichtert.<br />

Ferner ist auf erhebliche Zeitverschiebungen zwischen Bewilligung, Anpflanzung, Auszahlung<br />

und Erstaufforstungsprämie zu verweisen. So wird z.B. die Erstaufforstungsprämie auf<br />

einen Zeitraum von 20 Jahren bewilligt, während die Auszahlung in Jahresscheiben erfolgen.<br />

Eine Gesamtübersicht über die Zahl der Maßnahmen und die Höhe der Förderung gibt die<br />

nachfolgende Tabelle.<br />

Tab. 5.1.8: Anwendungsumfang Erstaufforstungen 1)<br />

Art der<br />

Förderung<br />

Anzahl der Vereinbarungen<br />

Unterhaltungskosten<br />

Einkommensverluste<br />

Insgesamt<br />

Altverpflichtungen<br />

2080/92<br />

davon neu<br />

Öffentliche Ausgaben<br />

Mittelbindungen<br />

(in T€)<br />

dar. EAGFL (in T€)<br />

2000 2001 2002 2000 2001 2002 2000 2001 2002 2000 2001 2002<br />

165 449 977 165 284 528 110 338 771 83 254 578<br />

191 311 757 191 120 446 169 229 464 125 169 348<br />

279 567 1.235 208 423 926<br />

355 92 91 1.866 143 316 1.340 107 237<br />

Anpflanzungskosten<br />

Anzahl der genehmigten Anträge<br />

Förderfläche (in '000 ha)<br />

Öffentliche Ausgaben - Mittelbindungen<br />

(in '000 EUR)<br />

privat öffentl. insgesamt<br />

privat öffentl. insgesamt<br />

Insgesamt EAGFL-<br />

Beitrag<br />

2000 162 6 168 0 0 0 1.386 1.040<br />

2001 180 8 188 0 0 0 1.223 917<br />

2002 161 7 168 0 0 0 1.062 797<br />

Quelle: Angaben des SMUL<br />

1) Die Angaben wurden den Monitoringberichten entnommen. Ein Abgleich mit detaillierten Angaben der Forstpräsidien<br />

steht noch aus.<br />

Die Statistik der Anträge und des Mittelabflusses verzeichnet das reale Bild insofern, als die<br />

Richtlinie zur Förderung der ökologischen Waldmehrung (RL 93/2000) erst am 8.11.2000<br />

veröffentlicht wurde. Obwohl sie rückwirkend zum 1.1.2000 in Kraft gesetzt wurde, war 2000<br />

eine relativ geringe Inanspruchnahme zu verzeichnen. Dies war allerdings auch schon im<br />

<strong>EPLR</strong> erwartet worden, der lediglich 120 ha zur Erstaufforstung im Jahr 2000 vorsah.<br />

In den Jahren 2000 und 2001 sind insgesamt 2,49 Mio. € an Förderungen aus dem<br />

EAGFL-Garantie in die Erstaufforstung geflossen, der Indikative Finanzplan sah 2,79 Mio. €<br />

vor.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.1.2 Administrative Durchführung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Die nachfolgenden Ausführungen basieren im Wesentlichen auf einer schriftlichen Befragung<br />

der mit dem <strong>EPLR</strong> befassten Referate im SMUL. Darüber hinaus flossen punktuell Aussagen<br />

aus Fallstudien im Rahmen der <strong>Evaluation</strong> der Vorruhestandsregelung und der Agrarumweltmaßnahmen<br />

in einigen Ämtern für Landwirtschaft ein. Insofern reflektieren die Ausführungen<br />

das Verwaltungshandeln, das mit dem <strong>EPLR</strong> verbunden ist, noch nicht vollständig.<br />

Weitere Interviews sind im Fortgang der Arbeiten vorgesehen.<br />

Gleichwohl geben die schriftliche Befragung und die Fallstudien einen aus Sicht der Evaluatoren<br />

für die Halbzeitbewertung ausreichenden Überblick über das Verwaltungshandeln. Der<br />

Schwerpunkt sollte bei der weiteren Arbeit auf der Untersetzung durch weitere Interviews/<br />

Fallstudien mit den durchführenden Stellen (Ämter) und ggf. Betroffenen liegen, um die Probleme<br />

der unteren Verwaltungsebenen noch besser zu reflektieren und zu Empfehlungen für<br />

künftige Förderperioden zu kommen.<br />

5.1.2.1 Organisatorische Implementation und Aufgabenverteilung<br />

Generell lässt sich einschätzen, dass die Zielstellungen des <strong>EPLR</strong> und der daran anknüpfenden<br />

Maßnahmen verständlich formuliert sind. Dies wurde auch in den bisher durchgeführten<br />

Interviews und Fallstudien bestätigt.<br />

Insbesondere bei der Vorruhestandsregelung und bei den Agrarumweltmaßnahmen (vorwiegend<br />

NAK) sind sehr aufwendige Abstimmungsprozesse erforderlich. Bei der Vorruhestandsregelung<br />

ist dies in erster Linie der Vielzahl der einzubeziehenden Behörden geschuldet,<br />

schließlich wird vom Grundsatz her ein komplettes Unternehmen abgemeldet, d.h. übertragen.<br />

Neben den Ämtern für Landwirtschaft, die den Antragsteller über die gesamte Zeit hinweg<br />

beraten und begleiten, sind hier u.a. die Landesanstalt für Landwirtschaft, das Regierungspräsidium,<br />

Landwirtschaftskasse, Finanzamt usw. einbezogen. Eine Zusammenstellung<br />

der einzureichenden Unterlagen mag dies verdeutlichen (nach Angaben des AfL Zwickau):<br />

- aktuelle Rentenauskunft (LVA, LAK)<br />

- Pachtverträge/Nutzungsvereinbarungen<br />

- Betriebsabmeldung<br />

- Bescheid Übertragung oder Verkauf der Milchreferenzmenge/Tierprämienrechte von<br />

der zuständigen Landesstelle<br />

- Pachtflächennachweis<br />

- Betriebsplan für den Übernehmer<br />

- Qualifikation des Übernehmers<br />

- ggf. Grundbuchauszug<br />

- ggf. Einkommenssteuerbescheide<br />

- Antragsformular und Anlagen.<br />

Den größten Aufwand verursachen dabei Sichtung, Vergleich und Auswertung von Unterlagen.<br />

Insgesamt entsteht eine Bearbeitungszeit von etwa sechs bis zwölf Monaten, die wegen<br />

des komplizierten Procedere aber als verhältnismäßig eingeschätzt wird.<br />

Auf Grund der Komplexität des Antrages ist der Bearbeitungs- und Beratungsaufwand für die<br />

AfL als begleitende Behörde mithin sehr hoch. Zwar erbrachten die durchgeführten Interviews<br />

hierzu differenzierte Angaben, es wird aber mit Sicherheit angenommen, dass die Bearbeitungszeit<br />

selbst in einfach gelagerten Fällen mindestens eine Woche (d.h. 40 Arbeitsstunden)<br />

netto pro Antrag beträgt. In komplizierten Fällen steigt dieser Aufwand progressiv bis auf einen<br />

Monat und mehr an.<br />

Wegen dieses hohen Bearbeitungsaufwandes werden durch die Ämter kaum Möglichkeiten<br />

zur Verkürzung des Antragsverfahrens gesehen. In einem Fall wurde auch die Bindung der<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 70


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Übernahme von Flächen an einen landwirtschaftlichen Berufsabschluss bemängelt; hier sollten<br />

als Übernahmekriterien auch langjährige Erfahrungen bzw. gute Wirtschaftsergebnisse<br />

herangezogen werden.<br />

Die Beratung erfolgte in allen betrachteten Fällen durch Beratungsteams des AfL (d.h. die<br />

zuständigen Bearbeiter haben Fachberater hinzugezogen, wo dies erforderlich wurde).<br />

Der Informationsstand der Landwirte ist sehr unterschiedlich. Gerade ältere Landwirte, auf<br />

die die Regelung zugeschnitten ist, haben teilweise erhebliche Informationsdefizite und auch<br />

eine gewisse Behördenscheu. Eine Information über die Amtsblätter ist in allen Ämtern erfolgt,<br />

ebenso können Informationen aus dem Internet abgerufen werden. Als effektiv wurden<br />

aber vor allem die durchgeführten individuellen Beratungsgespräche eingeschätzt.<br />

Bei den Agrarumweltmaßnahmen wurde die behördliche Abstimmung (zwischen Ämtern für<br />

Landwirtschaft und Unteren Naturschutzbehörden) als organisatorisch sehr aufwendig eingeschätzt.<br />

Diese Arbeitsteilung ist durch die Begünstigten nicht immer nachvollziehbar, zumal<br />

wenn doppelte Wege entstehen.<br />

Innerhalb des Ministeriums wird die Abstimmung als gut eingeschätzt, es besteht ein ausreichender<br />

Informationsfluss. Beim Informationsfluss zwischen Ministerium und Unteren Naturschutzbehörden<br />

besteht punktuell Verbesserungsbedarf (NAK).<br />

Kompliziert ist die Abstimmung mit der Europäischen Kommission, nicht zuletzt deshalb, weil<br />

bei der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen die Kommission ihre Zustimmung<br />

geben muss. Hier sind die Verfahrensschritte an bestimmte Zeiten gebunden. Insgesamt<br />

dauern die Genehmigungsverfahren der Kommission sehr lang (was nicht zuletzt durch die<br />

späte Inkraftsetzung des <strong>EPLR</strong> und damit auch der nachfolgenden Richtlinien bestätigt wird).<br />

Hinsichtlich der Ausdifferenzierung der Maßnahmen gibt es bei den drei kleinen Programmen<br />

des <strong>EPLR</strong> (Vorruhestand, Ausgleichszulage, Erstaufforstungen) keine Probleme.<br />

Bei den Agrarumweltmaßnahmen ist die Einschätzung differenziert. Während einerseits eingeschätzt<br />

wird, dass die Vielzahl von Maßnahmen (insbesondere KULAP und NAK) auf<br />

Grund ihrer Zielorientierung als vernünftig eingeschätzt werden, gibt es andererseits auch<br />

Auffassungen, dass eben dieses Programm mit seinen Maßnahmen und Kombinationsmöglichkeiten<br />

sehr umfangreich sei und deshalb eine Reduzierung der Maßnahmen angestrebt<br />

werden sollte (speziell NAK).<br />

Grundlage der Antragstellung im Teilprogramm E (NAK) ist der Bewirtschaftungsvertrag zwischen<br />

dem Antragsteller und der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Dieser<br />

Bewirtschaftungsvertrag ist zusammen mit dem Antrag Agrarförderung und dem Teilantrag E<br />

(NAK) fristgerecht bis zum 15.05. des Antragsjahres im zuständigen AfL einzureichen. Zusätzlich<br />

sind für die Maßnahmen nach Punkt 2.2 der Richtlinie Nr. 73/2000, Teil E Teichpflegepläne<br />

bis spätestens 31.03. des Jahres der Fischereibehörde vorzulegen und bis zum<br />

30.11. des Jahres abzurechnen. Die Teichpflegepläne sind in jedem Fall mit der Fischereibehörde,<br />

soweit es sich um Schutzgebiete handelt, zusätzlich mit der UNB bzw. Biosphärenreservatsverwaltung/<br />

Nationalparkverwaltung abzustimmen. Die Vor-Ort-Kontrollen werden<br />

vom AfL und der UNB durchgeführt. Das AfL ist zugleich Bewilligungsstelle.<br />

Der Aufwand zur administrativen Umsetzung eines Programms wird auf durchschnittlich zwei<br />

Jahre geschätzt (einschließlich fachlicher Einschätzung, Prämienkalkulation, Verfahrensabstimmung),<br />

für eine Maßnahme innerhalb eines Programms auf etwa ein Jahr. Punktuell<br />

(Vorruhestand) kann diese Zeitdauer auch höher liegen.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.1.2.2 Finanzmanagement der Fördergelder; Auszahlungspraxis<br />

Zum Finanzmanagement und zur Auszahlungspraxis wurden nur wenige Hinweise gegeben.<br />

Ein generelles Problem ist, dass nach wie vor ein schnelles Reagieren zum Ende des EU-<br />

Haushaltsjahres erforderlich ist, da Rückkopplungen über Anträge und Mittelabfluss relativ<br />

spät erfolgen. Durch späte Informationen über Antragsvolumen bzw. Bewilligungszahlen wird<br />

die Steuerung und Auswertung im Rahmen der finanziellen Abwicklung erschwert.<br />

Ein voraussichtlicher Mehrbedarf an Mitteln wurde für die Maßnahmen im Programm UL angemeldet,<br />

da hier die Mittel nach derzeitiger Einschätzung nicht ausreichen.<br />

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang allerdings auf ein spezifisches steuerliches Problem<br />

der Vorruhestandsregelung. Der Bescheid über die Vorruhestandsregelung erfolgt für<br />

den gesamten Zeitraum, in dem die Vorruhestandsregelung in Anspruch genommen wird;<br />

dies ist im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe erforderlich. Die Auszahlung der bewilligten<br />

Mittel erfolgt demgegenüber in jährlichen Scheiben.<br />

Durch die Finanzverwaltung (Oberfinanzdirektion) wird entsprechend dem Bescheid die gesamte<br />

Summe steuerlich in Geltung gebracht, was in Einzelfällen durchaus zu finanziellen<br />

Problemen führen kann. Zumal vor dem Hintergrund, dass der Begünstigte ja ohnehin in den<br />

letzten Monaten eben wegen der erfolgten bzw. vorbereiteten Betriebsaufgabe vom Grundsatz<br />

her keine Einkünfte erzielt hat. Hier wären Änderungen hinsichtlich der finanzrechtlichen<br />

Regelungen im Interesse der betroffenen Landwirte durchaus sinnvoll.<br />

5.1.2.3 Durchführung und fachliche Projektbegleitung<br />

Die Richtlinien, die zur Umsetzung der Programme erlassen wurden, sind jeweils in den<br />

sächsischen Amtsblättern veröffentlicht wurden. Darüber hinaus wurden in der Regel Informationsveranstaltungen<br />

zu den einzelnen Programmen durchgeführt.<br />

Bei komplizierten Programmen wie der Vorruhestandsregelung erfolgt eine praktisch kontinuierliche<br />

Begleitung der Antragsteller durch die Ämter für Landwirtschaft. In der Praxis hat sich<br />

dabei ein Antragsmanagement herausgebildet, das auf eine Antragstellung bis zum 15.5.<br />

eines Jahres hinausläuft, um Parallelität zur Stellung des Mantelantrags auf Agrarförderung<br />

zu erreichen.<br />

Die Einhaltung der Vorruhestandsregelung wird durch Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Dabei<br />

wurden keine Verstöße festgestellt. Als positiv wird in diesem Zusammenhang der eingeschlossene<br />

Selbstbehalt (bis zu 4 Hektar LF) eingeschätzt, der nicht zuletzt den psychologischen<br />

Effekt hat, noch etwas Sinnvolles tun zu können.<br />

Probleme bei der Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen ergeben sich eher aus dem Zeitaufwand<br />

für die antragsbegleitenden Kontrollen und Vor – Ort Kontrollen.<br />

- Sehr hoher Zeitbedarf für die Nutzungsberechtigung (durch Pachtsituation und Flächentausch<br />

in den Neuen BL),<br />

- hoher Zeitbedarf bei der Kontrolle der Flächengröße, denn die den Landwirten vorliegenden<br />

Katasterangaben entsprechen meist nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten,<br />

- hoher Zeitaufwand ergibt sich für die von der EU geforderten Vor-Ort-Kontrollen, da<br />

sehr zeitintensiv für die Verwaltung und Antragsteller<br />

- hoher Aufwand für Zahlstelle und unabhängige Stellen, die Nachkontrollen durch führen<br />

müssen.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Im Sinne eines „entspannten“ Verwaltungsablaufes sollten besonders für a) Änderungen<br />

erfolgen, z.B. indem der Landwirt dafür verantwortlich ist, die Flächenberechtigung nachzuweisen<br />

und indem bei Berechtigungsverlust (Pachtänderung usw.) ab dem Jahr nicht mehr<br />

gefördert wird und nicht die Förderung vorangegangener Jahre verfällt. Die vorgegebenen<br />

Vor-Ort-Kontrollen (5 %) werden als ausreichend betrachtet, auch weil der Umfang von Maßnahmeverstößen<br />

sehr gering ist. Rückforderungen der Fördermittel ergaben sich meist aus<br />

nicht vorhandener Flächenberechtigung oder stärker abweichenden Flächengrößen.<br />

Die Durchsetzung von Rückerstattungen ist in jedem Einzelfall mit einem sehr erheblichen<br />

Zeitaufwand verbunden.<br />

Hier ist zu überlegen, ob die Umweltfachbehörden durch die Übertragung von Kompetenzen<br />

gestärkt werden sollten.<br />

Vor-Ort-Kontrollen erfolgen bei allen Programmen. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen<br />

sind in den folgenden Tabellen zusammengefasst worden (ÄfL, 2001).<br />

Tab. 5.1.9:<br />

Umfang der auf Agrarumweltmaßnahmen ausgerichteten Vor-Ort-Kontrollen<br />

(VOK) in Bezug zur Antragstellung<br />

Jahr<br />

Merkmal 2001 2002<br />

Anzahl Antragsteller (ohne Streuobst) 4.131<br />

Zur VOK ausgewählt 409<br />

Anteil (%) 9,9<br />

derzeit geprüft 407<br />

Antragsteller nur Streuobst 2.241<br />

Zur VOK ausgewählte 87<br />

Anteil (%) 3,9<br />

derzeit geprüft 85<br />

Anzahl Antragsteller (insgesamt) 6.372<br />

Zur VOK ausgewählte 496<br />

Anteil (%) 7,8<br />

derzeit geprüft 492<br />

Quelle: ÄfL, 2001<br />

Tab. 5.1.10: Umfang der auf Agrarumweltmaßnahmen ausgerichteten Vor-Ort-Kontrollen<br />

(VOK) in Bezug auf Schlaggrößen<br />

Jahr<br />

Merkmal 2001 2002<br />

Zur VOK ausgewählt Schläge 9.423<br />

Anzahl kontrollierter Schläge (visuell + gemessen) 5.353<br />

Anteil (%) 56,81<br />

Anzahl gemessener Schläge 1.588<br />

Anteil (%) 16,85<br />

Quelle: ÄfL, 2001<br />

Im Jahr 2001 wurden landesweit bei insgesamt 492 Begünstigten Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.<br />

Das entspricht einem Anteil von ca. 7,7 % an den insgesamt 6.372 Förderfällen. Im<br />

Rahmen des Verfahrens wurden ebenfalls die Flächenangaben zu 5.353 Schlägen bzw.<br />

Schlageinheiten überprüft, überwiegend durch visuelle Einschätzungen direkt am Standort.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Ein größerer Anteil der Schläge wurde unter erheblichem Zeitaufwand vermessen (meist<br />

GIS-Einsatz).<br />

Als Ergebnis der Kontrollen zeigt sich, dass erhebliche Probleme bei der Festlegung der Flächengröße<br />

bestehen, weil die z.T. älteren Katasterangaben zu ungenau sind oder die aktuelle<br />

Situation nicht mehr älteren Aufzeichnungen entspricht. GIS vermessene Daten liegen erst<br />

von wenigen Flächen vor. Flächenabweichungen werden somit auch weiterhin einen wesentlichen<br />

Anteil möglicher Beanstandungen ausmachen.<br />

Die 149 in der Tab. 5.1.11 aufgeführten Beanstandungen schließen die Ablehnung von 4<br />

Anträgen mit 1,7 ha zum Streuobstbau ein. 26 Beanstandungen blieben wegen Geringfügigkeit<br />

ohne finanzielle Sanktionen.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.1.11: Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen für Agrarumweltmaßnahmen im Förderjahr 2001 und Umfang finanzieller Sanktionen<br />

Programmteil Beanstandung bei Anzahl Antragsteller beanstandete<br />

Fläche (ha)<br />

Sanktionsfläche<br />

(ha)<br />

Sanktionsgelder*<br />

(EUR)<br />

UA Flächenabweichung 38 8.669,3 8.036,7 83.970,79<br />

17 635,2 224,7 35.260,75<br />

Düngeempfehlung oder Bodenuntersuchung nicht<br />

vorhanden / durchgeführt<br />

Fruchtfolgevorgaben nicht eingehalten 7 379,8 379,8 7.978,84<br />

Umbruch von Zwischenfrüchten 2 17,3 17,3 1.712,69<br />

Reduktion N-Düngung nicht durchgeführt 1 378,9 378,9 45.476,56<br />

Wachstumsregulatoren eingesetzt 1 4,0 4,0 829,24<br />

ohne Angaben von Gründen 4 82,5 82,5 2.414,82<br />

KULAP Flächenabweichung 38 233,4 233,4 67.815,28<br />

Schnitttermin / Nutzungstermin / Weideverfahren 10 51,9 55,6 8.407,31<br />

Streuobstfläche zu klein bzw. zu hoher Baumbesatz 4 9,3 9,3 2.705,71<br />

mindest GV-Besatz nicht erreicht 3 13,3 13,3 3118<br />

ohne Angaben von Gründen 5 20,9 4,1 534,48<br />

UGA Flächenabweichungen 3 6,0 8,4 8.266,49<br />

NAK Flächenabweichungen 11 21,0 21,1 23.149,91<br />

Mindestbewirtschaftungszeit nicht eingehalten 3 4,8 4,8 3.545,9<br />

Fläche nicht bewirtschaftet 2 1,5 1,5 0<br />

Gesamt 149 10.529,3 9.475,5 295.186,77<br />

* nicht gezahlte bzw. zurückgeforderte Gelder<br />

Quelle: ÄfL, 2001<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.2 Akzeptanz der Maßnahmen<br />

5.2.1 Vorruhestand<br />

Die Entwicklung der Beschäftigungszahlen in der Landwirtschaft weist eine rückläufige Tendenz<br />

auf, wobei sowohl Fremd- als auch Familienarbeitskräfte gleichermaßen betroffen sind.<br />

Seit 1991 ist die Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Lohnarbeitskräfte um fast 2/3 gesunken.<br />

Von den ca. 1.600 Haupterwerbsbetrieben liegen laut einer Untersuchung der LfL zur Hofnachfolge<br />

im November 1995 ca. 25 % in der Altersgruppe von 55 Jahren und älter. Dies<br />

entspricht einer Größenordnung von ca. 400 Landwirten als potentiellen Beihilfeempfängern.<br />

Der <strong>EPLR</strong> sieht für die Jahre 2000 bis 2006 insgesamt 271 mögliche Förderfälle vor, wobei<br />

die Eckjahre mit 0 besetzt sind. Die Förderung von neuen Anträgen endet nach derzeitigem<br />

Stand 2005, wobei 2005 nur 15 Förderfälle vorgesehen sind (vgl. <strong>EPLR</strong>).<br />

Die Maßnahme zur Förderung des Vorruhestandes in der Landwirtschaft in <strong>Sachsen</strong> wurde<br />

erstmalig im Kalenderjahr 2001 durchgeführt. Der erste Bewilligungszyklus umfasste 32 Anträge,<br />

wodurch eine Fläche von 576 ha freigesetzt wurde. Dafür wurden 404 T€ zur Verfügung<br />

gestellt. Die altersspezifische Zusammensetzung der Antragsteller wird in Tab. 5.2.1<br />

dargestellt.<br />

Tab. 5.2.1: Förderanträge zum Vorruhestand nach Altersgruppen (Kap. IV, Art. 10-12)<br />

Anzahl der bewilligten Anträge<br />

Begünstigter 55 bis 60 Jahre 60 bis 65 Jahre > 65 Jahre insgesamt<br />

Landwirte 20 27 0 47<br />

Landw. Arbeitnehmer 3 1 0 4<br />

Insgesamt 23 28 0 51<br />

Quelle: Angaben des SMUL<br />

1 Ein Förderfall hat im Jahr 2002 keine Erstattung erhalten.<br />

Im Vergleich zu anderen Fördermaßnahmen ist das Antragsverfahren bei der Vorruhestandsbeihilfe<br />

sehr umfangreich und bedarf eines größeren Zeitumfangs.<br />

Für die bisherige Ausschöpfung der Richtlinie, die deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben<br />

ist, lassen sich mehrere Ursachen anführen. Zunächst ist für das Jahr 2001 zweifellos<br />

die späte Verabschiedung der Richtlinie (Veröffentlichung am 8. Dezember 2000 im<br />

Sächsischen Amtsblatt, SDr. 7/2000) eine Ursache für die relativ geringe Ausschöpfung. Von<br />

größerer Bedeutung sind allerdings Länge und Kompliziertheit des Antragsverfahrens. Zudem<br />

sind die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktion zu beachten (vor allem<br />

Tierzyklen, Anbauzyklen). So sind z.B. bei der Auflösung eines Milchviehbetriebes etwa zwölf<br />

Monate zu veranschlagen, bei anderen Betriebstypen mindestens sechs Monate.<br />

Dies ist dem Charakter der Vorruhestandsregelung geschuldet, der eine vollständige Betriebsaufgabe<br />

(mit Ausnahme eines geringen Anteils für eine sehr kleinmaßstäbige Hauswirtschaft<br />

mit maximal 4 ha Landwirtschaftsfläche) einschließt. Dabei ist eine Vielzahl von Endsituationen<br />

für die Betriebsinhaber zu klären (Nachweis einer mindestens 10 jährigen ununterbrochenen<br />

landwirtschaftlichen Tätigkeit, Rentenanträge und Versicherungsnachweise, Abmeldung<br />

beim Finanzamt, Nutzungsaufgabe bei BVVG – oder Kirchenland in der Verpachtung<br />

usw.).<br />

Als problematisch wurde der zeitliche Auseinanderfall von faktischer Betriebsaufgabe und<br />

dem Zeitpunkt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln angesehen, um Bewilligungen aussprechen<br />

zu können. In diesem Zeitraum (nach den bisherigen Erfahrungen vier bis sieben<br />

Monate) verfügen die in Anspruch nehmenden Landwirte faktisch über keine Einkünfte.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 76


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.2.2 Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage)<br />

Ohne diesen finanziellen Teilausgleich der natürlich bedingten wirtschaftlichen Nachteile<br />

wären die betroffenen Landwirte in der Regel zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit<br />

gezwungen. Tab. 5.2.2 dokumentiert die Anzahl geförderter Betriebe und die geförderte<br />

Fläche für das Wirtschaftsjahr 2000/01 gegliedert nach den vorherrschenden Gebietstypen,<br />

wobei hier nur die Betriebe und Flächen ausgewiesen werden, die den<br />

Ergänzungsbetrag zur Ausgleichszulage empfangen haben.<br />

Tab. 5.2.2:<br />

Anwendungsumfang des Ergänzungsbetrags zur Ausgleichszulage nach den<br />

vorherrschenden Gebietstypen im WJ 2000/2001<br />

Gebietstyp<br />

Anzahl geförderter<br />

Betriebe<br />

geförderte Fläche<br />

(ha)<br />

Berggebiet 1 1<br />

andere benacht. Gebiete 1.276 38.717<br />

Gebiete mit spez. Benachteiligungen - -<br />

insgesamt 1.277 38.718<br />

Quelle: Angaben des SMUL<br />

5.2.3 Agrarumweltmaßnahmen<br />

Das Programm “Umweltgerechte Landwirtschaft“ (UL) ist in mehrere Teilprogramme untergliedert,<br />

deren Flächenanteile aus Abb. 5.2.1 ersichtlich werden.<br />

5.2.3.1 Umweltgerechter Ackerbau (UA)<br />

Den Schwerpunkt des Programms Umweltgerechte Landwirtschaft (UL) bildet das Teilprogramm<br />

“Umweltgerechter Ackerbau”.<br />

Umweltgerechter Ackerbau<br />

KULAP<br />

18,0%<br />

1,4%<br />

3,4%<br />

Umweltgerechter Gartenbau,<br />

Weinbau und Hopfenanbau (UGA)<br />

Naturschutz und Erhaltung der<br />

Kulturlandschaft<br />

77,2%<br />

Abb. 5.2.1:<br />

Flächenanteile von Maßnahmen im Programm „Umweltgerechte Landwirtschaft“<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong>, Jahr 2001<br />

Quelle: SMUL, 2001<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 77


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.2.3:<br />

Anwendungsumfang des Teilprogramms „Umweltgerechter Ackerbau“ (UA)<br />

2000 2001 2002<br />

Maßnahme Anträge Fläche<br />

ha<br />

Anträge Fläche<br />

ha<br />

Anträge<br />

nach RL 73/2000 (UL 3)<br />

Fläche<br />

ha<br />

Integrierter Ackerbau 858 295.676 1.116 370.139<br />

Grundförderung 858 295.676 1.116 370.139<br />

Zusatzförderung I 393 105.867 523 137.120<br />

Zusatzförderung II<br />

dar.:<br />

Zwischenfrüchte<br />

Untersaaten/ US Mais<br />

Mulchsaat Herbst<br />

Mulchsaat Frühjahr<br />

594<br />

358<br />

38<br />

473<br />

231<br />

138.665<br />

21.949<br />

1.419<br />

99.494<br />

15.803<br />

816<br />

465<br />

47<br />

648<br />

325<br />

152.907<br />

26.366<br />

1.666<br />

137.114<br />

22.178<br />

Ökol. Landbau 27 894 91 5.133<br />

Gesamt * 885 296.570 1.207 375.272<br />

nach RL 73/1999 (UL 2)<br />

Integrierter Ackerbau<br />

Grundförderung<br />

903<br />

903<br />

253.636<br />

253.636<br />

366<br />

366<br />

80.311<br />

80.311<br />

360<br />

360<br />

74.171<br />

74.171<br />

Zusatzförderung I 420 80.634 180 25.564 172 24.046<br />

Zusatzförderung II 506 53.846 9 127 6 120<br />

Ökol. Landbau 33 914 25 667 24 528<br />

Gesamt * 936 254.550 391 80.978 384 74.699<br />

nach RL 73/93 (UL 1)<br />

Integrierter Ackerbau<br />

Grundförderung<br />

722<br />

722<br />

229.326<br />

228.061<br />

440<br />

440<br />

121.479<br />

121.479<br />

238<br />

238<br />

58.731<br />

58.501<br />

Zusatzförderung I 334 81.217 202 40.588 107 15.512<br />

Zusatzförderung II 422 80.841 235 47.829 157 18.022<br />

Ökol. Landbau 88 5.837 81 5.434 47 3.075<br />

Gesamt * 810 235.163 521 126.913 285 61.806<br />

Quelle: Sächsische Agrarberichte 2000, 2001,2002<br />

* nur absolut geförderte Fläche; ohne Kumulation von Maßnahmen<br />

Im Wirtschaftsjahr 1999/2000 konnten für 489.713 ha Ackerland, das sind etwa 67 % der<br />

Ackerfläche des Freistaates <strong>Sachsen</strong>, Zuwendungen gewährt werden. Davon wurden<br />

482.962 ha nach den Grundsätzen des integrierten Landbaus und 6.751 ha nach den<br />

Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. Auf 161.851 ha (33 % der in das<br />

Teilprogramm einbezogenen Fläche) wurden zusätzlich umweltentlastende Maßnahmen<br />

(Zusatzförderung I: Reduzierung der N-Düngung, Verzicht auf den Einsatz von Wachstumsregulatoren)<br />

durchgeführt. Bodenschonende Maßnahmen wie Zwischenfruchtanbau und<br />

Mulchsaat (Zusatzförderung II) wurden auf 134.687 ha (27 % der einbezogenen Fläche)<br />

durchführt.<br />

Im Wirtschaftsjahr 2000/01 wurde insgesamt eine Fläche von 504.459 ha Ackerland im<br />

Rahmen des Teilprogramms “Umweltgerechter Ackerbau” gefördert. Davon wurden 497.466<br />

ha integriert und 6.995 ha nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus bewirtschaftet.<br />

Auf 172.019 ha wurden zusätzlich umweltentlastende Maßnahmen (Zusatzförderung I)<br />

durchgeführt. Das entspricht 34 % der in das Programm einbezogenen Fläche.<br />

Über die Zusatzförderung II konnten auf 186.621 ha Fläche (37 % der einbezogenen Fläche)<br />

bodenschonende Maßnahmen wie Zwischenfruchtanbau und Mulchsaat durchgeführt werden.<br />

Damit trägt das Programm “Umweltgerechte Landwirtschaft” maßgeblich zur Lösung<br />

von Bodenschutzproblemen durch Wasser bei.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 78


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Der Bewilligungsstand für die Agrarumweltmaßnahmen nach VO (EG) Nr. 1257/99 erhöhte<br />

sich von 1.167 im Jahr 2000 auf 3.128 im Jahr 2001. Die Fläche vergrößerte sich auf eine<br />

geförderte Fläche von 342.394 ha. Im Wirtschaftsjahr 2001/02 wurden insgesamt 511.777<br />

ha, davon 503.041 ha nach den Grundsätzen des integrativen Landbaus und 8.736 ha nach<br />

den Grundsätzen des ökologischen Landbaus, bewirtschaftet. Auf 176.678 ha wurden umweltentlastende<br />

Maßnahmen durchgeführt. Bodenschonende Maßnahmen wurden auf<br />

171.049 ha durchgeführt. Damit trägt das Programm “Umweltgerechte Landwirtschaft” maßgeblich<br />

zur Lösung von Bodenschutzproblemen durch Wasser bei.<br />

5.2.3.2 Extensive Grünlandwirtschaft (KULAP)<br />

Mit diesem Schwerpunkt soll es den Landwirten ermöglicht werden, das gesamte Grünland<br />

so zu gestalten, dass die Verpflichtungen hinsichtlich Art und Grad der Extensivierung den<br />

Standortbedingungen und der Betriebsstruktur optimal angepasst werden können. Tab. 5.2.4<br />

vermittelt einen Überblick über die Zahl der Antragsteller sowie die geförderte Fläche im<br />

Rahmen des KULAP. (Die Entwicklung des KULAP I, II und III wurde bereits in Kap 3, Tab.<br />

3.1.3 erläutert.)<br />

Tab. 5.2.4:<br />

Anwendungsumfang des Teilprogramms KULAP<br />

Maßnahme<br />

Umweltgerechte Grünlandwirtschaft<br />

Grundförderung<br />

Ökol. Grünlandwirtschaft<br />

2000 2001 2002<br />

Anträge Fläche Anträge Fläche Anträge<br />

ha<br />

ha<br />

nach RL 73/2000 (UL 3)<br />

Fläche<br />

ha<br />

392<br />

14<br />

13.096<br />

198<br />

730<br />

31<br />

20.827<br />

403<br />

1.141<br />

72<br />

30.466<br />

1.518<br />

Gesamt * 406 13.294 761 21.230 1.213 31.984<br />

Zusatzförderung I<br />

323 7.165 605 11.250 961 16.514<br />

Verzicht auf chem.-<br />

synth. Düngemittel<br />

Extensive Weide<br />

Extensive Wiese<br />

Umweltgerechte Grünlandwirtschaft<br />

Grundförderung<br />

Ökol. Grünlandwirtschaft<br />

Umwandlung von Ackerland<br />

in Grünland<br />

Zusatzförderung I<br />

Verzicht auf chem.-synth.<br />

Düngemittel<br />

Extensive Weide<br />

Extensive Wiese<br />

Zusatzförderung II<br />

Naturschutzgerechte<br />

Beweidung<br />

Hüteschafhaltung<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung<br />

Nasswiesenpflege<br />

251<br />

153<br />

5.092<br />

1.202<br />

470<br />

263<br />

nach RL 73/1999 (UL 2)<br />

1.139<br />

58<br />

140<br />

943<br />

727<br />

507<br />

183<br />

18<br />

163<br />

59<br />

75.376<br />

1.632<br />

1.072<br />

40.819<br />

30.140<br />

8.397<br />

9.336<br />

1.482<br />

2.779<br />

334<br />

1.125<br />

60<br />

138<br />

919<br />

712<br />

479<br />

156<br />

13<br />

124<br />

43<br />

7.967<br />

2.234<br />

70.404<br />

1.424<br />

1.051<br />

35.605<br />

26.406<br />

6.966<br />

6.585<br />

1.039<br />

1.508<br />

180<br />

735<br />

426<br />

1.099<br />

57<br />

137<br />

901<br />

700<br />

470<br />

155<br />

13<br />

121<br />

43<br />

12.085<br />

3.179<br />

63.383<br />

1.415<br />

1.002<br />

34.550<br />

25.650<br />

6.753<br />

6.136<br />

1.047<br />

1.378<br />

161<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 79


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Fläche<br />

ha<br />

Maßnahme 2000 2001 2002<br />

Anträge Fläche<br />

ha<br />

Anträge Fläche<br />

ha<br />

Anträge<br />

Naturschutzgerechte<br />

Bewirtschaftungsweisen<br />

20-jährige<br />

Ackerstilllegung<br />

11 54 11 60 11<br />

Pflege aufgegebener ldw.<br />

Flächen<br />

8 104 10 129<br />

9<br />

ext. Bewirtschaftung von<br />

Ackerrandstreifen<br />

12 86 13 80 14<br />

Pflege von Streuobst-<br />

1.490 879 1.489 877 1.473<br />

wiesen<br />

Gesamt * 2.545 79.203 2.485 74.025 2.461 71.896<br />

nach RL 73/1994 (UL 1)<br />

Grünlandnutzung auf 114 2.419 76 1.519 20 538<br />

Wechselgrünland<br />

Grünlandnutzung mit 280 9.326 185 6.116 69 1.893<br />

reduziertem Mitteleinsatz<br />

Extensive Weidenutzung 587 13.699 424 10.113 180 3.860<br />

Späte Schnittnutzung 301 2.360 211 1.751 81 609<br />

nach dem 15.06.<br />

Ackerrandstreifen 10 124 4 105 2 4<br />

Streuobstpflege 532 331 399 248 201 126<br />

Teichpflege 32 1.402 21 821 7 447<br />

Umwandlung von Ackerland<br />

183 1.061 181 1.049 180 1.077<br />

in extensives Grün-<br />

land<br />

20 jährige Ackerstillegung<br />

22 115 23 130 22 129<br />

Späte Schnittnutzung 167 2.043 130 1.444 42 380<br />

nach dem 30.06.<br />

Pflege aufgegebener 3 61 3 59 - -<br />

landwirtschaftlicher Flächen<br />

Pensionsweidehaltung 10 666 8 508 - -<br />

Gesamt * 1.387 31.045 1.064 22.215 581 8.560<br />

Quelle: Sächsische Agrarberichte (2000, 2001)<br />

* nur absolut geförderte Fläche; ohne Kumulation von Maßnahmen<br />

56<br />

126<br />

86<br />

828<br />

5.2.3.3 Umweltgerechter Gartenbau<br />

Über das Teilprogramm „Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau“ werden<br />

sowohl integrierte als auch ökologische Anbauverfahren im Gemüse-, Obst- und Weinbau<br />

und integrierte Verfahren im Hopfenanbau gefördert (Tab. 5.2.5).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 80


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.2.5:<br />

Anwendungsumfang des Teilprogramms Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau<br />

und Hopfenanbau<br />

Maßnahme<br />

Integrierter Anbau<br />

Gemüse, Heil- und<br />

Gewürzpflanzen<br />

GF: Freilandgemüse, Heilund<br />

Gewürzpflanzen<br />

GF: Gemüse unter Glas/<br />

Folie<br />

ZF: Gemüse unter Glas/<br />

Folie<br />

2000 2001 2002<br />

Anträge Fläche Anträge Fläche Anträge<br />

ha<br />

ha<br />

nach RL 73/2000 (UL 3)<br />

18<br />

4<br />

3<br />

558<br />

5<br />

3<br />

42<br />

6<br />

4<br />

1.329<br />

10<br />

2<br />

51<br />

6<br />

4<br />

Fläche<br />

ha<br />

1.656<br />

Baumschulproduktion<br />

Grundförderung 2 122 3 138 4 131<br />

Obstbau<br />

Grundförderung<br />

ZF: Bestandsüberwachung<br />

ZF: Biotechn. Maßnahmen<br />

ZF: Herbizidverzicht<br />

Weinbau<br />

Grundförderung<br />

ZF: Biotechn. Maßnahmen<br />

ZF: Herbizidverzicht<br />

ZF: Erosionsschutz<br />

Hopfen<br />

Grundförderung<br />

Zusatzförderung<br />

Ökologischer Anbau<br />

Gemüsebau<br />

Obstbau<br />

5<br />

4<br />

-<br />

-<br />

6<br />

-<br />

-<br />

5<br />

3<br />

3<br />

318<br />

309<br />

-<br />

-<br />

24<br />

-<br />

-<br />

23<br />

89<br />

89<br />

6<br />

7<br />

9 40 19 218<br />

2<br />

4<br />

4 15 9 35<br />

Gesamt * 40 1.127 78 2.469 100 3.174<br />

* nur absolut geförderte Fläche; ohne Kumulation von Maßnahmen<br />

11<br />

10<br />

2<br />

-<br />

10<br />

4<br />

2<br />

9<br />

3<br />

3<br />

670<br />

661<br />

12<br />

-<br />

175<br />

24<br />

40<br />

173<br />

92<br />

92<br />

14<br />

12<br />

2<br />

-<br />

12<br />

4<br />

3<br />

11<br />

3<br />

3<br />

10<br />

2<br />

845<br />

831<br />

12<br />

-<br />

187<br />

24<br />

31<br />

185<br />

93<br />

93<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 81


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Fortsetzung: Tab. 5.2.5<br />

Maßnahme<br />

Gemüse, Heil- und<br />

Gewürzpflanzen<br />

GF: Freilandgemüse, Heilund<br />

Gewürzpflanzen<br />

GF: Gemüse unter Glas/<br />

Folie<br />

ZF: Gemüse unter Glas/<br />

Folie<br />

2000 2001 2002<br />

Anträge Fläche Anträge Fläche Anträge<br />

ha<br />

ha<br />

nach RL 73/1999 (UL 2)<br />

46<br />

10<br />

8<br />

1.988<br />

3<br />

3<br />

44<br />

9<br />

8<br />

2.098<br />

3<br />

3<br />

44<br />

9<br />

8<br />

Fläche<br />

ha<br />

2.061<br />

Baumschulproduktion<br />

Grundförderung 7 79 6 55 7 77<br />

Obstbau<br />

Grundförderung<br />

Zusatzförderung<br />

Weinbau<br />

Grundförderung<br />

Zusatzförderung<br />

Hopfen<br />

Grundförderung<br />

Zusatzförderung<br />

Ökologischer Anbau<br />

Gemüsebau<br />

Obstbau / Baumschule<br />

Weinbau<br />

41<br />

50<br />

4<br />

4<br />

9<br />

7<br />

5<br />

6<br />

1<br />

3.790<br />

4.001<br />

76<br />

70<br />

365<br />

263<br />

58<br />

45<br />

4<br />

38<br />

48<br />

2<br />

1<br />

9<br />

7<br />

5<br />

6<br />

-<br />

3.414<br />

3.657<br />

14<br />

8<br />

374<br />

273<br />

52<br />

48<br />

-<br />

1<br />

1<br />

9<br />

7<br />

7<br />

5<br />

1<br />

3<br />

3<br />

3.419<br />

3.784<br />

Gesamt * 102 6.407 96 6.059 96 6.002<br />

nach RL 73/1994 (UL 1)<br />

Integrierterer Anbau<br />

Gemüsebau<br />

Obstbau<br />

Weinbau<br />

Ökologischer Anbau<br />

Gemüsebau<br />

Obstbau<br />

23<br />

8<br />

11<br />

12<br />

3<br />

1<br />

842<br />

172<br />

118<br />

324<br />

156<br />

7<br />

9<br />

4<br />

7<br />

12<br />

3<br />

-<br />

364<br />

117<br />

26<br />

276<br />

163<br />

-<br />

Weinbau<br />

Gesamt * 52 1.619 29 947 22 667<br />

Quelle: Sächsische Agrarberichte 2000, 2001,2002<br />

* nur absolut geförderte Fläche; ohne Kumulation von Maßnahmen<br />

6<br />

2<br />

6<br />

8<br />

3<br />

-<br />

8<br />

8<br />

375<br />

274<br />

25<br />

34<br />

3<br />

217<br />

51<br />

19<br />

217<br />

163<br />

-<br />

Auf einer Fläche von 9.153 ha nahmen im Wirtschaftsjahr 1999/2000 landwirtschaftliche und<br />

Gartenbau- Unternehmen am Teilprogramm C teil. Davon wurden 3.396 ha Gemüse-, 4.280<br />

ha Obst-, und Baumschul-, 218 ha Wein- und 453 ha Hopfenanbaufläche nach den<br />

Grundsätzen des Integrierten Anbaus und 390 ha Gemüse-, 205 ha Obst-, und 11 ha Weinanbaufläche<br />

ökologisch bewirtschaftet.<br />

Im Wirtschaftsjahr 2000/2001 sind insgesamt 203 landwirtschaftliche Unternehmen Verpflichtungen<br />

für 9.475 ha gärtnerisch genutzte Fläche eingegangen. Es wurden 4.173 ha Gemüse-<br />

, 4.621 ha Obst-, und Baumschul-, 215 ha Wein- und 466 ha Hopfenanbaufläche nach den<br />

Grundsätzen des Programms bewirtschaftet.<br />

Die gärtnerisch bewirtschaftete Fläche stieg im Wirtschaftsjahr 2001/02 auf 9.843 ha an.<br />

Davon wurden 3.934 ha Gemüse-, 4.522 ha Obst-, und Baumschul-, 214 ha Wein- und 469<br />

ha Hopfenanbaufläche nach den Grundsätzen des Integrierten Anbaus und 460 ha Gemüse-<br />

, und 231 ha Obstanbaufläche ökologisch bewirtschaftet.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 82


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.2.3.4 Erhaltung genetischer Ressourcen<br />

Alte Haustierrassen sind zum Erhalt einer genetischen Vielfalt notwendig und können aus<br />

landschaftspflegerischer Sicht aufgrund ihrer Anpassung an regionale Bedingungen für extensive<br />

Bewirtschaftungsformen Bedeutung haben. Die Anzahl der Tierhalter sowie die Anzahl<br />

geförderter Tiere zeigt Tab. 5.2.6.<br />

Tab. 5.2.6:<br />

Anwendungsumfang des Teilprogramms Erhaltung existentgefährdeter Haustierrassen<br />

Maßnahme<br />

Anzahl<br />

Tierhalter<br />

2000 2001 2002<br />

Tiere Anzahl Tiere<br />

Stck. GVE Tier-<br />

Stck. GVE<br />

halter<br />

nach RL 73/2000 (UL 3)<br />

Anzahl<br />

Tierhalter<br />

Tiere<br />

Stck.<br />

Rotvieh Zuchtrichtung<br />

2 5 4 15 84 73 15 41 35<br />

Höhenvieh<br />

Sächsisch-Thüring. Kaltblutpferd<br />

3 5 5 25 51 51 28 56 56<br />

Schw. Warmblutpferd - - - - - - - - -<br />

Ziegen und Schafe ges. 7 147 22 20 301 45 24 430 64<br />

Erzgebirgsziege 117 5 133 154<br />

Thür. Wald Ziege 3 3 29 28<br />

Leineschaf 5 1 31 102<br />

Skudde 22 12 108 146<br />

Summe 11 31 49 169 56 156<br />

nach RL 73/1999 (UL 2)<br />

Rotvieh Zuchtrichtung<br />

- - - - - - - - -<br />

Höhenvieh<br />

Sächsisch-Thüring. Kaltblutpferd<br />

7 10 10 5 6 6 5 6 6<br />

Schw. Warmblutpferd 12 15 15 12 17 17 9 15 15<br />

Ziegen und Schafe ges. 7 59 9 6 42 6 5 33 5<br />

Erzgebirgsziege 19 24 22<br />

Thür. Wald Ziege 1 1 3<br />

Leineschaf 28 8 8<br />

Skudde 11 9 -<br />

Summe 23 34 23 29 17 26<br />

nach RL 73/1994 (UL 1)<br />

Rotvieh Zuchtrichtung<br />

26 120 105 12 48 41 4 29 27<br />

Höhenvieh<br />

Sächsisch-Thüring. Kaltblutpferd<br />

37 63 63 8 9 9 2 3 3<br />

Schw. Warmblutpferd 179 332 332 45 68 68 18 24 24<br />

Ziegen und Schafe ges. 23 362 54 11 137 20 4 37 6<br />

Erzgebirgsziege 89 25 20<br />

Thür. Wald Ziege 30 5 -<br />

Leineschaf 87 53 -<br />

Skudde 156 54 17<br />

Summe 248 554 66 138 26 60<br />

Quelle: Sächsische Agrarberichte 2000, 2001,2002<br />

Dabei sind im einzelnen im Wirtschaftsjahr 1999/2000 125 Rinder, 78 Kaltblutpferde, 347<br />

Warmblutpferde sowie 568 Ziegen und Schafe gefördert worden. Im Wirtschaftsjahr<br />

2000/2001 waren es 132 Rinder, 66 Kaltblutpferde, 85 Warmblutpferde sowie 480 Ziegen<br />

GVE<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 83


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

und Schafe. Im Wirtschaftsjahr 2001/2002 konnte die Haltung von 70 Rindern, 65 Kaltblutpferden,<br />

39 Warmblutpferden sowie 500 Ziegen und Schafen gefördert werden. Die Förderung<br />

von Warmblutpferden ist in den Förderprogrammen der VO (EG) Nr. 1257/99 nicht<br />

mehr enthalten. Die Angaben bilden lediglich noch laufende Maßnahmen nach VO (EWG)<br />

Nr. 2078/92 ab.<br />

5.2.3.5 Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft (NAK)<br />

Das Teilprogramm „Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft“ wurde in dieser Form mit<br />

Beginn der neuen Förderperiode im Jahr 2000 erstmalig angeboten. Die detaillierte Aufstellung<br />

der Einzelmaßnahmen (Zahl der Anträge und geförderte Fläche) ist in Tab. 5.2.7 dargestellt.<br />

So sind bereits im Jahr 2000 insgesamt 717 Anträge mit einer Fläche von 10.601 ha gefördert<br />

werden. Im Jahr 2001 stieg die Zahl der Antragsteller auf das Doppelte an. Die Zahl der<br />

Antragsteller erhöhte sich auf 1.362 Anträge mit einer Fläche von 22.315 ha. Im Jahr 2002<br />

wurden 1.875 Anträge auf einer Fläche von 27.487 ha Fläche, davon 1.690 Anträge auf einer<br />

Gesamtfläche von 19.467 ha im Teil „Naturschutzmaßnahmen“ und 185 Anträge mit 8.020<br />

ha im Teil „Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche gefördert.<br />

Tab. 5.2.7:<br />

Anwendungsumfang des Teilprogramms Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft<br />

Maßnahme Anzahl Anträge Fläche<br />

ha<br />

2000 2001 2002 2000 2001 2002<br />

Naturschutzmaßnahmen<br />

Umwandlung Ackerland in naturschutzgerecht<br />

14 42 70 165 324 486<br />

bewirtschaftetes Grünland<br />

Naturschutzgerechte Beweidung 57 277 393 1.190 6.257 8.187<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung<br />

a. Frischwiese<br />

b. Feuchtwiese<br />

68<br />

55<br />

260<br />

139<br />

362<br />

194<br />

362<br />

194<br />

3.167<br />

1.116<br />

4.103<br />

1.375<br />

c. Bergwiese<br />

29 89 125 125 805 1.170<br />

Extensive Bewirtschaftung 1 2 4 1 2 69<br />

Extensive Bewirtschaftung bei verringerter<br />

2 6 7 9 24 40<br />

Aussaatstärke<br />

Langfristige Stillegung der LF zur Biotopentwicklung<br />

AL/GL<br />

9 22 19<br />

19<br />

17 58 72<br />

37<br />

Anlage von Zwischenstreifen auf Ackerland<br />

1 5 28 2 7 73<br />

Hüteschafhaltung 5 23 30 628 1.788 1.909<br />

Nasswiesenpflege 77 165 229 211 766 980<br />

Offenhaltung der Landschaft durch geeignete<br />

3 5 8 36 40 45<br />

Pflegemaßnahmen<br />

Mahd<br />

Pflege, Abtransport und ordnungsgemäße<br />

2 4 6 2 3 16<br />

16<br />

Entsorgung<br />

Pflege von Streuobstwiesen 436 725 994 343 475 674<br />

Erhalt historischer Merkmale auf ldw. 3 18 28 4 44 52<br />

Flächen<br />

Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaft.<br />

Aufwuchs ggf. verwertbar<br />

Aufwuchs als Nahrungs- und Brutvogelhabitat<br />

4<br />

-<br />

17<br />

5<br />

23<br />

6<br />

11<br />

-<br />

73<br />

45<br />

126<br />

53<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 84


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Maßnahme Anzahl Anträge Fläche<br />

ha<br />

Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche<br />

Teichpflege 55 67 77 1.459 1.504 1.650<br />

Naturschutzgerechte Basisleistungen 91 135 155 5.173 5.713 6.264<br />

Erhalt der Strukturausprägung 72 109 121 3.640 3.918 4.271<br />

Verzicht auf Fischbesatz 22 32 45 54 82 111<br />

Verzicht auf Zufütterung 45 72 80 690 787 979<br />

Erhalt des Nahrungshabitats für geschützte<br />

63 95 100 2.744 3.300 3.513<br />

Arten<br />

Naturschutzfachliche Zusatzleistungen 85 129 150 4.076 4.567 4.991<br />

Gesamt * 717 1.362 1.875 10.601 22.315 27.487<br />

Quelle: Sächsische Agrarberichte 2000, 2002; LfL, FB 2 (26.04.02)<br />

* nur absolut geförderte Fläche; ohne Kumulation von Maßnahmen<br />

5.2.4 Ökologische Waldmehrung<br />

Zwischen Bewilligungen und Auszahlungen besteht ein erheblicher zeitlicher Auseinanderfall.<br />

In der nachfolgenden Tabelle werden deshalb nur die Bewilligungen berücksichtigt. Hinsichtlich<br />

der auftretenden Differenzen wird auf die Anmerkung in Kap. 5.1 verwiesen.<br />

Hinsichtlich der Erstaufforstungen wurden 2000 und 2001 insgesamt 679 ha Fläche bewilligt.<br />

Damit liegen die Bewilligungen leicht über dem im <strong>EPLR</strong> angegebenen Ziel von insgesamt<br />

670 ha für die Jahre 2000 und 2001.<br />

Tab. 5.2.8:<br />

Bewilligungen 2000 und 2001 für Aufforstungen, Kulturpflege und Erstaufforstungsprämien<br />

Bewilligungen<br />

Anzahl der Maßnahmen Fläche (ha)<br />

2000 2001 2000 2001<br />

Aufforstung Fichte, Douglasie, Sonstige<br />

129 102 118,2 43,3<br />

Nadelbäume<br />

Kiefer 14 9 3,7 4,3<br />

Rotbuche, Stiel- und<br />

176 153 139,0 138,0<br />

Traubeneiche<br />

Linde, sonstige Hartlaubbäume<br />

185 128 101,7 77,7<br />

Pappel, Weide u. a.<br />

0 4 0 0,6<br />

schnellwachsende Arten<br />

Sonstige Laubbäume,<br />

80 124 24,6 28,5<br />

Sträucher<br />

Insgesamt 584 520 387,2 292,3<br />

Kulturpflege 164 568 359,2 963,3<br />

Erstaufforstungsprämie 143 92 328,4 137,6<br />

Quelle: Angaben des SMUL<br />

In den Kulturpflegen sind noch zu pflegende Erstaufforstungsflächen der vergangenen Förderperiode<br />

enthalten.<br />

Bei der Interpretation ist zu beachten, dass wegen der erst spät im Jahr 2000 erfolgten Verabschiedung<br />

der Richtlinie ein Antragsstau vorhanden war, der in das Jahr 2001 hineinwirkt.<br />

Weiterhin werden die Aussagen besonders für das Jahr 2000 durch „Altverpflichtungen“ aus<br />

der vergangenen Förderperiode beeinflusst, die erst 2000 bewilligt wurden (vgl. die Angaben<br />

zur Erstaufforstungsprämie 2000!).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 85


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3 Bewertung der erreichten wirtschaftlichen, sozialen und<br />

ökologischen Wirkungen<br />

5.3.1 Umgang mit den Bewertungsfragen, Kriterien und Indikatoren<br />

Für die <strong>Evaluation</strong> des EAGFL wurden von der KOM eine Reihe von gemeinsamen Fragen<br />

formuliert (Dokument VI/12004/00 ENDG). Dieses Vorgehen erschien notwendig, um die<br />

Möglichkeit einer EU weiten Zusammenfassung der <strong>Evaluation</strong>sergebnisse zur Entwicklung<br />

des ländlichen Raumes zu garantieren.<br />

Da die Förderung aus dem EAGFL in den neuen Bundesländern über verschiedene Programme<br />

bzw. Pläne erfolgt, ist im Vorfeld der <strong>Evaluation</strong> des <strong>EPLR</strong> somit zunächst abzuklären,<br />

inwieweit vorliegender Fragespiegel der KOM in seiner Untersetzung mit den verschiedenen<br />

Fördermodalitäten, Kriterien und Indikatoren des Freistaates <strong>Sachsen</strong> korrespondiert.<br />

Dieser Sachstand führt insbesondere bei der Beantwortung der Querschnittsfragen zu Lücken<br />

bzw. zu evtl. Qualitätsmängeln oder Einseitigkeiten der Aussagen.<br />

Daher wird es notwendig, auf gegebene Abgrenzungen hinzuweisen, sowie mögliche Fehlstellen<br />

bzw. Ergänzungen durch landesspezifische Fragestellungen darzustellen. Des weiteren<br />

wird gefordert, ergänzende, auf die jeweilige regionale Fördersituation zugeschnittene<br />

(programm- bzw. landesspezifische Fragen) Fragen, einzufügen. Aus diesen Vorgaben der<br />

EU ergeben sich drei Säulen der <strong>Evaluation</strong> (Abb. 5.3.1).<br />

Fragen- und<br />

Kriterienvorgaben durch<br />

die KOM<br />

Fragen und Kriterien aus<br />

Landesinteresse und der<br />

Spezifik von<br />

Förderprogrammen<br />

kapitelübergreifende Fragen<br />

kapitelspezifische Fragen<br />

programm- bzw. landesspezifische<br />

Fragen<br />

1 2<br />

3<br />

Abb. 5.3.1:<br />

Grundsätzliche Vorgaben zur <strong>Evaluation</strong> auf der Basis von Fragen unterschiedlicher<br />

Betrachtungsebenen<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 86


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.1.1 Relevanz der gemeinsamen <strong>Evaluation</strong>sfragen, Kriterien und Indikatoren<br />

der KOM<br />

Kapitelspezifische Fragen<br />

Alle Bewertungsfragen werden von Beurteilungskriterien und –indikatoren begleitet, die integraler<br />

Bestandteil der Fragen sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, eine<br />

Beantwortung der Fragen zu unterlassen. Die Beantwortung einer Frage einschließlich ihrer<br />

Kriterien und Indikatoren ist nach den KOM-Vorgaben dann nicht angebracht, wenn<br />

- ein ganzes Kapitel der VO (EG) Nr. 1257/99 nicht zur Anwendung gelangt oder<br />

- Teilabschnitte eines Kapitels nicht zur Anwendung gelangen.<br />

Diese automatischen Ausnahmen finden keine Anwendung, wenn<br />

- nur ein Teil der Aktion bzw. Maßnahme nicht durchgeführt wird,<br />

- es deutliche, positive zusätzliche Wirkungen gibt, d.h. auf Grund der Durchführung<br />

der Programme eingetretenen Wirkungen, die den Zielen der VO (EG) Nr. 1257/99<br />

entsprechen, ohne ausdrücklich als solche in den betreffenden Programmen zur Entwicklung<br />

des ländlichen Raums genannt zu sein, oder wenn andere Fördermaßnahmen<br />

in Richtung der Fragestellung wirken sowie<br />

- wenn die beabsichtigten Wirkungen (noch/ offenbar) unbedeutend oder schwierig zu<br />

messen sind.<br />

In Bezug zum Inhalt des Planes im Freistaat <strong>Sachsen</strong> werden deshalb die Kapitel<br />

I – Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

II – Niederlassung von Junglandwirten<br />

III – Berufsausbildung<br />

VII – Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse<br />

IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten<br />

nicht (II und III) oder nicht im Rahmen der <strong>Evaluation</strong> des <strong>EPLR</strong> bearbeitet. Die Evaluierung<br />

der Kapitel I, VII und IX muss im Rahmen der <strong>Evaluation</strong> des Operationellen Programms<br />

(Schwerpunkt 5) erfolgen. Entsprechende Fragen und Fragekriterien der KOM – Vorgaben<br />

entfallen daher.<br />

Die im Freistaat <strong>Sachsen</strong> über den <strong>EPLR</strong> geförderten Maßnahmen der Kapitel<br />

IV – Vorruhestand<br />

V – Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

VI – Agrarumweltmaßnahmen und<br />

VIII – Forstwirtschaft<br />

umfassen seitens der KOM 21 Fragen, die durch 6 kapitelübergreifende Fragen ergänzt<br />

werden. In der Folge werden die verschiedenen Fragen in Hinsicht auf ihre Relevanz in Bezug<br />

zu den Förderbedingungen des <strong>EPLR</strong> des Freistaates <strong>Sachsen</strong> überprüft. Auf Grund der<br />

Fördermodalitäten im Freistaat <strong>Sachsen</strong> ergeben sich hinsichtlich einiger kapitelspezifischer<br />

KOM-Fragen, Kriterien oder Indikatoren Einschränkungen in ihrer Beantwortbarkeit. Sie<br />

betreffen folgende Kapitel bzw. Kriterien und/oder Indikatoren:<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 87


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (Kapitel V)<br />

Im Rahmen der Aussagen zu den Förderwirkungen innerhalb benachteiligter Gebiete und<br />

Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (Kapitel V) werden 4 Fragen vorgegeben.<br />

Sie beziehen sich in der Regel auf Aussagen zu Programmwirkungen, die sich sowohl aus<br />

der Förderung der natürlich benachteiligten Gebiete als auch durch umweltspezifische Einschränkungen<br />

ergeben.<br />

Die Frage 4.B ist jedoch allein auf eine Beschreibung von Wirkungen durch den Ausgleich<br />

umweltspezifischer Beschränkungen ausgerichtet (Tab. 5.3.1.1). Da unter diesem Aspekt<br />

keine Förderung erfolgt (ein Programm für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

wird vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> nicht angeboten), entfällt eine Beantwortung der Frage.<br />

Tab. 5.3.1.1: Kapitelspezifische Fragen der KOM im Kapitel „Benachteiligte Gebiete und Gebiete<br />

mit umweltspezifischen Einschränkungen“ die für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> nicht<br />

relevant sind<br />

Kap. u.<br />

Frage<br />

Nr.<br />

Frage Kriterium Begründung<br />

V. 4.B In welchem Umfang hat die Regelung<br />

zum Schutz der Umwelt beigetragen,<br />

durch Verbesserung der Anwendung<br />

und Einhaltung von umweltspezifischen<br />

Einschränkungen, die durch gemeinschaftliche<br />

Umweltvorschriften geregelt<br />

sind?<br />

V.4.B-1. Verbesserte<br />

Anwendung und Einhaltung<br />

bestimmter umweltspezifischer<br />

Einschränkungen,<br />

die die<br />

landwirtschaftliche Nutzung<br />

begrenzen<br />

Es erfolgt im Rahmen<br />

des <strong>EPLR</strong> keine direkte<br />

Förderung von Gebieten<br />

mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen.<br />

Die nachfolgende Betrachtung beschränkt sich daher ausschließlich auf die benachteiligten<br />

Gebiete (Ausgleichszulage). Bei der Ausgleichszulage ist zu beachten, dass durch den E-<br />

AGFL-Garantie nur ein geringer Teil der Ausgleichszulage insgesamt, nämlich die Maßnahme<br />

Anhebung der Ausgleichssätze für Ackerfutter und Mais über den Umfang der GAK-<br />

Förderung hinaus kofinanziert wird. Eine getrennte <strong>Evaluation</strong> dieser ergänzenden Finanzierung<br />

ist aus Sicht der Evaluatoren wenig sinnvoll. Der inhaltliche Schwerpunkt der <strong>Evaluation</strong><br />

besteht deshalb in der Untersuchung des Zusammenspiels der Ausgleichszulage mit anderen<br />

Fördermaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich. Hinzu kommt, dass die Förderung<br />

eines Ergänzungsbetrags nur in den Jahren 2000 und 2001 erfolgte.<br />

Die Fragen des Kapitels VI zu den Agrarumweltmaßnahmen sind nahezu vollständig zu<br />

beantworten. Es gilt hier lediglich zu vermerken, dass die Frage VI-1.C entfällt (Tab. 5.3.1.1).<br />

Agrarumweltmaßnahmen, welche direkt zum quantitativen Schutz der Wasserressourcen<br />

beitragen, werden im Freistaat nicht angeboten. Zwar wären indirekte Zusammenhänge z.B.<br />

zwischen Mulchsaaten und dem Wasserverbrauch / Bedarf der Landwirtschaft herzustellen,<br />

es bedürfte dann aber gesonderter und aufwendiger Fallstudien um entsprechende Effekte<br />

zu belegen. Derartig komplexe Untersuchungen lassen sich im Rahmen der <strong>Evaluation</strong> nicht<br />

umsetzen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 88


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.1.2: Kapitelspezifische Fragen der KOM im Kapitel „Agrarumweltmaßnahmen“, die für<br />

den Freistaat <strong>Sachsen</strong> nicht relevant sind<br />

Kap. u.<br />

Frage<br />

Nr.<br />

Frage Kriterium Begründung<br />

VI.1.C<br />

In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen<br />

geschützt (oder verbessert) worden,<br />

und zwar durch die Auswirkungen der<br />

Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang<br />

der Wasserressourcen?<br />

VI.1.C-1. Die Entnahme<br />

von Wasser zum Zwecke<br />

der Beregnung ist verringert<br />

bzw. eine Erhöhung<br />

der hierfür eingesetzten<br />

Wassermengen ist vermieden<br />

worden.<br />

VI.1.C-2. Schutz der Wasserressourcen,<br />

was deren<br />

Menge betrifft.<br />

VI.1.C-3. Durch den<br />

Schutz der Wasserressourcen<br />

haben sich weitere<br />

Vorteile (für die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe,<br />

den ländlichen Raum, die<br />

Umwelt oder für sonstige<br />

Wirtschaftssektoren) ergeben.<br />

Die im Rahmen des <strong>EPLR</strong><br />

angebotenen Agrarumweltmaßnahmen<br />

sind im<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong> auf<br />

qualitative Veränderungen<br />

im Umweltbereich ausgerichtet.<br />

Quantitative Auswirkungen<br />

auf die Wasserressourcen<br />

sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

Erstaufforstung<br />

Der <strong>EPLR</strong> enthält im forstwirtschaftlichen Bereich (Kap. VIII) nur den Teil „Aufforstung landwirtschaftlicher<br />

Flächen“ (Ökologische Waldmehrung), wohingegen die Fragen der KOM den<br />

gesamten Bereich Forstwirtschaft berühren. Über den EAGFL-G werden jedoch nur Erstaufforstungen<br />

landwirtschaftlicher Flächen gefördert, die lediglich einen Bruchteil der gesamten<br />

Förderung ausmachen. Hinzu kommt, dass der Zeitraum bis zur Holzernte den <strong>Evaluation</strong>szeitraum<br />

um Größenordnungen übersteigt. Übrige forstliche Maßnahmen sind Bestandteil<br />

des Operationellen Programms.<br />

Durch diese Fördersituation bedingt, sind einige Fragen der KOM für die <strong>Evaluation</strong> des<br />

<strong>EPLR</strong> nicht relevant, da sich diese Kriterien und Indikatoren grundsätzlich nur auf bereits<br />

bestehende Forstflächen beziehen. Auch lassen sich deshalb einige der vorgegebenen Indikatoren<br />

nicht oder nur teilweise auf Erstaufforstungen anwenden. Die Tab. 5.3.1.3 enthält die<br />

entsprechenden Begründungen.<br />

Tab. 5.3.1.3: Kapitelspezifische Fragen der KOM im forstwirtschaftlichen Bereich, die für den<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong> nicht relevant sind<br />

Kap. u.<br />

Frage<br />

Nr.<br />

Frage Kriterium Begründung<br />

VIII.1.A-3 In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen<br />

erhalten/verbessert worden?<br />

nur VIII.1.A-3.<br />

Verbesserung der Qualität<br />

und der Struktur des Holzvorrats<br />

Die geforderten Strukturen<br />

und Qualitätsparameter<br />

sind im Betrachtungszeitraum<br />

für Erstaufforstungen<br />

nicht relevant.<br />

VIII.1.B<br />

In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen<br />

erhalten/verbessert worden durch<br />

Beeinflussung der Speicherkapazitäten für<br />

Kohlenstoff?<br />

nur Indikator VIII.1.B-1.1.<br />

jährliche Nettospeicherung<br />

von CO 2 bis 2012<br />

Die Speicherkapazitäten<br />

von Erstaufforstungen sind<br />

im Betrachtungszeitraum<br />

(noch) nicht relevant.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 89


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VIII.2.A.<br />

In welchem Umfang hat die Förderung zur<br />

Entwicklung des ländlichen Raumes beigetragen,<br />

durch Erhalt und Stützung der produktiven<br />

Funktionen Forstwirtschaftlicher<br />

Betriebe?<br />

Für Erstaufforstungen ist<br />

die Frage nicht relevant.<br />

VIII.2.B<br />

In welchem Umfang hat die Forstwirtschaft<br />

durch Erhaltung/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

und der sonstigen<br />

sozioökonomischen Bedingungen beigetragen?<br />

nur VIII.B.2-2.<br />

Beschäftigungszuwachs<br />

durch Verwertung forstwirtschaftlicher<br />

Produkte<br />

Für Erstaufforstungen ist<br />

die Frage nicht relevant.<br />

VIII.2.C.<br />

In welchem Umfang hat die Förderung zur<br />

Entwicklung des ländlichen Raumes beigetragen,<br />

durch die Erhaltung und zweckdienliche<br />

Verbesserung der Schutzfunktion der<br />

Waldbewirtschaftung?<br />

Für Erstaufforstungen ist<br />

die Frage nicht relevant.<br />

VIII.3.B<br />

In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen<br />

zur Stärkung der ökologischen<br />

Funktion von Waldflächen beigetragen,<br />

durch Erhaltung ihrer Gesundheit und Vitalität?<br />

Für Erstaufforstungen ist<br />

die Frage nicht relevant.<br />

Kapitelübergreifende Fragen (Querschnittsfragen)<br />

Auf die Relevanz der gemeinsamen kapitelübergreifenden Fragen der KOM wird im Zusammenhang<br />

mit der Beantwortung der Querschnittsfragen im Abschnitt 5.4.1 näher eingegangen.<br />

5.3.1.2 Programmspezifische Bewertungsfragen, Kriterien und Indikatoren<br />

Es ist ein Anliegen des Evaluierungsberichtes, die Spezifik der Förderung für die Landwirtschaft<br />

des Freistaates <strong>Sachsen</strong> hinreichend herauszuarbeiten. Allein mit den von der KOM<br />

vorgegebenen Fragen ist diese Zielstellung nicht zu erfüllen. Landes- bzw. programmspezifischen<br />

Fragen kommt deshalb eine hohe Bedeutung zu. Für die Evaluierung der im Freistaat<br />

angebotenen Maßnahmen wird folgende Inkohärenz bzw. direkte Fehlstellen bei den KOM<br />

Vorgaben ersichtlich:<br />

Vorruhestand<br />

Als sozioökonomisch problematisch werden bei der Vorruhestandsregelung die gravierenden<br />

Unterschiede in der materiellen Ausstattung der Förderung zwischen Eigentümern bzw. Bewirtschaftern<br />

und Arbeitnehmern eingeschätzt. Die vorgesehenen Fallstudien sollten daher<br />

auch der Gruppe der Arbeitnehmer, die von der Vorruhestandsregelung betroffen sind, hinreichende<br />

Aufmerksamkeit widmen. Hier wird ein zusätzlicher Indikator vorgeschlagen, der<br />

neben der Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung auch weitere soziale Leistungen<br />

(z.B. Arbeitslosengeld) hinterfragt.<br />

Benachteiligte Gebiete<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass der Maßnahmenschwerpunkt “Benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage)“<br />

auch zu Teilen über die GAK (EAGFL-Ausrichtung) finanziert, zentral mit<br />

über die GAK bewertet wird und diese Ergebnisse in die Bewertung des <strong>EPLR</strong> des Freistaates<br />

<strong>Sachsen</strong> einfließen müssen. Die zu diesem Maßnahmeschwerpunkt beschriebenen Kri-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 90


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

terien und Indikatoren sind deshalb mit den Fragen, Kriterien und Indikatoren der GAK-<br />

Bewertung zur Ausgleichszulage abzugleichen.<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

Eine direkte Förderung der Landwirtschaft in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

über Kap. V des EAGFL ist im Freistaat nicht vorgesehen. Dennoch werden Fördermöglichkeiten<br />

für Gebiete mit Naturschutzstatus über Maßnahmen des Kap. VI eröffnet.<br />

Diese beziehen sich besonders auf regionsspezifische Fördermaßnahmen im Bereich des<br />

NAK. Die Erhaltung und langfristige Sicherung geschützter Gebiete wird als wesentliche<br />

Zielstellung des <strong>EPLR</strong> für den Programmteil E (NAK) des Programms Umweltgerechte<br />

Landwirtschaft genannt. Entsprechende Wirkungen, flächenmäßig, ökonomisch und naturschutzfachlich,<br />

wären zu belegen. Mit den landesspezifischen Fragen VI. FS-1. und VI. FS-2.<br />

wird dieser Besonderheit Rechnung getragen.<br />

Der Komplex der Fragen VI.1.A., VI.1.B. und VI.3. behandelt Wirkungen von Programmmaßnahmen<br />

auf ausgewählte Umweltschutzgüter (Boden, Wasser, Artenvielfalt). In der Fragestellung<br />

wird nach qualitativen Wirkungseffekten gefragt, die sich mit den abgeforderten Indikatoren<br />

aber nicht belegen lassen. Die Besonderheit der Ausrichtung der Agrarumweltprogramme,<br />

speziell der Möglichkeiten einer Grund- und Zusatzförderung (Teil A1) und der Reduktion<br />

des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel in Sonderkulturen (Teil C) lässt sich nur<br />

durch qualitätsbezogene Indikatoren belegen. Eine Ergänzung der KOM-Fragen durch entsprechende<br />

Kriterien und Indikatoren erscheint deshalb notwendig.<br />

Für den gleichen Fragenkomplex werden durch die KOM Kriterien vorgegeben, die auf eine<br />

Analyse betrieblicher, gesellschaftlicher und erweiterter Umwelteffekte ausgerichtet sind.<br />

Indikatoren zur Beschreibung derartiger Effekte werden aber nicht vorgegeben. In Vorschlag<br />

gebracht werden deshalb Indikatoren aus dem sozioökonomischen Bereich, weil über die<br />

Ökonomie die nachgefragten Prozesse am ehesten in ihrer Wechselseitigkeit greifbar sind.<br />

Eine Besonderheit des Programmteils E (NAK) stellt die Förderung von Maßnahmen der<br />

naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung dar, die in diesem Umfang in anderen Ländern<br />

nicht durchgeführt wird. Die vorgegebenen Indikatoren der EU erfassen diese Fördermaßnahme<br />

nur unzureichend. Vorgeschlagen wird daher die Ergänzung eines Kriteriums VI.2.B-<br />

FS1, um zusätzliche Aussagen zu den Wirkungen der Fördermaßnahmen auf direkt geschützte<br />

Feuchtgebiete treffen zu können.<br />

Die aufgelisteten Fehlstellen bzw. Problembereiche werden durch die dargestellten Programmspezifischen<br />

Fragen, Kriterien und Indikatoren ausgefüllt.<br />

Erstaufforstung<br />

Der Flächenzuwachs an Wald durch Erstaufforstung ist im Freistaat <strong>Sachsen</strong> bisher relativ<br />

gering. Deshalb besteht Interesse an landesspezifischen Untersuchungen, die dieser Problematik<br />

nachgehen. Aus diesem Grunde sollen sozioökonomische Vergleiche zwischen Erstaufforstung<br />

bzw. Waldbewirtschaftung und Ackerbau (Einkommensverhältnisse bei den bestehenden<br />

Fördermodalitäten) für die speziellen Bedingungen des Landes an Hand von Fallbeispielen<br />

vorgenommen werden.<br />

Durch die programmspezifische Untersetzung der KOM-Fragen werden eindeutig sichtbare<br />

Fehlstellen der Programmevaluierung geschlossen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich im<br />

Verlauf der <strong>Evaluation</strong> weitere Fehlstellen darstellen, die ausgefüllt werden müssen.<br />

Nachfolgend werden die programm- bzw. landesspezifischen Fragen, Kriterien und Indikatoren<br />

nochmals in einer Übersicht zusammengefasst (Tab. 5.3.1.4).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 91


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.1.4: Programm- bzw. landesspezifische Fragen, Kriterien und Indikatoren<br />

Kap. und<br />

Frage Nr. Frage Kriterium<br />

IV.FS1.<br />

VI. FS –1.<br />

VI.FS-2.<br />

Wie wird der Lebensstandard älterer<br />

landwirtschaftlicher Arbeitnehmer, die von<br />

der Vorruhestandsregelung betroffen sind<br />

bzw. diese selbst in Anspruch nehmen,<br />

abgesichert?<br />

Wie wirkt die Teilnahme an landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen auf die Ökonomie<br />

des Landwirtschaftsbetriebes und<br />

das Einkommen im ländlichen Raum ?<br />

VI. FS-1.1. Einkommensanteil der sich<br />

durch die Teilnahme an landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen für den<br />

Landwirtschaftsbetrieb ergibt.<br />

VI. FS-1.2. Umfang der Einkommenserhöhung<br />

im ländlichen Raum durch<br />

landschaftspflegerische Maßnahmen.<br />

VI. FS-1.3. Synergieeffekte, die sich durch<br />

eine gemeinschaftliche Förderung<br />

durch Landes- und EU-Mittel für den<br />

ländlichen Raum ergeben.<br />

In welchem Umfang tragen die NAK-<br />

Maßnahmen dazu bei, in Gebieten mit<br />

umweltspezifischen Einschränkungen<br />

zwischen Landwirtschaft und Umwelt<br />

ausgleichend zu wirken und Umweltschutzziele<br />

zu erreichen ?<br />

VI. FS-2.1. In welchem Umfang hat die<br />

Regelung zur verbesserten Anwendung<br />

und Einhaltung von umweltspezifischen<br />

Einschränkungen beigetragen ?<br />

VI. FS-2.2. In welchem Umfang tragen die<br />

Regelungen dazu bei, die Schutzziele<br />

in Gebieten mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen zu erfüllen ?<br />

bzw. Indikatoren<br />

Anteil der Vorruhestandsbeihilfe<br />

am gesamten<br />

Individualeinkommen<br />

VI. FS-1.1-1 Relative Erhöhung<br />

des Betriebseinkommens<br />

durch landschaftspflegerische<br />

Arbeiten<br />

VI. FS-1.2.1 Einrichtungen,<br />

die die Landschaftspflege<br />

übernehmen (Anzahl<br />

und verbale Beschreibung)<br />

VI. FS-1.2.2 Anteil der<br />

Landschaftspflege außerhalb<br />

des direkten<br />

Agrarbereiches (Fläche<br />

und Fördermittel)<br />

VI. FS-1.3.1 Relation der<br />

Inanspruchnahme der<br />

Förderprogramme<br />

durch landwirtschaftliche<br />

bzw. nicht landwirtschaftliche<br />

Einrichtungen<br />

(Fläche und Fördermittel)<br />

VI. FS-2.1.1. Anteil von<br />

NAK-Maßnahmen, die<br />

sich auf Gebiete mit<br />

umweltspezifischen<br />

Einschränkungen beziehen<br />

(Fläche und<br />

Fördermittel)<br />

VI. FS-2.1.2. Verbesserte<br />

Anwendung und Einhaltung<br />

bestimmter umweltspezifischer<br />

Einschränkungen<br />

durch die<br />

Landwirtschaft (Anzahl<br />

der Teilnahme an erweiterten<br />

Auflagen und Art<br />

der Auflagen<br />

VI. FS-2.2.1. Anteil der<br />

Förderfläche an der<br />

Gesamtfläche des / der<br />

Gebiete mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen<br />

VI. FS-2.2.2. Beschreibung<br />

der Wirkungseffekte auf<br />

ausgewählte Ziel- bzw.<br />

Leitarten. Anzahl der Fördermaßnahmen,<br />

die im<br />

Randbereich der Gebiete<br />

mit umweltspez. Ein-<br />

Begründung<br />

Die Höhe der Beihilfe für<br />

Arbeitnehmer erscheint<br />

sehr gering; es soll deshalb<br />

beleuchtet werden,<br />

welchen Beitrag die Beihilfe<br />

zur Einkommenssicherung<br />

überhaupt leistet.<br />

Durch die neue Agrarpolitik<br />

wird das Bild einer<br />

multifunktionalen Landwirtschaft<br />

propagiert, wobei<br />

sich die Landschaftspflege<br />

zu einer Säule des<br />

landwirtschaftlichen Einkommens<br />

entwickeln soll.<br />

Die Frage analysiert den<br />

gegebenen aktuellen<br />

Stand.<br />

Landschaftspflegerische<br />

Arbeiten entfallen auch auf<br />

„nichtlandwirtschaftliche“<br />

Flächen. Ihre Förderung<br />

erfolgt über Landesmittel<br />

(z.B. Streuobst).<br />

Die EU weist im Zuge ihrer<br />

Umweltintegrationsstrategie<br />

für die Landwirtschaft<br />

auf die unter Naturschutz<br />

stehende landwirtschaftliche<br />

Fläche, als wesentlichen<br />

Indikator hin. Es ist<br />

abzusehen, dass ein Teil<br />

der im Rahmen des NAK<br />

geförderten Maßnahmen<br />

sich auf Gebiete mit Naturschutzstatus<br />

konzentrieren<br />

werden. Für diese<br />

Flächen ist die dargestellte<br />

Frage von Interesse.<br />

Neben einer Ergänzung<br />

der Auswertungen durch<br />

diesen EU weit verwendeten<br />

Indikator ermöglicht<br />

diese programmspezifische<br />

Frage die notwendige<br />

Bewertung spezieller Ziele<br />

des <strong>EPLR</strong> und ersetzt z.T.<br />

Frage V.4.B. der KOM<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.1.A .<br />

VI.1.B.<br />

VI.3.<br />

VI.2.B.<br />

VI.1.A<br />

VI.1.B<br />

VI.3-<br />

VIII.FS1<br />

In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen<br />

durch Auswirkungen der Programme<br />

auf die Boden- und Wasserqualität<br />

sowie die Artenvielfalt geschützt worden?<br />

VI.1.A.FS1.<br />

VI.1.B.FS1.<br />

VI.3.FS1.<br />

Durch den Schutz des Bodens, Wassers<br />

und der Artenvielfalt haben sich qualitative<br />

Vorteile für den Boden, das Wasser<br />

und die Artenvielfalt ergeben.<br />

VI.2.A-2.Anbaumuster landwirtschaftlicher<br />

Kulturpflanzen einschließlich der Tierhaltung<br />

versprechen Vorteile in Bezug<br />

auf Flora und Fauna<br />

VI.2.B-FS1 Wertvolle Feuchtgebiete sind<br />

durch Fördermaßnahmen zum Schutz<br />

von Flora und Fauna unmittelbar geschützt<br />

und /oder entwickelt worden.<br />

In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen<br />

durch Auswirkungen der Programme<br />

auf die Umwelt (Boden, Wasser,<br />

Biologische Vielfalt, Landschaft) geschützt<br />

worden?<br />

VI 1.A-3.<br />

VI.1.B-4.<br />

VI.3-4. Durch Schutz der Umwelt haben<br />

sich weitere Vorteile für die Betriebe die<br />

Gesellschaft oder Umwelt ergeben<br />

In welchem Umfang wurden Erstaufforstungen<br />

in waldarmen Gebieten vorgenommen?<br />

schränkungen liegen und<br />

dadurch eine Pufferfunktion<br />

für unter Schutz stehende<br />

Gebiete ausüben.<br />

VI.1.A.FS1-1. Reproduktion<br />

organ. Substanz<br />

VI.1.A.FS1-2. Risiko der<br />

Umweltbefrachtung mit<br />

PSM für den Boden<br />

VI.1.B.FS1-1. Risiko der<br />

Umweltbefrachtung mit<br />

PSM für Oberflächenwasser<br />

VI.3.FS1-1. Biologisches<br />

Risiko für Wasser- und<br />

Bodenorganismen<br />

VI.2.A-2.FS1. Druck des<br />

landwirtschaftlichen Betriebssystems<br />

auf die<br />

biotische Umwelt<br />

VI.2.B.-FS1.1 Wertvolle<br />

Feuchtgebiete sind als<br />

Lebensräume für Flora<br />

und Fauna durch geförderte<br />

Bewirtschaftungsmethoden<br />

oder<br />

Pflegemaßnahmen geschützt<br />

oder verbessert<br />

worden (in ha)<br />

a) Davon Nasswiesen<br />

b) Davon Teiche<br />

VI.2.B-FS1.2 Hinweise auf<br />

einen positiven Zusammenhang<br />

zwischen der Art<br />

und Weise der Teichbewirtschaftung<br />

aufgrund<br />

vertraglicher Vereinbarungen<br />

und der Artenvielfalt<br />

(Beschreibung, und –<br />

sofern praktisch durchführbar-<br />

Häufigkeit der<br />

Arten (bzw. Beobachtungshäufigkeit)<br />

VI 1.A—3.FS1.<br />

VI.1.B-4.FS1.<br />

VI.3-4.FS1.<br />

Erträge<br />

Akzeptanz<br />

Kosten / Erlöse<br />

Deckungsbeitrag<br />

/ Betriebseinkommen<br />

Tragfähigkeit<br />

VIII.FS.1.-1 Mehrung des<br />

Waldanteils in waldarmen<br />

(ausgeräumten) Gebieten<br />

Die Frage stellt sich insbesondere<br />

zu Maßnahmen<br />

der Teile A und C der<br />

Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Die von der KOM aufgeworfenen<br />

Fragen zu Umweltwirkungen<br />

werden<br />

genauer untersetzt und mit<br />

qualitativen Wirkungsbeschreibungen<br />

ergänzend<br />

beantwortet.<br />

Für die entsprechende<br />

Frage und das Kriterium<br />

der KOM wurden keine<br />

Indikatoren vorgegeben.<br />

Weitere Vorteile für die<br />

Betriebe bzw. die Gesellschaft<br />

sollen für den Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> anhand<br />

sozioökonomischer Betrachtungen<br />

(z.B. Deckungsbeitrag,<br />

Betriebseinkommen,<br />

Tragfähigkeit)<br />

bewertet werden.<br />

Der Effekt der ökologischen<br />

Aufwertung und der<br />

Bereicherung des Landschaftsbildes<br />

ist in waldarmen<br />

Gebieten voraussichtlich<br />

überdurchschnittlich<br />

hoch.<br />

Anmerkung: Alle landesspezifische Fragen / Kriterien sind mit „FS“ (Freistaat <strong>Sachsen</strong>) gekennzeichnet.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.2 Vorruhestand in der Landwirtschaft (Kapitel IV, Artikel 10 bis 12)<br />

Die Maßnahme zur Förderung des Vorruhestandes in der Landwirtschaft (RL 79/01) wurde in<br />

der Förderperiode 2000 – 2006 neu eingeführt, so dass eine Bezugsbasis nicht zur Verfügung<br />

steht. Darüber hinaus ist auch die Richtlinie für die Förderung erst 2001 in Kraft getreten,<br />

weshalb für das Jahr 2000 keine Daten vorliegen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass<br />

die Gültigkeitsdauer der Richtlinie auf fünf Jahre begrenzt ist, hier wird ggf. eine Verlängerung<br />

notwendig. Der <strong>EPLR</strong> sieht für das Jahr 2005 nur noch 15 Förderfälle, für 2006 keine<br />

Förderfälle mehr vor.<br />

Für die Auswertung wurde als Antragsjahr das Kalenderjahr zugrundegelegt, in dem der Bewilligungsbescheid<br />

ausgestellt wurde. Dies führt dazu, dass einige 2001 gestellte Anträge,<br />

die im Januar 2002 beschieden wurden, in der Statistik erst 2002 berücksichtigt werden.<br />

Im Monitoringbericht sind insgesamt 51 Fälle enthalten (vgl. 5.2.2.); davon wurden 2002 19<br />

Fälle neu bewilligt, 30 Antragsteller gaben ihre jährliche Erklärung (Folgeantrag) ab. Bei den<br />

jährlichen Erklärungen war festzustellen, dass sich bei keinem der Antragsteller die Zuwendungsvoraussetzungen<br />

verändert haben, so dass alle ihre Beihilfe auch 2002 erhalten haben.<br />

Für 2 Antragsteller erfolgte keine Zahlung mehr, da diese das 65. Lebensjahr vollendet<br />

haben und Altersrente beziehen. Die 51 Beihilfeempfänger gliedern sich in 47 Landwirte und<br />

4 Arbeitnehmer.<br />

Da in einer Reihe von Fällen juristische Personen bzw. Personengesellschaften als Übernehmende<br />

auftraten, wurde angenommen, dass es sich bei den Altersangaben um Personen<br />

der Geschäftsführung handelte.<br />

Insgesamt wurden die Zielstellungen des <strong>EPLR</strong> in beiden betrachteten Jahren nicht erreicht.<br />

Danach wurde von einer Fallzahl von 43 bzw. 63 Förderfällen ausgegangen.<br />

5.3.2.1 Beitrag zur frühzeitigen Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben<br />

Frage IV.1:<br />

IV.1-1<br />

IV.1-1.1<br />

In welchem Umfang hat die Vorruhestandsbeihilfe zu einer frühzeitigen Übertragung<br />

von landwirtschaftlichen Betrieben beigetragen?<br />

Frühzeitige Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

Durchschnittlicher Altersunterschied zwischen Abgebenden und Übernehmenden<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Durchschnittsalter der Abgebenden<br />

59,1 58,5<br />

dar. HE-Betriebe 59,4 58,8<br />

D urchschnittsalter der Übernehmenden<br />

44,5 46,4<br />

dar. unter 40 Jahre (Anzahl) 9 3<br />

Durchschnittliche Altersdifferenz 14,6 12,1<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

IV.1-1.2<br />

Frühzeitig freiwerdende Flächen (in ha)<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anzahl der abgebenden Betriebe 29 1 18<br />

Abgegebene Fläche (gesamt) 641,8 1.800,1<br />

....dar. weiter landwirtschaftlich<br />

576,0 1.562,3<br />

genutzte Fläche<br />

dar. Rückgabe von Pachtland 148,0 88,3<br />

Operatives Ziel (Anzahl der Abgebenden)<br />

0 43 63 85 65 15 0<br />

1 zuzüglich drei Betriebe, deren Förderung bereits ausgelaufen ist.<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Beschreibung der Wirkungen<br />

Von der Förderung des Vorruhestandes gingen Wirkungen auf eine Verringerung des Altersdurchschnitts<br />

aus, auf Grund des insgesamt geringen Umfangs der Maßnahme sind diese<br />

aber eng begrenzt und beeinflussen entsprechende Gesamtgrößen des Freistaats kaum.<br />

Immerhin lag der durchschnittliche Altersunterschied zwischen Abgebenden und Übernehmenden<br />

bei etwa 15 bzw. 12 Jahren. Bei den abgebenden Haupterwerbsbetrieben lag das<br />

Alter bei Abgabe des Betriebs geringfügig höher.<br />

Unter den übernehmenden Betrieben befanden sich mindestens 12 Inhaber bzw. Geschäftsführer,<br />

die jünger als 40 Jahre waren (die also als Junglandwirte bezeichnet werden können).<br />

Auf diese entfielen 258,6 ha der übernommenen Flächen.<br />

Der Altersdurchschnitt der Übernehmenden wird allerdings dadurch in die Höhe gezogen,<br />

dass insgesamt 14 Übernehmende zum Zeitpunkt des Bescheids das 50. Lebensjahr bereits<br />

überschritten hatten.<br />

Insgesamt haben die 47 abgebenden Betriebe 2.441,9 ha LF bewirtschaftet, davon gingen<br />

236,3 ha als Pachtlandrückgabe an den Eigentümer zurück. 2.138,3 ha wurden an die übernehmenden<br />

Betriebe abgegeben und trugen damit zur Stabilisierung dieser Betriebe bei.<br />

39,7 ha LF verblieben bei den abgebenden Betrieben (in der Regel Grünland, das von den<br />

übernehmenden Betrieben nicht genutzt werden konnten bzw. unmittelbar an die Höfe anschließt).<br />

Die Statistik wird dadurch beeinflusst, dass im Jahre 2002 zwei flächenstarke<br />

Mehrfamilienbetriebe (GbR) mit 769 bzw. 500 ha LF die Vorruhestandsregelung in Anspruch<br />

genommen haben.<br />

Hinsichtlich der Ermittlung frühzeitig freiwerdender Flächen ist folgendes anzumerken:<br />

Da die Vorruhestandsregelung im Regelfall eine vollständige Betriebsaufgabe beinhaltet (nur<br />

eine Restfläche kann weiter bewirtschaftet werden), sind die Abgebenden im Interesse einer<br />

raschen Antragsbearbeitung an einer frühzeitigen Flächenabgabe interessiert.<br />

Zudem ist die Flächenabgabe im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betriebsabläufen<br />

zu sehen: zur Herbst- bzw. Frühjahrsbestellung sollen die Flächen für die Übernehmenden<br />

nach Möglichkeit nutzbar sein.<br />

Der Terminus „frühzeitig“ lässt Spielräume für die Interpretation offen. In den durchgeführten<br />

Fallstudien wurde als frühzeitig verstanden, wenn die Flächen für den Übernehmenden zur<br />

Winterbestellung zur Verfügung stehen, um eine kontinuierliche Fruchtfolge bzw. Nutzung zu<br />

gewährleisten. Dies konnte in der Regel realisiert werden.<br />

Ein spezifisches Problem des Gartenbaus ist die Sicherung eines entsprechenden Qualitätsniveaus<br />

der Übernehmenden, was nicht zuletzt der generell sehr komplizierten wirtschaftlichen<br />

Situation der Gartenbaubetriebe geschuldet ist. In Ausnahmefällen können hier auch<br />

Umwidmungen für nicht-landwirtschaftliche Zwecke erfolgen (z.B. Naturschutz).<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.2.2 Synergieeffekte zwischen Vorruhestand und Niederlassung von Junglandwirten<br />

Frage IV.1.A: In welchem Umfang hat die Vorruhestandsbeihilfe zu einer frühzeitigen Übertragung von<br />

landwirtschaftlichen Betrieben beigetragen und zwar insbesondere dadurch, dass sich<br />

ein Synergieeffekt aus Vorruhestand und Niederlassung von Junglandwirten ergeben<br />

hat?<br />

IV.1.A.-1<br />

IV.1.A-1.1<br />

Synergieeffekte aus Vorruhestand und Niederlassung von Junglandwirten<br />

Verhältnis von (Anzahl der Begünstigten, die Niederlassungsbeihilfe erhalten und<br />

Begünstigte ablösen, die Vorruhestandsbeihilfe erhalten) zu der (Anzahl der Begünstigten,<br />

die Vorruhestandsbeihilfe erhalten)<br />

(1) Anzahl der Begünstigten, die<br />

Niederlassungsbeihilfe erhalten<br />

und Begünstigte ablösen, die<br />

Vorruhestandsbeihilfe erhalten<br />

(2) Anzahl der Begünstigten, die<br />

Vorruhestandsbeihilfe erhalten<br />

Anteil (1) : (2) in %<br />

Quelle: Angaben des SMUL<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

0 0 0<br />

0 29 18<br />

Eine gezielte Übergabe von Flächen bzw. des Gesamtbetriebes an Junglandwirte erfolgt<br />

nicht. Rechtlich ist dies dadurch begründet, dass damit ein Eingriff in die Betriebshoheit des<br />

Pächters bzw. Eigentümers erfolgen würde. Im Regelfall wurden durch den Abgebenden<br />

selbst die Übernehmer von Flächen gesucht. Die Übergabe hängt mithin vor allem von topographischen<br />

und betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten, zum Teil auch von sozialen Aspekten<br />

(dörfliches Zusammengehörigkeitsgefühl) ab. Auch die Verpächter haben Interessen an<br />

persönlich bekannten Übernehmenden.<br />

IV.1.A-1.2<br />

Verhältnis von (Durchschnittsalter der Begünstigten, die Vorruhestandsbeihilfe<br />

erhalten und von Begünstigten abgelöst werden, die Niederlassungsbeihilfe erhalten)<br />

zu (dem Durchschnittsalter sämtlicher Vorruhestandsbeihilfe erhaltenden<br />

Landwirten bei Eintritt in den Ruhestand)<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Durchschnittsalter von (1)<br />

Durchschnittsalter von (2) 59,1 58,5<br />

Verhältnis (1) : (2) in %<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

Beschreibung der Wirkungen<br />

Eine Einschätzung der Wirkungen kann derzeit nicht vorgenommen werden. Dies ist in erster<br />

Linie dem Umstand geschuldet, dass die Richtlinie zur Förderung des Vorruhestandes<br />

erst im Jahr 2001 in Kraft getreten ist. Ein Vergleich mit zurückliegenden Jahren hinsichtlich<br />

der Zahlung von Niederlassungsbeihilfen stieß auf technische Probleme.<br />

Für die weitere Evaluierung wurde vorgeschlagen, die Förderung der Junglandwirte ab 2000<br />

heranzuziehen.<br />

Vom Alter der Übernehmenden her sind auch nur geringe Fallzahlen zu erwarten.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.2.3 Verbesserung der Überlebensfähigkeit der übrigen Betriebe<br />

Frage IV.2: In welchem Umfang hat sich die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der übrigen landwirtschaftlichen<br />

Betriebe verbessert?<br />

IV.2-1.<br />

IV.2-1.1<br />

Verbesserung der Produktionsfaktoren<br />

Verhältnis von Kosten zu Umsatzerlösen in geförderten landwirtschaftlichen<br />

Betrieben (wobei Kosten = eingesetzte Produktionsmittel insgesamt)<br />

a. Fähigkeiten/berufliche Qualifikation, Flächen, Arbeitsvolumen oder Einkommen<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Zahl der übernehmenden Betriebe<br />

25 16<br />

insgesamt<br />

dar. Übernehmende mit Qualifikation<br />

25 15<br />

im landwirtschaftlichen Bereich<br />

Anteil in % 100 92<br />

Flächen der übernehmenden Betriebe<br />

11.659 16.951<br />

vor der Übernahme (ha)<br />

Übernommene Flächen (ha) 576 1.562<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL; Monitoringberichte<br />

Beschreibung der Wirkungen<br />

Die abgegebenen Flächen wurden überwiegend von flächenstarken Betrieben übernommen<br />

(in der Regel Mehrpersonenunternehmen wie GbR, GmbH oder Genossenschaften). Von 34<br />

auswertbaren übernehmenden Betrieben wiesen 26 (also fast zwei Drittel) vor der Übernahme<br />

mehr als 200 ha LF auf. Allerdings waren auch drei Betriebe mit weniger als 30 ha LF<br />

vertreten, darunter ein Gartenbaubetrieb. Insofern haben die abgegebenen Flächen in der<br />

Regel graduell zur Verbesserung der Produktionsfaktoren beigetragen. Substantielle Verbesserungen<br />

haben sich vor allem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ergeben.<br />

Die Flächenübernahmen betrafen ausschließlich Erweiterungen von Betrieben; ein Beitrag zu<br />

Betriebszusammenschlüssen war nicht zu beobachten. Für die Übernahme von Flächen ist<br />

durch die Übernehmenden ein Betriebsentwicklungsplan zu erstellen, der die erwartete Strukturverbesserung<br />

sichtbar macht. Daher ist in der Regel mit einer graduellen Einkommensverbesserung<br />

für den Übernehmenden zu rechnen. Bei größeren Übernahmen sind auch zusätzliche<br />

Beschäftigungseffekte eingetreten, allerdings sind größere Übernahmen bei den<br />

beobachteten Förderfällen in der Minderzahl.<br />

Änderungen in den Produktionsbedingungen erfolgten nicht. Die Bewirtschaftung der Flächen<br />

erfolgt unverändert, da z.B. Quotenregelungen in der Regel übernommen werden und auch<br />

die Teilnahme an Programmen wie der Umweltgerechten Landwirtschaft weitergeführt werden<br />

muss. Die Flächen wurden von Personen mit Qualifikation im landwirtschaftlichen (bzw.<br />

gärtnerischen) Bereich übernommen. Die Differenz resultiert aus einem Fall, in dem nach<br />

Einzelfallprüfung die Übernahme von Flächen für eine Bewerberin ohne landwirtschaftliche<br />

Qualifikation erfolgte. Insgesamt weist dieser Indikator darauf hin, dass zumindest keine Verschlechterung<br />

im Produktionsfaktor Humankapital eingetreten ist, wenn die formale Qualifikation<br />

der übernehmenden Landwirte (bzw. Geschäftsführer) zugrunde gelegt wird.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 97


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

IV.2-1.2.<br />

(a)<br />

(b)<br />

Entwicklung der Betriebsstrukturen auf Grund von Zusammenschlüssen:<br />

Steigerung der Durchschnittsgröße sämtlicher Betriebe, die nach den Übergaben/<br />

Zusammenschlüssen übrig bleiben (in ha und %)<br />

Rückgang der Anzahl der Betriebe, die nach den Übergaben/ Zusammenschlüssen<br />

übrig bleiben (Anzahl)<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Flächen der übernehmenden Betriebe<br />

12.099,8 18.648,4<br />

nach der Übernahme<br />

Flächen der übernehmenden Betriebe<br />

11.658,7 16.951,2<br />

vor der Übernahme<br />

Flächenentwicklung in % 103,8 110,0<br />

Zahl der übergebenden Betriebe (1) ^29 18<br />

Zahl der übernehmenden Betriebe,<br />

25 16<br />

gesamt (2)<br />

dar. Zahl der übernehmenden Betriebe,<br />

0 0<br />

die Niederlassungsbeihilfe<br />

erhalten haben (3)<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

Beschreibung der Wirkungen<br />

Ein Bezug auf die Gesamtzahl der Betriebe verbietet sich auf Grund der geringen Fallzahlen.<br />

Deshalb wurde als Bezugsbasis die Fläche der übernehmenden Betriebe gewählt. Durch die<br />

Flächenübernahme konnte die bewirtschaftete Fläche im Durchschnitt um 3,8 bzw. 10 %<br />

vergrößert werden, wobei die Amplitude recht groß ist und im Einzelfall bis über 100 %<br />

reicht. Für den Gesamtzeitraum ergibt sich eine durchschnittliche Vergrößerung der bewirtschafteten<br />

Fläche von 7,5 %.<br />

Auf die Entwicklung der Gesamtzahl der Landwirtschaftsbetriebe hat die Vorruhestandsregelung<br />

nur marginalen Einfluss. Unter den Abgebenden befanden sich 22 Haupt- und 11 Nebenerwerbsbetriebe<br />

sowie zwei Mehrfamilienbetriebe. Demgegenüber ist die Gesamtzahl<br />

der Landwirtschaftsbetriebe im Freistaat <strong>Sachsen</strong> annähernd gleich geblieben, wie die nachfolgende<br />

Übersicht ausweist:<br />

Tab. 5.3.2.1: Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

1999 2000 2001 2002<br />

Unternehmen des Bereiches Landwirtschaft 6.424 6.435 6.436 6.504<br />

gesamt<br />

dar. Nebenerwerb 3.784 3.773 3.788 3.882<br />

Quelle: Angaben des SMUL<br />

5.3.2.4 Angemessenes Ruhestandseinkommen<br />

Frage IV.3:<br />

War das dem Abgebenden angebotene Einkommen angemessen in dem Sinne, dass<br />

es sie zur Aufgabe des Betriebes bewogen hat und ihnen auch im Ruhestand einen<br />

ausreichenden Lebensstandard ermöglicht?<br />

Frage IV.FS-1: Wie wird der Lebensstandard älterer Arbeitnehmer, die von der Vorruhestandsregelung<br />

betroffen sind bzw. diese selbst in Anspruch nehmen, abgesichert?<br />

Diese Fragen können auf der Grundlage von Fallstudien beantwortet werden (vgl. 4.2.2.4).<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Bei der Frage nach den Motiven für die Inanspruchnahme der Regelung, insbesondere der<br />

Sicherung eines angemessenen Ruhestandseinkommens kommen nach den Beobachtungen<br />

der Ämter vor allem zwei Ursachen zum Tragen:<br />

- das Nichtvorhandensein eines Hofnachfolgers (in der Regel verbunden mit vorhandenem<br />

Investitionsbedarf); hier werden im allgemeinen nur die Flächen übernommen<br />

- gesundheitliche Gründe, die eine mittelfristige Fortführung des Betriebes gefährden<br />

bzw. sogar ausschließen.<br />

Gesunde Landwirte und florierende Unternehmen befinden sich nach diesen Beobachtungen<br />

kaum unter den Antragsstellern. Auch für NE-Landwirte erwies sich die Regelung zum Teil<br />

als attraktiv, insbesondere wenn ältere NE-Landwirte nur Arbeitslosengeld beziehen. Unter<br />

den Antragsstellern befinden sich ferner einige Gartenbaubetriebe, für die in der Regel sogar<br />

eine Einkommensverbesserung eingetreten ist. Mithin ist das angebotene Einkommen für die<br />

Aufgebenden durchaus lukrativ; die Einkommenssituation hat sich zumindest in der Mehrzahl<br />

der Fälle nicht verschlechtert.<br />

Gänzlich anders ist die Situation bei landwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Hier ist die Ausstattung<br />

zur Sicherung eines ausreichenden Lebensstandards völlig unzureichend, so dass die<br />

Regelung nur sehr vereinzelt in Anspruch genommen wird (wobei hier parallel eine Arbeitslosenmeldung<br />

erfolgt und die Vorruhestandsregelung quasi als „Auffüllbetrag“ dient; dies ist<br />

in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehen: Die Zuwendung wird als Zusatz zur Lohnersatzleistung<br />

bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen von 1.022 EUR [einschließlich<br />

Zuwendung] gewährt (Pkt. 5.4 der Regelung).<br />

Zusammenfassende Beurteilung<br />

Das Programm ist von seinem Umfang her verhältnismäßig gering ausgestattet. Für die Beurteilung<br />

der Wirksamkeit kommt erschwerend hinzu, dass es praktisch erst mit dem Jahr<br />

2001 wirksam geworden ist und damit das eigentliche Basisjahr der Evaluierung 2000 außer<br />

Betracht bleiben musste. Zu konstatieren bleibt jedoch, dass die im <strong>EPLR</strong> vorgesehene Fallzahl<br />

weder 2001 noch 2002 erreicht wurde. Gleichwohl bezeigt die Annahme, daß ein Bedarf<br />

für diese Regelung durchaus vorhanden ist. Vorgeschlagen wird daher eine Verlängerung<br />

der Richtlinie über die gesamte Förderperiode, da diese entsprechend Verwaltungsvorschrift<br />

nur bis zum 31.12.2004 in Kraft gesetzt ist. Auf Grund technischer Probleme konnte der vorgesehene<br />

Vergleich mit der Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte nicht durchgeführt werden.<br />

Allerdings erfolgt die Abgabe von Flächen vor allem nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,<br />

so daß eine gezielte Steuerung zugunsten von Junglandwirten nicht möglich<br />

ist. Mithin ist die Auswahl von Junglandwirten und damit die Erfüllung des Kriteriums zufällig.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.3 Benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage) (Kapitel 5, Artikel 13-21)<br />

Die Ausgestaltung der Ausgleichszulage in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich.<br />

Für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> ergibt sich ein spezifisches Problem daraus, dass die eigentliche<br />

Ausgleichszulage im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) gefördert wird. Über den<br />

<strong>EPLR</strong>, der aus dem Teil Garantie finanziert wird, erfolgte die Finanzierung eines Ergänzungsbetrages<br />

für Ackerfutter und Mais über die GAK hinaus. Mit dem Jahr 2002 wurde die<br />

Finanzierung eines Ergänzungsbetrages eingestellt, da eine entsprechende Veränderung<br />

der Förderung über die GAK erfolgte.<br />

Eine alleinige Betrachtung des Ergänzungsbetrages ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll,<br />

zumal – von einer vernachlässigbaren Zahl von Ausnahmen abgesehen – alle Betriebe,<br />

die in den Genuss des Ergänzungsbetrages gekommen sind, auch Mittel aus der Ausgleichszulage<br />

empfangen haben. Um die Aussagen zur Situation in den benachteiligten Gebieten<br />

noch genauer zu spezifizieren, wurden über die veröffentlichten Buchführungsergebnisse<br />

hinaus durch die LfL eine Reihe von Sonderauswertungen für auflagenbuchführende<br />

Betriebe vorgenommen, deren Flächen zu 100 % im benachteiligten Gebiet liegen. Als Vergleichsgröße<br />

wurden jeweils Betriebe herangezogen, die zu 100 % im nicht benachteiligten<br />

Gebiet liegen. Diese Auswertungen sind in die Halbzeitbewertung eingeflossen.<br />

5.3.3.1 Ausgleich natürlicher Nachteile sowie für Kosten und Einkommensverluste<br />

(Frage V.1)<br />

Frage V.1:<br />

In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen:<br />

(i) Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten<br />

und geringem Produktionspotential niederschlagen;<br />

(ii) Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die in Gebieten mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen entstehen<br />

Für die Bearbeitung dieser Frage steht mit den Buchführungsergebnissen der Landwirtschaft<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong> eine umfangreiche Grundlage zur Verfügung. Für das Wirtschaftsjahr<br />

2001/2002 lagen neben den Angaben für Markt- und Futterbaubetrieben darüber hinaus Angaben<br />

für Verbundbetriebe vor. Die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nutzbaren Daten<br />

für die Evaluierung wurden aufbereitet, sind diesem Bericht wegen des erheblichen Umfangs<br />

aber als Anhang 5.3.3.1 beigegeben. Im Text werden nur einige zusammenfassende Tabellen<br />

angeführt.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

V.1-1.<br />

Kompensation von Einkommensdefiziten<br />

Die Indikatoren V.1-1.1 und V.1-1.2 stehen in engem Zusammenhang und werden hinsichtlich<br />

ihrer Wirkungen deshalb gemeinsam behandelt.<br />

V.1-1.1.<br />

Verhältnis von Prämie zu höheren Produktionskosten + Senkung des Werts der<br />

landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe<br />

Tab. 5.3.3.1: Anteil der Ausgleichszulage am betrieblichen Ertrag<br />

(Angaben in €/ha)<br />

I. Haupterwerbsbetriebe<br />

Marktfrucht<br />

Vorgebirgslagen Sandgebiet Schäfer<br />

Futterbau<br />

Verbund Markt-<br />

Futter- Verbund<br />

betriebe frucht bau<br />

betriebe<br />

1999/2000<br />

Betrieblicher Ertrag 1.030 1.824 1.287 1.431 780<br />

Ausgleichszulage 39 59 30 40 75<br />

Anteil in % 3,8 3,2 2,3 2,8 9,6<br />

2000/2001<br />

Betrieblicher Ertrag 1.059 1.969 1.206 1.382 724<br />

Ausgleichszulage 40 63 27 47 107<br />

Anteil in % 3,8 3,2 2,2 3,2 14,8<br />

2001/2002<br />

Betrieblicher Ertrag 1.086 2.017 1.743 1.492 1.589 1.584 795<br />

Ausgleichszulage 53 94 65 37 65 78 123<br />

Anteil in % 4,9 4,7 3,7 2,5 4,1 4,9 15,5<br />

II. Personengesellschaften<br />

Marktfrucht Futterbau Verbundbetriebe<br />

1999/2000<br />

Betrieblicher Ertrag 1.558 1.958<br />

Ausgleichszulage 42 60<br />

Anteil in % 2,6 3,1<br />

2000/2001<br />

Betrieblicher Ertrag 1.531 2.131<br />

Ausgleichszulage 38 62<br />

Anteil in % 2,5 2,9<br />

2001/2002<br />

Betrieblicher Ertrag 1.513 2.232 1.826<br />

Ausgleichszulage 53 83 66<br />

Anteil in % 3,5 3,7 3,6<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

III. Juristische Personen<br />

Benacht. Gebiet gesamt Vorgebirgslagen Sandgebiet<br />

Marktfrucht Futterbau Marktfrucht Futterbau Marktfrucht Futterbau<br />

1999/2000<br />

Betrieblicher Ertrag 1.454 2.018 2.008 2.064<br />

Ausgleichszulage 48 59 59 57<br />

Anteil in % 2,8 2,9 2,5 2,8<br />

2000/2001<br />

Betrieblicher Ertrag 1.522 2.114 1.731 2.103 1.405 2.169<br />

Ausgleichszulage 45 63 60 65 36 52<br />

Anteil in % 3,0 3,0 3,5 3,1 2,6 2,4<br />

2001/2002<br />

Betrieblicher Ertrag 1.804 2.341 2.317 1.776<br />

Ausgleichszulage 46 98 100 73<br />

Anteil in % 2,5 4,2 4,3 4,1<br />

Quelle: BUCHFÜHRUNGSERGEBNISSE<br />

In den Verbundbetrieben lag der Anteil der Ausgleichszulage am betrieblichen Ertrag für das<br />

Wirtschaftsjahr 2001/2002 in den Vorgebirgslagen bei 3,0%, in den Sandgebieten bei 4,1%.<br />

Tab. 5.3.3.2: Ertragsmesszahlen im benachteiligten Gebiet 2000/2001<br />

Gebiets- und Betriebstyp<br />

Ertragsmesszahl<br />

Haupterwerbsbetriebe, Vorgebirgslagen, Marktfrucht 32<br />

Haupterwerbsbetriebe, Vorgebirgslagen, Futterbau 29<br />

Haupterwerbsbetriebe, Vorgebirgslagen, Verbundbetriebe 28 1<br />

Haupterwerbsbetriebe, Sandgebiet, Marktfrucht 31<br />

Haupterwerbsbetriebe, Sandgebiet, Futterbau 32<br />

Haupterwerbsbetriebe, Sandgebiet, Verbundbetriebe 28 1<br />

Haupterwerbsbetriebe, Schäfer 26<br />

Personengesellschaften, Marktfrucht 28<br />

Personengesellschaften, Futterbau 28<br />

Personengesellschaften, Verbundbetriebe 28 1<br />

Juristische Personen, Vorgebirgslagen, Marktfrucht 28<br />

Juristische Personen, Vorgebirgslagen, Futterbau 28<br />

Juristische Personen, Vorgebirgslagen, Verbundbetriebe 30 1<br />

Juristische Personen, Sandgebiet, Marktfrucht 29<br />

Juristische Personen, Sandgebiet, Futterbau 23<br />

Juristische Personen, Sandgebiet, Verbundbetriebe 28 1<br />

1 Wirtschaftsjahr 2001/2002<br />

Quelle: BUCHFÜHRUNGSERGEBNISSE<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.3.3: Ausgleichszulage und Ordentliches Betriebsergebnis<br />

(Angaben in €/ha)<br />

I. Haupterwerbsbetriebe<br />

1999/2000<br />

Ordentliches Betriebsergebnis 181 317 224 143 159<br />

Ausgleichszulage 39 59 30 40 75<br />

2000/2001<br />

Ordentliches Betriebsergebnis 200 401 121 193 177<br />

Ausgleichszulage 40 63 27 47 107<br />

2001/2002<br />

Ordentliches Betriebsergebnis 195 375 270 189 130 177 224<br />

Ausgleichszulage 53 94 65 37 65 78 123<br />

II. Personengesellschaften<br />

Marktfrucht Futterbau Verbundbetriebe<br />

1999/2000<br />

Ordentliches Betriebsergebnis 118 251<br />

Ausgleichszulage 42 60<br />

2000/2001<br />

Ordentliches Betriebsergebnis 175 346<br />

Ausgleichszulage 38 62<br />

2001/2002<br />

Ordentliches Betriebsergebnis 260 456 197<br />

Ausgleichszulage 53 83 66<br />

III. Juristische Personen<br />

1999/2000<br />

Ordentliches<br />

Betriebsergebnis<br />

Vorgebirgslagen<br />

Sandgebiet<br />

-15 4 1 8 15 8<br />

Ausgleichszulage 48 59 59 57<br />

2000/2001<br />

Ordentliches<br />

Betriebsergebnis<br />

12 -1,5 1 -3 18 6<br />

Marktfrucht<br />

Vorgebirgslagen Sandgebiet Schäfer<br />

Futterbau<br />

Verbund Markt-<br />

Futter-<br />

Verbund<br />

betriebe frucht bau<br />

betriebe<br />

Benacht. Gebiet<br />

gesamt<br />

Marktfrucht<br />

Futterbau<br />

Marktfrucht<br />

Futterbau<br />

Verbundbetrieb<br />

Marktfrucht<br />

Futterbau<br />

Verbundbetrieb<br />

Ausgleichszulage 45 63 60 65 36 52<br />

2001/2002<br />

Ordentliches<br />

Betriebsergebnis<br />

190 27 26 41 85<br />

Ausgleichszulage 46 98 100 65 73<br />

Quelle: BUCHFÜHRUNGSERGEBNISSE<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.3.4: Ordentliches Ergebnis und Personalaufwand im benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebiet (Angaben in €/AK, jeweils Wirtschaftsjahre)<br />

I. Haupterwerbsbetriebe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Marktfrucht<br />

Nicht ben. Gebiet 32.000 27.272 32.413<br />

Vorgebirgslagen 18.280 21.440 20.330<br />

Sandgebiet 27.176 19.384 25.819<br />

Futterbau<br />

Nicht ben. Gebiet 17.918 22.918 20.976<br />

Vorgebirgslagen 16.220 20.760 18.996<br />

Sandgebiet 18.544 22.470 20.493<br />

Verbundbetriebe<br />

Nicht ben. Gebiet 20.791<br />

Vorgebirgslagen 18.931<br />

Sandgebiet 20.444<br />

Schäfer<br />

Nicht ben. Gebiet 12.693 19.848 17.193<br />

Ben. Gebiet 16.000 18.168 22.710<br />

II. Personengesellschaften<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Marktfrucht<br />

Nicht ben. Gebiet 43.392 40.649 51.674<br />

Ben. Gebiet 21.070 24.480 29.897<br />

Futterbau<br />

Nicht ben. Gebiet 22.734 24.421 24.247<br />

Ben. Gebiet 19.613 24.098 25.386<br />

Verbundbetriebe<br />

Nicht ben. Gebiet 22.563<br />

Ben. Gebiet 25.840<br />

III. Juristische Personen<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Marktfrucht<br />

Nicht ben. Gebiet 25.026 24.703 30.839<br />

Ben. Gebiet 19.523 21.738 34.379<br />

Vorgebirgslagen 20.695<br />

Sandgebiet 22.456<br />

Futterbau<br />

Nicht ben. Gebiet 19.734 21.380 20.558<br />

Ben. Gebiet 19.065 19.127 20.163<br />

Vorgebirgslagen 18.730 18.979 20.041<br />

Sandgebiet 21.112 19.971<br />

Verbundbetriebe<br />

Nicht ben. Gebiet 24.898<br />

Ben. Gebiet<br />

Vorgebirgslagen 22.049<br />

Sandgebiet 26.029<br />

Quelle: BUCHFÜHRUNGSERGEBNISSE<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

V.1-1.2. Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Ausgleichszahlungen erhalten 1)<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

benacht. Fläche 353.085 353.085 353.085 353.085 353.085 353.085 353.085 353.085 353.085<br />

insges. (ha)<br />

Anz. gefördert. 2.912 2.937 2.943 2.781<br />

Betriebe<br />

Anwendungsumfang<br />

300.170 299.197 299.385 296.422<br />

(ha)<br />

dar. Betriebe mit 2.658 2.620 2.602 2.572<br />

mehr als 50%<br />

Fläche im benachteiligten<br />

Gebiet<br />

dar. Betriebe mit 1.368 1.735 1.659 1.886<br />

100% Fläche im<br />

benachteiligten<br />

Gebiet<br />

BB = Bezugsbasis<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

1) Die Daten wurden aus InVeKoS berechnet, auf grund unterschiedlicher Datenstände können sich Differenzen<br />

zum Monitoringbericht ergeben.<br />

Beschreibung der Wirkungen<br />

Die vorstehende Übersicht (V.1-1.2) erfasst alle Betriebe, die Ausgleichszahlungen erhalten<br />

haben. Für das Jahr 2001 wurden zusätzlich die Angaben für die Betriebe ermittelt, die den<br />

Ergänzungsbetrag erhalten haben. Das betraf 1.295 Betriebe, die insgesamt 242.184 ha<br />

benachteiligte Fläche bewirtschaftet haben. Die Zahl der Betriebe, die insgesamt Ausgleichszahlungen<br />

erhalten haben, liegt weitaus höher. Schon dies zeigt, dass eine isolierte<br />

Betrachtung des Ergänzungsbetrags nicht sinnvoll ist. Auf eine tabellarische Darstellung wird<br />

wegen des Wegfalls des Ergänzungsbetrages ab 2002 verzichtet.<br />

Bereits aus den hier dargestellten Tabellen sowie aus dem Tabellenwerk im Anhang 5.3.3.1<br />

lassen sich eine Reihe von Aussagen ableiten:<br />

- Eine singuläre Betrachtung der Ausgleichszulage (und erst recht des Ergänzungsbeitrags)<br />

ist für eine Betrachtung der Kompensation von Einkommensdefiziten nicht zielführend,<br />

dazu ist der Beitrag der Ausgleichszulage zu den betrieblichen Erträgen zu<br />

klein. Der Anteil der Ausgleichszulage am betrieblichen Ertrag schwankt dabei in der<br />

Regel zwischen 2 und 5 %.<br />

- Es wäre allerdings verfehlt, hieraus den Schluss zu ziehen, dass die Ausgleichszulage<br />

ohne Bedeutung oder gar verzichtbar wäre. Gerade der Blick auf das erzielte Ordentliche<br />

Betriebsergebnis zeigt bei einer Reihe von Betrieben, dass ohne die Ausgleichszulage<br />

(und die Agrarumweltmaßnahmen) eine Landbewirtschaftung in vielen<br />

Fällen nicht mehr gewährleistet werden könnte. Ferner ist zu bedenken, dass durchschnittliche<br />

Buchführungsergebnisse ausgewertet wurden, schon ein Blick auf die<br />

oberen und unteren Viertel weist eine sehr starke Differenzierung aus. So lag z.B.<br />

das Ordentliche Ergebnis für juristische Personen (Futterbaubetriebe) im benachteiligten<br />

Gebiet im Durchschnitt bei –3 €/ha (Wirtschaftsjahr 2000/2001), wobei das obere<br />

Viertel bei 202 €/ha und das untere bei –152 €/ha liegen; im Wirtschaftsjahr 2002<br />

lagen die entsprechenden Ergebnisse bei 89 €/ha bzw. –55 €/ha.<br />

- Der Vergleich mit den nicht benachteiligten Gebieten zeigt, dass die Betriebe im nicht<br />

benachteiligten Gebiet sowohl von der Einkommens- als auch von der Rentabilitätssituation<br />

her in der weit überwiegenden Zahl der Fälle besser gestellt sind als die Betriebe<br />

im benachteiligten Gebiet. Dies kommt nicht überraschend, da die Ausgleichs-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 105


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

zulage (und andere im benachteiligten Gebiet überdurchschnittlich in Anspruch genommene<br />

Förderungen, insbesondere Agrarumweltmaßnahmen) die standortbedingten<br />

Nachteile und die dadurch bedingten deutlich geringeren Umsatzerlöse nur partiell<br />

kompensieren konnten. Dies betrifft im wesentlichen alle Rechtsformen und Betriebstypen.<br />

- Das erwirtschaftete ordentliche Betriebsergebnis unterliegt erheblichen jährlichen<br />

Schwankungen, sowohl durch witterungs- als auch konjunkturell bedingte Einflüsse<br />

neben spezifischen betriebswirtschaftlich bedingten Faktoren. Ein Vergleich auf Basis<br />

von zwei aufeinanderfolgenden Jahren erscheint insofern nicht sinnvoll. Gleichwohl<br />

ist auf einen dramatischen Anstieg des Anteils der Fördermittel an den betrieblichen<br />

Erträgen bei Schäfern hinzuweisen. Im Wirtschaftsjahr 2000/2001 wurden 64,0 % des<br />

betrieblichen Ertrages durch Fördermittel gespeist, wobei gut ein Siebentel des Ertrags<br />

allein aus der Ausgleichszulage resultierte (auch bei den Schäfern im nicht benachteiligten<br />

Gebiet lag der Anteil der Fördermittel bei 54,8 % des betrieblichen Ertrages).<br />

Diese Tendenz hat sich im Wirtschaftsjahr 2001/2002 im wesentlichen fortgesetzt.<br />

- Die Vermutung, dass durch die Lage im benachteiligten Gebiet signifikant höhere<br />

technische Aufwendungen zu verzeichnen wären (die zur Schmälerung des Betriebsergebnisses<br />

beitrugen gegenüber nicht benachteiligten Gebieten) konnte nur in einigen<br />

Fällen bestätigt werden. Insgesamt lässt sich ein höherer technischer Materialaufwand<br />

somit nur bedingt belegen. In welchem Umfang dies auf (maschinen-) intensivere<br />

Bewirtschaftung im nicht benachteiligten Gebiet zurückzuführen ist (die im benachteiligten<br />

Gebiet nicht sinnvoll realisiert werden könnte), ist auf Grundlage der vorliegenden<br />

Daten nicht nachweisbar.<br />

Bei der Betrachtung der hier (vgl. Tab. 5.3.3.2) und im Anhang aufgeführten Tabellen ist auffällig,<br />

dass sich die Ertragsmesszahlen für die in den Buchführungsergebnissen ausgewiesenen<br />

Unternehmen relativ an der Obergrenze (32 Bodenpunkte) bewegen. Um der Frage<br />

nachzugehen, in welchem Umfang dies durch Betriebe beeinflußt wird, die nennenswerte<br />

Flächenanteile (bis 49%) im nicht benachteiligten Gebiet aufweisen, wurde durch die LfL<br />

eine Reihe von Sonderauswertungen für Betriebe, die vollständig im benachteiligten Gebiet<br />

liegen, für die Wirtschaftsjahre 1999/2000 und 2000/2001 vorgenommen.<br />

Die Ergebnisse dieser Sonderauswertungen belegen die oben gemachten Aussagen in einer<br />

zugespitzten Form. Der Anteil der Ausgleichszulage am betrieblichen Ertrag liegt teilweise<br />

deutlich höher. Das ist vor allem den geringeren betrieblichen Erträgen geschuldet, während<br />

die Ausgleichszulage selbst in der Regel nur um wenige Euro je Hektar höher ist. Deutlich<br />

wird hier zugleich die relativ hohe Inanspruchnahme durch Nebenerwerbsbetriebe, was die<br />

Bedeutung der Ausgleichszulage für die Erhaltung der Kulturlandschaft nur noch unterstreicht.<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind diese Resultate, soweit auswertbare Datenmassive<br />

vorlagen, zusammengefasst.<br />

Tab. 5.3.3.5: Anteil der Ausgleichszulage am betrieblichen Ertrag für Betriebe, deren Flächen<br />

zu 100 % im benachteiligten Gebiet liegen<br />

I. Einzelunternehmen – Futterbau-und Milchviehverbundbetriebe<br />

HE<br />

NE<br />

1999/2000<br />

Betriebl. Ertrag 1.767 1.179<br />

Ausgleichszulage 60 69<br />

Anteil in % 3,4 5,9<br />

2000/2001<br />

Betriebl. Ertrag 1.832 1.659<br />

Ausgleichszulage 69 78<br />

Anteil in % 3,8 4,7<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 106


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

II. Personengesellschaften und juristische Personen –<br />

Futterbau- und Milchviehverbundbetriebe<br />

Pers.ges.<br />

jur. Pers.<br />

1999/2000<br />

Betriebl. Ertrag 1.750 1.845<br />

Ausgleichszulage 62 65<br />

Anteil in % 3,5 3,5<br />

2000/2001<br />

Betriebl. Ertrag 1.872 1.863<br />

Ausgleichszulage 74 65<br />

Anteil in % 4,0 3,5<br />

III. Verbundbetriebe (ohne Milchviehverbundbetriebe)<br />

gesamt<br />

dar. Einzelunternehmen<br />

HE<br />

1999/2000<br />

Betriebl. Ertrag 1.616 1.225<br />

Ausgleichszulage 57 56<br />

Anteil in % 3,5 4,6<br />

2000/2001<br />

Betr. Ertrag 2.580 1.031<br />

Ausgleichszulage 66 80<br />

Anteil in % 2,6 7,8<br />

Quelle: SONDERAUSWERTUNG DER BUCHFÜHRUNGSERGEBNISSE<br />

Noch deutlicher zeigt sich dies bei einer Auswertung, die Ausgleichszulage und Ordentliches<br />

Betriebsergebnis für diese Betriebe in Beziehung setzt. Hier ist das Ordentliche Betriebsergebnis<br />

bei den Futterbau- und Milchviehverbundbetrieben deutlich niedriger als bei den mit<br />

den Buchführungsergebnissen insgesamt erfaßten Betrieben.<br />

Tab. 5.3.3.6: Ausgleichszulage und Ordentliches Betriebsergebnis für Betriebe, die zu 100%<br />

im benachteiligten Gebiet liegen<br />

I. Einzelunternehmen – Futterbau- u. Milchviehverbundbetriebe<br />

HE<br />

NE<br />

1999/2000<br />

Ordentliches<br />

Betriebsergebnis<br />

310 141<br />

Ausgleichszulage 60 69<br />

2000/2001<br />

Ordentliches<br />

Betriebsergebnis<br />

366 181<br />

Ausgleichszulage 69 78<br />

II. Personengesellschaften und juristische Personen -<br />

Futterbau-u. Milchviehverbundbetriebe<br />

Pers.ges. jur. Personen<br />

1999/2000<br />

Ordentliches<br />

Betriebsergebnis<br />

187 - 12<br />

Ausgleichszulage 62 65<br />

2000/2001<br />

Ordentliches<br />

Betriebsergebnis<br />

313 - 15<br />

Ausgleichszulage 74 65<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 107


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

III. Verbundbetriebe (ohne Milchviehverbundbetriebe)<br />

1999/2000<br />

Ordentliches<br />

Betriebsergebnis<br />

gesamt<br />

dar. Einzelunternehmen<br />

HE<br />

177 189<br />

Ausgleichszulage 57 56<br />

2000/2001<br />

Ordentliches<br />

Betriebsergebnis<br />

233 165<br />

Ausgleichszulage 66 80<br />

Quelle:SONDERAUSWERTUNG DER BUCHFÜHRUNGSERGEBNISSE<br />

Die hier vorgenommenen Überlegungen stellen zugleich eine Annäherung an die Beantwortung<br />

der Frage V.1 – Beitrag der Ausgleichszulage zur Kompensation von Einkommensnachteilen<br />

bzw. –verlusten dar. Allerdings ist die Ermittlung und differenzierte Darstellung<br />

des Programmindikators Einkommensdefizit, das aus den höheren Kosten und geringeren<br />

Erträgen durch die natürlichen Nachteile entstanden ist, damit nur näherungsweise zu ermitteln.<br />

Die Evaluatoren folgen der Argumentation der zentralen Evaluatoren von der FAL, die hierzu<br />

Folgendes ausführen:<br />

Bei der hier durchgeführten Auswertung wird in der Regel auf einzelbetriebliche Daten der<br />

auflagenbuchführenden Betriebe zurückgegriffen, auf deren Basis eine Unterscheidung der<br />

Ursachen von erhöhten Kosten und niedrigeren Erlösen nicht möglich ist. Diese Unterschiede<br />

können durch natürliche Nachteile, aber auch durch andere Einflussfaktoren, wie z.B.<br />

Management, Marktsituation, Betriebsstruktur, Investitionskosten, Mangel an Produktionsalternativen<br />

etc. bedingt sein. Es wird daher von der vorgeschlagenen Vorgehensweise abgewichen<br />

und ein an den verwertbaren Daten ausgerichteter modifizierter Programmindikator<br />

verwendet. Als Ersatz wurde eine Einkommensgröße, in der Regel der Gewinn je ha, verwendet<br />

und ergänzend Kosten- und Ertragsindikatoren sowie weitere die Ertragslage beeinflussende<br />

Faktoren herangezogen. Ein gutes Maß für die unterschiedliche Ertragskraft der<br />

Betriebe stellt ebenfalls das Standardbetriebseinkommen (StBE) dar. Für Gruppen, die Betriebe<br />

der Rechtsform Personengesellschaft und juristische Person enthalten, würde die<br />

Verwendung des Indikators Gewinn je ha hinsichtlich der Einkommenssituation zu Verzerrungen<br />

führen, da der Anteil der entlohnten Arbeitskräfte in diesen Gruppen heterogener ist<br />

und zudem bei juristischen Personen der Gewinn schon durch Körperschaftssteuer und Gewerbeertragssteuer<br />

gemindert wurde. Da bei den sächsischen auflagenbuchführenden Betrieben<br />

sowie bei den Testbetrieben der Anteil dieser Gesellschaften 30 bis 35 % aller Betriebe<br />

beträgt, wurde mit einer Ausnahme auf den Indikator ordentliches Ergebnis zuzüglich<br />

Personalaufwand je Arbeitskraft zurückgegriffen. ... [Bei der Ermittlung des Programmindikators<br />

(V.1.-1.2) wurde auch] von dem vorgeschlagenen Indikator der Kommission abgewichen,<br />

indem die höheren Kosten und die Senkung des Wertes der landwirtschaftlichen Produktion<br />

durch eine landwirtschaftliche Einkommensgröße (Gewinn bzw. ordentliches Ergebnis<br />

zuzüglich Personalkosten je AK) ersetzt wurden. (FAL <strong>2003</strong>)<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt die so ermittelten Ergebnisse dar.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 108


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.3.7: Vergleich ausgewählter Indikatoren zur Beantwortung der V.1 – Frage<br />

€ - Differenz zw.<br />

nicht benacht. und<br />

benacht. Gebiet in<br />

% AGZ<br />

am Eink. 2<br />

% AGZ an Einkommensdifferenz<br />

Eink. 1 Eink. 2 /ha Ø < 0 > 90 50-90 0-50<br />

Betriebe ges.<br />

Futterbau<br />

Marktfrucht<br />

Haupterwerb<br />

Pers.-ges.<br />

- 4.054<br />

- 3.828<br />

- 6.464<br />

- 1.451<br />

- 4.512<br />

- 87<br />

- 139<br />

- 113<br />

- 23<br />

- 59<br />

13,2<br />

13,2<br />

13,1<br />

14,6<br />

12,6<br />

39,9<br />

40,9<br />

29,4<br />

66,8<br />

36,9<br />

23,5<br />

25,9<br />

15,9<br />

29,8<br />

30,0<br />

8,1<br />

6,9<br />

5,1<br />

8,8<br />

26,7<br />

8,1<br />

7,4<br />

7,7<br />

18,4<br />

3,3<br />

Jur. Person - 3.934 -161 13,0 39,8 12,5 5,0 10,0<br />

1) = ordentliches Ergebnis + Personalkosten/AK 2) = ordentliches Ergebnis<br />

Quelle: gekürzt nach FAL; <strong>2003</strong><br />

60,2<br />

59,8<br />

71,8<br />

43,0<br />

40,0<br />

72,5<br />

Deutlich wird aus dieser Darstellung, dass die Ausgleichszulage in der Regel nur eine teilweise<br />

Kompensation der Einkommensnachteile gestattet. Dabei ist der Betriebsergebnisrückstand<br />

bei den Marktfruchtbetrieben größer als bei den erweiterten Futterbaubetrieben<br />

(die der FAL- Betrachtung zugrunde lagen). Die Ausgleichszulage hat danach einen Anteil<br />

am Ordentlichen Ergebnis zuzüglich Personalaufwand von rund 13 % und kompensiert<br />

durchschnittlich 40 % des Einkommensrückstandes zum Durchschnitt der Betriebe in nicht<br />

benachteiligten Gebieten (FAL, <strong>2003</strong>). Wie die oben und im Anhang angeführten Tabellen<br />

zeigen, ist die Differenzierung dabei beachtlich.<br />

5.3.2.2 Beitrag zur dauerhaften Flächennutzung (Frage V.2.)<br />

Frage V.2:<br />

V.2-1.<br />

V.2-1.1.<br />

In welchem Umfang haben die Ausgleichszulagen zur dauerhaften Nutzung landwirt<br />

schaftlicher Flächen beigetragen ?<br />

Fortsetzung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen<br />

Änderung der landwirtschaftlichen Nutzfläche in benachteiligten Gebieten<br />

BB<br />

(1999)<br />

Zielvorgabe<br />

benacht. Fläche<br />

353.085<br />

insges. (ha)<br />

Anzahl geförderter 2.912 2.937 2.943 2.781<br />

Betriebe<br />

Erfasste<br />

300.170 299.197 299.385 296.422<br />

benachteiligte<br />

Fläche Anzahl geförderter 2.658 2.620 2.602 2.572<br />

Betriebe mit mehr<br />

als 50% Fläche im<br />

benachteiligten<br />

Gebiet<br />

Von diesen bewirtschaftete<br />

280.195 278.577 278.595 276.002<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

Anteil in (%) 93,3 93,1 93,1 93,1<br />

Anzahl geförderter<br />

Betriebe mit 100%<br />

Fläche im benachteiligten<br />

Gebiet<br />

1.368 1.735 1.659 1.886<br />

Von diesen bewirtschaftete<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

97.528 134.064 95.496 154.719<br />

Anteil in (%) 32,5 44,8 31,9 52,2<br />

BB = Bezugsbasis Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 109


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Beschreibung der Wirkungen<br />

Der Vergleich mit der Bezugsbasis, auch mit früheren <strong>Evaluation</strong>en zeigt, dass das Ziel der<br />

Ausgleichszulage, eine möglichst flächendeckende Landwirtschaft auch in den benachteiligten<br />

Gebieten aufrecht zu erhalten, weitgehend erreicht wurde. Die bewirtschaftete Fläche,<br />

soweit sie über die Ausgleichszulage gefördert wurde, ist annähernd konstant geblieben. Der<br />

Anteil der Flächen, die von Betrieben mit mehr als 50% der Flächen im benachteiligten Gebiet<br />

bewirtschaftet werden, liegt bei über 93%. Ein Vergleich mit den ausschließlich im benachteiligten<br />

Gebiet wirtschaftenden Betrieben zeigt, dass dort die durchschnittliche bewirtschaftete<br />

Fläche deutlich geringer ist. Hier kommt offensichtlich der Nebenerwerbslandwirtschaft<br />

erhebliche Bedeutung zu.<br />

Ein durchaus messbarer Anteil der Flächen im benachteiligten Gebiet wird nämlich durch<br />

Nebenerwerbslandwirte bewirtschaftet. Wie durch Studien aus anderen Regionen belegt<br />

wird, erlangt diese Bewirtschaftungsform teilweise deutlich steigende Bedeutung, wenn insbesondere<br />

eine wirtschaftliche Tragfähigkeit von Haupterwerbsbetrieben nicht mehr oder nur<br />

noch teilweise gegeben ist. (Verwiesen sei hier z.B. auf Untersuchungen im Gebiet von St.<br />

Andreasberg im Oberharz, vgl. SCHWAHN, V. BORSTEL, 1997).<br />

Deshalb sollen auch die durch Nebenerwerbslandwirte bewirtschafteten Flächen ausgewiesen<br />

werden, um ggf. entsprechende Tendenzen im Zeitverlauf nachzuweisen. Die Ergebnisse<br />

1999 bis 2001 deuten allerdings nicht darauf hin, wenngleich ein bemerkenswerter Anstieg<br />

der zu 100 % im benachteiligten Gebiet liegenden Flächen von Nebenerwerbslandwirten<br />

zu verzeichnen ist.<br />

Tab. 5.3.3.8: Fläche im benachteiligten Gebiet, die durch Nebenerwerbsbetriebe<br />

bewirtschaftet wird<br />

1999 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

(BB)<br />

Anzahl Betriebe 2.083 2.075 1.688<br />

Von diesen bewirtschaftete<br />

21.269 20.647 20.776 20.794<br />

Fläche (ha)<br />

Anteil in (%) 7,1 6,9 6,9 7,0<br />

Anzahl Betriebe mit 1.711 1.666 1.657 1.645<br />

mehr als 50% Fläche<br />

im benachteiligten<br />

Gebiet<br />

Von diesen bewirtschaftete<br />

20.861 20.191 20.350 20.394<br />

Fläche (ha)<br />

Anteil in (%) 6,95 6,75 6,8 6,9<br />

Anzahl Betriebe mit 953 1.198 1.222 1.316<br />

100% Fläche im benachteiligten<br />

Gebiet<br />

Von diesen bewirtschaftete<br />

10.001 12.863 13.464 15.239<br />

Fläche (ha)<br />

Anteil in (%) 3,33 4,3 4,5 5,1<br />

BB = Bezugsbasis<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

Hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung (unter Einschluss der Nebenerwerbslandwirtschaft)<br />

sind die Förderziele im wesentlichen erreicht worden (wobei hier mögliche<br />

regionale Differenzierungen vernachlässigt werden).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 110


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.3.3 Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur (Frage V.3.)<br />

Frage V.3: In welchem Umfang haben die Ausgleichszulagen zur Erhaltung einer lebensfähigen<br />

Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen ?<br />

V.3-1.<br />

V.3-1.1.<br />

V.3-2.1.<br />

Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum<br />

durch dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung<br />

Verbale Beschreibung der Einflüsse<br />

Verhältnis von Familienbetriebseinkommen + nicht landwirtschaftlichem Einkommen<br />

zum durchschnittlichen Einkommen von Familien in verwandten Sektoren<br />

BB<br />

(1999)<br />

Erwerbseinkommen Unternehmerfamilie<br />

LW (€)<br />

a. Einzelunternehmen im<br />

a.30.177<br />

Haupterwerb 1<br />

(44.150)<br />

b. Personengesellsch. 1<br />

b.51.266<br />

(105.296)<br />

c. jur. Person 2<br />

Erwerbseinkommen Bäckergeselle<br />

+ Verkäuferin<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

a.36.223<br />

(46.070)<br />

b.71.096<br />

(115.244)<br />

c.32.314<br />

36.468 37.070<br />

(Vollzeit) 3 (€)<br />

Erwerbseinkommen Fleischergeselle<br />

39.156 40.705<br />

4<br />

+ Sekretärin<br />

Erwerbseinkommen beide<br />

im verarbeitenden Gewerbe<br />

5 (€)<br />

47.064 49.632<br />

Entwicklung der Einkommen<br />

(in %)<br />

Erwerbseinkommen Unternehmerfamilie<br />

LW (€)<br />

a. Einzelunternehmen im<br />

Haupterwerb<br />

b. Personengesellsch.<br />

100<br />

100<br />

120<br />

139<br />

c. jur. Person<br />

Erwerbseinkommen Bäckergeselle<br />

100 102<br />

+ Verkäuferin<br />

(Vollzeit) (€)<br />

Erwerbseinkommen Fleischergeselle<br />

100 104<br />

+ Sekretärin<br />

Erwerbseinkommen beide<br />

100 105,5<br />

im verarbeitenden Gewerbe(€)<br />

Quelle: STATISTISCHES LANDESAMT; BUCHFÜHRUNGSERGEBNISSE; eigene Berechnungen<br />

1 Erwerbseinkommen für das Unternehmerehepaar im benachteiligten Gebiet. Die Werte in Klammern charakterisieren<br />

den entsprechenden Durchschnitt für das nicht benachteiligte Gebiet.<br />

2 Für zwei Arbeitskräfte; das Durchschnittseinkommen je AK liegt bei 16.357 €; nur Daten 2001 verfügbar.<br />

3 Berechnet als Summe von 12 Monatsverdiensten. Es wurden jeweils Durchschnittsverdienste angesetzt.<br />

4 Berechnet als Summe von 12 Monatsverdiensten. Es wurden der Durchschnittsverdienst eines Gesellen<br />

und einer Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft verwendet.<br />

5 Berechnet als Summe von 12 Monatsverdiensten. Es wurden der Durchschnittsverdienst eines Arbeiters<br />

und einer Angestellten im Verarbeitenden Gewerbe angesetzt.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 111


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Beschreibung der Wirkungen<br />

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu wahren, mussten relativ willkürliche Beispiele ausgewählt<br />

werden. Kontrollrechnungen mit anderen Konstrukten von Modellfamilien führten in der<br />

Tendenz für das Basisjahr 2000 zu ähnlichen Ergebnissen.<br />

Zunächst ist festzuhalten, dass die Erwerbseinkommen in den benachteiligten Gebieten jeweils<br />

deutlich unter denen im nicht benachteiligten Gebiet liegen. Auch die im Anhang zu<br />

Indikator V.1-1.1 detailliert aufgezeigte höhere Unterstützung von Betrieben im benachteiligten<br />

Gebiet (einschl. Ausgleichszulage) ändert an dieser Tatsache nichts.<br />

Die Erwerbseinkommen eines Unternehmens im Haupterwerb im benachteiligten Gebiet liegen<br />

cum grano salis etwa im Bereich von Familieneinkommen von Arbeitnehmerfamilien in<br />

nachgelagerten Wirtschaftszweigen, bleiben aber gleichwohl hinter den Durchschnittseinkommen<br />

in der Industrie zurück. Es wäre allerdings verfehlt, daraus unmittelbar auf eine<br />

schlechtere Lebenssituation zu schließen, da in den landwirtschaftlichen Unternehmen ein<br />

deutlich höherer Selbstversorgungsgrad unterstellt werden darf als in den nachgelagerten<br />

oder völlig anders gearteten Bereichen. Das betrifft nicht nur das Bedarfsfeld Ernähren, sondern<br />

z.B. auch tendenziell das Bedarfsfeld Wohnen durch die im ländlichen Bereich vorhandene<br />

höhere Wohneigentumsbildung.<br />

Im Durchschnitt bleiben die landwirtschaftlichen Einkommen aber deutlich hinter anderen<br />

Wirtschaftszweigen (mit Ausnahme des Handwerks) zurück.<br />

Für die Abschlussevaluierung dürfte insbesondere die Entwicklung der Einkommen über die<br />

Zeit von Interesse sein, da erst diese über eine Verbesserung oder Verschlechterung der<br />

materiellen Lebenssituation in den ländlichen Regionen, insbesondere den benachteiligten<br />

Gebieten, Auskunft gibt.<br />

V.3.2.2<br />

Wanderungssaldo<br />

Im Rahmen der Halbzeitbewertung wurde zunächst eine Betrachtung der kreisübergreifenden<br />

Wanderungen vorgenommen, um zu ermitteln, ob signifikante Unterschiede zwischen<br />

benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten in einer größeren räumlichen Abgrenzung<br />

bestehen.<br />

Zur tieferen Untersetzung wurden exemplarisch für drei Beispielkreise gemeindescharfe<br />

Auswertungen vorgenommen, um zu einer stärker kleinräumigen Darstellung zu gelangen.<br />

Die Landkreise und Gemeinden wurden dabei drei Kategorien zugeordnet:<br />

- Vollständig bzw. fast vollständig im benachteiligten Gebiet (V bzw. (V))<br />

- Vollständig bzw. fast vollständig im nicht benachteiligten Gebiet (N bzw. (N))<br />

- Teils, teils (T)<br />

Als Beispielkreise wurden der Mittlere Erzgebirgskreis (MEK, V), der Niederschlesische O-<br />

berlausitzkreis (NOL, T) und der Landkreis Döbeln (N) ausgewählt.<br />

Als Bezugsbasis wurden die Jahre 1995 bis 1999 bei den Landkreisen und 1998/1999 bei<br />

den Gemeinden zugrunde gelegt. Dies war den jeweiligen Gebietsreformen geschuldet, um<br />

eine relativ konstante Datenbasis zu haben. Aus Platzgründen wurden die entsprechenden<br />

Tabellen in den Anhang verwiesen (vgl. Anhang 5.3.3).<br />

Die Auswertung der kreisübergreifenden Wanderungen sowie der Beispielkreise zeigt ein<br />

sehr uneinheitliches Bild, aus dem sich folgende Schlüsse ziehen lassen:<br />

- Sowohl auf Ebene der Landkreise als auch der Gemeinden sind keine signifikanten<br />

Unterschiede zwischen benachteiligtem und nicht benachteiligtem Gebiet festzustellen.<br />

Eine Landflucht aus den benachteiligten Gebieten ist im betrachteten Zeitraum<br />

nicht nachweisbar.<br />

- Die hohen Wanderungsverluste haben offensichtlich andere Ursachen. Betrachtet<br />

man die Wanderungssalden im Zeitverlauf, so ist auffällig, dass diese eine bemer-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 112


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

kenswerte Korrelation mit der wirtschaftlichen Entwicklung (und, wie aus anderen<br />

Studien bekannt ist, zum Pendlerverhalten, vor allem zum Fernpendlerverhalten)<br />

aufweisen.<br />

- Der Einfluss von landwirtschaftlichen Unterstützungsleistungen, insonderheit der<br />

Ausgleichszulage wird mithin durch andere Einflüsse, vor allem aus der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung, so stark überlagert, dass er praktisch nahe Null ist.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Indikator in dieser Form sinnvoll ist.<br />

Für einen Nachweis der lokalen Wanderungsbewegungen kann es allerdings auch der Fall<br />

sein, dass die Gemeindegrenzen wegen der mit der Gebietsreform erreichten Gemeindegrößen<br />

zu unscharf sind, um z.B. die Aufgabe von Siedlungen oder aber deutliche Überalterungserscheinungen<br />

explizit nachzuweisen. (Der Ausweis von Altersstrukturen der Bevölkerung,<br />

der nach ersten Stichproben teilweise signifikante Unterschiede zwischen Verdichtungsräumen,<br />

insbesondere den „Speckgürteln“, und peripheren ländlichen Räumen erbringen<br />

würde, war bisher nicht zur Untersuchung vorgesehen, da der Indikator auf Abwanderungen<br />

insgesamt, d.h. nicht selektiv nach Altersgruppen, ausgelegt ist.) Eine Untersuchung<br />

unterhalb der Gemeindegrenzen könnte aber nur in Form einer Fallstudie mit verhältnismäßig<br />

hohem Aufwand erfolgen.<br />

Deshalb sollte der Indikator – wenn überhaupt – in der derzeitigen Form lediglich als Beobachtungsgröße<br />

verwendet werden. Eine Interpretation ist nur mit großer Vorsicht möglich.<br />

5.3.3.4 Beitrag zum Schutz der Umwelt durch nachhaltige Landwirtschaft in den<br />

benachteiligten Gebieten (Frage V.4.A)<br />

Frage V.4:<br />

In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen...durch Erhalt<br />

und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Belangen des Umweltschutzes<br />

in den benachteiligten Gebieten Rechnung trägt ?<br />

V.4.A-1.<br />

V.4.A-1.1.<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

V.4.A-1.2.<br />

V.4.A-1.3.<br />

Aufrechterhaltung/ Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft<br />

Anteil der LNF, die umweltfreundlich bewirtschaftet wird<br />

LF, die ökologisch bewirtschaftet wird<br />

LF, auf der integrierter Pflanzenbau/ Pflanzenschutz betrieben wird<br />

LF, die als Weiden für weniger als 2 GVE/ha dienen<br />

Anteil der ackerbaulich genutzten LF, auf der die ausgebrachte N-Menge (Wirtschaftsdünger<br />

+ min. Dünger) < 170 kg/ha und Jahr beträgt<br />

Anteil der ackerbaulich genutzten LF, auf der die Ausbringmenge des PSM unter<br />

Berücksichtigung spezifischer Schwellenwerte erfolgt<br />

Hier liegen derzeit Angaben für alle Landwirtschaftsflächen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> vor (vgl.<br />

Kapitel 5.3.4 „Agrarumweltprogramme“).<br />

Eine entsprechende Auswertung wurde durch die FAL im Rahmen ihres <strong>Evaluation</strong>sberichtes<br />

für das Jahr 2001 vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle<br />

5.3.3.9 wiedergegeben.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 113


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.3.9: Bewertungs- und Kontextindikatoren für Bewertungsfrage V.4 (WJ 2000/2001)<br />

Indikator Einheit Benacht. Gebiete Nicht benacht. Gebiete<br />

13,3 5,4<br />

40,5 39,3<br />

Anteil umweltfreundlich bewirtschafteter % 75,5 58,0<br />

LF inges. 1)<br />

Anteil ökol. bewirtsch. LF an umweltfreundlich<br />

% 1,4 1,6<br />

bewirtschafteter LF 1)<br />

Anteil integr. PS an umweltfreundlich bewirtschafteter<br />

% 99,7 99,2<br />

LF 1)<br />

Anteil umweltfreundlich bewirtschaftetes % 33,0 8,0<br />

LF 1)<br />

GL an umweltfreundlich bewirtschafteter<br />

Anteil umweltfreundlich bewirtschaftetes % 77,7 55,1<br />

GL an GL 1)<br />

Anteil Weideflächen < 2 RGV/ha an umweltfreundlich<br />

bewirtschafteter LF 1) %<br />

Anteil Weideflächen < 2 RGV/ha an umweltfreundlich<br />

bewirtschafteter GL 1) %<br />

Anteil der LF, die ackerbaulich genutzt % 50,6 49,9<br />

werden und auf denen die ausgebrachte<br />

N-Menge (Wirtschaftsdünger + min. Dünger)<br />

< 170 kg/ha und Jahr beträgt<br />

Anteil der ackerbaulich genutzten LF, auf % 67,9 54,9<br />

denen spezifische Schwellenwerte berücksichtigt<br />

werden<br />

Anteil Wiesen, Mähweiden an GL 2) % 82,0 81,4<br />

Anteil Weiden od. Hutungen an GL 2) % 16,2 15,6<br />

Anteil ökol. wirtsch. Betriebe 2) % 1,1 1,5<br />

Anteil Betriebe mit Agrarumwelt.(AUM) 3) % 68,3 62,8<br />

GV/100 ha LF Anzahl 88,2 53,7<br />

Anteil AGZ an Prämien für AUM 3) % 107,3 0,0<br />

PSM-Aufwand/ha AF 3) € 71,2 105,4<br />

Düngemittel-Aufwand/ha LF 3) € 61,3 84,1<br />

1) = Angaben aus Auswertung InVeKoS Quelle: FAL, <strong>2003</strong><br />

2) = Angaben aus amtlicher Agrarstatistik<br />

3) = Angaben der TB-Statistik für alle ldw. Betriebe<br />

Beschreibung der Wirkungen<br />

Aus der Agrarstatistik liegen nur Angaben für die ökologisch bewirtschaftete Fläche vor. Weitere<br />

Angaben lassen sich aus den InVeKoS-Daten gewinnen, wenn angenommen wird, dass<br />

alle Flächen, die durch Agrarumweltprogramme gefördert werden, als umweltfreundlich bewirtschaftete<br />

Flächen erkannt werden. Eine entsprechende Auswertung wurde durch FAL<br />

sowohl für die benachteiligten als auch für die nicht benachteiligten Gebiete vorgenommen.<br />

Die wichtigsten Ergebnisse werden nachfolgend referiert (vgl. FAL, <strong>2003</strong>):<br />

- Im benachteiligten Gebiet wurden danach im Wirtschaftsjahr 2000/2001 219.447 ha<br />

LF umweltfreundlich bewirtschaftet. Der Anteil lag somit signifikant höher als im nicht<br />

benachteiligten Gebiet.<br />

- Der Anteil des umweltfreundlich bewirtschafteten Grünlands am Grünland liegt im benachteiligten<br />

Gebiet bei 78 %.<br />

- Im Wirtschaftsjahr 2000/2001 liegt der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen bei<br />

1,4 % (2.981 ha), während in den nicht benachteiligten Gebieten der Anteil etwas höher<br />

lag (1,6%).<br />

- Der Anteil der umweltfreundlich bewirtschafteten Flächen, auf denen integrierter<br />

Pflanzenbau oder Pflanzenschutz betrieben wird, liegt erwartungsgemäß in der Nähe<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 114


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

der 100 %-Marke, da die Fördervoraussetzungen diesen praktisch voraussetzen (es<br />

ist zu vermuten, dass die Differenz statistischen Ungenauigkeiten geschuldet ist).<br />

- Der Anteil der Weiden mit einem Viehbesatz kleiner 2 RGV je ha an der umweltfreundlich<br />

bewirtschaften Fläche beträgt 13,3 % (29.425 ha) im benachteiligten Gebiet<br />

und 5,4 % (19.645 ha) im nicht benachteiligten Gebiet. Bezogen auf die umweltfreundlich<br />

bewirtschaftete Grünlandfläche ergibt sich im benachteiligten Gebiet ein<br />

Anteil von 40,5 % und im nicht benachteiligten Gebiet ein Anteil von 39,3 %.<br />

- Die Auswertung der Agrarumweltmaßnahmen, bei denen auf Ackerflächen weniger<br />

als 170 kg N/ha ausgebracht werden darf ergab, dass der Anteil dieser Ackerflächen<br />

an der LF im benachteiligten Gebiet 50,6 % (147.760 ha) und im nicht benachteiligten<br />

Gebiet 49,9 % (310.756 ha) beträgt.<br />

- Der „Anteil der LF, die für Ackerbau genutzt werden und auf denen die Menge der<br />

ausgebrachten Pflanzenschutzmittel so bemessen ist, dass spezifische Schadensschwellen<br />

berücksichtigt werden“ wird nach dem gleichen Verfahren im benachteiligten<br />

Gebiet auf 67,9 % (198.244 ha) bestimmt und liegt im nicht benachteiligten Gebiet<br />

bei 54,9 % (341.652 ha).<br />

5.3.3.5 Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft<br />

Frage V.FS.1:In welchem Umfang hat die Maßnahme zur Erhaltung von an die Landbewirtschaftung<br />

gebundenen Arbeitsplätzen beigetragen?<br />

V.FS1.-1 Erhaltung des ländlichen Lebensraums und von Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in der Landwirtschaft in den benachteiligten Gebieten<br />

V.4-FS.1<br />

Zahl der an die Landwirtschaft gebundenen Arbeitsplätze in den benachteiligten<br />

Gebieten<br />

Zahl der an die Landwirtschaft<br />

gebundenen Arbeitsplätze<br />

in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben mit<br />

mehr als 50% Fläche im<br />

benachteiligten Gebiet<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

8.007 7.749 7.580 7.575<br />

Entwicklung in %<br />

96,8 94,7 94,6<br />

(BB=100)<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

Beschreibung der Wirkungen<br />

Es erfolgte eine Umrechnung auf Vollbeschäftigteneinheiten, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.<br />

Der Rückgang der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen und die Anzahl der Betriebe<br />

wird besonders in den benachteiligten Gebieten deutlich (Tab. 5.3.3.10).<br />

Tab. 5.3.3.10: Arbeitsplätze in den benachteiligten Gebieten im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Arbeitsplätze in der Landwirtschaft<br />

insgesamt<br />

davon in benachteiligten Gebieten<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

22.699 21.923 21.938<br />

9.892 9.529 9.633<br />

dar. in Betrieben mit mehr als 50% 7.749<br />

Fläche im benachteiligten Gebiet<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

7.580<br />

7.575<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Wie die Tabelle 5.3.3.10 zeigt, sind 43 % der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft an die benachteiligten<br />

Gebiete gebunden, darunter vor allem an Betriebe, die überwiegend bzw. vollständig<br />

im benachteiligten Gebiet wirtschaften.<br />

Diese Anzahl unterstreicht die große Bedeutung der Ausgleichszulage. Die Ausgleichszulage<br />

stellt insofern einen Beitrag zur Erhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung in von<br />

der Natur aus benachteiligten Regionen dar. Die Landwirtschaft hat gerade für kleinere Gemeinden<br />

häufig noch substantielle Bedeutung als größter örtlicher Arbeitgeber. Neben dem<br />

Verlust von Arbeitsplätzen würde auch die über Jahrhunderte durch Viehwirtschaft geprägte<br />

und durch landwirtschaftliche Nutzung typische Kulturlandschaft in den benachteiligten Gebieten<br />

zerstört werden.<br />

Vor dem Hintergrund einer annähernd gleich hohen bewirtschafteten benachteiligten Fläche<br />

muss die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen nachdenklich stimmen. Immerhin ist die Anzahl<br />

in Vollbeschäftigteneinheiten in den letzten beiden Jahren um gut 5 % zurückgegangen.<br />

Dieser Rückgang vollzog sich vor allem durch Umwandlungen von Voll- in Teilbeschäftigung,<br />

während die ungewogene Zahl der Arbeitskräfte etwas schwächer gesunken ist (vgl. Tab.<br />

5.3.3.11). In Verbindung mit der Entwicklung der von Nebenerwerbslandwirten bewirtschafteten<br />

Fläche ist diese Tendenz weiter zu beobachten. Eine Verstärkung müsste die Befürchtung<br />

nähren, dass auch die Gewährung der Ausgleichszulage in ihrer bisherigen Form den<br />

Rückzug der Landwirtschaft aus der Fläche zwar verlangsamen, langfristig aber nicht aufhalten<br />

kann.<br />

Tab. 5.3.3.11: Entwicklung der Arbeitskräfte<br />

1999 2000 2001 2002<br />

Vollzeit-AK 6.906 6.678 6.494 6.452<br />

Teilzeit-AK (ungewogen) 1.978 2.071 2.154 2.001<br />

Summe (ungewogen) 8.884 8.749 8.648 8.453<br />

Summe (gewogen) 8.007 7.749 7.580 7.575<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.4 Agrarumweltmaßnahmen (Kap. VI, Art. 22-24)<br />

5.3.4.1 Schutz des Bodens (Frage VI.1.A.)<br />

Frage VI.1.A.: In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden ...<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität<br />

VI.1.A-1.<br />

VI.1.A.-1.1.<br />

Verringerung der Bodenerosion<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz / Verringerung von<br />

Bodenverlusten unterliegen<br />

Umfang der Maßnahmen<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1999<br />

Anwendungsumfang<br />

155.941 313.089 187.384 240.268 262.578<br />

(ha)<br />

UA-ZF II<br />

Mulchsaat 78.910 179.770 104.672 151.832 152.129<br />

Untersaaten 3.928 45.000 3.457 2.766 2.536<br />

Zwischenfrucht 21.288 29.150 25.291 31.252 30.161<br />

Begr. Stilleg. 1.646 1.265 771 230<br />

KULAP<br />

Ext. Weide 47.790 54.500 48.931 44.486 41.595<br />

20jähr. Ackerstille-gung<br />

191 - 169 190 185<br />

Umwandlung 2.129 - 2.133 2.100 2.079<br />

Ackerland in<br />

Grünland<br />

UGA<br />

Erosionsschutz 59 202 88 181 192<br />

Weinbau (ZF)<br />

NAK<br />

Umwandlung<br />

0 618 165 324 486<br />

Ackerland in<br />

naturschutzgerecht<br />

bewirtsch.<br />

GL<br />

Langfrist. Stillegung<br />

0 509 17 58 109<br />

Ackerstreifen 0 2 7 73<br />

Erhalt hist.<br />

0 1.225 4 44 52<br />

Merkmale auf<br />

ldw. Flächen<br />

Naturschutzgerechte<br />

0 1.914 1.190 6.257 8.187<br />

Bewei-<br />

dung<br />

% zu BB 100 120,2 154,1 168,4<br />

% zu Zielvorgabe<br />

100 59,8 76,7 83,8<br />

BB = Bezugsbasis<br />

Quelle: SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 117


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

darunter:<br />

(a)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Flächen, auf denen die durch Wasser/Wind/Bodenbearbeitung verursachte Bodenerosion<br />

verringert wurde<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1999<br />

105.831 134.961 187.235 210.532<br />

(b.1)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

(b.2)<br />

Flächen, auf denen die Bodenverluste durch Bodennutzung (Weide, sonstige<br />

Dauerkulturen, etc.) verringert wurden<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1999<br />

50.110 52.605 53.415 52.641<br />

Flächen, auf denen die Bodenverluste durch Hindernisse und Umleitungen (Terrassen,<br />

linienförmige Anordnungen) verringert wurden<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1999<br />

0 6 51 125<br />

(b.3)<br />

Flächen, auf denen die Bodenverluste durch landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethoden<br />

(Minimalbodenbearbeitung, spez. Bewässerung, Konturnutzung,<br />

Bodenbedeckung) verringert wurden<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1999<br />

78.910 104.672 151.832 176.693<br />

(b.4)<br />

Flächen, auf denen die Bodenverluste durch Besatzdichte des Weideviehs verringert<br />

wurden<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1999<br />

0 1.190 6.257 8.187<br />

(c)<br />

Flächen, auf denen Fördermaßnahmen angewandt wurden, die hauptsächlich der<br />

Bekämpfung der Bodenerosion dienen<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1999<br />

107.960 137.073 189.233 212.450<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Innerhalb der angebotenen Förderprogramme tragen die aufgelisteten Maßnahmen zum<br />

Erosionsschutz bei, allerdings in unterschiedlichem Grade. Deutliche indirekte Effekte ergeben<br />

sich durch die Teilnahme an den Maßnahmen einer extensiven Grünlandnutzung im<br />

Rahmen des KULAP und des NAK, einerseits durch die Beibehaltung der Grünlandnutzung<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 118


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

bzw. die Umwandlung von Acker in Grünland in Gefahrengebieten (Bergwiesen, Auen), andererseits<br />

durch die gleichzeitige Begrenzung der Tierbesatzzahlen. Erosionsmindernde<br />

Wirkungen sind ferner durch langjährige Flächenstillegungen, die Anlage von Ackerstreifen<br />

sowie den Erhalt punktueller oder linienförmiger Landschaftselemente zu erwarten. Die tatsächlichen<br />

Wirkungseffekte dieser Maßnahmen auf die Bodenerosion sind allerdings schwer<br />

zu werten, da sie von örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hangneigung) abhängen.<br />

Nachfolgend sollen Programme bzw. Maßnahmen betrachtet werden, die einen direkten Einfluss<br />

auf den Erosionsschutz ackerbaulich genutzter Böden haben. Das betrifft die Mulchsaat,<br />

den Zwischenfruchtanbau und das Einbringen von Untersaaten im Rahmen der UA -<br />

Förderung sowie die auf den Bodenschutz ausgerichteten Maßnahmen der Begrünung im<br />

Weinbau. Die Umweltwirkungen in Hinsicht auf die potenzielle Erosionsverminderung werden<br />

eingehender besprochen und die jeweiligen Flächenanteile der Maßnahmen stärker<br />

untergliedert.<br />

Mulchsaat<br />

Wie aus Tab. 5.3.4.1 hervorgeht, ist die UL - geförderte Mulchsaatfläche im Wirtschaftsjahr<br />

2000/2001 gegenüber 1999/2000 um ca. 47 Tsd. ha auf 151.832 Tsd. ha angestiegen (entsprechend<br />

30,5 % des über UL in 2001 geförderten Ackerlandes <strong>Sachsen</strong>s). Damit hat sich<br />

die UL-Mulchsaatfläche seit 1993 um das ca. 90fache erhöht (Tab. 5.3.4.1).<br />

Tab. 5.3.4.1: Entwicklung der im Rahmen des Programms Umweltgerechte Landwirtschaft in<br />

<strong>Sachsen</strong> geförderten Mulchsaatflächen von 1993/94 bis 2001/2002<br />

Jahr<br />

Flächenumfang<br />

[ha]<br />

Anteil an<br />

UL-Ackerfläche*<br />

[%]<br />

Anteil an Ackerfläche in<br />

<strong>Sachsen</strong>**<br />

[%]<br />

nach VO (EWG) Nr. 2078/92<br />

1993/1994 1.638 0,4 0,3<br />

1994/1995 26.176 6,1 3,6<br />

1995/1996 44.585 9,7 6,1<br />

1996/1997 57.716 12,0 7,9<br />

1997/1998 75.970 14,9 10,5<br />

1998/1999 78.910 16,9 10,8<br />

Jahr<br />

Flächenumfang<br />

[ha]<br />

Anteil an<br />

UL-Ackerfläche*<br />

[%]<br />

nach VO (EG) Nr. 1257/99 und VO (EWG) Nr.2078/92 (Altverpflichtungen)<br />

Anteil an Ackerfläche in<br />

<strong>Sachsen</strong>**<br />

[%]<br />

1999/2000<br />

2000/2001<br />

2001/2002<br />

104.672<br />

151.832<br />

170.198<br />

21,4<br />

30,1<br />

-<br />

Quelle: Sächsischer Agrarbeichte 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001<br />

*: bezogen auf die im Einzeljahr geförderte UL-Ackerfläche (z. B. im Jahr 2000: 489.713 ha)<br />

** bezogen auf 727 Tsd. ha Ackerland (Sächsischer Agrarbericht, 1999)<br />

14,4<br />

20,9<br />

23,4<br />

In gleicher Weise wie in den Vorjahren überwog auch 2000/2001 die Herbst-Mulchsaat zu<br />

Winterraps, Wintergerste, Winterweizen usw. (~ 85 % der Mulchsaat - Förderfläche) gegenüber<br />

der Frühjahrs-Mulchsaat zu den Sommerkulturen Mais, Zuckerrüben, Sommergerste<br />

usw. (~ 15 % der Förderfläche, Einzeldaten nicht dargestellt). Diese Unterschiede sind zum<br />

einen Ausdruck der Anbauverhältnisse in <strong>Sachsen</strong> bezüglich Winter- (~ 75 % der AF) und<br />

Sommerfrüchten (~ 25 % der AF). Zum anderen ist Zwischenfruchtanbau in vielen Betrieben<br />

aufgrund der Arbeitsspitze bei den Bestellarbeiten im Herbst bzw. auf Grund der Fruchtfol-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 119


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

gegestaltung oftmals nicht fristgerecht möglich. Alternativ werden dafür von vielen Betrieben<br />

Sommerfrüchte (Mais, Zuckerrüben usw.) in Strohmulch gesät. Allerdings entspricht dies<br />

nicht den Voraussetzungen der UL-Zusatzförderung II. Folglich sind die mit Sommerfrüchten<br />

bestellten Stroh-Mulchsaatflächen nicht in der Tab. 5.3.4.1 enthalten.<br />

Die Analyse der Referenzbetriebe für die einzelnen UL-Förderstufen (Anhang 5.3.4.1) ergibt<br />

für die geförderte Mulchsaatfläche folgendes Bild:<br />

− In den Referenzbetrieben, welche die Nichtteilnehmer am UL-Programm repräsentieren,<br />

wurden 2001 keine Flächen in Mulchsaat bestellt. Damit spielt bei diesen Betrieben, wie<br />

im überwiegenden Teil der Jahre seit 1995, das Mulchsaatverfahren keine bzw. nur eine<br />

untergeordnete Rolle.<br />

− In der Kategorie Grundförderung + Zusatzförderung I (GF + ZF I) liegt die Mulchsaatfläche<br />

2001 bei ca. 14 %, und damit um rund 3 % höher als 2000. Allerdings wurden bereits<br />

1997 rund 12 % der Ackerfläche in dieser Förderkategorie in Mulchsaat bestellt, so dass<br />

hier nur unwesentliche Änderungen festzustellen sind.<br />

− In der Förderstufe Grundförderung + Zusatzförderung II (GF + ZF II) wurde 1999 mit 31<br />

% Mulchsaatfläche an der Gesamtreferenzfläche der höchste Wert seit Start des UL-<br />

Programms erreicht. Dieser Mulchsaat-Förderumfang ging im Jahr 2000 in den Referenzbetrieben<br />

der Förderstufe GF + ZF II um über 10 % zurück. 2001 wurden jedoch in<br />

den Betrieben der Förderstufe GF + ZF II wieder in größeren Umfängen, nämlich auf<br />

rund 24 % der Ackerflächen, Mulchsaat durchgeführt.<br />

− Dieser Trend stimmt mit der Entwicklung der insgesamt im Rahmen des UL-Programms<br />

geförderten Mulchsaatfläche überein. Diese weist im Jahr 2001 gegenüber 2000 eine<br />

weitere Zunahme bei der Mulchsaat aus (2000: 14,4 % der AF, 2001: 20,9 % der AF).<br />

Festzuhalten ist, dass durch das UL-Programm der Anreiz für die immer umfassendere<br />

Anwendung der Mulchsaatverfahren in <strong>Sachsen</strong> geschaffen wird. Zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt werden nachweislich über 20 % der Ackerflächen erosionsmindernd und bodenschonend<br />

bestellt.<br />

− in den Referenzbetrieben des Öko-Landbaus erfolgte auch im Jahr 2001, wie in den vorangegangenen<br />

Jahren, keine Mulchsaat. Dies ist vermutlich vorrangig durch den dort<br />

zur Unkrautbekämpfung erforderlichen Pflugeinsatz verursacht, der eine nachfolgende<br />

Mulchsaat ausschließt. Das aktuelle Ergebnis verdeutlicht, dass für Betriebe des Öko-<br />

Landbaus entsprechende bodenschonende Mulchsaatverfahren noch zu entwickeln sind.<br />

Zwischenfruchtanbau<br />

Der Umfang beim Zwischenfruchtanbau zeigt seit Beginn des UL-Förderprogramms im Jahr<br />

1993/94, mit Schwankungen in den Einzeljahren, eine kontinuierliche Zunahme. So wurden<br />

2001 auf ca. 31 Tsd. ha Zwischenfrüchte angebaut (entsprechend 4,3 % der Ackerfläche<br />

<strong>Sachsen</strong>s). Dies sind um 6,0 Tsd. ha mehr im Vergleich zum Vorjahr 2000 (Tab. 5.3.4.2). Die<br />

im Vergleich zur Mulchsaatfläche trotz höherer UL-Förderung geringeren Flächenumfänge<br />

beim Zwischenfruchtanbau sind dadurch bedingt, dass die Zwischenfruchtbestellung von<br />

weitaus mehr Faktoren abhängt als die Mulchsaat zu den verschiedenen Fruchtarten. Dies<br />

betrifft die Arbeitsspitzen im Einzeljahr bezüglich der Beerntung der Vorfrüchte bzw. deren<br />

Erntezeitpunkt und die damit verbundene fristgerechte Bestellung einer Zwischenfrucht sowie<br />

die Wasserverfügbarkeit im Herbst für einen ausreichenden Zwischenfruchtaufwuchs.<br />

Entscheidend ist zudem der Anteil an Sommerungen an der Fruchtfolge als Voraussetzung<br />

für den Zwischenfruchtanbau. Aus diesen Gründen ist die Zwischenfruchtaussaat im Einzelbetrieb<br />

in sehr starkem Umfang von der Schlagkraft, der Fruchtfolgegestaltung und der Witterung<br />

bestimmt.<br />

Die Aufschlüsselung der Zwischenfruchtanbaufläche nach den einzelnen Jahren lässt ab<br />

1996 eine positive Wirkung des UL-Programms erkennen. So liegt bei den UL-Teilnehmern,<br />

mit Ausnahme des Jahres 2000, die Zwischenfruchtanbaufläche in den Einzeljahren bei 2 –<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 120


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

3,6 % der Gesamtreferenzfläche. Dagegen erfolgt bei den über die Referenzbetriebe erfassten<br />

Nichtteilnehmern im Prinzip seit 1997 kein Zwischenfruchtanbau mehr. Die im Einzeljahr<br />

und im Einzelbetrieb vom Erntezeitpunkt der Vorfrucht, von der Fruchtfolgegestaltung usw.<br />

sehr stark abhängige Zwischenfruchtaussaat ist mit Sicherheit der Grund dafür, dass z. B.<br />

2001 die Zwischenfruchtanbaufläche bei der UL-Förderstufe GF + ZF II mit 1,9 % der Referenzfläche<br />

um 1,7 % unter der Zwischenfruchtanbaufläche der UL-Förderstufe GF + ZF I<br />

(= 3,6 % der Referenzfläche) liegt.<br />

In den ökologisch wirtschaftenden UL-Referenzbetrieben wurden im Jahr 2001, im Gegensatz<br />

zu 2000, wieder Zwischenfrüchte angebaut (2001: 2,6 % der Referenzfläche, Förderstufen.<br />

Vergleichbar zu konventionellen Betrieben dürfte auch in den ökologisch wirtschaftenden<br />

Betrieben die Entscheidung über den Zwischenfruchtanbau im Einzeljahr vom Erntezeitpunkt<br />

der Vorfrucht, der angebauten Folgefrucht (Winterung oder Sommerung) sowie dem<br />

Witterungsverlauf bestimmt sein. Dies bedingt jährlich schwankende Umfänge bei der Zwischenfruchtanbaufläche.<br />

Tab. 5.3.4.2: Entwicklung der im Rahmen des Programms Umweltgerechte Landwirtschaft in<br />

<strong>Sachsen</strong> geförderten Zwischenfruchtanbauflächen von 1994/95 bis 2001/2002<br />

Jahr<br />

Flächenumfang<br />

Zwischenfruchtanbau<br />

[ha]<br />

Anteil an<br />

UL-Ackerfläche*<br />

[%]<br />

Anteil an Ackerfläche in<br />

<strong>Sachsen</strong>**<br />

[%]<br />

nach VO (EWG) Nr. 2078/92<br />

1994/1995 8.765 2,1 1,2<br />

1995/1996 14.820 3,2 2,0<br />

1996/1997 13.592 2,8 1,8<br />

1997/1998 20.462 4,0 2,8<br />

1998/1999 21.288 4,6 2,9<br />

nach VO (EG) Nr. 1257/99 und VO (EWG) Nr.2078/92 (Altverpflichtungen)<br />

1999/2000<br />

2000/2001<br />

2001/2002<br />

25.291<br />

31.252<br />

28.883<br />

5,2<br />

6,2<br />

-<br />

3,5<br />

4,3<br />

3,9<br />

* bezogen auf die im Einzeljahr geförderte UL-Ackerfläche ** bezogen auf 727 Tsd. ha Ackerland<br />

Quelle: Sächsischer Agrarbeichte 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001<br />

Untersaaten<br />

Der Flächenumfang der über das UL-Programm geförderten Untersaaten ist 2000 gegenüber<br />

1999 um rund 0,7 Tsd. ha auf ca. 3,5 Tsd. ha angestiegen (~ 0,4 % der AF) (Tab. 5.3.4.3),<br />

im Jahr 2001 aber zurückgegangen. Insgesamt ist seit 1993/94 (Untersaatumfang 4,6 Tsd.<br />

ha) ein eher rückläufiger Trend der Nutzung von Untersaaten festzustellen. In Bezug auf den<br />

Flächenumfang ist einzuschätzen, dass es durch die Annahme der dargestellten Programme<br />

eine positive Entwicklung zum Schutz des Bodens vor Erosion gegeben hat. Gegenüber den<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong> angestrebten Zielvorgaben sind jedoch weitere Entwicklungen möglich,<br />

da gegenwärtig (Stand 2001) ca. 77 % der potenziellen Anwendungsfläche erreicht wurde.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 121


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.3: Anbauumfang von Untersaaten von 1993/94 bis 2001/2002 im Rahmen des Programms<br />

Umweltgerechte Landwirtschaft<br />

Wirtschaftsjahr<br />

Untersaaten (gesamt)<br />

[ha]<br />

Maßnahme<br />

davon: Mais-Untersaaten<br />

[ha]<br />

nach VO (EWG) Nr. 2078/92<br />

1993/94 5.261 615<br />

1994/95 4.006 623<br />

1995/96 3.733 602<br />

1996/97 3.915 819<br />

1997/98 4.906 1.061<br />

1998/99 3.928 787<br />

nach VO (EG) Nr. 1257/99 und VO (EWG) Nr.2078/92 (Altverpflichtungen)<br />

1999/2000 3.457 Keine Angaben<br />

2000/2001 2.766 201<br />

2001/2002 2.496 78<br />

Quelle: Sächsischer Agrarberichte 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, LfL 2002<br />

Im Anhang 5.3.4.2 ist der Umfang direkter Bodenschutzmaßnahmen auf Ackerböden für das<br />

Jahr 2001/2002 detailliert aufgeführt, wobei ersichtlich wird, dass gerade auch<br />

landwirtschaftlich intensiver genutzte Gebiete (z.B. Mockrehna, Großenhain) von den<br />

Maßnahmen profitieren.<br />

VI.1.A.FS1<br />

Durch den Schutz des Bodens vor Erosion haben sich weitere qualitative Vorteile<br />

für den Boden ergeben<br />

Insgesamt wurden in den letzten drei Jahren ca. 22,5 bis 26,0 % der Ackerfläche des Freistaates<br />

<strong>Sachsen</strong> in der Anwendung bodenschonender Maßnahmen erfasst. Für diesen großen<br />

Umfang ist es schwer, punktgenaue Aussagen über die Güte der Programmwirkungen<br />

in Hinsicht auf den Erosionsschutz zu treffen. Daher soll zunächst auf Ergebnisse eines<br />

Feldversuches zur Erfassung der Positivwirkungen „bodenbedeckender“ Maßnahmen im<br />

Zusammenhang mit dem Verfahren ihrer praktischen Umsetzung verwiesen werden. Der<br />

Nachweis qualitativer Wirkungseffekte auf die Verbesserungen des Bodens erfolgt anhand<br />

der in Tab. 5.3.4.4 erfassten Indikatoren, die über eine alleinige Bewertung der Erosion hinausgehen<br />

und auf ökologisch interessante Zusatzwirkungen des Erosionsschutzes verweisen.<br />

Die Prüfvarianten sowie die Untersuchungsergebnisse repräsentiert die Tab. 5.3.4.4.<br />

Die Daten belegen eine deutliche Herabsetzung des Bodenabtrages durch die verbleibende<br />

Bodenbedeckung und schonende Bearbeitungsverfahren, infolge des deutlich geminderten<br />

Oberflächenabflusses (42–85 %). Damit reduziert sich die mit einer Bodenabspülung verbundene<br />

P-Verlagerung auf den Ackerflächen bzw. des P-Austrags von Ackerflächen auf<br />

angrenzende Habitate.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 122


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.4: Bodenparameter, Erosionsparameter und P-Austrag nach konventioneller bzw.<br />

achtjähriger konservierender Bodenbearbeitung mit Mulchsaat<br />

(Parzellenversuchsergebnisse 1 , nach Nitzsche et al., 2000 * )<br />

Art der Bodenbearbeitung<br />

konventionell Konservierend I 2<br />

mit Mulchsaat<br />

Konservierend II 3<br />

mit Mulchsaat<br />

Aggregatstabilität [%] 30,1 43,1 48,7<br />

Humusgehalt [%] 2,0 2,6 2,5<br />

Mulchbedeckungsgrad [%] 1 30 70<br />

Infiltrationsrate [%] 49,4 70,9 92,4<br />

Abfluss [l] 21,2 12,2 3,2<br />

Bodenabtrag [g] 317,7 137,5 25,7<br />

mit Boden ausgetragene P DL -Menge [mg] 22,5 13,1 3,6<br />

mit Boden ausgetragene P HCL -Menge [mg] 177,9 97,2 18,7<br />

1 Beregnungsversuch mit 42 mm/h, Messfläche: 1 m², Pseudogley-Parabraunerde, Zuckerrüben (3-Blattstadium)<br />

2<br />

1 x Stoppelbearbeitung, 1 x Grubber im Herbst, Senfaussaat, 1 x Saatbettbereitung (Flachgrubber, 3 cm tief)<br />

3<br />

keine Bearbeitung im Herbst, Senfaussaat mit Schleuderstreuer, 1 x Saatbettbereitung (Flachgrubber, 3 cm tief)<br />

Quelle: LfL 2002<br />

Zugleich wird der Humusgehalt und die Aggregatstabilität (als Kennwert für die Strukturstabilität)<br />

des Bodens verbessert. Dies wirkt sich positiv auf die Tragfähigkeit des Bodens aus.<br />

Die Mulchauflage ihrerseits fördert wiederum die biologische Aktivität des Bodens (z. B. höherer<br />

Regenwurmbesatz). Mulchsaat und Zwischenfruchtanbau wirken somit positiv auf verschiedene<br />

Umweltbereiche. Der Reduktion der Bodenerosion durch Fließwasser kommt jedoch<br />

die größte Bedeutung zu. Damit stellt die pfluglose Bodenbearbeitung mit Zwischenfruchtanbau<br />

oder Strohdüngung und nachfolgender Mulchsaat das wirksamste erosionsmindernde<br />

Anbauverfahren dar, welches durch die Fördermaßnahmen einen breiteren Anwendungsumfang<br />

erfährt.<br />

Schätzergebnisse der LfL auf Grundlage der Bodenverhältnisse in den Ackerbaugebieten<br />

und den jährlich zu erwartenden durchschnittlichen Niederschläge lassen den Schluss zu,<br />

dass durch die Anwendung des Mulchsaatverfahrens im Jahr 2000 ca. 355.885 t Boden vor<br />

dem Abschwemmen bewahrt werden konnten. Im Jahr 2001 sind 516.229 t nicht verfrachteter<br />

Boden anzusetzen. Diese hohen Werte kommen auch zustande, weil das Angebot bodenschützender<br />

Maßnahmen bereits über einen längeren Zeitraum besteht, und qualitative<br />

Veränderungen z.B. im Bodengefüge teilweise bereits manifestiert sind.<br />

* Nitzsche, O.; Schmidt, W. u. W. Richter (2000): Minderung des P-Abtrags von Ackerflächen durch konservierende<br />

Bodenbearbeitung. Mittlg. Bodenkdl. Gesellsch. 92, S. 178-181.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 123


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.1.A-2.<br />

VI.1.A.-2.1.<br />

Die Verunreinigung des Bodens durch chemische Stoffe wurde verhindert<br />

oder verringert<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz vor Bodenverseuchung<br />

unterliegen<br />

Umfang der Maßnahmen<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

598.670 630.135 651.353 661.048<br />

(ha)<br />

UA 466.526 489.713 504.461 511.777<br />

KULAP<br />

123.008 122.140 116.649 111.993<br />

(außer Teichfläche)<br />

UGA 9.136 9.153 9.475 9.844<br />

NAK<br />

Umwandlung<br />

165 324 486<br />

Ackerland in naturschutzgerechte<br />

bewirtsch.<br />

GL<br />

Naturschutzgerechte<br />

1.190 6.257 8.187<br />

Beweidung<br />

Naturschutz-<br />

1.341 5.088 6.648<br />

gerechte Wiesennutzung<br />

Ackerrandstreifen 10 26 109<br />

Langfrist. Stillegung<br />

17 58 109<br />

Ackerstreifen 2 7 73<br />

Hüteschafhaltung 628 1.788 1.909<br />

Nasswiesenpflege 211 766 980<br />

Pflege aufgeg.<br />

38 43 61<br />

ldw. Fl.<br />

Pflege von Streuobstwiesen<br />

343 475 674<br />

Naturschutzger.<br />

11 118 179<br />

Ackerbewirtsch.<br />

Naturschutzger.<br />

5.173 5.818 6.264<br />

Teichbewirtschaftung<br />

% zu BB 100 105,3 108,8 110,4<br />

% zu Zielvorgabe 100<br />

Quelle: SMUL<br />

darunter:<br />

(a)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln verringert<br />

wurden<br />

BB<br />

1999<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

507.250 536.376 554.532<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 124


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

(b)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

(c)<br />

Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an Pflanzennährstoffen / Dünger<br />

verringert wurden<br />

BB<br />

1999<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

598.670 630.135 651.353 661.048<br />

auf denen Fördermaßnahmen angewendet wurden, die ausdrücklich der Bekämpfung<br />

der Bodenverseuchung dienen<br />

Es existieren keine Maßnahmen die direkt auf diese Zielstellung zugeschnitten sind. Der indirekte<br />

Wirkungsumfang entspricht den Flächenzahlen zu (a) und (b).<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Viele der im Rahmen der Umweltprogramme umzusetzenden Maßnahmen beinhalten Vorgaben<br />

zur Extensivierung der Landwirtschaft (siehe Indikator VI.1.A.-2.1). Damit verbunden<br />

sind vor allem der Ausschluss bzw. die Minderung des Einsatzes von synthetischen Nährstoffen<br />

und Pflanzenschutzmitteln. Vom Flächenumfang der Akzeptanz der angebotenen<br />

Maßnahmen dürften Wirkungseffekte zunächst aus den Programmen zum umweltgerechten<br />

Ackerbau (UA) erwartet werden. Ein entscheidender Flächenanteil ergibt sich ferner aus den<br />

KULAP-Maßnahmen. Positivwirkungen auf den Boden ergeben sich ebenfalls aus den UGA<br />

– Vorgaben und den Richtlinien der benannten NAK – Maßnahmen.<br />

Daten zur qualitativen Beurteilung der Wirkungen der Programme auf die Minderung von<br />

Nährstoff- bzw. Wirkstoffeinträgen in den Boden konnten auf der Grundlage der Auswertung<br />

der Schlagkarten der UL-Referenzbetriebe gewonnen werden. Sie umfassen sowohl den<br />

Umfang des Einsatzes von Düngemitteln als auch von Pflanzenschutzmitteln. Zur Bewertung<br />

der Ergebnisse wurden Nährstoffbilanzen erstellt und beim Pflanzenschutz Bewertungen auf<br />

der Grundlage von Applikationshäufigkeiten und der Berechnung von Umweltbefrachtungen<br />

durch Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (nur UGA) durchgeführt.<br />

VI.1.A.FS1<br />

Durch den Schutz des Bodens vor chemischen Einträgen haben sich weitere<br />

qualitative Vorteile für die Umwelt ergeben<br />

Nährstoffeinsatz<br />

Aus der Aufarbeitung der Daten der UL-Referenzbetriebe ergibt sich hinsichtlich der Nährstoffe<br />

Stickstoff (N), Phosphor (P) und Kali (K) das in der Tab. 5.3.4.5 aufgezeigte Bild. Die<br />

Daten betreffen das Förderjahr 2000 im Vergleich zur Nährstoffsituation der Jahre 1995 –<br />

2000 (Mittelwert der Jahre) und stellen schlagbezogene Bilanzen dar.<br />

In der Richtung (Tendenz) sind die Nährstoffbilanzsalden, die nach der Düngeverordnung<br />

errechnet werden, in etwa gleich denen der Vorjahre. Nichtteilnehmer und Öko-Landwirte<br />

konnten durch höhere Erträge (= höhere Nährstoffentzüge) bzw. eine geringere Nährstoffzufuhr<br />

einen negativen Bilanzsaldo erreichen. Bei P und K liegen die Werte im Bereich vorangegangener<br />

Jahre.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 125


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.5: Durchschnittliche schlagbezogene Nährstoffbilanz 2000/2001 bei unterschiedlicher<br />

Förderung nach Düngeverordnung und UA – Fördermaßnahme<br />

Förderung<br />

N-Zufuhr<br />

N-Entzug<br />

N-Bilanz<br />

N-Bilanz<br />

N-mineral. N-organ. N-Bindung<br />

Leguminosen [kg/ha] [kg/ha] [kg/ha]<br />

[kg/ha]<br />

2000 / 2001<br />

[kg/ha]<br />

2000 / 2001<br />

[kg/ha]<br />

2000 / 2001 2000 / 2001 2000 / 2001 1995 – 2001<br />

ohne 117 / 125 26 / 26 14 / 20 165 / 181 - 8 / -10 -3<br />

GF 128 / 122 36 / 36 6 / 5 152 / 159 18 / 4 15<br />

GF + ZF I 88 / 91 30 / 30 10 / 6 117 / 133 11 / -6 -2<br />

GF + ZF II 126 / 127 30 / 32 10 / 11 153 / 167 13 / 3 12<br />

ökol. Landbau 0 / 0 10 / 23 31 / 44 102 / 96 - 61 / -29 -32<br />

P-Zufuhr<br />

P-Entzug P-Bilanz P-Bilanz<br />

P-mineral.<br />

P-organanisch<br />

[kg/ha] [kg/ha] [kg/ha]<br />

[kg/ha]<br />

[kg/ha]<br />

1995 – 2000<br />

2000 / 2001<br />

2000 / 2001<br />

2000 / 2001<br />

2000 / 2001<br />

ohne 14 / 12 8 / 8 33 / 36 - 11 / -16 - 8<br />

GF 18 / 13 10 / 10 31 / 33 - 3 / -10 - 4<br />

GF + ZF I 11 / 12 11 / 11 23 / 27 - 1 / -4 - 2<br />

GF + ZF II 14 / 13 9 / 10 31 / 34 - 8 / -11 - 8<br />

ökol. Landbau 0 / 0 4 / 10 17 / 16 - 13 / -6 - 8<br />

K-Zufuhr<br />

K-Entzug K-Bilanz K-Bilanz<br />

K-mineral.<br />

K-organisch<br />

[kg/ha]<br />

[kg/ha]<br />

[kg/ha]<br />

[kg/ha] [kg/ha]<br />

1995 – 2000<br />

2000 / 2001<br />

2000 / 2001<br />

2000 / 2001 2000 / 2001<br />

ohne 28 / 20 49 / 48 147 / 162 - 70 / -94 - 64<br />

GF 30 / 19 73 / 75 133 / 140 - 30 / -46 - 35<br />

GF + ZF I 24 / 19 55 / 54 106 / 120 - 27 / -47 - 33<br />

GF + ZF II 16 / 12 54 / 57 134 / 145 - 65 / -76 - 59<br />

ökol. Landbau 0 / 0 22 / 42 99 / 89 - 77 / -47 - 44<br />

Quelle: LfL 2000 und 2001<br />

Ein reduzierter Einsatz von Düngemitteln kommen auch auf dem Grünland im Rahmen der<br />

KULAP-Maßnahmen und des Naturschutzes (NAK) zum tragen. Die nachfolgende Tab.<br />

5.3.4.6 vermittelt den Umfang qualitativer Wirkungseffekte zum Schutz des Bodens.<br />

Eine Entlastung des Bodens durch Nährstoffeinträge ist auch durch Maßnahmen des Programms<br />

zum Umweltgerechten Gartenbau möglich. Der Umfang entsprechender Entlastungen<br />

des Bodens kann anhand von Versuchsergebnissen am Standortes Dresden-Pillnitz<br />

verdeutlicht werden. Sie sind in der Tab. 5.3.4.7 enthalten. Entsprechende Einsparungen im<br />

N-Einsatz hängen in stärkerem Maße von der Gemüseart ab. Entsprechend variieren die<br />

Werte zwischen 4,5 und 27,3 %.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 126


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.6: Stickstoffeinsatz und Kalkung bezogen auf die Gesamtzahl der Schläge bei verschiedenen<br />

Grünland Maßnahmen im Vergleich zur konventionellen Bewirtschaftung<br />

(Nichtteilnehmer) des Grünlandes (Übersicht auf der Grundlage von Fallstudien<br />

und Referenzbetriebsdaten)<br />

Förderstufe Maßeinheit<br />

Konventionell<br />

Grundförderung<br />

Grund + Zusatzförderung<br />

(ohne N)<br />

Extensive Weide<br />

+ Wiese (ext.<br />

W/W)<br />

Ökolog. Grünlandwirtschaft<br />

(ÖGL)<br />

Naturschutz<br />

Wiese + Weide<br />

(NAK)<br />

Stickstoff kg/ha 134 75 19 4 11 0<br />

gesamt<br />

davon kg/ha 10 11 19 4 11 0<br />

mineralisch<br />

davon kg/ha 124 64 0 0 0 0<br />

organisch<br />

Kalkungen Anz./a 0 0,04 0,29 0 0 0<br />

Quelle: LfL 2001<br />

Tab. 5.3.4.7: Einsparungen an mineralischen Stickstoffdünger im integrierten Freilandgemüsebau<br />

in den Jahren 1999 bis 2001 (Versuchsergebnisse; Dresden-Pillnitz)<br />

Anbauform<br />

N-Düngung<br />

[kg N/ha]<br />

N-Einsparung im<br />

Programm UA<br />

[kg N/ha]<br />

N-Einsparung im<br />

Programm UA [%]<br />

UA<br />

K<br />

1999/2000/2001 1999/2000/2001 1999-2001 1999-2001<br />

Blumenkohl, früh 184/210/180 210/220/220 22 10,2<br />

Blumenkohl, Sommer 209/-/190 230/-/240 35 14,9<br />

Blumenkohl, Herbst 195/160/209 215/220/240 37 16,5<br />

Weißkohl 172/230/230 190/255/260 24 10,2<br />

Spinat, früh -/103/130 -/130/140 19 14,0<br />

Spinat, Herbst 86/140/70 106/150/100 20 16,9<br />

Zeichenerklärung: UL: N-Düngung nach Programm Umweltgerechter Gartenbau<br />

K: Konventionelle N-Düngung (nach Düngeverordnung)<br />

Quelle: LfL 2001<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatz<br />

Die Vorgabe Pflanzenschutzmittel nur nach Überschreitung der jeweiligen Bekämpfungsrichtwerte<br />

anzuwenden sowie die Pflicht zur Dokumentation der entsprechenden Angaben<br />

u.a. zu Bonituren, Schaderregerauftreten und Bekämpfungsmaßnahmen gehen über den<br />

gegenwärtigen Stand einer guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz hinaus. Diese Vorgaben<br />

gelten für Maßnahmen der am UL/UA - Programm beteiligten Betriebe. Für die Zusatzförderung<br />

I ist zusätzlich auf Wachstumsregulatoren und auf Pflanzenschutzmittel mit<br />

Tab. 5.3.4.8: Durchschnittlicher Pflanzenschutzmitteleinsatz (in kg bzw. l/ha) nach<br />

Förderstufen im Verhältnis zur Ackerfläche des Erntejahres 2000/2001<br />

Förderstufe<br />

Ackerfläche (ha)<br />

2000/2001<br />

PSM-Einsatz<br />

(kg bzw. l), Bezugsfläche<br />

2000/2001<br />

PSM-Aufwand (kg<br />

bzw. l/ha)<br />

2000/2001<br />

Anteil<br />

(%)<br />

2000/2001<br />

Ohne 4.806 / 4643 16.821 / 19.514 3,5 / 3,5 100,0 / 100,0<br />

GF 6.176 / 6287 24.086 / 28.573 3,9 / 4,2 111,4 / 120,0<br />

GF + ZF I 13.215 / 13.372 35.680 / 37.832 2,7 / 2,7 77,1 / 77,0<br />

GF + ZF II 18.359 / 17.739 82.615 / 91.094 4,5 / 5,3 128,6 / 151,0<br />

Ökol. Landbau 1.251 / 1.313 0 0,0 0,0<br />

Gesamt:<br />

2000<br />

2001<br />

Quelle: LfL 2000 und 2001<br />

43.807<br />

43.354<br />

159.202<br />

177.013<br />

---- ----<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 127


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Wasserschutzgebietsauflage zu verzichten.<br />

Wie der durchschnittliche Pflanzenschutzmittelaufwand in kg/ha bzw. l/ha ausweist (Tab.<br />

5.3.4.8), war 2000 ein um ca. 11 % höherer Mittelaufwand bei den Programmteilnehmern der<br />

Grundförderung im Vergleich zu Betrieben ohne diese Förderung festzustellen.<br />

Im Gegensatz zur Grundförderung konnten in der Fördergruppe GF + ZF I die wirksamsten<br />

Effekte bezüglich der Reduzierung der Pflanzenschutzmittelintensität ermittelt werden, da die<br />

Maßnahme z.T. auf direkten PSM – Verzicht abzielt. Dieser freiwillige Verzicht der Programmteilnehmer<br />

auf die Anwendung einer Pflanzenschutzmittelgruppe minderte direkt und<br />

indirekt die Intensität der Pflanzenschutzmittelanwendung um ca. 23 %.<br />

Abweichend davon wendete die Fördergruppe GF + ZF II ca. 28 % mehr Pflanzenschutzmittel<br />

an. Dieses Ergebnis ist zum Teil ein Beleg für systemare Wirkungszusammenhänge in<br />

der landwirtschaftlichen Produktion. So erfordern bodenschonende Verfahren, wie die pfluglose<br />

Bodenbearbeitung zur Kulturvorbereitung einen höheren Aufwand an Pflanzenschutzmitteln,<br />

insbesondere an Herbiziden und Fungiziden.<br />

Zur Wertung der Ergebnisse des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ist auch der Trend der<br />

Mittelanwendung über die Zeit von Interesse. Entsprechende Entwicklungen zeigt die Abb.<br />

5.3.4.1. Der 5-jährige durchschnittliche Pflanzenschutzmitteleinsatz war relativ stabil und lag<br />

im Jahre 2000 gegenüber den Vorjahren auf geringfügig niedrigerem Niveau. Die durchschnittliche<br />

Pflanzenschutzmittelintensität über alle Förderstufen und Fruchtarten lag, bei<br />

unterschiedlicher Gewichtung der einzelnen Förderstufen hinsichtlich Behandlungsfläche<br />

und Anzahl der Vergleichsbetriebe in den Kontrolljahren, mit 3,7 kg/ha bzw. l/ha (2000) 3,9<br />

kg/ha bzw. l/ha (1999) und 3,5 kg/ha bzw. l/ha (1998) im Rahmen der Guten Fachlichen Praxis.<br />

Die Schwankungen zwischen den Jahren lagen im Bereich jährlicher witterungsbedingter<br />

Einflüsse. Zwischen den Förderstufen blieben die Pflanzenschutzmittelaufwendungen im<br />

Vergleich der Jahre relativ konstant. Allerdings in der Form, dass bei der Teilnahme an der<br />

UA-Grundförderung (GF) und Zusatzförderung II (GF+ZF II) ein erhöhter Pflanzenschutzmittelverbrauch<br />

entstand.<br />

8<br />

PSM-Einsatz xquer - s xquer + s<br />

7<br />

6<br />

PSM-Einsatz [kg bzw. l/ha]<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

ohne GF GF + ZI<br />

GF + ZII Ökol. Landbau<br />

Quelle: LfL 2001<br />

Abb. 5.3.4.1:<br />

Durchschnittlicher Pflanzenschutzmittelaufwand [kg bzw. l/ha] bezogen auf die<br />

Ackerfläche der Jahre 1995-2001 nach Förderstufen<br />

Die Schwankungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes lassen sich einerseits mit wechselnden<br />

Anzahlen von Betrieben und ausgewerteten Flächen in den jeweiligen Fördergruppen<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 128


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

erklären, haben andererseits jedoch ihre hauptsächliche Ursache in unterschiedlichen Bekämpfungsnotwendigkeiten.<br />

So war beispielsweise ein steigender Herbizid- und Fungizideinsatz<br />

festzustellen und ebenso ein Anstieg bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur<br />

Bekämpfung von Blattläusen, Ackerschnecken und von Feldmäusen zu beobachten. Sowohl<br />

die stärkere Verunkrautung insbesondere durch ausdauernde Unkräuter als auch das verstärkte<br />

Auftreten von Schädlingen dürften sich auf die Minimalbodenbearbeitung zurückführen<br />

lassen, die sich andererseits wiederum in anderen ackerbaulichen Bereichen (Bodenschutz)<br />

förderlich auswirkt. Durch die stetige Zunahme des Raps- und Getreideanbaus und<br />

die damit verbundenen engeren Getreide- und Rapsfruchtfolgen hat sich natürlicherweise die<br />

Bedeutung von Fruchtfolgekrankheiten erhöht, insbesondere von pilzlichen Krankheitserregern<br />

bei Getreide sowie pilzlichen und tierischen Schaderregern bei Raps. Das verstärkte<br />

Auftreten dieser Schaderreger wiederum führte zu höheren Aufwendungen bei Fungiziden<br />

und Insektiziden.<br />

In den Betrieben des ökologischen Landbaues wurden auch im Jahr 2000 keine chem.-<br />

synthetischen Pflanzenschutzmittel angewendet.<br />

Bei den Fördermaßnahmen des Grünlandes wird verdeutlicht, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz<br />

auch bei nicht an der Förderung teilnehmenden Betrieben sehr verhalten erfolgt<br />

(0,16 Behandlungen/Jahr). Dennoch wird durch Fördermaßnahmen die Pflanzenschutzmittelanwendung<br />

weiter herabgesetzt (0,07 Behandlungen/Jahr) .<br />

Eine Entlastung des Bodens ergibt sich ferner aus dem vorgeschriebenen Abstreichverfahren<br />

bei der Ampferbekämpfung auf dem Grünland, wodurch eine Befrachtung des Bodens<br />

mit herbiziden Wirkstoffen nahezu ausgeschlossen wird. Auch die Maßnahmen des Programms<br />

„Umweltgerechter Gartenbau, Obstbau, Weinbau und Hopfenanbau“ zielen auf eine<br />

Entlastung der Fremdstoffeinträge in die Böden durch die Umsetzung integrierter Produktionsweisen<br />

bzw. durch eine ökologische Produktion. Im Rahmen des integrierten Ansatzes<br />

beinhalten die Maßnahmen einen Pflanzenschutz auf der Grundlage des Warndienstes, die<br />

Ausschöpfung von Möglichkeiten des Einsatzes schaderregerresistenter Sorten und die Förderung<br />

biologischer Pflanzenschutzmaßnahmen. Am Beispiel der Maßnahmeanwendung in<br />

der Gemüseproduktion werden nachfolgend die spezifischen Entlastungspotenziale für die<br />

Umwelt dargestellt. Bei der Berechnung der Entlastungspotenziale (Tab. 5.3.4.9) wird angenommen,<br />

dass bei Nutzung resistenter Gemüsesorten meist auf 2 PSM-Applikationen<br />

(Schwankungsbreite 1 – 3) verzichtet werden kann. Im Unter-Glas-Anbau stehen neben dem<br />

Anbau resistenter Pflanzensorten auch Maßnahmen des biologischen Pflanzenschutzes zur<br />

Wahl. In der Kombination beider Maßnahmen ergeben sich ebenfalls erhebliche Entlastungspotenziale,<br />

die in der Tab. 5.3.4.10 näher beschrieben sind.<br />

Tab. 5.3.4.9:<br />

Einsparungen an Pflanzenschutzmitteln durch den Einsatz toleranter bzw.<br />

resistenter Sorten sowie durch Pflanzenschutz nach Warndienstaufruf im kontrollierten<br />

integrierten Freilandgemüseanbau (1997-2001)<br />

Gemüseart Anbaufläche in ha Eingesparte Maßnahmen<br />

(Anzahl/Kultur)<br />

eingesparte Pflanzenschutzmittel<br />

(kg/Anbaufläche)*<br />

Gemüseerbse 7.319 3 10.785<br />

Buschbohne 1.498 3 2.247<br />

Kohlgemüse 2.723 1 1.361<br />

Spinat 1.509 2 1.509<br />

Zwiebeln 1.276 1 638<br />

Porree 94 2 94<br />

Salat 299 3 448<br />

Sonstige Gemüsearten 1.717 2 1.717<br />

Summe 16.438 18.800<br />

* angenommene durchschnittliche Aufwandmenge an Pflanzenschutzmitteln: 0,5 kg/ha<br />

Quelle: LfL 2001<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 129


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.10:Einsparung an Pflanzenschutzbehandlungen bei Anwendung des biologischen<br />

Pflanzenschutzes sowie durch den Anbau toleranter bzw. resistenter Sorten im<br />

kontrollierten integrierten Unter-Glas-Anbau<br />

Gemüseart Schaderreger Durchschnittliche<br />

Anzahl eingesparter<br />

Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

Gewächshausgurke<br />

Gewächshaustomate<br />

Quelle: LfL 2000 und 2001<br />

Toleranzen bzw. Resistenzen<br />

gegenüber<br />

Krankheiten<br />

Durchschnittliche<br />

Anzahl eingesparter<br />

Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

Weiße Fliege 5 Gurkenmosaikvirus 1 Vektorenbekämpfung<br />

Spinnmilben 4 Blattbrand 2<br />

Thrips 5 Gurkenkrätze 1<br />

Blattlaus 2 Echter Mehltau 6<br />

Weiße Fliege 4 Tomatenmosaikvirus 1 Vektorenbekämpfung<br />

Blattlaus 4 Verticillium -<br />

Thrips 1 Fusarium -<br />

Echter Mehltau 1<br />

Samtfleckenkrankheit 3<br />

VI.1.B.FS1-2 Risiko der Umweltbefrachtung mit PSM für den Boden<br />

Tab. 5.3.4.11:Relative Bodenbefrachtung mit PSM-Wirkstoffen im Vergleich unterschiedlicher<br />

Spritzfolgen im Salatanbau (Daten der SYNOPS - Auswertung von Beispielspritzfolgen,<br />

weitere Hinweise in Anhang 5.3.4.7)<br />

Wirkstoffbeladung des<br />

Bodens (g/ha)<br />

Kurzzeit Konzentration<br />

(mg/kg Boden)<br />

Langzeitkonzentration (mg<br />

* d/kg Boden)<br />

Quelle: eigene Untersuchungen<br />

Spritzfolge ohne Fördermaßnahmen<br />

Spritzfolge unter Förderung<br />

(Warndienstteilnahme)<br />

Spritzfolge unter Förderung<br />

(Nutzung Sortenresistenz)<br />

100 78,9 62,7<br />

100 84,5 62,0<br />

100 93,7 87,6<br />

Die Ergebnisse zeigen eine deutliche Entlastung in der Bodenbefrachtung mit PSM-<br />

Wirkstoffen bei Maßnahmebeteiligung.<br />

VI.1.A-3.<br />

Durch den Schutz des Bodens haben sich weitere Vorteile für die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe oder die Gesellschaft ergeben<br />

VI.1.A. – 3.FS.1. Erträge, Marktentlastung<br />

Maßnahmen des Bodenschutzes durch Extensivierung wirken in der Regel sehr deutlich auf<br />

den betrieblichen Stoffkreislauf. Ausdruck dafür sind in erster Linie die Ertragswirkungen die<br />

sich bei programmbeteiligten Landwirtschaftsbetrieben sozioökonomisch auswirken können.<br />

Zu den angesprochenen Sachverhalten nimmt der Gliederungspunkt 5.3.4.8 Stellung.<br />

VI.1.A.-3.1 Indirekte Auswirkungen in- und außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes,<br />

die von vertraglichen Vereinbarungen unterliegenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen herrühren<br />

Durch die im Freistaat <strong>Sachsen</strong> angebotenen Maßnahmen zum Bodenschutz ergeben sich<br />

gleichzeitig Positivwirkungen auf den Schutz des Grund- und Oberflächenwassers sowie auf<br />

die biotische Umwelt der Agrarflächen. Aus diesen Wechselwirkungen ergeben sich ent-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 130


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

scheidende Vorteile, die unter den Fragen VI.1.B (Wasserschutz) und VI.2.A (Artenvielfalt)<br />

angesprochen sind.<br />

Wertung der Befunde<br />

Die Zielstellung des Plans zur Entwicklung des ländlichen Raumes (<strong>EPLR</strong>) in Bezug auf das<br />

Schutzgut Boden ist mit einem Umfang von 313.089 ha sehr anspruchsvoll. Diese Fläche<br />

umfasst ca. 34 % der LNF des Freistaates und verfolgt primär den Schutz der Böden vor<br />

Wassererosion, wobei ackerbaulich genutzte Standorte (Sächsisches Hügelland) den<br />

Schwerpunkt bilden. Entsprechend entfallen ca. 22 % der Maßnahmefläche zum Bodenschutz<br />

auf den umweltgerechten Ackerbau mit den entsprechenden Zusatzförderungen für<br />

Mulch- und Untersaaten sowie den Zwischenfruchtanbau. Direkt auf den Erosionsschutz<br />

sind auch Maßnahmen im Weinbau, die Flächenstillegung, der extensiven bzw. naturschutzgerechten<br />

Beweidung und die Umwandlung von Acker- und Grünland ausgerichtet. Mit Ausnahme<br />

der extensiven Weidenutzung erreichen benannte Maßnahmen geringere Flächenanteile,<br />

sind dafür aber besser auf Lösungen für regionale Problembereiche des Bodenschutzes<br />

zugeschnitten (z.B. Weinbau in Steillagen). Entsprechend der Situation, Struktur und<br />

Faktorenausstattung der Landwirtschaft im Freistaat <strong>Sachsen</strong> liegen die Schwerpunkte der<br />

Bekämpfung der Bodenerosion in Zielkonformen Maßnahmen der Bodenbearbeitung und der<br />

Bodennutzung. Die Besatzdichte des Weideviehs spielt in der Rangfolge der die Erosion<br />

vermindernden Maßnahmen eine untergeordnete Rolle. Entsprechende Regulierungen im<br />

Rahmen des NAK zielen vielmehr auf den Erhalt biotischer Schutzgüter ab. Ergänzend ist<br />

festzustellen, dass die auf den Erosionsschutz gerichteten Maßnahmen gegenüber dem<br />

Ausgangsjahr 1999 eine deutliche Anwendungszunahme (68 % mit Stand 2002) erfahren<br />

haben.<br />

In Hinsicht auf Bodenverunreinigungen durch chemische Stoffe bestehen im <strong>EPLR</strong> des Freistaates<br />

keine definitiven Zielvorgaben. Der überwiegende Teil der angebotenen Programme<br />

und Maßnahmen wirken aber begleitend in Richtung einer Risikoentlastung in der Bodenbefrachtung<br />

mit chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Aus diesem Grund<br />

wird im Jahr 2002 ein Flächenumfang von 661.048 ha LF erreicht. Dies entspricht ca. 72 %<br />

der LNF des Freistaates. Gegenüber dem Bezugsjahr 1999 konnte der Flächenumfang in<br />

der aktuellen Förderperiode um 10,4 % angehoben werden. Auf Grund des hohen Flächenumfangs<br />

ist insgesamt von deutlichen Entlastungspotenzialen durch die Agrarumweltmaßnahmen<br />

auszugehen. Dies begründet sich allein aus der Tatsache, dass viele Maßnahmen<br />

einen Einsatz chemisch-synthetischer Betriebsmittel verhindern.<br />

Entlastungspotenziale der Maßnahmen, die mit einer Verringerung des Eintrags chemischsynthetischer<br />

Betriebsmittel verbunden sind, sind in ihren Auswirkungen auf den Boden<br />

schwieriger zu bewerten. Anhand ausgewählter Begleituntersuchungen und Beispielberechnungen<br />

wurden entsprechende Wirkungen veranschaulicht. Die methodische Basis der Untersuchungen<br />

ist sehr vielgestaltig und auf die Beantwortung der EU-Fragen zugeschnitten.<br />

Dadurch sind die entsprechenden Aussagen und Ergebnisse belastbar. Im Kontext der qualitativen<br />

Auswertungen ist festzuhalten, dass<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Wirkungseffekte auf die Bodenerosion und die Bodenbefrachtung mit chemisch Stoffen<br />

nachweislich eintreten.<br />

Naturgemäß Wirkungsantagonismen auftreten können, wenn mehrere Umweltschutzziele<br />

zeitgleich bedient werden sollen. So ist verständlich, dass ein Erosionsschutz über<br />

ackerbauliche Maßnahmen einen Mehraufwand an Pflanzenschutzmittel nach sich zieht.<br />

In der Ausrichtung des <strong>EPLR</strong> hat aber der Erosionsschutz höhere Priorität.<br />

Einige Maßnahmen (insbesondere UA GF) erbringen zwar relativ geringe Entlastungen<br />

für den Boden, Umweltvorteile sind hier besonders über die Flächenwirkung durch hohe<br />

Akzeptanz zu erwarten.<br />

Das Maßnahmeangebot deckt in Bezug zum Bodenschutz eine Vielzahl regionaler Probleme<br />

ab und ist auch aus dieser Sicht sehr wirksam für Zielstellungen des Bodenschut-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 131


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

−<br />

−<br />

zes. Es entspricht den Problemfeldern der sächsischen Landwirtschaft und bietet Möglichkeiten<br />

einer ausgewogenen Beteiligung verschieden strukturierter Betriebe.<br />

Bei Maßnahmen mit hohem Entlastungspotenzial (Umwandlung von Ackerland in Grünland)<br />

ist die Akzeptanz bisher zu gering.<br />

Die für den Bodenschutz besonders bedeutenden umweltentlastenden und bodenschonenden<br />

Maßnahmen im UA (ZF I und II) sind teilweise mit Ertragsrückgängen verbunden,<br />

die durch kostenseitige Einsparungen nicht vollständig ausgeglichen werden. Über die<br />

Förderprämien wird der ökonomische Ausgleich herbeigeführt.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 132


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.4.2 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers (Frage VI.1.B.)<br />

Frage VI.1.B.: In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden ...<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Grund- und<br />

Oberflächenwasserqualität?<br />

VI.1.B-1.<br />

VI.1.B.-1.1.<br />

Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, die<br />

Wasser potenziell verunreinigen<br />

Flächen, die Vereinbarungen zur Verringerung des Einsatzes an landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln unterliegen<br />

Umfang der Maßnahmen<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

600.263 625.717 651.005 659.917<br />

(ha)<br />

UA-<br />

GF ohne ZF<br />

nach RL 73/00<br />

nach RL 73/99<br />

nach RL 73/93<br />

ZF1<br />

nach RL 73/00<br />

nach RL 73/99<br />

nach RL 73/93<br />

ÖL<br />

nach RL 73/00<br />

nach RL 73/99<br />

nach RL 73/93<br />

0<br />

83.262<br />

228.494<br />

0<br />

32.528<br />

113.885<br />

6.095<br />

625<br />

0<br />

0<br />

173.002<br />

146.844<br />

0<br />

80.636<br />

77.801<br />

0<br />

914<br />

5.837<br />

189.808<br />

54.747<br />

80.120<br />

105.867<br />

25.564<br />

40.588<br />

894<br />

667<br />

5.434<br />

370.139<br />

74.171<br />

58.501<br />

137.120<br />

24.046<br />

15.512<br />

5.133<br />

528<br />

3.075<br />

KULAP<br />

(RL73/00;73/99)<br />

GF inkl. Zusatzmaßn.<br />

74.697 88.472 91.231 103.880<br />

Umwandlung 1.045 1.072 1.051 1.002<br />

Ackerland in<br />

Grünland<br />

20jähr. Ackerstillegung<br />

58 54 60 56<br />

Pflege aufgeg. 130 104 129 126<br />

ldw. Flächen<br />

Ackerrandstreifen<br />

90 86 80 86<br />

Ökol. GL 1.542 1.830 1.827 2.933<br />

(RL73/94) 37.644 29.313 21.147 7.987<br />

außer Streuobst,<br />

Teichpflege)<br />

NAK<br />

0 10.601 22.3150 27.487<br />

Ges. Fläche<br />

UGA<br />

Gemüse GF<br />

Integriert<br />

ÖL<br />

Obst GF<br />

Integriert<br />

ÖL<br />

Wein GF<br />

kontrolliert<br />

ÖL<br />

2.294<br />

1.382<br />

389<br />

3.855<br />

343<br />

198<br />

72<br />

136<br />

12<br />

398<br />

2.554<br />

842<br />

390<br />

4.309<br />

172<br />

205<br />

100<br />

118<br />

11<br />

454<br />

3.440<br />

364<br />

369<br />

4.277<br />

117<br />

226<br />

189<br />

26<br />

0<br />

466<br />

3.717<br />

217<br />

460<br />

4.262<br />

51<br />

230<br />

197<br />

19<br />

3<br />

Hopfen GF<br />

Integriert<br />

57<br />

0 0<br />

467<br />

0<br />

% zu BB 100 106,2 108,4 109,9<br />

Quelle: SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 133


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

darunter:<br />

(a)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Flächen, auf denen weniger mineralische Düngemittel/ha ausgebracht wurden<br />

BB<br />

1999<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

589.231 624.258 649.501 659.917<br />

(b)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Flächen, auf denen weniger Wirtschaftsdünger ausgebracht oder die Besatzdichte<br />

verringert wurde<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

0 8.786 20.293 25.111<br />

(c)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Flächen, auf denen landwirtschaftliche Kulturpflanzen angebaut bzw. Fruchtfolgen<br />

eingehalten wurden, die mit geringerem Mitteleinsatz bzw. geringerem Stickstoffüberschuss<br />

einhergehen<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

458.164 482.983 497.610 503.329<br />

(d)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Flächen, auf denen pro ha weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden<br />

Schadschwellenprinzip/Entscheidungshilfen<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

507.250 536.376 554.532 563.707<br />

VI.1.B.-1.2<br />

Verringerter Einsatz landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro ha auf Grund vertraglicher<br />

Vereinbarungen (in %)<br />

Angaben über den Grad der Minderung des Einsatzes von Betriebsmitteln ergeben sich aus<br />

den in Kapitel 5.3.4.1 dargestellten Mengen verwendeter chemisch-synthetischer Betriebsmittel<br />

(Dünge- und Pflanzenschutzmittel). Im ökologischen Landbau aus der Organisation<br />

des Stoffflusses (insbesondere N-Kreislauf) im Betriebssystem. Daher spielen dort auch<br />

pflanzenbauliche Hintergründe (z.B. Umfang des Leguminosenanbaus) und Wirtschaftdünger<br />

eine Rolle. Die tabellarischen Angaben (Tab. 5.3.4.12) sind aus Fallstudien und aus Erhebungen<br />

in den Referenzbetrieben abgeleitet.<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Eine potenzielle Gefahr der Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser ergibt sich in<br />

der Landwirtschaft besonders aus dem Einsatz von Mineraldüngern und chemischsynthetischen<br />

Pflanzenschutzmitteln. Punktuelle Gefahren durch den Einsatz von Wirtschaftsdüngern<br />

sind nicht auszuschließen, als Gefährdungspotenziale aber weniger bedeutend.<br />

Der Umfang des Einsatzes dieser Stoffe in Abhängigkeit von den Fördermaßnahmen<br />

wurde bereits unter 5.3.4.1 (Schutz des Bodens) beschrieben. Ihre Verfrachtung in die Umwelt<br />

und das Wasser hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wobei der Standort besonders<br />

bedeutend ist. Der Wirkungszusammenhang Stoffeintrag / Umweltgefährdung ist im<br />

Einzelnen schwer zu durchschauen und eindeutige Korrelationen zwischen der Umweltbefrachtung<br />

und der Menge eingesetzter Betriebsmittel fehlen. Speziell die jeweiligen Witterungsbedingungen<br />

und ihre Auswirkungen auf die Ertragsleistungen (Nährstoffentzug!) der<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 134


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Pflanzen überlagern Effekte, die aus der Anwendung umweltschonender Maßnahmen resultieren<br />

können. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, nach Aufgabe der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung zunächst einen hohen N-Entzug aufrecht zu erhalten. Ferner ist die<br />

lange Dauer von Verlagerungs- bzw. Reaktionsprozessen im Boden zu berücksichtigen.<br />

Tab. 5.3.4.12: Reduktion der N- und Pflanzenschutzmittelaufwendungen im Rahmen der UL-<br />

Förderung<br />

Dimension<br />

Minder- bzw.<br />

Mehraufwand<br />

[absolut]<br />

Minder- bzw.<br />

Mehraufwand<br />

[relativ]<br />

Bemerkung<br />

Pflanzenschutz<br />

Ackerbau kg bzw. l/ha<br />

GF<br />

GF+ZF I<br />

-0,56<br />

0,8<br />

-15,7<br />

22,9<br />

Betriebsbezogene Daten im Mittel der<br />

Jahre 2000 und 2001 (Referenzbetriebe)<br />

GF+ZF II<br />

ÖL<br />

-1,4<br />

3,5<br />

-40,0<br />

100<br />

UGA<br />

Obst+Gemüse<br />

Anzahl Applikationen<br />

UGA-Gemüse 2,1 42,5 Fallstudien im Durchschnitt mehrerer<br />

Freilandgemüsearten<br />

Grünland Anzahl Applikationen<br />

GF<br />

andere<br />

0,09<br />

0,16<br />

56,0<br />

100<br />

Daten der Referenzbetriebe im Mittel der<br />

Jahre 2000 und 2001<br />

N-Düngung<br />

Ackerbau kg/ha<br />

GF<br />

GF+ZF I<br />

37,5<br />

52,5<br />

20,9<br />

29,3<br />

Betriebsbezogene Daten im Mittel der<br />

Jahre 2000 und 2001 (Referenzbetriebe)<br />

GF+ZF II<br />

ÖL<br />

19<br />

120,5<br />

10,6<br />

67,3<br />

UGA-Gemüse kg /ha 26,2 13,8 Fallstudien im Durchschnitt mehrerer<br />

Gemüsearten und Anbauzeiten<br />

Grünland kg/ha<br />

GF<br />

GF+ZF<br />

andere<br />

59<br />

115<br />

134<br />

44,0<br />

85,0<br />

100<br />

Daten der Referenzbetriebe Jahre 2000<br />

und 2001<br />

Quelle: eigene Untersuchungen auf Grundlage von Angaben der LfL<br />

Daher führen die Umweltmaßnahmen nicht geradlinig zu den gewünschten Ergebnissen,<br />

mindern jedoch über die Zeit die Wahrscheinlichkeit des Eintretens negativer Umweltbelastungen.<br />

Grundsätzlich ist es auch schwierig, genaue Wirkungsgrenzen zwischen den<br />

Schutzgütern Boden und Wasser zu ziehen. Wesentliche Aussagen zum Wasserschutz ergeben<br />

sich daher bereits aus den Darlegungen zum Kriterium VI.1.A (Schutz des Boden).<br />

Potenzielle Belastungen des Grundwassers können sich vornehmlich aus dem Gehalt und<br />

der Verlagerung von Nitrat im Boden ergeben. Daher soll dieser Aspekt zur Beantwortung<br />

der Frage vertieft betrachtet werden. Ein nicht sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

kann ebenfalls eine potenzielle Gefährdung für die Befrachtung von Oberflächengewässer<br />

darstellen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls auf die Antworten zum Kriterium<br />

VI.1.A hinzuweisen, da sich in Bezug auf das Wasser keine weiteren wesentlichen Wirkungseffekte<br />

durch Pflanzenschutzmittel darstellen, bzw. Effekte nur zu erwarten sind, wenn<br />

enge Nachbarschaften der behandelten Areale zu Oberflächengewässern bestehen. Im Vergleich<br />

zu anderen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern) sind diese<br />

Kontaktflächen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> geringer. Zur Erfassung punktuell bedeutender Entlastungspotenziale<br />

wird daher ein Fallbeispiel aus den Maßnahmen des UGA zum Pflanzenschutz<br />

herangezogen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 135


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.1.B.-1.3.<br />

Stickstoffbilanz / Nitratgehalt<br />

Maßnahmen, die auf eine Reduktion des N-Einsatzes zielen, ergeben sich aus verschiedenen<br />

Programmen, wodurch eine hohe Flächenwirksamkeit erreicht wird. Der flächenmäßig<br />

größte Beitrag zur Umweltentlastung ergibt sich aus dem Förderprogramm "Umweltgerechter<br />

Ackerbau" (UL/UA) und der Applikation von Extensivierungsmaßnahmen im Rahmen des<br />

KULAP. Potenzielle Belastungen des Grundwassers können sich vornehmlich aus dem Gehalt<br />

und der Verlagerung von Nitrat im Boden ergeben. Daher soll dieser Aspekt zur Beantwortung<br />

der Frage vertieft betrachtet werden.<br />

175<br />

150<br />

125<br />

NO3-N Herbst [kg/ha] +/- Std.abw.<br />

100<br />

75<br />

120 119<br />

94<br />

76<br />

87<br />

70<br />

76<br />

95<br />

88<br />

76<br />

70<br />

50<br />

54<br />

25<br />

0<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001<br />

Quelle: LfL 2001<br />

Abb. 5.3.4.2: Entwicklung der Nitratgehalte von Dauertestflächen über alle Maßnahmen und<br />

Kontrollbetriebe ohne Maßnahmebeteiligung,<br />

Herbstbeprobung 1990-2001<br />

Die Nitratgehalte der Dauertestflächen (DTF) im Herbst sind eine wichtige Messgröße für<br />

umweltentlastende Effekte des Förderprogramms "Umweltgerechter Ackerbau" (UA) in Hinsicht<br />

auf den Grundwasserschutz. Im Jahr 2000 wurden insgesamt 1047 DTF und 2001<br />

1046 DTF untersucht.<br />

Der durchschnittliche Nitratgehalt aller DTF im Herbst 2000 betrug 76 kg N/ha. Dies entspricht<br />

genau dem Mittel der Nitratgehalte aller Erhebungsjahre seit 1992 (Abb.5.3.4.2). Im<br />

Jahr 2001 war dieser Wert auf 70 kg N/ha reduziert. In den letzten drei Jahren sind die Nitratgehalte<br />

stetig gesunken. Aufgrund der Überlagerung durch jahresspezifische Bedingungen<br />

ist seit 1993 aber kein eindeutiger Trend weiterer Minderungen der Nitratgehalte erkennbar<br />

bzw. der Trend ist deutlich abgeflacht. Dennoch zeigen sich gegenüber der Ausgangssituation<br />

(Jahre 1990; 1991) entscheidende Entlastungen, die auch auf die Anwendung<br />

der Umweltprogramme zurückzuführen sind. Dies bedeutet, dass die Bewirtschaftung<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 136


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

dieser Flächen nach den Programmvorgaben von entscheidender Bedeutung für die Höhe<br />

der Nitratrestgehalte im Boden war.<br />

Das belegen die bewirtschaftungsspezifischen Nitratgehalte, die in Abb. 5.3.4.3 als Zeitreihe<br />

der Jahre 1995 bis 2001 dargestellt sind.<br />

Insgesamt konnten in vergangenen Jahren im Herbst Unterschiede im Nitratgehalt zwischen<br />

DTF auf normal bewirtschafteten Feldern und Flächen deren Bewirtschaftung programmspezifischen<br />

Einschränkungen unterworfen war, nachgewiesen werden. Je größer die Einschränkungen<br />

waren (z.B. verminderte N-Düngung) desto niedriger waren im allgemeinen<br />

die Nitratgehalte im Herbst (Abb. 5.3.4.3). Diese Tendenz war aber nicht immer eindeutig.<br />

Die Ursachen hierfür sind unbekannt. Es gibt jedoch Anhaltspunkte, dass hohe Nitratgehalte<br />

in der Kategorie GF + ZF I im Jahr 2000 häufig durch eine nicht bedarfsgerechte organische<br />

N-Düngung ausgelöst wurden.<br />

Ein positiver Effekt auf den Nitratgehalt wird im allgemeinen von bodenschonenden Maßnahmen<br />

erwartet, die zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Förderstufe "ZF II" gehören.<br />

Aus methodischen Gründen wurde diese Untersuchung nur mit DTF vorgenommen, die nach<br />

"UL-GF + ZF II" bewirtschaftet werden. Es zeigte sich, dass der mittlere Nitratgehalt dieser<br />

Gruppe analog vergangener Jahre im Vergleich zur "UL-GF" höher war. Ursache ist, dass<br />

die DTF, die nach "UL-GF + ZF II" bewirtschaftet werden, überwiegend Lößstandorte repräsentieren.<br />

Unter den Witterungsbedingungen des Jahres 2001 ergaben sich auch nach<br />

Mulchsaatverfahren hohe Nitratgehalte von durchschnittlich 78 kg N/ha. Weitere Ursachen<br />

liegen in Betriebsstrukturen (stärkere Repräsentanz von Marktfruchtbetrieben) und der Ausdehnung<br />

des Anwendungsumfanges bodenschonender Verfahren in der Referenzgruppe<br />

„ohne Maßnahmebeteiligung“. Die niedrigsten Nitratgehalte wurden wie in den vergangenen<br />

Jahren auf ökologisch bewirtschaftete Flächen und auf extensiv bewirtschaftetem Grünland<br />

gemessen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 137


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

76 77<br />

66 67<br />

50<br />

NO3-N Herbst [kg/ha] +/- Std.abw.<br />

0<br />

95 96 97 98 99 00 01 95 96 97 98 99 00 01 95 96 97 98 99 00 01 95 96 97 98 99 00 01 95 96 97 9<br />

-50<br />

Ohne GF (incl. ZFII) GF + ZF I (incl. ZII) WSG ÖL<br />

Quelle: LfL 2002<br />

Abb. 5.3.4.3: Nitratgehalte im Herbst 1995-2001 nach Anwendung unterschiedlicher Fördermaßnahmen bzw. Bewirtschaftungsformen (Quelle: LfL)<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 138


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Die berechneten N-Salden der einzelnen Kategorien bewegten sich 2001 zwischen – 56 und<br />

+ 26 kg N/ha. (Tab. 5.3.13). Im allgemeinen führen niedrigere N-Salden tendenziell zu geringeren<br />

Nitratgehalten. Ein signifikanter Rückgang der Nitratgehalte tritt jedoch erst dann auf,<br />

wenn die N-Salden weitgehend ausgeglichen oder stark negativ sind. Im Einzelfall kommt es<br />

hier zu erheblichen Schwankungen. Eine Reduzierung der N-Düngung um durchschnittlich<br />

13 - 21 kg N/ha gegenüber konventionell bewirtschafteten Flächen führte zu einem Rückgang<br />

des N-Entzugs über das Erntegut von rund 10 kg N/ha (siehe "SächsSchAVO" und<br />

Förderstufe "UL-GF + ZF I"). Die entsprechenden Nitratgehalte im Boden verringerten sich<br />

um 6 - 19 kg/ha. Erst eine Reduzierung der N-Düngung von mehr als 100 kg N/ha ("ökologisch",<br />

"KULAP") führte zu einem Absinken der Bodennitratgehalte um durchschnittlich 30<br />

kg/ha. Insgesamt stimmen die N-Salden der Jahre 2000 und 2001 mit denen vergangener<br />

Jahre gut überein.<br />

Insgesamt ist nachzuweisen, dass sich die einzelnen Maßnahmen des Förderprogramms UA<br />

von Jahr zu Jahr in unterschiedlich starker Form auf den Nitratgehalt im Boden auswirken.<br />

Trotz Witterungseinflüsse lassen sich in jedem Jahr z.T. signifikante Unterschiede im Nitratgehalt<br />

der einzelnen Förderstufen des Programms UA zu konventionell bewirtschafteten Flächen<br />

und zwischen den einzelnen Maßnahmenkombinationen nachweisen. Entsprechende<br />

Ergebnisse der Jahre 2000 und 2001 zeigt die Abb. 5.3.4.4.<br />

Tab. 5.3.4.13: N-Salden und Nitratgehalte 2000 und 2001 nach Anwendung verschiedener Umweltmaßnahmen<br />

bzw. Bewirtschaftungsformen<br />

Bewirtschaftung Anzahl N-Zufuhr N-Entzug N-Saldo N-Saldo<br />

1999<br />

NO 3 -N<br />

im Boden<br />

2000 mineral. organ. legume N [kgN/ha] [kgN/ha] [kgN/ha] [kgN/ha]<br />

N-<br />

Dünger<br />

N-<br />

Dünger<br />

N-<br />

Bindung<br />

gesamt<br />

Ohne 130 119 30 11 160 131 29 2 90<br />

GF 281 114 28 11 153 125 28 34 80<br />

GF + ZF I 183 89 35 7 131 112 19 21 80<br />

nach SächsSchAVO 239 98 19 10 127 119 8 5 67<br />

GF + ZF II 138 115 37 2 154 128 26 29 83<br />

ÖL 39 0 20 37 57 82 -24 -44 48<br />

gesamt 1047 100 28 10 138 121 17 16 76<br />

2001 2000<br />

Ohne 134 115 29 8 152 133 19 29 76<br />

GF 289 108 40 8 156 131 26 28 75<br />

GF + ZF I 138 118 37 7 162 136 26 26 80<br />

nach SächsSchAVO 194 83 44 8 135 123 12 19 65<br />

GF + ZF II 215 97 34 5 136 127 10 8 67<br />

ÖL 34 0 34 12 46 66 -20 -24 42<br />

KULAP gesamt 34 37 21 0 58 114 -56 - 44<br />

Gesamt 1038 97 37 7 141 127 15 17 70<br />

Quelle: LfL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 139


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

120<br />

NO 3 -N Herbst [kg/ha]<br />

108<br />

100<br />

80<br />

90<br />

80 80<br />

76 75<br />

66<br />

83<br />

80<br />

67 67<br />

60<br />

40<br />

48<br />

46<br />

57<br />

36<br />

35<br />

40<br />

20<br />

16<br />

0<br />

ohne<br />

GF<br />

GF+ZFI<br />

GF+ZFII<br />

in W SG<br />

ÖL<br />

KULAP-Grund<br />

KULAP-ext. Wiese<br />

KULAP-ext. Weide<br />

Abb. 5.3.4.4:<br />

Nitratgehalte in den Jahren 2000 und 2001 nach Anwendung unterschiedlicher<br />

Maßnahmen bzw. Bewirtschaftungsformen (Quelle: LfL 2000 und 2001)<br />

Auf der Grundlage der für die Jahre ermittelten Daten der Abb. 5.3.4.4 ergibt sich im Durchschnitt<br />

aller aufgeführter Fördermaßnahmen (ohne WSG) eine Reduktion der Nitratbefrachtung<br />

der Böden (ohne Flächenwichtung) von ca. 45 % und 30 %.<br />

Risikominderungen für das Grund- und Oberflächenwasser ergeben sich auch aus den<br />

Maßnahmen des Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenanbau. Entsprechende<br />

Entlastungspotenziale lassen sich aus den Angaben zum Indikator VI.1.B.-1.2 (Verringerter<br />

Einsatz landwirtschaftlicher Produktionsmittel) ableiten. Direkte Untersuchungen zur<br />

Nitratbelastung entsprechender Flächen existieren nicht.<br />

In Bezug zu NAK –Grünlandflächen können mindestens KULAP-ähnliche Wirkungseffekte<br />

angenommen werden. Da bei der Vertragsgestaltung oft zusätzlich auch der Einsatz von<br />

Wirtschaftsdüngern zugunsten biotischer Schutzgüter beschränkt wurde, ergeben sich hohe<br />

Effekte für den Wasserschutz.<br />

VI.1.B.-FS.1-1 Befrachtungsrisiko von Oberflächenwasser mit PSM<br />

Tab. 5.3.4.14: Relative Befrachtung von Oberflächengewässern mit PSM-Wirkstoffen im Vergleich<br />

unterschiedlicher Spritzfolgen im Salatanbau (Daten der SYNOPS - Auswertung<br />

von Beispielspritzfolgen, weitere Hinweise in Anhang 5.3.4.7)<br />

Wirkstoffbeladung durch<br />

Drift und Run-Off (g/ha)<br />

Kurzzeit Konzentration<br />

(mg/l Wasser)<br />

Langzeitkonzentration (mg<br />

* d/l Wasser)<br />

Quelle: eigene Untersuchungen<br />

Spritzfolge ohne<br />

Fördermaßnahmen<br />

Spritzfolge unter Förderung<br />

(Warndienstteilnahme)<br />

Spritzfolge unter Förderung<br />

(Nutzung Sortenresistenz)<br />

100 79,8 62,7<br />

100 93,0 70,9<br />

100 97,9 96,8<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 140


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.1.B-2.<br />

VI.1.B.-2.1.<br />

Transportwege, auf denen chemische Stoffe (vom Oberboden landwirtschaftlicher<br />

Flächen oder dem Wurzelraum) in die Grundwasserschichten<br />

gelangen, sind ausgeschaltet worden (Auswaschungen, Oberflächenabflüsse,<br />

Erosion)<br />

Verringerung des Eintrags von Schadstoffen in Grundwasserschichten<br />

(durch Oberflächenabflüsse, Auswaschungen oder Erosion)<br />

Umfang der Maßnahmen<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

108.196 256.474 137.315 189.638 212.880<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

UA-ZF II<br />

Mulchsaat 78.910 179.770 104.672 151.832 152.129<br />

Untersaaten 3.928 45.000 3.457 2.766 2.536<br />

Zwischenfr 21.288 29.150 25.291 31.252 30.161<br />

Begr. Stillleg. 1.646 1.265 771 230<br />

KULAP<br />

Umwandlung<br />

Ackerland in<br />

Grünland<br />

2.129 2.133 2.100 2.079<br />

Ackerrandstreifen 236 210 185 90<br />

UGA<br />

Erosionsschutz<br />

Weinbau (ZF<br />

59 202 88 181 192<br />

NAK<br />

Umwandlung AL<br />

in naturschutzg.<br />

bewirtsch. GL<br />

0 618 165 324 486<br />

Langfrist. Stillegung<br />

0 509 17 58 109<br />

Ackerstreifen 0 2 7 73<br />

Erhalt hist. Merkmale<br />

auf ldw.<br />

Flächen<br />

0 1.225 4 44 52<br />

0 11 118 179<br />

% zu BB 100 126,9 175,3 196,7<br />

% zu Zielvorgabe 100 53,5 73,9 83,0<br />

Quelle: SMUL<br />

darunter:<br />

(a)<br />

Flächen, mit bestimmter Bodenbedeckung oder Anbau bestimmter Kulturpflanzen<br />

Naturschutzg.<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Quelle: SMUL<br />

(b)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

108.196 137.309 189.587 212.755<br />

Flächen, auf denen Oberflächenabflüsse durch andere Mittel als den Anbau bestimmter<br />

Kulturpflanzen vermieden wurden (Ackerrandstreifen, Hecken, Konturnutzung,<br />

Schlaggröße)<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

0 6 51 125<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 141


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

In Bezug auf die Ausschaltung von Transportwegen zum Schutz der Wasserressourcen ergeben<br />

sich sehr deutliche Zusammenhänge zu Maßnahmen der Bodenbearbeitung und des<br />

Erosionsschutzes. Entsprechende Hinweise vermittelt Tab. 5.3.4.15, wobei konservierende<br />

Verfahren mit Mulchauflagen verbunden sind. Es sind Ergebnisse die als Fallstudien am<br />

Standort Lüttewitz (intensiv landwirtschaftlich genutztes Gebiet der „Lommatzscher Pflege“)<br />

zur Nitratproblematik gewonnen wurden.<br />

Tab. 5.3.4.15: Sickerwasserbildung (80 cm Tiefe) [mm] auf einem Lößboden am Standort Lüttewitz<br />

in Abhängigkeit von der Bodenbearbeitung<br />

Summe 1999<br />

Summe 2000<br />

Summe 2001*<br />

Summe 1999 bis<br />

2001*<br />

Summe 2000+2001<br />

Pflug<br />

125,2<br />

223,7<br />

99,2<br />

448,1<br />

Konservierend mit<br />

Lockerung<br />

-<br />

216,3<br />

156,1<br />

-<br />

Konservierend<br />

159,0<br />

210,0<br />

127,7<br />

496,8<br />

Direktsaat<br />

166,4<br />

189,5<br />

164,8<br />

520,7<br />

322,9<br />

372,4<br />

337,8<br />

354,3<br />

* Messung nur bis 25.07.2001<br />

Quelle: LfL Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „ Entwicklung von Dauerhaft umweltgerechten Landbewirtschaftungsverfahren<br />

im sächsischen Einzugsgebiet der Elbe“<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass in den Jahren 1999 und 2001 (Zeitraum bis 25.07.2001) in der<br />

Bodenbearbeitungsvariante mit dem Pflug die geringste Sickerwassermenge anfiel. Besonders<br />

deutlich ist der Unterschied im Jahr 1999. Allerdings wirken auch jahresspezifische Besonderheiten<br />

auf den Wasserhaushalt zurück. So resultiert der hohe Wert bei einer Direktsaat<br />

im Jahr 2001 aus einem schlechten Feldaufgang und der damit verbundenen geringeren<br />

Wasseraufnahme des Pflanzenbestandes. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass bei der<br />

Umstellung der Bodenbearbeitung auf pfluglose Verfahren eine Steigerung der Sickerwassermenge<br />

und damit eine höhere Grundwasserbildung auftreten. Zu beachten ist in diesem<br />

Zusammenhang, dass die Ergebnisse auf Lößböden erzielt wurden. Eine Übertragbarkeit auf<br />

andere Bodenarten bleibt zu überprüfen: Es deutet sich aber an, dass auch im Festgesteinsbereich<br />

von Verwitterungsböden analoge Verhältnisse zu erwarten sind. Bei der Wertung der<br />

Ergebnisse ist auch zu berücksichtigen, dass ein geringerer Sickerwasseranfall mit einem<br />

erhöhten oberflächlichen Abfluss des Wassers verbunden ist. Damit erhöht sich das Risiko<br />

des Eintrages von Fremdstoffen in Oberflächengewässer.<br />

Tab. 5.3.4.16 zeigt auf der Grundlage direkter Messungen und Sickerwasserberechnungen<br />

die Verfrachtungsmengen von Nitrat-N aus der Bodenzone.<br />

Tab. 5.3.4.16: Berechnete Nitrat-N-Verlagerung* aus der Bodenzone [kg*ha -1 ] am Standort Lüttewitz<br />

in Abhängigkeit von der Bodenbearbeitung<br />

Jahr<br />

Pflug<br />

Konservierend mit Konservierend Direktsaat<br />

Lockerung<br />

2000<br />

2001<br />

3,1<br />

1,1<br />

1,8<br />

0,1<br />

1,7<br />

0,2<br />

1,5<br />

8,9<br />

* Auf der Grundlage gemessener Nitrat-Gehalte und berechneter Sickerwassermengen unter Berücksichtigung<br />

der Zeiträume, in denen mit Hilfe von Saugkerzen (Saugspannung 200 cm WS Bodenlösung) gewonnen<br />

werden konnte.<br />

Quelle: LfL Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „ Entwicklung von Dauerhaft umweltgerechten Landbewirtschaftungsverfahren<br />

im sächsischen Einzugsgebiet der Elbe“<br />

Die errechneten Werte der Nitrat-N-Verlagerung waren in beiden Untersuchungsjahren mit<br />

Werten zwischen 0,1 und 10,3 kg*ha-1 recht gering. Die erhöhten Werte bei einer Direktsaat<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 142


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

resultieren wiederum aus dem schwachen Pflanzenbestand des Jahres 2001. Insgesamt<br />

zeigt sich, dass die Nitrat-N-Verlagerung nur unwesentlich von der Sickerwassermenge beeinflusst<br />

ist, sondern die jeweilige Nitratkonzentration im Sickerwasser und andere Bodenprozesse<br />

eine wichtigere Rolle spielen.<br />

Insgesamt zeigen die dargestellten Ergebnisse die Tendenz, dass sowohl die Nitrat-N-<br />

Verfrachtung aus der Bodenzone in den Untergrund, als auch der Oberflächenabfluss des<br />

Regenwassers durch Mulchverfahren und Direktsaaten oder allgemein durch Bodenbedeckung<br />

günstig beeinflusst wird.<br />

Bei der Eutrophierung von Oberflächengewässer spielt der Phosphor eine wichtige Rolle. Er<br />

wird über die Verfrachtung des Bodens in die Gewässer eingebracht. Die Vermeidung bzw.<br />

Verringerung der Bodenerosion beeinflusst daher entsprechende Transportwege. Für das<br />

Einzugsgebiet der Talsperre Saidenbach wurde die Wirksamkeit der Ausschaltung der Wassererosion<br />

durch konservierende Maßnahmen der Bodenbearbeitung unter Nutzung des<br />

Modells EROSION 3 D auf der Grundlage verschiedener Szenarien berechnet. Dieses Gebiet<br />

ist für die Fragestellung besonders interessant, weil die Landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

(insgesamt 6.076,60 ha) in starkem Maße mit Wasserläufen durchzogen ist (siehe Anhang<br />

5.3.4.4). Entsprechende Ergebnisse zu den potenziellen Bodenabträgen sind in der Tab.<br />

5.3.4.17 als Übersicht dargestellt. Weitere Detailergebnisse einschließlich Kartendarstellungen<br />

der Gefährdungspotenziale der Schläge finden sich im Anhang 5.3.4.4.<br />

Tab. 5.3.4.17: Bodenabträge im Einzugsgebiet der Talsperre Saidenbach in Abhängigkeit von<br />

Maßnahmen der Bodenbearbeitung bei Mais unter Annahme eines 10 jährigen<br />

Niederschlagsereignisses im Monat Mai<br />

Szenario<br />

I) Ist – Situation<br />

Sedimentvolumen<br />

[t]<br />

8947,0<br />

Fläche [ha]<br />

Nettoaustrag<br />

[t*ha-1]<br />

1,47<br />

Ackerfläche [ha]<br />

Nettoaustrag<br />

Acker [t/ha]<br />

4,86<br />

II) Konventionelle<br />

Bodenbearbeitung<br />

(worst-case)<br />

91470,0<br />

6076,6<br />

15,05<br />

1840,9<br />

49,69<br />

III) Konservierende<br />

Bodenbearbeitung<br />

4578,0<br />

0,75<br />

2,49<br />

Quelle: verändert aus LfL, 2002<br />

Die Modellergebnisse zeigen eine sehr deutliche Abhängigkeit der Bodenabträge durch Niederschlagsereignisse<br />

von den angebauten Fruchtarten und Bodenbearbeitungsmaßnahmen.<br />

Im Vergleich der ungünstigsten und günstigsten Situation könnte der Nettoaustrag<br />

von Ackerboden um ca. 95 % eingeschränkt werden. Im Vergleich zur gegenwärtig realen<br />

Anbausituation wäre eine Verbesserung um ca. 48 % zu erreichen. Unter Annahme eines P-<br />

Gehaltes (DL-löslich) von 5 – 15 mg/100g in der oberen Bodenkrume ergäben sich bezogen<br />

auf die Ackerfläche eine Verringerung des P-Eintrages von 118 - 355 g/ha bzw. 218 – 654<br />

kg, bezogen auf die Ackerfläche des Einzugsgebietes.<br />

VI.1.B-3.<br />

VI.1.B.-3.1.<br />

Verbesserte Qualität des Oberflächen- und/oder Grundwassers<br />

Konzentration des (betreffenden) Schadstoffs in dem Wasser, das von Flächen<br />

abfließt, die einer vertraglichen Vereinbarung unterliegen = der Anteil des Oberflächenwassers/des<br />

Grundwassers, in dem die Konzentration des Schadstoffes<br />

einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.<br />

Für die Beschaffenheit des Grundwassers in Abhängigkeit vom Stickstoffeinsatz auf den<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen ist das gegenwärtige Datenkollektiv noch mangelhaft.<br />

Mit dem Ausbau eines entsprechenden Messnetzes wurde 1998 begonnen und seit zwei<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 143


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Jahren läuft der Messnetzbetrieb stabil. Wichtig erscheint, dass ein Verschnitt der Grundwassermessdaten<br />

mit dem Dauertestnetz der N min – Beprobung erfolgen wird, wodurch auch<br />

ein Zusammenhang zwischen den der Förderung unterliegenden Flächen und der Entwicklung<br />

der Grundwasserqualität hergestellt werden kann. In den Folgejahren werden entsprechende<br />

detaillierte Daten vorliegen. Anhand der Tab. 5.3.4.18 wird eine erste Übersicht der<br />

Nitratbelastung des Grundwassers aus 592 Messstellen dargestellt. Die Ergebnisse beschreiben<br />

den Stand im Jahr 2000.<br />

Tab. 5.3.4.18: Nitratbelastung an den Messstellen der Wasserversorgungsunternahmen im Jahr<br />

2000<br />

Grad der Belastung Nitratgehalt [mg/l] Anzahl der Messstellen<br />

unbeeinflusst<br />

weitgehend unbeeinflusst<br />

gefährdet<br />

belastet<br />

stark belastet<br />

< 10<br />

10 – 25<br />

> 25 – 50<br />

> 50 – 90<br />

> 90<br />

204<br />

180<br />

162<br />

45<br />

1<br />

Quelle: Umweltbericht 2002<br />

Der Umfang stark nitratbelasteter Messstellen ist sehr gering. An ca. 35 % der Messstellen<br />

werden aber interne oder zukünftig geltende Richtwerte (25 mg/l) oder Grenzwerte der<br />

Trinkwasserverordnung erreicht oder überschritten, so dass hier Handlungsbedarf besteht.<br />

Aus den bisher durchgeführten Messungen ist ferner festzustellen, dass<br />

− Messstellen außerhalb der Trinkwasserschutzgebiete im Mittel alle als gefährdet oder<br />

belastet bis stark belastet einzustufen sind. Innerhalb der Trinkwasserschutzgebiete sind<br />

50 % der Messstellen als gefährdet einzustufen. 31 % der Messstellen sind mit Nitrat belastet.<br />

− Ein Entwicklungstrend aus der bisheriger Datenbasis nicht abgeleitet werden kann. Es<br />

zeigte sich jedoch an 43 % der Messstellen außerhalb der Wasserschutzgebiete keine<br />

Veränderung. Bei 50 % der Messwerte war eine fallende bis stark fallende Nitratbelastung<br />

festzustellen. An nur einer Messstelle stiegen die Werte.<br />

− Innerhalb der Wasserschutzgebiete verminderte sich an 20 % der Messorte die Nitratkonzentration.<br />

An 30 % der Messstellen wurden dagegen eine Erhöhung der Nitratwerte<br />

beobachtet.<br />

Die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen bzw. deren Metabolite<br />

gehen aus der Tab. 5.3.4.19 hervor.<br />

Tab. 5.3.4.19: Häufigkeiten der PSM – Befunde an den Messstellen des Grundwassernetzes im<br />

Jahr 2000<br />

Belastungsstufe<br />

>0,5 µg/l<br />

0,1 – 0,5 µg/l<br />

0,05 – 0,1 µg/l<br />

< 0,05 µg/l<br />

unbelastet (nicht nachweisbar)<br />

Quelle: LfUG; Umweltbericht 2002<br />

Anteil in % [n=390)<br />

0,9<br />

8,1<br />

10,9<br />

19,4<br />

60,7<br />

Sehr eingehende Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen den geförderten Agrarumweltmaßnahmen<br />

und einer Verbesserung der Qualität des Oberflächenwassers wurden<br />

für die Einzugsgebiete sächsischer Trinkwassertalsperren durchgeführt. Entsprechende Ergebnisse<br />

sind im „Nitratbericht Sächsischer Trinkwassertalsperren 2002“ der Landestalsperrenverwaltung<br />

des Freistaates <strong>Sachsen</strong>, dem Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „<br />

Entwicklung und Erprobung wasserschutzkonformer Bewirtschaftungsweisen für die sächsi-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 144


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

sche Landwirtschaft“ der LfL, dem Infodienst 3/2001 „ Interessengemeinschaft Gewässerschonender<br />

Landbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperre Saidenbach<br />

(IGTS)“ und dem Sachstandsbericht „ Bewertung des Programms „Umweltgerechte Landwirtschaft“<br />

und der Sächsischen Schutz- und Ausgleichsverordnung im Hinblick auf die Nitratproblematik“<br />

vom 18.12.02 enthalten. Im Zentrum der Untersuchungen steht dabei die<br />

gewässerschonende Landbewirtschaftung durch Mulch-, Zwischen- und Direktsaaten. Nachfolgende<br />

Darstellungen sind komprimierte Ergebnisse der benannten Unterlagen.<br />

Abbildung. 5.3.4.5 verdeutlichen zunächst den Zusammenhang zwischen der Nitratbelastung<br />

des Wassers und dem Umfang der LF und AF im Einzugsgebiet der Talsperre. Aus den Zusammenhängen<br />

ersichtlich wird, dass von der ackerbaulich genutzten Fläche die höchste<br />

Gefährdung für das Trinkwasser ausgeht. Höhere Anteile an Grünlandflächen vermindern die<br />

Nitratbelastung. Daher scheint es sehr sinnvoll, Schutzmaßnahmen besonders auf Ackerflächen<br />

auszurichten.<br />

45<br />

Nitratkonzentration (mg/l NO3)<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Anteil des reinen<br />

Ackerlandes an der<br />

Einzugsgebietsfläche<br />

Prozent- Anteile<br />

Anteil der gesamten<br />

landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche (Ackerland +<br />

Grünland) an der<br />

Einzugsgebietsfläche<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80<br />

Abb. 5.3.4.5: Nitratkonzentration Sächsischer Trinkwassertalsperren als Mittelwert des Zeitraumes<br />

1996 bis 2000 in Beziehung zur ackerbaulich oder landwirtschaftlich (Ackerbau<br />

und Grünland) genutzten Fläche im Einzugsgebiet<br />

(Quelle: Nitratbericht Sächsischer Trinkwassertalsperren)<br />

Den Rückgang der Nitratkonzentration in einer Drainage auf Ackerland seit Anbau von Zwischenfrüchten<br />

und Bewirtschaftung nach Maßnahmen des Programms „Umweltgerechter<br />

Ackerbau“ im Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperre Saidenbach (Hölzelbergbach) zeigt<br />

Abb. 5.3.4.6 Dargestellt ist die registrierte Nitratkonzentration im Zeitverlauf und ihre Abhängigkeit<br />

von der Abflussmenge. Es wird deutlich, dass die Nitratfracht infolge der benannten<br />

Maßnahmen geringer wurde, witterungsbedingte hohe Abflussmengen aber immer wieder zu<br />

Nitratschüben führen können, die den Positivtrend der Verringerung des Nitrateintrages<br />

durchbrechen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 145


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Nitrakonzentration [mg/l NO 3]<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

06. Jun 96<br />

09. Jul 96<br />

y = -1,474x + 82,04<br />

R 2 = 0,527<br />

n =36<br />

05. Sep 96<br />

07. Nov 96<br />

08. Jan 97<br />

13. Mrz 97<br />

15. Mai 97<br />

19. Jun 97<br />

07. Aug 97<br />

01. Okt 97<br />

20. Nov 97<br />

05. Feb 98<br />

05. Mrz 98<br />

12. Okt 98<br />

25. Mai 99<br />

30. Sep 99<br />

17. Mrz 00<br />

28. Sep 00<br />

Nitrat Abfluss Linear (Nitrat)<br />

Abb. 5.3.4.6: Rückgang der Nitratkonzentration in einer Drainage aus Ackerland seit Anbau<br />

von Zwischenfrüchten und Bewirtschaftung nach UA-Vorgaben im Einzugsgebiet<br />

der Trinkwassertalsperre Saidenbach, Teileinzugsgebiet Hölzelbergbach (Quelle:<br />

Nitratbericht Sächsischer Trinkwassertalsperren)<br />

Die Untersuchung der Nitratkonzentration im Oberflächenwasserbereich von 22 Trinkwassertalsperren<br />

im Jahr 2000 zeigte, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung von 50 mg/l<br />

NO 3 in keinem Fall erreicht wurde und der interne Richtwert der Sächsischen Trinkwassergewinnungsverordnung<br />

(25 mg/l NO 3 ) nur an einem Ort (Talsperre Amse) überschritten war.<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Abfluss [m³/d]<br />

VI.1.B-4.<br />

VI.1.B.-4.1.<br />

Durch den Gewässerschutz haben sich weitere Vorteile für die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe oder die Gesellschaft ergeben.<br />

Indirekte Auswirkungen in- und außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes, die<br />

von vertraglichen Vereinbarungen unterliegenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

herrühren<br />

Die Hauptwirkungen der unter die Kriterien VI.1.A.-1. (Erosionsschutz), VI.1.A.-2 (Schutz vor<br />

Bodenverunreinigungen), VI.1.B.-1. (Schutz vor Wasserverunreinigungen) und VI.1.B.-2<br />

(ausschließen von Transportwege) eingegliederten Programme bzw. Maßnahmen wurden<br />

bereits erläutert. Sie betreffen in erster Linie die betriebliche Ebene. Von allen diesen Maßnahmen<br />

gehen zugleich Effekte aus, die auch auf die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers<br />

außerhalb des eigentlichen Zielgebietes der Maßnahmen wirken. Im Laufe des<br />

Fortganges der Evaluierung werden hierfür Beispiele angefügt.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 146


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Wertung der Befunde<br />

Der Anwendungsumfang von Maßnahmen, die potenziell zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers<br />

beitragen erreicht mit 659.917 ha im Jahr 2002 einen sehr hohen Flächenanteil.<br />

Dieser entspricht ca. 70 % der LNF des Freistaates <strong>Sachsen</strong>. Gegenüber dem Jahr 1999<br />

ist diese Fläche um ca. 10 % angehoben, d.h. ein erheblicher Flächenanteil unterliegt bereits<br />

langjährig den Maßnahmen zum Wasserschutz. Auf etwa 22 % (148.923 ha) der Förderfläche<br />

entfallen Maßnahmen die mit einem vollständigen oder sehr weitgehenden Verzicht auf<br />

den Einsatz chemisch-synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel verbunden sind. Für<br />

den Wasserschutz haben die Maßnahmen des KULAP und des ökologischen Landbaus sowie<br />

des NAK durch ihren Flächenanteil besonderes Gewicht.<br />

Ca. 511.000 ha der Förderfläche erfasst Maßnahmen, die auf eine Reduktion des Einsatzes<br />

chemisch-synthetischer Betriebsmittel abzielen und / oder durch acker- und pflanzenbauliche<br />

Maßnahmen den Eintrag entsprechender Schadstoffe in das Grund- und Oberflächenwasser<br />

verringern. Damit erweisen sich beide Maßnahmekomplexe, die Verringerung des N-<br />

Eintrages und bodenschonende Verfahren einschließlich der Ausdehnung des Zwischenfruchtanbaus,<br />

als tragende Säulen des Wasserschutzes. Die erwarteten Effekte einer langfristigen<br />

Reduzierung der Nitratgehalte ergeben sich aus der Gesamtheit der aufeinander<br />

abgestimmten Maßnahmen. Zielstellung ist dabei nicht allein die Senkung des Nitratgehaltes,<br />

sondern auch ein Stop ihres weiteren Anstiegs. Wichtig ist auch die Tatsache, dass die<br />

Qualität des Wassers in Trinkwassertalsperren verbessert werden kann, wenn die Nitratkonzentrationen<br />

an den Zuläufen mit unterschiedlicher Landnutzung auf die angestrebten Werte<br />

von<br />

Ackerbau 40 – 50 mg/l NO 3<br />

Dauergrünland 20 – 25 mg/l NO 3<br />

Forst < 5 mg/l NO 3<br />

begrenzt werden können. Diese Zielgrößen sind nach den bisherigen Erkenntnissen unter<br />

Einbeziehung der Maßnahmen zur „Umweltgerechten Landwirtschaft“ oder entsprechend<br />

den Anforderungen nach SächsSchAVO möglich. Eine weitere Reduzierung der Nitratkonzentrationen<br />

ist unter den vorhandenen Standortverhältnissen in der Landwirtschaft nur<br />

schwer realisierbar und mit Ertragseinbußen verbunden.<br />

In vorgestellten Untersuchungen wurde vorwiegend die Nitratproblematik angesprochen. Der<br />

Eintrag von Phosphor in Oberflächengewässer beruht auf anderen Eintragspfaden, die vordergründig<br />

mit dem Bodenabtrag verbunden sind. Für diesen Nährstoff gelten identische<br />

Vermeidungsstrategien für die Wasserbelastung, wie für die Bodenerosion. Schwerpunkt ist<br />

die Unterbrechung des Transportes von Boden zum Wasser, besonders durch Maßnahmen<br />

der konservierenden Bodenbearbeitung. Hier konnten Minderungseffekte bis zu 90% erreicht<br />

werden. Nebeneffekte ergeben sich auch aus der besseren Wasserinfiltration und dadurch<br />

geminderten Oberflächenabflüssen. Nur in Extrembereichen (z. B. Abflussrinnen) erscheint<br />

es sinnvoll, weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (z.B. Einsaatstreifen) umzusetzen.<br />

In Bezug auf den Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Grund- und Oberflächenwasser liegen<br />

keine detaillierten Untersuchungsergebnisse vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass<br />

Maßnahmen des Verzichtes auf den Einsatz dieser Wirkstoffe zu einer bedeutenden Risikominderung<br />

in der Belastung des Wassers führen. Am Fallbeispiel des integrierten Gemüsebaus<br />

wurde gezeigt, dass auch ein gezielterer Umgang mit Pflanzenschutzmittel (Beachten<br />

von Warndienstvorgaben, ergänzende alternative Pflanzenschutzverfahren) zu einer Entlastung<br />

der Umwelt und der Oberflächengewässer führt, wenn diese in Reichweite möglicher<br />

Abtriften liegen.<br />

In Bezug zum Wasserschutz und den Erhalt wirksamer Transportbarrieren in Hinsicht auf<br />

den Nitrateintrag erwiesen sich bodenschonende Verfahren besonders geeignet. Andererseits<br />

sind diese Verfahren mit einer zunehmenden Anwendung von Pflanzenschutzmittel<br />

verbunden. Diese Tendenz bedeutet aber nicht gleichzeitig ein Risikoanstieg für die Wasser-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 147


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

qualität. Zum einen, weil der Oberflächenabfluss verringert wird, und andererseits weil die<br />

Bodenabdeckung den direkten Kontakt zwischen Pflanzenschutzmittelwirkstoff und Boden<br />

verringert. Indizien für diese Aussage ergeben sich aus der gesteigerten mikrobiellen Aktivität<br />

dieser Böden und dem Anstieg der Regenwurmabundanz (vgl. Punkt 5.3.4.3, Indikator<br />

VI.2.A.-1.3.)<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

ein hoher Risikoabbau für die Wasserqualität von Maßnahmen ausgeht, die einen Einsatzverzicht<br />

chemisch-synthetischer Betriebsmittel beinhalten oder nach sich ziehen.<br />

Maßnahmen der Grundförderung im Rahmen der UL-Förderung die Basis dafür bilden,<br />

einen weiteren Anstieg der Nitratgehalte in den Böden großflächig abzufangen.<br />

Zusatzförderungen in Hinsicht auf schonende Bodenbearbeitungsverfahren dazu beitragen,<br />

den Austrag von Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer sichtbar zu verringern<br />

und den Trend eines weiteren Anstiegs der Nitratgehalte umzukehren.<br />

Maßnahmen des Umweltgerechten Anbaus von Obst, Gemüse, Wein und Hopfen vor<br />

allem dazu beitragen punktuelle Belastungen mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen abzubauen.<br />

es unter den Produktions- und Standortbedingungen der Landwirtschaft im Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> sinnvoll erscheint, Eintrittspfade für Schadstoffe in das Wasser besonders auf<br />

der Grundlage geeigneter acker- und pflanzenbaulicher Aktivitäten zu verringern.<br />

alle Maßnahmen in Hinsicht auf den Erhalt der Wasserqualität als Komplex wirken, wobei<br />

eine gute Abwägung zwischen dem Ziel „Wasserschutz“ und ökonomischen Rückwirkungen<br />

auf die Landwirtschaftsbetriebe durch die gestaffelten Maßnahmeanforderungen erreicht<br />

wird.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 148


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.4.3 Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen (Frage<br />

VI.2.A.)<br />

Frage VI.2.A.: In welchem Umfang ist aufgrund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt<br />

(Artenvielfalt) erhalten oder verbessert ...<br />

durch Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?<br />

VI.2.A-1.<br />

VI.2.A.-1.1<br />

Eine Verringerung (bzw. Vermeidung der Erhöhung) des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und Fauna ist erreicht<br />

worden<br />

Flächen, auf denen Fördermaßnahmen zur Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel durchgeführt wurden (ha; %)<br />

Umfang der Maßnahmen<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

589.231 625.717 651.005<br />

(ha)<br />

UA-<br />

Grundförderung<br />

ZF I<br />

Ökol. Landbau<br />

311.756<br />

146.411<br />

6.720<br />

319.846<br />

80.636<br />

84.552<br />

324.675<br />

131.431<br />

47.583<br />

KULAP<br />

Grundförderung<br />

Umwandlung<br />

Ackerland in<br />

Grünland<br />

20 jähr. Ackerstillegung<br />

Pflege aufgeg.<br />

Flächen<br />

Ackerrandstreifen<br />

Ökol. Grünlandwirtschaft<br />

alle Maßnahmenkomb.<br />

74.697<br />

1.045<br />

58<br />

130<br />

90<br />

1.542<br />

37.644<br />

88.472<br />

1.072<br />

54<br />

104<br />

86<br />

1.830<br />

29.313<br />

91.231<br />

1.051<br />

60<br />

129<br />

80<br />

1.827<br />

21.147<br />

(au-<br />

ßer Streuobst u.<br />

Teichpflege)<br />

UGA<br />

GF Gemüse<br />

Integr. Gemüse<br />

Ökol. Gemüse<br />

2.294<br />

1.382<br />

389<br />

2.554<br />

842<br />

390<br />

3.440<br />

364<br />

369<br />

GF Obst<br />

Integr. Obstbau<br />

Ökol. Obstbau<br />

3.855<br />

343<br />

198<br />

4.309<br />

172<br />

205<br />

4.277<br />

117<br />

226<br />

GF Wein<br />

Kontr. Wein<br />

Ökol. Wein<br />

72<br />

136<br />

12<br />

100<br />

118<br />

11<br />

189<br />

26<br />

0<br />

GF Hopfen<br />

Integr. Hopfen<br />

398<br />

57<br />

454<br />

0<br />

466<br />

0<br />

NAK<br />

gesamte Fläche 0 10.601 22.315<br />

% zu BB 100 106,2 110,8<br />

BB = Bezugsbasis<br />

Quelle: SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 149


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

darunter:<br />

(a)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Flächen, auf denen weniger PSM/ha ausgebracht wurden<br />

Schadschwellenprinzip<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

507.250 536.376 554.532<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Verzicht auf den Einsatz von PSM<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

75.576 84.821 90.682<br />

(b)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Flächen, auf denen weniger Düngemittel/ha ausgebracht wurden<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

589.231 625.704 650.962<br />

(c)<br />

Flächen, auf denen spezielle Produktionsmittel während der entscheidenden Zeiträume<br />

des Jahres nicht eingesetzt wurden<br />

Der Frage entsprechende Maßnahmen sind im Förderrahmen des Freistaates <strong>Sachsen</strong> nicht<br />

im Angebot. Daher entfällt ihre Beantwortung.<br />

VI.2.A.-1.2: Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro ha auf<br />

Grund vertraglicher Vereinbarungen (verbale Abhandlung)<br />

Wirkungen der Agrarumweltmaßnahmen auf eine Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel sind durch die Richtlinien vorgegeben. Die dadurch erzielten Mindereinträge<br />

von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel wurden unter den<br />

Fragen VI.1.A (Schutz des Bodens) und VI.1.B (Schutz des Grund- und Oberflächenwassers)<br />

eingehend beschrieben und sind in der Tab. 5.3.4.18 als Orientierungswerte erfasst.<br />

Bei einigen NAK-Naturschutzmaßnahmen werden jedoch weitergehende Empfehlungen zur<br />

Reduktion der Nährstoffeinträge ausgesprochen, oder direkt vorgeschrieben, die sich auf die<br />

organische Düngung und die Kalkung der Böden beziehen.<br />

Bei der Nasswiesenpflege und der Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Flächen darf<br />

generell kein Einsatz organischer Dünger erfolgen.<br />

Entsprechend der zur Reduktion des Einsatzes von Betriebsmitteln begutachteten Verträge<br />

ergeben sich als Ergänzung zur Tab. 5.3.4.12 die in Tab. 5.3.4.20 enthaltenen Daten.<br />

Tab. 5.3.4.20: Umfang der in Verträgen zum NAK individuell getroffenen Festlegungen zur Reduktion<br />

des Einsatzes organischer Dünger und Kalk<br />

Betriebsmittel<br />

Umfang der begutachteten Bemerkungen<br />

Förderfläche mit Einschränkungen<br />

[%]<br />

Organische Dünger und Kalk 16,4 Verbot des Einsatzes<br />

Organische Dünger und Kalk 70,9 Verbot bzw. Auflagen<br />

Ohne Beschränkungen 12,6 Nur definitive Maßnahmen der Richtlinie<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Danach wird durch 16,4 % der begutachteten NAK Fläche ein Nährstoffeintrag in die Landwirtschaftsflächen<br />

vollständig ausgeschlossen und in 70 % der Fälle bestehen Verbote oder<br />

Auflagen zur Anwendung von organischem Dünger und Kalk.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 150


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.2.A.-1.3.<br />

Positiver Zusammenhang zwischen den Fördermaßnahmen zur Verringerung des<br />

Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel auf bestimmten Flächen und der<br />

Artenvielfalt<br />

In der Literatur sind Belege über den Zusammenhang zwischen dem Umfang eingesetzter<br />

Produktionsmittel und der Artenvielfalt beschrieben. Eindeutige Wirkungseffekte ergaben<br />

sich besonders bei Organismen, die eng an das Feld als Lebensraum gebunden sind. Beispielhaft<br />

benannt werden sollen Darstellungen von BASEDOW (1987) über den Einfluss von<br />

Pflanzenschutzmaßnahmen auf epigäische Raubarthropoden und HINTZSCHE & WITTMANN<br />

(2000) zum Einfluss der N-Versorgung des Bodens auf die Segetalpflanzengesellschaft der<br />

Felder.<br />

Bei den zu evaluierenden Agrarumweltmaßnahmen ergeben sich mit Blick auf die biotische<br />

Umwelt meist Wirkungskomplexe, d.h. potenzielle Effekte auf Flora und Fauna werden nicht<br />

allein durch Inputreduktion verursacht, sondern sind gleichzeitig das Ergebnis acker- und<br />

pflanzenbaulicher Maßnahmen oder der Änderung der Wirtschafts- / Nutzungsform. Im Kulturlandschaftsprogramm<br />

(KULAP) und dem umweltgerechten Anbau von Gemüse und Dauerkulturen<br />

hat die Inputreduktion (N-Dünger bzw. Pflanzenschutzmittel) ein hohes Gewicht,<br />

während bei den Maßnahmen des NAK eine stärkere Reduktion z.T. mit Komplettverzicht<br />

auf den Einsatz von Produktionsmitteln gefordert ist. Ausgewählte Maßnahmen der UL-<br />

Teilprogramme KULAP, UGA und NAK sollen nachfolgend in ihrer Wirkung auf Biotica betrachtet<br />

werden.<br />

Zum Grünland (KULAP) wurden 160 „Dauertestflächen“ auf natürlichen Grünlandstandorten<br />

eingerichtet. Seit 1999 werden auf jährlich 40 Dauerquadraten Erhebungen zum Pflanzenbestand<br />

vorgenommen, so dass 2002 von allen Flächen zwei Aufnahmen vorliegen werden. Mit<br />

diesen Ergebnissen ist für die Folgejahre die Referenzsituation erfasst, die als Übersicht in<br />

der Tab. 5.3.4.21 enthalten ist. Dabei wird neben der Aufnahmen der Pflanzenbestände (Artenzahlen,<br />

Rote-Liste Arten) zugleich eine Einschätzung des Vegetationsleitbildes, der N-<br />

und Mahdzahl, der Extensivanzeiger sowie der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit (BWZ, Verunkrautung)<br />

durchgeführt.<br />

Die erste Auswertung von 160 Dauerquadraten auf Praxisflächen zeigt, dass die durch KU-<br />

LAP I unterstützte Bewirtschaftungsvielfalt des Grünlandes sich in einer größeren Schwankungsbreite<br />

der Artenzahlen für die Kräuter und Leguminosen, d. h. Artenreichtum, widerspiegelt.<br />

Diese beiden Artengruppen reagieren meist schneller als die Gräser auf Bewirtschaftungs-<br />

und Düngungsunterschiede, so dass die dadurch hervortretenden Standorteinflüsse<br />

eher angezeigt werden. Dafür spricht auch der gegenüber konventionell bewirtschafteten<br />

Flächen etwas niedrigere Anteil von stickstoffliebenden Arten sowie ein geringfügig höherer<br />

Anteil an Magerkeitszeigern auf den KULAP I-Flächen.<br />

Innerhalb des KULAP I ist die Schwankungsbreite der Artenzahlen bei ”Reduziertem Mitteleinsatz”<br />

und ”Extensiver Weide” am größten, da hier je nach betrieblichen und standörtlichen<br />

Voraussetzungen ein weitgehender freier Wechsel von Mahd und Weide möglich ist.<br />

Bei später Schnittnutzung bzw. extensiver und naturschutzgerechter Wiesennutzung ist die<br />

Mahd als dominierende Nutzungsweise durch das Programm vorgegeben, so dass hier ü-<br />

berwiegend an die Mahd angepasste Arten vorkommen. Die Ausgangslage lässt sich wie<br />

folgt charakterisieren:<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 151


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.21: Vergleich der Ausgangsbestände (Dauerflächen 1. Durchgang) hinsichtlich der<br />

Zielerfüllung nach Programmen<br />

Teilziel<br />

Zielerreichungsgrad<br />

Biotischer Ressourcenschutz<br />

Vegetation<br />

Leitbild<br />

Artenzahl<br />

Rote Liste<br />

N-Zahl<br />

Mahdzahl<br />

Landwirtschaftliche Nutzbarkeit<br />

BWZ<br />

Extensivzeiger<br />

Verunkrautung<br />

KULAP Grundförderung<br />

UL 3<br />

Konventionell<br />

Anteile der Dauerflächen<br />

Extensivierungsprogramm<br />

UL 3<br />

Sonstige wertvolle<br />

Flächen<br />

Naturschutzförderung<br />

UL 2<br />

1 52 % 61% 75% 0% 10%<br />

2 21 % 23% 0% 0% 14%<br />

3 27 % 16% 25% 100% 76%<br />

1 56 % 74% 75% 0% 29%<br />

2 40 % 23% 25% 25% 29%<br />

3 4 % 3% 0% 75% 43%<br />

1 0 % 0% 0% 0% 5%<br />

2 1 % 0% 0% 25% 48%<br />

3 3 % 3% 0% 50% 48%<br />

G 3 % 0% 0% 0% 10%<br />

V 15 % 29% 25% 100% 57%<br />

1 52 % 68% 75% 0% 5%<br />

2 40 % 29% 25% 50% 33%<br />

3 8 % 3% 0% 50% 62%<br />

1 57 % 61% 100% 0% 5%<br />

2 18 % 19% 0% 25% 14%<br />

3 25 % 19% 0% 75% 81%<br />

1 66 % 77% 75% 0% 24%<br />

2 25 % 19% 25% 25% 24%<br />

3 9 % 3% 0% 75% 52%<br />

1 13 % 3% 0% 50% 57%<br />

2 45 % 45% 0% 50% 43%<br />

3 42 % 52% 100% 0% 0%<br />

1 57 % 65% 75% 100% 86%<br />

2 14 % 0% 25% 0% 5%<br />

3 13 % 19% 0% 0% 5%<br />

4 14 % 13% 0% 0% 5%<br />

5 2 % 3% 0% 0% 0%<br />

Erläuterungen: Dargestellt ist der Anteil der Dauerflächen (gerundet).<br />

= günstigster Rang = mittlerer Rang = ungünstigster Rang<br />

Zielerfüllungsgrad 3 = Übereinstimmung mit dem Leitbild<br />

Zielerfüllungsgrad 2 = geringe Abweichung vom Leitbild<br />

Zielerfüllungsgrad 1 = große Abweichung vom Leitbild<br />

Quelle: LfL 2002<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 152


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Vergleicht man die auf den Dauerbeobachtungsflächen praktizierten Programme hinsichtlich<br />

der Zielerreichung der Ausgangsbestände, so zeigen sich deutliche Unterschiede<br />

zwischen der Naturschutzförderung und sonstigen wertvollen Flächen einerseits sowie<br />

dem KULAP, dem Extensivierungsprogramm und der konventionellen Nutzung andererseits<br />

(Tab. 5.3.4.21).<br />

Die Ausgangsbestände der Dauerflächen im KULAP weichen etwas weniger von den<br />

Zielen des biotischen Ressourcenschutzes ab als die Dauerflächen unter konventioneller<br />

Nutzung.<br />

Die Dauerflächen unter Naturschutzförderung und sonstige wertvolle Flächen entsprechen<br />

dagegen bereits im Ausgangszustand in deutlich höherem Maße den Zielen des<br />

biotischen Ressourcenschutzes. Ihr potentieller Futterwert (Bestandeswertzahl) ist im<br />

Vergleich zu den anderen Programmen deutlich ungünstiger. Die meist stabilen Grünlandgesellschaften<br />

dieser Flächen erweisen sich als äußerst widerstandsfähig gegenüber<br />

einer Verunkrautung.<br />

Die Anteile von Dauerflächen mit Übereinstimmungen mit dem Zielwert liegen im KULAP<br />

im Allgemeinen nur wenig höher als bei konventioneller Nutzung. Nur die Zielerreichung<br />

beim Indikator Vegetation liegt deutlich über der konventionellen Nutzung.<br />

Die übrigen Indikatoren unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Anteile der Dauerflächen<br />

mit großen Abweichungen vom Zielwert, die bei konventioneller Nutzung meist<br />

mehr als 10 % höher sind als bei den Dauerflächen im KULAP.<br />

Die Ausgangsbestände im Extensivierungsprogramm weichen dagegen am stärksten von<br />

den Zielen des biotischen Ressourcenschutzes ab, weisen jedoch eine hohe potentielle<br />

Futterqualität auf.<br />

Bereits die Ausgangsbestände zeigen also, dass die Maßnahmen des KULAP zumindest<br />

einen Beitrag zum Erhalt des biotischen Wertes des Grünlandes leisten konnten.<br />

In den Tab. 5.3.4.22 und 5.3.4.23 sind erste Ergebnisse des Ausgangs / Ist- Vergleichs aus<br />

den Jahren der neuen Förderperiode erfasst, geordnet im Vergleich von KULAP - Maßnahmen<br />

bzw. in Abhängigkeit von der Zielerfüllung. Bisher beruhen die Aussagen auf 81 Aufnahmen,<br />

wobei bisher noch nicht alle Fördertatbestände in den Daten repräsentativ vertreten<br />

sind.<br />

Mit Blick auf die biotische Umwelt und Ressourcen kann bisher gesagt werden, dass<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

sich eine deutliche Gruppierung zwischen Naturschutzförderung einerseits sowie<br />

KULAP und konventionellen Flächen andererseits zeigt.<br />

Insbesondere bei den wichtigen Indikatoren Pflanzengesellschaften und Artenzahlen<br />

konnten die Dauerflächen unter Naturschutzförderungen ihren günstigen Ausgangszustand<br />

erhalten oder teilweise noch verbessern. Bei den Mahdzeigern stehen teilweise<br />

ungünstigen Entwicklungen gleichzeitige Verbesserungen gegenüber. Lediglich<br />

bei den Extensivierungszeigern sind die Naturschutzförderungen vergleichsweise<br />

schlechter zu beurteilen.<br />

Die Entwicklung der wichtigen Indikatoren Pflanzengesellschaften und Artenzahlen ist<br />

beim KULAP etwas günstiger als bei konventioneller Nutzung. Zwar blieben in beiden<br />

Fällen die meisten Dauerflächen unverändert, aber im KULAP gab es deutlich mehr<br />

positive und weniger negative Veränderungen dieser Indikatoren als bei<br />

konventioneller Nutzung.<br />

Verbesserungen der Wiesentypen gab es ausschließlich beim KULAP bzw. bei Naturschutzförderungen<br />

(Vertragsnaturschutz; Biotop- und Landschaftspflege), während<br />

bei konventioneller Nutzung neben unveränderten Wiesentypen ausschließlich Verschlechterungen<br />

auftraten. Insgesamt zeigt sich die bekannte langsame Reaktionsgeschwindigkeit<br />

von Grünlandbeständen gegenüber Veränderungen.<br />

Die überwiegende Zahl der Dauerflächen blieb bisher im Wiesen- bzw. Vegetationstyp<br />

unverändert.<br />

Auch die Entwicklung der Gesamtartenzahlen sowie der Artenzahlen von Gräsern<br />

und Kräutern verlief im KULAP etwas besser als bei konventioneller Nutzung. Aller-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 153


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

−<br />

−<br />

dings erreichte das KULAP bisher nicht die Werte wie in den unter Naturschutzförderung<br />

bewirtschafteten Flächen.<br />

Zunahmen gefährdeter Arten stellen bisher große Ausnahmefälle dar.<br />

Die Nährstoff- bzw. Stickstoffzeigerwerte (N-Zahl) nahmen im KULAP im Mittel zu,<br />

während sie bei konventioneller Nutzung unverändert blieben. Im KULAP überwiegen<br />

Dauerflächen mit Zunahmen der N-Zahl und gleichzeitig nahmen die Anteile der Extremstickstoffzeiger<br />

zu. Während sich bei den Extensivzeigern wenig Änderungen ergaben,<br />

reagierten die Mahdzeiger (gewichtet) empfindlicher. Im Mittel der Programme<br />

gab es hier zwar kaum Änderungen, jedoch war dies das Ergebnis vielfältiger Änderungen<br />

auf den einzelnen Dauerflächen. Besonders auffällig sind die starken Zunahmen<br />

der Mahdzeiger bei der KULAP - Maßnahme "Extensive Wiese" und bei den Naturschutzförderungen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 154


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.22: Vergleich der Ausgangsbestände (Dauerflächen 1. und 2. Durchgang) hinsichtlich<br />

der Zielerfüllung nach Programmen<br />

Teilziel<br />

Änderung der<br />

Zielerreichung<br />

Biotischer Ressourcenschutz<br />

KULAP Grundförderung<br />

UL 3<br />

Anteile der Dauerflächen (bei Rote Liste Anzahl)<br />

Extensivierungsprogramm<br />

Ul<br />

Konventionell<br />

3<br />

Naturschutzförderung<br />

UL 2<br />

-2 2 % 0 % 0 % 0 %<br />

Vegetation<br />

Leitbild<br />

-1 0 % 13 % 0 % 0 %<br />

0 92 % 87 % 100 % 80 %<br />

1 6 % 0 % 0 % 20 %<br />

-1 10 % 13 % 0 % 0 %<br />

Artenzahl<br />

0 76 % 83 % 100 % 60 %<br />

1 14 % 4 % 0 % 40 %<br />

1<br />

2<br />

Rote Liste<br />

3 + 2 - 1<br />

G<br />

V - 1 - 1<br />

-1 16 % 13 % 0 % 0 %<br />

N-Zahl<br />

0 76 % 78 % 100 % 100 %<br />

1 8 % 9 % 0 % 0 %<br />

-2 4 % 4 % 0 % 0 %<br />

Mahdzahl<br />

-1 18 % 13 % 0 % 40 %<br />

0 69 % 65 % 100 % 40 %<br />

1 8 % 17 % 0 % 20 %<br />

-1 12 % 0 % 0 % 40 %<br />

0 84 % 96 % 100 % 60 %<br />

1 4 % 4 % 0 % 0 %<br />

Landwirtschaftliche Nutzbarkeit<br />

-1 12 % 13 % 75 % 0 %<br />

BWZ<br />

0 71 % 65 % 25 % 80 %<br />

1 16 % 22 % 0 % 20 %<br />

Extensivzeiger<br />

Verunkrautung<br />

-1 29 % 26 % 0 % 0 %<br />

0 63 % 70 % 75 % 80 %<br />

1 8 % 4 % 25 % 20 %<br />

Erläuterungen: Dargestellt ist der Anteil der Dauerflächen (gerundet).<br />

= günstigster Rang = mittlerer Rang = ungünstigster Rang<br />

Zielerfüllungsgrad 3 = Übereinstimmung mit dem Leitbild<br />

Zielerfüllungsgrad 2 = geringe Abweichung vom Leitbild<br />

Zielerfüllungsgrad 1 = große Abweichung vom Leitbild<br />

Quelle: LfL 2002<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 155


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.23: Vergleich der Ausgangsbestände (Dauerflächen 1. und 2. Durchgang) hinsichtlich<br />

der Zielerfüllung nach KULAP-Maßnahmen<br />

Teilziel<br />

Biotischer Ressourcenschutz<br />

Vegetation<br />

Leitbild<br />

Artenzahl<br />

Rote Liste<br />

N-Zahl<br />

Mahdzahl<br />

Landwirtschaftliche Nutzbarkeit<br />

BWZ<br />

Extensivzeiger<br />

Verunkrautung<br />

Reduzierter<br />

Mitteleinsatz<br />

ZF UL 3<br />

Anteile der Dauerflächen (bei Rote Liste Anzahl)<br />

Verzicht auf<br />

chem.-synth.<br />

N-Dünger<br />

Extensive<br />

Weide UL 3<br />

Extensive<br />

Wiese UL 3<br />

Änderung<br />

der Zielerreichung<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutz<br />

UL 2.<br />

Umwandlung<br />

Acker in ext.<br />

Grünland<br />

-2 0% 0% 6% 0% 0% 0%<br />

-1 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

0 92% 100% 88% 100% 100% 100%<br />

1 8% 0% 6% 0% 0% 0%<br />

-1 13% 0% 13% 0% 0% 0%<br />

0 75% 100% 75% 67% 100% 100%<br />

1 13% 0% 13% 33% 0% 0%<br />

1<br />

2<br />

3 + 1 + 1<br />

G<br />

V - 1 + 1<br />

-1 13% 0% 19% 33% 0% 0%<br />

0 79% 100% 69% 67% 100% 100%<br />

1 8% 0% 13% 0% 0% 0%<br />

-2 0% 0% 0% 17% 0% 100%<br />

-1 8% 0% 31% 33% 0% 0%<br />

0 88% 0% 56% 50% 100% 0%<br />

1 4% 100% 13% 0% 0% 0%<br />

-1 21% 0% 6% 0% 0% 0%<br />

0 75% 100% 88% 100% 100% 100%<br />

1 4% 0% 6% 0% 0% 0%<br />

-1 13% 0% 13% 17% 0% 0%<br />

0 71% 100% 63% 83% 100% 100%<br />

1 17% 0% 25% 0% 0% 0%<br />

-1 25% 0% 38% 33% 0% 0%<br />

0 67% 100% 63% 50% 0% 100%<br />

1 8% 0% 0% 17% 100% 0%<br />

Erläuterungen: Dargestellt ist der Anteil der Dauerflächen (gerundet).<br />

Die Ergebnisse der Fördertatbestände „Verzicht auf chem.-synth. N-Dünger“ und „Umwandlung Acker in<br />

extensives Grünland“ beruhen nur auf einer Dauerfläche. Eine Einbeziehung in die Ermittlung der Rangfolge<br />

ist nicht sinnvoll.<br />

= günstigster Rang = mittlerer Rang = ungünstigster Rang<br />

Zielerfüllungsgrad 3 = Übereinstimmung mit dem Leitbild; Zielerfüllungsgrad 2 = geringe Abweichung vom<br />

Leitbild; Zielerfüllungsgrad 1 = große Abweichung vom Leitbild<br />

Quelle: LfL 2002<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 156


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Weitere Aussagen zu Wirkungen von Maßnahmen auf biotische Ressourcen ergaben sich<br />

aus Erhebungen auf Flächen mit Zusatzförderung II (Naturschutzmaßnahmen) im KU-<br />

LAP I (RL-Nr. 73/99) für die Nutzung und Erhaltung wertvoller Grünlandstandorte in <strong>Sachsen</strong>.<br />

Ein Teil bisher erfassten Daten (geografische Angaben siehe Anhang 5.3.4.5) von im<br />

Feld untersuchten Probeflächen wurden aufbereitet und vorausgewertet. Sie beziehen sich<br />

auf die Maßnahmen<br />

− Nasswiesen (bisher 4 Flächen),<br />

− Bergwiesen (bisher 7 Flächen),<br />

− naturschutzgerecht genutzte Wiesen und Weiden (bisher 4 Flächen)<br />

− sowie Weiden aus der Hüteschafhaltung (bisher 2 Flächen)<br />

Die Wirkungen auf die Artenzusammensetzung der Pflanzenbestände des Grünlandes zeigt<br />

der Anhang 5.3.4.7 im Überblick.<br />

Zum Wirkungsnachweis von Maßnahmen der Streuobstpflege (nach RL 73/94 KULAP I)<br />

wurden seit 1999 faunistische und floristische Datenerhebung in einem Praxisbetrieb im<br />

Raum Dresden auf zwei markierten Dauertestflächen durchgeführt. Die Daten sind in der<br />

Tab. 5.3.4.24 erfasst. Aussagen zur Vegetationsentwicklung sind aufgrund des bisherigen<br />

dreijährigen Erhebungszeitraums noch nicht möglich, da sich auf den Testflächen auch unterschiedliche<br />

Tendenzen in der Entwicklung der Pflanzengesellschaften zeigen. Durch die<br />

Fördermaßnahme wird jedoch auf alle Fälle der ”Status quo” der Flächen erhalten.<br />

Tab. 5.3.4.24: Pflanzengesellschaften zweier Dauertestflächen einer Streuobstwiese in den Jahren<br />

1999 bis 2001<br />

Jahr 1999 2000 2001 1999 2000 2001<br />

Dauerquadrat 1 1 1 2 2 2<br />

Arten Gräser 9 10 9 7 8 11<br />

Arten Leguminosen 2 1 1 3 3 3<br />

Arten Kräuter 13 13 10 13 13 11<br />

Ges. Artenzahl 24 24 20 23 24 25<br />

Bestandeswertzahl 3,8 4,1 4,7 4,8 4,8 4,6<br />

Quelle: LfL 2002<br />

Im Programmteil UGA ergeben sich nach Richtlinienvorgabe Reduktionen in den PSM-<br />

Aufwandmengen durch den gezielten Einsatz der Produkte nach Warndienstvorgaben<br />

und/oder den Einsatz resistenter Gemüsesorten. In der Tab. 5.3.4.25 wird dargestellt, wie die<br />

Aufwandreduktion potenzielle Risiken für ausgewählte Indikatorarten des Bodens und des<br />

Oberflächenwassers beeinflusst.<br />

Tab. 5.3.4.25: Potenzielles Risiko (%) für ausgewählte Indikatorarten des Bodens und Oberflächenwassers<br />

durch Vorgaben zum Pflanzenschutzes (Daten der SYNOPS - Auswertung<br />

von Beispielspritzfolgen, weitere Hinweise in Anhang 5.3.4.7)<br />

Spritzfolge<br />

Risikoart und Indikatororganismus<br />

Regenwurwurflofloh<br />

Regen-<br />

Fisch Fisch Wasser-<br />

Wasser-<br />

Alge Alge<br />

Akut Langzeit Akut Langzeit Akut Langzeit Akut Langzeit<br />

Ohne Förderung 100 100 100 100 100 100 100 100<br />

Nach Warndienst 100 15,3 100 99,6 100 99,6 100 98,9<br />

Resistente Sorten 100 15,0 29,9 9,1 13,1 1,2 100 97,8<br />

Quelle: eigene Untersuchungen<br />

Methodische Grundlage des Wirkungsnachweises der NAK Maßnahmen sind das Grobmonitoring,<br />

Detailmonitoring und eine Komplexstudie in der Luppeaue. Nachfolgend sind erste<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 157


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Ergebnisse der fachlichen Begleiterhebungen dargestellt, die als Beschreibung der Ausgangssituation<br />

zu werten sind oder bereits Aussagen über den Vergleich geförderter Flächen<br />

mit Referenzstandorten (in der Regel intensiv / konventionell genutzte Flächen) erlauben.<br />

Erste Hinweise zur Beantwortung des Indikators kann bereits ein Vergleich der Zielvorgaben<br />

mit dem Ist-Zustand der unter Vertrag genommenen Flächen geben. Für alle untersuchten<br />

Flächen wurde bei den Erfassungen des Grobmonitorings neben dem Zielbiotoptyp die Erhöhung<br />

der Artenvielfalt als eine Zielvorgabe genannt. Die folgenden Abb. 5.3.4.7 und<br />

5.3.4.8 geben die bei den Geländebegehungen im Rahmen des Grobmonitorings vorgenommenen<br />

Bewertungen des Ist-Zustandes der Flächen (in 2002) im Vergleich zum Zielzustand<br />

an. Spätere Veränderungen im Ist/Ziel Vergleich im Förderzeitraum lassen dann auf<br />

die Wirkungen schließen.<br />

Fläche [ha]<br />

2000<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

Grobmonitoringbewertung (Ist/Ziel Vergleich) der häufig nachgefragten<br />

Programmpunkte<br />

Naturschutzgerechte<br />

Bew eidung<br />

Frischw iese<br />

Feuchtw iese<br />

Bergw iese<br />

Hüteschafhaltung<br />

200<br />

0<br />

1 2 3 4 5<br />

Wertstufe<br />

Nassw iesenpflege<br />

Abb. 5.3.4.7: Bewertung (Ist/Ziel-Vergleich) der häufig nachgefragten Programmpunkte der im<br />

Grobmonitoring ausgewerteten Fläche sachsenweit (Quelle: LfUG 2002)<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 158


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Grobmonioringbewertung (Ist/Ziel Vergleich) der wenig nachgefragten Programmpunkte<br />

Fläche [ha]<br />

45,0<br />

40,0<br />

35,0<br />

30,0<br />

25,0<br />

20,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

Umwandlung<br />

Ackerland in Grünland<br />

Ackerrandstreifen<br />

langfristige Stilllegung<br />

von LN<br />

Zwischenstrukturen<br />

Pflege aufgegebener<br />

LN<br />

historische Merkmale<br />

5,0<br />

0,0<br />

1 2 3 4 5<br />

Wertstufe<br />

naturschutzgerechte<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

Abb. 5.3.4.8: Bewertung (Ist/Ziel-Vergleich) der wenig nachgefragten Programmpunkte der im<br />

Grobmonitoring ausgewerteten Fläche sachsenweit (Quelle: LfUG 2002)<br />

(Legende: 1- sehr große Differenz zum Zielzustand, 2- Grosse Differenz zum Zielzustand, 3- Differenz zum Zielzustand<br />

ist noch deutlich, 4- Differenz zum Zielzustand ist gering, 5-keine oder minimale Differenz zum Zielzustand)<br />

Bei den Maßnahmen der naturschutzgerechten Wiesennutzung und Nasswiesenpflege<br />

erfolgten zusätzlich zur Erfassung im Grobmonitoring detaillierte Untersuchungen von Flächen.<br />

Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen den Fördermaßnahmen zur<br />

Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel und der Artenvielfalt ergeben<br />

sich für die Flora und Vegetation, für Heuschrecken und Laufkäfer.<br />

Flora und Vegetation<br />

Die folgenden Abbildungen zeigen, dass im Rahmen des Detailmonitorings auf allen Wiesentypen<br />

(Frischwiesen, Feuchtwiesen, Nasswiesen und Bergwiesen) der NAK-Maßnahmeflächen<br />

höhere mittlere Artenzahlen gegenüber denen der intensiv genutzten Vergleichsflächen<br />

ermittelt wurden.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 159


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Mittlere Artenzahlen und Mittlere Rote Liste Artenzahlen<br />

- Vegetation verschiedener Wiesentypen -<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

NAK<br />

Mittlere<br />

Artenzahl<br />

V<br />

Mittlere<br />

Artenzahl<br />

NAK<br />

Mittlere RL-<br />

Artenzahl<br />

10<br />

0<br />

Frischw iese Feuchtw iese Nassw iese Bergw iesen<br />

V<br />

Mittlere RL-<br />

Artenzahl<br />

Abb. 5.3.4.9:Mittlere Artenzahlen der Vegetationsaufnahmen und Mittlere Rote Listen-Artenzahl<br />

Pflanzen der geförderten Flächen (NAK) und der intensiv genutzten Vergleichsflächen<br />

(V) (Quelle: LfUG 2002)<br />

Bei der Betrachtung der Vergleichsflächen (Abb. 5.3.4.9) wurden Pflanzengesellschaften auf<br />

den geförderten Flächen und den auf den untersuchten Programmflächen insgesamt 59 verschiedene<br />

Vegetationseinheiten kartiert. Darunter waren zahlreiche Ausbildungen, die gefährdeten<br />

Pflanzengesellschaften bzw. Biotoptypen, besonders geschützten Biotopen (§ 26<br />

SächsNatSchG) oder auch Lebensräumen gemäß FFH-Richtlinie zuzuordnen sind (vgl. Tab.<br />

5.3.4.26). Es handelt sich dabei überwiegend um floristisch reiche Gesellschaften. Die Programmflächen<br />

können als Refugium dieser ehemals weiter verbreiteten Vegetationseinheiten<br />

angesehen werden. Im Unterschied zu den im Programm befindlichen Flächen ist im Bereich<br />

der Vergleichsflächen die Vielfalt an nachgewiesenen Pflanzengesellschaften weitaus geringer.<br />

Diese relative Monotonie liegt vornehmlich in der Nivellierung der Standortverhältnisse<br />

als Folge von Aufdüngung und überhöhten Nutzungsintensitäten begründet. Zum Ausdruck<br />

kommt dies in erster Linie durch floristisch verarmte, rudimentäre Ausbildungen von Pflanzengemeinschaften<br />

(Basal- bzw. Fragment-Gesellschaften).<br />

Tab. 5.3.4.26: Anzahl und Gefährdung der Vegetationseinheiten der Untersuchungsflächen im<br />

Detailmonitoring<br />

NAK-Flächen<br />

(n = 116)<br />

Vergleichsfläche<br />

(n = 29)<br />

Gesamtanzahl, davon 59 8<br />

gefährdet (als Pflanzengesellschaft) 30 (51%) 1 (12%)<br />

Bestandteil gefährdeter Biotoptypen 47 (80%) 4 (50%)<br />

Bestandteil geschützter Biotope 43 (73%) 4 (50%)<br />

Bestandteil der FFH-Richtlinie (Anhang I) 14 (24%) 1 (12%)<br />

(Quelle: LfUG 2002)<br />

Heuschrecken<br />

Die Artenzahlen der Heuschrecken und die Anzahl besonderer Arten (Rote Liste-Arten) sind<br />

bei den untersuchten NAK-Flächen deutlich höher als auf den Vergleichsflächen (Abb.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 160


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.4.15 und Anhang 5.3.4.8). Die festgestellte höhere Artenvielfalt an Heuschrecken steht<br />

u. a. mit der größeren Artenvielfalt an Pflanzen sowie der zunehmenden Heterogenität der<br />

Mikrostandorte (etwa im Vergleich zu homogenem Ansaatgrünland) auf den NAK-Flächen<br />

und damit auch mit der Reduktion der Produktionsmittel auf den im Programm befindlichen<br />

Flächen in engem Zusammenhang. Auch die Auswertung der Rote Liste-Arten der auf den<br />

NAK-Flächen festgestellten Heuschrecken weist die Bedeutung der Flächen geringerer Produktionsintensität<br />

für eine höhere Artenvielfalt und für besondere Arten aus. Im Durchschnitt<br />

sind auf allen Maßnahmeflächen mehr Rote Liste-Arten vertreten als auf den Vergleichsflächen.<br />

Eine Ausnahme bildet das Mittelsächsische Lößhügelland, wo nur eine Vergleichsfläche<br />

für die Untersuchungen zur Verfügung stand, was die Aussagekraft der Ergebnisse auf<br />

Grund des geringen Stichprobenumfangs einschränkt. Die folgende Abb. 5.3.4.10 und Anhang<br />

5.3.4.8 zeigen die Ergebnisse für die verschiedenen Wiesentypen:<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

M ittlere Artenzahlen und M ittlere Rote Liste Artenzahle n<br />

- Heuschrecken auf Frischwiesen -<br />

LLA MSL OEG VGT<br />

NA K<br />

Mittlere<br />

Artenzahl<br />

V<br />

Mittlere<br />

Artenzahl<br />

NA K<br />

Mittlere RL-<br />

Artenzahl<br />

V<br />

Mittlere RL-<br />

Artenzahl<br />

Sächsische Lößgefilde<br />

Sächsis ches Bergland und Mittelgebirge<br />

Abb. 5.3.4.10: Artenzahl und Mittlere Rote Liste-Artenzahlen der Heuschrecken in Frischwiesen<br />

des NAK-Programms und in intensiv genutzten Vergleichsflächen (LLA-Leipziger<br />

Land, MSL-Mittelsächsisches Lößhügelland , VGT-Vogtland, OEG-Osterzgebirge,<br />

V-Vergleichsflächen) (Quelle: LfUG 2002)<br />

Laufkäfer<br />

Eine Erfassung der Laufkäferfauna auf NAK-Flächen und auf intensiv genutzten Vergleichsflächen<br />

ergab in der Regel eine höhere mittlere Artenzahl und eine höhere mittlere Rote Liste-Artenzahl<br />

auf den NAK-Maßnahmeflächen (Abb. 5.3.4.11). Dieses steht in einem engen<br />

Zusammenhang mit einem hohen Strukturreichtum auf den NAK-Flächen, der u. a. durch<br />

eine Reduktion des Einsatzes an Produktionsmitteln gefördert wird. DIERSCHKE & BRIEMLE<br />

(2002) verweisen darauf, dass sich artenreiche, extensiv bewirtschaftete Wiesen durch eine<br />

lockere Oberschicht, eine dominierende Mittelschicht und eine schwächer ausgebildete Unterschicht<br />

auszeichnen. Die Folge ist eine stärkere Heterogenität derartiger Flächen, und<br />

damit verbunden eine Verringerung des Raumwiderstandes, wovon v. a. größere und mittelgroße<br />

Laufkäferarten profitieren. Im Rahmen einer Komplexstudie in der Luppeaue erfolgten<br />

zusätzlich zu den Untersuchungen im Detailmonitoring umfangreiche Untersuchungen von<br />

im NAK-Programm geförderten Feuchtwiesen mit Vergleichsflächen. Sie ergaben weitere<br />

Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen den Fördermaßnahmen zur Verringerung<br />

des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel und der Artenvielfalt, was in der<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 161


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.27 für die Grünlandvegetation dargestellt ist. Weitere Ergebnisse sind in LfUG<br />

2002 enthalten.<br />

M ittlere Artenzahlen und M ittlere Rote Liste Artenzahle n<br />

- Laufkäfer auf Frischw iesen -<br />

25<br />

NA K Mittlere<br />

Artenzahl<br />

20<br />

15<br />

V Mittlere<br />

Artenzahl<br />

10<br />

NA K Mittlere Rote<br />

Lis te-Artenzahl<br />

5<br />

0<br />

OLH DEW LLA MSL<br />

V Mittlere Rote<br />

Lis te-Artenzahl<br />

Sächsisch-<br />

Niederlausitzer<br />

Heideland<br />

Sächsische Lößgefilde<br />

Abb. 5.3.4.11: Mittlere Rote Liste-Artenzahl der Laufkäfer in Frischwiesen des NAK-<br />

Programms und in intensiv genutzten Vergleichsflächen (OLH-Oberlausitzer<br />

Heide- und Teichgebiet, DEW-Dresdner Elbtalweitung, LLA-Leipziger Land,<br />

MSL-Mittelsächsisches Lößhügelland, V-Vergleichsflächen) (Quelle: LfUG 2002)<br />

Aus der Tab. 5.3.4.27 geht hervor, dass auf den NAK-Flächen die mittleren Anteile von Arten<br />

nährstoffarmer Standorte um ein Mehrfaches höher als auf den Vergleichsstandorten sind.<br />

Ein Umstand, der maßgeblich auf die Wirkungen der Maßnahmen zurückgeführt werden<br />

kann. Arten mäßig nährstoffreicher Standorte sind hier ebenfalls tendenziell häufiger; entgegengesetzt<br />

verhalten sich Arten sehr nährstoffreicher Standorte. Betrachtet man die floristische<br />

Artenvielfalt kommen auf den NAK-Flächen im Mittel 86,5 Arten an höheren Pflanzen,<br />

auf den Vergleichsflächen 56 Arten vor.<br />

Tab. 5.3.4.27: Mittlere Anteile von Pflanzenarten nach dem Nährstoffhaushalt (in %)<br />

NAK-Flächen<br />

Vergleichsflächen<br />

Indikatorartenspektrum*<br />

Gesamtartenspektrum**<br />

Indikatorartenspektrum*<br />

Gesamtartenspektrum**<br />

Arten sehr nährstoffreicher Standorte 14,41 9,12 22,93 9,50<br />

Arten nährstoffreicher Standorte 32,67 16,00 39,93 14,50<br />

Arten mäßig nährstoffreicher Standorte 36,07 45,12 30,76 28,75<br />

Arten nährstoffarmer Standorte 22,62 16,29 6,39 3,25<br />

* ausgewählte Arten mit Zeigerfunktion nach Ellenberg et al. (1992), unter Einbeziehung der Häufigkeit (gewichtete,<br />

halbquantitative Werte)<br />

** Anteil an der Gesamtartenzahl, ohne Einbeziehung der Häufigkeit (ungewichtete, qualitative Werte)<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 162


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.2.A-2.<br />

VI.2.A.-2.1.<br />

Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, die für die Flora und<br />

Fauna von Vorteil sind, sind erhalten oder wieder eingeführt worden<br />

Flächen mit umweltfreundlichen Anbauformen landwirtschaftlicher Kulturpflanzen,<br />

die auf Grund von Fördermaßnahmen erhalten/wieder eingeführt wurden<br />

Umfang der Maßnahmen<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

468.655 497.197 521.195<br />

(ha)<br />

UA<br />

466.526 489.713 512.828<br />

gesamt<br />

KULAP<br />

Umwandlung 2.129 2.133 2.100<br />

Ackerland in<br />

Grünland<br />

NAK<br />

Umwandlung<br />

- 618 165 324<br />

Ackerland in<br />

naturschutzgerechte<br />

bewirtsch.<br />

GL<br />

Ackerstreifen - 2 7<br />

Naturschutzgerechte<br />

11 118<br />

Ackerbe-<br />

wirt-schaftung<br />

Naturschutzger.<br />

5.173 5.818<br />

Teichbewirtsch.<br />

% zu BB 100 106,1 111,2<br />

Quelle: SMUL<br />

VI.2.A.-2.2.<br />

Flächen, die auf Grund von Fördermaßnahmen während der kritischen Zeiträume<br />

mit einer für die Umwelt günstigen Vegetation und Ernterückständen bedeckt waren<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

105.772 253.920 134.708 186.772<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

UA-ZF II<br />

Mulchsaat 78.910 179.770 104.672 151.832<br />

Untersaaten 3.928 45.000 3.457 2.766<br />

Zwischenfr 21.288 29.150 25.291 31.252<br />

Begr. Stilleg. 1.646 1.265 771<br />

NAK<br />

Ackerrandstreifen<br />

Stillegung von<br />

Ackerstreifen<br />

Naturschutzgerechte<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

10 26<br />

2 7<br />

11 118<br />

% zu BB 100 127,4 176,6<br />

% zu Zielvorgabe<br />

100 53,0 73,5<br />

Quelle: SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 163


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

VI.2.A.-2.3.<br />

Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen dem Anbau von Kulturpflanzen<br />

oder der Bodenbedeckung und der Auswirkung auf die Artenvielfalt (gegliedert<br />

nach Hauptnutzungsart der landwirtschaftlichen Flächen)<br />

Ackerbauliche Nutzung<br />

In der wissenschaftlichen Literatur gibt es Hinweise darüber, dass verschiedene Formen eines<br />

Kulturpflanzenanbaus und der Bodenbearbeitung auf die Artenvielfalt rückwirken. Allerdings<br />

deuten diese Ergebnisse ebenfalls Wirkungsantagonismen an, d.h. positive Wirkungen<br />

für Arten- oder Artengruppen können gleichzeitig mit Negativwirkungen für andere Arten verbunden<br />

sein. Zudem lassen die in vorliegender Literatur beschriebenen Ergebnisse keinen<br />

Schluss über die Wirkung von Einzelmaßnahmen zu, da in der Regel komplexeren Versuchsfragen<br />

nachgegangen wird. Aus diesem Grund gibt es viele Erkenntnisse zur Wirkung<br />

ökologischer und konventioneller Anbauverfahren (oft ohne genauer zu spezifizieren was<br />

sich dahinter verbirgt). Die Ergebnisse der Arbeiten zeigen zwar, dass Wechselwirkungen<br />

zwischen Anbauverfahren und Artenvielfalt bestehen, eindeutige „Schlüsselursachen“ aber<br />

meist nicht definiert werden können. Was einzelne Wirkungskomponenten anbelangt, sind<br />

lediglich die Einflüsse des Pflanzenschutzes in ihrer Auswirkung auf die Artenvielfalt näher<br />

untersucht. Aber auch in diesem Fall bestehen keine eindeutigen Beziehungen zwischen der<br />

Eintragsminderung und registrierter Artenanzahlen. Die Vielzahl der Erkenntnisse lassen<br />

sich allerdings insofern verallgemeinern, als durch gezielte Maßnahmen im Acker- und<br />

Pflanzenbau potenziell eine Druckentlastung der Landwirtschaft in Hinsicht auf die biotische<br />

Umwelt zu erwarten ist. In diesem Sinne sind nachfolgende Darstellungen zu verstehen.<br />

Eine Veränderung technologischer Abfolgen sowie acker- und pflanzenbaulicher Maßnahmen<br />

ergeben sich durch die Förderbedingungen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> vornehmlich durch<br />

folgende Förderaspekte.<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Ökologischen Landbau<br />

Vielgestaltigkeit der Fruchtarten / Ackerfutter<br />

Verkürzung der Brachezeiten<br />

Stärkere Nutzung der Pflanzenresistenz zur Minderung des PSM-Einsatzes<br />

Verbesserte Versorgung des Bodens mit organischem Material<br />

Zwischenfruchtanbau und Untersaaten<br />

Die Fläche des ökologischen Landbaus hat an der im Freistaat <strong>Sachsen</strong> geförderten Ackerfläche<br />

einen Anteil von ca. 1,5 %. Nach verschiedenen Schrifttumsangaben ist der ökologische<br />

Landbau die Wirtschaftsform, die am deutlichsten zu einer Minderung des Druckes auf<br />

die biotische Umwelt führen kann. Entsprechende Belege finden sich z.B. bei PFIFFNER<br />

(1996), HÜLSBERGEN et al. (2000) und RECK (2002). Die Effekte ergeben sich vordringlich<br />

aus dem Verzicht auf den Einsatz chemisch – synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel.<br />

Tiefgreifende Wirkungen auf die lebende Welt ergeben sich dann, wenn zugleich weitere<br />

Aspekte zur Gestaltung eines diversifizierten Lebensraumes zur Wirkung gelangen. Das betrifft<br />

in Sonderheit das Fruchtartenverhältnis und die Diversität der zeitgleich angebauten<br />

Fruchtarten. Diese Maßnahmen sind dem ökologischen Landbau nicht systemimmanent,<br />

sondern hängen vom Handlungsgeschick des Landwirtes bzw. der Produktionsausrichtung<br />

des Ökobetriebes ab. Hier sind größere Schwankungen hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Anbaussystems auf Flora und Fauna zu erwarten. Entsprechende Daten liegen aber noch<br />

nicht vor.<br />

Selbst konventionelle Wirtschaftsformen können eine entscheidende Druckentlastung gegenüber<br />

der biotischen Umwelt erbringen, wenn sie die Vielgestaltigkeit des Nischenangebotes<br />

in der Agrarlandschaft fördern. Die Maßnahmen des UA des UL-Programms zielen in<br />

diese Richtung. Es sind verschiedenen Parameter, die beeinflusst werden. Zu nennen ist die<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 164


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Schlaggröße, die Fruchtartenzahl, die Dauer der Schwarzbrache, die Sortenwahl und der<br />

Bodenschutz.<br />

Von einigen Ausnahmen abgesehen beträgt die Schlaggröße im Freistaat gegenwärtig ca.<br />

17 ha. Die Fruchtartenanzahl übersteigt 6 Arten, wobei der Getreideanteil zwischen 25 – 75<br />

% der Anbaufläche liegt. Die Fruchtartenvielfalt wurde beibehalten. Der Leguminosenanteil<br />

ist gegenüber dem Jahr 1999 auch 2001 angestiegen, einschließlich des Anbaus von Kleeund<br />

Luzernegras.<br />

Eine bedeutende Rolle spielt die Dauer der Schwarzbrache hinsichtlich der Nitratauswaschung,<br />

der Bodenerosion und der Lebensraumeignung für verschiedene Tierarten. Die Ergebnisse<br />

sind in Tab. 5.3.4.28 dargestellt. Gegenüber den Nichtteilnehmern konnten die<br />

UL/UA -Teilnehmer in der Grundförderung, sowie in der Stufe GF + ZF I die Dauer der<br />

Schwarzbrache im Jahr 2000 um 20 - 43 % verkürzen. Die Stufe GF + ZF II hat die Dauer<br />

der Schwarzbrache um ca. 43 % verkürzt. Die Teilnehmer an der Förderstufe Ökologischer<br />

Landbau haben im Mittel eine um 32 % längere Dauer der Schwarzbrache wie die Nichtteilnehmer.<br />

Zwischen den Jahren sind große Schwankungen zu verzeichnen. Die Dauer der<br />

Schwarzbrache nimmt von 1994 bis zum Jahr 2001 in der Tendenz ab.<br />

Tab. 5.3.4.28: Mittlere Dauer der Schwarzbrache (Tage) bei verschiedenen Förderstufenstufen<br />

Förderstufe Tage 1)<br />

1994/95<br />

Tage 1)<br />

1995/96<br />

Tage 1)<br />

1996/97<br />

Tage 1)<br />

1997/98<br />

Tage 1)<br />

1998/99<br />

Tage 1)<br />

1999/00<br />

Tage 1)<br />

2000/01<br />

Tage 1)<br />

1994-2001<br />

Ohne 52 65 47 53 36 47 38 48<br />

GF 45 38 48 40 41 38 34 41<br />

GF + ZI 30 43 37 28 29 27 27 32<br />

GF +ZII 37 44 36 40 28 27 24 34<br />

ÖL 67 45 44 43 47 62 57 52<br />

1)<br />

Zeit zwischen Ernte und Wiederbestellung des Schlages mit einer Frucht zuzüglich 14 Tage (Tag der Bestellung<br />

bis Auflauftermin der angesäten Früchte,<br />

Quelle: LfL 2002<br />

In Bezug zu potenziellen Risikominderungen für die biotische Umwelt, die aus einer verminderten<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln resultieren können, sollen Ergebnisse einer<br />

gezielten Sortenwahl bei Winterweizen dargelegt werden. Sie beruhen auf Sortenempfehlungen,<br />

die im Rahmen der Umsetzung der UL/UA -Fördermaßnahmen gegeben werden.<br />

Eine Analyse in Landwirtschaftsbetrieben nach der Krankheitsresistenz der angebauten<br />

Weizensorten ergab in Abhängigkeit von der Förderstufe folgende Ergebnisse (Abb.<br />

5.3.4.12):<br />

Nichtteilnehmer am UL-Programm weisen eine größere Streuung des Resistenzindex beim<br />

Weizen aus. Der Anteil empfindlicher Sorten mit stärkerem Krankheitsbefall und potenziell<br />

bedingten Fungizideinsatz ist deutlich höher als in UL/UA - Betrieben bzw. im ökologischen<br />

Landbau. Der Resistenzindex des Weizens programmbeteiligter Betriebe zeigt eine geringere<br />

Streuung. Das ist vor allem auf den Anbau standortgerechter Sorten unter Ausschluss<br />

sehr empfindlicher Sorten mit hohem Pflanzenschutzmittelaufwand zurückzuführen. Die gezieltere<br />

Sortenwahl nach dem Kriterium „Krankheitsresistenz“ bei Programmteilnahme zeichnet<br />

sich auch im Verlauf der Jahre 1995 bis 2000 ab. Über den benannten Zeitraum ergibt<br />

sich ein positiver Trend im dargestellten Resistenzindex (Abb. 5.3.4.12).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 165


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

8<br />

7<br />

Sortenresistenzindex min max<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

ohne GF GF + ZI<br />

GF + ZII Ökol. Landbau<br />

1 = kein Krankheitsbefall 4/5 = mittlerer Krankheitsbefall 8 = starker Krankheitsbefall<br />

Abb. 5.3.4.12: Nutzung der Sortenresistenz bei Winterweizen in Abhängigkeit von der<br />

Förderstufe 1995 – 2000 (Quelle. LfL 2002)<br />

Maßnahmen des Erosionsschutzes wirken auch auf biologische Parameter des Bodens.<br />

Quantitative mikrobielle Kennwerte beschreiben die biologische Aktivität des Bodens, und<br />

verweisen damit auch indirekt auf die Diversität der lebenden Bodenorganismen (Bakterien,<br />

Strahlenpilz, Schimmelpilze usw.) und die Biomasse. Die mikrobielle Biomasse gilt als sicherer<br />

Anzeiger von Bodenveränderungen bei unterschiedlicher Bewirtschaftung. Im Rahmen<br />

der Untersuchungen zur „Entwicklung dauerhaft umweltgerechter Landbewirtschaftungsverfahren<br />

im sächsischen Einzugsgebiet der Elbe“ wurden entsprechende Untersuchungen<br />

durchgeführt. Nachfolgende Darlegungen sind Teilergebnisse dieses Projektes.<br />

Der Bodenbiologische Kennwert „basale CO 2 -Respiration“ resultiert aus dem Abbau der<br />

organischen Substanz durch Mikroorganismen. In der Tab. 5.3.4.29 sind entsprechende Beispielwerte<br />

für einen Standort (Zschortau) ausgewählt.<br />

Tab. 5.3.4.29: Basale CO 2 -Respiration [ µg CO 2 -C*g -1 TS*h -1 ] am Standort Zschortau in Abhägigkeit<br />

von der Bodenbearbeitung und der Tiefenstufe<br />

Jahr 2000 2001<br />

Bodentiefe Direkt Konservierend<br />

Kons.-L. Pflug Direkt Konservierend<br />

Kons.-L.<br />

0-5 3,35ab* 4,05a 2,55ab 1,70b 4,12a 3,26ab 2,62ab<br />

5-10 1,37b 1,63ab 1,99a 1,29b 1,89a 2,21a 2,46a<br />

10-20 1,05ab 0,82b 1,33a 1,06ab 1,43ab 1,12b 1,83a<br />

20-30 0,68b 0,65b 0,74ab 1,03a 0,92ab 0,80b 1,20ab<br />

Pflug<br />

2,36b<br />

1,93a<br />

1,48ab<br />

1,52a<br />

Mittelwert 1,61 1,78 1,65 1,27 2,09 1,84 2,02 1,82<br />

* Unterschiedliche Buchstaben indizieren statistisch gesicherte Unterschiede (p>0,05) innerhalb einer Tiefenstufe<br />

Quelle: LfL, Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Entwicklung von dauerhaft umweltgerechten Landbewirtschaftungsverfahren<br />

im sächsischen Einzugsgebiet der Elbe, 2002.<br />

Neben einer Stratifizierung der CO 2 -Respiration durch die Bodentiefe, zeigt die Tab. 5.3.4.28<br />

einen deutlichen Einfluss der Bodenbearbeitung, wobei konservierende Verfahren eine höhere<br />

Bodenatmung kennzeichnen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 166


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Konservierende Bodenbearbeitung hat auch einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der<br />

Individuendichte und Biomasse der Regenwürmer, die einen entscheidenden Beitrag zur<br />

Lebendverbauung der Bodenaggregate leisten. In der Abb. 5.3.4.13 ist die Abundanz und<br />

Biomasse dieser Bodentiere an zwei Standorten und nach Bodenbearbeitung differenziert,<br />

dargestellt.<br />

A<br />

Abundanz [Ind. * m ]<br />

Biomasse[g*m]<br />

400<br />

September 2000 Mai 2001<br />

200<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Konventionell<br />

2 0<br />

Grünlandnutzung<br />

Durch die vertragliche Festsetzung bestimmter Bewirtschaftungstermine und Bewirtschaftungszeiträume<br />

- ebenso wie die Förderung bestimmter Kulturarten – sollen die durch extensive<br />

bzw. traditionelle Nutzung entstandenen Lebensräume und -gemeinschaften erhalten<br />

und entwickelt bzw. wiederhergestellt werden. Insbesondere bei der Grünlandbewirtschaftung<br />

haben die Einhaltung bestimmter, vertraglich festgesetzter Termine und Zeiträume bei<br />

der Beweidung oder Schnittnutzung bzw. Vorgaben zu Nutzungspausen einen wesentlichen<br />

Einfluss auf u.a. die Artenzusammensetzung der Vegetation oder das Nahrungsangebot sowie<br />

die Lebensraumqualität für die Tierwelt. Im Vergleich zu der in der intensiven Landwirtschaft<br />

durchgeführten Schnittnutzung ab Mitte April ermöglicht beispielsweise eine Schnittnutzung<br />

durch Vertragsauflagen ab Mitte Juni vielen gefährdeten Pflanzen das Aussamen<br />

bzw. Wiesenbrütern die Aufzucht des Nachwuchses. So wurde beispielsweise im Rahmen<br />

von Effizienzkontrollen in NRW (MICHELS & WEISS 1996) nachgewiesen, dass es auf spät<br />

gemähten Flächen deutlich mehr Reviere von Wiesenbrütern gibt, die dort höhere Bruterfolge<br />

erzielen. In ähnlicher Weise sind eine Vielzahl anderer Artengruppen (insbesondere In-<br />

Konservierend-<br />

Locker<br />

Konservierend<br />

Direktsaat<br />

Anzahl<br />

Konventionell<br />

Konservierend-<br />

Locker<br />

Konservierend<br />

Direktsaat<br />

Biomasse<br />

150<br />

100<br />

50<br />

B<br />

Abundanz [Ind. * m<br />

-2]<br />

Biomasse [g * m<br />

-2]<br />

300<br />

300<br />

Oktober 2000<br />

April 2001<br />

250<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Konventionell<br />

Konservierend-<br />

Locker<br />

Konservierend<br />

Direktsaat<br />

Anzahl<br />

Konventionell<br />

Konservierend-<br />

Locker<br />

Konservierend<br />

Direktsaat<br />

Biomasse<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Abb. 5.3.4.13:Abundanz und Biomasse der Regenwürmer in Abhängigkeit von der Bodenbearbeitung<br />

an den Standorten Lüttewitz (A) und Zschortau (B) (Quelle: LfL, Abschlussbericht<br />

zum Forschungsvorhaben „Entwicklung von dauerhaft umweltgerechten Landbewirtschaftungsverfahren<br />

im sächsischen Einzugsgebiet der Elbe, 2002.)<br />

Anlage von Zwischenstreifen auf dem Ackerland / Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung /<br />

Umwandlung von Ackerland in Naturschutzgerecht bewirtschaftetes Grünland<br />

Die Förderung der Umwandlung von Ackerland in naturschutzgerecht bewirtschaftetes Grünland,<br />

der Anlage von Zwischenstreifen auf dem Ackerland und der naturschutzgerechten<br />

Ackerbewirtschaftung tragen mit ihren Vorgaben (z.B. Saatgutmischungen und Folgenutzungen)<br />

zur Schaffung neuer Lebensraumangebote in der Agrarlandschaft bei. Daher können<br />

sie als pauschal positiv für die Artenvielfalt angesehen werden (vgl. auch Streuobstanbau).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 167


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

sekten) in ihrem Fortbestand auf eine vielfältig strukturierte Grünlandvegetation oder reichhaltige<br />

Blühaspekte angewiesen, die auf bewirtschafteten Flächen nur durch Vorgaben zum<br />

Management umfassend erhalten und gefördert werden können. ACHTZIGER et al. (1999)<br />

weisen beispielsweise nach, dass ein späterer Mahdzeitpunkt die Artenvielfalt von Heuschrecken,<br />

Zikaden, Wanzen und Tagfaltern positiv beeinflusst.<br />

Die Angaben aus der Literatur werden durch die begleitenden Untersuchungen des NAK-<br />

Programms bestätigt. Dieses wird in den folgenden Abschnitten dargelegt.<br />

Naturschutzgerechte Frischwiesennutzung:<br />

Exemplarisch wird die Bewertung der unter dem Programmpunkt Naturschutzgerechte Wiesennutzung<br />

(Frischwiese) geförderten Vertragsfläche aus der Grobmonitoringerfassung<br />

2002, bezogen auf die jeweiligen Wertstufen des Ist/Ziel-Vergleichs, dargestellt. Der Zielzustand<br />

ist in der Regel für alle Flächen auf Biotoptypenebene formuliert.<br />

In der folgenden Abb. 5.3.4.14 werden die Wertstufen zusätzlich zu Terminvorgaben in Beziehung<br />

gesetzt, die den ausgewerteten Vertragsunterlagen entstammen und in Gruppen<br />

gefasst wurden.<br />

Bewertung der Frischwiesen (Ist/Ziel-Vergleich) unterteilt nach<br />

Terminvorgabe zur 1. Schnittnutzung<br />

550,0<br />

Fläche (ha)<br />

500,0<br />

450,0<br />

400,0<br />

350,0<br />

300,0<br />

250,0<br />

200,0<br />

150,0<br />

100,0<br />

50,0<br />

keine A ngaben<br />

01.05.-30.05.<br />

01.06.-14.06.<br />

15.06.-30.06.<br />

01.07.-30.07.<br />

ab 01.08.<br />

0,0<br />

1 2 3 4 5<br />

Wertstufe<br />

Abb. 5.3.4.14: Bewertung der Flächen im Programmteil naturschutzgerechte Wiesennutzung<br />

(Frischwiese) im Ist/Ziel-Vergleich unterteilt nach Terminvorgaben zur<br />

1.Schnittnutzung (<strong>Sachsen</strong>) (Quelle: LfUG 2002)<br />

(Legende: 1- sehr große Differenz zum Zielzustand, 2- Grosse Differenz zum Zielzustand, 3- Differenz zum Zielzustand<br />

ist noch deutlich, 4- Differenz zum Zielzustand ist gering, 5-keine oder minimale Differenz zum Zielzustand)<br />

Die Abb. 5.3.4.14 zeigt, dass der Großteil der im Grobmonitoring erfassten NAK-Fläche mit<br />

Vorgaben zur ersten Schnittnutzung ab dem 15.06.-30.06. bzw. 1.07.-30.07. belegt ist. Der<br />

überwiegende Anteil dieser Fläche ist dabei vom Zielzustand noch deutlich entfernt (Wertstufe<br />

3). Für 2/3 der Fläche im Programmpunkt Naturschutzgerechte Frischwiesennutzung lautete<br />

die Zielzustandsbeschreibung auf Biotoptypenebene: „artenreiche Frischwiese“ (von im<br />

Grobmonitoring erfassten 1560,9 ha Frischwiesen wurde für 1045,6 ha (67 %) mindestens<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 168


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

der Zielzustand „artenreiche Frischwiese“, teilweise mit weiteren Differenzierungen, benannt).<br />

Nach NITSCHE & NITSCHE (1994) ist davon auszugehen, dass die vertraglich festgelegte<br />

spätere Schnittnutzung als in der Intensivlandwirtschaft auf diesen Flächen zu einer<br />

Erhöhung der Artenvielfalt beiträgt. Der Grad der Entfernung vom Zielzustand erfasst derzeit<br />

den Ausgangszustand der begutachteten Flächen. Nach weiteren zeitlich versetzten Aufnahmen,<br />

lassen sich die Auswirkungen der geförderten Maßnahmen auf die angestrebten<br />

Zielzustände der Flächen genauer einschätzen.<br />

Erste Aussagen zu den Wirkungen grünlandbezogener Maßnahmen ergeben sich aus den<br />

Ergebnissen des Detailmonitorings und der Komplexstudie Luppeaue, die auf die Mahdverträglichkeit<br />

der Pflanzenarten sowie Aussagen zu den Pflanzengesellschaften bzw. Vegetation<br />

/ Flora und Fauna aufbauen. BRIEMLE et al. (2001) haben die Pflanzenarten des Graslandes<br />

nach ihrer Mahdverträglichkeit in einer neunstufigen Skala geordnet. Von 445 Arten des<br />

Kulturgraslandes entfallen über die Hälfte auf die Einstufung schnittempfindliche Arten (Stufe<br />

2 – 4). Die besonders schnittverträglichen Arten (Stufe 7 – 9) sind die im heutigen Kulturgrasland<br />

dominierenden Arten (vgl. DIERSCHKE & BRIEMLE 2002). Die folgenden Tab.<br />

5.3.4.30 und 31 stellen die Mahdverträglichkeit der Arten in den Vegetationsaufnahmen dar,<br />

die auf NAK-Vertragsflächen und auf Vergleichsflächen im Vogtland und im Osterzgebirge<br />

erhoben wurden.<br />

Tab. 5.3.4.30: Mahdverträglichkeit der Arten auf NAK-Flächen (Frischwiesen) und Vergleichsflächen<br />

im Vogtland nach BRIEMLE et al. (2001)<br />

NAK- Flächen<br />

n = 12<br />

Vergleichsflächen (VFR)<br />

n = 4<br />

MW SD Max Min MW SD Max Min<br />

Artzahl 28,0 4,2 33 17 17,3 3,1 20 13<br />

Mahdverträglichkeit 6,8 0,4 7,7 6,3 7,5 0,4 7,9 7<br />

Es bedeuten: n – Stichprobenanzahl, MW – Mittelwert, SD – Standardabweichung, Max – Maximumwert, Min – Minimumwert.<br />

Tab. 5.3.4.31: Mahdverträglichkeit der Arten auf NAK-Flächen (Frischwiesen und Feuchtwiesen)<br />

und Vergleichsflächen im Osterzgebirge nach BRIEMLE et al. (2001)<br />

NAK- Frischwiesen<br />

n = 12<br />

NAK -Feuchtwiesen<br />

n = 12<br />

Vergleichsflächen<br />

n = 12<br />

MW SD Max. Min. MW SD Max. Min. MW SD Max. Min.<br />

Artzahl 21,1 2,5 24,0 16,0 21,9 6,1 32,0 13,0 18,8 3,7 27 15<br />

Mahdverträglichkeit 6,8 0,6 7,4 5,3 6,3 0,6 7,5 5 7,1 0,4 7,6 6,4<br />

Es bedeuten: n – Stichprobenanzahl, MW – Mittelwert, SD – Standardabweichung, Max – Maximumwert, Min – Minimumwert.<br />

Die Gegenüberstellung des Parameters Mahdverträglichkeit verdeutlicht, dass die Vergleichsflächen<br />

(intensiv genutzte Wiesen) ein von den Frisch- und Feuchtwiesen des NAK-<br />

Programms abweichendes Arteninventar aufweisen. Sowohl für NAK-Flächen der Frisch- als<br />

auch der Feuchtwiesen wurden im Mittel geringere Werte für die Mahdverträglichkeit ermittelt.<br />

Gegenüber einer Vielschnittnutzung empfindliche Arten (u.a. Hochgräser) sind häufiger<br />

am Aufbau der Grünlandbestände der Förderflächen beteiligt.<br />

Auch die im Detailmonitoring kartierten Pflanzengesellschaften lassen Rückschlüsse auf einen<br />

Zusammenhang von Bewirtschaftung und Artenvielfalt zu. Im Rahmen des NAK-<br />

Programms werden vorwiegend Grünländer der Vegetationsverbände Arrhenatherion (Glatthafer-Frischwiesen),<br />

Polygono-Trisetion (Goldhafer-Bergwiesen) und Calthion (Sumpfdotter-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 169


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

blumen-Feuchtwiesen) bewirtschaftet. Gesellschaften dieser Verbände haben auf entsprechenden<br />

Standorten ihr Optimum bei extensiver Nutzungsweise, d.h. (ein- bis) zweimaliger<br />

(selten auch dreimaliger) Mahd im Jahr ohne oder mit lediglich geringfügiger bis mäßiger<br />

Düngung. Dabei variieren Schnitthäufigkeit und -zeitpunkt in Abhängigkeit vom Naturraum<br />

(z.B. in der montanen Stufe grundsätzlich spätere bzw. seltenere Nutzung als in klimatisch<br />

begünstigten Tieflagen). Sie sind zumeist das Ergebnis traditioneller landwirtschaftlicher<br />

Nutzungsweisen, die unter den heutigen Rahmenbedingungen ohne finanzielle Stützung<br />

heute vielfach unwirtschaftlich sind. Sie würden ansonsten brachfallen oder einer Intensivnutzung<br />

zugeführt werden. Die Folge wäre eine Nivellierung der Vegetation und insoweit ein<br />

Verlust an biologischer Vielfalt. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass großflächige Vereinheitlichungen<br />

von Pflanzenbeständen einen Rückgang von Grenzlinien und Ökotonen, die<br />

maßgeblich zur Artenvielfalt beitragen, zur Folge hätten.<br />

Als ein wesentliches Ergebnis des Detailmonitorings auf Frisch- und Feuchtwiesen ist festzuhalten,<br />

dass auf den NAK-Flächen Arten gefördert werden, die bei hoher Schnittfrequenz,<br />

wie sie i.d.R. auf den intensiver bewirtschafteten Vergleichsflächen stattfindet, besonders<br />

konkurrenzschwach sind. Mit Hilfe des NAK-Programms wird der Fortbestand von Grünländern<br />

extensiver Nutzungsweisen gesichert.<br />

Aus der Komplexstudie und dem Detailmonitoring auf ausgewählten Förderflächen ergeben<br />

sich weitere Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen den angebotenen Fördermaßnahmen<br />

auf dem Grünland und einer vorteilhaften Entwicklung der Artenvielfalt. Entsprechende<br />

Hinweise sind in komprimierter Form in der Tab. 5.3.4.32 wiedergegeben.<br />

Tab. 5.3.4.32: Weitere Hinweise über positive Zusammenhänge zwischen Fördermaßnahmen<br />

auf dem Grünland und der Artenvielfalt<br />

Indikatorengruppe Methodik Hinweis<br />

Vegetation<br />

Feuchtwiesen<br />

Bergwiesen<br />

Nasswiesen<br />

Heuschrecken<br />

Feuchtwiesen<br />

Bergwiesen<br />

Nasswiesen<br />

Komplexstudie<br />

Detailmonitoring<br />

(24 Aufnahmen / 2<br />

Naturräume)<br />

Detailmonitoring<br />

(69 Aufnahmen / 3<br />

Naturräume)<br />

Komplexstudie<br />

Detailmonitoring<br />

(12 Flächen / 2<br />

Naturräume)<br />

Detailmonitoring<br />

(10 Flächen)<br />

Vorkommen wechselfeuchter Ausbildungen von Gesellschaften des<br />

Arrhenatherion (Glatthafer-Frischwiesen) und des Molinion (Kalk-<br />

Pfeifengras-Streuwiesen)/Cnidion (Brenndolden-Stromtalwiesen)<br />

bzw. Calthion (Sumpfdotterblumen-Feuchtwiesen). Entsprechende<br />

Pflanzengesellschaften sind in den vergangenen Jahrzehnten in<br />

<strong>Sachsen</strong> stark zurückgegangen.<br />

Mittlere Artenzahlen: 29 Arten in Vegetationsaufnahmen auf geförderten<br />

Flächen, gegenüber 20 Arten auf Vergleichsflächen<br />

Mittelwert der Gesamtartenlisten: 63 Arten auf geförderten Flächen<br />

gegenüber 43 Arten auf Vergleichsflächen<br />

Mittlere Artenzahlen: 22 Arten in Vegetationsaufnahmen auf geförderten<br />

Flächen, gegenüber 13 Arten auf Vergleichsflächen<br />

Mittelwert der Gesamtartenlisten: 53 Arten auf geförderten Flächen<br />

gegenüber 41 Arten auf Vergleichsflächen<br />

Arten der extensiv genutzten, höherwüchsigen Vegetationsbestände<br />

nahezu ausschließlich auf NAK-Flächen nachgewiesen. Stetigeres<br />

und häufigeres Auftreten des Wiesengrashüpfers (Chorthippus<br />

dorsatus) als Extensivierungsanzeigers auf NAK Flächen.<br />

Deutlich höhere mittlere Artenzahlen und mittlere rote Liste Artenzahlen<br />

auf NAK Flächen (vgl. Anhang 5.3.4.8)<br />

Jeweils etwa 1 Art mehr als auf Vergleichsfläche, höherer mittlerer<br />

Anteil Rote Liste Arten (1,6 NAK : 1,0 Vergleich)<br />

Laufkäfer Komplexstudie Auftreten spezialisierterer Arten, Fehlen von Arten mit geringen<br />

Lebensraumansprüchen auf NAK Flächen<br />

Tagfalter Komplexstudie Auftreten von Arten mit spezifischen Anspruchsprofilen, keine solche<br />

Arten auf Vergleichsflächen<br />

Amphibien Komplexstudie Schutz des Sommerlebensraumes von 6 nachgewiesenen Amphibienarten<br />

(darunter 2 des Anhangs IV der FFH Richtlinie) durch<br />

Nutzungspausen<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 170


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.2.A-3 Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die Erhaltung<br />

schutzbedürftiger Arten ausgerichtet worden<br />

Nachfolgende Angaben resultieren vor allem aus den Daten des Grobmonitorings zu NAK<br />

Flächen für deren anzustrebenden Zielzustand konkrete Arten benannt wurden. Die<br />

Auswertungen sind auf diesen Maßnahmekomplex konzentriert, weil sie primär auf den<br />

Arten- und Biotopschutz abzielen. Arten des Bodens bzw. weit verbreitete Arten profitieren<br />

auch von den Maßnahmen im Rahmen des UA und des KULAP. Allerdings ist hier der<br />

Artenschutz nicht primäres Anliegen, sondern der Schutz abiotischer Güter bzw. der Erhalt<br />

der Landschaft und des Landschaftsbildes. Entsprechende Flächenangaben sind daher nur<br />

im Indikator VI.2.A.-3.1. erfasst, aber nicht weiter untersetzt (Ausnahme VI.2.A.-3.1. e).<br />

VI.2.A.-3.1.<br />

Flächen, die insbesondere auf Arten oder Gruppen wild lebender Tiere<br />

ausgerichtet sind<br />

Tab. 5.3.4.33: Landwirtschaftliche Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret<br />

Zielarten genannt wurden<br />

Grobmonitoringfläche<br />

mit<br />

Grobmonitoringfläche<br />

gesamt<br />

mit Zielarten<br />

Anteil der Fläche<br />

Massnahme<br />

Zielarten gesamt<br />

-Nr. NAK - Maßnahme [ha] [ha] [%]<br />

2.1.1 Umwandlung Ackerland in Grünland 86,3 13,5 15,6<br />

2.1.2 Naturschutzgerechte Beweidung 2.736,3 463,8 16,9<br />

2.1.3<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung<br />

(Frischwiese)<br />

1.560,9 395,3 25,3<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung<br />

(Feuchtwiese)<br />

791,8 362,1 45,7<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung<br />

(Bergwiese)<br />

399,0 119,7 30,0<br />

2.1.4 Ackerrandstreifen 25,4 0 0<br />

2.1.5 langfristige Stilllegung von LN 32,0 1,6 5,0<br />

2.1.6 Zwischenstrukturen 5,5 3,8 69,0<br />

2.1.7 Hüteschafhaltung 1.088,0 448,0 41,2<br />

2.1.8 Nasswiesenpflege 501,4 212,4 42,4<br />

2.1.9 Pflege aufgegebener LN 9,0 2,1 23,3<br />

2.1.11 historische Merkmale 8,4 0 0<br />

2.1.12<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Naturschutzgerechte<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

86,5 59,2 68,4<br />

Summe NAK (Stand 2001) 7.330,4 2.081,5 28,4<br />

Insgesamt bestehen für 28,4 % der im Grobmonitoring erfassten NAK-Fläche vertragliche<br />

Vereinbarungen, die insbesondere auf Arten oder Gruppen wild lebender Tiere und Pflanzen<br />

ausgerichtet sind, welche in den vertraglichen Vereinbarungen konkret als Zielarten bzw. -<br />

artengruppen benannt wurden.<br />

darunter:<br />

a) Flächen auf denen weit verbreitete Arten vorkommen<br />

Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen des NAK-Programms sind i.d.R. nicht direkt<br />

auf „weit verbreitete Arten“ ausgerichtet. Gleiches gilt für die anderen UL-Maßnahmen,<br />

die primär auf den abiotischen Umweltbereich zielen. Aus den Programmen sich<br />

ergebende Nebeneffekte erbringen Entlastungen für die biotische Umwelt, die für „weit<br />

verbreitete Arten“ bedeutend sind. Neben den allgemeinen Wirkungen des NAK-<br />

Programms tragen der Ökologische Landbau und die Grünlandförderung im Rahmen des<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 171


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

KULAP zum Artenschutz bei. Damit ergibt sich eine Fläche von ca. 132389,4 ha, die<br />

allgemein auf Arten wirkt.<br />

b) Flächen auf denen besondere Arten vorkommen (Zielarten mit internationalem oder<br />

nationalem Schutzstatus: FFH-RL, VS-RL, BArtSchV bzw. in <strong>Sachsen</strong> seltene oder gefährdete<br />

Arten: Rote Liste <strong>Sachsen</strong> 1-4 bzw. R)<br />

Tab. 5.3.4.34: Landwirtschaftliche Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret<br />

Zielarten genannt wurden, davon Fläche mit Nennung besonderer Arten<br />

Grobmonitoringfläche<br />

mit<br />

Zielarten<br />

Fläche mit<br />

„besonderen“<br />

Arten<br />

Anteil Indikator<br />

Anteil Fläche<br />

mit<br />

„besonderen“<br />

Arten je<br />

Programmpun<br />

kt<br />

NAK - Maßnahme [ha] [ha] [%] [%]<br />

Umwandlung Ackerland in<br />

75,7<br />

13,5 10,2<br />

Grünland<br />

11,8<br />

Naturschutzgerechte<br />

57,3<br />

463,8 266,0<br />

Beweidung<br />

9,7<br />

Naturschutzgerechte<br />

62,0<br />

395,3 245,1<br />

Wiesennutzung (Frischwiese)<br />

15,7<br />

Naturschutzgerechte<br />

82,3<br />

Wiesennutzung<br />

362,1 297,9<br />

37,6<br />

(Feuchtwiese)<br />

Naturschutzgerechte<br />

60,7<br />

119,7 72,7<br />

Wiesennutzung (Bergwiese)<br />

18,2<br />

Ackerrandstreifen 0 0 0 0<br />

langfristige Stilllegung von LN 1,6 1,6 100 5,0<br />

Zwischenstrukturen 3,8 3,8 99,2 69,1<br />

Hüteschafhaltung 448,0 387,9 86,6 35,7<br />

Nasswiesenpflege 212,4 183,4 86,3 36,6<br />

Pflege aufgegebener LN 2,1 2,1 98,5 23,3<br />

historische Merkmale 0 0 0 0<br />

Naturschutzgerechte<br />

95,4<br />

59,2 56,5<br />

65,3<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

Summe 2.081,5 1.527,0 73,4 20,8<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Zu der landwirtschaftlichen Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret Zielarten<br />

benannt wurden (Tab. 5.3.4.34), sind für 73,4 % besondere Arten als Zielarten benannt. Das<br />

entspricht einem Anteil von 20,8 % der insgesamt im Grobmonitoring erfassten Fläche im<br />

Programmteil NAK. Hierbei zeichnen sich insbesondere Hüteschafhaltung,<br />

Naturschutzgerechte Feuchtwiesennutzung und Nasswiesenpflege als Programmpunkte<br />

aus, die einen beträchtlichen Anteil der NAK-Förderfläche einnehmen und zusätzlich auf<br />

Grund der vergleichsweise häufigen Nennungen von besonderen Arten als Zielarten eine<br />

Funktion zum Schutz oder zur Förderung dieser Arten übernehmen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 172


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Flächen auf denen im Rückgang befindliche Arten vorkommen<br />

Tab. 5.3.4.35: Landwirtschaftliche Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret<br />

Zielarten genannt wurden, davon Fläche mit im Rückgang befindlichen<br />

besonderen Arten (Arten, die nach den RL <strong>Sachsen</strong>s als „vom Aussterben bedroht“<br />

(Kategorie 1), „stark gefährdet“ (Kategorie 2) oder „gefährdet“ (Kategorie 3) gelten)<br />

Grobmonitoringfläche<br />

mit<br />

Zielarten gesamt<br />

Fläche mit „im<br />

Rückgang befindlichen“<br />

Arten<br />

Anteil Teilindikator<br />

NAK - Maßnahme [ha] [ha] [%]<br />

Umwandlung Ackerland in<br />

Grünland<br />

13,5 7,9 58,5<br />

Naturschutzgerechte Beweidung 463,8 244,4 52,7<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Frischwiese)<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Feuchtwiese)<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Bergwiese)<br />

395,3 238,0 60,2<br />

362,1 270,5 74,7<br />

119,7 72,7 60,7<br />

langfristige Stilllegung von LN 1,6 0,4 25,0<br />

Zwischenstrukturen 3,8 3,8 100,0<br />

Hüteschafhaltung 448,0 387,9 86,6<br />

Nasswiesenpflege 212,4 182,9 86,1<br />

Pflege aufgegebener LN 2,1 2,1 100,0<br />

naturschutzgerechte<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

59,2 56,5 95,4<br />

Summe 2.081,5 1.467,0 70,5<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Zu der landwirtschaftlichen Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret Zielarten<br />

genannt wurden (Tab. 5.3.4.35), wurden bei den Zielsetzungen auf 70,5 % der Fläche im<br />

Rückgang befindliche besondere Arten als Zielarten benannt. Das entspricht einem Anteil<br />

von 20,0 % der insgesamt im Grobmonitoring erfassten Fläche im NAK-Teilprogramm.<br />

c) Flächen mit Arten, deren Populationen stabil oder zunehmend sind<br />

Tab. 5.3.4.36: Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret spezielle Zielarten genannt<br />

wurden, davon Fläche mit zunehmenden besonderen Arten (Arten, die im Zuge der<br />

Neufassung der RL in <strong>Sachsen</strong> eine Herabstufung des Gefährdungsgrades erfahren<br />

haben)<br />

Grobmonitoringfläche<br />

mit<br />

Zielarten gesamt<br />

Fläche mit<br />

„zunehmenden“<br />

Arten<br />

Anteil Teilindikator<br />

NAK - Maßnahme [ha] [ha] [%]<br />

Umwandlung Ackerland in<br />

Grünland<br />

13,5 3,0 22,2<br />

Naturschutzgerechte Beweidung 463,8 129,6 27,9<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Frischwiese)<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Feuchtwiese)<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Bergwiese)<br />

395,3 152,4 38,6<br />

362,1 120,8 33,4<br />

119,7 5,1 4,3<br />

langfristige Stilllegung von LN 1,6 1,2 75,0<br />

Hüteschafhaltung 448,0 383,9 85,7<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 173


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Weiter Tab. 5.3.4.36<br />

Nasswiesenpflege 212,4 69,1 32,5<br />

naturschutzgerechte<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

59,2 51,4 86,8<br />

Summe 2.075,6 916,5 44,2<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Zu der landwirtschaftlichen Fläche, für die im anzustrebenden Zustand konkret Zielarten<br />

genannt wurden (Tab. 5.3.4.35), wurden bei den Zielsetzungen auf 44,0 % der Fläche<br />

zunehmende besondere Arten als Zielarten benannt. Dies betrifft 12,5 % der gesamten im<br />

Grobmonitoring erfassten Fläche.<br />

d) Flächen mit Bodenorganismen<br />

Bodenorganismen sind in den Programmen des <strong>EPLR</strong> nicht definitiv als Zielarten erfasst<br />

und die Maßnahmen sind nicht spezifisch auf diese Organismengruppe ausgerichtet.<br />

Effektive Wirkungen auf Bodenorganismen ergeben sich aber begleitend aus der<br />

Förderung ökologischer Anbauverfahren (HÜLSBERGEN et.al., 2000) und von Maßnahmen<br />

des Bodenschutzes (vgl. Tab. 5.3.4.30 und Abb. 5.3.4.13). Diese Organismen sind zur<br />

Aufrechterhaltung der funktionalen Wirkungsbezüge (Stoff- und Energieumsetzung) in<br />

den Agrarökosystemen unverzichtbar, zählen aber nicht zu den schutzbedürftigen Arten.<br />

e) Flächen, auf denen Arten vorkommen, die in internationalen Listen bedrohter<br />

Arten aufgeführt sind (Arten, die nach der Vogelschutz- Richtlinie (Anhang I) und der<br />

FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) geschützt sind)<br />

Tab. 5.3.4.37: Landwirtschaftliche Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret<br />

Zielarten genannt wurden, davon Fläche mit in internationalen Listen der<br />

bedrohten Arten aufgeführten Arten<br />

Grobmonitoringfläche<br />

mit Zielarten<br />

gesamt<br />

Gesamtfläche mit<br />

Arten „internationaler<br />

Listen<br />

bedrohter Arten“<br />

Anteil Teilindikator<br />

NAK - Maßnahme [ha] [ha] [%]<br />

Umwandlung Ackerland in<br />

Grünland<br />

13,5 7,9 58,5<br />

Naturschutzgerechte<br />

Beweidung<br />

463,8 98,6 21,3<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Frischwiese)<br />

395,3 156,3 39,5<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Feuchtwiese)<br />

362,1 201,2 55,6<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Bergwiese)<br />

119,7 52,6 43,9<br />

langfristige Stilllegung von LN 1,6 1,6 100,0<br />

Zwischenstrukturen 3,8 2,1 55,3<br />

Hüteschafhaltung 448,0 379,0 84,6<br />

Nasswiesenpflege 212,4 136,0 64,0<br />

Pflege aufgegebener LN 2,1 2,1 100,0<br />

Naturschutzgerechte<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

59,2 20,6 34,8<br />

Summe 2.081,5 1.058,0 50,8<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 174


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Zu der landwirtschaftlichen Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret Zielarten<br />

genannt wurden (Tab. 5.3.4.38), wurden bei den Zielsetzungen auf 50,8 % der Fläche in<br />

internationalen Listen der bedrohten Arten aufgeführte besondere Arten benannt. Insgesamt<br />

betrifft dies 14,4 % der gesamten im Grobmonitoring erfassten Fläche.<br />

Neben der Sichtung der Vertragsunterlagen in Hinsicht auf die Nennung international<br />

geschützter Arten, wurde zusätzlich ein geografischer Verschnitt der Förderflächen (NAK)<br />

mit den Vorkommensnachweisen international geschützter Arten vorgenommen. Das<br />

Vorkommen entsprechender Arten des FFH Anhanges II und IV sowie der<br />

Vogelschutzrichtlinie auf NAK Flächen sind der Tab. 5.3.4.38 zu entnehmen.<br />

Tab. 5.3.4.38:NAK-Flächen, die gemäß geografischer Verschneidung von Arten genutzt werden,<br />

die unter internationalem Schutz stehen<br />

Erfassung<br />

in internationalen<br />

Grobmonitoring<br />

Listen*<br />

FFH II FFH IV VSR<br />

Bezeichnung [ha] [ha] [%] [%] [%] [%]<br />

Umwandlung Ackerland in<br />

Grünland<br />

86,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Naturschutzgerechte<br />

Beweidung<br />

2736,3 169,8 6,2 2,5 1,6 2,1<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Frischwiese)<br />

1560,9 173,8 11,1 9,9 1,3 2,9<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Feuchtwiese)<br />

791,8 132,1 16,7 9,4 6,1 1,7<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Bergwiese)<br />

399,0 13,9 3,5 0,0 3,5 0,0<br />

Ackerrandstreifen 25,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

langfristige Stilllegung von LN 32,0 3,0 9,2 0,0 0,0 9,2<br />

Zwischenstrukturen 5,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Hüteschafhaltung 1088,0 536,3 49,3 41,2 25,5 48,0<br />

Nasswiesenpflege 501,4 94,8 18,9 8,7 3,1 12,8<br />

Pflege aufgegebener<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

9,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

historische Merkmale 8,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

naturschutzgerechte<br />

86,5 1,4 1,7 1,7 0,0 0,0<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

Summe 7330,4 1124,9 15,3 10,8 5,7 9,6<br />

*Jede Fläche wird unabhängig von Mehrfachnennungen nur einmal gewertet<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Vorkommen von Arten des FFH-Anhangs II sind für 10,8 % der im Grobmonitoring erfassten<br />

Fläche bekannt, Vorkommen von Arten des FFH-Anhangs IV für 5,7 % und Vorkommen von<br />

Arten der Vogelschutzrichtlinie für 9,6 % der Fläche.<br />

VI.2.A.-3.2. Entwicklung der Populationen spezifischer Arten auf den geförderten<br />

landwirtschaftlichen Flächen<br />

Über die Entwicklung der Populationen spezifischer Arten auf den geförderten<br />

landwirtschaftlichen Flächen kann gegenwärtig noch keine erschöpfende Auskunft gegeben<br />

werden. Jedoch ist von positiven Auswirkungen der Maßnahmen auf eine Vielzahl von Arten<br />

auszugehen, was durch das Vorkommen naturschutzfachlich wertvoller Arten auf den<br />

Vertragsflächen belegt wird (siehe auch Tab. 5.3.4.38). Über die konkret benannten Zielarten<br />

der NAK-Verträge hinaus, kann die Erhaltung oder Neuschaffung geeigneter Lebensräume<br />

für viele weitere Arten unterstützend wirken. Die Auswertung in Anhang 5.3.4.9 ermittelt den<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 175


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Umfang potenziell vorteilhafter Maßnahmen für eine Auswahl weiterer Arten und greift dafür<br />

auf Verbreitungsgebiete von Arten des Artenkorbes (Anhang des <strong>EPLR</strong>) zurück, die im<br />

Rahmen des Vertragsnaturschutzes besonders gefördert werden können und sollen. Im<br />

Artenkorb werden Tierarten mit nationalem und/oder internationalem Schutzstatus aufgeführt<br />

sowie solche, die im Freistaat <strong>Sachsen</strong> besonders bedroht sind. Hinweise zur<br />

Populationsentwicklung ergeben sich aus Komplex- bzw. Einzelfallstudien, wobei die<br />

derzeitigen Daten die Ersterfassungen darstellen. Mit dem methodischen Ansatz des lokalen<br />

Flächenvergleiches (mit bzw. ohne Fördermaßnahme) ergeben sich bereits Hinweise auf die<br />

Habitateignung der Förderflächen für ausgewählte Arten. Sie werden im Folgenden anhand<br />

einer Einzelfallstudie zur Hüteschafhaltung dargestellt. Ergebnisse weiterer Untersuchungen<br />

zu Maßnahmen der naturschutzgerechten Ackerbewirtschaftung und Grünlandförderung<br />

(Komplexstudie) finden sich in LfUG 2002.<br />

Die Bedeutung des NAK-Programms für spezifische Arten konnte im Rahmen einer<br />

Einzelfallstudie zum Programmpunkt Hüteschafhaltung belegt werden. Im Naturschutzgebiet<br />

„Großer Weidenteich“ (Vogtland) wird artenreiches Grünland unterschiedlicher Feuchtegrade<br />

unter dem NAK-Programmpunkt Hüteschafhaltung beweidet. Die Beweidung dient v. a. der<br />

Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustandes der Schutzgebietsflächen.<br />

Tab. 5.3.4.39: Heuschrecken auf gehuteten Flächen im NSG Großer Weidenteich<br />

RL <strong>Sachsen</strong> N 1 N 2 N 3 N 4<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name<br />

1994<br />

Warzenbeißer Decticus verrucivorus 2 2 1 1<br />

Gefleckte Keulenschrecke Myrmeleotettix maculatus R 2 1 1<br />

Bunter Grashüpfer Omocestus viridulus R 2 2 2 2<br />

Legende Dichteklassen pro Probefläche von 100 m²: 1= 1 Individuum, 2= 2-5 Ind., 3= 6-20 Ind., 4= 21-50 Ind.<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Tab. 5.3.4.40: Tagfalter auf gehuteten Flächen im NSG Großer Weidenteich<br />

Deutscher Name<br />

Wissenschaftlicher RL <strong>Sachsen</strong> N 1 N 2 N 3 N 4<br />

Name 1994<br />

Kleiner Magerrasen- Boloria dia 2 1 1 1<br />

Perlmutterfalter<br />

Rundaugen-Mohrenfalter Erebia medusa 2 1 1<br />

Lilagold-Feuerfalter Lycaena<br />

2 1 1<br />

hippothoe<br />

Legende Dichteklassen pro Probefläche von 100 m²: 1= 1 Individuum, 2= 2-5 Ind., 3= 6-20 Ind., 4= 21-50 Ind.<br />

N = Nr. der Probefläche<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Tab. 5.3.4.41: Beobachtung von Vögeln auf Flächen im NSG Großer Weidenteich (maximal<br />

beobachtete Anzahl)<br />

RL <strong>Sachsen</strong> Tf1 Tf2 Tf3 NV1 NV2<br />

Deutscher<br />

Name<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name 1999 gehutet gehutet gehutet ungehutet ungehutet<br />

Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 2 3 1<br />

Kiebitz Vanellus vanellus 2 1<br />

Neuntöter Lanius collurio 4 8 5<br />

Rebhuhn Perdix perdix 2 1<br />

Rohrweihe Circus aeruginosus N 1<br />

Wachtel Coturnix coturnix 3 2 2<br />

Weißstorch Ciconia ciconia 3 N<br />

Legende: N = Nahrungsgast, Tf = gehuteteTeilfläche, NV = nicht gehutete Vergleichsfläche<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Bei einem Vergleich der Artenzahlen gefährdeter bzw. geschützter Arten auf den<br />

Förderflächen und unbeweideten Vergleichsflächen zeigten sich bei drei von fünf<br />

untersuchten Artengruppen deutliche Hinweise darauf, dass die Hüteschafhaltung zur<br />

Förderung spezifischer Arten beiträgt. Auf den entsprechenden, nicht beweideten Flächen<br />

konnten hingegen kaum wertgebende Arten nachgewiesen werden. Die Vorkommen auf den<br />

gehuteten Flächen ist für die Artengruppen Heuschrecken, Tagfalter und Vögel in den<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 176


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

folgenden Tab. 5.3.4.39 bis 41 beispielhaft dargestellt. Aus den Erfassungsergebnissen zur<br />

Flora und zu Laufkäfern ergaben sich keine nennenswerten Unterschiede im Hinblick auf<br />

spezifische Arten. Es steht aber zu erwarten, dass im Zuge der vorgesehenen<br />

Wiederholungsuntersuchungen auch für diese Arten eindeutige Ergebnisse im Hinblick auf<br />

eine positive Wirkung der Bewirtschaftungsmaßnahmen nach NAK zu verzeichnen sein<br />

werden.<br />

Bei den Heuschrecken kamen auf den NAK-Flächen im Mittel drei Arten der Roten Liste<br />

<strong>Sachsen</strong> (BÖRNER, 1994) (insgesamt fünf Rote-Liste-Arten) vor, auf den Vergleichsflächen<br />

nur 0,5 (insgesamt eine Rote-Liste-Art). An Tagfaltern konnten auf den Förderflächen im<br />

Mittel 5,3 gefährdete Arten der Roten Liste <strong>Sachsen</strong> (REINHARDT, 1998) nachgewiesen<br />

werden (insgesamt neun Rote Liste Arten) und zusätzlich sechs nach BArtSchV besonders<br />

geschützte; auf den Vergleichsflächen keine Rote Liste Art und nur vier nach BArtSchV<br />

besonders geschützte Arten.<br />

Vogelarten – von Brutvögeln bis Nahrungsgästen - konnten auf NAK-Flächen insgesamt<br />

sechs der Roten Liste <strong>Sachsen</strong> (RAU et al. 1999) nachgewiesen werden. Arten der EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie (Neuntöter [Lanius collurio], Rohrweihe [Circus aeruginosus] und<br />

Weißstorch [Ciconia ciconia]) wurden ausschließlich auf den beweideten Förderflächen<br />

angetroffen, wobei der Neuntöter (Lanius collurio) sicherer Brutvogel war (mehrere Brutpaare<br />

mit Jungen) und die Rohrweihe (Circus aeruginosus) zweimal zur Brutzeit beobachtet wurde.<br />

Die Bedeutung von NAK-Flächen als Teillebensraum für die Herpetofauna konnte in der<br />

Komplexstudie Luppeaue für Flächen der Naturschutzgerechten Wiesennutzung<br />

(Feuchtwiese) aufgezeigt werden.<br />

Tab. 5.3.4.42: Nutzung der NAK- und der Vergleichsflächen als Teilhabitat durch Herpeten im<br />

Gebiet der Komplexstudie Luppeaue<br />

Deutscher Name<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

NAK-Flächenkomplex<br />

Vergleichsflächen<br />

1a, b 2 bis 9 10a, b V 1 V 2 V 3 V 4<br />

Erdkröte Bufo bufo II I I<br />

Teichfrosch Rana esculenta V II I I<br />

Moorfrosch Rana arvalis I I II<br />

Laubfrosch Hyla arborea I IV I<br />

Teichmolch Triturus vulgaris I I I<br />

Waldeidechse Lacerta vivipara II<br />

I = 1 Expl.; II = 2 ang-10 Expl.; III = 10-20 Expl.; IV = 20-50 Expl.; V = > 50 Expl./1.000m 2<br />

(= maximale Anzahl pro Begehung etroffener Individuen)<br />

Die NAK-Flächen (Landhabitat) und ihr unmittelbares Umfeld (Laich- und Landhabitat) sind<br />

insbesondere für den Laubfrosch (Hyla arborea) von Bedeutung (Art des FFH-Anhangs IV).<br />

Die Art besitzt im Gebiet einen überregionalen Verbreitungsschwerpunkt. Sie gilt hier als<br />

besonders typisch und charakterisiert zugleich die herausragende Strukturvielfalt sowie die<br />

Komplexität der hier noch vorzufindenden Auen-Lebensräume. Hervorzuheben sind ferner<br />

die mehrfachen Nachweise des Moorfroschs (Rana arvalis) - ebenfalls eine typische Art des<br />

Gebietes sowie des FFH-Anhangs IV, die infolge großräumiger Grundwasserabsenkungen in<br />

den 1980er und 90er Jahren stark abgenommen hat und sich erst in jüngster Zeit wieder in<br />

Ausbreitung befindet (u. a. GROßE et al. 1993, PHI 2002). Im Bereich der Vergleichsflächen<br />

konnten keine naturschutzfachlich relevanten Amphibien nachgewiesen werden.<br />

Wertung der Befunde<br />

Mit insgesamt 651.005 ha Fläche im Jahr 2002 wurde ein sehr großer Flächenanteil<br />

ausgewiesen, auf dem durch Verzicht bzw. Reduktion des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Betriebsmittel positive Auswirkungen auf Flora und Fauna zu erwarten sind. Gegenüber der<br />

Ausgangslage im Jahr 1999 bedeutet dieser Flächenumfang eine Steigerung um 10 %,<br />

wobei Maßnahmen des KULAP zugunsten des NAK umgeschichtet wurden. Der benannte<br />

Flächenumfang ist in seiner Wirkung auf die biotische Umwelt aber sehr differenziert zu<br />

sehen, was in den Zielstellungen und der Ausrichtung der Programme bzw. Maßnahmen<br />

begründet ist, die schwerpunktmäßig auf Boden- und Wasserschutz abzielen aber die<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 177


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Artenvielfalt indirekt begünstigen. Entsprechend sind die Interaktionen zwischen Maßnahme<br />

und Artenvielfalt nur mehr oder weniger deutlich nachzuweisen. Aus bekanntem Wissen zum<br />

Massenwechsel von Tieren, Pflanzen und zum Artenschutz ist zu schlussfolgern, dass<br />

Maßnahmen des reduzierten und gezielten Einsatzes von Pflanzenschutzmittel speziell für<br />

Arten Vorteile erbringen, die direkt an das Feld gebunden sind, wobei vorstehende<br />

Ergebnisse belegen, dass sowohl die Straten Boden und Krautschicht und das Wasser<br />

(wenn in der Umgebung vorhanden) entlastet werden. Damit erhöht sich die<br />

Umweltkapazität für entsprechende Arten. In Bezug zur Düngung ergeben sich besondere<br />

Vorteile für an das Feld angrenzenden Pflanzengesellschaften oder das Grünland, denn eine<br />

verminderte N-Versorgung verhindert oder begrenzt die Ausbreitung von Nitrophyten.<br />

Entsprechende Hinweise zeigen sich in den KULAP-Ergebnissen. Maßnahmen des<br />

ökologischen Anbaus wirken verstärkt in die beschriebenen Richtung, was durch viele<br />

Untersuchungen belegt ist (z.B. HÜLSBERGEN et al. 2000). Hinzu kommt, dass Maßnahmen<br />

des UA von Sonderkulturen (Wein) sich auf klimatisch begünstigten Regionen erstrecken<br />

und dort siedelnde Arten Schutz erfahren. Insgesamt ist festzustellen, dass die<br />

Fördermaßnahmen besonders das Arteninventar der Agrarfläche stärkt und damit erhöhte<br />

funktionale Leistungen des Agrarökosystems (Stärkung der Selbstregulation) angeregt<br />

werden. Belege zeigen sich besonders in der mikrobiellen Leistung des Bodens und den<br />

Regenwürmern. Somit werden entscheidende biotische Leistungen im Sinne der Stärkung<br />

der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Produktionsprozesse erbracht. Daneben existieren<br />

Befunde, dass entsprechende Bodennutzungsformen (vermiedener Betriebsmitteleintrag,<br />

Mulchverfahren, Zwischenfrüchte usw.) auch das Auftreten seltener Arten fördert (BASEDOW<br />

1987; HÜLSBERGEN & DIEPENBROCK 2000; PFIFFNER 1996).<br />

Ein qualitativ anderer Beitrag zum Arterhalt wird über Maßnahmen erreicht, die den<br />

Strukturreichtum der Agrarlandschaft fördern, indem wichtige Siedlungshabitate wieder<br />

geschaffen oder erhalten werden. Dies wird speziell durch die Förderung der Umwandlung<br />

von Acker- in naturschutzgerecht bewirtschaftetes Grünland, der Anlage von<br />

Zwischenstreifen auf dem Ackerland, der Pflege von Streuobstwiesen und der<br />

Naturschutzgerechten Ackerbewirtschaftung geleistet. Neben einer Beeinflussung<br />

„allgemeiner Arten“ wird durch eine verbesserte Umweltkapazität der Landschaft auch<br />

besonders der Lebensraum für seltene Arten erweitert. Die vorgewiesenen<br />

Untersuchungsergebnisse weisen bereits in diese Richtung. Einschränkend muss aber<br />

berücksichtigt werden, dass den bisher erkennbaren Unterschieden zwischen<br />

Vergleichsflächen relativ kurze Untersuchungszeiträume bzw. Ersterfassungen zugrunde<br />

liegen, die z.T. auch aus Nutzungsformen vor Beginn der aktuellen Förderperiode<br />

resultieren. Die aufgezeigten Tendenzen müssen daher durch mittel- und langfristige<br />

Fortsetzung der Untersuchungen abgesichert werden. Bei der Dateninterpretation ist auch zu<br />

bedenken, dass vielfach der Erhalt bestehender Populationsdichten als Wirkungsnachweis<br />

zu verstehen ist. Für das gesamte Maßnahmenangebot im <strong>EPLR</strong> ist mit Blick auf den<br />

Artenschutz festzustellen, dass<br />

− ein bedeutender Anteil der Maßnahmen mit hoher Flächenwirkung sich allgemein auf<br />

Arten günstig auswirken können und die Funktion des Naturhaushaltes innerhalb der<br />

Agrarlandschaft gestärkt wird.<br />

− ein sehr flexibles Maßnahmeangebot im NAK besteht, welches sowohl das Grünland,<br />

Ackerstandorte als auch Teiche einschließt, und damit sehr zielgerichtet auf<br />

naturschutzfachlich interessante Arten ausgerichtet werden kann.<br />

− deutliche Anzeichen dafür existieren, dass alle im NAK angebotenen Maßnahmen<br />

tatsächlich Wirkungseffekte auf Arten und Populationen spezifischer Arten entfalten und<br />

ihre Inhalte aus naturschutzfachlicher Sicht richtig sind.<br />

− der Vergleich der ersten zwei Aufnahmedurchgänge der KULAP-Begleitung bereits<br />

andeutet, dass sich die Maßnahmen hinsichtlich des Erhaltes des biotischen Wertes des<br />

Grünlandes positiver als die konventionelle Nutzung auswirken.<br />

− Agrarumweltprogramme für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele ein geeignetes<br />

Werkzeug darstellen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 178


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

−<br />

das den Aussagen hinterlegte Methodenkonzept zum Wirkungsnachweis auf Arten<br />

(Grobmonitoring, Detailmonitoring, Komplexstudie, Fallstudie, Dauertestflächen) eine gut<br />

handhabbare (im Sinne von Aufwand und Nutzen) Grundlage für die weitere Arbeit<br />

darstellt.<br />

5.3.4.4 Schutz von Habitaten auf landwirtschaftlichen Flächen und Verbesserung<br />

der Umweltinfrastruktur (Frage VI.2.B.)<br />

Frage VI.2.B.: In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt aufgrund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhalten oder verbessert worden, indem ...<br />

- für die Natur sehr wichtige Habitate auf landw. Flächen erhalten,<br />

- Umweltinfrastrukturen geschützt oder verbessert oder an landwirtschaftliche<br />

- Flächen angrenzende Feuchtgebiete bzw. aquatische Habitate geschützt wurden<br />

(Habitatvielfalt)?<br />

VI.2.B-1.<br />

VI.2.B.-1.1.<br />

Habitate die für die Natur sehr wichtig sind, sind auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen erhalten worden<br />

Habitate auf landwirtschaftlichen Flächen, die für die Natur sehr wichtig sind und<br />

durch Fördermaßnahmen geschützt werden<br />

Umfang der Maßnahmen<br />

Allein auf der Grundlage der Förderstatistik ist eine örtliche Flächenzuordnung nicht möglich.<br />

Eine genauere Schätzung der abgefragten Flächenanteile kann nur auf einem<br />

geographischen Verschnitt der Förderflächen mit den Standorten wichtiger natürlicher<br />

Habitate bzw. Schutzgebietsgrenzen erfolgen. Gegenwärtig ist dieser Zusammenhang nur<br />

für NAK-Flächen hergestellt, da sie auf den Arten- und Habitatschutz zielgerichtet wirken und<br />

hier für einen Teil der Flächen geografische Koordinaten vorliegen. Nachfolgende<br />

Flächenangaben, soweit überhaupt möglich, sind zunächst relativ grobe Schätzung auf Basis<br />

der -Daten und den geförderten Maßnahmen des <strong>EPLR</strong>. In der Tab. 5.3.4.42 und 43 werden<br />

Daten des NAK-Teils zusammenfassend dargestellt, da hier ein Flächenverschnitt bereits<br />

erfolgte. Eine detaillierte Aufgliederung der Flächenzuordnung zu wichtigen Habitaten findet<br />

sich im „Bericht zu den naturschutzfachlichen Begleituntersuchungen zur Evaluierung des<br />

Programmteils E (NAK) im Rahmen der EU-Agrarumweltmaßnahmen im Freistaat <strong>Sachsen</strong>“.<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

16.621 27.354 33.956<br />

(ha)<br />

KULAP II –<br />

Maßnahmen 1.356 1.210 1.125<br />

(nach VO<br />

2078/92)<br />

Streuobstwiesen<br />

Pflege aufgeg. 532 165 188<br />

Flächen<br />

20 jähr.<br />

191 169 190<br />

Ackerstillegung<br />

Ackerrandstreifen 236 210 185<br />

Teichpflege 1.593 1.402 821<br />

Naturschutzger. 8.804 9.336 6.585<br />

Beweidung<br />

Naturschutzger. 2.780 2.779 1.506<br />

Wiesennutzung<br />

Hüteschafhaltung 1.330 1.482 1.039<br />

NAK ges Fläche. 10.601 22.315<br />

% zu BB 100 164,6 204,3<br />

BB = Bezugsbasis Quelle: SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 179


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

darunter:<br />

(a) Habitate, die sich auf Grund einer spezifischen Flächennutzung oder<br />

herkömmlicher Bewirtschaftungssysteme gebildet haben<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

12.940 23.926 31.533<br />

(b)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Habitate, die sich auf Grund der Verhinderung von Überwucherung der Flächen<br />

oder der Aufgabe der Flächen gebildet haben<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

3.445 10.537 11.493<br />

(c)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Habitate in Gebieten, die unter Natura 2000-Gebiete fallen<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

2.867,7*<br />

*Flächenangabe enthält nur NAK-Maßnahmen ohne Teichbewirtschaftung. Stand im Jahr 2002 unter Einschluß<br />

aller bestehenden Förderverträge der Vorjahre. Datengrundlage: NAK-Grobmonitoring<br />

(d)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

(e)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Habitate, die insbesondere von spezifischen Arten oder Artengruppen genutzt<br />

werden<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

15.100 25.408 32.217<br />

Habitate, die auf maßgeblicher geographischer Ebene als selten einzustufen sind<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

315 632 953<br />

Zuordnung von NAK-Flächen auf die Indikatoren VI.2.B-1.1a-e (vorstehende Fragen) in den<br />

wichtigsten Naturräumen des Freistaats <strong>Sachsen</strong><br />

Tab. 5.3.4.43: Für die Natur sehr wichtige Habitate auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch<br />

NAK geschützt werden (Fläche in ha im Jahr 2001) und ihre Verteilung auf die<br />

sächsischen Naturregionen<br />

Gesamtsumme<br />

Sächsisch-<br />

Niederlausitzer<br />

Heideland<br />

Sächsische<br />

Lößgefilde<br />

Sächsisches<br />

Bergland und<br />

Mittelgebirge<br />

Bezeichnung [ha] [ha] [ha] [ha]<br />

Umwandlung Ackerland in<br />

Grünland<br />

324,2 48,5 83,8 191,8<br />

Naturschutzgerechte Beweidung 6.256,7 679,1 1.717,5 3.860,1<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Frischwiese)<br />

3.166,6 499,1 849,7 1817,9<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Feuchtwiese)<br />

1.115,6 446,5 217,7 451,4<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Bergwiese)<br />

804,7 27,5 777,3<br />

Ackerrandstreifen 25,4 0,6 2,1 22,7<br />

langfristige Stilllegung von LN 58,8 2,5 22,9 33,5<br />

Zwischenstrukturen 6,9 3,2 2,8 0,9<br />

Hüteschafhaltung 1.786,7 725,2 286,6 774,9<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 180


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Gesamtsumme<br />

Sächsisch-<br />

Niederlausitzer<br />

Heideland<br />

Sächsische<br />

Lößgefilde<br />

Sächsisches<br />

Bergland und<br />

Mittelgebirge<br />

Bezeichnung [ha] [ha] [ha] [ha]<br />

Nasswiesenpflege 766,0 194,7 215,0 356,3<br />

Pflege aufgegebener<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

41,8 0,8 0,9 40,0<br />

Streuobstwiesenpflege 474,7 30,3 363,3 81,0<br />

historische Merkmale 43,9 3,5 40,5<br />

naturschutzgerechte<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

118,1 35,2 44,3 38,6<br />

Naturschutzgerechte<br />

Teichbewirtschaftung<br />

5.818,9 4.302,2 1.362,1 154,6<br />

Summe 20.809,1 6.968,0 5.199,6 8.641,5<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Tab. 5.3.4.44: Flächenuntergliederung entsprechend den Indikatoren VI.2.B-1.1a-e für NAK-<br />

Maßnahmen<br />

Indikator<br />

Bezugs-<br />

Summe<br />

Anteil<br />

Teilindikator<br />

Indikatorsumme<br />

Sächsisch-<br />

Niederlausitzer<br />

Heideland<br />

Sächsische<br />

Lößgefilde<br />

Sächsisches<br />

Bergland<br />

und<br />

Mittelgebirge<br />

[ha] [ha] [%] [ha] [ha] [ha]<br />

VI.2.B-1.1a 20.809,1 20.750,2 99,7 7.777,0 5.821,1 8.655,6<br />

VI.2.B-1.1b 20.809,1 7.750,1 37,2 5030,7 1675,9 1043,5<br />

VI.2.B-1.1c 7.330,4 2.867,1 39,1 - - -<br />

VI.2.B-1.1d 7.330,4 1,527,0 20,8 - - -<br />

VI.2.B-1.1e 7.330,4 1.945,5 26,5 - - -<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Vorstehende Flächenangaben beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf potenzielle<br />

„Habitatwirkungen“, die sich allein aus der Anwendung der aufgeführten Fördermaßnahmen<br />

ergeben. Die Flächenzuordnung wurde relativ streng durchgeführt, indem z.B. ökologisch<br />

bewirtschaftete Flächen nicht mit eingeordnet wurden. Die Bedeutung der Habitate bzw. ihre<br />

Qualität für den Agrarraum hängt im Einzelfall von verschiedenen weiteren Faktoren ab. Für<br />

die NAK-Flächen wurden daher über das Grob- und Detailmonitoring Daten erfasst, um<br />

vertiefende qualitative Aussagen über Wirkungseffekte auf die Habitatgüte zu erstellen. Die<br />

Begleitdaten beziehen sich auf Einschätzungen des Flächenzustandes (Ist/Ziel Vergleich),<br />

die Zuordnung der Flächen zu wichtigen Naturregionen oder internationalen Schutzgebieten<br />

und Fallstudien zum Auftreten gefährdeter Vegetationseinheiten.<br />

Der gegenwärtige (Stand 2002) Biotopzustand wurde auf 7330,4 ha der insgesamt 33.956<br />

ha potenziellen Wirkungsfläche auf der Grundlage eines Ist/Ziel Vergleichs ermittelt, wobei<br />

die in Tab. 5.3.4.45 aufgeführten NAK-Maßnahmen enthalten sind.<br />

Im Ergebnis des Grobmonitorings kann festgestellt werden, dass 74,6 % der begutachteten<br />

NAK-Flächen als Entwicklungsflächen (Wertstufe 2-3) und 24,8 % der Flächen (Wertstufe 4<br />

und 5) zum Erhalt des derzeitigen guten Habitatzustands gefördert werden. Somit kann<br />

davon ausgegangen werden, dass NAK-Flächen zum Großteil als naturschutzfachlich<br />

bedeutsam und zu ca. 25 % bereits als wertvoll einzustufen sind.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 181


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.45: Relative Verteilung des Biotopzustandes auf NAK-Maßnahmen über die im<br />

Grobmonitoring erfassten Flächen auf Grundlage einer Ist/Ziel Bewertung<br />

Erfassung<br />

Wertstufe (Ist/Ziel Vergleich)<br />

Grobmonitoring<br />

(%)<br />

Bezeichnung [ha] 1 2 3 4 5<br />

Umwandlung Ackerland in<br />

Grünland<br />

86,3 24,3 35,6 37,5 2,7 0,0<br />

Naturschutzgerechte Beweidung 2736,3 0,2 22,7 66,7 8,9 1,5<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Frischwiese)<br />

1560,9 0,2 21,4 60,0 17,1 1,2<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Feuchtwiese)<br />

791,8 0,1 9,6 64,0 18,3 8,0<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Bergwiese)<br />

399,0 0,3 8,8 65,1 21,7 4,0<br />

Ackerrandstreifen 25,4 4,9 11,5 78,7 4,9 0,0<br />

langfristige Stilllegung von LN 32,0 0,0 62,1 11,8 16,9 9,2<br />

Zwischenstrukturen 5,5 0,0 0,0 10,3 0,0 89,7<br />

Hüteschafhaltung 1088,0 0,4 7,4 33,6 23,9 34,7<br />

Nasswiesenpflege 501,4 1,5 11,2 44,0 26,6 16,7<br />

Pflege aufgegebener<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

9,0 6,7 43,0 26,1 21,0 3,1<br />

historische Merkmale 8,4 0,0 3,4 28,0 4,1 64,4<br />

naturschutzgerechte<br />

Ackerbewirtschaftung<br />

86,5 0,0 10,2 29,0 11,9 49,0<br />

Summe 7330,4 0,6 17,3 57,3 15,8 9,0<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Die Verteilung dieser Flächen auf die drei Naturräume des Freistaates <strong>Sachsen</strong> geht aus der<br />

Tab. 5.3.4.43 hervor.<br />

Die räumliche Verteilung der Fördermaßnahmen lässt für unterschiedliche Programmpunkte<br />

verschiedene Schwerpunkte erkennen. Im Bereich der Naturschutzgerechten<br />

Wiesennutzung und der Naturschutzgerechten Beweidung liegt der Schwerpunkt der<br />

Fördermaßnahmen deutlich in den Regionen des Sächsischen Berglands und der<br />

Mittelgebirge. Damit werden diese Programmpunkte am stärksten in der Naturregion<br />

eingesetzt, die den höchsten Anteil an wertvollen und naturschutzfachlich bedeutsamen<br />

Biotoptypen des Offenlandes aufweist (LfUG, 2002).<br />

Im Programmpunkt Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung liegen die Schwerpunkte der<br />

Förderung in den Sächsischen Lößgefilden und im Bergland, was auch der höheren<br />

Gefährdung des Biotoptyps Extensiv genutzte Äcker in diesen Naturregionen entspricht<br />

(Tiefland Gefährdungsgrad 2; Hügelland und Bergland Gefährdungsgrad 1). Auch im Bereich<br />

der Streuobstwiesenpflege findet der überwiegende Teil der Fördermaßnahmen in der<br />

Naturregion statt, in der die höchste Gefährdungsstufe dieses Biotoptyps vorliegt. Im Bereich<br />

der Sächsischen Lößgefilde, wo Streuobstwiesen als stark gefährdet (Gefährdungsgrad 2)<br />

eingestuft sind, werden 76,6 % der gesamten Streuobstwiesenförderung des NAK-<br />

Programms umgesetzt.<br />

Über den Programmpunkt der Naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung werden knapp<br />

70 % der sächsischen Teichfläche gefördert. Schwerpunktgebiet ist das Sächsisch-<br />

Niederlausitzer Heideland und dort insbesondere der Naturraum der Niederlausitzer Heideund<br />

Teichlandschaft. Von den geförderten Teichen sind (nach einer im Zuge der<br />

Antragstellung durchzuführenden Ersteinschätzung) bereits 67,3 % relativ strukturreich.<br />

Damit ist davon auszugehen, dass über diesen Programmpunkt ein entscheidender Beitrag<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 182


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

zum Erhalt der naturnah ausgeprägten Teiche (mesotrophe naturnahe Teiche RL 1,<br />

eutrophe naturnahe Teiche RL 2) geleistet wird.<br />

Im Rahmen der repräsentativen Detailuntersuchungen konnte die Wertigkeit der Biotope auf<br />

NAK-Flächen in Relation zu Vergleichsflächen über die Kartierung der<br />

Pflanzengesellschaften gezeigt werden. Von den 59 auf Förderflächen vorkommenden<br />

Pflanzengesellschaften ließen sich 80 % gefährdeten Biotoptypen, 73 % geschützten<br />

Biotopen und 24 % Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie zuordnen. Hingegen können die<br />

kartierten Pflanzengesellschaften der Vergleichsflächen deutlich seltener naturschutzfachlich<br />

bedeutenden Lebensräumen zugeordnet werden (Tab. 5.3.4.46).<br />

Tab. 5.3.4.46: Anzahl und Gefährdung der Vegetationseinheiten der Untersuchungsflächen im<br />

Detailmonitoring<br />

NAK-Flächen<br />

(n = 116)<br />

Vergleichsfläche<br />

(n = 29)<br />

Gesamtanzahl, davon 59 8<br />

gefährdet (als Pflanzengesellschaft) 30 (51%) 1 (12%)<br />

Bestandteil gefährdeter Biotoptypen 47 (80%) 4 (50%)<br />

Bestandteil geschützter Biotope 43 (73%) 4 (50%)<br />

Bestandteil der FFH-Richtlinie (Anhang I) 14 (24%) 1 (12%)<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Im Rahmen des Programmpunkts Erhalt historischer Merkmale werden überwiegend die<br />

Pflege und der Erhalt von Steinrücken gefördert. Diese sind typische, historische Elemente<br />

des Ost- und Mittelerzgebirges. Der hohe Anteil von Fördermaßnahmen im Bergland spiegelt<br />

dieses wider.<br />

Die NAK-Flächen, die auf Flächen mit seltenen Habitaten liegen, wurden durch eine<br />

geografische Verschneidung der im Grobmonitoring erfassten Förderflächen mit den<br />

Biotopkomplexen der selektiven Biotopkartierung ermittelt. Die folgende Tabelle stellt den<br />

Anteil der Förderflächen, die zu den seltenen Habitaten zählen, dar.<br />

Tab. 5.3.4.47: NAK-Flächen, die nach geografischer Verschneidung von Arten genutzt werden,<br />

die unter internationalem Schutz stehen (A) oder in einem Komplex der<br />

Selektiven Biotopkartierung liegen (B)<br />

Merkmal<br />

Erfassung Grobmonitoring<br />

In internationalen Listen FFH II FFH IV VSR<br />

[ha] [ha] [%] [%] [%] [%]<br />

A 7.330,4 1124,9 15,3 10,8 5,7 9,6<br />

Erfassung<br />

Grobmonitoring<br />

Seltene Habitate<br />

[ha]<br />

Anteil<br />

[%]<br />

B 7.330,4 1.945,5 26,5<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Insgesamt kann etwas mehr als ein Viertel (26,5 %) der im Grobmonitoring begutachteten<br />

Fläche zu den seltenen Habitaten gerechnet werden. Unter den Programmpunkten<br />

Hüteschafhaltung und Nasswiesenpflege werden am häufigsten seltene Biotope gefördert.<br />

Hier liegen über 50 % der erfassten Fläche in Biotopkomplexen der selektiven<br />

Biotopkartierung. Ein erhöhter Anteil von seltenen Biotopen an der Gesamtförderung kann<br />

auch für die Programmpunkte Naturschutzgerechte Wiesennutzung (Bergwiesen),<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung (Frischwiesen) und Pflege aufgegebener<br />

landwirtschaftlicher Flächen festgestellt werden, bei denen über 25 % der Fläche in einem<br />

Biotopkomplex der selektiven Biotopkartierung liegen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 183


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.2.B.-2<br />

Ökologische Infrastrukturen, einschließlich Ackerrandstreifen (Hecken...)<br />

oder nicht bewirtschaftete Schläge landwirtschaftlicher Flächen, denen<br />

eine Habitatfunktion zukommt, sind geschützt oder verbessert worden<br />

VI.2.B.-2.1. geförderte ökologische Infrastrukturen mit Habitatfunktion oder nicht<br />

bewirtschaftete Flächen, die mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehen<br />

Umfang der Maßnahmen<br />

Allein auf der Grundlage der Förderstatistik ist dieses Kriterium nicht vollständig zu<br />

beantworten. Eine genauere Schätzung der abgefragten Flächenanteile, speziell des<br />

Indikators VI.2.B.-3.1., kann nur auf dem geographischen Verschnitt der Förderflächen mit<br />

den Standorten wichtiger natürlicher bzw. aquatischer Habitate erfolgen. Gegenwärtig ist<br />

diese Gegenüberstellung nur für einen Großteil der NAK-Flächen hergestellt, da diese<br />

Maßnahmen für den Arten- und Habitatschutz zielgerichtet genutzt werden können und für<br />

diese geografische Koordinaten vorliegen. Nachfolgende Flächenangaben, soweit überhaupt<br />

möglich, sind zunächst relativ grobe Schätzung auf Basis der -Daten und den geförderten<br />

Maßnahmen des <strong>EPLR</strong>. In der Tab. 5.3.4.47 werden Daten des UL-Teils NAK<br />

zusammenfassend dargestellt, da hier ein Flächenverschnitt bereits erfolgte. Eine detaillierte<br />

Aufgliederung der Flächenzuordnung zu wichtigen Habitatfunktionen finden sich im „Bericht<br />

zu den naturschutzfachlichen Begleituntersuchungen zur Evaluierung des Programmteils E<br />

(NAK) im Rahmen der EU-Agrarumweltmaßnahmen im Freistaat <strong>Sachsen</strong>“.<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

2.114 2.168 2.341<br />

(ha)<br />

KULAP / NAK<br />

Streuobstwiesen 1.356 1.722 1.600<br />

Pflege aufgeg. 331 203 231<br />

Flächen<br />

20 jähr.<br />

Ackerstillegung 191 169 190<br />

Ackerrandstreifen 236 220 211<br />

Still. Ackerstreifen 2 7<br />

Langf. Still. zur<br />

17 58<br />

Biotopentw.<br />

Erhalt histor.<br />

4 44<br />

Merkmale<br />

% zu BB 100 102,5 110,7<br />

BB = Bezugsbasis<br />

Quelle: SMUL<br />

darunter:<br />

(a)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha/km)<br />

Infrastrukturen/ Flächen, die linienförmige Merkmale aufweisen (Hecken, Mauern<br />

usw.)<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

236 222 218<br />

(b) Infrastrukturen/ Flächen, die nicht bewirtschaftete oder teilweise nicht<br />

bewirtschaftete Schläge aufweisen<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

758 611 697<br />

(c)<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)<br />

Infrastrukturen/ Flächen, die Einzelmerkmale aufweisen<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1.356 1.557 1.644<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 184


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

(d)<br />

Infrastrukturen/ Flächen, mit denen bestehende, für die Natur sehr wichtige<br />

Habitate verbessert werden, indem ihrer Zersplitterung entgegengewirkt wird<br />

Eine Flächenzuordnung für alle Agrarumweltmaßnahmen lässt sich methodisch nicht<br />

realisieren. Angaben zum Programmteil NAK, die auf dem Grobmonitoring und Fallstudien<br />

beruhen, finden sich weiter unten.<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Die vorstehenden Flächenangaben erfassen alle Maßnahmen der Agrarumweltförderung die<br />

potenziell als oder auf ökologische Infrastrukturen wirken und entsprechende Funktionen im<br />

Agrarraum erfüllen. Dabei werden besonders die folgenden Funktionen betrachtet:<br />

− Eignung als Nahrungshabitat und Lebensraum für an landwirtschaftlich geprägte<br />

Lebensräume angepasste Arten<br />

− Eignung als Element im Biotopverbundsystem<br />

− Eignung als Pufferelement / Pufferraum.<br />

Gemäß dieser Zuordnung entfallen ca. 2.341 ha Förderfläche (Stand 2001) auf<br />

entsprechende Funktionen. Im Rahmen des begleitenden Monitorings zu den NAK-<br />

Maßnahmen wurde die funktionale Bedeutung der geförderten Flächen näher betrachtet und<br />

ihre Verteilung über die Naturräume des Landes untersucht. Die Tab. 5.3.4.48 zeigt die<br />

Ergebnisse. Nach relativ strenger Zuordnung werden über das Teilprogramm NAK 650,8 ha<br />

gefördert, die besondere Bedeutung für die ökologische Infrastruktur haben. Der höchste<br />

Anteil der Förderflächen entfällt zumeist auf das Bergland bzw. Mittelgebirge.<br />

Aus verschiedenen Untersuchungen zur Wirkung des NAK (LfUG 2002) werden Ergebnisse<br />

einer Komplexstudie in der Luppeaue und die Bedeutung von Maßnahmen des NAK für den<br />

Funktionserhalt des Naturhaushaltes näher erläutert. Im Rahmen der Studie wurden<br />

insgesamt 17 im Rahmen des NAK-Programms geförderte Standorte, hinsichtlich ihrer<br />

Bedeutung als ökologischer Infrastruktur mit Habitatfunktion, die der Zersplitterung von für<br />

die Natur sehr wichtigen Habitaten entgegenwirken, geprüft. Alle untersuchten Flächen<br />

liegen in einem FFH- bzw. SPA-Gebiet, auf einzelnen Flächen finden sich FFH-<br />

Lebensraumtypen (vgl. Tab. 5.3.4.49 Spalte „FFH/SPA-Gebiet“ bzw. „FFH-Lebensraumtyp“).<br />

Tab. 5.3.4.48: Ökologische Infrastrukturen entsprechend den Indikatoren VI.2.B-2.1a – d und<br />

ihre Verteilung auf die wichtigsten Naturräume (nur Flächen im NAK)<br />

Indikator<br />

Bezugs-<br />

Summe<br />

Anteil<br />

Teilindikator<br />

Indikatorsumme<br />

Sächsisch-<br />

Niederlausitzer<br />

Heideland<br />

Sächsische<br />

Lößgefilde<br />

Sächsisches<br />

Bergland<br />

und<br />

Mittelgebirge<br />

[ha] [ha] [%] [ha] [ha] [ha]<br />

VI.2.B-2.1a 650,8* 76,2 11,7 5,0 11,0 84,1<br />

VI.2.B-2.1b 650,8 132,5 20,4 5,3 21,6 73,2<br />

VI.2.B-2.1c 650,8 518,4 79,7 5,8 70,7 23,4<br />

VI.2.B-2.1d 650,8 76,2 11,7 5,0 11,0 84,1<br />

* siehe Indikator VI.2.B-2.1.<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Die Hälfte der untersuchten Bereiche grenzt an nach weiteren Kriterien als<br />

naturschutzfachlich wertvoll zu bezeichnende Feuchtbiotope (überwiegend Kleingewässer<br />

und deren Verlandungsbereiche). Ihre besondere Bedeutung erlangen die betroffenen<br />

Gewässer über ihre Funktion als Laichhabitat für gefährdete Amphibien (u.a. Laubfrosch<br />

[Hyla arborea], Kammmolch [Triturus cristatus]) (vgl. Tab.5.3.4.49: Spalte „Sonst. f.<br />

Artenschutz wichtige Habitate“). Die geförderten NAK-Flächen stellen für diese Arten<br />

wesentliche, vernetzte Landlebensräume dar. Sie sind ferner Lebensraum gefährdeter<br />

Pflanzenarten (z.B. Riccia fluitans) und Bruthabitat verschiedener Vogelarten. Durch die<br />

extensive Nutzung des umliegenden Grünlandes werden die Gewässer vor stofflichen<br />

Einträgen geschützt und somit in ihrer Habitatqualität erhalten.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 185


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Alle im Rahmen der Komplexstudie untersuchten NAK-Flächen besitzen maßgebliche<br />

Berührungspunkte mit linearen Infrastrukturen wie Hecken und Säumen. Darüber hinaus<br />

grenzt die Hälfte aller NAK-Flächen an flächenhafte Brachen an. Fast alle Hecken und der<br />

überwiegende Teil der Säume sowie einzelne Brachen liegen in Ausprägungen vor, die zu<br />

den landes- und bundesweit gefährdeten Biotoptypen zählen (vgl. BUDER 1999, RIECKEN et<br />

al. 1994) (vgl. Tab. 5.3.4.49: Spalte „Sonst. seltene Habitate“). Insbesondere für artenreiche,<br />

mesotrophe Ausbildungen von Säumen, aber auch für einige Hecken und Brachen<br />

übernehmen die extensiv genutzten Grünländer wichtige Schutzfunktionen vor Eutrophierung<br />

und sonstigen stofflichen Einträgen. Die linearen Infrastrukturen sind vielfach (Teil-)Habitat<br />

naturschutzfachlich bedeutsamer Amphibien (insbesondere Laubfrosch [Hyla arborea]) und<br />

Vögel (z.B. Wendehals [Jynx torquilla], Neuntöter [Lanius collurio]). Die Säume sind darüber<br />

hinaus für entsprechende Pflanzenarten von Bedeutung (u.a. Langblättriger Blauweiderich<br />

[Pseudolysimachion longifolium] und Spießblättriges Helmkraut [Scutellaria hastifolia.<br />

Mehr als die Hälfte der überprüften NAK-Bereiche integrieren Infrastrukturen mit isolierten<br />

Merkmalen (namentlich Gebüsche und sonstige Gehölze) für die ebenfalls entsprechende<br />

Schutzfunktionen bestehen.<br />

Die einzelnen NAK-Teilflächen stehen im Bereich der Luppeaue zudem in räumlicher<br />

Verbindung und fügen sich so zu größeren Komplexen zusammen. Infolge dessen besitzt<br />

jede der untersuchten Flächen Berührungspunkte mit weiteren wertvollen<br />

Grünlandbereichen. Hier bestehen zwischen den Einzelflächen wechselseitige<br />

Schutzfunktionen. Direkt profitierende Arten sind neben (z. T. hochgradig) gefährdeten<br />

Pflanzenarten bspw. naturschutzfachlich relevante Heuschrecken (u. a. Sumpfschrecke<br />

[Mecostethus grossus]) und Tagfalter (Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling [Glaucopsyche<br />

nausithous]).<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.49: An NAK-Flächen angrenzende Biotope im Bereich der Komplexstudie Luppeaue<br />

Art des Habitates<br />

Das betrifft:<br />

Schutz vor...<br />

Anzahl<br />

Berührungspunkte<br />

FFH/SPA-Gebiet<br />

FFH-Lebensraumtyp<br />

Sonst. seltene<br />

Habitate<br />

Sonst. f. Artenschutz<br />

wichtige Habitate<br />

Eutrophierung<br />

/Sedimenteinträge<br />

Aquatische Habitate/wertvolle Feuchtgebiete<br />

Naturnahe Fließgewässer 1 1 1 1 1 1<br />

Stillgewässer 8 8 6 6 8 8<br />

Eu- (bis meso)trophe Sumpfflächen (Großseggenriede, 4 4 4 1 3 4<br />

Röhrichte)<br />

Infrastrukturen mit linearen Merkmalen<br />

Säume 16 16 12 8 9 7 14<br />

Hecken 11 11 9 9 7<br />

Flächen mit nicht bebauten Schlägen<br />

Brachen 8 8 4 2 8 2 6<br />

Infrastrukturen mit isolierten Merkmalen<br />

Gebüsche/Gehölze 10 10 3 7 4 1 7<br />

Sonstige<br />

Grünland 17 17 17 17 17 17 17<br />

Wälder 2 2 2 2 1<br />

Forsten 3 3 3 3<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Eintrag toxischer<br />

Stoffe<br />

Die Untersuchungen im Rahmen der Komplexstudie Luppeaue machen deutlich, welche<br />

Bedeutung den Fördermaßnahmen des NAK für die Vernetzung wertvoller Habitate<br />

zukommen kann.<br />

VI.2.B.-3 Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet werden) oder<br />

aquatische Habitate sind vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen oder<br />

Sedimenteinträgen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

geschützt worden.<br />

VI.2.B.-3.1. Flächen, auf denen Auswaschungen, Oberflächenabflüsse oder Einträge von<br />

landwirtschaftlichen Produktionsmitteln / Erosionsmaterial in angrenzende<br />

wertvolle Feuchtgebiete oder aquatische Habitate verhindert werden<br />

Umfang der Maßnahmen<br />

Antworten für das Kriterium VI.2.B.3.1 ergeben sich aus den Flächenauflistungen zu den<br />

Fragen des Boden- und Wasserschutzes. Alle dort aufgeführten Flächen tragen potenziell<br />

zum Schutz aquatischer Habitate bei, allerdings nur dann, wenn sie in Nähe entsprechender<br />

Habitate liegen oder an diese angrenzen. Allein auf der Grundlage der Förderstatistik ist<br />

dieses Kriterium deshalb in der Tiefe nicht zu beantworten.<br />

Eine genauere Schätzung der abgefragten Flächenanteile kann nur auf dem geographischen<br />

Verschnitt der Förderflächen mit den Standorten wichtiger natürlicher bzw. aquatischer<br />

Habitate erfolgen. Gegenwärtig ist diese Gegenüberstellung nur für NAK-Flächen hergestellt,<br />

da diese Maßnahmen für den Arten- und Habitatschutz zielgerichtet genutzt werden und hier<br />

geografische Koordinaten von geförderten Flächen vorliegen. In der Tab. 5.3.4.50 werden<br />

Daten der NAK-Maßnahmen zusammenfassend dargestellt, da hier ein Flächenverschnitt<br />

über das Detailmonitoring oder GIS bereits erfolgte.<br />

Das Kriterium VI.2.B.3.2 bezieht sich auf den Flächenanteil der durch die<br />

Agrarumweltmaßnahmen geschützten angrenzenden Flächen. Derartige Daten werden<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 187


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

durch die -Statistik nicht erfasst, sondern müssen ebenfalls durch einen Verschnitt zwischen<br />

geförderten landwirtschaftlichen Flächen und den geschützten aquatischen Habitaten<br />

erarbeitet werden. Methodische Grundlagen bestehen gegenwärtig nur bei den NAK-<br />

Maßnahmen durch Auswertungen von Gewässer- und Biotopkartierungen, weshalb diese<br />

Maßnahmen im Weiteren hervorgehoben sind.<br />

Eine detaillierte Aufgliederung der Flächenzuordnung finden sich im „Bericht zu den<br />

naturschutzfachlichen Begleituntersuchungen zur Evaluierung des Programmteils E (NAK)<br />

im Rahmen der EU-Agrarumweltmaßnahmen im Freistaat <strong>Sachsen</strong>“.<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

600.263 625.717 651.005 659.917<br />

(ha)*<br />

(%) 100 104,2 108,4 109,9<br />

Quelle: SMUL<br />

* vgl. Kriterium VI.1.B-1 (Verunreinigung von Wasser), Flächenangaben bisher ohne geografische<br />

Zuordnung der geförderten Flächen<br />

darunter:<br />

(a) Flächen, auf denen Methoden zur Verringerung des Einsatzes landw.<br />

Produktionsmittel angewendet werden<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

600.263 625.717 651.005 659.917<br />

(ha)*<br />

* Flächenangaben bisher ohne geografischen Zuordnung der geförderten Flächen<br />

(b)<br />

Flächen, auf denen Oberflächenabflüssen und/oder Erosion vorgebeugt wird<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Anwendungsumfang<br />

155.941 187.384 240.268 262.578<br />

(ha)*<br />

* vgl. Kriterium VI.1.A-1 (Verringerung der Bodenerosion), Flächenangaben bisher ohne geografische<br />

Zuordnung der geförderten Flächen<br />

c) Flächen, auf denen Auswaschungen verringert werden<br />

Anwendungsumfang<br />

(ha)*<br />

BB 2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

105.831 134.961 187.235 210.532<br />

vgl. Indikator VI.1.A-1.1.a (Bodenerosion), Flächenangaben bisher ohne geografische Zuordnung<br />

der geförderten Flächen<br />

Tab. 5.3.4.50: Flächen mit Auswirkungen auf Feuchtgebiete* und kleinere Feuchtbereiche** (nur<br />

NAK-Anteil) durch Verringerung des Einsatzes landw. Produktionsmittel,<br />

Erosions- und Auswaschungsminderung<br />

Erfassung Grobmonitoring<br />

an Feuchtgebiete<br />

angrenzend<br />

Teilindikator<br />

Anteil Teilindikator<br />

Indikator [ha] [ha] [%]<br />

VI.2.B.-3.1. 7330,4<br />

5084,8<br />

- -<br />

VI.2.B.-3.1.a 5084,8 5084,8 100,0<br />

VI.2.B.-3.1.b 5084,8 2228,5 43,8<br />

VI.2.B.-3.1.c 5084,8 89,8 1,8<br />

* Flächen entsprechend der CIR – Kartierung, ** Kleinere Feuchtgebiete (u.a. Gräben mit naturnaher<br />

Ufervegetation, Feuchtstellen) durch das Grobmonitoring erfasst<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 188


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.2.B.-3.2. Angrenzende wertvolle Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die aufgrund von<br />

Fördermaßnahmen geschützt werden<br />

Im Rahmen der Anwendung von NAK-Maßnahmen wurden insgesamt ca. 3.600 ha<br />

angrenzender Feuchtbiotope oder aquatische Habitate geschützt. Diese Habitate schließen<br />

folgende Flächen (Tab. 5.3.4.51) ein.<br />

Tab. 5.3.4.51: Biotope der CIR-Kartierung, die im Rahmen des Flächenverschnitts zwischen den<br />

NAK-Förderflächen mit angrenzenden Flächen als Feucht- bzw. aquatisches<br />

Habitat gewertet wurden<br />

Biotopbezeichnung<br />

Standgewässer<br />

Gewässerbegleitende Vegetation<br />

Hochmoor, Übergangsmoor<br />

Niedermoor, Sumpf<br />

Feuchtgrünland<br />

Nassgrünland<br />

Ruderalflur, Staudenflur – feucht bis nass<br />

Feuchtgebüsch<br />

Feuchtwald<br />

CIR-Code<br />

2.3<br />

2.4<br />

3.1<br />

3.2<br />

4.1.4<br />

4.2.2<br />

6.6.2<br />

7.7<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Die genannten Biotope machen in <strong>Sachsen</strong> insgesamt ca. 41.500 ha aus. Davon kann für<br />

ca. 9 % von einem Einfluss durch NAK Maßnahmen ausgegangen werden.<br />

Neben dem aufgeführten Flächenumfang bestehen zusätzlich auf 325 km Uferfläche<br />

Kontakte zwischen Förderflächen im NAK und angrenzenden Fließgewässern. Diese<br />

Angaben berücksichtigen noch nicht Maßnahmen der naturschutzgerechten<br />

Teichbewirtschaftung sowie der Streuobstwiesenpflege.<br />

darunter:<br />

(a) Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die vor Eutrophierung u./od.<br />

Sedimenteinträgen geschützt werden<br />

(b)<br />

Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die vor Eintrag toxischer Stoffe<br />

geschützt werden<br />

(c)<br />

Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die unter Natura 2000 fallen<br />

(d)<br />

Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die insbesondere für spezielle Arten/<br />

Artengruppen von Nutzen sind<br />

(e)<br />

Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die als seltene Habitate einzustufen sind<br />

Feuchtgebiete und<br />

Anteil an<br />

Anteil an VI.2.B.-3.2.<br />

aquatische<br />

Fließgewässer VI.2.B.-3.2.<br />

Habitate<br />

Indikator [ha] [%] [km] [%]<br />

VI.2.B.-3.2. 3.600 9<br />

325<br />

-<br />

VI.2.B.-3.2.a<br />

Eutrophierung (Düngemittel)<br />

Sedimenteinträge<br />

3.600<br />

1.045<br />

100<br />

29<br />

VI.2.B.-3.2.b 3.600 100<br />

VI.2.B.-3.2.c 2.589 72<br />

VI.2.B.-3.2.d 1.446 40*<br />

VI.2.B.-3.2.e 2.512 70<br />

325<br />

163<br />

* davon 29% FFH II, 25% FFH IV, 11% VSR<br />

** davon 2% FFH II, 1% FFH IV, 1% VSR Quelle: LfUG 2002<br />

325<br />

129<br />

12<br />

182<br />

100<br />

50<br />

100<br />

40<br />

4**<br />

56<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 189


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.2.B-FS.1 Wertvolle Feuchtgebiete sind als Lebensräume für Flora und Fauna durch<br />

geförderte Bewirtschaftungsmethoden oder Pflegemaßnahmen geschützt oder<br />

verbessert worden (in ha)<br />

Maßnahme<br />

Gesamtsumme<br />

Sächsisch-<br />

Niederlausitzer<br />

Heideland<br />

Sächsische<br />

Lößgefilde<br />

Sächsisches<br />

Bergland und<br />

Mittelgebirge<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Feuchtwiese)<br />

[ha] [ha] [ha] [ha]<br />

1.115,6 446,5 217,7 451,4<br />

Nasswiesenpflege 766,0 194,7 215,0 356,3<br />

Naturschutzgerechte<br />

Teichbewirtschaftung<br />

5.818,9 4302,2 1362,1 154,6<br />

Summe 7.700,5 4.943,4 1.794,8 962,3<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

VI.2.B-FS.2<br />

Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen der Art und Weise der<br />

Teichbewirtschaftung auf Grund vertraglicher Vereinbarungen und der<br />

Artenvielfalt (Beschreibung, und –sofern praktische durchführbar – Häufigkeit der<br />

Arten (bzw. Beobachtungshäufigkeit)<br />

Maßnahme<br />

NAK-Fläche<br />

Programmpunkte<br />

2.2.2.1/2.2.2.2<br />

[ha]<br />

1.798<br />

Anteil an der gesamten<br />

geförderten NAK-Teichfläche<br />

[%]<br />

Naturschutzfachliche Basisleistung ohne Erhalt der<br />

Strukturausprägung<br />

24,6<br />

Naturschutzfachliche Basisleistung + Erhalt der<br />

2.899<br />

Strukturausprägung Stufe I (mittelmäßig bis gut)<br />

39,6<br />

Naturschutzfachliche Basisleistung + Erhalt der<br />

1.016<br />

Strukturausprägung Stufe II (sehr gut)<br />

13,9<br />

Verzicht auf Zufütterung 787 10,8<br />

Verzicht auf Fischbesatz 82 1,1<br />

Gesamt 6.582 -<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Die dargestellten Flächenangaben sind, soweit sie überhaupt möglich waren, zunächst<br />

Angaben unter Einschluss aller <strong>EPLR</strong>-Maßnahmen, die potenziell auf Feucht- oder<br />

aquatische Habitate wirken können (vgl. Kriterium VI.1.B-1). Der reale Wirkungsumfang<br />

hängt jedoch davon ab, wie die geförderten Flächen mit Feuchtflächen in Kontakt stehen.<br />

Eine derartige Analyse für alle Förderflächen wäre unverhältnismäßig aufwendig, weshalb<br />

der Schwerpunkt bei den NAK-Fördermaßnahmen gesetzt wurde. Insgesamt sind nur relativ<br />

grobe Schätzung auf Basis der -Daten, den geförderten Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> und<br />

Schätzungen des Anteils von Kontaktflächen zwischen Ackerland und Fließgewässern<br />

möglich. Bei grober Überschlagsrechnung dürften ca. 3 % der Förderfläche in Kontakt mit<br />

Oberflächengewässern stehen. Gleichzeitig kommt auch den Flächenangaben der Abb.<br />

5.3.4.5 (LNF an Talsperren) bei der Wertung des nachgefragten Kriteriums Bedeutung zu.<br />

Durch Begleiterhebungen begründete Aussagen zur Wirkungsqualität der Förderung auf<br />

Feuchtgebiete ergeben sich bei den NAK-Maßnahmen. Sie sind teilweise auch auf<br />

Maßnahmen des KULAP 1 und 2 übertragbar, weshalb die dargestellten Flächenangaben<br />

und Übersichten als „Mindestwirkungsflächen“ zu interpretieren sind.<br />

Der Umfang der von NAK-Maßnahmen beeinflussten Feuchtgebiete und aquatischen<br />

Habitate wurde durch eine geografische Verschneidung der im Grobmonitoring<br />

begutachteten Flächen mit den Gewässern und Feuchtgebieten <strong>Sachsen</strong> ermittelt. Hierbei<br />

wurde zwischen Feuchtgebietsflächen und direkt beeinflussten Fließgewässerbereichen<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 190


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

unterschieden. Streuobstwiesen und Teiche sind in der Betrachtung noch nicht enthalten.<br />

Insgesamt kann bei den im Grobmonitoring untersuchten NAK-Flächen von einer positiven<br />

Auswirkung auf ca. 3600 ha Feuchtgebiete und Standgewässer durch einen Schutz vor<br />

Nährstoff-, Sediment- und Schadstoffeinträgen auf Grund der naturschutzgerechten<br />

Bewirtschaftung ausgegangen werden. Einen Hinweis auf die Bedeutung des NAK-<br />

Programms für den Schutz wertvoller Feuchtgebiete in <strong>Sachsen</strong> kann zudem ein Vergleich<br />

der positiv beeinflussten Feuchtgebiete mit dem Gesamtvorkommen dieser Lebensräume in<br />

<strong>Sachsen</strong> liefern. Insgesamt werden 2 % der Hoch- und Übergangsmoore, ca. 15 % der<br />

Niedermoore und Sümpfe sowie 16 % der Feuchtwälder, die in <strong>Sachsen</strong> vorkommen, durch<br />

angrenzende Maßnahmen des NAK-Programms beeinflusst. Hieraus wird deutlich, dass das<br />

NAK-Programm zum Schutz dieser nach § 26 SächsNatSchG geschützten Biotope beiträgt.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass durch NAK Maßnahmen eine Verringerung des<br />

Nährstoffeintrages in Fließgewässer entsteht, die mit abnehmender Intensität über die<br />

gesamte Länge eines betroffenen Fließgewässers wirkt. Eine differenzierte Betrachtung wird<br />

über die Länge der direkt an Maßnahmeflächen angrenzende Fließgewässerstrecke möglich.<br />

Insgesamt werden ca. 325 km Fließgewässer durch direkt angrenzende NAK-Flächen<br />

beeinflusst, wobei die größte Wirkung von der Naturschutzgerechte Beweidung,<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung und Nasswiesenpflege ausgeht.<br />

Von einem Schutz vor Eutrophierung kann auf Grund der Bewirtschaftungsauflagen der<br />

NAK-Maßnahmen für 100 % der angrenzenden Feuchtgebiete und Fließgewässer<br />

ausgegangen werden. Ein spezieller Schutz vor Sedimenteinträgen kann für die<br />

Feuchtgebiete angenommen werden, die an NAK Maßnahmeflächen angrenzen, in denen<br />

die Flächennutzung geändert wurde, Trittschäden vermieden werden oder auf denen von<br />

einer Barrierewirkung der Vegetation ausgegangen werden kann. Diese Maßnahmen haben<br />

auf ca. 29 % der angrenzenden Feuchtgebiete und ca. 50 % der angrenzenden<br />

Fließgewässerbereiche einen positiven Einfluss. Vor einem Eintrag toxischer Stoffe<br />

(Pflanzenschutzmittel) werden 100 % der angrenzenden Feuchtgebiete und<br />

Fließgewässerbereiche geschützt.<br />

Die von NAK-Maßnahmen beeinflussten Feuchtgebiete befinden sich zu einem Großteil in<br />

den potenziellen Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung. Auf diese europäischen<br />

Schutzgebiete (FFH, VSR) entfallen 72 % der angrenzenden Feuchtgebiete und<br />

Standgewässer sowie 40 % der angrenzenden Fließgewässerbereiche. In 40 % aller durch<br />

das NAK-Programm beeinflussten Feuchtgebiete finden sich Nachweise von Arten die<br />

internationalen Schutzstatus genießen. Arten des Anhangs II der FFH- Richtlinie kommen<br />

auf 29 % der angrenzenden Feuchtgebiete vor und Meldungen von Arten des Anhangs IV<br />

auf 25 % der angrenzenden Feuchtgebiete. Auch liegen für ca. 12 % der insgesamt von<br />

NAK-Maßnahmen direkt beeinflussten Fließgewässerbereiche Nachweise von Arten vor, die<br />

in internationalen Listen aufgeführt sind. In einigen Fällen sind die NAK Maßnahmen prioritär<br />

darauf ausgerichtet, durch die extensive Bewirtschaftung und den daraus folgenden<br />

positiven Einfluss auf das angrenzende Fließ- oder Stillgewässer eine dort lebende Tierart zu<br />

fördern. Ein Beispiel dafür ist die Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera). Die<br />

Konzentration von NAK Maßnahmen im Einzugsgebiet der letzten Flussperlmuschelgewässer<br />

leistet einen wichtigen Beitrag zu Erhalt dieser europaweit geschützten Art. Als<br />

weitere geschützte Arten sind u.a. Biber (Castor fiber), Wassernuss (Trapa natans),<br />

Laubfrosch (Hyla arborea), Kammmolch (Triturus cristatus) und der Moorfrosch (Rana<br />

arvalis) zu nennen.<br />

Durch Maßnahmen der Naturschutzgerechten Wiesennutzung (Feuchtwiese), der<br />

Nasswiesenpflege und naturschutzfachlicher Leistungen bei der Teichbewirtschaftung wird in<br />

starkem Maße direkt ein Einfluss auf Feuchtbiotope ermöglicht, der durch die<br />

landesspezifischen Indikatoren VI.2.B-FS1.1 und 2 erfasst wird. Nach bisherigem<br />

Wissensstand wirken sich diese Fördermaßnahmen sehr günstig auf den Strukturreichtum<br />

der Teiche (vielgestaltigen Ufern, Flachwasser- und Verlandungszonen, Unterwasser- und<br />

Schwimmblattpflanzen, Röhrichte, Rieder, Brüche) aus. Er ist für das Vorkommen vieler<br />

Arten der aquatischen Begleitfauna u.a. Amphibien, Fische, Libellen und anderer Wirbelloser<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 191


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

sowie Wasservögel grundlegende Voraussetzung. Die Sicherung der komplexen Ausstattung<br />

des Ökosystems Teich mit vorkommenden z. T. seltenen und gefährdeten Pflanzen- und<br />

Tierarten, wie z. B. Scheidenblütgras (Coleanthus subtilis) und Froschkraut (Luronium<br />

natans), Steinbeißer (Cobitis taenia), Bitterling (Rhodeus sericeus), Schlammpeitzger<br />

(Misgurnus fossilis), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kammolch (Triturus cristatus),<br />

Fischotter (Lutra lutra), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Weißstorch (Ciconia ciconia),<br />

Kranich (Grus grus), See- (Haliaeetus albicilla) und Fischadler (Pandion haliaetus) wird über<br />

diese spezifischen Maßnahmen gefördert.<br />

Die Sicherung des Nahrungsangebotes für fischfressende gefährdete/geschützte Tierarten<br />

erfolgt im Rahmen der Maßnahme Erhalt des Nahrungshabitats. Insbesondere für den<br />

Fischotter besitzt diese Förderung eine herausragende Bedeutung und trägt wesentlich zur<br />

Bestandssicherung bei. Naturschutzfachliche Zusatzleistungen sind speziell auf den Schutz<br />

bestimmter Arten/Artengruppen ausgerichtet. So zielen die nachfolgend genannten<br />

Festlegungen zur Stauhaltung speziell auf:<br />

− mehrjähriger Ablassrhythmus: Tier- und Pflanzenarten mit mehrjährigem<br />

Entwicklungszyklus,<br />

− sofortiger Wiederanstau nach Abfischen: Sicherung des Lebensraumes für<br />

Fische (Steinbeißer [Cobitis taenia], Bitterling [Rhodeus sericeus],<br />

Schlammpeitzger [Misgurnus fossilis]) und Wirbellose, sowie frostempfindlicher<br />

Pflanzenarten,<br />

− Winterbespannung mit Fischbesatz: Nahrungshabitat für z. B. Fischotter (Lutra<br />

lutra), See (Haliaeetus albicilla)- und Fischadler (Pandion haliaetus),<br />

− Festlegung des Bespannungs- bzw. Ablasszeitraumes: Sicherung der<br />

Reproduktion von Amphibienarten, z. B. Rotbauchunke (Bombina bombina), und<br />

Pflanzen der Flachwasser- und Teichbodenvegetation, z. B. Scheidenblütgras<br />

(Coleanthus subtilis), Froschkraut (Luronium natans); Sicherung der<br />

Nahrungsplätze für Rastvogelbestände.<br />

Wertung der Befunde<br />

Zirka 36.300 ha (Stand 2001) landwirtschaftlicher Fläche erbringen über die<br />

Fördermöglichkeiten des <strong>EPLR</strong> des Freistaates <strong>Sachsen</strong> einen potenziellen Beitrag zum<br />

direkten Erhalt von Habitaten und zur Stärkung von Habitatfunktionen zum Vorteil<br />

schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten. In Anbetracht der relativ strengen<br />

Flächenzuordnung (Ausschluss ökologischer Produktionsweisen) und der LUFA-<br />

Empfehlungen zur Ausstattung des Agrarraums mit landeskulturellen und ökologischen<br />

Ausgleichsflächen (ÖLF entsprechend des Naturraumes ca. 5 – 10 %) ist dies ein<br />

erheblicher Flächenumfang, von dem auch funktionelle Leistungen ausgehen können. Im<br />

Rahmen der Begleituntersuchungen zum NAK wurden entsprechende Wirkungseffekte<br />

belegt. Da einzelne Maßnahmen des KULAP (Insbesondere KULAP ZF II) dem NAK<br />

ähnliche Vorgaben machen, sind Ergebnisse teilweise übertragbar. Dabei ist zu beachten,<br />

dass sich direkte Wirkungen des Habitaterhaltes mit Auslaufen der KULAP 1 und 2<br />

Maßnahmen zukünftig verstärkt aus dem NAK ergeben (müssen). Hier bestehen Probleme<br />

insofern, als die NAK Förderung zu einem erheblichen Teil an Gebietskulissen gebunden ist.<br />

Dies stärkt einerseits die Lenkung der Maßnahmen auf ökologisch sensible Bereiche und für<br />

die Natur wichtige Habitate, schmälert aber andererseits die Verbesserung des<br />

Habitatvorkommens in landwirtschaftlich intensiver genutzten Räumen und der gesamten<br />

Kulturlandschaft. Die Ergebnisse der NAK-Begleitung verdeutlicht entsprechende<br />

Tendenzen. Die Flächenleistungen werden dabei über Maßnahmen des KULAP und NAK<br />

erbracht.<br />

Durch die Förderung der Umwandlung von Ackerland in naturschutzgerecht bewirtschaftetes<br />

Grünland, der Anlage von Zwischenstreifen auf Ackerland, der Pflege von Streuobstwiesen<br />

und der Naturschutzgerechten Ackerbewirtschaftung werden selten gewordene bzw. im<br />

Rückgang befindliche Biotope geschaffen bzw. ökologische Infrastrukturen erhalten. Der<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 192


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Flächenumfang von 2.341 ha (Stand 2001, Grobmonitoring des LfUG) geförderter<br />

ökologischer Infrastrukturen ist gering, denn Streuobstwiesen und Steinrücken werden<br />

lediglich mit einem Anteil von 11 bzw. 8 % der landesweiten Vorkommen über NAK<br />

gefördert. Hier können jedoch ergänzend auch Fördergrundsätze der<br />

Landschaftspflegerichtlinie (neu: Naturschutzrichtlinie) und der Richtlinie zur ökologischen<br />

Landschaftsgestaltung des Freistaates <strong>Sachsen</strong> greifen.<br />

In Bezug auf den Schutz aquatischer Habitate zeigen sich durch die <strong>EPLR</strong>-Förderung<br />

erhebliche Positivwirkungen. Sie ergeben sich aus zwei Wirkungsbereichen, dem direkten<br />

Schutz bzw. der Verbesserung der Nutzung von Teichanlagen und den Minderungseffekten<br />

von Fördermaßnahmen bei der Eutrophierung derartiger Habitate. Es konnte deutlich<br />

gemacht werden, dass dieser Maßnahmekomplex eine größere Artenvielfalt zulässt. Des<br />

Weiteren ergeben sich zu der Frage der Bedeutung des <strong>EPLR</strong> für den Habitatschutz und die<br />

<strong>Evaluation</strong> von Wirkungseffekten der Fördermaßnahmen folgende wichtige Hinweise:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Die Ergebnisse der repräsentativen Detailuntersuchungen verdeutlichen, dass im<br />

Rahmen des NAK-Programms eine Vielzahl wertvoller und seltener Biotope gefördert<br />

wird. Auf detailliert untersuchten Flächen mit Naturschutzgerechter Wiesennutzung<br />

und Nasswiesenpflege konnten von insgesamt 59 registrierten Pflanzengesellschaften<br />

43 als Gesellschaften determiniert werden, die unter die „besonders geschützten<br />

Biotope“ gemäß §26 SächsNatSchG fallen. Die kartierten Pflanzengesellschaften<br />

lassen sich u. a. den Biotoptypen Bergwiese, Magere Frischwiese, Nasswiese und<br />

Trockenrasen zuordnen. Die zum Erhalt dieser Biotoptypen notwendige<br />

Aufrechterhaltung einer extensiven Nutzung kann durch die NAK-Förderung<br />

gewährleistet werden.<br />

Es wird deutlich, dass durch die NAK und KULAP-Maßnahmen ökologische<br />

Infrastrukturen mit Habitatfunktion gefördert werden, die durch Vernetzungsfunktion<br />

der Zersplitterung und Isolation wertvoller Habitate entgegenwirken.<br />

Ein wesentlicher Schwerpunkt des <strong>EPLR</strong> richtet sich durch die Ausgestaltung der<br />

NAK- und auslaufender KULAP-Maßnahmen auf die direkte Förderung von<br />

Feuchtgebieten und aquatischen Habitaten. Unter den speziellen Programmpunkten<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung (Feuchtwiese), der Nasswiesenpflege sowie der<br />

Naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung werden insgesamt 7700,5 ha land- und<br />

fischereiwirtschaftlicher Fläche gefördert. Dies macht einen Anteil von 37,0 % der<br />

insgesamt geförderten NAK-Fläche aus .<br />

Die vor Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Rahmen des NAK geschützten<br />

angrenzenden Feuchtgebiete und Fließgewässerbereiche entfallen zu großen Teilen<br />

auf Gebiete des Natura 2000-Schutzgebietssystems und auf wertvolle und seltene<br />

Lebensräume. Die Bedeutung des Schutzes spezifischer Arten in angrenzenden<br />

Feuchtgebieten beschränkt sich bislang eher auf Einzelflächen. Trotz der geringen<br />

Bedeutung des speziellen Schutzes von Arten der angrenzenden Feuchtgebiete im<br />

Gesamtprogramm darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, sich diese<br />

Einzelfälle oftmals auf besonders wertvolle Restvorkommen seltener und gefährdeter<br />

Arten beziehen und somit von hoher Bedeutung für den Artenschutz sind. Trotzdem<br />

wäre es denkbar, zukünftig auf eine verstärkte Nutzung des NAK-Programms auch für<br />

typische Feuchtgebietsarten hinzuwirken<br />

Auf der anderen Seite sind wesentliche Förderpotenziale des <strong>EPLR</strong> noch nicht<br />

ausgeschöpft. Das betrifft besonders die Möglichkeiten der Umwandlung von<br />

Ackerland in Grünland, besonders in den Auen. Neben verbesserten<br />

Habitatfunktionen dürfte auch der Hochwasserschutz (Erhöhung des<br />

Wasserrückhaltevermögens, Verzögerung der Abflussgeschwindigkeit, Reduzierung<br />

der Bodenerosion) profitieren.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass die <strong>EPLR</strong>-Maßnahmen durch die<br />

Minderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen in angrenzende Feuchtgebiete zur<br />

Sicherung der Lebensräume gefährdeter und geschützter Arten beitragen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 193


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

−<br />

Bisher fehlen technische und personelle Voraussetzungen um den zur Frage VI.2.B<br />

teilweise notwendigen geografischen Verschnitt zwischen allen Förderflächen und<br />

umgebenden Habitaten zu realisieren. Bisherige Angaben berücksichtigen<br />

überwiegend die NAK-Maßnahmen. Höhere Flächenwirkungen sind daher<br />

anzunehmen, auch wenn nachweislich den NAK-Maßnahmen eine hohe Bedeutung<br />

beim Habitatschutz zukommt. Die Frage ist daher noch nicht abschließend zu werten.<br />

5.3.4.5 Sicherung des Fortbestehens gefährdeter Tierrassen (Frage VI.2.C.)<br />

Frage VI.2.C.: In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) aufgrund der<br />

Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert ...<br />

durch Sicherung des Fortbestandes gefährdeter Tierrassen oder Pflanzenarten?<br />

VI.2.C-1.<br />

VI.2.C.-1.1.<br />

Sicherung des Fortbestehens gefährdeter Rassen<br />

Tiere, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen gehalten werden<br />

Wirkungen der Maßnahme auf die Anzahl der Tiere<br />

darunter:<br />

(a)<br />

Tiere/ Pflanzen-„Rote Liste“<br />

Anzahl der Tiere<br />

GVE<br />

davon (in Stck.)<br />

in GVE:<br />

Rotvieh<br />

(Höhenvieh)<br />

Sächsisch-thür.<br />

Kaltblutpferd<br />

Schweres<br />

Warmblutpferd<br />

Erzgebirgsziege<br />

Thüringer Wald<br />

Ziege<br />

Leineschaf<br />

Skudde<br />

BB<br />

938<br />

563<br />

121<br />

104<br />

55<br />

55<br />

341<br />

341<br />

135<br />

20<br />

27<br />

4<br />

92<br />

14<br />

167<br />

25<br />

BB Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1999<br />

Anz. gefördert. 270 282 138<br />

Tierhalter<br />

Anzahl der Tiere<br />

GVE<br />

938<br />

563,35<br />

1.118<br />

619,6<br />

763<br />

337<br />

% zu BB 100 110 59,8<br />

BB = Bezugsbasis<br />

Quelle: SMUL, RPC; LfL, FB 2<br />

Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1.118<br />

620<br />

125<br />

109<br />

78<br />

78<br />

347<br />

347<br />

225<br />

34<br />

34<br />

5<br />

120<br />

18<br />

189<br />

28<br />

763<br />

337<br />

132<br />

114<br />

66<br />

66<br />

85<br />

85<br />

182<br />

27<br />

35<br />

5<br />

92<br />

14<br />

171<br />

26<br />

Anz. gefördert. 270 282 138<br />

Betriebe<br />

(%) 100 110 59,8<br />

Quelle: SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 194


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Mit Inkrafttreten dieser Fördermaßnahme im Jahr 1994 haben sich die Tierbestände deutlich<br />

erhöht. Mit Beginn des UL - Teilprogramms wurde die Zucht und Haltung der im Anhang<br />

5.3.4.10 aufgeführten sieben Tierrassen durch Zuwendungen unterstützt: Im Jahr 2000<br />

wurden die höchsten Bestandeszahlen erreicht. Der Rückgang der Anzahl geförderter Tiere<br />

im Jahr 2001 hat fördertechnische Hintergründe. Zum einen laufen eingegangene<br />

Verpflichtungen aus Vorjahren aus und es wurden nicht in gleicher Höhe neue Förderanträge<br />

gestellt, zum anderen wurden Tierrassen mit nunmehr ausreichenden Bestandeszahlen aus<br />

der Förderliste gestrichen. Dieser Fall betrifft das schwere Warmblutpferd, welches nach<br />

Richtlinie 73/2000, Teil D seit dem Jahr 2000 nicht mehr über Neuanträge gefördert wird.<br />

Beim Kaltblutpferd ist die Situation weiterhin problematisch. Insbesondere beim zuchtaktiven<br />

Stutenbestand sind zur Sicherung der Rasse begleitende Aktivitäten erforderlich. Die<br />

kurzzeitige Verdopplung des Skuddenbestandes in der Förderung 2000 und der Rückgang<br />

2001 auf das Niveau von 1999 ist mit dem Ausscheiden von Landschaftspflegeunternehmen<br />

aus der Zucht begründet, die durch Wegfall von ABM-Maßnahmen ihre Tätigkeit eingestellt<br />

haben. Die reduzierte Fördersumme gegenüber 2000 resultiert aus dem geringeren Gesamt-<br />

GVE-Bestand bei den existenzbedrohten Haustierrassen. Eine Übersicht der auslaufenden<br />

und neu eingegangenen Verpflichtungen für die Jahre 1999 bis 2001 enthält die Tab. 5.2.6.<br />

Mit den gegenwärtigen in der Förderung eingeschlossenen Tierzahlen ist jedoch eine<br />

gewisse Sättigung erreicht bzw. mit einer weiteren Förderung allein über die Tieranzahl ist<br />

eine Stabilisierung der Bestände nicht zu erreichen. Für die Zielstellung des Erhaltes eines<br />

ausreichenden Genpooles der Rassen sollten begleitende Maßnahmen an Bedeutung<br />

gewinnen.<br />

(b)<br />

Tiere/ Pflanzen, die im Rahmen von Bewirtschaftungssystemen erhalten werden,<br />

in denen sie herkömmlich vorkommen<br />

Die Frage kann aus bisher vorliegendem Material nicht erschöpfend beantwortet werden, da<br />

die Förderung des <strong>EPLR</strong> an die Tierzahlen gebunden ist. Über die Naturschutzrichtlinie<br />

besteht die Möglichkeit der Landschaftspflege, in die auch existenzgefährdete Schafrassen<br />

(Skudden) einbezogen sind. Interessant wäre in diesem Fall auch die Darstellung von Daten<br />

zur weiteren Entwicklung des Bestandes des Schweren Warmblutpferdes, wobei die Frage<br />

steht, ob die Rasse trotz Fördereinstellung auf der Grundlage einer vorhandenen Nutzung<br />

ein Verbreitungszuwachs erfährt. Zukünftig werden Befragungen (Zuchtverbände) Daten<br />

beisteuern.<br />

Wertung der Befunde<br />

Die Maßnahme hat zu einer Bestandeszunahme der gefährdeten Rassen geführt und damit<br />

seine Zielstellung als ein in Akutsituationen schnell wirkendes Handwerkzeug zur<br />

Stabilisierung der Tierbestände vorbildlich erfüllt. Dennoch kann ein Erhalt der gefährdeten<br />

Rassen über diese Fördermaßnahme allein nicht garantiert werden. Hierfür wären<br />

unterstützende zuchtorganisatorische Maßnahmen und verbesserte Möglichkeiten der<br />

bewussten Nutzung, evtl. innerhalb traditioneller Bewirtschaftungsformen, notwendig. Damit<br />

hängt ein nachhaltiger Erfolg der Fördermaßnahme in starkem Maße von begleitenden<br />

Rahmenbedingungen ab, wie für die Skudden als förderwürdige Schafrasse beschrieben.<br />

Unter der Querschnittsfrage 5 werden dafür weitere Hinweise gegeben.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 195


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.4.6 Erhaltung von Landschaften (Frage VI.3.)<br />

Frage VI.3:<br />

VI.3-1.<br />

In welchem Umfang sind aufgrund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten<br />

oder verbessert worden ?<br />

Die Kohärenz der landwirtschaftlichen Flächen mit den natürlichen/<br />

biologischen Merkmalen eines Gebietes ist erhalten oder intensiviert<br />

worden<br />

VI.3-1.1.<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Flächen, die zur Kohärenz der landwirtschaftlichen Flächen mit den natürlichen/<br />

biologischen Merkmalen des betreffenden Gebietes beitragen (Anzahl ha und<br />

Standorte)<br />

2000 2001<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

6.751<br />

34.600<br />

5.557<br />

12.569<br />

1,0<br />

5,1<br />

0,8<br />

1,9<br />

6.995<br />

31.972<br />

5.476<br />

24.085<br />

22.169<br />

1,0<br />

4,6<br />

0,8<br />

3,5<br />

3,2<br />

davon:<br />

(a)<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Flächen, wo dies aufgrund von Bodennutzungsmustern erreicht wird<br />

2000 2001<br />

Fläche<br />

davon Anteil (%) Fläche davon Anteil (%)<br />

(ha)<br />

(ha)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

6.751<br />

34.600<br />

5.557<br />

12.569<br />

100<br />

100<br />

100<br />

100<br />

6.995<br />

31.972<br />

5.476<br />

24.085<br />

22.169<br />

100<br />

100<br />

100<br />

100<br />

100<br />

(b)<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Flächen, wo dies aufgrund von Umgebungsmerkmalen (Flora, Fauna oder<br />

Habitate) erreicht wird<br />

2000 2001<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

0<br />

32.532<br />

5.557<br />

3.594<br />

0<br />

94,0<br />

100<br />

28,6<br />

0<br />

30.643<br />

5.476<br />

14.372<br />

7.218,5<br />

0<br />

95,8<br />

100<br />

59,7<br />

24,4<br />

(c)<br />

Flächen, wo dies aufgrund der Erhaltung von Landschaftsformen wie etwa Relief<br />

oder Konturen erreicht wird<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

2000 2001<br />

davon Anteil (%) Fläche davon Anteil (%)<br />

(ha)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

0<br />

1.402<br />

218<br />

6.636<br />

0<br />

4,1<br />

3,9<br />

52,8<br />

0<br />

821<br />

215<br />

7.261<br />

7.322,4<br />

0<br />

2,6<br />

3,9<br />

30,2<br />

33,0<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 196


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

(d)<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Flächen, wo dies aufgrund der Erhaltung der Wasserspiegel und der Konturen<br />

von Wasserkörpern erreicht wird<br />

2000 2001<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

0<br />

1.402<br />

0<br />

6.843<br />

0<br />

4,0<br />

0<br />

54,4<br />

0<br />

821<br />

0<br />

9.098<br />

9.204,0<br />

0<br />

2,6<br />

0<br />

37,8<br />

41,5<br />

VI.3-2.<br />

VI.3-2.1.<br />

Erhaltung/ Verbesserung der perzeptiv bzw. kognitive wahrnehmbaren<br />

Unterschiedlichkeit (Homogenität/ Vielfalt) der landwirtschaftlichen Flächen<br />

ist erhalten oder verbessert worden<br />

Flächen, die zur perzeptiv bzw. kognitiv wahrzunehmenden Unterschiedlichkeit<br />

(Homogenität/Vielfalt) der Landschaft beitragen<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

2000 2001<br />

davon Anteil (%) Fläche davon Anteil (%)<br />

(ha)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

6.751<br />

34.600<br />

5.557<br />

10.580<br />

1,0<br />

5,1<br />

0,8<br />

1,6<br />

6.995<br />

31.972<br />

5.476<br />

22.207<br />

22.312,6<br />

1,0<br />

4,6<br />

0,8<br />

3,2<br />

3,3<br />

davon:<br />

(a)<br />

Flächen, mit spezifischen Bodennutzungsformen/ Fruchtfolgen<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

2000 2001<br />

davon Anteil (%) Fläche davon Anteil (%)<br />

(ha)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

6.751<br />

34.600<br />

5.557<br />

10.580<br />

100<br />

100<br />

100<br />

100<br />

6.995<br />

31.972<br />

5.476<br />

22.207<br />

22.312,6<br />

100<br />

100<br />

100<br />

100<br />

100<br />

(b)<br />

Flächen, wo dies aufgrund von Umgebungsmerkmalen (Flora, Fauna oder Habitate)<br />

erreicht wird<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

2000 2001<br />

davon Anteil (%) Fläche davon Anteil (%)<br />

(ha)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

0<br />

32.532<br />

5.557<br />

3.605<br />

0<br />

94,0<br />

100<br />

34,1<br />

* Zahlenangaben auf Basis eines Ziel / Ist Vergleiches im Grobmonitoring<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

0<br />

30.643<br />

5.476<br />

14.515<br />

7.330,4*<br />

0<br />

95,8<br />

100<br />

65,8<br />

32,8<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 197


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

(c)<br />

Flächen, wo dies aufgrund von Merkmalen (Hecken, Gräben, Wege) erreicht wird,<br />

die von Menschenhand geschaffen wurden oder aufgrund der geförderten<br />

Bewirtschaftung der Vegetation erreicht wird<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

2000 2001<br />

davon Anteil (%) Fläche davon Anteil (%)<br />

(ha)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

0<br />

1.402<br />

218<br />

6.990<br />

0<br />

4,0<br />

3,9<br />

66,1<br />

0<br />

821<br />

215<br />

7.854<br />

6.337,2<br />

0<br />

2,6<br />

3,9<br />

35,4<br />

28,4<br />

VI.3-3.<br />

Die kulturelle Eigenart der landwirtschaftlichen Flächen ist erhalten oder<br />

verbessert worden<br />

VI.3-3.1.<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Flächen, die zur Erhaltung/ Verbesserung der kulturellen/ historischen Merkmale<br />

eines Gebietes beitragen<br />

2000 2001<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

0<br />

34.361<br />

5.557<br />

10.349<br />

0<br />

5,1<br />

0,8<br />

1,5<br />

0<br />

31.737<br />

5.476<br />

21.635<br />

21.737,3<br />

0<br />

4,6<br />

0,8<br />

3,1<br />

3,2<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

davon:<br />

(a)<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Flächen, auf denen dies durch das Vorhandensein herkömmlicher Kulturpflanzen/<br />

Nutztiere erreicht wird<br />

2000 2001<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

0<br />

997<br />

5.557<br />

971<br />

0<br />

2,9<br />

100<br />

9,4<br />

0<br />

756<br />

5.476<br />

2.263<br />

2.261,1<br />

0<br />

2,4<br />

100<br />

10,4<br />

10,4<br />

(b)<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Flächen, auf denen dies durch lineare, von Menschenhand geschaffene Merkmale<br />

oder Gegenstände (Hecken, Gräben, Wege) erreicht wird<br />

2000 2001<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

0<br />

0<br />

218<br />

4<br />

0<br />

0<br />

3,9<br />

0,04<br />

0<br />

0<br />

215<br />

44<br />

43,9<br />

0<br />

0<br />

3,9<br />

0,2<br />

0,2<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 198


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

(c)<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Flächen, auf denen dies durch punktförmige/ freistehende, von Menschenhand<br />

geschaffene Merkmale erreicht wird<br />

2000 2001<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

0<br />

1.733<br />

5.557<br />

6.979<br />

0<br />

5,0<br />

100<br />

67,4<br />

0<br />

1.069<br />

5.476<br />

7.736<br />

7.840,7<br />

0<br />

3,4<br />

100<br />

35,7<br />

36,1<br />

(d)<br />

Maßnahmen und<br />

Jahr<br />

Flächen, auf denen dies durch die Schaffung von Gelegenheiten erreicht wird<br />

herkömmliche landwirtschaftliche Tätigkeiten zu beobachten, zu erfahren<br />

(Herdenhaltung, Wandertierhaltung, Heumachen, usw.)<br />

2000 2001<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

davon Anteil (%)<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

NAK<br />

NAK (Grobmonitoring)<br />

Quelle: SMUL und LfUG 2002<br />

0<br />

0<br />

5.557<br />

10.345<br />

0<br />

0<br />

100<br />

99,9<br />

0<br />

1.952<br />

5.476<br />

21.591<br />

21.693,5<br />

0<br />

6,2<br />

100<br />

99,7<br />

99,8<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Flächenzuordnungen können aus der Antragsstatistik (InVeKoS-Daten) nur abgeleitet<br />

werden, indem der potenzielle Beitrag der Maßnahme zur Erhaltung bzw. Verbesserung des<br />

Landschaftsbildes eingeschätzt wird. Beiträge zum Landschaftsbild sind vor allem aus den<br />

UL – Teilen UA (Ökologischer Landbau), KULAP (extensive Grünlandnutzung, Streuobstund<br />

Teichpflege, Ackerrandstreifen, 20 jährige Stilllegung [besonders Maßnahmen des<br />

KULAP I ] und des UGA (Sonderkulturen prägen in besonderem Maße das Landschaftsbild)<br />

zu erwarten. Bei den entsprechenden Angaben handelt es sich somit um potenzielle<br />

Flächenwirkungen, die nicht in jedem Einzelfall auch zum Tragen kommen müssen. Da<br />

Maßnahmen des NAK sehr konkret das Landschaftsbild prägen (vgl. Frage VI 2.B) wurden<br />

neben den InVeKoS - Flächenangaben eine Zuordnung auf Grundlage des Grobmonitorings<br />

(Ziel / Ist Vergleich) für das Jahr 2001 vorgenommen. Entsprechende Flächen leisten einen<br />

speziellen Beitrag zum Landschaftsbild, was aus der hohen Bewertung ihres<br />

Biotopzustandes hervorgeht.<br />

Forstmaßnahmen (Kap. VIII) und indirekte Wirkungen der AGZ (Kap. V) auf das<br />

Landschaftsbild wurden nicht erfasst und sind im Folgenden nicht beschrieben.<br />

Für den Landschaftserhalt und untersetzende Kriterien ergeben sich aus dem <strong>EPLR</strong> nur<br />

insofern Zielvorgaben, als insbesondere das KULAP zum Erhalt der kulturellen Eigenart des<br />

Landschaftsbildes aufgelegt wurde. Mit den Richtlinien zum KULAP II und III, d.h. der<br />

veränderten Zuordnung vormaliger KULAP-Maßnahmen zum NAK ab dem Jahr 2000 (vgl.<br />

Tab. 5.2.4 und 5.2.7) haben letztere ebenfalls eine erheblich landschaftsästhetische<br />

Bedeutung erhalten, obwohl Arten- und Habitatschutz primäres Anliegen im <strong>EPLR</strong> ist. In der<br />

Gesamtschau ist davon auszugehen, dass bei relativ strikter Maßnahmezuordnung ca. 10 %<br />

der geförderten landwirtschaftlichen Fläche einen erheblichen Einfluss auf den Erhalt bzw.<br />

die Entwicklung des Landschaftsbildes haben, indem sowohl die Kohärenz der geförderten<br />

Flächen mit der umgebenden Landschaft, die Wahrnehmbarkeit und Erlebnisfähigkeit der<br />

Landschaft für den Menschen und die typischen kulturellen Eigenarten der Landschaft<br />

gewahrt oder wieder hergestellt werden.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 199


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Diese Aussage wird nachfolgend mit ausgewählten Beispielen belegt, wobei aus den<br />

aufgeführten methodischen Gründen und der Zielorientierung der Maßnahmen<br />

schwerpunktmäßig auf Förderinhalte des NAK eingegangen wird.<br />

Größere Komplexe von Grünlandökosystemen befinden sich noch in den Stromauen (z. B.<br />

Elbe, Mulde, Elster-Luppe) und in den klimatisch weniger begünstigten Bereichen der<br />

Mittelgebirge (z. B. Erzgebirge, Vogtland). Grünlandökosysteme der Biotoptypen<br />

Borstgrasrasen, Trockenrasen, Bergwiesen und Feuchtwiesen zählen in den verschiedenen<br />

Naturregionen <strong>Sachsen</strong>s zu den besonders typischen und kennzeichnenden<br />

landschaftsbildenden Elementen (u. a. BÖHNERT & UMLAUF 1997). Flächen, auf denen eine<br />

Förderung lag und die im Jahr 2002 im Rahmen des NAK-Monitorings begutachtet wurden,<br />

zeigten in 25 % der Fälle nur noch eine geringe Differenz zum Zielzustand (Wertstufe 4) bzw.<br />

keinen (oder minimale) Differenz zum Zielzustand (Wertstufe 5). Diese Flächen leisten somit<br />

speziell auf Grund des Merkmals Biotopausprägung einen Beitrag zur Kohärenz mit den<br />

natürlichen Merkmalen des Fördergebiets.<br />

Die Landschaftsformen der sächsischen Naturregionen sind seit Jahrhunderten anthropogen<br />

überprägt. Bestandteile dieser Kulturlandschaft, die spezielle durch den Menschen<br />

geschaffene Konturen oder Reliefs aufweisen, werden vor allem über den Erhalt historischer<br />

Merkmale, die Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung und Teichpflege gefördert (NAK<br />

und KULAP). Unter dem Programmpunkt Erhalt historischer Merkmale werden vor allem die<br />

kulturhistorisch und landschaftsökologisch bedeutsamen Steinrücken gefördert. Bei Fehlen<br />

des Gehölzschnitts, wie er historisch für diese Strukturen typisch ist, würden die<br />

charakteristischen Konturen dieser Landschaftselemente verloren gehen. Die<br />

Berücksichtigung natürlicher Gegebenheiten der Landschaft bei der Anlage der Teiche führte<br />

oft zu unregelmäßigen Gewässerformen mit differenzierten Uferausprägungen. Diese Vielfalt<br />

an Eigenarten und Strukturen hinsichtlich Vegetation und Morphologie bilden in den<br />

entsprechenden Naturräumen <strong>Sachsen</strong>s prägende Landschaftsformen mit typischen Reliefs<br />

und Konturen (vgl. SMUL 2000a), die gleichzeitig auf den Wasserspiegel des Gebietes einen<br />

Einfluß haben. Feuchtgrünland (einschließlich Nasswiesen) bildet in verschiedenen<br />

Naturräumen <strong>Sachsen</strong>s im Bereich von Fluss- und Bachauen sowie Moorniederungen einen<br />

besonders repräsentativen Biotoptyp, der durch §26 SächsNatSchG besonderen Schutz<br />

genießt. Die hier vorherrschenden feuchten bis nassen, stau- und/oder Grundwasser<br />

geprägten Böden sind für eine Beweidung und für eine intensive Wiesennutzung ungeeignet.<br />

Entsprechende Grünländer wurden daher von jeher bevorzugt als Extensivwiese, sowohl zur<br />

Heu- als auch zur Streugewinnung, genutzt. Die Möglichkeiten der Standortverbesserung<br />

durch Melioration und Tiefenumbruch haben zum Verlust einer Vielzahl von Nass- und<br />

Feuchtwiesen geführt, deren Pflanzengesellschaften und Arten auf eine gute<br />

Wasserversorgung angewiesen sind oder aus Konkurrenzgründen auf solche Standorte<br />

ausweichen (u. a. DIERSCHKE & BRIEMLE 2002). Der Erhalt dieser wertvollen Biotope wird im<br />

Rahmen des NAK-Programms zum einen über die Sicherstellung der Nutzung, zum anderen<br />

über die Auflage, dass auf die Neuanlage beziehungsweise Wiederherstellung nicht<br />

funktionsfähiger Be- und Entwässerungssysteme und Reliefmeliorationen verzichtet werden<br />

muss, gewährleistet.<br />

Wahrnehmbarkeit und Erlebnisfähigkeit der Landschaft ergibt sich aus grundlegenden<br />

ästhetischen menschlichen Bedürfnissen. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse ist immer<br />

auch Zweck des Landschaftsbesuches. Diese Bedürfnisse finden Erfüllung vorzugsweise in<br />

Landschaften, die<br />

− vielfältig strukturiert sind,<br />

− sich durch Naturnähe auszeichnen<br />

− einen geringen Verlust an natürlichen bzw. kulturellen Eigenarten aufweisen,<br />

− durch jahreszeitlich abhängige Aspekte unterschiedliche Eindrücke vermitteln.<br />

Die untersuchten Grünlandflächen fügen sich zu größeren Grünlandkomplexen zusammen,<br />

die mit weiteren Offenfluren räumliche Einheiten bilden. Insoweit leisten die Maßnahmen der<br />

Förderung des Grünlandes einen wichtigen Beitrag zum wahrnehmbaren Zusammenhang<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 200


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

und der Erlebnisfähigkeit des Landschaftsbildes. Dazu tragen in besonderer Weise auch<br />

Fördermaßnahmen des UGA-Teilprogramms bei, wobei Wein- und Obstbau besonders<br />

hervorzuheben sind. Blüte und Fruchtreife prägen besonders die Erlebnisfähigkeit dieser<br />

Landschaften und der Farbenreichtum trägt zum positiven Landschaftsempfinden bei.<br />

Farbliche, zeitlich wechselnde Blühaspekte im Landschaftsbild, ergeben sich gleichfalls<br />

durch traditionell extensive Nutzungsweisen (ein- oder zweimalige gestaffelte Mahd im Jahr<br />

ohne Düngung, bei Einhaltung naturschutzfachlich begründeter Schnitttermine) auf<br />

Grünland, welches im NAK Teilprogramm gefördert wird. Wie die Komplexstudie im Elster-<br />

Luppe-Gebiet zeigt, kommt neben dem charakteristischen Blühaspekt die Vielfältigkeit der<br />

Landschaft speziell zum Ausdruck. Dies ist z.B. auf Grundlage der Grenzlinienanteile je ha<br />

Nutzfläche fassbar und nachzuweisen (Tab. 5.3.4.52).<br />

Tab. 5.3.4.52: Grenzlinienanteile pro ha Nutzfläche dreier Grünland Flächenkomplexe mit NAK-<br />

Förderung im Vergleich zu Grünlandflächen ohne Förderbeihilfen im Elster-<br />

Luppe-Gebiet<br />

Fläche<br />

Länge Grenzlinie in m/ha Grünland-<br />

Nutzfläche<br />

NAK-Flächenkomplex 1a, b 389,41<br />

NAK-Flächenkomplex 2 - 9 285,93<br />

NAK-Flächenkomplex 10a, b 287,07<br />

Vergleichsfläche 164,75<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Die berechneten Grenzlinienanteile pro ha Nutzfläche machen sichtbar, dass die NAK-<br />

Flächen im Mittel etwa über die doppelte Länge an Grenzlinien verfügen wie die<br />

Vergleichsfläche. Die NAK-Flächenkomplexe sind weitaus stärker strukturiert als andere,<br />

nicht im Programm befindliche Grünlandbereiche. Eine mosaikhafte Struktur, d. h. der<br />

vergleichsweise kleinräumige Wechsel der landschaftsbildenden Elemente (Grünland,<br />

Gewässer, Hecken, Gebüsche, Baumreihen, Waldflächen) ist im Besonderen ein<br />

Wesensmerkmal des Elster-Luppe-Gebietes. Der hohe Strukturreichtum und kleinräumige<br />

Wechsel verschiedener Elemente tragen zur Vielfalt der Landschaft bei und prägen das<br />

positive Landschaftsempfinden in diesem Auegebiet.<br />

Die kulturelle Eigenart der Landschaft ist von der Kohärenz der landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen mit dem gesamten Landschaftsbild nicht zu trennen. Insbesondere der Ökologische<br />

Anbau Fördert die Kohärenz der Flächenbewirtschaftung zur Umgebung.<br />

Grünlandökosysteme sind in <strong>Sachsen</strong> charakteristische Landschaftselemente, die sich<br />

historisch durch den Einfluss der Bewirtschaftung, zunächst vorwiegend als extensive<br />

Weidelandschaften, später als artenreiche Heuwiesen, entwickelten. In den vergangenen<br />

Jahrzehnten sind Grünländer in begünstigten Lagen zugunsten der Ackerwirtschaft stark<br />

zurückgedrängt worden. Deutschlandweit sind heute noch etwa ein Drittel der<br />

Landwirtschaftsfläche Grünlandökosysteme, während in <strong>Sachsen</strong> nur etwa 18 % der<br />

Agrarfläche von Wiesen und Weiden eingenommen wird (vgl. DIERSCHKE & BRIEMLE 2002,<br />

SMUL 2002a). Grünlandwirtschaft (als halbintensive bis extensive Weide- und<br />

Mähwiesennutzung) hat zur Herausbildung der für <strong>Sachsen</strong> typischen Kulturlandschaft mit<br />

einem hohen Offenlandanteil geführt. Diese über Jahrhunderte durch das Wechselspiel von<br />

menschlicher Tätigkeit und natürlichen Bedingungen gewachsene Kulturlandschaft umfasst<br />

verschiedene Grünlandökosysteme, die nur durch eine regelmäßige Nutzung in ihrer<br />

Ausprägung erhalten werden können.<br />

Neben den Grünländereien sind auch Teichlandschaften ein bestimmendes Merkmal der<br />

Kulturlandschaften bestimmter Naturregionen <strong>Sachsen</strong>s. Die Teichsysteme sind künstliche,<br />

durch Aufstau oder Aushub entstandene, oft kettenförmig angeordnete Anlagen, die zum<br />

Erdreich hin abgedichtet sind (bindige Böden, Schwebstoffe). Sie dienten in der<br />

Vergangenheit vorrangig der Fischzucht. Diese künstlich angelegten Teiche bedürfen einer<br />

regelmäßigen Bewirtschaftung und Pflege, um nicht durch Verlandung verloren zu gehen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 201


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Die Teiche werden über spezielle Ablassbauwerke i. d. R. im Frühling mit Wasser bespannt<br />

und im Herbst abgelassen. Kulturhistorisch interessant für <strong>Sachsen</strong> sind ebenfalls<br />

Streuobstwiesen, Steinrücken und der Weinbau. Beim Wein handelt sich um Anbaulagen,<br />

die relativ weit nördlich liegen, besondere Weine hervorbringen und in natürlich begünstigten<br />

Lagen (besonders Elbtal) zu finden sind. Daher prägen sie sehr stark das Bild bestimmter<br />

Regionen (z.B. um Meißen).<br />

Wertung der Befunde<br />

In Folge veränderter ökonomischer Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft werden<br />

besonders traditionellen Nutzungsformen unrentabel, die zu einem erheblichen Teil das<br />

Landschaftsbild prägten, Landwirtschaft positiv erlebbar und erfahrbar machten und den<br />

touristischen Wert einer Landschaft erhöhten. Ohne finanziellen Ausgleich kommt es<br />

gegenwärtig daher häufig zur Nutzungsaufgabe bzw. zu verstärkt nicht dem Landschaftsbild<br />

kohärenten Nutzungsformen der Flächen, deren Erhalt somit weitgehend auf das<br />

Vorhandensein der NAK und KULAP Förderung zurückzuführen ist.<br />

Diese historisch entstandene Nutzungsweise wird über die Fördermaßnahmen fortgeführt.<br />

Somit tragen insbesondere die im Rahmen des NAK-Programms geförderten<br />

Nutzungsformen der naturschutzgerechten Grünlandnutzung, der naturschutzgerechten<br />

Teichbewirtschaftung und Teichpflege mit insgesamt 22.169,0 ha (Grobmonitoring des LfUG)<br />

der im Rahmen des NAK-Programms geförderten Flächen zur Kohärenz mit den<br />

biologischen Merkmalen der Naturregionen <strong>Sachsen</strong>s bei.<br />

Die finanzielle Förderung ermöglicht außerdem eine Anpassung der<br />

Grünlandbewirtschaftung an die gebietstypische Kleinräumigkeit der einzelnen Nutzflächen.<br />

Auch dies ist als ein wichtiger Beitrag des Programms zur Bewahrung der natürlichbiologischen<br />

und besonderen Merkmale des betreffenden Landschaftsraumes zu werten.<br />

Dadurch bleiben kennzeichnende, gliedernde Landschaftsstrukturen (Kleingewässer,<br />

Staudenfluren, Gebüsche und Gehölzriegel), die an die NAK-Flächen unmittelbar angrenzen<br />

oder in diese integriert sind, erhalten. Durch die düngungs- und pestizidfreie Bewirtschaftung<br />

der NAK-Flächen werden sie in einer ökologisch wertvollen Ausprägung gesichert.<br />

VI.3-4. Durch den Schutz/ Verbesserung der Landschaftsstrukturen und –<br />

funktionen, die in Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Flächen<br />

stehen, ergeben sich Vorteile/ Werte für die Gesellschaft (Freizeitwerte....)<br />

VI.3-4.1.<br />

Vorteile/ Werte für die Gesellschaft als Ergebnis geschützter / verbesserter<br />

Landschaftsstrukturen und –funktionen (Beschreibung)<br />

Belege zu gesellschaftlichen Vorteilen und Werten können zum gegenwärtigen Stand der<br />

<strong>Evaluation</strong> noch nicht beigebracht werden, weil noch Datengrundlagen fehlen. Da<br />

Maßnahmen des NAK die größten Vorteilswirkungen erwarten lassen, sollen auf der<br />

Grundlage dieses UL-Teilprogramms später Hinweise zu entsprechenden Wirkungen<br />

erbracht werden. Um Vorteile und Werte, die sich aus dem Schutz und der Entwicklung von<br />

Landschaftsstrukturen und Landschaftsfunktionen für die Gesellschaft ergeben, zu ermitteln,<br />

können verschiedene Methoden eingesetzt werden. Alle diese Methoden stellen jedoch<br />

ausschließlich auf die Wertschätzung der Landschaft durch den Menschen ab, während<br />

darauf zu verweisen ist, dass Natur und Landschaft nach § 1 BNatSchG auch ein Eigenwert<br />

unabhängig von menschlicher Nutzung oder Nachfrage zukommt. Hinweise auf die<br />

gesellschaftliche Wertschätzung des Natur- und Landschaftsschutzes können u. a. auf<br />

folgende Weisen gewonnen werden (HAMPICKE, 1991):<br />

- Indirekte Schlüsse auf die Wertschätzung aus anderen Handlungen<br />

- Direkte Befragung nach der Wertschätzung<br />

Indirekte Schlüsse auf die Wertschätzung der Landschaft können bspw. über Reisekosten<br />

ermittelt werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Wertschätzung einer<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 202


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

bestimmten Landschaft sich in den Kosten, die Touristen zur Anreise in eine Region zu<br />

tragen bereit sind, widerspiegelt. Touristisch attraktive Landschaften sind oftmals Gebiete,<br />

die sich wegen ihrer landschaftlichen Vielfalt und Schönheit zur Erholung besonders gut<br />

eignen. Tourismuskonzepte setzen daher oft auf die Stärkung endogener Potentiale, d. h.<br />

Naherholungs- und Tourismuskonzepte bauen auf die vorhandenen naturräumlichen<br />

Qualitäten auf. Sie empfehlen eine Stärkung der Eigenarten, die für die jeweiligen Orte<br />

typisch und an anderer Stelle so nicht zu finden sind. Somit ist ein wirtschaftlich erfolgreicher<br />

Tourismus auf den Schutz und die Verbesserung von typischen Landschaftsstrukturen<br />

angewiesen.<br />

Auch im Landesentwicklungsplan <strong>Sachsen</strong> wird betont, dass die Tourismusgebiete<br />

überwiegend zum ländlichen Raum gehören. Gerade in den traditionellen Fremdenverkehrsgebieten<br />

Sächsische Schweiz, Erzgebirge, Vogtland, Oberlausitzer Bergland und Zittauer<br />

Gebirge besteht nach Aussage des Landesentwicklungsplans zudem die Möglichkeit,<br />

gegenüber anderen Regionen wettbewerbsfähig zu werden. Vorraussetzung hierfür ist<br />

jedoch, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Schönheit und Vielfalt der<br />

Landschaft erhalten werden (SMUL, 1994). Als weiteres Argument für diese indirekt<br />

ermittelte Wertschätzung von Natur und Landschaft kann auch die Selbstdarstellung von<br />

Tourismusregionen herangezogen werden. So werben die Lausitz mit „tausend Seen“, das<br />

Erzgebirge und Vogtland mit bunten Bergwiesen. Ein erfolgreicher, auf einer typischen<br />

Kulturlandschaft beruhender Tourismus kann so zu einem entscheidenden Standbein der<br />

regionalen Wirtschaft werden. Der Beitrag, den das NAK-Programm zur Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts und zur Schönheit und Vielfalt der Landschaft leistet, wurde umfassend<br />

bei den vorangehenden Fragen und Kriterien erläutert.<br />

Mittlerweile existiert eine Reihe von Untersuchungen, die über direkte Befragungen im<br />

Rahmen der Contingent Valuation Methode die gesellschaftliche Wertschätzung von<br />

Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes zu ermitteln suchen. Hierbei äußern sich<br />

die Befragten dazu, wie viel sie für den Erhalt oder die Erstellung eines bestimmten Gutes zu<br />

zahlen bereit wären bzw. welche Entschädigung sie für den Verzicht auf dieses Gut<br />

verlangen würden. GEISENDORF et al. (1998) stellen verschiedene Untersuchungen zur<br />

Ermittlung der Wertschätzung für den Erhalt der bäuerlichen Kulturlandschaft in Deutschland<br />

vor, bei denen Zahlungsbereitschaften zwischen 19 EUR und 190 EUR pro Haushalt und<br />

Jahr für verschiedene Teile der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft ermittelt<br />

wurden. Speziell für den Erhalt des Landschaftsbildes ermittelte JUNG (1994) im Allgäu und<br />

Kraichgau eine Zahlungsbereitschaft von 28 EUR je Haushalt und Jahr; für eine<br />

Verbesserung des Landschaftsbildes wären die angesprochenen Haushalte sogar zu einer<br />

Aufwendung von 39 EUR bereit (zit. in GEISENDORF et al. 1998). Speziell für <strong>Sachsen</strong> liegen<br />

bislang keine derartigen Untersuchungen vor, die eine konkrete Beantwortung des Indikators<br />

ermöglichen würden.<br />

Wie aus der Beantwortung vorheriger Indikatoren ersichtlich wird, werden im Rahmen des<br />

NAK-Programms vor allem solche Maßnahmen gefördert, die zum Schutz der biologischen<br />

und kulturell-historischen Merkmale der sächsischen Kulturlandschaft beitragen. Dies kann<br />

somit als Hinweis auf Vorteile und Werte für die Gesellschaft durch das Förderprogramm<br />

gewertet werden. Gleichwohl stehen tiefer gehende Untersuchungen zur gesellschaftlichen<br />

Wertschätzung von Naturschutzmaßnahmen speziell für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> aus.<br />

5.3.4.7 Beitrag von NAK-Maßnahmen zum Interessenausgleich zwischen<br />

Landwirtschaft und Umweltschutz (Frage VI.FS-2)<br />

Frage VI.FS-2.: In welchem Umfang tragen die NAK-Maßnahmen dazu bei, in Gebieten mit<br />

umweltspezifischen Einschränkungen zwischen Landwirtschaft und Umwelt<br />

ausgleichend zu wirken und Umweltschutzziele zu erreichen<br />

Die Frage zielt speziell auf eine verbesserte Anwendung und Einhaltung umweltspezifischer<br />

Einschränkungen und die Erfüllung von Schutzzielen im Zusammenhang mit FFH-Gebieten.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 203


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Im Lenkungsausschuss zur <strong>Evaluation</strong> des <strong>EPLR</strong> wurde die Notwendigkeit dieser<br />

landesspezifischen Frage und der ergänzenden Kriterien hervorgehoben.<br />

VI.FS-2.1.1. Anteil von NAK – Maßnahmen, die sich auf Gebiete mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen beziehen (Flächenangaben und relativer Anteil)<br />

im Grobmonitoring<br />

erfasste Fläche<br />

in Natura 2000-<br />

Gebieten<br />

Anteil in Natura<br />

2000- Gebieten<br />

Nr. NAK-Maßnahme [ha] [ha] [%]<br />

Umwandlung Ackerland in<br />

2.1.1<br />

Grünland 86,3 13,2 15,3<br />

2.1.2 Naturschutzgerechte Beweidung<br />

2.736,3 611,8 22,4<br />

2.1.3<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Frischwiese) 1.560,9 596,5 38,2<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Feuchtwiese) 791,8 320,4 40,5<br />

Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung (Bergwiese) 399,0 209,2 52,4<br />

2.1.4 Ackerrandstreifen<br />

2.1.5 langfristige Stilllegung von LN<br />

2.1.6 Zwischenstrukturen<br />

2.1.7 Hüteschafhaltung<br />

25,4 0 0<br />

32,0 2,1 6,4<br />

5,5 3,8 69,5<br />

1.088,0 727,3 66,8<br />

2.1.8 Nasswiesenpflege<br />

501,4 336,5 67,1<br />

Pflege aufgegebener<br />

2.1.9<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche 9,0 2,3 26,0<br />

1.2.11 historische Merkmale<br />

8,4 2,4 29,1<br />

1.2.12<br />

naturschutzgerechte<br />

Ackerbewirtschaftung 86,5 41,7 48,2<br />

Summe 7.330,4 2.867,1 39,1<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

VI.FS-2.1.2. Verbesserte Anwendung und Einhaltung bestimmter umweltspezifischer<br />

Einschränkungen durch die Landwirtschaft (Flächen mit erweiterten Auflagen)<br />

im Grobmonitoring<br />

erfasste Fläche<br />

in NATURA 2000<br />

Gebieten<br />

Anteil in NATURA<br />

2000 Gebieten<br />

[ha] [ha] [%]<br />

Alle NAK-Programmpunkte 7.330,4 2.867,1 39,1<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 204


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

VI.FS-2.2.1. Anteil der Förderfläche an der Gesamtfläche der Gebiete mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen<br />

CIR –<br />

Code<br />

Bezeichnung<br />

Gesamtvorkommen in NAK-Fläche in NATURA Anteil NAK in NATURA<br />

Natura 2000-Gebieten 2000-Gebieten<br />

2000-Gebieten<br />

[ha] [ha] [%]<br />

4 Grünland 41.338,0 2.814,9 6,8<br />

8.1 Ackerland 17.261,3 41,7 0,2<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

VI.FS-2.2.2. Umfang der Fördermaßnahmen, die im Randbereich der Gebiete mit<br />

umweltspezifischen Einschränkungen liegen und dadurch eine Pufferfunktion für<br />

unter Schutz stehende Gebiete ausüben<br />

im<br />

Grobmonitoring<br />

erfasste Fläche<br />

angrenzend an<br />

NATURA 2000<br />

Anteil angrenzend<br />

an NATURA 2000<br />

NAK-Maßnahme [ha] [ha] [%]<br />

Umwandlung Ackerland in Grünland 86,3 22,0 25,5<br />

Naturschutzgerechte Beweidung 2.736,3 462,9 16,9<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung<br />

(Frischwiese)<br />

1.560,9 173,0 11,1<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung<br />

(Feuchtwiese)<br />

791,8 118,3 14,9<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung<br />

(Bergwiese)<br />

399 52,7 13,2<br />

Ackerrandstreifen 25,4 1 3,9<br />

langfristige Stilllegung von LN 32,0 0,6 2,0<br />

Zwischenstrukturen 5,5 0 0<br />

Hüteschafhaltung 1.088,0 22,0 2,0<br />

Nasswiesenpflege 501,4 27,9 5,6<br />

Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche<br />

9,0 1,0 10,9<br />

historische Merkmale 8,4 0 0<br />

naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung 86,5 0 0<br />

Summe 7.330,4 881,4 12,0<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Zur Beantwortung des Kriteriums „Die Regelungen des NAK-Programms tragen zur<br />

verbesserten Anwendung und Einhaltung von umweltspezifischen Einschränkungen bei, um<br />

die Schutzziele in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen zu erfüllen“ wurden<br />

alle Programmpunkte des NAK-Programms herangezogen. Gebiete mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen umfassen die Gebiete des Schutzgebietssystems Natura 2000, also die<br />

gemäß der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der<br />

wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) gemeldeten Gebiete und die besonders<br />

geschützten Gebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 205


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie). Die Auswertungen der Indikatoren zu diesem Kriterium<br />

beziehen sich auf die Erhebungen des Grobmonitorings. Die geografischen Koordinaten der<br />

hierbei untersuchten Flächen bilden die Grundlage für eine geografische Verschneidung der<br />

im NAK-Programm geförderten Flächen mit den Gebieten mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen. Zu beachten ist, dass der für <strong>Sachsen</strong> sehr wesentliche Programmpunkt<br />

Naturschutzgerechte Teichwirtschaft und die Streuobstwiesenpflege noch nicht<br />

berücksichtigt sind, da das entsprechende Grobmonitoring erst in <strong>2003</strong> erfolgt. Eine<br />

flächenscharfe Abgrenzung einzelner Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie, die eine<br />

geografische Verschneidung mit den Flächen des NAK-Programms ermöglichen würde, ist<br />

zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Diese Auswertungen sind für den weiteren<br />

Verlauf des NAK-Monitorings geplant.<br />

Von der im Grobmonitoring erfassten Fläche liegen 2.867,1 ha (39,1 %) in Gebieten mit<br />

umweltspezifischen Einschränkungen. Die Maßnahmen der Programmpunkte Anlage von<br />

Zwischenstreifen auf Ackerland, Hüteschafhaltung, Nasswiesenpflege und<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung (Bergwiese) haben mit mindestens 50 % der<br />

geförderten Fläche ihren Schwerpunkt innerhalb des Natura 2000-Gebietsnetzes.<br />

Für die im NAK-Programm geförderten Flächen bestehen umfangreiche umweltspezifische<br />

Einschränkungen. So sind in der Richtlinie oder in den Bewirtschaftungsverträgen Auflagen<br />

zum Einsatz von Düngemitteln, zur Schnitthäufigkeit, zu Nutzungsterminen etc. festgelegt.<br />

Damit sind alle geförderten NAK-Flächen, die sich in Natura 2000-Gebieten befinden, mit<br />

umweltspezifischen Einschränkungen belegt, die direkt oder indirekt die Schutzziele dieser<br />

Gebiete unterstützen. Beispielhafte Auswertungen der am häufigsten nachgefragten<br />

Programmpunkte hinsichtlich der Schnitthäufigkeit und der organischen Düngung weisen<br />

darauf hin, dass NAK-Maßnahmen direkt zum Erhalt von FFH-Lebensraumtypen beitragen.<br />

Aussagen zur Einhaltung der umweltspezifischen Einschränkungen durch die Landwirtschaft<br />

ermöglicht die Vor-Ort-Begutachtung der Flächen im Grobmonitoring. Dabei zeigt sich, dass<br />

rund 80 % der Maßnahmen als „vollständig und fachlich korrekt“ oder „überwiegend und<br />

höchstens mit unerheblichen Fehlern“ umgesetzt wurden.<br />

Das Verhältnis der NAK-geförderten Fläche zum Gesamtumfang landwirtschaftlich genutzter<br />

Fläche in den Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen ist derzeit noch relativ<br />

gering. So sind 6,8 % des Grünlandes und 0,2 % der Ackerfläche in Natura 2000-Gebieten<br />

durch das NAK-Programm gefördert. Da im Grobmonitoring 2002 sachsenweit erst<br />

7.330,4 ha und damit 48,9 % der geförderten landwirtschaftlichen Fläche erfasst wurde,<br />

handelt es sich um vorläufige Werte. Auch ist eine Nachmeldung weiterer Natura 2000-<br />

Gebiete erfolgt, deren Bestätigung durch die KOM jedoch noch aussteht. Dennoch kann in<br />

Teilbereichen eine enge Verknüpfung des NAK-Programms mit den Schutzzielen des Natura<br />

2000-Systems belegt werden, indem beispielsweise die Erhaltung und Entwicklung des FFH-<br />

Lebensraumtyps Berg-Mähwiesen (Code 6.520) direkt durch den Programmpunkt<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung (Bergwiese) unterstützt wird. Auch die Untersuchungen<br />

im Rahmen der vertiefenden Monitoringkomponenten (Detailmonitoring Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung und Nasswiesenpflege, Komplexstudie Luppeaue) geben Hinweise auf den<br />

Beitrag des NAK-Programms zum Erhalt von Lebensräumen von gemeinschaftlichem<br />

Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (Tab. 5.3.4.53).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 206


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.53: Im Rahmen des Detailmonitorings kartierte Lebensraumtypen nach Anhang I<br />

der FFH-Richtlinie<br />

Nomenklatur nach FFH-Richtlinie<br />

Code<br />

Bezeichnung<br />

6230! Artenreiche montane und<br />

submontane Borstgrasrasen<br />

auf Silikatböden<br />

6430 Feuchte Hochstaudenfluren<br />

6440 Brenndolden-Auenwiesen<br />

6510 Magere Flachland-Mähwiesen<br />

(Alopecurus pratensis,<br />

Sanguisorba officinalis)<br />

6520 Berg-Mähwiesen<br />

! = prioritärer Lebensraumtyp<br />

Quelle: LfUG 2002<br />

Zugeordnete Vegetationseinheiten<br />

Anzahl<br />

NAK 0-Var.<br />

Polygalo-Nardetum 2 0<br />

Juncetum squarrosi 1 0<br />

Galium saxatile-Nardus stricta-Violion-Ges. 2 0<br />

Filipendulion ulmariae 3 0<br />

Filipendulo-Geranietum palustris 1 0<br />

Veronico longifoliae-Euphorbietum palustris 1 0<br />

Phalarido arundinaceae-Petasitetum hybridi 1 0<br />

Filipendula vulg.-Ranunculus polyanthemos-Ges. 4 0<br />

Sanguisorba officinalis-Silaum silaus-Ges. 9 0<br />

Festuca rubra-Agrostis capillaris-Ges. 19 3<br />

Arrhenatheretum elatioris 24 0<br />

Poa pratensis-Trisetum flavescens-Ges. 13 0<br />

Geranio sylvatici-Trisetetum 6 0<br />

Festuca rubra-Meum athamanticum-Ges. 3 0<br />

Insgesamt konnten auf den untersuchten NAK-Flächen 14 Vegetationseinheiten benannt<br />

werden, die zu Lebensräumen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie zählen. Lediglich eine der<br />

Pflanzengesellschaften konnte auch im Bereich der Vergleichsflächen angetroffen werden.<br />

Im Rahmen der Komplexstudie Luppeaue, deren untersuchte Flächen Teil des FFH–<br />

Gebietes Leipziger Auensystem sind, konnten fünf Pflanzengesellschaften kartiert werden,<br />

die zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) gehören. Dabei handelt es sich um<br />

Pflanzengesellschaften der Feuchten Hochstaudenfluren (6430), der Brenndolden-Auwiesen<br />

(6440) und der Mageren Flachland-Mähwiesen (6510). Auf den Vergleichsflächen wurden<br />

hingegen keine Pflanzengesellschaften vorgefunden, die Lebensraumtypen des Anhang I<br />

zuzuordnen sind.<br />

Eine wichtige Pufferfunktion für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen,<br />

insbesondere über eine Verringerung des Nährstoff- und Schadstoffeintrags, üben 12 % der<br />

NAK-Fläche aus, da sie im Randbereich dieser Gebiete liegen. Schwerpunkte sind dabei die<br />

Programmpunkte Umwandlung Ackerland in naturschutzgerechte beweidetes Grünland,<br />

Naturschutzgerechte Beweidung und Naturschutzgerechte Wiesennutzung.<br />

Wertung der Befunde<br />

Der derzeitige Stand der Begleiterhebungen zu den naturschutzfachlichen Wirkungen des<br />

NAK und der geförderte Flächenumfang, der in Beziehung zu Gebieten mit<br />

umweltspezifischen Einschränkungen steht, verweisen auf umfangreiche vertragliche<br />

Auflagen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. Der hohe Umsetzungsgrad der<br />

Maßnahmen deutet auf eine verbesserte Akzeptanz und Einhaltung umweltspezifischer<br />

Einschränkungen durch die Landwirtschaft.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 207


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.4.8 Einkommensausgleich / Sozioökonomische Bewertung<br />

Indikatoren<br />

VI 1.A -3.FS1.; VI.1.B-4.FS1.;VI.3-4.FS1.:<br />

Kosten / Erlöse, Deckungsbeitrag / Betriebseinkommen<br />

Indirekte Auswirkungen einer Programmteilnahme innerhalb und außerhalb des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes lassen sich am ehesten auf der Grundlage der Analyse sozioökonomischer<br />

Effekte darstellen. Sie betreffen sowohl die Kosten und Erlöse der wichtigsten<br />

Fruchtarten als auch der Betriebe insgesamt. Aus gesellschaftlicher Sicht sind speziell der<br />

Beitrag einer Förderung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen<br />

von Interesse.<br />

Grundlagen der Ergebnisse sind die Auswertungen der Sächsischen Landesanstalt für<br />

Landwirtschaft (LfL) sowohl von Daten der UL – Referenzbetriebe als auch Auswertungen<br />

der Buchführungsergebnisse der Haupterwerbsbetriebe. Die Auswertungen erfolgen sowohl<br />

für die Produktionsverfahren (Fruchtarten) als auch für die Betriebe – jeweils getrennt nach<br />

Förderstufen. Die betrieblichen Zahlen stellen dabei den Gesamtdeckungsbeitrag (GDB) für<br />

die untersuchten Marktfrüchte dar.<br />

Für den Bereich des Gartenbaus wurden von der LfL Daten in Praxisbetrieben erhoben. Da<br />

entsprechende Ergebnisse nur im Zusammenhang mit den Betriebsstrukturen und der Faktorenausstattung<br />

einzuschätzen und zu bewerten sind, werden entsprechende Zusatzinformationen<br />

im Anhang detailliert aufgeführt.<br />

(A)<br />

Ökonomische Effekte im Umweltgerechten Ackerbau (UA)<br />

(a) Variable Kosten und Deckungsbeiträge ausgewählter Fruchtarten<br />

Tab. 5.3.4.54 zeigt die variablen Kosten (vK) und Deckungsbeiträge (DB) der Marktfrüchte in<br />

Abhängigkeit von der Förderstufe für die Ernte 2000 und 2001. Auswertungen erfolgen nur<br />

zu Fruchtarten, die einen großen Anteil an der Ackerfläche <strong>Sachsen</strong>s haben und jährlich mit<br />

einer entsprechenden Anzahl und Fläche in der Schlagkartenanalyse vertreten sind. Triticale,<br />

Hackfrüchte und Sommerkulturen können nicht alle Förderstufen in ausreichendem Maße<br />

abdecken.<br />

Erhebungen zum ökologischen Landbau beschränken sich auf wenige typische Verfahren zu<br />

Wintergetreide, Hafer, Erbsen und Kartoffeln.<br />

Tab. 5.3.4.54: Variable Kosten und Deckungsbeiträge der Fruchtarten nach Förderstufen<br />

Ernte 2000 / Ergebnisse der UL – Referenzbetriebe<br />

Fruchtart vK und DB Förderstufe:<br />

Winterweizen<br />

Winterroggen<br />

Wintergerste<br />

Winterraps<br />

Silomais<br />

Quelle: LfL<br />

EUR/ha<br />

Ohne<br />

GF GF+ZF I GF+ZF II ÖLB<br />

2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001<br />

variable Kosten 410 428 422 405 396 364 348 381 241 472<br />

Deckungsbeitrag 860 979 874 954 821 875 882 903 1.345 1.533<br />

variable Kosten 429 389 354 368 309 286 378 383 258 198<br />

Deckungsbeitrag 747 721 715 669 582 691 843 780 1.400 1.418<br />

variable Kosten 355 391 394 400 347 318 362 365<br />

Deckungsbeitrag 736 777 755 744 677 731 797 847<br />

variable Kosten 439 453 476 442 457 431 441 467<br />

Deckungsbeitrag 610 745 653 799 481 743 547 700<br />

variable Kosten 658 704 658 614 623 587 595 652<br />

Deckungsbeitrag 652 565 943 920 769 737 990 881<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 208


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Betrachtet man die variablen Kosten bei Weizen, Roggen und Mais, lässt sich mit zunehmender<br />

UL-Beteiligung eine sinkende Tendenz erkennen. Die zu erwartende Kostenersparnis<br />

in den Gruppen GF + ZF I und ÖLB tritt aber im Wesentlichen ein. In der Fördergruppe<br />

GF + ZF II bewegen sich die Kosten unterhalb des Niveaus der Nichtteilnehmer, aber über<br />

dem der GF + ZF I. Da die ZF II schlagbezogen mit verschiedenen Maßnahmen wählbar ist,<br />

gestaltet sich eine Bewertung der Fördergruppe schwierig, da sich Leistungen und Kosten<br />

aus Zwischenfruchtanbau, Ertragseinbußen, Mehraufwendungen im Pflanzenschutz, aber<br />

auch Kostenersparnisse durch pfluglose Bearbeitung ergebniswirksam niederschlagen können.<br />

Die Kosten bei Raps werden noch in starkem Maße vom Umfang der organischen Düngung<br />

beeinflusst. Durch einzelne Betriebe mit erhöhten Aufwendungen für (organische)<br />

Düngung, Pflanzenschutz und Maschinen fällt die Grundförderung bei Wintergerste etwas<br />

aus dem Rahmen.<br />

Aufschlussreich ist auch die Betrachtung einzelner Kostenpositionen, die mit der UL-<br />

Förderung in engem Zusammenhang stehen. Wie sich Dünge- und Pflanzenschutzmittelkosten<br />

in den Förderstufen entwickeln, ist aus Tab. 5.3.4.55 ersichtlich.<br />

Der Düngemittelaufwand reduziert sich bei Weizen und Roggen in allen Stufen gegenüber<br />

den Nichtteilnehmern deutlich. Teilweise großflächige organische Düngung in Einzelbetrieben<br />

verschiebt das Bild bei Gerste und Raps. In der ZF I werden Pflanzenschutzmittel in<br />

allen Kulturen wesentlich sparsamer eingesetzt. Dagegen weist die Zusatzförderung II meist<br />

einen erhöhten Bedarf gegenüber der ersten Gruppe aus, was in den entsprechenden ZF II-<br />

Maßnahmen begründet ist.<br />

Tab. 5.3.4.55: Dünge- und Pflanzenschutzmittelkosten ausgewählter Fruchtarten<br />

nach Förderstufen – Ernten 2000 und 2001 / Ergebnisse der UL – Referenzbetriebe<br />

Fruchtart Kosten Förderstufe<br />

Winterweizen<br />

Winterroggen<br />

Wintergerste<br />

Winterraps<br />

Quelle: LfL<br />

EUR/ha ohne GF GF+ZF I GF+ZF II ÖLB<br />

2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001<br />

Düngemittel 134 128 117 107 115 104 91 104 23 148<br />

PSM 91 102 122 128 77 100 99 107 0 0<br />

Düngemittel 101 99 81 98 71 74 88 77 39 14<br />

PSM 95 116 106 105 52 54 125 128 0 0<br />

Düngemittel 88 102 100 115 86 91 90 104<br />

PSM 106 103 111 125 73 70 102 105<br />

Düngemittel 145 139 165 131 164 142 148 150<br />

PSM 112 127 115 138 106 111 137 146<br />

Der Vergleich der Deckungsbeiträge zeigt keine eindeutigen Tendenzen (Tab. 5.3.4.56). Es<br />

fällt auf, dass die Stufe GF + ZF I bei den Druschfrüchten z.T. erheblich zurückliegt, während<br />

sich die ersten beiden Fördergruppen nicht so stark unterscheiden. Höhere Förderstufen wie<br />

die ZF I konzentrieren sich meist auf Gebiete mit schlechteren Standortvoraussetzungen, die<br />

von vorn herein benachteiligt sind und dafür (hier nicht berücksichtigte) Ausgleichszulagen<br />

erhalten. Da diese Betriebe oft auch einen größeren Viehbesatz aufweisen, lassen sich so<br />

auch höhere Düngekosten trotz ZF I erklären. Die guten Ergebnisse des Wintergetreides in<br />

der GF + ZF II resultieren aus hohen Leistungen bei relativ niedrigen variablen Kosten. In der<br />

konventionellen Stufe bei Silomais fallen wenige Betriebe mit niedrigen Erlösen stark ins<br />

Gewicht, was den Deckungsbeitrag nach unten zieht. Da Silomais keine Marktfrucht ist, gestaltet<br />

sich eine Leistungsermittlung ohnehin schwierig.<br />

Spitzen- und Schlusswerte sind, über alle Fruchtarten betrachtet, in jeder Förderstufe einmal<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 209


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

zu finden. Lediglich die Stufe GF+ZF I liegt insgesamt etwas zurück. Höhere Förderstufen<br />

wie die ZF I konzentrieren sich meist auf Gebiete mit schlechteren Standortvoraussetzungen,<br />

die von vorn herein benachteiligt sind und dafür (hier nicht berücksichtigte) Ausgleichszulagen<br />

erhalten. Bei Wintergetreide lassen sich Vorteile in der GF+ZF II bzw. in der Gruppe<br />

ohne Förderung erkennen. Raps und Mais schneiden in der Grundförderung sehr gut ab. In<br />

der konventionellen Stufe von Silomais fällt ein Betrieb mit niedrigen Erträgen und sehr hohen<br />

Dünge- und Maschinenkosten stark ins Gewicht, was den Deckungsbeitrag nach unten<br />

zieht. Da Silomais keine Marktfrucht ist, gestaltet sich eine Leistungsermittlung ohnehin<br />

schwierig.<br />

Zahlen für den ökologischen Landbau sollten gesondert bewertet werden, weil bei dieser<br />

Bewirtschaftungsweise das gesamtbetriebliche Ergebnis wichtiger und aussagefähiger ist,<br />

als eine Zweigbetrachtung. Im Ökologischen Landbau (ÖLB) ist normalerweise mit den geringsten<br />

variablen Kosten zu rechnen.<br />

Deckungsbeiträge für Marktfrüchte fallen meist extrem positiv aus, weil hohe Prämien und<br />

Erzeugerpreise sowie niedrige variable Kosten den Ertragsverlust weit überkompensieren.<br />

Wichtige Aufwandspositionen wie Arbeitszeitbedarf, Direktvermarktung, Zwischenfrucht- und<br />

Leguminosenanbau zur Nährstoffversorgung bzw. Bodenverbesserung, die das Ergebnis<br />

relativieren, werden hier nicht mit berücksichtigt.<br />

Bei der Beurteilung von Auswirkungen des Programmteils „Umweltgerechter Ackerbau“ auf<br />

die ökonomischen Ergebnisse der Fruchtarten sind die Relationen zwischen den Förderstufen<br />

von Interesse. Deshalb werden die Deckungsbeitragsdifferenzen über mehrere Jahre<br />

betrachtet (Abb. 5.3.4.15).<br />

Folgende Förderstufen stehen miteinander im Vergleich:<br />

- ohne Förderung (oF) : Grundförderung (GF)<br />

- ohne Förderung : Grundförderung + Zusatzförderung I (ZF I)<br />

- Grundförderung : Grundförderung + Zusatzförderung I<br />

- ohne Förderung : Grundförderung + Zusatzförderung II (ZF II).<br />

Eine Wertung sollte sowohl die überwiegende Grundtendenz (positiv oder negativ) als auch<br />

die Zahl der Wiederholungen über die Jahre berücksichtigen. Negative Differenzwerte deuten<br />

auf Einkommenseinbußen hin, positive Werte dagegen sind ein Hinweis auf Überkompensation<br />

durch die Förderung. Vergleicht man die Differenzen mehrerer Jahre, so wären<br />

ausgeglichene Verhältnisse mit einem Differenzsaldo um den Wert Null optimal.<br />

Beim Wintergetreide überwiegen im Vergleich der Jahre die negativen Deckungsbeitragsdifferenzen<br />

zwischen den Stufen GF bzw. GF + ZF I und den Nichtteilnehmern. Für Weizen<br />

und Roggen trifft das auch bei der GF + ZF I im Verhältnis zur Grundförderung noch zu. Wintergetreide<br />

scheint schon recht empfindlich auf verringerten Betriebsmitteleinsatz zu reagieren.<br />

Dagegen deuten sich Vorteile für Winterroggen und -gerste in der Stufe GF + ZF II<br />

an. Winterraps weist über die Jahre relativ ausgeglichene Verhältnisse auf. Lediglich die<br />

Förderstufe GF + ZF I schneidet im Vergleich etwas schlechter ab. Bei Silomais überwiegen<br />

eher die positiven Tendenzen. Er scheint auf reduzierten Mitteleinsatz weniger stark zu reagieren.<br />

Allerdings ist eine Betrachtung aus den oben schon genannten Gründen (Bewertung<br />

der Leistung) schwierig. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse nicht<br />

nur durch die UL-Förderung, sondern auch durch andere - nicht förderrelevante - Faktoren<br />

beeinflusst sind.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 210


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

600<br />

500<br />

Winterweizen Winterroggen Wintergerste Winterraps Silomais<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 1996 1997 1998 1999 2000 2001 1996 1997 1998 1999 2000 2001 1997 1998 1999 2000 2001<br />

-100<br />

-200<br />

-300<br />

-400<br />

ohne Förderung : ohne Förderung : GF : GF+ ZF ohne Förderung : GF+<br />

ZF II<br />

Quelle: LfL<br />

Abb. 5.3.4.15:Deckungsbeitragsdifferenzen zwischen den Förderstufen von 1995-2001 (EUR/ha)<br />

(b) Anteil von UL-Maßnahmen am Betriebsergebnis von Marktfruchtbetrieben<br />

Für Aussagen zu den einzelnen Förderstufen auf Betriebsebene (Referenzbetriebe) werden<br />

die einzelbetrieblichen Gesamtdeckungsbeiträge (GDB) des Marktfruchtbaus der Jahre 1995<br />

- 2001 herangezogen.<br />

Der durchschnittliche GDB eines Betriebes ist das nach der Anbaufläche gewichtete arithmetische<br />

Mittel aus den Deckungsbeiträgen der analysierten Marktfrüchte. Er dient zur Beurteilung<br />

der betrieblichen Situation im Marktfruchtbau und wird durch die Säulen repräsentiert.<br />

Wie sich UL-relevante Kostenpositionen im Vergleich der Förderstufen verhalten, zeigen die<br />

mehrjährigen Mittelwerte (1997-2001, ÖLB 1999-2001) in der nachfolgenden Tabelle.<br />

Tab. 5.3.4.56: Ausgewählte Komponenten nach Förderstufen 1997 – 2001<br />

Förderstufe ME Düngemittel PSM Variable Kosten<br />

oF EUR/ha 123 101 472<br />

GF EUR/ha 120 104 461<br />

GF + ZF I EUR/ha 109 83 411<br />

GF + ZF II EUR/ha 111 107 417<br />

ÖLB EUR/ha 35 2 349<br />

Quelle: LfL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 211


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Demnach sinken die Dünge- und Pflanzenschutzmittelkosten erst in der ZF I deutlich ab und<br />

gehen im ÖLB gegen Null. Einsparungen gibt es auch in der ZF II bei Düngung und variablen<br />

Kosten, während der Pflanzenschutzaufwand hier am höchsten ist. Das Bild entspricht insoweit<br />

den Erwartungen – mit Einschränkung der PSM-Kosten in der Grundförderung.<br />

Da das betriebliche Einkommen jahresabhängig u.U. großen Schwankungen unterworfen<br />

sein kann, sind in der Abb. 5.3.4.16 die durchschnittlichen Deckungsbeiträge der Förderstufen<br />

von 1995 bis 2000 gegenübergestellt. Die Gruppe GF + ZF I beinhaltet die ehemaligen<br />

Stufen GF + ZF I und GF + ZF I + ZF II. Sie wurden rückwirkend zusammengefasst, um die<br />

Vergleichbarkeit über den Betrachtungszeitraum zu gewährleisten. In einigen Jahren zeigt<br />

sich ein ziemlich ausgeglichenes Bild, in anderen treten größere Unterschiede zwischen den<br />

Förderstufen auf. Ursachen sind nicht allein die Fördermaßnahmen. Oft spielen Fragen des<br />

Standortes, der Witterung, der betrieblichen Gegebenheiten, des Datenumfangs und der<br />

Fruchtartenanteile in den Gruppen eine Rolle und variieren die Ergebnisse entsprechend.<br />

Deshalb ist das sechsjährige Mittel der Deckungsbeiträge interessant: Es beträgt:<br />

ohne<br />

GF<br />

GF + ZF I<br />

GF + ZF II<br />

719 EUR/ha<br />

709 EUR/ha<br />

692 EUR/ha<br />

746 EUR/ha.<br />

Nichtteilnehmer und Grundförderung sind fast ausgeglichen. Es treten keine nennenswerten<br />

Einkommensverluste auf. In der Größenordnung von jeweils 27 EUR/ha ergeben sich Einbußen<br />

in der GF+ZF I und Vorteile für die GF+ZII. Die Maßnahmen dieser Förderstufe (Zwischenfruchtanbau,<br />

Untersaaten, Mulchsaat) beziehen sich aber nicht nur auf die Hauptfrucht,<br />

so dass einer zeitraumechten Kostenzuordnung Grenzen gesetzt sind. Da die ZF II<br />

eine schlagbezogene Maßnahme ist, sollte erwogen werden, Datenvergleiche und –<br />

auswertungen auch auf dieser Ebene vorzunehmen, um die Aussagesicherheit zu erhöhen.<br />

Einbußen für Teilnehmer an der Zusatzförderung I müssen, wie schon gesagt, nicht zwangsläufig<br />

nur mit UL in Verbindung gebracht werden. Die oft in benachteiligten Regionen wirtschaftenden<br />

Betriebe dieser Förderstufe erhalten neben den UL-Prämien auch eine Ausgleichszulage,<br />

die zusätzlich standörtliche Nachteile kompensiert.<br />

Insgesamt kann man auf Basis der Deckungsbeiträge im mehrjährigen Durchschnitt von einer<br />

meist fast einkommensneutralen Teilnahme am Programm „Umweltgerechter Ackerbau“<br />

ausgehen.<br />

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EUR/ha<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

ohne<br />

GF<br />

GF+ZF I<br />

GF+ZF II<br />

0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000 95-00<br />

Quelle: LfL<br />

Abb. 5.3.4.16: Durchschnittliche Deckungsbeiträge der Förderstufen für die Jahre 1995 – 2000 /<br />

Ergebnisse aus den UL-Referenzbetrieben<br />

Insgesamt kann man auf Basis des vorliegenden Materials im mehrjährigen Durchschnitt von<br />

einer relativ einkommensneutralen Teilnahme am Programm UL ausgehen. Zumindest für<br />

die Förderstufen, die auf die gesamte Ackerfläche anzuwenden sind, trifft das zu. Die Beurteilung<br />

der schlagbezogenen ZF II ist auf Betriebsebene nur eingeschränkt möglich und sollte<br />

durch andere Untersuchungen ergänzt werden. Bei der Interpretation wird auf förderunrelevante<br />

Faktoren, deren Einfluss sich nicht von der UL-Wirkung trennen lässt, verwiesen.<br />

(B)<br />

Ökonomische Effekte bei Teilnahme am KULAP<br />

Teilnehmer am KULAP-Förderprogramm sind in der Regel rinder- bzw. schafhaltende Betriebe.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass diese Unternehmen bei deutlich geringerer<br />

Flächenausstattung mit einem wesentlich höheren AK-Besatz wirtschaften als Marktfruchtproduzenten.<br />

Fast die Hälfte der Futterbaubetriebe beantragt keine UL-Förderung. Die Maßnahmen<br />

des Umweltprogramms lassen sich offensichtlich nur schwer mit leistungsorientierter<br />

Milchproduktion vereinbaren. Betriebe mit ungünstigen Standortbedingungen nehmen je<br />

ha LF mehr UL-Prämien in Anspruch. Die am meisten geförderte Gruppe der Futterbaubetriebe<br />

hat mit 37 % auch den größten Anteil Dauergrünland an der LF zu verzeichnen. Der<br />

Viehbesatz verhält sich genau umgekehrt, was auf eine extensive Bewirtschaftung schließen<br />

lässt.<br />

Mit zunehmendem Extensivierungsgrad gehen Umsatzerlöse und Unternehmensertrag recht<br />

deutlich zurück, während der UL-Anteil am Unternehmensertrag bis auf 4,9 % ansteigt. Bezogen<br />

auf das verfügbare Betriebseinkommen je AK erreicht dieser Anteil sogar 19,2 % in<br />

der höchsten Förderstufe und 9 % im Durchschnitt. Damit stellt die Förderung für die Betriebe<br />

mit umweltgerechter Produktion besonders in den benachteiligten Gebieten einen nicht<br />

unerheblich stabilisierenden Faktor dar.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 213


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Die stärksten Extensivierungsstufen – Extensive Weide + Wiese, ÖGL und NAK sind an den<br />

höchst gelegenen Standorten angesiedelt. Deshalb ist auch hier ein abnehmender Grünlandaufwuchs<br />

zu verzeichnen. Dieser Aspekt ist als sehr problematisch zu betrachten, da in diesen<br />

Gebieten nur eine extensive Nutzung zum einen standortbedingt und auf Grund des ohnehin<br />

schon niedrigen Tierbesatzes möglich ist. Dieser Prozess der Extensivierung ist unter<br />

diesen Bedingungen nicht mehr umzukehren.<br />

Relativ hohe Mehraufwendungen tragen insbesondere die Förderstufen GF + ZF und ÖGL<br />

für die Durchführung von Pflegemaßnahmen der Grünlandflächen. Bei der Stickstoffdüngung<br />

und den Düngegängen ist ab der Extensivierungsstufe GF ein deutlicher Einspareffekt bei<br />

allen Maßnahmen zu beobachten. Die höchsten Einsparungen verzeichnen die Flächen der<br />

extensiven W/W und NAK (Tab. 5.3.4.57).<br />

Tab. 5.3.4.57:Einkommensverluste bei verschiedenen KULAP-Maßnahmen im Vergleich zur<br />

konventionellen Bewirtschaftung durch verschiedene Einflussfaktoren (EUR/ha)<br />

Förderstufe GF GF + ZF<br />

(ohne N)<br />

Ext. Weide<br />

+ Wiese<br />

Ökolog.<br />

Grünland<br />

NAK (Wiese<br />

+ Weide)<br />

Bruttoertrag Frischmasse dt/ha<br />

Ertragsverlust FM dt/ha<br />

335<br />

34<br />

255<br />

114<br />

204<br />

165<br />

245<br />

124<br />

200<br />

169<br />

Ertragsminderung 61 1 204 295 222 481<br />

Mehraufwand durch Pflegemaßnahmen<br />

7 36 7 43 0,5<br />

Minderaufwand N-Düngung -25 -70 -80 -73 -83<br />

und Düngergänge<br />

Erhöhter Arbeitszeitaufwand 21 21 21 21 21<br />

und Kosten<br />

Saldo Einkommensverluste zu 64 191 243 213 420<br />

konvent. Bewirtschaftung<br />

1 Bewertung der dt FM mit 1,79 EUR<br />

Quelle: LfL<br />

Die Einkommensverluste steigen je nach Förderstufe gegenüber dem konventionellen Anbau<br />

an. Ausschlaggebend ist der sich reduzierende Frischmasseaufwuchs. Werden die finanziellen<br />

Einbußen durch Ertragsminderungen und zusätzliche Mehraufwendungen (zusätzliche<br />

Pflegemaßnahmen, Arbeitsmehraufwand, Bodenproben, N-Düngung<br />

bei GF) mit den Einsparungen (reduzierte Düngung) saldiert, ergibt sich eine Mehrbelastung<br />

der UL-Betriebe gegenüber dem konventionellen Grünland je nach Extensivierungsgrad und<br />

Förderstufe in unterschiedlicher Höhe.<br />

Die Position erhöhter Arbeitszeitaufwand und Kosten für die Bodenproben (~ 21 EUR/ha)<br />

betrifft Zeitaufwand für Antragstellung, Führung Betriebsheft, Probenahmen, Aufnahme von<br />

Pflanzenbeständen u. a. und wurde aus der zusätzlichen Befragung aufgenommen, da diese<br />

Aufwendungen in den Betrieben durch die Teilnahme an KULAP tatsächlich anfallen, aber<br />

nicht erfasst werden.<br />

Die geringste Mehrbelastung entsteht in der Förderstufe GF mit 64 EUR/ha. Bei den Stufen<br />

GF + ZF, Extensive Wiese + Weide und ÖGL liegen die Mehrbelastungen zwischen 191 und<br />

243 EUR/ha. Hierbei ist auch die höchste Einkommensminderung zu verzeichnen. Hier werden<br />

auch die höchsten UL-Prämien von 360 – 450 EUR/ha ausgereicht.<br />

Es wird deutlich, dass Extensivierungsmaßnahmen vorrangig auf standörtlich und klimatisch<br />

ungünstigeren Standorten Anwendung finden. Auf KULAP-Flächen ist ein deutlich niedrigerer<br />

Frischmasseertrag gegenüber konventioneller Nutzung erkennbar. Mit zunehmender Extensivierungsstufe<br />

ist auch eine Verschlechterung der Futterqualität zu verzeichnen. Kosten<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

für Pflegemaßnahmen steigen, für Düngung entstehen Einsparungen. Die Mehrbelastungen<br />

durch KULAP-Maßnahmen können durch die UL-Prämien häufig nicht voll kompensiert werden.<br />

(C)<br />

Auswirkungen von Extensivierungsmaßnahmen auf die Ökonomie von<br />

Markt- und Futterbaubetrieben (Auswertung von Buchführungsergebnissen der<br />

HE WJ: 2000/2001)<br />

Nachfolgend sollen die Zusammenhänge zwischen unterschiedlicher Inanspruchnahme der<br />

Agrarumweltmaßnahme und den strukturellen sowie ökonomischen Ergebnissen von Marktfrucht-<br />

und Futterbaubetrieben dargestellt werden.<br />

Die Untersuchungen basieren auf den Buchführungsergebnissen der Test- und Auflagenbetriebe<br />

<strong>Sachsen</strong>s des Wirtschaftsjahres 2000/2001. Dabei unterscheiden sich die Marktfrucht-<br />

und Futterbaubetriebe durch einen Marktfrucht- bzw. Futterbauanteil von über 50 %<br />

des Standarddeckungsbeitrages.<br />

Die Gruppierung der Betriebe nach den Zulagen und Zuschüssen für umweltgerechte Agrarproduktion<br />

erfolgt in Anlehnung an die Förderstufen der Teilprogramme Umweltgerechter<br />

Ackerbau (UA) und Extensive Grünlandwirtschaft (KULAP).<br />

Demnach gehen ökologisch wirtschaftende Betriebe mit Ausgleichszahlungen von über 200<br />

EUR/ha LF in die höchste Prämiengruppe ein. In den Zulagen und Zuschüssen für umweltgerechte<br />

Agrarproduktion sind sämtliche UL-Förderungen inklusive der Prämien für ökologischen<br />

Landbau und die Ausgleichszahlungen für Umweltauflagen (v.a. Wasserschutz) zusammengefasst.<br />

Separate Betrachtungen für Prämien aus UL-Ackerbau und aus KULAP<br />

sind derzeit nicht möglich.<br />

Interessant ist die Feststellung, dass im Rahmen der Buchführung nur 24 % der Marktfruchtbetriebe<br />

keine Förderung in Anspruch nehmen, bei den Futterbauern sind es dagegen 44 %.<br />

Das Umweltprogramm scheint für ackerbauorientierte Unternehmen interessanter zu sein als<br />

für Grünlandbetriebe.<br />

(a) Faktorausstattung und Produktionsstruktur<br />

Ein Zusammenhang zwischen Prämienhöhe und Flächenausstattung lässt sich nur bei den<br />

Futterbaubetrieben erkennen. In den oberen Prämiengruppen finden sich hier die flächenstärkeren<br />

Unternehmen, während im Marktfruchtbereich keine eindeutige Tendenz abzuleiten<br />

ist.<br />

Insgesamt verfügen Futterbaubetriebe mit durchschnittlich 95 ha über deutlich weniger LF<br />

als Marktfruchtbetriebe (226 ha). Bei beiden Betriebsformen zeigen abnehmende Bodenpunkte<br />

zwischen den Nichtteilnehmern und der höchsten Prämienstufe, dass auf ungünstigen<br />

Standorten mehr UL-Prämien je ha LF in Anspruch genommen werden. Die Zahl der<br />

Arbeitskräfte steht in direktem Zusammenhang mit dem Viehbesatz. Gegenüber den Marktfruchtbetrieben<br />

(im Mittel 1,13 AK/100 ha LF) ist der AK-Besatz der Futterbaubetriebe mit<br />

2,37 AK/100 ha LF mehr als doppelt so hoch. In Marktfruchtbetrieben nehmen AK- und<br />

Viehbesatz mit steigendem Prämienumfang zu, im Futterbau ist es umgekehrt. Daraus könnte<br />

man schlussfolgern:<br />

Je stärker Betriebe auf Marktfruchtbau oder Futterbau mit einer entsprechenden Intensität<br />

ausgerichtet sind, umso verhaltener beteiligen sie sich am Programm UL. Für den Futterbau<br />

zeigt sich insofern, dass intensive Milchproduktion weniger gut mit extensiverer Flächennutzung<br />

zu vereinbaren ist. Im Marktfruchtbau nimmt mit steigender UL-Prämie der Ackerflächenanteil<br />

zugunsten des Dauergrünlandes ab. Beim Futterbau ist diese Tendenz nicht so<br />

ausgeprägt. Marktfruchtbetriebe können ihr Grünland am ehesten nach KULAP-Vorgaben<br />

bewirtschaften, da meist keine intensive Tierproduktion betrieben wird.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 215


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Insgesamt ist wie schon in den Vorjahren festzustellen, dass sich die Fördergruppen hinsichtlich<br />

Faktorausstattung und Produktionsstruktur unterscheiden. Mit steigender Prämienhöhe<br />

sind die Betriebe weniger auf eine Richtung spezialisiert, sondern vielseitiger organisiert.<br />

Das zeigt sich in einem sinkenden Ackerflächenanteil bei Marktfruchtbetrieben bzw.<br />

geringerem Viehbesatz im Futterbau. Auch Veränderungen der Fruchtfolge sind erkennbar,<br />

z. B. Zunahmen beim Ackerfutter- oder Öl- und Hülsenfruchtanbau. Betrachtet man die Anbaustruktur<br />

als Agrar-Umweltindikator, so ist hier durchaus ein positiver Effekt zu verzeichnen.<br />

(b ) Betriebliche Erträge<br />

In welchem Umfang die UL-Zuwendungen zum Betriebsergebnis beitragen, lässt sich mit<br />

deren Anteil am Unternehmensertrag aufzeigen (Tab. 5.3.4.58 und Tab. 5.3.4.59).<br />

Tab. 5.4.3.58:Anteil wichtiger Ertragspositionen am Unternehmensertrag von Marktfruchtbetrieben<br />

(WJ: 2000/2001)<br />

Kennzahl<br />

ohne UL-<br />

Prämie<br />

bis 41 EUR/ha<br />

UL-Prämie<br />

41 –107 EUR/ha<br />

UL-Prämie<br />

< 107 EUR/ha<br />

UL-Prämie<br />

Umsatzerlöse Pflanzenproduktion 48,6 % 48,8 % 42,4 % 35,4 %<br />

Umsatzerlöse Tierproduktion 12,7 % 10,5 % 10,3 % 19,3 %<br />

Zulagen und Zuschüsse 24,8 % 31,1 % 33,1 % 31,8 %<br />

dar. UL-Prämie 0 2,1 % 5,4 % 9,7 %<br />

Quelle: LfL<br />

Tab. 5.4.3.59:Anteil wichtiger Ertragspositionen am Unternehmensertrag von Futterbaubetrieben<br />

(WJ: 2000/2001)<br />

Kennzahl<br />

ohne UL-<br />

Prämie<br />

bis 51 EUR/ha<br />

UL-Prämie<br />

51 - 205 EUR/ha<br />

UL-Prämie<br />

Umsatzerlöse Pflanzenproduktion 6,0 % 7,9 % 6,4 %<br />

Umsatzerlöse Tierproduktion 72,8 % 68,2 % 64,9 %<br />

Zulagen und Zuschüsse 13,3 % 15,3 % 20,1 %<br />

dar. UL-Prämie 0 1,2 % 4,9 %<br />

Quelle: LfL<br />

Der größte Teil der betrieblichen Erträge resultiert in jeder Fördergruppe aus den Umsatzerlösen.<br />

Zulagen und Zuschüsse leisten ebenfalls einen erheblichen Beitrag zum Unternehmensertrag.<br />

Bei den Marktfruchtbetrieben bewegen sie sich immerhin zwischen 25 und 33<br />

%. Auf Prämien für umweltgerechte Agrarproduktion entfallen dabei in der letzten Stufe fast<br />

10 %. Im Futterbau erreichen die Zulagen und Zuschüsse nur zwischen 13 und 20 % des<br />

Unternehmensertrages und auch der Anteil UL fällt mit maximal 5 % deutlich niedriger aus.<br />

Ursache für die relativ umfangreiche Förderung der Marktfruchtbetriebe ist der hohe Ackerflächenanteil<br />

mit ausgleichsberechtigten Fruchtarten. Außerdem können diese Betriebe auf<br />

Grund ihres niedrigen Viehbesatzes die Grünlandbewirtschaftung extensiver organisieren<br />

und zusätzlich UL-Prämien aus dem Kulturlandschaftsprogramm beziehen. Genau umgekehrt<br />

liegen die Verhältnisse bei den Futterbaubetrieben. Der geringere Ackerflächenanteil<br />

führt hier zu wesentlich weniger Beihilfen aus der pflanzlichen Produktion. Die Beteiligung<br />

am KULAP verringert sich bei hohem Viehbesatz, da vor allem die Milchkuhhaltung eine intensivere<br />

Grünlandbewirtschaftung erfordert.<br />

Erwartungsgemäß steigt mit den Prämienzahlungen sowohl der Anteil der Zulagen und Zuschüsse<br />

als auch der Anteil der UL-Zuwendungen am Unternehmensertrag in beiden Be-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 216


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

triebsformen an. Im Gegenzug gehen die Umsatzerlöse des Hauptproduktionszweiges sowohl<br />

prozentual als auch absolut zurück.<br />

(c) Betriebliche Aufwendungen<br />

Zusammenhänge zwischen UL-Stufe und betrieblichen Kosten lassen sich vor allem im Bereich<br />

des Materialaufwandes erkennen (Tab. 5.3.4.60 und Tab. 5.3.4.61). Dieser hat bei<br />

beiden Betriebsformen einen Anteil von durchschnittlich 43 % an den gesamtenbetrieblichen<br />

Aufwendungen. Je höher die Förderstufe, umso geringer fällt der Materialaufwand je ha aus.<br />

Lediglich die letzte Stufe im Marktfruchtbau bildet hier eine Ausnahme. Ursache sind vor<br />

allem die größeren Ausgaben für Tierproduktion und Personal, wie es in Ökobetrieben typisch<br />

ist. Betrachtet man nur den Aufwand für die Pflanzenproduktion, geht er zumindest bei<br />

den Marktfruchtbetrieben mit jeder Förderstufe deutlich zurück. Das trifft auch auf die ULrelevanten<br />

Rubriken Pflanzenschutz und Düngemittel zu. So verringern sich gegenüber den<br />

Nichtteilnehmern die Kosten für Dünger um 33 EUR/ha und für Pflanzenschutzmittel um 39<br />

EUR/ha. Bei den Futterbaubetrieben tritt der materialsparende Effekt in der Pflanzenproduktion<br />

offensichtlich nicht so stark ein, weil weniger Ackerfläche bewirtschaftet wird. Die mittlere<br />

Gruppe mit den höchsten Aufwendungen bewirtschaftet auch die meiste Ackerfläche. Außerdem<br />

hat der Materialaufwand Pflanzenproduktion insgesamt nur einen Anteil von 10 % an<br />

den betrieblichen Aufwendungen. Dafür verringert sich der Aufwand im Hauptbetriebszweig<br />

Tierproduktion mit zunehmender Förderstufe. Sinkende Tendenz ist ebenfalls für den sonstigen<br />

Materialaufwand in beiden Betriebsformen zu verzeichnen. Angesichts der sinkenden<br />

Aufwendungen für Pflanzen- bzw. Tierproduktion bestätigt sich der Sachverhalt, dass mit<br />

zunehmender Förderung im Bereich umweltgerechte Agrarproduktion die Intensität im jeweiligen<br />

Hauptbetriebszweig abnimmt.<br />

Tab. 5.3.4.60: Materialkosten in Abhängigkeit von der UL-Stufe – Marktfruchtbetriebe<br />

WJ 2000/2001<br />

Kennzahl<br />

Maßeinheit<br />

ohne bis 41 EUR/ha 41-107 < 107 EUR/ha<br />

EUR/ha<br />

UL-Prämie UL-Prämie UL-Prämie UL-Prämie<br />

Materialaufwand gesamt EUR/ha 527 436 421 561<br />

Materialaufwand Pflanzenproduktion EUR/ha 287 262 245 230<br />

dar. Düngemittel EUR/ha 102 102 92 69<br />

dar. Pflanzenschutz EUR/ha 102 93 88 63<br />

Materialaufwand Tierprodukt. EUR/ha 76 41 54 133<br />

Sonstiger Materialaufwand EUR/ha 150 131 119 165<br />

dar. Treib- u. Schmierstoffe EUR/ha 66 68 60 64<br />

Quelle: LfL<br />

Tab. 5.3.4.61: Materialkosten in Abhängigkeit von der UL-Stufe – Futterbaubetriebe<br />

WJ 2000/2001<br />

Kennzahl Maß- ohne bis 51 EUR/ha 51-205 EUR/ha<br />

einheit UL-Prämie UL-Prämie UL-Prämie<br />

Materialaufwand gesamt EUR/ha 735 694 624<br />

Materialaufwand Pflanzenproduktion EUR/ha 168 179 151<br />

dar. Düngemittel EUR/ha 74 81 59<br />

dar. Pflanzenschutz EUR/ha 39 50 36<br />

Materialaufwand Tierprodukt. EUR/ha 343 310 284<br />

Sonstiger Materialaufwand EUR/ha 222 201 180<br />

dar. Treib- u. Schmierstoffe EUR/ha 88 89 76<br />

Quelle: LfL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 217


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

(d) Betriebsergebnisse<br />

Beim Vergleich der beiden Betriebsformen ist erkennbar, dass der Marktfruchtbau auf Hektarbasis<br />

bei niedrigerem Unternehmensertrag und Gewinn nur 7 EUR/ha mehr UL-Prämien<br />

erhält (Tab. 5.3.4.62). Der prozentuale Anteil von UL am Unternehmensertrag unterscheidet<br />

sich schon stärker zugunsten des Marktfruchtbaus. Noch deutlicher werden die Differenzen<br />

jedoch in Bezug auf die Arbeitskraft. Futterbaubetriebe erhalten im Schnitt nur 1.824<br />

EUR/AK, Marktfruchtproduzenten dagegen 4.603 EUR. Das entspricht einem Anteil von 9<br />

bzw. 16 % am Gewinn + Personalaufwand. Letztere Kennzahl wird nachfolgend als verfügbares<br />

Betriebseinkommen bezeichnet. Es liegt im Marktfruchtbau höher als im arbeitsintensiven<br />

Futterbau.<br />

Tab. 5.3.4.62: Ökonomische Ergebnisse sächsischer Marktfrucht- und Futterbaubetriebe<br />

im HE (WJ 1999/2000 und 2000/2001– Ergebnisse buchführender Betriebe)<br />

Kennzahl Maßeinheit Marktfruchtbau Futterbau<br />

2000 2001 2000 2001<br />

Unternehmen Anzahl 241,0 250,0 322,0 302,0<br />

Landw. genutzte Fläche (LF) ha/Betrieb 216,0 218,0 90,0 94,0<br />

Dauergrünland % LF 8,0 8,0 34,0 34,0<br />

AK-Besatz AK/100 ha LF 1,2 1,1 2,5 2,4<br />

Viehbesatz VE/100 ha LF 18,0 18,0 98,0 97,0<br />

Unternehmensertrag EUR/ha 1.345,2 1.326,0 1.907,6 2.031,0<br />

dar. UL-Prämie EUR/ha 48,6 50,0 43,5 43,0<br />

UL-Anteil am Untern.ertrag % 3,6 3,7 2,3 2,1<br />

Unternehmensaufwand EUR/ha 1.086,5 1.101,0 1.625,9 1.653,0<br />

Gewinn EUR/ha 258,7 225,0 282,2 378<br />

Verfüg. Betriebseinkommen * EUR/AK 30.491,9 28.831,0 16.390,0 20.917,0<br />

UL-Prämie pro AK EUR/AK 4.224,8 4.603,0 1.767,5 1.824,0<br />

UL-Anteil am Gewinn + PA % 13,9 16,0 10,8 8,7<br />

* entspricht Gewinn + Personalaufwand PA = Personalaufwand<br />

Quelle: LfL<br />

Die Tab. 5.3.4.63 und 5.3.4.64 geben einen Überblick zu den Unternehmensergebnissen der<br />

einzelnen Fördergruppen und dem UL-Anteil am verfügbaren Betriebseinkommen (verfügb.<br />

BE) je AK. Letztere Kennzahl soll noch einmal den Beitrag der Agrarumweltförderung zum<br />

ökonomischen Ergebnis bezogen auf die Arbeitskraft herausstellen.<br />

Bei beiden Betriebsformen schneiden die Nichtteilnehmer im Unternehmensertrag und Gewinn<br />

pro Hektar am besten ab. Besonders die Marktfruchtbetriebe haben bei UL-Beteiligung<br />

Einbußen im Gewinn. Hier weist jedoch die oberste Förderstufe gegenüber den anderen<br />

Gruppen ca. 120 EUR/ha höhere Belastungen aus dem Finanzergebnis auf. Wenn man diese<br />

Tatsache berücksichtigt, bewegt sich der Gewinn auf dem Niveau der Nichtteilnehmer. So<br />

bleiben nur die mittleren Fördergruppen im Ergebnis etwas zurück.<br />

Betrachtet man das verfügbare Betriebseinkommen, zeigen sich die Differenzen zugunsten<br />

der Nichtteilnehmer noch deutlicher. Offensichtlich werden durch Prämien nicht alle Nachteile<br />

ausgeglichen. Die Ursachen sind aber nicht zwangsläufig nur in der Teilnahme am Umweltprogramm<br />

zu suchen, da bei den ökonomischen Kennzahlen noch einige andere, ULunabhängige,<br />

Faktoren Einfluss ausüben.<br />

Bei den Futterbaubetrieben liegen die Verhältnisse klarer. Unternehmensertrag, -aufwand<br />

und Gewinn je ha sinken, während das verfügbare Betriebseinkommen je AK leicht ansteigt.<br />

Das ist hauptsächlich auf den abnehmenden AK-Besatz zurückzuführen.<br />

Es fällt auf, dass die UL-Förderung einen wesentlich höheren Anteil am ökonomischen Ergebnis<br />

je AK hat als am Unternehmensertrag. Bei den Marktfruchtbetrieben bewegt sich dieser<br />

Anteil zwischen 10 und 41 %, im Futterbau liegt er bei 5 bzw. 19 % und damit deutlich<br />

niedriger als im Marktfruchtbau.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 218


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.63: Ökonomische Kennzahlen und UL-Anteil am Ergebnis der Marktfruchtbetriebe<br />

(WJ: 1999/2000 und 2000/2001 – Ergebnisse buchführender Betriebe)<br />

Kennzahl<br />

Maßeinheit<br />

ohne bis 41 EUR/ha 80-210 < 210 EUR/ha<br />

EUR/ha<br />

UL-Prämie UL-Prämie UL-Prämie UL-Prämie<br />

Unternehmensertrag EUR/ha 1.360 1.427 1.357 1.252 1.321 1.331 1.341 1.512<br />

Zulagen und Zuschüsse EUR/ha 365 354 401 390 459 441 529 481<br />

dar. UL-Prämien EUR/ha 0 0 29 26 69 72 133 146<br />

UL-Anteil am Untern.ertrag % - - 2 2 5 5 10 10<br />

Unternehmensaufwand EUR/ha 1.077 1.191 1.114 1.071 1.067 1.073 1.119 1.318<br />

Gewinn EUR/ha 284 236 242 182 253 258 222 195<br />

Verfügb. Betriebseinkommen<br />

EUR/AK 35.650 30.368 27.845 25.265 30.132 32.136 30.777 22.601<br />

UL-Prämie pro AK EUR/AK 0 0 2.378 2.460 5.994 6.663 13.109 9.258<br />

UL-Anteil am Gewinn + PA % 0 0 8 10 20 21 43 41<br />

PA = Personalaufwand, Quelle: LfL<br />

Tab. 5.3.4.64: Ökonomische Kennzahlen und UL-Anteil am Ergebnis der Futterbaubetriebe<br />

(WJ: 1999/2000 und 2000/2001 – Ergebnisse buchführender Betriebe)<br />

Kennzahl Maß- ohne bis 51 EUR/ha 51-205 EUR/ha<br />

einheit UL-Prämie UL-Prämie UL-Prämie<br />

Unternehmensertrag EUR/ha 1.992 2.145 1.884 2.033 1.831 1.893<br />

Zulagen und Zuschüsse EUR/ha 300 285 318 310 420 380<br />

dar. UL-Prämien EUR/ha 0 0 24 25 94 93<br />

UL-Anteil am Untern.ertrag % - - 1 1 5 5<br />

Unternehmensaufwand EUR/ha 1.705 1.740 1.614 1.654 1.556 1.547<br />

Gewinn EUR/ha 288 405 270 379 275 346<br />

Verfügb. Betriebseinkommen EUR/AK 15.102 20.116 15.822 21.205 18.239 22.097<br />

UL-Prämie pro AK EUR/AK 0 0 995 1.094 4.297 4.251<br />

UL-Anteil am Gewinn + PA % 0 0 6 5 24 19<br />

PA = Personalaufwand, Quelle: LFL<br />

(e)<br />

Auswertung der Buchführungsergebnisse sächsischer Grünlandbetriebe/<br />

Schäfereien (Schäfereien im Haupterwerb, WJ 2000/2001)<br />

Die Schafhaltung leistet in <strong>Sachsen</strong> einen wichtigen Beitrag zur extensiven Grünlandnutzung<br />

in Form der Landschafts-, Biotop- und Deichpflege sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft.<br />

Der Dauergrünlandanteil dieser Betriebe beträgt im Durchschnitt knapp 89 % der LF. Fast<br />

alle Schäfereien erhalten Zuwendungen aus dem Programm UL für extensive Weidehaltung.<br />

Aus dem Wirtschaftlichkeitsbericht zur sächsischen Schafhaltung (LfL, Nov. 2001) ging u.a.<br />

hervor, dass mit steigendem Anteil von Zahlungen aus dem Programm UL (höheres Maß<br />

extensiver Bewirtschaftung) die sonstigen Kosten, v. a. der allgemeine Betriebsaufwand<br />

deutlich ansteigen. Andererseits nehmen bei extensiven Verfahren die Umsatzerlöse aus der<br />

Tierproduktion ab, da die Intensität der Mastlammerzeugung eingeschränkt wird.<br />

Bezogen auf das verfügbare Betriebsergebnis (Gewinn + Personalkosten) fallen die Unterschiede<br />

zwischen Schäfern und Futterbaubetrieben relativ gering aus, da erstere 25 % mehr<br />

Fläche mit 26 % weniger Arbeitskräften bewirtschaften, wodurch der absolut niedrigere Gewinn<br />

auf die AK bezogen damit fast kompensiert wird. Berechnet man die UL- Zuschüsse/AK<br />

und vergleicht mit dem verfügbaren Betriebseinkommen/AK, wird mit einem Anteil von 68 %<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 219


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

die existenzielle Bedeutung des Agrarumweltprogramms für die sächsischen Schäfer erkennbar.<br />

Bei den Futterbaubetrieben dagegen beträgt dieser Anteil nur 9 % (Tab. 5.3.4.64).<br />

Tab. 5.3.4.65: Anteil der UL-Prämien am Unternehmensertrag und am verfügbaren<br />

Betriebseinkommen sächsischer Grünlandbetriebe<br />

Betriebsform<br />

Anzahl Unternehmensertrag<br />

EUR/ha<br />

Prämie<br />

UL<br />

EUR/ha<br />

Anteil UL am<br />

Unternehmerertrag<br />

%<br />

Verf.<br />

BE/AK<br />

ges.<br />

EUR<br />

Prämie-<br />

UL/AK<br />

ges.<br />

EUR<br />

Anteil UL<br />

am verf.<br />

BE<br />

%<br />

Schäfer 31 759 184 23 18.725 12.697 68<br />

Futterbau 302 2.031 43 2 20.917 1.824 9<br />

verfügb. BE = Gewinn + Personalaufwand<br />

Quelle: LfL<br />

Fazit:<br />

Die Auswertungen verdeutlichen, dass Unternehmen mit verstärkt umweltgerechter Produktionsausrichtung<br />

ohne entsprechende Förderung auf Dauer nicht wettbewerbsfähig wären. Mit<br />

zunehmender UL-Beteiligung gehen die Umsatzerlöse und deren Anteile am Ergebnis zurück,<br />

während der Beitrag der UL-Prämien zum Unternehmensertrag und vor allem zum verfügbaren<br />

Betriebseinkommen je AK deutlich zunimmt.<br />

Das Programm Umweltgerechte Landwirtschaft hat, insbesondere in standörtlich und strukturell<br />

benachteiligten Gebieten, einen stabilisierenden Effekt und wirkt positiv auf die Anbaustruktur.<br />

Teilnehmerbetriebe verzeichnen eine geringere Intensität im Hauptbetriebszweig. Das<br />

trifft sowohl für Futterbau- als auch für Marktfruchtbetriebe im Haupterwerb zu. Ein Ausgleich<br />

der Einkommen über UL-Prämien ist nur schwer nachweisbar, da auch die Wirkung anderer<br />

Faktoren die Ergebnisse beeinflusst.<br />

Soll die Kulturlandschaft weiterhin durch Schafe erhalten und gepflegt werden, ist der Prämienanteil<br />

aus dem Agrarumweltprogramm entscheidend für das Fortbestehen der Schäfereibetriebe<br />

bzw. der Schafhaltung schlechthin.<br />

Für eine zielorientierte, nachhaltig wirksame umweltgerechte Landbewirtschaftung sind daher<br />

Ausgleichsinstrumente notwendig, die es den Unternehmen bei derzeitiger Marktlage ermöglichen,<br />

auf betrieblicher Ebene die entsprechenden Anforderungen umzusetzen. Wenn die<br />

Landwirtschaft auch in Zukunft von der Gesellschaft nachgefragte Aufgaben erfüllen soll, die<br />

am Markt nicht handelbar sind, muss es weiterhin eine verlässliche Honorierung von Umweltleistungen<br />

geben.<br />

(D)<br />

Ökonomische Effekte im Gartenbau (UGA)<br />

Die LfL begleitet seit 1999 mit Untersuchungen zu ökonomischen Auswirkungen und zur<br />

Wirksamkeit der Prämienzahlungen im Förderprogramm „Umweltgerechter Gartenbau“<br />

(UGA). Die nachgewiesenen ökonomischen Effekte im Förderprogramm UGA basieren größtenteils<br />

auf Erhebungen aus Praxisbetrieben.<br />

(a)<br />

Ökonomische Effekte im Gemüsebau<br />

Die Einkommensminderungen gegenüber der konventionellen Bewirtschaftung differieren je<br />

nach Kultur stark. Im geringsten Fall (Buschbohne) werden 174 EUR/ha, im höchsten Fall<br />

(Spargel) 434 EUR/ha erreicht. Die mittlere Differenz über alle Kulturen beträgt durchschnittlich<br />

292 EUR/ha. Ein vollständiger Ausgleich der mittleren Einkommensminderung durch<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 220


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

UGA-Beibehaltungsprämien von 245 EUR/ha wird aufgrund der Ergebnisse dieser Befragung<br />

nicht erreicht.<br />

Der Anteil der UL-Prämien am Unternehmensertrag ist in den Gemüsebetrieben mit 2,3 %<br />

den Futterbaubetrieben mit 2,1 % annähernd gleich (Tab. 5.3.4.69).<br />

(b) Ökonomische Effekte im Obstbau<br />

Die in der Auswertung erfassten sächsischen Obstbaubetriebe im Wirtschaftsjahr 1999/2000<br />

(8 Betriebe) produzieren im Durchschnitt auf 149,9 ha (LF = 152,2 ha) ihr Obst. Sie liegen<br />

damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt mit 10,9 ha Obstfläche. Die Betriebe erzielen<br />

ihre Umsätze zu fast 100 % aus der Obstproduktion. Entsprechend der allgemeinen sächsischen<br />

Gewichtung der einzelnen Obstarten, spiegelt sich auch hier die große Bedeutung der<br />

Apfel- und Kirschproduktion wider. 83 % der Erlöse stammen vom Apfel, gefolgt von der Kirsche<br />

mit 14 %. Im WJ 2000/2001 konnten 5 sächsische Obstbaubetriebe mit einer durchschnittlichen<br />

LF von 112,6 ha (LF = 192 ha) in die Auswertung eingehen. Die Betriebe erzielen<br />

ihre Umsätze zu 93 % aus der Obstproduktion. 63 % der Erlöse stammen vom Apfel,<br />

gefolgt von der Kirsche mit 26 %. Der Unternehmensertrag (9.146 EUR/ha GG 1 ) befindet<br />

sich in etwa auf dem Niveau des Freilandgemüsebaus (Tab. 5.3.4.68).<br />

Der Anteil an UL-Prämien in den Obstbaubetrieben ist mit 3,6 % in ähnlicher Größenordnung<br />

angesiedelt wie bei den Marktfruchtbetrieben im Haupterwerb mit 3,8 %.<br />

(c) Ökonomische Effekte im Weinbau<br />

Weinerzeugnisse aus integriert oder ökologisch erzeugten Trauben erzielen am Markt nach<br />

wie vor keine höhere Preise. Ertrags- und Qualitätseinbußen infolge der Einhaltung der<br />

Richtlinien des Programms umweltgerechter Gartenbau können bis zu 5 % betragen und<br />

werden durch die im Programm vorgesehenen Beihilfen kompensiert.<br />

(d) Ökonomische Effekte in Baumschulbetrieben<br />

Der Umsatzerlös aus der Baumschulproduktion liegt bei 30.432 EUR/ ha GG. Gemessen am<br />

Unternehmensertrag entspricht das einem Anteil von knapp 66 %. Zulagen und Zuschüsse<br />

sind insgesamt mit 2,4 % am Unternehmensertrag beteiligt, die UL-Prämien allein sogar nur<br />

mit 0,06 % (Tab. 5.3.4.69). Die Ursachen für den minimalen Prämieneinfluss sind in den extrem<br />

hohen Unternehmenserträgen der Baumschulen und den vergleichsweise niedrigen<br />

Förderprämien zu suchen.<br />

Um den maximalen Einkommenseffekt bewerten zu können, wäre ein theoretischer Ansatz<br />

mit der Förderung aller Betriebe denkbar. Die Hochrechnung der UL-Prämie für das Einstiegsjahr<br />

von 307 EUR/ha GG bezogen auf den Durchschnitt aller Betriebe ergäbe immer<br />

noch einen sehr geringen Anteil am Unternehmensertrag von weniger als 1 %. Mit < 2 %<br />

ebenso niedrig würde der UL-Anteil am verfügbaren Betriebseinkommen ausfallen. Bei<br />

landwirtschaftlichen Marktfrucht- und Futterbaubetrieben bewegt sich dieser Wert zum Vergleich<br />

bei ca. 14 % bzw. 11 %. Würde man die Verhältnisse nach Ablauf des ersten Jahres<br />

der Grundförderung betrachten, reduzieren sich die Anteile nochmals, da die UL-Prämien auf<br />

245 EUR/ha GG zurückgeht. Selbst bei maximaler Förderhöhe sind keine nennenswerten<br />

Einflüsse auf das Einkommen der Baumschulbetriebe zu erwarten.<br />

(e)<br />

Einfluss der UL-Prämie auf die ökonomischen Ergebnisse von Gartenbaubetrieben<br />

In den nachfolgenden Ausführungen werden die Faktorausstattungen und ökonomischen<br />

Ergebnisse sächsischer Gartenbaubetriebe charakterisiert. Angaben zur Ausstattung und<br />

Struktur sind in der Tab. 5.3.4.66 ersichtlich. Die ökonomischen Kennzahlen gehen aus der<br />

Tab. 5.3.4.67 hervor.<br />

1 GG = Grundfläche Gartenbau<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 221


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.3.4.66: Faktorausstattung und Struktur sächsischer Gartenbaubetriebe<br />

Kennzahl<br />

Maßeinheit<br />

Freiland-<br />

Obstbau Baumschule<br />

Gemüsebau<br />

99/2000 2000/01 99/2000 2000/01 99/2000 2000/01<br />

Unternehmen Anzahl 5 6 8 5 15 18<br />

Landw. genutzte Fläche<br />

(LF)<br />

ha/Betrieb 56,8 50,4 152,2 192 10,5 12,4<br />

Grundfläche Gartenbau<br />

(GG)<br />

ha GG/Betrieb 40,2 38,6 149,9 113 8,6 9,2<br />

dar. Gemüsebau ha/Betrieb 38,0 36,4 0,0 0,0 0,1 0,2<br />

dar. Obstbau ha/Betrieb 2,1 2,1 149,9 192 0,0 0,0<br />

dar. Baumschule ha/Betrieb 0,0 0,0 0,0 0,0 8,5 9,0<br />

Ak-Besatz AK/ha GG 0,3 0,3 0,2 0,2 1,0 1,0<br />

Quelle: LfL<br />

Tab. 5.3.4.67: Ökonomische Ergebnisse sächsischer Gartenbaubetriebe<br />

Kennzahl<br />

Maßeinheit<br />

Freiland-<br />

Gemüsebau<br />

Obstbau Baumschule<br />

2000 2001 2000 2001 2000 2001<br />

Unternehmen Anzahl 5 6 8 5 15 18<br />

Unternehmensertrag gesamt<br />

dar. UL-Prämie<br />

EUR/ha GG<br />

EUR/ha GG<br />

7.855<br />

293<br />

8.673<br />

195<br />

7.783<br />

310<br />

9.146<br />

328<br />

46.456<br />

12<br />

45.327<br />

26<br />

Unternehmensaufwand EUR/ha GG 7.375 7.739 6.892 7.880 44.223 42.268<br />

Materialaufwand gesamt EUR/ha GG 2.843 3.372 1.028 1.541 17.308 15.463<br />

Gewinn EUR/ha GG 481 935 890 1.265 2.233 3.059<br />

Quelle: LfL<br />

GG – Grundfläche Gartenbau<br />

Der pro ha GG angegebene Aufwand für Material (1.541 EUR) im Obstbau ist im Vergleich<br />

zu den anderen Gartenbausparten aber deutlich niedriger. Der Betrag für Zuschüsse und<br />

Zulagen Umweltgerechte Agrarproduktion beträgt 328 EUR/ha (= 3,6 % am Unternehmensertrag).<br />

Die Höhe der UGA-Zuwendungen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr leicht, liegt<br />

aber über dem Wert der Gemüsebau- und Baumschulbetriebe und bewegt sich damit in der<br />

Größenordnung des Marktfruchtbaus. Das verfügbare Betriebseinkommen (16.315 EUR/AK)<br />

ist geringer als das der Markfrucht- und Futterbaubetriebe (28.831 EUR/AK), was in der personalintensiven<br />

Bewirtschaftungsweise -ähnlich wie im Gemüsebau und in Baumschulen -<br />

begründet ist. Das verfügbare Betriebseinkommen steigerte sich aufgrund der verbesserten<br />

Erlössituation und dem geringeren Personalaufwand gegenüber dem Vorjahr. Der UL-Anteil<br />

am verfügbaren Betriebseinkommen sank um 1,6 %-Punkte auf nunmehr 8,3 % und liegt im<br />

Niveau der Futterbaubetriebe.<br />

Tab. 5.3.4.68: Mehr- und Minderaufwendungen im Umweltgerechten Gartenbau<br />

ME Gemüsebau Obstbau Baumschule<br />

Einkommensverlust EUR/ha 249 266 437<br />

Summe Mehraufwand an Arbeitszeit EUR/ha 110 138<br />

54<br />

Summe Mehraufwand für Investitionen EUR/ha 17 54<br />

Summe Minderaufwand EUR/ha 84 11 39<br />

Differenz zur konv. Bewirtschaftung EUR/ha - 292 - 447 - 452<br />

Quelle: LfL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 222


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Zieht man das verfügbare Betriebseinkommen/AK 2 insgesamt heran, so liegt der Freilandgemüsebau<br />

mit 11.094 EUR je AK weit unter den anderen Gartenbausparten, aber auch<br />

noch deutlich unter den Werten von Marktfrucht- und Futterbaubetrieben. Nur die Schäfereien<br />

verfügen über noch weniger Betriebseinkommen. Die Begründung ergibt sich durch hohen<br />

AK-Besatz vom Freilandgemüsebau und Obstbau (12,6/29,9 AK/Betrieb). Beide Sparten<br />

führen eine personalintensive Bewirtschaftung durch. Dadurch fällt auch die prozentuale<br />

Gewichtung mit 6,0 % UL-Anteil am verfügbaren Betriebseinkommen relativ hoch aus.<br />

Tab. 5.3.4.69: Anteil der UL-Prämien am Unternehmensertrag und am verfügbaren Betriebseinkommen<br />

sächsischer Gartenbaubetriebe (WJ: 2000/2001)<br />

Unternehmensertrag Verfügbares Betriebseinkommen*<br />

Betriebstyp Anzahl<br />

UL-Anteil am<br />

Gesamt UL-Anteil Gesamt<br />

verfügb. BE %<br />

EUR/ha GG %<br />

EUR/AK<br />

Freiland-<br />

Gemüsebau<br />

6 8.673 2,3 11.094 6,0<br />

Obstbau 5 9.146 3,6 16.315 8,3<br />

Baumschulen 18 45.327 0,06 17.394 0,2<br />

Marktfruchtbau 250 1.326 3,8 28.831 16,0<br />

Futterbau 302 2.031 2,1 20.917 8,7<br />

GG = Grundfläche Gartenbau * Verfügb. BE = Gewinn + Personalaufwand<br />

Quelle: LfL<br />

2 Betriebseinkommen = Gewinn + Personalaufwand<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 223


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.5 Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen (Kapitel VIII, Artikel 31)<br />

Die Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen will nicht zuletzt die Zielstellung des Freistaats<br />

<strong>Sachsen</strong> unterstützen, den Waldanteil von derzeit 27,6 % auf 30 % der Landesfläche<br />

zu erhöhen.<br />

Die nachfolgenden Tabellen stellen grundsätzlich auf bewilligte Maßnahmen ab. Dies ist dem<br />

Umstand geschuldet, daß die Bewilligung für den gesamten Förderzeitraum ausgesprochen<br />

wird, während die Auszahlung in Jahresscheiben erfolgt. Eine Vergleichbarkeit von Bewilligungen<br />

und Auszahlungen im herkömmlichen Sinne ist mithin nicht gegeben, so daß eine<br />

Bezugnahme auf Auszahlungen hier unterbleibt.<br />

5.3.5.1 Erhaltung und Verbesserung der Bodennutzung sowie von Qualität und<br />

Struktur des nachwachsenden Bestandes<br />

Frage VIII.1.A: In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder<br />

verbessert worden, insbesondere durch die Bodennutzung sowie die Struktur und Qualität<br />

des Holzvorrats?<br />

VIII.1.A.-1 Erweiterung der Waldflächen, die zuvor landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen<br />

Flächen dienten<br />

VIII.1-1.1<br />

Gebiete mit geförderter Anpflanzung (Bewilligungen)<br />

Flächenwirkungen der Maßnahmen<br />

BB<br />

1994<br />

bis<br />

1999<br />

Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

1.219 5.520 387 292 255<br />

178 186 152<br />

Geförderte Erstaufforstungen<br />

insges.<br />

(ha)<br />

Anzahl der Fördermaßnahmen<br />

Jährliches Ziel 120 550 800 1000 1000 700 1350<br />

Erstauff. gesamt 387 679 934<br />

jährl. Ist : Ziel (%) 100 323 53 32<br />

insgesamt (%) 100 7 12 17<br />

BB = Bezugsbasis<br />

Quelle: Angaben des SMUL, die Angaben wurden aus der Aufschlüsselung nach Gemeinden berechnet, dadurch<br />

können Abweichungen zu den Angaben des Monitoringberichtes auf Grund unterschiedlicher Stichtage der Erhebung<br />

entstehen.<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungen<br />

In den Jahren 2001 und 2002 erfolgten Bewilligungen für insgesamt 292 bzw. 255 ha Erstaufforstungen.<br />

Die geförderten Anpflanzungen verfehlten damit deutlich die im <strong>EPLR</strong> vorgesehenen<br />

Ziele von 550 bzw. 800 ha. Gleichwohl ist festzuhalten, dass die Erstaufforstungen<br />

gegenüber der vergangenen Förderperiode voraussichtlich deutlich ansteigen werden. Die<br />

Vorgaben des <strong>EPLR</strong> werden jedoch sehr wahrscheinlich verfehlt. Der Anteil von Nadelbäumen<br />

lag bei gut 20 %. Dieser Anteil hängt mit den Förderkonditionen zusammen.<br />

Für eine abschließende Beurteilung der Attraktivität der Förderung ist es mit nur zwei „vollständigen“<br />

Jahren, die betrachtet werden können, noch zu früh. Allerdings zeigt sich, dass<br />

die Gewährung einer Erstaufforstungsprämie von bis zu 690 €/ha unabhängig von der Bodengüte<br />

offensichtlich zu der Steigerung der Erstaufforstungen gegenüber der vergangenen<br />

Förderperiode beigetragen hat. Die späte Inkraftsetzung der Förderrichtlinie und der damit<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 224


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

einhergehende Zeitverlust kommt in den vorliegenden Daten insofern nur unvollständig zum<br />

Ausdruck, als 2000 noch nach der vorhergehenden Verordnung aufgeforstet wurde.<br />

Für die zukünftige Entwicklung ist zu berücksichtigen, dass entsprechend der modifizierten<br />

Richtlinie die Fördersätze (nach fachlicher Überprüfung) um bis zu 20 % herabgesetzt werden<br />

können, sofern sich die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel während der Geltungsdauer<br />

der Richtlinie (31.12.2006) verringern. Für Neubewilligungen, deren Verpflichtungszeitraum<br />

über das Jahr 2006 hinausreicht, besteht ein Zahlungsvorbehalt in Abhängigkeit<br />

von den ab dem EU-Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung stehenden EU-Mitteln sowie den<br />

dazu notwendigen nationalen Komplementärmitteln.<br />

Diese Modifizierungen der Richtlinie bedeuten faktisch eine Förderung der Erstaufforstungen<br />

unter grundsätzlichen Vorbehalten, da die Förderung von Pflege und Schutz der Kulturen<br />

über einen Zeitraum von fünf Jahren und die Erstaufforstungsprämie, d.h. der Ausgleich von<br />

Einkommensverlusten, über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt wird.<br />

Eine Differenzierung der Aussagen nach Bodenbonitäten ist mit dem Indikator nicht möglich<br />

(der <strong>EPLR</strong> erhoffte sich auch ein wirtschaftliches Interesse an der Aufforstung in Gebieten<br />

mit Böden höherer Bonität). Näherungsweise ist eine Einschätzung über eine Auswertung<br />

der Erstaufforstungen nach Gemeinden möglich und den Abgleich mit den Anteilen der Gemeinden<br />

am benachteiligten Gebiet möglich (vgl. dazu den landesspezifischen Indikator VI-<br />

II.FS-1; es ist davon auszugehen, dass die waldarmen Gemeinden über vergleichsweise<br />

bessere Bodenbonitäten verfügen).<br />

VIII.1.A.-2<br />

Erwartete Zunahme des Holzvorrats<br />

VIII.1.A-2.1 Erwartete Zunahme des Holzvorrats (Modellrechnung) nach mittlerer Umtriebszeit<br />

1<br />

Wirkungspotenziale der Maßnahme<br />

Baumart Mittlere Umtriebszeit (Jahre)<br />

Fichte, Douglasie, Sonstige<br />

110<br />

NB<br />

Kiefer 120<br />

Rotbuche, Eiche 140, 160<br />

Linde 90<br />

Sonstige Hart-LB 120<br />

Sonstige LB, Sträucher<br />

k.A.<br />

Pappel, Weide 50<br />

Struktur der Erstaufforstungen<br />

Fichte, Douglasie,<br />

Sonstige NB<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Hektar<br />

43 54<br />

Kiefer 4 8<br />

Rotbuche, Eiche 138 90<br />

Linde, Sonstige<br />

78 73<br />

Hart-LB<br />

Sonstige LB 2 28 29<br />

Pappel, Weide 1 1<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 225


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Vfm DH m.R.<br />

Erwartete Zunahme<br />

des Holzvorrats<br />

Fichte, Douglasie, 625 27.094 33.987<br />

Sonstige NB<br />

Kiefer 420 1.785 3.553<br />

Rotbuche, Eiche 550, 420 66.911 43.437<br />

Linde, Sonstige 340, 440 30.319 28.287<br />

Hart-LB<br />

Sonstige LB 2<br />

k.A.<br />

Pappel, Weide 280 154 146<br />

Gesamt 126.262 109.410<br />

Quelle: Modellrechnungen der LAF<br />

1 bezogen auf das Jahr der Erstaufforstung<br />

2 einschließlich Sträucher<br />

Vfm<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Innerhalb der Förderperiode geht von den Erstaufforstungen verständlicherweise kein spürbarer<br />

Effekt auf die Erhöhung des Holzvorrats aus. Um den zu erwartenden Zuwachs des<br />

Holzvorrats überhaupt abschätzen zu können, wurden durch die LAF Modellrechnungen<br />

durchgeführt, die von mittleren Umtriebszeiten und mittlerer Potentialentwicklung (sächsische<br />

Durchschnittswerte) ausgehen. Allein die Jahre 2001 und 2002 lassen eine Zunahme<br />

des Holzvorrats von mehr als 235 TVfm (ohne Sonstige Laubbäume und Sträucher) erwarten.<br />

Obgleich dies nur eine grobe Näherung sein kann, die von vielen Faktoren abhängig ist,<br />

zeigt sich doch, dass ein nennenswertes Potential an nutzbarem Holz über einen längerfristigen<br />

Zeitraum zu erwarten ist. In den ersten 12 Jahren nach der Erstaufforstung ist in der<br />

Regel noch kein Derbholz (das dem Holzvorrat zugerechnet werden könnte) zu erwarten.<br />

Eine Berechnung der erwarteten jährlichen Zunahme des Holzvorrats ist nach unserer Auffassung<br />

wenig sinnvoll.<br />

5.3.5.2 Speicherung von Kohlendioxyd durch neue Bestände<br />

Frage VIII.1.B: In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder<br />

verbessert worden, insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazitäten zur Speicherung<br />

von Kohlenstoff?<br />

VIII.1.B.-1<br />

Zusätzliche Anreicherung von Kohlenstoff im Holzvorrat<br />

VIII.1.B-2.1 Erwartete durchschnittliche Nettospeicherung von Kohlenstoff 1<br />

Wirkungspotenziale der Maßnahme<br />

Struktur der Erstaufforstungen<br />

Fichte, Douglasie,<br />

Sonstige NB<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Hektar<br />

43 54<br />

Kiefer 4 8<br />

Rotbuche, Eiche 138 90<br />

Linde, Sonstige<br />

78 73<br />

Hart-LB<br />

Sonstige LB 2 28 29<br />

Pappel, Weide 1 1<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 226


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

t CO 2<br />

Erwartete durchschnittliche<br />

(t CO 2 je ha)<br />

Netto-<br />

speicherung von<br />

Kohlenstoff *<br />

Fichte, Douglasie,<br />

580 25.143 31.540<br />

Sonstige NB<br />

Kiefer 430 1.827 3.638<br />

Rotbuche, Eiche 780; 570 93.123 60.453<br />

Linde, Sonstige 290; 640 36.149 33.726<br />

Hart-LB<br />

Sonstige LB 2<br />

k.A.<br />

Pappel, Weide 240 132 125<br />

Gesamt 156.375 129.482<br />

BB = Bezugsbasis<br />

* CO 2 -Potential über die mittlere Umtriebszeit<br />

1 bezogen auf das Jahr der Erstaufforstung<br />

2 einschließlich Sträucher<br />

Quelle: Modellrechnungen der LAF<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Die Berechnung der CO 2 -Bindungspotentiale erfolgt auf der Grundlage sächsischer Durchschnittswerte<br />

nach Angaben der LAF. Die Berechnung bezieht sich auf das gesamte akkumulierte<br />

CO 2 in lebender Biomasse, d.h. sowohl auf oberirdische als auch unterirdische Akkumulation.<br />

Biomasseakkumulationen nach 12 Jahren bewegen sich im Bereich von 5 bis 20<br />

t oberirdisch und 2 bis 8 t unterirdisch. Dies bedeutet für diesen Zeitraum CO 2 -<br />

Akkumulationspotenziale für die lebende Biomasse von 8 bis 32 t oberirdisch und 3 bis 12 t<br />

unterirdisch, d.h. ca. 10 bis 45 t CO 2 -Bindungspotential für die gesamte lebende Biomasse<br />

der Bäume in den ersten 12 Jahren. Für die Jahre 2001 bis 2012 ergibt sich damit ein CO 2 -<br />

Bindungspotential bei 292,31ha Aufforstungsfläche in Höhe von ca. 3.000 bis 13.000 Tonnen.<br />

Ein zusätzliches, hier nicht betrachtetes CO 2 -Bindungspotential stellt die Humusakkumulation/Feinwurzelumlauf<br />

dar. Diese „tote Biomasse“ kann schon in den ersten 12 Jahren<br />

mehrere Tonnen C betragen und könnte über die Umtriebszeit durchaus die Höhe der akkumulierten<br />

lebenden Biomasse erreichen.<br />

Allein aus den geförderten Erstaufforstungen (Bewilligungen) des Jahres 2001 resultiert mithin<br />

ein CO 2 -Bindungspotential von knapp 160.000 t. Für das Jahr 2002 wurde eine analoge<br />

Berechnung vorgenommen. Mithin liegt die erwartete durchschnittliche Nettospeicherung aus<br />

beiden Jahren bei mehr als 285.000 t CO 2.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 227


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.5.3 Verbesserung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten,<br />

Verbesserung sonstiger Funktionen<br />

Frage VIII.2.B: In welchem Umfang hat die Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes beigetragen,<br />

durch Erhalt und Ausbau bzw. Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

und sonstiger sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen?<br />

VIII.2.B.-1<br />

Zunahme der Aktivitäten/Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben<br />

VIII.2.B.-1.1 Tätigkeiten der Betriebe bei Aufforstung und Pflege der Bestände<br />

Wirkungspotenziale der Maßnahme<br />

Geförderte Erstaufforstungen<br />

insges.<br />

(ha)<br />

Geförderte Pflegemaßnahmen<br />

insges. (ha)<br />

Arbeitsvolumen<br />

(Std):<br />

Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

5520 0 292 255<br />

5550 0 963 1 1.218 1<br />

Bodenarbeiten 1.345 1.173<br />

Erstaufforstung<br />

14.857 12.706<br />

(Pflanzung)<br />

Erstaufforstung<br />

16.202 13.879<br />

ges.<br />

Kulturpflege, Wildabwehr<br />

14.015 13.663 2<br />

Gebundenes Arbeitsvolumen<br />

gesamt<br />

(Std.)<br />

30.217 27.542<br />

BB = Bezugsbasis<br />

1 hier sind Pflegemaßnahmen aus der vergangenen Förderperiode bzw. aus früheren Jahren der laufenden<br />

Förderperiode enthalten<br />

2 nur bezogen auf Erstaufforstungen 2002<br />

Quelle: Modellrechnungen der LAF<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Für die Ermittlung des geleisteten Arbeitsvolumens wurden die folgenden Maßnahmen und<br />

Aufwendungen unterstellt:<br />

Der Zeitbedarf entspricht Durchschnittswerten für die Bestandsbegründung im Landeswald<br />

für das Jahr 2000.<br />

Für Bodenarbeiten wurde ein Aufwand von 4,6 Std./ha angesetzt.<br />

Für die Erstaufforstung selbst wurden 52,6 Std./ha für Laubwald und 41,7 Std./ha für Nadelwald<br />

angenommen.<br />

Für die Kulturpflege wurde angenommen, dass diese jeweils hälftig motormanuell und maschinell<br />

erfolgt. Die Aufwände liegen bei 18,3 Std./ha motormanuell und 10,8 Std./ha maschinell.<br />

Ferner wurde pauschal ein Aufwand von 10 Std./ha zur Vermeidung biotischer Schäden angesetzt.<br />

Damit ergeben sich die in der Tabelle angegebenen Werte.<br />

Bei einer pauschalen Annahme von ca. 1.600 Arbeitsstunden je Mannjahr ergeben sich aus<br />

den geförderten Erstaufforstungen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> für die Jahre 2001 und 2002 etwa<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 228


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

19 Vollarbeitsplätze im Jahr der Erstaufforstung. Dazu kommen im Rahmen der Kulturpflege<br />

etwa 17,3 Arbeitsplätze, die sich allerdings über einen längeren Zeitraum verteilen.<br />

Auf Grund der Vielzahl der Maßnahmen ist allerdings kaum anzunehmen, dass aus den<br />

Erstaufforstungen tatsächlich neue Arbeitsplätze im forstwirtschaftlichen Bereich resultieren.<br />

Die Aussage ist deshalb so zu interpretieren, dass über die Erstaufforstungen in einem zwar<br />

bescheidenen, aber gleichwohl spürbaren Umfang Arbeitsplätze im land- und forstwirtschaftlichen<br />

Bereich gesichert werden, und zwar in einem Umfang von jährlich etwa 15 bis 20 Vollzeitäquivalenten.<br />

Hinzu kommt die Sicherung von Arbeitsplätzen in Forstbaumschulen, die<br />

nicht quantifiziert werden konnte.<br />

5.3.5.4 Verbesserung von Schutzfunktionen<br />

Frage VIII.2.C:In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt,<br />

zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen<br />

Raumes beizutragen durch Erhaltung und Verbesserung von Schutzfunktionen?<br />

VIII.2.C-1<br />

VIII.2.C-2<br />

Durchführung zweckdienlicher Schutzmaßnahmen<br />

Schutz von Flächen, die keine Holzflächen sind sowie Wahrung<br />

Sozioökonomischer Interessen<br />

VIII.2.C-1.1 Gebiete, die im Hinblick auf Schutzfunktionen angepflanzt/ bewirtschaftet<br />

wurden<br />

VIII.2.C-2.1 Ressourcen/Wirtschaftsgüter, deren Schutz auf Grund von<br />

Fördermaßnahmen im Sektor Forstwirtschaft verbessert wurde<br />

Es ist schwierig, Flächen oder Gebiete zu benennen, die für alle Waldfunktionen repräsentativ<br />

sind. Waldfunktionen sind immer an den konkreten Ort gebunden und können nicht verlagert<br />

werden. Neben der Geländeausformung der Waldflächen ist vor allem ihre Lage z.B. zu<br />

Städten (Klimaschutz, Erholung), Verkehrswegen (Anlagenschutz, Prägung des Landschaftsbildes),<br />

Gewässern (Bodenschutz-, Wasserschutzfunktion), Emittenten (Immissions-,<br />

Lärmschutz) und Schutzobjekten (Denkmalschutz, Sichtschutz) für die Ausweisung von<br />

Waldfunktionen von grundlegender Bedeutung. Durch die LAF wurden die Gemeinden mit<br />

Erstaufforstungsflächen auf einer Karte mit Gemeindegrenzen (1:300.000) gekennzeichnet<br />

und dann mit räumlich auf Karten abgrenzbaren Waldfunktionen verschnitten und die entsprechenden<br />

Erstaufforstungsflächen den betreffenden Waldfunktionen zugeordnet, so dass<br />

für die Bezugsfläche die aktuell ausgewiesenen Waldfunktionen erfasst wurden. Bei nur anteilig<br />

zu bewertenden Gemeinden wurde nach dem Flächenanteil (> 50 % Zurechnung der<br />

ganzen Fläche, < 50 % Nichtberücksichtigung) entschieden.<br />

Auf dieser Grundlage wurden die nachfolgenden Waldfunktionen für die Erstaufforstungen<br />

2001 ermittelt:<br />

Tab. 5.3.5.1: Waldfunktionen für die Erstaufforstung im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Gesetzliche Kategorien: Hektar % der Erstaufforstungsfläche<br />

Biosphärenreservat 0,47 0,2<br />

Landschaftsschutzgebiet 44,73 15,0<br />

Naturpark (Erholungsfunktion) 51,29 17,2<br />

Funktionen von besonderer Bedeutung:<br />

Wald mit besonderer Bodenschutzfunktion (Erosion)<br />

154,62 51,9<br />

Wald mit besonderer Hochwasserschutzfunktion 119,72 40,2<br />

Wald mit regionaler Klimaschutzfunktion 6,38 2,1<br />

Waldarme Region (ökologische Ausgleichsfunktion) 13,54 4,5<br />

Quelle: Modellrechnungen der LAF<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 229


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Es wurde unterstellt, dass dieses Verhältnis für alle Jahre des Förderzeitraums repräsentativ<br />

ist. Eine besondere Erschwernis 2002 resultiert aus der Hochwasserkatastrophe im August,<br />

so dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Modellrechnung erforderlich ist.<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Auch wenn man beachtet, dass sich Funktionen auf der gleichen Fläche mehrfach überlagern<br />

können, ist die Dominanz der Boden- und Hochwasserschutzfunktion bei den durchgeführten<br />

Erstaufforstungsmaßnahmen augenfällig. Andere Funktionen treten demgegenüber<br />

in ihrer Bedeutung relativ zurück.<br />

Auffällig ist der geringe Anteil waldarmer Regionen unter den Funktionszuweisungen. Da die<br />

waldarmen Regionen überwiegend mit Standorten, die hohe landwirtschaftliche Ertragsmeßzahlen<br />

aufweisen, identisch sind, nährt dies die Hypothese, dass sich auch unter den gegenüber<br />

der vergangenen Förderperiode verbesserten Förderbedingungen nach wie vor nur<br />

ein begrenzter Anreiz ergibt, auf diesen Standorten Erstaufforstungen vorzunehmen.<br />

Eine Vertiefung durch Fallstudien ist sinnvoll. Nach Angaben der LAF könnten für weitere<br />

nicht kartografisch abgrenzbare Waldfunktionen folgende Gemeinden im Weißeritzkreis repräsentativ<br />

für <strong>Sachsen</strong> sein und zu Fallstudien herangezogen werden: Tharandt, Rabenau,<br />

Kreischa, Höckendorf, Malter, Dippoldiswalde, Reinhardtsgrimma.<br />

In den vor Ort zu beurteilenden Flächen der angeführten Gemeinden sollte die potentielle<br />

Präsenz folgender Waldfunktionen geprüft werden: Bodenschutzwald (Neigung ab 30°), Anlagenschutzfunktion,<br />

Wasserschutzfunktion, Klimaschutzfunktion (lokal), Immissionsschutzfunktion<br />

(lokal), Lärmschutzfunktion, Biotopschutzfunktion/-verbund, Renaturierungsfläche,<br />

das Landschaftsbild prägender Wald, Sichtschutzfunktion, Denkmalschutzfunktion, Erholungsfunktion<br />

(außerhalb des Naturparks).<br />

Anmerkung:<br />

Die Durchführung der Fallstudien mußte allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben<br />

werden, da der Weißeritzkreis und hier gerade ein Teil der vorgesehenen Gemeinden von<br />

der Hochwasserkatastrophe betroffen war. Eine erneute Abstimmung mit der LAF ist für den<br />

Herbst <strong>2003</strong> geplant.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 230


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.5.5 Stärkung der ökologischen Funktionen<br />

Frage VIII.3.A: In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen<br />

Funktion von Waldflächen beigetragen durch Erhaltung, Schutz und Verbesserung ihrer<br />

biologischen Vielfalt?<br />

VIII.3.A.-1<br />

Erhaltung der genetischen Vielfalt und/oder der Artenvielfalt durch Anbau<br />

einheimischer Baumarten<br />

VIII.3.A.-1.1 Geförderte Erstaufforstungen insgesamt<br />

Flächenwirkungen der Maßnahmen<br />

Geförderte Erstaufforstungen<br />

insges.<br />

(ha)<br />

dar. Flächen, die mit<br />

einheimischen<br />

Baumarten angepflanzt<br />

wurden<br />

darunter: Fichte/Sonstige<br />

Nadelbäume<br />

BB<br />

1999<br />

Zielvorgabe<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

5.520 292 255<br />

292 255<br />

43 54<br />

Kiefer 4 8<br />

Buche/Eiche 138 90<br />

Linde/Sonstige<br />

107 102<br />

Laubbäume<br />

Anzahl der<br />

186 152<br />

geförderten<br />

Maßnahmen<br />

Jährliches Ziel 120 550 800 1000 1000 700 1350<br />

Jährliches Ist 292 255<br />

(%) 100<br />

BB = Bezugsbasis<br />

Quelle: SMUL<br />

Beschreibung qualitativer Wirkungseffekte<br />

Der Fördertatbestand der Erstaufforstung schreibt zwingend vor, dass nur die Aufforstung<br />

mit standortgerechten Baumarten gefördert werden kann. Ferner besteht das Ziel des langfristigen<br />

Waldumbaus in der Wiederherstellung naturnaher Waldstandorte.<br />

In diesem Sinne ist davon auszugehen, dass mit den geförderten Erstaufforstungen vollständig<br />

dem Indikator sowohl hinsichtlich der Wahl der Baumarten als auch der Anpflanzung von<br />

Baumartenmischungen entsprochen wird.<br />

VIII.3.A-3<br />

Wechselwirkung von geförderten Gebieten mit umgebendem Raum<br />

VIII.3.A-3.2 Geschaffene Ökozonen mit Bedeutung für Fauna und Flora<br />

Eine exakte Ermittlung der „Ökozonen“ ist nicht möglich. Näherungsweise wurden durch die<br />

LAF die Flächen ermittelt, auf denen die Anpflanzung von Sträuchern gefördert wurde und<br />

über eine angenommene Breite von 10m in Kilometer umgerechnet.<br />

Der Flächenanteil für Sonstige Laubbäume und Sträucher lag 2001 bei 28,46 ha und 2002<br />

bei 29,14 ha. Dabei muss für die Kalkulation unterstellt werden, dass die Sträucher und<br />

Sonstigen Laubbäume ausschließlich für die Waldaußenrandgestaltung verwendet wurden.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 231


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Mit diesen Annahmen ergibt sich eine Länge von ca. 20,5 bzw. 29,1 km. Das sind je Hektar<br />

Erstaufforstungszone 97,6 lfm „Ökozone“ (bei 10m Durchschnittsbreite) im Jahr 2001 und<br />

144,3 lfm 2002.<br />

5.3.5.6 Erstaufforstungen in waldarmen Gebieten<br />

Frage VIII.FS.1:In welchem Umfang In welchem Umfang wurden Erstaufforstungen in waldarmen<br />

Gebieten vorgenommen?<br />

VIII.FS.1<br />

VIII.FS.1-1<br />

Mehrung des Waldanteils in waldarmen Gebieten<br />

Aufgeforstete Fläche in waldarmen Gebieten<br />

Flächenwirkungen der Maßnahmen<br />

Im Zusammenhang mit einigen bereits dargestellten Indikatoren ist die Frage nach der räumlichen<br />

Zuordnung der Erstaufforstungen von Interesse, insbesondere hinsichtlich des Anteils<br />

waldarmer Gebiete (vgl. VIII.1-1.1 und VIII.2.C-2.1). Zu diesem Zweck wurde eine Zuordnung<br />

der geförderten Erstaufforstungen nach Gemeinden und deren Waldanteilen vorgenommen<br />

Tab. 5.3.5.2).<br />

Tab. 5.3.5.2: Aufforstungen nach Waldflächenanteilen der Gemeinden<br />

2000 2001 2002 gesamt<br />

Waldflächen- Maßnahmememen<br />

Fläche Maßnah-<br />

Fläche Maßnah-<br />

Fläche Maßnah- Fläche<br />

anteile<br />

men<br />

(%) (Anzahl) (ha) (Anzahl) (ha) (Anzahl) (ha) (Anzahl) (ha)<br />

0 bis


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

(Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Zwickauer Land, Stollberg), während bei Gunststandorten<br />

(Döbeln, Meißen, Riesa-Großenhain, Delitzsch) eher geringe Erstaufforstungsflächen erwartet<br />

werden durften.<br />

Während insgesamt die Verteilung der Erstaufforstungen nach dem Bewaldungsgrad der<br />

Gemeinden ein durchaus positives Ergebnis liefert, wurden die Ziele in der räumlichen Verteilung<br />

nicht erreicht. Im <strong>EPLR</strong> war vorgesehen, dass über 70 % der geförderten Flächen in<br />

den Regierungsbezirken Leipzig und Chemnitz liegen sollen. Bisher entfällt auf diese Regierungsbezirke<br />

etwa die Hälfte der Erstaufforstungen.<br />

Tab. 5.3.5.3: Erstaufforstungen nach Regierungsbezirken und Landkreisen<br />

Gesamt 2000 - 2002<br />

Reg.-Bezirk Maßnahmen Fläche Anteil an<br />

gesamt<br />

Landkreis (Anzahl) (ha) (%)<br />

Annaberg 8 9,09 1,0<br />

Aue-Schwarzenberg 6 3,67 0,4<br />

Chemnitz 1 0,50 0,1<br />

Chemnitzer Land 11 16,98 1,8<br />

Freiberg 60 104,66 11,2<br />

Mittlerer Erzgebirgskreis 50 108,84 11,7<br />

Mittweida 27 55,95 6,0<br />

kreisfreie Stadt Plauen 3 3,10 0,3<br />

Stollberg 4 5,25 0,6<br />

Vogtlandkreis 80 147,04 15,7<br />

kreisfreie Stadt Zwickau 1 0,50 0,1<br />

Zwickauer Land 14 10,97 1,2<br />

Bautzen 43 41,16 4,4<br />

Weißeritzkreis 49 153,37 16,4<br />

Kamenz 19 25,06 2,7<br />

Meißen-Radebeul 3 1,80 0,2<br />

Niederschlesischer<br />

21 33,81 3,6<br />

Oberlausitzkreis<br />

Sächsische Schweiz 32 52,41 5,6<br />

Riesa-Großenhain 3 3,88 0,4<br />

Löbau-Zittau 36 47,06 5,0<br />

Döbeln 6 14,71 1,6<br />

Delitzsch 2 2,13 0,2<br />

kreisfreie Stadt Leipzig 1 11,70 1,3<br />

Leipziger Land 10 40,69 4,4<br />

Muldentalkreis 13 13,28 1,4<br />

Torgau-Oschatz 13 26,10 2,8<br />

gesamt 516 933,71 100,0<br />

Quelle: berechnet nach Angaben des SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 233


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.4 Maßnahmeübergreifende Bewertung der erreichten Wirkungen<br />

des <strong>EPLR</strong><br />

5.4.1 Der <strong>EPLR</strong> im Rahmen der Förderpolitik<br />

5.4.1.1 <strong>EPLR</strong> im Kontext der Ziel-1 Förderung<br />

Die Wirkungen des <strong>EPLR</strong> in Bezug auf die von der KOM gestellten kapitelübergreifenden Fragen<br />

(Querschnittsfragen) zu<br />

- Bevölkerungsentwicklung,<br />

- Beschäftigungsmöglichkeiten,<br />

- Einkommensentwicklung<br />

- Marktwirkungen und<br />

- Umweltwirkungen<br />

können nur im Kontext mit den übrigen Förderungen aus den verschiedenen Fonds der EU gesehen<br />

werden. Nur so ist es möglich, im Rahmen der <strong>Evaluation</strong> die unterschiedlichsten Wirkungen<br />

zu analysieren und den Beitrag des <strong>EPLR</strong> zur Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

möglichst objektiv zu bewerten.<br />

Im Freistaat <strong>Sachsen</strong> stehen für die Verwirklichung der unterschiedlichsten Ziele verschiedene<br />

Finanzströme („Fördertöpfe“) bzw. Fonds zur Verfügung (Tab. 5.4.1.1). Mit diesen erheblichen<br />

finanziellen Mitteln sollen wichtige strukturelle, arbeitsmarktpolitische, soziale und umweltpolitische<br />

Aufgaben gelöst werden.<br />

Betrachtet man die verschiedenen Finanzvolumina in Tabelle 5.4.1.1, wird bereits deutlich, dass<br />

die meisten finanziellen Mittel für die Strukturfonds des Operationellen Programms (OP) bereitgestellt<br />

werden, allen voran der EFRE und der ESF. Diese Mittel beeinflussen in nicht unerheblichen<br />

Maße auch die Entwicklung des gesamten ländlichen Raumes.<br />

Tab. 5.4.1.1: Anteile der verschiedenen EU-Fonds am Gesamtvolumen der Förderung im Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> *) für den Zeitraum 2000 – 2006<br />

Fonds<br />

Öffentliche Ausgaben<br />

Anteil<br />

(Mio €) (%)<br />

Operation. Programm (OP)<br />

EFRE 4.497,1 46,6<br />

ESF 1.689,5 17,5<br />

EAGFL-A (Ausrichtung) 943,4 9,8<br />

Gemeinschaftsinitiativen 1<br />

LEADER +<br />

INTERREG III<br />

EQUAL<br />

URBAN<br />

43,7<br />

83,1<br />

32,0 1<br />

19,8<br />

0,5<br />

0,9<br />

0,3<br />

0,2<br />

EAGFL-G (Garantie)<br />

Direktzahlungen (1. Säule) 1.890,0 2 19,6<br />

<strong>EPLR</strong> (2. Säule) 443,9 4,6<br />

Gesamt 7.617,6 100,0<br />

*) Quellen: OP und <strong>EPLR</strong>; indikativer Finanzplan Planansätze für öffentliche Ausgaben 2000-2006<br />

1<br />

1. Tranche, ab 2004 neue Auswahl der Programme<br />

2<br />

hochgerechnet aus den bisherigen Zahlungen<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 234


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Demgegenüber sind die Finanzvolumina des EAGFL (A+G), die speziell für die Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes zur Verfügung stehen, vergleichsweise gering. Hinzu kommt, dass der Anteil<br />

des <strong>EPLR</strong> an der gesamten Fördersumme lediglich 4,6 % beträgt und selbst bei den Mitteln<br />

für „ländliche Entwicklung“ (EAGFL-A und <strong>EPLR</strong>, siehe Tabelle 5.4.1.2) auch nur 32 % ausmacht.<br />

Dementsprechend ist von vornherein auch nur ein entsprechender Wirkungsanteil der<br />

über den <strong>EPLR</strong> finanzierten Maßnahmen an der Gesamtwirkung der Förderung im Ziel 1-Gebiet<br />

zu erwarten. Wesentlich bedeutsamer in ihren Auswirkungen sind hingegen die über den E-<br />

AGFL-G finanzierten Direktzahlungen an die Landwirte (Flächenprämien, Tierprämien). Hierzu<br />

wird insbesondere im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage Q 3 (Abschnitt 5.4.3.3)<br />

noch Stellung genommen.<br />

5.4.1.2 Zusammenhang zwischen den Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> und des OP<br />

(Schwpkt. 5)<br />

In Tabelle 5.4.1.2 sind Zusammenhänge noch durch die finanzielle Verteilung der Fördermittel<br />

für die „ländliche Entwicklung“ untersetzt. Hieraus lässt sich unschwer ableiten, dass bereits<br />

vom Planansatz her der Schwerpunkt beim EAGFL-A (Operationelles Programm, Schwerpunkt<br />

5) liegt. Es entfallen immerhin 68 % der geplanten Finanzströme auf den EAGFL-A. Abbildung<br />

5.4.1.1 vermitteltet ergänzend noch einen Überblick über die relativen Anteile der einzelnen<br />

Fonds bzw. Maßnahmen.<br />

Tab. 5.4.1.2: Aufteilung der Mittel für "ländliche Entwicklung" im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Schwer-<br />

Öffentliche Ausgaben<br />

punkt *) Ansatz 2000-2006²<br />

Kap. Code Bezeichnung (Mio €) (%)<br />

I I.1 Investitionen in landw. Betrieben 62,7 4,5<br />

II Niederlassung Junglandwirte wird nicht angeboten<br />

III Berufsbildung wird nicht angeboten<br />

IV D Vorruhestand 17,1 1,2<br />

V E Benachteiligte Gebiete:<br />

Ausgleichszulage 20,8 1,5<br />

Umweltspezifische<br />

wird nicht angeboten<br />

VI F (A-E) Agrarumweltmaßnahmen Einschränkungen<br />

204,4 14,8<br />

VII I.2 Verarbeitung / Vermarktung 131,6 9,5<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

VIII<br />

Forstwirtschaft<br />

H1-H3 Erstaufforstung landw. Flächen 40,9 2,9<br />

I.3 Übrige forstw. Maßnahmen 56,0 4,0<br />

IX II Anpassung und Entwicklung<br />

ländlicher Gebiete:<br />

II.1 Ganzheitl. Dorfentwicklung 653,1 47,1<br />

II.2 Landtourismus 18,7 1,3<br />

II.3 Ökol. Landschaftsgestaltung 14,3 1,0<br />

Altverpflichtungen und sonstige 160,7 11,6<br />

Maßnahmen EAGFL-G<br />

Sonstiges 7,1 0,5<br />

Summe 1.387,2 100,0<br />

davon: OP, Schwpkt. 5 (EAGFL-A) 943,3 68,0<br />

<strong>EPLR</strong> (EAGFL-G) 443,9 32,0<br />

*) Kapitel nach VO (EG) Nr. 1257/1999; Schwerpunkte entsprechend OP (EAGFL-A) bzw. <strong>EPLR</strong> (EAGFL-G)<br />

² Ansätze der Planfassungen des Jahres 2000 (Mittel insgesamt)<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 235


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Mittelansatz für ländliche Entwicklung 2000-2006 in <strong>Sachsen</strong> *)<br />

Aufteilung der Mittel für ländliche Entwicklung<br />

EAGFL-G<br />

(<strong>EPLR</strong>)<br />

32%<br />

EAGFL-A<br />

(OP)<br />

68%<br />

V orruhestand<br />

4% Aus gl.-Zulage<br />

5%<br />

Landtourismus<br />

2%<br />

Landschaft<br />

2%<br />

Investition<br />

7%<br />

Altve rpflichtg.<br />

36%<br />

Erstaufforst.<br />

9%<br />

Agrarum w elt<br />

46%<br />

Dorfentw .<br />

69%<br />

Aufteilung der Mittel des EAGFL-G<br />

Aufteilung der Mittel des EAGFL-A<br />

*) Planansatz des OP bzw. <strong>EPLR</strong> Jahr 2000<br />

Abb. 5.4.1.1<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 236<br />

Vermarkt.<br />

14%<br />

Fors t<br />

6%


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.4.1.3 Beschreibung externer Einflüsse<br />

Gesamtwirtschaftliche Faktoren<br />

Das Jahr 2002 war durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse gekennzeichnet, die auf die<br />

gesamtwirtschaftliche Entwicklung wirkten. Das betrifft insbesondere die Hochwasserkatastrophe<br />

vom August. Zu den Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft sind derzeit noch keine<br />

Abschätzungen bekannt, hier wird erst anhand der Buchführungsergebnisse näherer Aufschluss<br />

hinsichtlich der direkten Auswirkungen zu erwarten sein.<br />

Indirekte Rückwirkungen, in erster Linie aus dem Tourismusbereich wegen des eingetretenen<br />

Nachfragerückgangs auch nach regional produzierten Lebensmitteln, sind zu vermuten, derzeit<br />

aber noch nicht quantifizierbar.<br />

Die weitere Verlangsamung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums in den Jahren 2001/2002<br />

hat das Ernährungsgewerbe (als wichtigster Verarbeiter landwirtschaftlicher Produkte) nach den<br />

vorliegenden Konjunkturumfragen der Kammern eher punktuell beeinflusst. Insgesamt wurden<br />

im Ernährungsgewerbe 2001 erhebliche Steigerungen im Umsatz verzeichnet, vor allem in der<br />

Milchverarbeitung (+19,4% gegenüber 2000) und in der Obst- und Gemüseverarbeitung<br />

(+31,9%). (Agrarbericht 2002)<br />

Insbesondere bei Rindern waren 2001 Sonderfaktoren mit dem Auftreten von BSE und MKS<br />

gegeben, die die Erzeugung und Vermarktung von Fleisch wesentlich beeinflusst haben. „In<br />

entsprechender Weise verhielt sich die Bestands- und Preisentwicklung der einzelnen Nutztierarten.<br />

Die stark rückläufige Nachfrage nach Rindfleisch und eingeschränkte Exportmöglichkeiten<br />

für Zuchtvieh führten zu einem Rückgang der Rinderbestände insgesamt.“ (Agrarbericht<br />

2002)<br />

Im Jahre 2002 stellt sich die wirtschaftliche Situation der Land- und Ernährungswirtschaft wesentlich<br />

ungünstiger dar. So ist das reale Einkommen je Vollarbeitskraft in der EU-<br />

Landwirtschaft nach Schätzungen des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften<br />

(Eurostat) im Jahr 2002 voraussichtlich um 3 % gesunken. Dabei zeichneten sich in den einzelnen<br />

EU-Ländern teilweise gegenläufige Entwicklungen ab. Während in fünf EU-Staaten eine<br />

Zunahme der Einkommen berechnet wurde (z. B. Finnland +7,3 %), verminderte sich in<br />

Deutschland das Einkommen je Vollarbeitskraft im Berichtsjahr um real 18 % 1 . Der Rückgang<br />

der Einkommen ergab sich nach Eurostat durch geringere Produktionswerte bei tierischen und<br />

pflanzlichen Erzeugnissen. Dieser Rückgang war hauptsächlich auf den Rückgang der Erzeugerpreise<br />

gegenüber 2001 (tierische Produkte um 8,1 % und pflanzliche Erzeugnisse um 2,4 %)<br />

zurückzuführen.<br />

Nach Veröffentlichungen auf der „Grünen Woche <strong>2003</strong>“ 2 haben die deutschen Bauern im Jahre<br />

2002 einen Einkommensverlust von etwa 13 % hinnehmen müssen. Das Einkommen je Familienarbeitskraft<br />

sank auf 22.000 €. Auch die „Biobauern“ verzeichneten letztes Jahr Erlös- und<br />

Einkommensrückgänge um 15 %.<br />

Die Agrarwirtschaft in Deutschland bietet für etwa 11 % der Erwerbstätigen einen Arbeitsplatz.<br />

In der deutschen Ernährungsindustrie hat sich in Folge des Rückganges der Umsatzerlöse um<br />

1 % (2001 zu 2002) die Anzahl der Beschäftigten um etwa 18.000 (3,3 %) verringert. Die Zahl<br />

der Betriebe sank um 185. Ursachen werden auch hier in der generellen Konjunkturschwäche<br />

und in dem Preisverfall für Lebensmittel (Preiskampf im Handel) gesehen 3 .<br />

1 Bauernzeitung ( ). 2. Woche <strong>2003</strong>, Seite ..<br />

2 G. Sonnleitner: Mitteilung auf der Eröffnungspressekonferenz der Grünen Woche <strong>2003</strong> in Berlin<br />

3 P. Traumann: Mitteilung auf der Eröffnungspressekonferenz der Grünen Woche <strong>2003</strong> in Berlin<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 237


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.4.2 Zusammenhang zwischen kapitelspezifischen Fragen, Kriterien bzw. Indikatoren<br />

und den Querschnittsfragen<br />

Die kapitelübergreifenden Querschnittsfragen sollen unter Einbeziehung der kapitelspezifischen<br />

Fragen eine Beurteilung des Programms in seiner Gesamtheit ermöglichen. Mehrere Querschnittsfragen<br />

nehmen allerdings auch einen besonderen Bezug zu einigen kapitelspezifischen<br />

Kriterien und Indikatoren. Hierbei ist wiederum die Spezifik der neuen Bundesländer mit den<br />

zwei Programmen (<strong>EPLR</strong> und OP) zu beachten. Tab. 5.4.2.1 und Abb. 5.4.2.1 zeigen, dass<br />

unter Berücksichtigung dieser Situation sowie der im Freistaat <strong>Sachsen</strong> nicht angebotenen<br />

Maßnahmen der Schwerpunkt der Informationen für die Beantwortung der Querschnittsfragen<br />

eindeutig beim OP liegen müsste. Über die <strong>Evaluation</strong> des <strong>EPLR</strong> können einige Querschnittsfragen<br />

nur teilweise oder nicht vollständig beantwortet werden.<br />

Tab. 5.4.2.1: Querschnittsfragen mit Bezug zu kapitelspezifischen Kriterien und Indikatoren<br />

Querschnittsfrage<br />

/<br />

Kriter-ium<br />

Besonderer Bezug von Kriterien<br />

/ Indikatoren zu einzelnen Kapiteln<br />

der Programme *)<br />

<strong>EPLR</strong><br />

OP<br />

Für diese Kapitel<br />

werden keine<br />

Maßnahmen<br />

angeboten<br />

Q 1-1 II, IX III, IV<br />

Q 1-2 II, IX III<br />

Q 1-3 V IX<br />

Q 2-1 VIII³ I, II, VII, VIII, IX<br />

Q 2-2<br />

IX<br />

Q 3-1 V, VIII³ I, II, VII, VIII, IX III, IV<br />

Q 3-2 VIII³ VIII, IX<br />

Q 4-1 VIII³ I, VIII, IX III, IV<br />

VI, VIII I, VII, VIII, IX III, IV<br />

Q 4-2<br />

Q 4-3 VIII³ I, VII, VIII, IX<br />

Q 5-1 V, VI, VIII³ I, VII, VIII, IX III<br />

Q 5-2 V, VI, VIII³ I, VII, VIII, IX<br />

Q 5-3 V, VI, VIII³ VIII, IX<br />

Q 5-4 VI, VIII³ VIII, IX<br />

Q 6<br />

alle Maßnahmen<br />

*) nach Dok. VI 12004/00 FINAL<br />

²) entsprechend Arbeitsbericht 2002<br />

³ im <strong>EPLR</strong> betrifft das nur die Erstaufforstung (Maßnahmen nach Artikel 31 der<br />

VO (EG) Nr. 1257/1999)<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 238


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

EAGFL-Ausrichtung<br />

(Operationelles<br />

Programm, Schwpkt. 5)<br />

Kapitelübergreifende<br />

Bewertungsfragen<br />

(Querschnittsfragen)<br />

EAGFL-Garantie<br />

(Entwicklungsplan ländl.<br />

Raum)<br />

1.<br />

Beitrag zur Stabilisierung der<br />

ländlichen Bevölkerungszahlen<br />

Programm /<br />

Maßnahme<br />

♦ Bereich I:<br />

Verbesserung der<br />

Agrarstruktur:<br />

I.1: Einzelbetriebliche<br />

Maßnahmen<br />

I.2: Verarbeitung und<br />

Vermarktung landw.<br />

Erzeugnisse<br />

I.3: Naturnahe<br />

Waldbewirtschaftung<br />

♦<br />

Bereich II:<br />

Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes<br />

II.1: Ganzheitliche Dorfentwicklung<br />

II.2: Landtourismus<br />

II.3: Ökologische Landschaftsgestaltung<br />

2.<br />

Beitrag zur Verbesserung der<br />

Beschäftigungs-situation im<br />

ländichen Raum<br />

3.<br />

Erhalt/Verbesserung des<br />

Einkommensniveaus der<br />

ländlichen Bevölkerung<br />

4.<br />

Verbesserung der Marktposition<br />

für land- und<br />

forstwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse<br />

5.<br />

Beitrag zum Schutz und zur<br />

Verbesserung der Umwelt<br />

Programm / Maßnahme<br />

IV: Vorruhestand in der<br />

Landwirtschaft<br />

V: Ausgleichszulage in<br />

benachteiligten Gebieten<br />

VI: Umweltgerechte<br />

Landwirtschaft<br />

A: umweltgerechter<br />

Ackerbau (UA)<br />

B: Extens. Grünlandwirtschaft<br />

(KULAP)<br />

C: Gartenbau, Weinbau,<br />

Hopfen (UGA)<br />

D: Erhaltung genetischer<br />

Ressourcen (ER)<br />

E: Naturschutz und<br />

Kulturlandschaft (NAK)<br />

♦<br />

Bereich III:<br />

Technische Hilfe<br />

6.<br />

Beitrag der Durchführungsbestimmungen<br />

(der<br />

Maßnahmen) zu den<br />

beabsichtigten maximalen<br />

Wirkungen des<br />

Programmes/Planes<br />

VIII: Ökologische<br />

Waldmehrung<br />

(Erstaufforstung von LF)<br />

Erwartete Wirkungsrichtung einzelner Maßnahmen: Hauptwirkung Wirkung von untergeordneter Bedeutung<br />

Abb. 5.4.2.1: Zusammenhang zwischen den Förderprogrammen des EAGFL und den kapitelübergreifenden<br />

Bewertungsfragen der KOM<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 239


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Die Tab. 5.4.2.2 gibt einen Überblick zu Querschnittsfragen der KOM, die bei der <strong>Evaluation</strong><br />

des <strong>EPLR</strong> im Freistaat <strong>Sachsen</strong> keine bzw. nur sehr geringe Bedeutung haben oder die sich<br />

auf Kapitel beziehen, die im Freistaat keine Förderung erfahren.<br />

Für die aufgelisteten Fragen Q1 und Q2 bzw. deren untersetzende Kriterien bestehen nur sehr<br />

geringe Zusammenhänge zum <strong>EPLR</strong>. Aus dem <strong>EPLR</strong> ergeben sich somit nur ergänzende Hinweise<br />

zur Beantwortung dieser Fragen im Gesamtkontext des EAGFL.<br />

So haben Kriterien wie Alters- oder geschlechtsspezifisches Profil (Q1-1 und Q1-2) keine Bedeutung,<br />

da sie insbesondere durch Maßnahmen der Kapitel III und IV zu beeinflussen wären.<br />

Hinweise zu Wirkungen der zu beurteilenden Maßnahmen auf die Beschäftigungslage außerhalb<br />

des Landwirtschaftsbetriebes (Kriterium Q 2-2) sind ebenfalls schwer beizubringen, da nur<br />

sehr marginale Beziehungen zwischen den Maßnahmen und dem Kriterium bestehen. Ihre Beantwortung<br />

müsste jedoch in erster Linie im Rahmen der <strong>Evaluation</strong> des Operationellen Programms<br />

erfolgen.<br />

Tab. 5.4.2.2: Querschnittsfragen der KOM, die unter den Förderbedingungen des <strong>EPLR</strong> des Freistaates<br />

<strong>Sachsen</strong> keine oder nur geringe Bedeutung haben<br />

Frage<br />

Nr. Frage Kriterium Begründung<br />

Q 1<br />

Q 2<br />

Q 3<br />

In welchem Umfang hat das Programm<br />

dazu beigetragen, die ländlichen Bevölkerungszahlen<br />

zu stabilisieren?<br />

In welchem Umfang hat das Programm<br />

dazu beigetragen, die Beschäftigungslage<br />

innerhalb und außerhalb landwirtschaftlicher<br />

Betriebe zu verbessern?<br />

In welchem Umfang hat das Programm<br />

dazu beigetragen, das Einkommensniveau<br />

der ländlichen Bevölkerung zu<br />

erhalten oder zu verbessern<br />

1-1 Beibehaltung des Altersprofils<br />

1-2 geschlechterspezifisches<br />

Profil<br />

2-2 Beschäftigungslage außerhalb<br />

landwirtschaftlicher<br />

Betriebe<br />

3-1.1.c Einkommen, dass<br />

durch Mehrfachtätigkeit<br />

der Nebenerwerbslandwirte<br />

oder durch Erwerbstätigkeiten<br />

.... erwirtschaftet<br />

wurde, jedoch<br />

nicht der Produktion von...<br />

Grunderzeugnissen diente<br />

3-1.1.d Einkommen, dass<br />

indirekt das Resultat angebotsseitiger<br />

Auswirkungen<br />

ist<br />

3-2.Das Einkommen der nicht<br />

in der Landwirtschaft tätigen<br />

Bevölkerung wurde ...<br />

erhalten oder verbessert<br />

Die aufgeführten Kriterien<br />

der Frage sind unter<br />

den Fördervoraussetzungen<br />

des <strong>EPLR</strong> nicht<br />

komplett zu beantworten,<br />

da Hauptwirkungen über<br />

das OP kommen<br />

Das angeführte Kriterium<br />

steht außerhalb der Fördervoraussetzungen<br />

des<br />

<strong>EPLR</strong>. Wirkungen des<br />

<strong>EPLR</strong> sind sehr unwahrscheinlich<br />

Flächen der Nebenerwerbslandwirtschaftsbetriebe<br />

anteilmäßig<br />

gering<br />

keinen Datenzugang, die<br />

das Haupteinkommen<br />

von Nebenerwerbslandwirten<br />

betreffen<br />

(3-2) Im <strong>EPLR</strong> sind keine<br />

Maßnahmen enthalten,<br />

die auf das Einkommen<br />

der nicht in der Landund<br />

Forstwirtschaft tätigen<br />

Bevölkerung wirken<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 240


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Q 4<br />

In welchem Umfang hat das Programm<br />

die Marktposition für land-/ und forstwirtschaftliche<br />

Grunderzeugnisse verbessert?<br />

4-1. Die Produktivität wurde<br />

auf Grund des Programms<br />

verbessert und<br />

/oder die Kosten wurden<br />

auf den wichtigsten Stufen<br />

der Erzeugung gesenkt<br />

Die Frage ist speziell<br />

auf Kap. I, VII und VIII<br />

ausgerichtet. Sie ist im<br />

Rahmen der Beurteilung<br />

des operationellen<br />

Programms zu beantworten.<br />

Teilbeiträge aus<br />

dem <strong>EPLR</strong> betreffen<br />

lediglich Aspekte des<br />

Kriteriums 4.2. und 4.3,<br />

für welches einige Aussagen<br />

erfolgen.<br />

Eine gleichartige Aussage betrifft die Querschnittsfrage Q 4. Sie steht kaum in Verbindung mit<br />

den genannten Kapiteln. Lediglich für das Kriterium 4.2. und 4.3. sind evtl. (verbale) Aussagen<br />

möglich. Sie beziehen sich vorrangig auf Maßnahmen des Ökologischen Landbaues.<br />

Die Frage Q 5 bezüglich des Umfanges der Programmwirkungen zum Schutz und zur Verbesserung<br />

der Umwelt ist demgegenüber nahezu ausschließlich aus dem <strong>EPLR</strong> zu beantworten.<br />

Hierzu erfolgt eine Aggregation entsprechender Erkenntnisse aus den zu betrachtenden Kapiteln.<br />

Darüber hinaus ergeben sich auch aus der Umsetzung des Schwerpunktes 5 des Operationellen<br />

Programms (Kap. I, VIII; IX) Maßnahmen zum Schutz bzw. der Verbesserung der Umwelt.<br />

Dieser Beitrag wird bei der Bewertung der Querschnittsfragen in bestimmten Umfang mit<br />

berücksichtigt.<br />

Querschnittsfrage Q 6<br />

So weit die Kriterien dieser Frage mit der Durchführung und der Maximierung der Programmwirkung<br />

im Zusammenhang stehen, werden sie in diesem Querschnittsfragenkapitel zusammenfassend<br />

dargestellt. Allerdings muss darauf verwiesen werden, dass Aspekte der Maximierung<br />

der Programmwirkungen durch die Kombination von verschiedenen Maßnahmen sowie<br />

des Einflusses der Durchführungsbestimmungen (verwaltungstechnische Umsetzung) z. T bereits<br />

in anderen Abschnitten mit beleuchtet wurden. Mit den Inhalten der Querschnittsfrage Q 6<br />

(vgl. Kap. 5.4.3.6) wurde daher so verfahren, dass manche Aspekte anderen Kapiteln des Bewertungsberichtes<br />

zugeordnet werden, wo sie besser hin passen. So sind Teile bereits im Abschnitt<br />

5.3.1 oder aber in den maßnahmenspezifischen Kapiteln behandelt worden bzw. sind<br />

auch später noch Gegenstand der Schlussfolgerungen und Empfehlungen (Kap. 6).<br />

Die Beantwortung der Querschnittsfragen kann im Rahmen der <strong>Evaluation</strong> des <strong>EPLR</strong> aber letztlich<br />

nur insoweit erfolgen, wie Inhalte dieses Planes davon berührt werden. Eine Bewertung der<br />

Programmwirkung des <strong>EPLR</strong> allein bringt jedoch unter Umständen nur begrenzte Aussagen zu<br />

den Querschnittsfragen bzw. zu den Förderwirkungen insgesamt, obwohl versucht wird, auch<br />

Wirkungen des EAGFL-A sowie anderweitige externe Einflüsse mit in die Bewertung einfliesen<br />

zu lassen. Dies muss bei der Interpretation der Bewertungsergebnisse unbedingt berücksichtigt<br />

werden.<br />

Auch aus Tab. 5.4.2.2 und Abb. 5.4.2.1 wird deutlich, dass eine vollständige und korrekte Beantwortung<br />

der Querschnittsfragen eigentlich nur möglich ist, wenn Ergebnisse der <strong>Evaluation</strong>en<br />

aus dem <strong>EPLR</strong> und dem OP zusammengeführt und gemeinsam betrachtet werden. Hierzu<br />

erfolgte eine Abstimmung zwischen den beteiligten Evaluatoren, die letztlich annähernd gleichgerichtete<br />

Betrachtungsweisen gewährleistet. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der <strong>Evaluation</strong><br />

des OP eine etwas andere Vorgehensweise nach VO (EG) Nr. 1260/1999 bzw. Arbeitspapier<br />

Nr. 8 der KOM zu Grunde liegt und keine so strenge Bindung an die Fragen der KOM vorgesehen<br />

ist.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 241


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.4.3 Bewertung der Wirkung des Programms (<strong>EPLR</strong>)<br />

5.4.3.1 Beitrag zur Stabilisierung der Bevölkerungszahlen auf dem Lande<br />

(Frage Q.1)<br />

Frage Q.1:<br />

In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Bevölkerung auf dem<br />

Lande zu halten?<br />

Die Bevölkerungsentwicklung im Freistaat <strong>Sachsen</strong> ist seit Jahren rückläufig. Dies ist durch<br />

zwei Faktoren bedingt:<br />

- ein deutliches Geburtendefizit und<br />

- einen negativen Wanderungssaldo.<br />

Für die Betrachtungen zur Entwicklung der ländlichen Räume sind dabei vor allem die<br />

Wanderungsbewegungen von Interesse.<br />

Insgesamt gehen vorliegende Berechnungen zur Bevölkerungsentwicklung von einem<br />

Rückgang auf ca. 4,1 Mio. Einwohner bis zum Jahr 2020 aus (zum Vergleich: ca. 4,5 Mio.<br />

Einwohner im Jahr 2000). Bei einer Betrachtung nach Altersgruppen zeigt sich ein deutlicher<br />

Rückgang bei Kindern und Jugendlichen, während die Zahl der alten Menschen (>65 Jahre)<br />

nahezu stetig ansteigt. Die Bevölkerungsentwicklung, auch die Entwicklung in den<br />

Altersgruppen, vollzieht sich räumlich selektiv: Zuwächse verzeichnet – auch in den jüngeren<br />

Altersgruppen – bei einer Fortsetzung der Entwicklung seit 1992 vor allem das Umland der<br />

größeren Städte, während die Kernstädte und die ländlichen Räume Einwohner verlieren.<br />

Auch Abwanderungen über die Grenzen des Freistaats verlaufen selektiv, da vor allem<br />

jüngere Personen den Freistaat verlassen (was das Geburtendefizit weiter vertieft).<br />

Zieht man ferner die im Anhang dokumentierte Entwicklung der übergemeindlichen<br />

Wanderungen in den letzten Jahren hinzu, so wird deutlich, daß eine Differenzierung nach<br />

landwirtschaftlichen Kriterien (benachteiligte und nicht benachteiligte Gebiete) kaum Einfluss<br />

auf die Bevölkerungsentwicklung und das Wanderungsverhalten ausübt.<br />

Die Abwanderung wird vielmehr in hohem Maße durch externe Faktoren, insbesondere die<br />

regionale wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst.<br />

Die im Anhang dokumentierte Untersuchung an drei Beispielkreisen zeigte eine deutliche<br />

Korrelation im Zeitverlauf zur wirtschaftlichen Entwicklung einschließlich des<br />

Pendlerverhaltens, insbesondere des Fernpendlerverhaltens.<br />

Von dem im Maßnahmenkatalog des <strong>EPLR</strong> angebotenen Spektrum haben lediglich die<br />

Maßnahmen der Vorruhestandsregelung (Kapitel IV) einen direkten Bezug zur Stabilisierung<br />

der ländlichen Bevölkerungszahlen. Allerdings ist die Maßnahme von ihrem Umfang her<br />

relativ gering ausgestattet, so dass zwar quantitative Einflüsse zu beobachten sind, die aber<br />

die entsprechenden Gesamtgrößen des Freistaats kaum beeinflussen.<br />

In Bezug auf die Vorruhestandsregelung wird nachfolgende Einschätzung getroffen. Tab.<br />

5.4.3.1 zeigt, dass im Rahmen der Möglichkeiten des Programms auf eine ausgewogene<br />

Bevölkerungsstruktur hingearbeitet wurde. Der durchschnittliche Altersunterschied zwischen<br />

Abgebenden und Übernehmenden lag bei 15 bzw. 12 Jahren. Unter den Übernehmenden<br />

befanden sich mindestens 12 Inhaber bzw. Geschäftsführer, die das 40. Lebensjahr noch<br />

nicht erreicht hatten (bezogen auf die Grundgesamtheit von 47 Betrieben sind das gut 25 %).<br />

Zwei der übernehmenden Landwirte waren zum Stichtag jünger als 30 Jahre (7 %).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 242


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.4.3.1: Durchschnittlicher Altersunterschied zwischen Abgebenden und Übernehmenden<br />

2000 2001 2002 <strong>2003</strong> 2004 2005 2006<br />

Durchschnittsalter der<br />

59,1 58,5<br />

Abgebenden<br />

dar. HE-Betriebe 59,4 58,8<br />

Durchschnittsalter der<br />

44,5 46,4<br />

Übernehmenden<br />

dar. unter 40 Jahre (Anzahl) 9 3<br />

Durchschnittliche Altersdifferenz 14,6 12,1<br />

Grundsätzlich ist die Wirkung des <strong>EPLR</strong> auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen jedoch<br />

nur im Kontext mit allen übrigen Fördermaßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und<br />

des ländlichen Raumes zu beurteilen. Hier sind insbesondere die Kapitel II, III und IX des<br />

EAGFL von Bedeutung. Hinzu kommen noch Auswirkungen von Maßnahmen mit<br />

vorwiegend beschäftigungs- bzw. einkommenswirksamen Effekten (Kapitel I, VII, VIII), die<br />

jedoch allesamt nicht Gegenstand des <strong>EPLR</strong> sind (vgl. Dokument VI/12004). Maßnahmen zu<br />

Kapitel II und III werden in <strong>Sachsen</strong> nicht angeboten und Maßnahmen nach Kapitel I, VII. VIII<br />

und IX sind Gegenstand der <strong>Evaluation</strong> des EAGFL-A.<br />

Auf Grund nicht nachweisbarer Wirkungen von Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> zur<br />

Bevölkerungsentwicklung wurde die Beantwortung der Frage Q 1 lediglich auf allgemeinere<br />

Ausführungen zur Veränderung der Bevölkerungszahlen und zum Abwanderungsverhalten der<br />

Bevölkerung (Kriterium Q1-3.) aus gesamtwirtschaftlicher Sicht reduziert. Eine weitere<br />

Untersetzung mit Indikatoren ist hierbei nicht angebracht.<br />

5.4.3.2 Sicherung der Beschäftigungslage sowohl in den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben als auch außerhalb derselben (Frage Q.2)<br />

Frage Q.2:<br />

In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Beschäftigungslage<br />

sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch außerhalb derselben zu sichern?<br />

Die Beschäftigungsentwicklung im Freistaat <strong>Sachsen</strong> zeigt eine sehr differenzierte<br />

Entwicklung. Beschäftigungsgewinne konzentrieren sich vor allem auf das Umland von hoch<br />

verdichteten Räumen, während ländliche Gebiete weitab von Zentren auf Grund ihrer<br />

geografischen Lage benachteiligt sind.<br />

Festzuhalten ist, daß der Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten an der Gesamtzahl<br />

der Erwerbstätigen verhältnismäßig gering ist. Bezogen auf die sv-pflichtig Beschäftigten lag<br />

der Anteil der Wirtschaftsabteilung Land- und Forstwirtschaft, Fischerei bei 2,5 %. (Da die<br />

Zahl der selbständigen Landwirte und der mithelfenden Familienangehörigen, der hier nicht<br />

erfaßt wird, höher als im volkswirtschaftlichen Durchschnitt ist, liegt der tatsächliche<br />

Beschäftigtenanteil etwas höher, lt. Mikrozensus bei 2,8 %.)<br />

Die Zahl der sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hat sich insgesamt im Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> noch immer rückläufig entwickelt, so daß die Situation am Arbeitsmarkt weiterhin<br />

sehr angespannt ist. In den ländlichen Räumen ist die Arbeitslosigkeit dabei signifikant höher<br />

als in den Verdichtungsräumen (vgl. Tab. 2.3.2 in Kap. 2).<br />

Die direkten Auswirkungen von geförderten Maßnahmen auf die Beschäftigung hängen<br />

überwiegend mit Investitionsbeihilfen in landwirtschaftlichen Betrieben, der Niederlassung<br />

von Junglandwirten, der Forstwirtschaft und der Entwicklung / Anpassung von ländlichen<br />

Gebieten zusammen. Auch bei geförderten Maßnahmen der Verarbeitung / Vermarktung<br />

sind direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Beschäftigung zu erwarten.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 243


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Q 2-1.<br />

In den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wurden Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

als direkte oder indirekte Auswirkungen des Programms<br />

erhalten oder geschaffen<br />

Beschäftigungssituation in der Landwirtschaft<br />

Wie der Entwicklung der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu entnehmen ist, konnte<br />

diese annähernd konstant gehalten werden.<br />

Tab. 5.4.3.2: Entwicklung der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe und der Zahl der Beschäftigten<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

1999 2000 2001<br />

Unternehmen des Bereiches Landwirtschaft gesamt 6.424 6.435 6.436<br />

dar. Nebenerwerb 3.784 3.773 3.788<br />

Beschäftigte 46.163 43.043<br />

dar. Ständige Arbeitskräfte 22.620 21.034<br />

Quelle: Angaben des SMUL<br />

Die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft hingegen hat sich insgesamt weiter<br />

verringert. Während 1999 noch insgesamt 46.163 Personen in der Landwirtschaft beschäftigt<br />

waren, sind es 2001 noch 43.043. Insbesondere ging auch die Zahl der ständigen<br />

Arbeitskräfte von 22.620 (1999) auf 21.034 (2001) zurück (SÄCHSISCHER AGRARBERICHT,<br />

2002).<br />

Dabei waren die Futterbaubetriebe weniger betroffen als andere Betriebsformen: Während<br />

durch die Tierproduktion in den Futterbaubetrieben ein AK-Besatz erreicht wurde, der durch<br />

die starke AK-Bindung der Tierbetreuung in Zukunft sich auf keinen Fall weiter stark<br />

verringern kann, zeigt sich, daß die Marktfruchtbetriebe alle Möglichkeiten nutzen, den AK-<br />

Besatz weiter zu senken. (ebd.) Die hier getätigten Investitionen sind offensichtlich mit<br />

erheblichen Rationalisierungseffekten verbunden, wie nicht nur die Gesamtentwicklung der<br />

Beschäftigung zeigt. Gerade in den Marktfruchtbetrieben ist der AK-Besatz je 100 ha<br />

weiterhin rückläufig (2000: 1,72; 2001: 1,62, ebd.).<br />

Auch diese Frage kann nur im Zusammenhang mit anderen Querschnittsfragen, vor allem<br />

der Frage 3 – Kap. 5.4.3.3 (Einkommensentwicklung im ländlichen Raum) gesehen werden.<br />

Die Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen in der Land- und Forstwirtschaft ist<br />

maßgeblich im Zusammenhang mit der Sicherung angemessener Einkommen in diesem<br />

Bereich verbunden. Ergibt sich hier eine Verschlechterung oder auch eine gravierend<br />

geringere Entwicklung als in anderen Wirtschaftsbereichen, kann eine spürbare Verringerung<br />

der Beschäftigung die Folge sein.<br />

Von nicht zu vernachlässigender Bedeutung sind die beschäftigungssichernden Wirkungen<br />

der Agrarumweltmaßnahmen und der Ausgleichszulage insbesondere für die benachteiligten<br />

Gebiete, die zumeist mit strukturschwachen und peripher gelegenen ländlichen Räumen<br />

identisch sind. Hier ist die Landwirtschaft nach wie vor ein wichtiger, in vielen Dörfern sogar<br />

der einzige ortsansässige Arbeitgeber.<br />

Insgesamt waren in den Unternehmen, die mehr als 50 % ihrer LF im benachteiligten Gebiet<br />

hatten, 7.580 Arbeitsplätze gebunden (Vollzeitäquivalente, 2001).<br />

Weiter beobachtet werden müssen jedoch Anzeichen einer zunehmenden Umwandlung von<br />

Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung.<br />

Die Beteiligung an den Agrarumweltmaßnahmen hat in Bezug auf die Beschäftigungssituation<br />

unterschiedliche Effekte:<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 244


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

- Die Beschäftigungswirkungen der Agrarumweltmaßnahmen werden, sofern sie<br />

überhaupt vorhanden sind, allgemein als vorübergehende Effekte eingestuft. Wenn<br />

keine Fördergelder für verschiedene Maßnahmen mehr zur Verfügung stehen, ist<br />

damit zu rechnen, dass viele Landwirte wieder so wirtschaften werden, wie vor einer<br />

Beteiligung / Umstellung.<br />

- Die Teilnahme an Extensivierungsmaßnahmen (z. B. KULAP) führt in der Regel zu<br />

einem Arbeitskräfteabbau (negative Beschäftigungseffekte).<br />

- Allein vom Ökolandbau könnten durch höhere Arbeitsintensität auch dauerhafte<br />

Beschäftigungswirkungen ausgehen. Es können auch weitere Beschäftigungseffekte<br />

durch den Ausbau der Direktvermarktung entstehen. Die jüngsten Veröffentlichungen<br />

von NIEBERG et al. haben aber gezeigt, dass die Förderprämien einen sehr hohen<br />

Anteil am Gewinn einnehmen, was zu der Annahme bewegt, dass zahlreiche<br />

ökologisch wirtschaftende Betriebe nach einem (möglichen) Ende der Förderung zur<br />

konventionellen Bewirtschaftung zurückkehren könnten und Beschäftigungswirkungen<br />

daher auch beim Ökolandbau häufig nur vorübergehend sind.<br />

Eine Abschätzung der quantitativen Beschäftigungswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen<br />

ist gegenwärtig jedoch nicht möglich. Insbesondere fehlt es an ausreichenden<br />

Referenzsituationen. Das betrifft vor allem Gebiete, in denen schon seit längerem extensiv<br />

gewirtschaftet wird.<br />

Wirkung von Erstaufforstungsmaßnahmen<br />

Die Querschnittsfrage stellt nach Dok. VI 12004/00 allerdings vorrangig auf die Erhaltung<br />

bzw. Neuschaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten im forstwirtschaftlichen Bereich ab, wie<br />

aus Dokument VI/12004 hervorgeht, in dem explizit nur auf das Kapitel VIII verwiesen wird.<br />

Legt man diesen Maßstab an, so sind die aus der Erstaufforstung resultierenden<br />

Beschäftigungseffekte relativ gering. Nach einer pauschalen Abschätzung ergeben sich aus<br />

den im Freistaat <strong>Sachsen</strong> geförderten Erstaufforstungen 2001 etwa 10 Vollzeitarbeitsplätze<br />

im Jahr der Erstaufforstung. Dazu kommen im Rahmen der Kulturpflege etwa 8,75<br />

Arbeitsplätze, die sich allerdings über einen längeren Zeitraum verteilen.<br />

Darüber hinaus werden auch in den Forstbaumschulen hierdurch Arbeitsplätze erhalten, eine<br />

Quantifizierung ist allerdings nicht möglich.<br />

Fazit:<br />

Wegen der insgesamt sehr geringen Wirkungen der angebotenen Maßnahmen des <strong>EPLR</strong><br />

zur Verbesserung der Beschäftigungslage wird auf eine weitergehende Untersetzung durch<br />

Indikatoren verzichtet.<br />

Q 2-2.<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten in Unternehmen im ländlichen Raum oder in<br />

Sektoren, die mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stehen, wurden<br />

als direkte oder indirekte Auswirkungen des Programms erhalten oder<br />

geschaffen<br />

Das Querschnittskriterium 2-2 ist nicht relevant, da sich die Förderung des <strong>EPLR</strong> nur auf<br />

landwirtschaftliche Betriebe bezieht. Die Beschäftigung anderer Sektoren außerhalb der<br />

Landwirtschaft wird davon weniger berührt oder lässt sich zudem schwer quantifizieren.<br />

Es besteht auch kein Zusammenhang zu Maßnahmen des <strong>EPLR</strong>. Das Kriterium wird daher<br />

nicht weiter bearbeitet. Es muss auf mögliche Effekte im Zusammenhang mit der <strong>Evaluation</strong><br />

der Maßnahmen, die aus dem EAGFL-A finanziert werden, verwiesen werden.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 245


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.4.3.3 Erhaltung/ Verbesserung des Einkommensniveaus der ländlichen<br />

Bevölkerung (Frage Q 3)<br />

Frage Q 3:<br />

In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das Einkommensniveau<br />

der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern?<br />

Die direkte Auswirkung des Programms auf das Einkommen hängt hauptsächlich mit den<br />

geförderten Investitionen in den landwirtschaftlichen Bereichen (Kap. I), den benachteiligten<br />

Gebieten (Kap. V), der Forstwirtschaft (Kap. VIII) und der Entwicklung der ländlichen Gebiete<br />

zusammen. Die durch Investitionen erzielbaren Wirkungen werden im Rahmen der Evaluierung<br />

des Operationalen Programms – EAGFL-A – untersucht und in diesen Ausführungen<br />

nicht weiter betrachtet. Eine indirekte Wirkung auf das Einkommen der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe wäre vor allem über die geförderten Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung<br />

(Kap. VII) zu erwarten, die ebenfalls im Rahmen des EAGFL-A bewertet werden. Im<br />

Zusammenhang damit werden auch Aussagen zu Auswirkungen von sonstigen Angeboten<br />

von Dienstleistungen/ Erzeugnissen für direkt Begünstigte (z.B. Lieferung von landwirtschaftlichen<br />

Ausrüstungen, Futtermitteln etc.) erwartet.<br />

Die Wirkung von Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> auf das Einkommen bezieht sich auf folgende<br />

Schwerpunkte:<br />

− Vorruhestand,<br />

− Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten,<br />

− Ökologische Waldmehrung (Erstaufforstung) und<br />

− (ökonomische Effekte der Einkommenserhaltung durch Teilnahme an AUM).<br />

Dabei wird zunächst auf Kernaussagen aus dem Beitrag der Teilprogramme/ Einzelmaßnahmen<br />

zu den kapitelspezifischen Fragen zurückgegriffen und im Anschluss die Gesamtwirkung<br />

des Programms bewertet.<br />

Q 3-1.<br />

Das Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung wurde aufgrund<br />

des Programms direkt oder indirekt erhalten oder verbessert<br />

(Indikator Q 3-1.1.a+b)<br />

Wirkung der Maßnahme Vorruhestand (Schwpkt. D)<br />

Die Wirkung der Maßnahme Vorruhestand auf das Einkommen bezieht sich ausschließlich<br />

auf die Landwirte, die diese Maßnahme in Anspruch genommen haben (2001: 29 abgebende<br />

Betriebe mit einer Fläche von insgesamt 576 ha). Von der Förderung des Vorruhestandes<br />

gingen Wirkungen auf eine Verringerung des Altersdurchschnitts aus, 9 Inhaber bzw. Geschäftsführer<br />

der übernehmenden Betriebe waren unter 40 Jahren (149 ha). Aufgrund des<br />

insgesamt geringen Umfangs der Maßnahme sind die Wirkungen auf Landesebene jedoch<br />

eng begrenzt und beeinflussen entsprechende Gesamtgrößen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> kaum.<br />

Auch in Bezug auf die Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe hat der Vorruhestand<br />

marginalen Einfluss. Sie ist den betrachteten Jahren nahezu gleich geblieben (vgl. Tab.<br />

5.3.2.1).<br />

Einfluss der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (Schwpkt. E) und von Agrarumweltmaßnahmen<br />

(Schwpkt. F) auf das Einkommen<br />

Ziel der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist die Abfederung standortbedingter<br />

Einkommenseinbußen. Für Agrarumweltmaßnahmen ausgereichte Förderungen sollen die<br />

durch die Maßnahmen verursachten Ertragsdefizite weitestgehend ausgleichen. Beide Maßnahmen<br />

haben damit direkt oder indirekt Einfluss auf die Höhe des Einkommens. Mit den<br />

erfassbaren Kennzahlen zu den Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> kann kein direkter Bezug zum Ein-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 246


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

kommen der natürlichen Personen hergestellt werden. Um Einkommenswirkungen überhaupt<br />

messen zu können, werden daher ersatzweise ökonomische Kennzahlen unterschiedlicher<br />

Standorte, Rechts- und Betriebsformen miteinander verglichen.<br />

In den folgenden Tabellen werden anhand der Buchführungsergebnisse der Wirtschaftsjahre<br />

1999/2000 und 2000/2001 die betrieblichen Erträge, die sonstigen betrieblichen Erträge, die<br />

ordentlichen Ergebnisse sowie das Ordentliche Ergebnis + Personalaufwand für die Betriebsformen<br />

Marktfrucht und Futterbau in benachteiligten und in nicht benachteiligten Gebieten<br />

in den Rechtsformen Haupterwerb und juristische Personen betrachtet. Auf eine Auswertung<br />

der Nebenerwerbsbetriebe wird an dieser Stelle verzichtet, da diese am Gesamtumfang<br />

der Betriebe im Freistaat <strong>Sachsen</strong> einen sehr geringen Teil (7 % der bewirtschafteten Fläche)<br />

ausmachen.<br />

Der Anteil der Ausgleichszulage am betrieblichen Ertrag ist in den Marktfruchtbetrieben beider<br />

Rechtsformen tendenziell höher als in den Futterbaubetrieben und liegt in den Vorgebirgslagen<br />

in den betrachteten Jahren zwischen 4 und 5 %. Im Sandgebiet ist der Anteil in<br />

den juristischen Personen auch in diesem Bereich mit 4 % angesiedelt, während er im Einzelunternehmen<br />

nur bei ca. 3 % liegt. In den Haupterwerbsbetrieben (Futterbau) beträgt der<br />

Anteil der Ausgleichszulage beider Standorte ca. 3 %, bei den juristischen Personen der<br />

Vorgebirgslagen ist er ca. 4 %, in den Sandgebieten liegt er bei ca. 3 %.<br />

Der Anteil der Prämie für umweltgerechte Agrarerzeugung ist unabhängig von Rechtsform<br />

und Standort (mit Ausnahme der HE-Betriebe im Sandgebiet) in den Marktfruchtfruchtbetrieben<br />

höher als in den Futterbaubetrieben. So fällt der Anteil in den Marktfruchtbetrieben der<br />

nicht benachteiligten Gebieten ca. 1 % höher aus als der der Futterbaubetriebe. Der Anteil<br />

steigt in beiden Rechtsformen der Vorgebirgslagen sowie der juristischen Personen in den<br />

Sandgebieten auf das doppelte im Vergleich zu den Futterbaubetrieben.<br />

Den weitaus größeren Anteil an den betrieblichen Erträgen nehmen die produktbezogenen<br />

Zahlungen ein, sie erreichen Anteile zwischen 8 – 33 %.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen in beiden Rechts- und Betriebsformen zwischen<br />

450,- und 620,- EUR/ha. Der Anteil der produktbezogenen Zahlungen an den sonstigen betrieblichen<br />

Erträgen liegt zwischen 33 – 63 %. Die niedrigeren Werte werden in den Futterbaubetrieben<br />

der benachteiligten Standorte erzielt. Die Prämie für umweltgerechte Agrarerzeugung<br />

und die Ausgleichszulage zusammen erreichen innerhalb der sonstigen betrieblichen<br />

Erträge Anteile zwischen 6 % im nicht benachteiligten Gebiet und 32 % im HE-<br />

Futterbaubetrieb im Sandgebiet. Damit wird ihre Bedeutung für die Einkommenssicherung in<br />

diesen Regionen sichtbar.<br />

Das Ordentliche Ergebnis (OE) der Betriebe spiegelt die oben beschriebene Situation annähernd<br />

wieder, wobei hier die Jahreswirkung relativ stark zum Tragen kommt. Zwischen den<br />

Rechtsformen treten erhebliche Unterschiede im OE auf. Um diese Abweichungen, die sich<br />

vor allem durch Unterschiede im Personalaufwand ergeben, auszugleichen, wird die Kennzahl<br />

Ordentliches Ergebnis zuzüglich Personalaufwand verwendet. Das Ordentliche Ergebnis<br />

zuzüglich Personalaufwand der Unternehmen im nicht benachteiligten Gebiet unterscheidet<br />

sich zwischen den betrachteten Betriebsformen deutlich zugunsten der Marktfruchtbetriebe.<br />

Auf den benachteiligten Standorten ergeben sich nicht mehr so eindeutige Vorzüge<br />

einer Betriebsform.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 247


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.4.3.3: Ökonomische Kennzahlen unterschiedlicher Betriebsformen und Standorte im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

- Haupterwerbsbetriebe-<br />

WJ 1999/2000 und WJ 2000/2001<br />

Einh. Nicht benachteiligtes Gebiet Vorgebirgslagen Sandgebiet<br />

Marktfrucht Futterbau Marktfrucht Futterbau Marktfrucht Futterbau<br />

2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001<br />

Betrieblicher Ertrag €/ha 1.386 1.394 2.097 2.241 1.030 1.059 1.824 1.969 1.287 1.206 1.431 1.382<br />

Sonstige betriebl. Erträge: €/ha 512 513 484 468 506 490 463 451 635 626 503 502<br />

dar. Ausgleichszulage (AGZ)<br />

Anteil am betr. Ertrag<br />

dar. Prämien umweltgerechte<br />

Agrarerzeugung (AUM)<br />

Anteil am betr. Ertrag<br />

€/ha<br />

%<br />

€/ha<br />

%<br />

28<br />

0 0 0 0 39<br />

4<br />

2<br />

45<br />

3<br />

28<br />

1<br />

27<br />

1<br />

Anteil AGZ + AUM am<br />

sonst. Ertrag % 6 9 6 6 18 19 22 24 17 16 28 32<br />

dar. Produktbez. Zahlungen<br />

Anteil am betr. Ertrag<br />

€/ha<br />

%<br />

323<br />

23<br />

277<br />

20<br />

218<br />

10<br />

204<br />

9<br />

53<br />

5<br />

316<br />

31<br />

Anteil am sonst. Ertrag % 63 57 45 44 62 54 33 35 52 44 42 35<br />

40<br />

4<br />

54<br />

5<br />

263<br />

25<br />

59<br />

3<br />

43<br />

2<br />

152<br />

8<br />

63<br />

3<br />

45<br />

2<br />

156<br />

8<br />

30<br />

2,7<br />

75<br />

6<br />

330<br />

25,6<br />

27<br />

2,2<br />

71<br />

6<br />

275<br />

22,8<br />

40<br />

2,8<br />

103<br />

7<br />

213<br />

14,9<br />

47<br />

3,2<br />

113<br />

8<br />

177<br />

12,8<br />

Ordentliches Ergebnis (OE) €/ha 266 200 326 443 181 200 317 401 224 224 143 193<br />

OE + Personalaufwand €/AK 32.000 27.272 17.918 22.918 18.280 21.440 16.220 20.760 27.176 19.384 18.544 22.470<br />

Quelle: eigene Berechnungen nach Daten des SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 248


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.4.3.4: Ökonomische Kennzahlen unterschiedlicher Betriebsformen und Standorte im Freistaat <strong>Sachsen</strong> - Juristische Personen -<br />

WJ 1999/2000 und WJ 2000/2001<br />

Einh. Nicht benachteiligtes Gebiet Vorgebirgslagen Sandgebiet<br />

Marktfrucht Futterbau Marktfrucht Futterbau Marktfrucht Futterbau<br />

2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001 2000 2001<br />

Betrieblicher Ertrag €/ha 1.874 1.926 2.403 2.574 - 1.215 1.480 1.590 - 870 1.523 1.641<br />

Sonstige betriebl. Erträge: €/ha 561 558 573 579 - 551 527 536 - 551 545 578<br />

dar. Ausgleichszulage (AGZ)<br />

Anteil am betr. Ertrag<br />

dar. Prämien umweltgerechte<br />

Agrarerzeugung (AUM)<br />

Anteil am betr. Ertrag<br />

€/ha<br />

%<br />

€/ha<br />

%<br />

Anteil AGZ + AUM am<br />

sonst. Ertrag %<br />

dar. Produktbez. Zahlungen<br />

Anteil am betr. Ertrag<br />

€/ha<br />

%<br />

49<br />

0 0 0 0 - 60<br />

5<br />

3<br />

302<br />

16<br />

57<br />

3<br />

279<br />

15<br />

47<br />

2<br />

266<br />

11<br />

50<br />

2<br />

258<br />

10<br />

- 96<br />

-<br />

8<br />

- 236<br />

19<br />

59<br />

4<br />

59<br />

4<br />

65<br />

4<br />

70<br />

4<br />

- 36<br />

4<br />

- 70<br />

28 22 25 - 19 23 21<br />

220<br />

15<br />

211<br />

13<br />

8<br />

- 284<br />

33<br />

Anteil am sonst. Ertrag % 54 50 46 45 - 43 42 39 - 51 53 45<br />

57<br />

4<br />

71<br />

5<br />

290<br />

19<br />

52<br />

3<br />

69<br />

4<br />

258<br />

16<br />

Ordentliches Ergebnis (OE) €/ha 54 57 8 43 - 1 1 -3 - 18 15 6<br />

OE + Personalaufwand €/AK 25.036 24.703 19.734 21.380 - 20.695 18.730 18.979 - 22.456 21.112 19.971<br />

Quelle: eigene Berechnungen nach Daten des SMUL<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 249


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Ein Vergleich der Differenzen zwischen gleichen Rechts- und Betriebsformen auf nicht benachteiligten<br />

und benachteiligten Gebieten zeigt, dass die Marktfruchtbetriebe in den benachteiligten<br />

Gebieten deutlich schlechtere Ergebnisse aufweisen als die Futterbaubetriebe<br />

(Abb. 5.4.3.1).<br />

5000<br />

0<br />

Marktfrucht<br />

Futterbau<br />

-5000<br />

EUR/AK<br />

-10000<br />

-15000<br />

-20000<br />

-25000<br />

Vorgebirgslage 2000 Vorgebirgslage 2001<br />

Sandgebiet 2000 Sandgebiet 2001<br />

Abb. 5.4.3.1: Differenzen der Ordentlichen Ergebnisse + Personalaufwand der benachteiligten<br />

Gebiete im Vergleich zum nicht benachteiligten Gebiet<br />

Quelle: Buchführungsergebnisse der WJ 1999/ 2000, 2000/ 2001<br />

Die Futterbaubetriebe in den Sandgebieten verfügen über eine deutlich höhere Flächenausstattung/AK,<br />

sie sind im Durchschnitt ca. 150 ha größer als die beiden anderen Vergleichsgruppen.<br />

Außerdem verfügen sie mit 1,8 bis 2,5 AK/100 ha über einen deutlich höheren AK-<br />

Besatz. Der AK-Besatz in den betrachteten Marktfruchtbetrieben ist dagegen auf den Standorten<br />

nahezu gleich (1,1 bis 1,2 AK/100 ha).<br />

Ordentliches Betriebsergebnis und Arbeitskräftebesatz entscheiden letztlich über das Einkommen<br />

je Unternehmerfamilie bzw. je Beschäftigten.<br />

Bei der Betrachtung der Standortunterschiede wird deutlich, dass die in benachteiligten Gebieten<br />

wirtschaftenden Unternehmen in Folge der Ausgleichszulage beim Einkommen vergleichbare<br />

Werte erreichen können, wie die auf den nicht benachteiligten Standorten. Die<br />

Ausgleichszulage leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Sicherung des Einkommens<br />

landwirtschaftlicher Betriebe.<br />

Im Trend sind Unterschiede zwischen den Betriebsformen, weniger aber zwischen den<br />

Standorten erkennbar. Die Jahreswirkung hat dagegen einen größeren Einfluss, weshalb es<br />

unbedingt erforderlich ist, die Untersuchungen auch in den nächsten Jahren fortzusetzen,<br />

um fundiertere Aussagen treffen zu können.<br />

Die Entwicklung des verfügbaren Einkommens pro Unternehmerfamilie unterstreicht dieses<br />

Ergebnis (Abb. 5.4.3.2).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 250


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

50000<br />

45000<br />

40000<br />

1999/2000<br />

2000/2001<br />

35000<br />

EUR/Inh.-ehepaar<br />

30000<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

0<br />

nicht benacht. Gebiet<br />

Marktfrucht<br />

benacht. Gebiet<br />

Marktfrucht<br />

nicht benacht. Gebiet<br />

Futterbau<br />

benacht. Gebiet<br />

Futterbau<br />

Abb. 5.4.3.2: Verfügbares Einkommen pro Unternehmerfamilie in HE-Betrieben unterschiedlicher<br />

Betriebsformen und Standorte<br />

Quelle: Buchführungsergebnisse der WJ 1999/ 2000, 2000/ 2001<br />

Die Auswertungen der Buchführungsergebnisse sächsischer Landwirtschaftsbetriebe zeigen,<br />

dass in der überwiegenden Zahl der Fälle eine enge Verknüpfung zwischen Ausgleichszulage,<br />

Agrarumweltmaßnahmen und anderen Beihilfen (z.B. Direktzahlungen, Tierprämien etc.)<br />

vorliegt. Deshalb werden in Folge diese Maßnahmen in ihrem Zusammenwirken betrachtet<br />

und auch die sonstigen betrieblichen Erträge näher analysiert, wobei es sich bei den folgenden<br />

Ausführungen um Wertungen handelt, die zunächst aus der Sicht der Buchführung zu<br />

betrachten sind. Diese werden anschließend noch einer Wertung in Bezug zur Wirkung der<br />

Förderung unterzogen.<br />

Zur Einschätzung der Einkommenswirkung des Programms ist zunächst die Zusammensetzung<br />

des Unternehmensertrages in den einzelnen Betriebsformen und Standorten zu betrachten<br />

(Abb. 5.4.3.3 – Marktfruchtbetrieb und Abb. 5.4.3.4 - Futterbau).<br />

Den größten Anteil des Unternehmensertrags in den Marktfruchtbetrieben nehmen die Erlöse<br />

aus der Pflanzenproduktion - mit im nicht benachteiligten Gebiet fast 50 %, im benachteiligten<br />

Gebiet 32 % - ein. Auf die Beihilfen (Direktzahlungen) entfällt ca. 1/5. Die Zahlungen<br />

für umweltgerechte Agrarerzeugung (Agrarumweltmaßnahmen) sowie die Ausgleichszulage<br />

sind in den übrigen Zahlungen enthalten. Diese belaufen sich im nicht benachteiligten Gebiet<br />

auf 17 %, im benachteiligten Gebiet entspricht der Anteil ca. ¼ des Unternehmensertrages.<br />

Im Futterbau zeigt sich ein anderes Bild wie Abb. 5.4.3.4 zeigt.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 251


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tierprämien<br />

1%<br />

übrige Zahlungen<br />

17%<br />

sonstige Erträge<br />

2%<br />

nicht benachteiligtes<br />

Gebiet<br />

Beihilfen PP<br />

19%<br />

Erlöse PP<br />

49%<br />

benachteiligtes Gebiet<br />

Erlöse TP<br />

12%<br />

sonstige Erträge<br />

3%<br />

übrige Zahlungen<br />

26%<br />

Beihilfen PP<br />

22%<br />

Erlöse PP<br />

32%<br />

Tierprämien<br />

2%<br />

Erlöse TP<br />

15%<br />

Abb. 5.4.3.3: Zusammensetzung des Unternehmensertrages in Marktfruchtbaubetrieben unterschiedlicher<br />

Standorte<br />

Quelle: Buchführungsergebnisse der WJ 1999/ 2000, 2000/ 2001<br />

Den größten Anteil des Unternehmensertrages im Futterbau machen die Erlöse aus der<br />

Tierproduktion - 68 % im nicht benachteiligten Gebiet und sogar 70 % im benachteiligten<br />

Gebiet – aus (Abb. 5.4.3.4). Der Anteil der Flächenzahlungen sinkt auf Grund des höheren<br />

Grünlandanteils und des an die Tierproduktion angepassten Produktionsprogramms auf unter<br />

10 %. Die übrigen Zahlungen machen insgesamt einen Anteil von ca. 15 % aus.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 252


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Beihilfen PP<br />

9%<br />

übrige Zahlungen<br />

13%<br />

sonstige Erträge<br />

1%<br />

Erlöse PP<br />

9%<br />

nicht benachteiligtes<br />

Gebiet<br />

Erlöse TP<br />

68%<br />

benachteiligtes Gebiet<br />

Beihilfen PP<br />

8%<br />

Tierprämien<br />

1%<br />

übrige Zahlungen<br />

16%<br />

Während im Wirtschaftsjahr 1999/2000 in den Marktfruchtbetrieben das OE durch die Ausgleichszulage<br />

fast kompensiert wird, ist das Ergebnis im WJ 2000/2001 deutlich schlechter.<br />

In den Futterbaubetrieben wird das Ergebnis durch die Ausgleichszulage in den Vorgebirgslagen<br />

in beiden Jahren fast ausgeglichen, während die Sandgebiete deutlich schlechter abschneiden.<br />

Die Differenz in den Ergebnissen kann durch die Ausgleichszulage nur reduziert<br />

werden.<br />

Betrachtet man ausschließlich die sonstigen betrieblichen Erträge (Abb. 5.4.3.5) zeigt sich,<br />

dass mit Ausnahme der Schäfer in den HE-Betrieben der Anteil für Prämien für umweltgerechte<br />

Agrarerzeugung (Agrarumweltmaßnahmen) unabhängig von der Betriebsform in den<br />

benachteiligten Gebieten höher liegt als in den nicht benachteiligten Gebieten. Diese werden<br />

noch durch die Ausgleichszulage erhöht. Damit machen die beiden Zahlungen zusammen in<br />

den Marktfruchtbetrieben mehr als 20 % aus, in den Futterbaubetrieben sind es ca. 18 %.<br />

Bei den juristischen Personen konnten diese Unterschiede nicht in dem Maße festgestellt<br />

werden. Bei den Schäfern ist der Anteil der Ausgleichszulage und der Prämie für umweltgesonstige<br />

Erträge<br />

1%<br />

Erlöse PP<br />

4%<br />

Erlöse TP<br />

70%<br />

Abb. 5.4.3.4: Zusammensetzung des Unternehmensertrages in Futterbaubetrieben unterschiedlicher<br />

Standorte<br />

Quelle: Buchführungsergebnisse der WJ 1999/ 2000, 2000/ 2001<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 253


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

rechte Agrarerzeugung (Agrarumweltmaßnahmen) am größten; er macht ca. die Hälfte des<br />

gesamten sonstigen betrieblichen Ertrages aus.<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

sonst. Betriebl. Erträge<br />

darunter Ausgleichszulage<br />

darunter Prämie für umweltgerechte Agrarproduktion<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Betriebe gesamt<br />

Betriebe gesamt (b)<br />

Marktfruchtbetriebe<br />

Marktfruchtbetriebe (b)<br />

Futterbaubetriebe<br />

Futterbaubetriebe (b)<br />

Schäfer<br />

Schäfer (b)<br />

b = benachteiligtes Gebiet<br />

Abb. 5.4.3.5: sonstige betriebliche Erträge im Vergleich (HE - WJ: 2000/2001)<br />

Quelle: Buchführungsergebnisse der WJ 1999/ 2000, 2000/ 2001<br />

Auch wenn in den Buchführungsergebnissen für die Agrarumweltmaßnahmen ein Einkommensanteil<br />

ausgewiesen wird, so haben sie doch unter förderpolitischen Gesichtspunkten<br />

prinzipiell keine Einkommenswirkung. Sie gleichen maximal Einkommensverluste durch<br />

freiwillige Maßnahmen aus. Auch Anreizkomponenten, die echte Einkommenswirkung haben,<br />

sind bei den geringen verfügbaren Finanzmitteln kaum oder gar nicht vorhanden.<br />

Als besonderes Problem stellt sich die Bewertung der Notwendigkeit von KULAP-Prämien<br />

bei starker Extensivierung dar. Die extensive Grünlandnutzung ist größtenteils das Ergebnis<br />

der schlechten Ausstattung der Landwirtschaft mit Tierbeständen und Quoten / Rechten. Sie<br />

ist gleichzeitig auch das Ergebnis einer bereits seit längerem anhaltenden extensiven Nutzung<br />

aus zurückliegender Zeit (Periode 1992-1999, Förderung nach VO (EWG) Nr.<br />

2078/1992). Diese extensive Nutzung ist deshalb nicht mehr rückgängig zu machen. Der<br />

Schwerpunkt liegt eindeutig in der Beibehaltung der extensiven Nutzung. Das Teilprogramm<br />

KULAP dient in erster Linie dazu, die extensive Nutzung aufrecht zu erhalten – und damit der<br />

Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung. Eine solche ökologische Leistung der Landwirte<br />

muss deshalb auch vergütet bzw. einkommenswirksam gestaltet werden. Viele Landwirtschaftsbetriebe<br />

unter ungünstigen Produktionsbedingungen (besonders Grünlandstandorte<br />

in den benachteiligten Gebieten) sind auf die Vergütung dieser Leistungen angewiesen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 254


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Einfluss der Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen (H1-H3) auf das Einkommen<br />

Die Erstaufforstung trägt gegenwärtig nicht zur Einkommensverbesserung der Landwirtschaft<br />

bei, da die Gewinnrealisierung erst in späteren Generationen erfolgt.<br />

Außerdem ist die Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen derzeit für Landwirte ökonomisch<br />

auf den meisten Standorten nicht relevant, weil unter den gegenwärtigen agrarpolitischen<br />

Rahmenbedingungen Ackernutzung in der Regel höhere Deckungsbeiträge als Erstaufforstung<br />

ermöglicht. Insbesondere reicht vor allem auf guten Ackerbaustandorten die Höhe<br />

der Erstaufforstungsprämie nicht aus, um einen Ausgleich der aufforstungsbedingten Einkommensverluste<br />

(Differenz der Deckungsbeiträge) herbeizuführen (Tab. 5.4.3.5). Hiernach<br />

ist selbst die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen ökonomisch noch interessanter als die<br />

Erstaufforstung.<br />

Tab. 5.4.3.5: Vergleich forstwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Deckungsbeiträge (in €)<br />

Modellkalkulationen für Sandlößlandschaften, Beziehungszieltyp Buche und Kiefer<br />

Bezeichnung Buche Kiefer<br />

i = 0,05 i = 0,1 i = 0,05 i = 0,1<br />

Forstwirtschaft<br />

- DB ohne Subvention<br />

- DB mit Förderung waldbaulicher Maßnahmen<br />

- DB mit Förderung waldbaulicher Maßnahmen<br />

und Erstaufforstungsprämie<br />

Landwirtschaft<br />

- DB ohne Flächenprämie<br />

- DB mit Flächenprämie<br />

179<br />

541<br />

179<br />

541<br />

179<br />

541<br />

179<br />

541<br />

Stilllegungsprämie 427 427 427 427<br />

i = Diskontierungsfaktor; DB = Deckungsbeitrag<br />

Quelle: nach RITTERSHOFER, 2000<br />

Die Erstaufforstung erfolgt vor allem durch Landwirtschaftsbetriebe (Agrargenossenschaften),<br />

daneben auch durch weitere Unternehmen, häufig im Rahmen von Forstbetriebsgemeinschaften.<br />

Erstaufforstungen sind aus landschaftsökologischen und Naturschutzgründen<br />

sinnvoll. Sie tragen insbesondere in besonders waldarmen Regionen zur landschaftsökologischen<br />

und naturschutzfachlichen Aufwertung bei. In Regionen mit hohen Waldanteilen (Mittelgebirgen<br />

etc.) kann dies eher durch eine abwechslungsreiche Nutzungsvielfalt (Wald,<br />

Grünland, Ackerland etc.) erreicht werden.<br />

-448<br />

-29<br />

282<br />

-847<br />

-33<br />

392<br />

-233<br />

-13<br />

298<br />

-426<br />

-15<br />

410<br />

Gesamtwirkung – sektorale Wirkung des Programms auf das Einkommen<br />

Um die Gesamtwirkung des <strong>EPLR</strong> zu bewerten, sei nochmals an den unter Kap. 5.4.1 in<br />

Tab. 5.4.1.1 aufgeführten Gesamtumfang des EAGFL-Garantie (2.Säule) erinnert. Er beträgt<br />

5 %. Somit sind für die Entwicklung des Einkommens im ländlichen Raum in erster Linie andere<br />

Maßnahmen entscheidend. Dennoch leisten auch Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> einen entsprechenden<br />

Beitrag für die Erhaltung oder Verbesserung eines angemessenen Einkommens.<br />

Tab. 5.4.3.6 fasst diese Wirkungen zum einen auf betrieblicher und zum anderen auf<br />

sektoraler Ebene zusammen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 255


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.4.3.6: Einkommenswirkung des Programms<br />

Maßnahme<br />

Vorruhestand<br />

Ausgleichszulage<br />

Agrarumweltmaßnahmen:<br />

UA<br />

KULAP<br />

UGA<br />

Bedrohte Nutztierrassen<br />

NAK<br />

Erstaufforstung<br />

individuell/ betrieblich<br />

Verbesserung Erhalt<br />

hoch<br />

-<br />

mittel<br />

-<br />

-<br />

gering - mittel<br />

-<br />

gering<br />

-<br />

mittel<br />

-<br />

gering<br />

-<br />

gering<br />

-<br />

gering<br />

keine<br />

-<br />

gesamtwirtschaftlich<br />

(sektoral)<br />

sehr gering<br />

mittel<br />

gering - mittel<br />

gering<br />

mittel<br />

gering<br />

gering<br />

gering<br />

zunächst keine<br />

Im Einzelnen hat der Vorruhestand nur für den Begünstigten eine große Bedeutung zur Verbesserung<br />

seines Einkommens.<br />

Die Einkommenswirkung der Ausgleichszulage wird als mittelmäßig eingeschätzt.<br />

Die Agrarumweltmaßnahmen sind ihrer Zielstellung nach Maßnahmen, die den Ertragsverlust<br />

durch Anwendung der Maßnahmen ausgleichen sollen. Dabei werden unter Beachtung<br />

der o. g. Besonderheiten die Maßnahmen zum Umweltgerechten Ackerbau und zur Grünlandextensivierung<br />

für den Gesamtbetrieb als gering bzw. mittelmäßig, die Maßnahmen zum<br />

Umweltgerechten Gartenbau, die Förderung bedrohter Nutztierrassen sowie die NAK-<br />

Maßnahmen als gering eingeschätzt. Gesamtwirtschaftlich gesehen, ist die Wirkung der<br />

Maßnahmen eher ergänzend zu anderen Maßnahmen zu betrachten, z.B. Investitionsprogramme<br />

(EAGFL-A).<br />

Eine Einkommenswirkung von Erstaufforstungsmaßnahmen besteht bei der Bestandsgründung<br />

sowie in den Anfangsjahren der Bestandsbildung nicht. Das Einkommen wird erst<br />

durch nachfolgende Generationen realisiert.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 256


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.4.3.4 Verbesserung der Marktposition für land-/ forstwirtschaftliche<br />

Grunderzeugnisse (Frage Q 4)<br />

Frage Q 4:<br />

In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land- und<br />

forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?<br />

Die direkte Auswirkung des Programms auf die Wettbewerbsfähigkeit hängt hauptsächlich<br />

mit den Investitionsbeihilfen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Kap. I, VIII) und für in<br />

der Verarbeitung und Vermarktung tätige Betriebe (Kap. VII) zusammen (vgl. OP, Schwerpunkt<br />

5: EAGFL-A).<br />

Im Rahmen des <strong>EPLR</strong> werden indirekte Wirkungen auf die Marktposition lediglich durch die<br />

Maßnahmen<br />

− Umweltgerechter Ackerbau (UA),<br />

− Umweltgerechter Gartenbau und Weinbau (UGA) und<br />

− Ökologischer Landbau (Maßnahmen des UA und KULAP)<br />

erwartet, die nachfolgend dargestellt werden sollen, wobei der ökologische Landbau eindeutig<br />

den Schwerpunkt bildet.<br />

Da das Kriterium Q 4.1 nicht direkt mit den Maßnahmen des Programms in Zusammenhang<br />

steht und nur in begrenztem Umfang überhaupt Daten verfügbar sind, beschränken sich die<br />

nachfolgenden Ausführungen auf einige Aussagen zu den Kriterien Q 4.2 und Q 4.3 (siehe<br />

hierzu auch Kap. 5.4.2). Dabei geht es in erster Linie um eine komprimierte Darstellung von<br />

Fakten sowie verbale Beschreibung von Wirkungen zu den betreffenden Kriterien und zu den<br />

Querschnittsindikatoren 4-2.1, 4-2.3 und 4-3.2, ohne in jedem Fall direkten Bezug auf diese<br />

Indikatoren nehmen zu können.<br />

Q 4-2.<br />

Q 4-2.1<br />

Verbesserung der Marktposition durch umweltgerechten Acker- und<br />

Gartenbau sowie ökologischen Landbau<br />

Änderung bei der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse<br />

Umweltgerechter Ackerbau (UA)<br />

Im Bereich des Umweltgerechten Ackerbaus sind die entscheidenden Effekte des Programms<br />

in einer Marktentlastung bei Weizen, Gerste, Roggen, Raps und Silomais zu sehen,<br />

wie die folgende Abbildung in einem Vergleich von Teilnehmern zu den Nichtteilnehmern im<br />

Mittel der Jahre 1995 – 2001 zeigt. Hieraus wird deutlich, dass in all den betrachteten Teilprogrammen<br />

eine Marktentlastung erzielt wird, die mit zunehmender Extensivierung der<br />

landwirtschaftlichen Produktion, begründet in den sinkenden Naturalerträgen, ansteigt. Während<br />

die Marktentlastung bei Grundförderung 5 % entspricht, steigt sie bei der ökologischen<br />

Bewirtschaftung auf über 50 % an.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 257


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

120<br />

100<br />

80<br />

in %<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Nichtteilnehmer GF GF + ZF I ÖLB<br />

Abb. 5.4.3.6: Marktentlastung durch Maßnahmen des Umweltgerechten Ackerbaus (UA)<br />

Quelle: LfL, 2002<br />

Umweltgerechter Garten- und Weinbau (UGA)<br />

Gemüse aus umweltgerechter Erzeugung (nach den Richtlinien des Teilprogramms UGA<br />

produziert) ist besser als konventionelles Gemüse am Markt zu plazieren. Vor allem zeichnen<br />

sich deutliche Vorteile in der Nachfrage gegenüber "Billigimporten" aus Drittländern ab.<br />

Einer größeren Marktwirkung steht allerdings immer noch die zu geringe Menge an umweltgerecht<br />

erzeugtem Frischgemüse in <strong>Sachsen</strong> sowie die in diesem Bereich immer noch fehlende<br />

kontinuierliche Marktpräsenz entgegen.<br />

Positive Resultate lassen sich dagegen in der Vermarktung von Verarbeitungsgemüse erkennen.<br />

Hier ist der Anbau von Feldgemüse für die Verarbeitungsindustrie nach den Richtlinien<br />

der umweltgerechten Produktion mittlerweile zu einer unerlässlichen Qualitätsvoraussetzung<br />

für den Absatz der Produkte geworden. Kontrolliert integrierte Produktionsverfahren<br />

wurden hier zu einem festen Vertragsbestandteil zwischen Verarbeiter und Produzenten.<br />

Bei ökologisch produzierten Gemüse konnte eine zunehmende Nachfrage beim Konsumenten<br />

festgestellt werden. Besonders in den letzten Jahren letzter Zeit konnte der Bedarf an<br />

Öko-Frischgemüse durch die einheimische Produktion nicht vollständig gedeckt werden. Der<br />

Absatz von industriell verarbeitetem Öko-Gemüse nahm ebenfalls eine progressive Entwicklung,<br />

was letztlich durch die rapide Zunahme der Anbauflächen für diese Produktionsrichtung<br />

dokumentiert wird.<br />

Der umweltgerechte Weinbau hat keinerlei Markteffekte. Es werden bei der Etikettierung der<br />

Weinerzeugnisse keine Hinweise auf den umweltgerechten Weinbau gegeben. Bei Betrieben,<br />

die in Erzeugergemeinschaften zusammengeschlossen sind, kommt es außerdem bei<br />

der Weinerzeugung (umweltgerechter Weinbau) zur Vermischung mit Trauben aus dem konventionellen<br />

Anbau. (Die Förderung ökologischer Anbauverfahren zum Weinbau wurden<br />

nicht in Anspruch genommen).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 258


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Ökologischer Landbau<br />

Von den ökologisch bewirtschafteten Flächen in <strong>Sachsen</strong> entfallen nur ca. 30 % auf Grünland,<br />

68 % hingegen auf Ackerland. Dementsprechend gestaltet sich auch die Struktur der<br />

ökologisch erzeugten Produkte in <strong>Sachsen</strong> (Tab. 5.4.3.7).<br />

Tab. 5.4.3.7 : Erzeugnisstruktur des ökologischen Landbaus in <strong>Sachsen</strong><br />

Produktgruppe 1997 2001<br />

Getreide 14.329 t 3.445 ha 21.500 t 5.187 ha<br />

Kartoffeln 1.300 t 78 ha 2.800 t 164 ha<br />

Tiefkühl-Gemüse 189 ha 342 ha<br />

Milchrinder 9.775 T kg 1.780 Stck. 8.500 T kg 1.991 Stck.<br />

Sonstige Rinder 3.601Stck. 5.652 Stck.<br />

Schweinemast 340 Stck. 894 Stck.<br />

Schweinezucht 48 Stck. 33 Stck.<br />

Schafe/ Ziegen 1.457 Stck. 3.095 Stck.<br />

Geflügel 12.824 Stck. 22.094 Stck.<br />

Quelle: LfL, 2002<br />

Von größter Bedeutung ist die Getreideerzeugung. Dabei nehmen Brot- und Futtergetreide<br />

einen Anteil von ca. 54 % ein. Die Kartoffelanbaufläche der Ökobetriebe lag 2001 lediglich<br />

bei 164 ha. Der Anbau von Ölfrüchten nahm mit 2,1 % der Ackerfläche auf niedrigem Niveau<br />

deutlich zu (2000: 0,9 %).<br />

Der ökologische Gemüsebau nimmt inzwischen mit 388 ha 8 % des gesamten Gemüseanbaus<br />

ein und verfügt damit über die größte Öko-Gemüseanbaufläche der Neuen Bundesländer.<br />

Diese Zunahme erfolgt zum größten Teil aus der Produktionsausweitung bei Gemüse<br />

für die industrielle Verarbeitung. Für die Tiefkühlindustrie wurden insgesamt ca. 342 ha angebaut,<br />

für den Frischmarkt wurde 2001 nur auf 46 ha Gemüse produziert.<br />

Bei der Zahl der Verarbeitungsunternehmen ökologisch erzeugter Rohstoffe gab es ebenfalls<br />

eine positive Entwicklung. Sowohl die Anzahl der Bäckereiunternehmen mit Öko-<br />

Verarbeitung als auch in den Bereichen Herstellung von Gemüsekonserven stieg an. Auch<br />

neue Unternehmen der Branche Schlachten und Fleischverarbeitung entstanden.<br />

Q 4-2.3<br />

Beschreibung der Marktposition<br />

Nachfrage ökologisch erzeugter Produkte<br />

Das Verbraucherverhalten im Allgemeinen ist ein Ergebnis von Entscheidungsabläufen, die<br />

wiederum auf Einstellungen, Erfahrungen und aktuelle Informationen zurückgehen und ist<br />

kaum politisch steuerbar. Die Nachfrage nach ökologischen Produkten entwickelt sich diskontinuierlich.<br />

Verschiedene Untersuchungen ergaben, dass gerade der Sicherheitsaspekt<br />

(Information über die Herkunft) für den Verbraucher immer größere Bedeutung erlangt<br />

(BRUHN, <strong>2003</strong>; HEINRICH & DEIMER, <strong>2003</strong>).<br />

Hinderlich auf den Absatz von ökologisch erzeugten Produkten wirkt die allgemeine wirtschaftliche<br />

Situation und die damit verbundene Kaufkraftentwicklung. Absehbar ist ein in<br />

Relation zur beabsichtigten Angebotserweiterung eher unterproportionaler Nachfrageanstieg.<br />

Die Bereitschaft, für ökologische erzeugte Lebensmittel (Bioprodukte) höhere Preise zu zahlen,<br />

ist in den letzten 20 Jahren zurückgegangen. Eine Segmentierung der Käufer nach ihrer<br />

Konsumintensität in Nichtkäufer, Gelegenheitskäufer und regelmäßige Käufer zeigt zwischen<br />

1994 und 1999 kaum noch Änderungen (vgl. Abb. 5.4.3.7).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 259


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

Nichtkäufer<br />

Gelegenheitskäufer<br />

Regelmäßige Käufer<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

1984 1989 1994 1999<br />

Abb. 5.4.3.7 : Käuferentwicklung bei biologisch erzeugten Produkten<br />

Quelle: (ALVENSLEBEN, 1999)<br />

Q 4-3.<br />

Entwicklung von Umsatz und Preisen im ökologischen Landbau<br />

Das Ertragsniveau, Art und Umfang der angebauten Kulturen bzw. der Tierhaltung, Absatzwege<br />

sowie die Höhe der dabei erzielbaren Erzeugerpreise und die Direktzahlungen beeinflussen<br />

das erzielbare Betriebsergebnis und das damit verbundene Risiko. Welche Absatzwege<br />

derzeit in <strong>Sachsen</strong> gegangen werden, verdeutlichen die Tab. 5.4.3.8 und die Abb.<br />

5.4.3.8.<br />

Tab. 5.4.3.8: Absatzwege nach Produktgruppen<br />

Produktgruppe Absatz in <strong>Sachsen</strong> Absatz außerhalb <strong>Sachsen</strong>s<br />

Getreide<br />

Kartoffeln<br />

Gemüse<br />

Industriegemüse<br />

Bäckereien, Direktvermarktung (DV) , Naturkost,<br />

LEH<br />

DV, als Schälkartoffel od. anderes Veredlungsprodukt,<br />

Direktverkauf<br />

LEH, GV, Naturkosthandel<br />

Verarbeiter für den Naturkostgroßhandel<br />

Schälkartoffel für Veredlung und<br />

konv. LEH<br />

bundesweit im LEH, GV, Naturkosthandel<br />

Obst<br />

Tafelobst: Hofläden und Bioläden<br />

Biomostverarbeitung<br />

Fleisch<br />

DV, z.T. Fachgeschäfte<br />

LEH – Lebensmitteleinzelhandel, DV – Direktvermarktung, GV – Großverbraucher<br />

Quelle: LfL, 2002<br />

Schlachtung und Verarbeitung<br />

von größeren Bestandsgruppen<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 260


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Ab-Hof-<br />

Verkauf<br />

9%<br />

Märkte<br />

1%<br />

Naturkostläden<br />

6%<br />

Verbrauchergemeinschaften<br />

1%<br />

Fleischereien<br />

0%<br />

konvent. LEH<br />

57%<br />

Bäckereien<br />

15%<br />

Reformhäuser<br />

5%<br />

Abo-Kisten<br />

5%<br />

Gastronomie<br />

1%<br />

Abb. 5.4.3.8: Absatzwege von Ökolebensmitteln im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Quelle: LfL, 2002<br />

Absatzwege und Änderungen bei den Preisen haben eine starke Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit<br />

des biologischen Landbaus. Das trifft insbesondere den Marktfruchtbereich,<br />

der in <strong>Sachsen</strong> die dominierende Form der ökologischen Produktionsweise ist.<br />

Aus obiger Tabelle und Abbildung wird deutlich, dass der größte Anteil der abgesetzten Biolebensmittel<br />

über den konventionellen Lebensmitteleinzelhandel (METRO, REWE, EDEKA,<br />

Spar, Globus, Konsum, Plus etc.) abgesetzt wird. Das ist in der Regel auch mit geringeren<br />

Erzeugerpreisen verbunden, als bei anderen Absatzwegen (z.B. Direktvermarktung).<br />

Betrachtet man zudem noch das Verhältnis von Preis- und Flächenentwicklung, ist davon<br />

auszugehen, dass durch den weiteren Anstieg der Bruttoproduktion (Ausweitung der Flächen)<br />

eher eine Absenkung der Marktpreise eingetreten und damit eine Verschlechterung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit für ökologische Produkte einhergegangen ist (Abb. 5.4.3.9).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 261


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

50<br />

600000<br />

45<br />

40<br />

500000<br />

Erzeugerpreis<br />

in EUR/dt<br />

35<br />

30<br />

25<br />

400000<br />

300000<br />

Fläche<br />

in ha<br />

20<br />

15<br />

200000<br />

10<br />

5<br />

0<br />

WW-Preis<br />

Ökofläche<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />

100000<br />

0<br />

Abb. 5.4.3.9:Entwicklung der ökologisch bewirtschafteten Flächen und Weizenpreise in<br />

<strong>Sachsen</strong> (div. Agrarberichte)<br />

Fazit:<br />

Trotz weniger Impulse auf der Nachfrageseite war ein Anstieg des ökologischen Landbaus in<br />

den letzten Jahren zu verzeichnen. Das Einkommen im Ökolandbau hängt sehr wesentlich<br />

von den Direktzahlungen, eingeführten Förderprogrammen (z.B. VO (EWG) Nr. 2078/92 und<br />

VO (EG) Nr. 1257/99) und Preisen ab. Die Preisentwicklung steht im engen Wechselverhältnis<br />

zur Nachfrage und zur Konkurrenzsituation auf dem Markt. Das politikinduzierte Wachstum<br />

des Ökolandbaus kann trotz steigender Prämien infolge des Preisdrucks zu<br />

Einkommenseinbußen bei den Landwirten führen. Die Landwirte werden immer mehr<br />

gefordert, z.B. durch die Ausweitung der Sortimente, durch mehr Verkaufsstätten sowie<br />

durch die ständige Verbesserung der Produktqualitäten konkurrenzfähig zu bleiben. Das<br />

künftige Marktwachstum wird sehr stark von der Intensität und Qualität der Marketing-<br />

Aktivitäten der Anbieter abhängen. Von der Angebotsseite her ist einzuschätzen, dass der<br />

Einfluss des Teilprogramms zur Förderung des Ökologischen Landbaus auf die<br />

Wettbewerbsfähigkeit ökologisch wirtschaftender Betriebe sehr gering ist und sich eher<br />

nachteilig als vorteilhaft auswirkt (Preisdruck!). Die Nachfrageseite wird durch das<br />

angebotene Im Bezug auf Programm die Wettbewerbsfähigkeit nicht tangiert. des ökologischen Landbaus sind die Betriebe gegenüber<br />

Landwirten in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft insofern benachteiligt,<br />

dass nur Betriebe vollständig umgestellt werden dürfen. Die Verordnung (EWG) Nr.<br />

2092/91 lässt aber zu, dass auch Teilumstellungen in Betrieben möglich sind. Das wäre insbesondere<br />

für größere Betriebe vorteilhaft. Als Problem würde dabei die Frage der Kontrollierbarkeit<br />

entstehen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 262


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.4.3.5 Beitrag des Programms zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt<br />

(Frage Q 5)<br />

Frage Q 5:<br />

In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt<br />

beigetragen ?<br />

Die in den <strong>EPLR</strong> einbezogenen Maßnahmen der Kapitel V (Ausgleichszulage), Kapitel VI<br />

(Agrarumweltmaßnahmen) und Kapitel VIII (Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen) verfolgen<br />

als konzertiertes Maßnahmepaket die Zielstellung des Schutzes und der Verbesserung<br />

der Umwelt. Es werden sowohl direkte Maßnahmen für die Verbesserung des Umweltschutzes,<br />

als auch begleitende Maßnahmen, die für den Erhalt der Kulturlandschaft unverzichtbar<br />

sind, angeboten.<br />

Bei der Bewertung der erzielten Umweltleistungen ist ihre Stellung zur Fachgesetzgebung<br />

wichtig. Der enge Zusammenhang zwischen Fachgesetzgebung, den Fördertatbeständen<br />

des <strong>EPLR</strong> und den vorgegebenen <strong>Evaluation</strong>sfragen der KOM wird u.a. dadurch deutlich,<br />

dass verschiedene Schutzziele primär über die Gesetzgebung (z.B. Möglichkeit zu Abstandsauflagen<br />

auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen, § 30 – geschützte<br />

Biotope über das Bundesnaturschutzgesetz) realisiert werden. Im Zusammenspiel<br />

mit den aufgeführten gesetzlichen Festlegungen wird besonders der Schutz von Kleinbiotopen<br />

und aquatischer Bereiche durch den Ausbau der Pufferfunktion der Umgebungsflächen<br />

gestärkt. Die beschriebene Entwicklung und Umsetzung neuer gesetzlicher Fachstandards<br />

ist ein dynamischer Vorgang, der insbesondere auch in einen Zusammenhang mit der Agrarumweltförderung<br />

zu sehen ist. Die zgesetzlichen Vorgaben und die bestehenden Fördertatbeständen<br />

sind ständig zu überprüfen.<br />

Q 5-1.<br />

Q 5-1.1.<br />

Durch die Kombination von Fördermaßnahmen (innerhalb der einzelnen<br />

Kapitel und kapitelübergreifend), deren Schwerpunkt die Erzeugung/Entwicklung<br />

und/oder die Umwelt war/en, konnten positive Umweltwirkungen<br />

herbeigeführt werden.<br />

Anteil der Fördermaßnahmen, die völlig/überwiegend den Schutz oder die Verbesserung<br />

der Umwelt zum Ziel haben (in % der Programmkosten; in % der Projekte)<br />

Alle Fördermaßnahmen des <strong>EPLR</strong> sind mit Ausnahme der Vorruhestandsreglung (Kap. IV)<br />

primär auf den Schutz oder die Verbesserung der Umwelt ausgerichtet. Damit kommen ca.<br />

99,5% der finanziellen Mittel und 99,7 % der geförderten Projekte [Anzahl der Vereinbarungen,<br />

Stand 2001] der Umwelt zugute. Im Einzelnen sind die Fördermaßnahmen auf unterschiedliche<br />

Schutzziele und Schutzgüter ausgerichtet. Die Zielausrichtung der Förderangebote<br />

und ihre Wichtung innerhalb des <strong>EPLR</strong> verdeutlicht Tab. 5.4.3.9.<br />

Bei der Wertung des Tabelleninhaltes ist zu berücksichtigen, dass eine untersetzende Zuordnung<br />

der Kosten nach den Umweltzielstellungen aus der bestehenden Datenbasis<br />

schwer abzuleiten ist. Daher handelt es sich um vorläufige und teils unvollständige Angaben.<br />

Zum Teil findet eine kumulative Förderung (z. B. Ausgleichszulage und Agrarumweltmaßnahmen<br />

statt, weshalb die Summe der Prozentanteile 100 übersteigt. Dennoch verdeutlichen<br />

die Zahlenwerte die Wichtung und Zielschwerpunkte, die durch die Förderungen des <strong>EPLR</strong><br />

in Bezug zur Umwelt entstehen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 263


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.4.3.9: Zielausrichtung der im <strong>EPLR</strong> angebotenen Maßnahmen<br />

Förderziel Jahre Kosten<br />

(ca. %)<br />

Ausgleichszulage in benacht. Gebieten (AGZ)<br />

Erhalt eines kulturhistorischen Landschaftsbildes auf Grenzstandorten<br />

landwirtschaftlicher Produktion<br />

Umweltgerechte Landwirtschaft (UL) - ohne ÖL<br />

Abiotischer Umweltbereich (Boden- Wasser- u. Klimaschutz), allgemeine<br />

Reduktion des Umweltdrucks auf Biotica, Schutz auf Agrarflächen siedelnder<br />

Biotica (bes. Bodenorganismen)<br />

Umweltgerechte Landwirtschaft (UL) - ÖL einschließlich<br />

Extensivierungsmaßnahmen, ohne Streuobst und Teiche<br />

Abiotischer Umweltbereich (Boden- Wasser- u. Klimaschutz), verstärkte<br />

allgemeine Reduktion des Umweltdrucks auf Biotica, bedeutender Schutz<br />

auf Agrarflächen siedelnder Biotica<br />

Umweltgerechte Landwirtschaft (UL) - Naturschutzmaßnahmen ohne Teiche<br />

gezielter Biotica -Schutz mit Auswirkung auf spezielle Arten und Lebensräume,<br />

punktueller Schutz der abiotischen Umwelt durch verhinderten<br />

Produktionsmitteleintrag, Verbesserung des Landschaftsbildes<br />

Umweltgerechte Landwirtschaft (UL) - Naturschutzmaßnahmen nur Teiche<br />

Gezielter Schutz aquatischer Arten und Habitate, Erhalt eines typischen<br />

und kulturhistorischen Landschaftsbildes<br />

Erhaltung genetischer Ressourcen (ER)<br />

Gezielter Erhalt genetischer Ressourcen, Erhalt eines historisch typischen<br />

Landschaftsbildes<br />

Forstwirtschaft - Aufforstung landw. Flächen<br />

Verbesserung des Landschaftsbildes, Boden- (Erosion) u. Klimaschutz<br />

(CO 2 -Bindung)<br />

* Zahlen beruhen auf Stichproben, da Datensätze noch nicht vollständig<br />

Quelle: SMUL; LfL, FB 2 (EAGFL-Datenbank)<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

3,2<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

77,8<br />

-<br />

-<br />

16,6<br />

-<br />

-<br />

11,14<br />

-<br />

-<br />

3,9<br />

0,3<br />

-<br />

0,04<br />

1,7<br />

-<br />

-<br />

Projekte<br />

(ca. %)<br />

20,1<br />

18,9<br />

-<br />

59,5<br />

58,4<br />

45,0*<br />

23,3<br />

22,8<br />

-<br />

15,8<br />

12,4<br />

23,8*<br />

3,2<br />

4,1<br />

5,7*<br />

2,0<br />

0,95<br />

0,04<br />

10,4<br />

6,5<br />

8,1<br />

Q 5-1.2.<br />

Anteil der Fördermaßnahmen mit solchen Produktions- und Entwicklungsaspekten<br />

als Schwerpunkten, die positive Nebenergebnisse für die Umwelt hervorgebracht<br />

haben (in % der Programmkosten, in % der Projekte)<br />

a) Davon Fördermaßnahmen, die dies aufgrund umweltfreundlicher Technologien<br />

bewirken (in %)<br />

In engerem Sinne erfolgt im Rahmen des <strong>EPLR</strong> keine Technologieförderung. Bei erweiterter<br />

Betrachtungsweise können Maßnahmen des biologischen und biotechnischen Pflanzenschutzes<br />

und bodenschonende Verfahren als umweltfreundliche Technologien betrachtet<br />

werden, da sie entweder für die Umsetzung ökologischer Anbauverfahren notwendig sind<br />

oder in ihrer Anwendung den gegenwärtigen Rahmen einer „Guten fachlichen Praxis“ übersteigen.<br />

Anteilig beträgt der Umfang des biologischen und biotechnischen Pflanzenschutzes<br />

etwa 0,06 % der Förderfälle und 0,006 % der Fördermittel (Stand 2002, ohne Forst). Für den<br />

verbesserten Bodenschutz durch Verfahren der pfluglosen Bodenbearbeitung und der Nutzung<br />

von Untersaaten und Zwischenfrüchten sind ca. 10 % der Fördermittel ausgegeben<br />

worden.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 264


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

b) Fördermaßnahmen, die dies aufgrund verbesserter landwirtschaftlicher Praktiken<br />

oder durch Änderungen/Aufrechterhaltung der Bodennutzungsformen erreichen<br />

(einschließlich Standortkonzentration von Vieh) (in %)<br />

Zielstellung % Kosten % Projekte<br />

Verbesserte landwirtschaftliche Praktiken 54,8 39,8<br />

Aufrechterhaltung der Bodennutzung 10,2 36,5<br />

Änderung der Bodennutzung 2,3 5,4<br />

Gesamt 67,3 81,7<br />

Quelle: SMUL; LfL, FB 2 (EAGFL-Datenbank, 2002)<br />

Q 5-1.3.<br />

Anteil der Fördermaßnahmen, die negative Umweltauswirkungen mit sich gebracht<br />

haben (in % der Programmkosten, in % der Projekte)<br />

a) davon Fördermaßnahmen während der Gründungs-/Investitions-/Bauphase (in %)<br />

b) davon Fördermaßnahmen während der Betriebsphase (in %)<br />

Innerhalb der im <strong>EPLR</strong> enthaltenen Fördertatbestände existiert keine Maßnahme, die sich<br />

auf die Umwelt direkt negativ auswirkt; daher entfallen auch die Untersetzungen a) und b).<br />

Allerdings ist in diesem Zusammenhang auf einige Sachverhalte hinzuweisen, die potenziell<br />

zu negativen Umweltwirkungen führen könnten:<br />

- Durch die Aufstockung der AGZ für den Maisanbau sind negative Auswirkungen auf<br />

den Boden nicht auszuschließen, da bekannt ist, dass Maisanbau die Erosionsanfälligkeit<br />

des Bodens erhöht. Durch auslaufen der Maßnahme kommt der Effekt nicht<br />

zum Tragen.<br />

- Die Produktionsabhängigkeit der Ausgleichszulage führt auch dazu, dass Ackerflächen<br />

mit NAK-Maßnahmen (ohne produktive Kulturpflanzen) keinen Anspruch auf<br />

Ausgleichszahlungen haben. Dies scheint die Ursache für die geringe Annahme der<br />

Maßnahme zur Anlage von Zwischenstreifen auf Ackerland zu sein.<br />

- In Hinblick auf die beiden Maßnahmen „Naturschutzgerechte Grünlandnutzung“ (Kap.<br />

VI, Teil NAK) und „ökologische Waldmehrung“ (Kap. VIII) könnten in Einzelfällen Flächenkonkurrenzen<br />

zu Lasten wertvoller Grünlandstandorte auftreten. Allerdings beugt<br />

das behördliche Genehmigungsverfahren für Erstaufforstungen nach § 10 Abs. 5<br />

SächsWaldG (die Aufforstungsgenehmigung wird durch das staatliche Amt für Landwirtschaft<br />

im Einvernehmen mit der Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde<br />

erteilt) einer solchen Entwicklung vor.<br />

Q 5-2.<br />

Q 5-2.1.<br />

Die Bodennutzungsformen (einschließlich der Standorte/Konzentration<br />

von Viehbeständen) wurden erhalten oder haben sich in umweltfreundlicher<br />

Weise entwickelt.<br />

Anteil der Flächen innerhalb eines Gebietes, die in den Anwendungsbereich des<br />

Programms fallen und auf denen im Rahmen des Programms vorteilhafte Änderungen<br />

der Bodennutzung herbeigeführt (oder negative Änderungen vermieden)<br />

wurden (in %)<br />

Zielstellung % Fläche % Kosten % Projekte<br />

Negative Änderungen der Bodennutzung wurden vermieden 73,3 42,9 55,1<br />

Positive Änderungen der Bodennutzung wurden herbeigeführt<br />

26,7 57,1 44,9<br />

Gesamt 100 100 100<br />

Quelle: SMUL; LfL, FB 2 (EAGFL-Datenbank, 2002), nur flächenbezogene Maßnahmen ohne Forst<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 265


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Die Erhaltung / Verbesserung einer umweltfreundlichen Bodennutzung findet ihren Ausdruck<br />

in dem hohen Anteil Landwirtschaftlicher Nutzfläche (LNF), der in die Förderung einbezogenen<br />

ist. Insgesamt werden ca. 67 % der Ackerfläche des Freistaates <strong>Sachsen</strong> (Stand<br />

1999/2000) mit den angebotenen Fördermöglichkeiten erreicht. Positiv ist auch der hohe<br />

Flächenumfang extensiver Nutzungsformen, der auf dem Grünland (KULAP, NAK) erreicht<br />

wurde. Dieser hohe Stand bereits zu Beginn der Förderperiode resultiert vorwiegend aus den<br />

Ergebnissen vorangegangener Fördermaßnahmen der Jahre 1994 –1999 (Maßnahmen UA I<br />

und UA II bzw. KULAP I und II).<br />

Über die Ausgleichszulage erfahren zwar in erster Linie sozioökonomischen Belange der<br />

Landwirtschaft / Gesellschaft / Region eine Stärkung; es ergeben sich hieraus jedoch auch<br />

indirekte Rückkopplungen auf ökologische Sachverhalte. So wird z.B. die Landbewirtschaftung<br />

auch unter schlechteren natürlichen Rahmenbedingungen aufrecht erhalten. Das trägt<br />

mit dazu bei, wichtige Habitate in der Kulturlandschaft zu erhalten. Diese Aussage wird insofern<br />

erhärtet, weil 63 % des Anteils der NAK Förderung (LfUG, 2000) auf benachteiligte Gebiete<br />

entfällt, womit 9.374 ha LF erfasst werden. Eine Stärkung der Ausgleichszulage wäre<br />

daher ebenfalls aus Umweltsicht zweckmäßig.<br />

Q 5-3. Eine nicht nachhaltige Nutzung bzw. Verschmutzung der natürlichen Ressourcen<br />

wurde vermieden oder reduziert.<br />

Ein Zielschwerpunkt der Agrar-Umweltförderung im Freistaat <strong>Sachsen</strong> ist die abiotische<br />

Umwelt, d.h. der Ressourcenschutz bei Boden und Wasser. Um ausreichende Wirkungen<br />

erzielen zu können, setzt dies das Erreichen großer Flächenanteile mit abgesenkter Betriebsmittelanwendung<br />

voraus.<br />

Positiveffekte für Flora und Faune entstehen in erster Linie aus einer Verringerung der Anwendungsmenge<br />

von Produktionsmitteln und spezieller Produktions- bzw. Landbauverfahren.<br />

Die kapitelspezifischen Auswertungen (EU-Fragen VI.1.A und VI.1.B) zeigten, dass<br />

durch Produktionsmittelverzicht / -einschränkung, den Boden schützende Verfahren und<br />

Vielgestaltigkeit der Fruchtfolge insbesondere Arten gefördert werden, die für die landwirtschaftliche<br />

Produktion bedeutend sind (Bodenmikroorganismen, Regenwürmer, Schädlingsantagonisten).<br />

Eine nicht nachhaltige Bodennutzung wurde dadurch weitgehend vermieden.<br />

Aus landwirtschaftlicher Sicht ist eine verringerte Anwendung von Produktionsmitteln (Dünge-<br />

und Pflanzenschutzmittel) meist mit deutlichen Ertragsminderungen verknüpft, weshalb<br />

es im Sinne der Akzeptanzwahrung darauf ankommt, eine ausgewogene Balance zwischen<br />

dem ökologisch Anzustrebenden und dem ökonomisch Machbaren zu wahren. Dies ist in<br />

Hinsicht auf die abiotischen Wirkungen des Betriebsmitteleinsatzes durch die gestaffelten<br />

Förderangebote des <strong>EPLR</strong> (flächenwirksame Grundförderung und punktuell wirksame Starkeffekte<br />

durch Anwendungsverbote) gelungen.<br />

Q 5-3.1.<br />

Anteil der Wasserressourcen, denen aufgrund des Programms geringere Mengen<br />

entnommen (oder höhere Mengen zugeführt) wurden (in %)<br />

Maßnahmen zum Wasserschutz, die auf eine verminderte Wasserentnahme gerichtet sind,<br />

werden im <strong>EPLR</strong> nicht angeboten. Andererseits verbessern pfluglose Verfahren der Bodenbearbeitung<br />

den Wasserhaushalt sehr entscheidend. Höhere Infiltrationsraten (siehe 5.3.4.2)<br />

dürften auch die Grundwasserneubildung fördern.<br />

a) davon Wasserressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher (oder<br />

forstwirtschaftlicher) Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)<br />

Zu diesem untersetzenden Indikator erfolgen keine Aussagen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 266


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Q 5-3.2.<br />

Anteil der Wasserressourcen, die aufgrund des Programms weniger verschmutzt<br />

wurden oder deren Verschmutzungsgrad zumindest stabilisiert werden konnte<br />

Für die Grundwasserbeschaffenheit lassen sich entsprechende Aussagen nicht erbringen,<br />

da wie in Kap. 5.3.4.2 (Schutz des Grund- und Oberflächenwasser) erläutert, die Korrelation<br />

zwischen Nährstoffeintrag und Wasserbeschaffenheit nur lose ist.<br />

Etwa 57 % der Trinkwasserreserven aus den Talsperren stehen in einem sehr engen Verhältnis<br />

zur landwirtschaftlichen Flächennutzung in den Einzugsgebieten. Da mehr als die<br />

Hälfte des Trinkwasserbedarfs im Freistaat über die Wasserrückhaltung in Talsperren abgedeckt<br />

wird, erfolgen beispielhafte Aussagen für diesen Bereich (Tab. 5.4.3.10).<br />

Tab. 5.4.3.10: Umfang der Trinkwasserreserven innerhalb vorwiegend landwirtschaftlich genutzter<br />

Gebiete, für welche Agrarumweltmaßnahmen einen Schutzbeitrag leisten<br />

Einzugsgebiet Einzugsgebiet (km 2 ) Stauraum (*10 -6 m³) Bemerkung<br />

vorwiegend ldw. Nutzung ca. 255 ca. 111 nur <strong>Sachsen</strong><br />

vorwiegend Grünland / Wald ca. 103 ca. 117<br />

Insgesamt ca. 358 ca. 228 Anteil ca. 57%<br />

Quelle: Nitratbericht Sächsischer Trinkwassertalsperren, 2002<br />

a) davon Wasserressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher (oder<br />

forstwirtschaftlicher) Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)<br />

Eine ungemein wichtige Rolle für die Wasserqualität und den Bodenschutz spielen auch innovative<br />

Entwicklungen im Bereich der Minimalbodenbearbeitung. Daher muss an dieser<br />

Stelle ebenfalls unterstrichen werden, dass Förderangebote zum Bodenschutz eine enorme<br />

Bedeutung für die Anwendung der in der Sächsischen Trinkwassergewinnungsverordnung<br />

benannten Orientierungswerte von 0,25 mg NO 3 /l haben, da eine solche Zielvorgabe ansonsten<br />

kaum umzusetzen wäre. Bildhafter Ausdruck dieser Situation ist die erheblich angestiegene<br />

Wassergüte der Oberflächengewässer des Landes. Wurden 1991 noch 50 % der<br />

Hauptfließgewässer als stark verschmutzt eingestuft (Wassergüteklasse III und IV auf<br />

Grundlage der Saprobienindices) reduzierte sich dieser Anteil im Jahr 2000 auf ca. 0,4 %<br />

(UMWELTBERICHT, 2002).<br />

Q 5-3.3.<br />

Entwicklung der jährlichen Emissionen von Treibhausgasen (Tonnen von Kohlendioxidäquivalent),<br />

die auf das Programm zurückzuführen sind.<br />

a) davon Emissionen in Form von Kohlendioxid (in %)<br />

b) davon Emissionen in Form von Stickoxiden (in %)<br />

c) davon Emissionen in Form von Methan (in %)<br />

Wirkungseffekte auf Emissionen von Treibhausgasen ergeben sich vornehmlich aus den<br />

Förderangeboten des EAGFL-A (vgl.Tab. 5.3.6.12) und verschiedener Sonderprogramme.<br />

Aus dem <strong>EPLR</strong> betrifft die Emissionsminderung nur das Förderangebot des Kap. VIII zur<br />

Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen“. Bezogen auf den abgelaufenen zweijährigen Programmzeitraum<br />

sind nur marginale Effekte auf den CO 2 Haushalt zu erwarten. Vorläufige<br />

Hochrechnungen beziffern das zu erwartende Bindungspotenzial in der oberirdischen Biomasse<br />

auf eine Nettospeicherung von ca. 285.000 t bei Berücksichtigung der im Jahr 2002<br />

erreichten Aufforstungsfläche. Nicht berücksichtigt wurde das unterirdische Akkumulationspotenzial<br />

im Humus und Feinwurzelumlauf, was neben Forstflächen auch auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Böden als CO 2 -Senke fungieren kann. Die Effekte sind methodisch aber<br />

schwer abzuschätzen, wofür vertiefende Fallstudien notwendig wären. Als grobe Richtzahl<br />

kann ein identisches ober- und unterirdisches Bindungspotenzial angenommen werden.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 267


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Q 5-4.<br />

Q 5-4.1.<br />

Die Landschaften des ländlichen Raums wurden erhalten oder verbessert.<br />

Anteil der Flächen innerhalb eines Programmgebietes, auf denen im Rahmen des<br />

Programms vorteilhafte Änderungen der Landschaft herbeigeführt (oder negative<br />

Änderungen vermieden wurden (in %)<br />

a) davon Flächen, die jeweils wie folgt zu klassifizieren sind:<br />

- Kohärenz der Landschaft (in %)<br />

- Unterschiedlichkeit der Landschaft (Homogenität/Vielfalt)(in %)<br />

- Kulturelle Eigenart (in %)<br />

Zielstellung % Fläche % Kosten % Projekte<br />

Kohärenz 3,5 12,1 17,7<br />

Homogenität/Vielfalt 22,1 2,4 6,3<br />

Kulturelle Eigenart 12,9 23,3 23,6<br />

Mehrfachwirkungen (Kohärenz und kulturelle Eigenart) 0,3 1,6 9,9<br />

Gesamt 38,5 37,8 47,6<br />

Quelle: SMUL; LfL, FB 2 (EAGFL-Datenbank, 2002), nur flächenbezogene Maßnahmen ohne Forst<br />

Für das Landschaftsbild haben Maßnahmen des NAK und des KULAP besondere Bedeutung.<br />

Mehr als die Hälfte aller NAK-Förderflächen liegen in Gebieten, die unter das Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000 fallen und mehr als ein Viertel sind seltenen Biotopen zuzuordnen.<br />

Dieser Sachstand macht auf die funktionale Kohärenz der umgesetzten Maßnahmen in<br />

diesen Gebieten aufmerksam, die auch mit einer Kohärenz im Landschaftsbild einhergeht.<br />

Der Erhalt von Grünlandökosystemen in einer kulturhistorisch gewachsenen Form (KULAP)<br />

und ihre naturschutzfachlich geförderte Ausprägung (NAK), sowie die Berücksichtigung der<br />

für Teile <strong>Sachsen</strong>s typischen Teichlandschaften leisteten dabei den höchsten flächenmäßigen<br />

Beitrag zur wahrnehmbaren Kohärenz mit natürlichen Merkmalen der Landschaft. In<br />

Gebieten des Freistaates <strong>Sachsen</strong>, die bereits einen hohen Anteil speziell an NAK-<br />

Maßnahmen aufweisen, sind landschaftliche Wirkungen wesentlich deutlicher wahrnehmbar<br />

als in solchen mit (noch) geringem Flächenumfang in der NAK-Förderung, was die vorzugsweise<br />

ackerbaulich genutzten Gebiete betrifft. In Hinblick auf den Erhalt einer wahrnehmbaren<br />

Unterschiedlichkeit zwischen landwirtschaftlichen Flächen konnte für alle NAK-<br />

Maßnahmen aufgrund ihrer extensiven Bewirtschaftungsweise und der daraus resultierenden<br />

Strukturvielfalt bzw. Naturnähe eine potenzielle Wirksamkeit abgeleitet werden. Zum<br />

Erhalt der kulturellen Eigenart landwirtschaftlicher Flächen tragen neben den grünland- und<br />

teichbezogenen Maßnahmen vor allem die Programmpunkte „Erhalt historischer Merkmale“<br />

und „Streuobstwiesenpflege“ bei. Vom Flächenumfang spielen sie zwar eine untergeordnete<br />

Rolle, haben jedoch eine wesentliche Bedeutung im besprochenen Kontext, da sie den<br />

Schutz charakteristischer, historischer Nutzungsformen betreffen und einen augenfälligen<br />

Beitrag zur Bereicherung des Landschaftsbildes und zur Erlebbarkeit der Landschaft leisten.<br />

Verflechtungen von <strong>EPLR</strong> und anderen Programmen im Umweltbereich<br />

Mit einer Mittelaufwendung von 8,0 Mio. € für 2001 stellen die NAK-Maßnahmen das bedeutendste<br />

Förderinstrument für Naturschutzmaßnahmen in <strong>Sachsen</strong> dar. Eine Abschätzung<br />

des Pflege- und Entwicklungsbedarfs für wertvolle Biotope, regionaltypische Landschaftselemente<br />

und spezielle Maßnahmen des Artenschutzes konstatiert als naturschutzfachlich<br />

wünschenswerten Mindestumfang für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> einen jährlichen Finanzbedarf<br />

von ca. 43 Mio. € (LfUG 2002). Diese Gegenüberstellung verdeutlicht, dass der Umfang bislang<br />

verfügbarer Fördermittel weit hinter dem naturschutzfachlich Notwendigen zurück bleibt.<br />

Um so mehr rückt in den Vordergrund, vorhandene Geldmittel zielgenau auf umweltrelevante<br />

Themen zu lenken und Synergien zwischen unterschiedlichen “Fördertöpfen“ herzustellen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 268


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Synergien bestehen insbesondere zu folgenden, außerhalb des <strong>EPLR</strong> angesiedelten, Programmen<br />

/Maßnahmen:<br />

a) Naturschutzförderung des Freistaates <strong>Sachsen</strong>,<br />

b) Operationelles Programm, Schwerpunkt 5 (Maßnahmen, die aus dem EAGFL-A gefördert<br />

werden),<br />

c) Sonstige Programme und Maßnahmen aus dem Bereich des Umweltschutzes und<br />

der Entwicklung des ländlichen Raumes.<br />

a) Naturschutzförderung des Freistaates<br />

Tab. 5.4.3.11 gibt eine Übersicht der mit Landesmitteln geförderter Projekte des Naturschutzes.<br />

Über die Landschaftspflegerichtlinie (ab <strong>2003</strong> Naturschutzrichtlinie) wurden im Freistaat<br />

für 2001 5,9 Mio. € verausgabt. Zusammen mit den NAK-Maßnahmen standen damit im<br />

Jahre 2001 insgesamt 13,9 Mio. € für Maßnahmen des Naturschutzes zur Verfügung. Ersichtlich<br />

wird, dass in verschiedenen Fällen mit synergistischen Wirkungen zwischen den<br />

unterschiedlichen Fördertöpfen zu rechnen ist. Als augenscheinlichstes Beispiel ist die Landschaftspflege<br />

mit vom Aussterben bedrohter Schafrassen (Skudden) herauszustellen.<br />

b) Operationelles Programm, Schwerpunkt 5<br />

Förderinhalte mit Bezug zum Umweltschutz existieren auch in den Angeboten des EAGFL-A.<br />

Maßnahmen und der Umfang ihrer Umsetzung, aus denen sich Beziehungen zu den Förderinhalten<br />

des <strong>EPLR</strong>U ableiten lassen, sind in der Tab. 5. 5.4.3.12 erfasst. Im Schwerpunkt 5<br />

des OP enthaltene Fördertatbestände beziehen sich bei einzelbetrieblichen Maßnahmen<br />

vorwiegend auf Investitionen zur Abminderung von Schadstoffeinträgen in die Umwelt. Hier<br />

ist besonders die Förderung zur Anschaffung von Geräten zur bodennahen und verteilgenauen<br />

Ausbringung von wirtschaftseigenen organischen Düngern sowie von Investitionen für<br />

nicht-chemische Pflanzenbehandlungsmaßnahmen hervorzuheben. Dieses Maßnahmeangebot<br />

aus dem OP ist wichtig, weil damit ein Abbau von Risikopotenzialen für die Umwelt<br />

durch Förderung neuer technischer Lösungen, z.B. durch Abdriftreduzierung, verteilgenaue<br />

Ausbringung und Emissionsvermeidung möglich wird.<br />

Andererseits zeigt der Inhalt der Tab. 5.4.3.12, dass mit 22 (organische Dünger) und 6<br />

(nicht-chemischer Pflanzenschutz) Förderfällen im Jahr 2001 nur von einer begrenzten Akzeptanz<br />

der Technologieförderung ausgegangen werden kann und damit deutliche synergistische<br />

Wirkungen nicht zu erwarten sind. Auch ist die Förderung im OP aber nur auf Geräte<br />

für organische Dünger begrenzt. Technische Neuerungen bzw. Entwicklungen zur teilschlaggenauen<br />

Bewirtschaftung/ Präzisionslandwirtschaft mit ihren positiven Umweltwirkungen<br />

aus der Input-Reduzierung (besonders Stickstoff) werden jedoch nicht unterstüzt. Insofern<br />

ist die Kohärenz beider Programme in diesem Bereich unzureichend.<br />

Hervorzuheben ist die Möglichkeit der investiven Förderung von Mähtechnik zur Landschaftspflege,<br />

denn in Begleituntersuchungen hat sich herausgestellt, dass es an geeigneter<br />

Gerätetechnik für die Pflege von Nasswiesen mangelt. Die Inanspruchnahme ist mit 2 Förderfällen<br />

im Jahr 2001 allerdings gering.<br />

Weitere Effekte auf die abiotische Umwelt sind aus dem Zusammenwirken des <strong>EPLR</strong> mit<br />

den Förderschwerpunkten I.3 (Naturnahe Waldbewirtschaftung) und II.1 (Ganzheitliche Dorfentwicklung)<br />

zu erwarten. Auch hier bestehen komplementäre Zielstellungen, die sich gegenseitig<br />

ergänzen. Teilweise gehen die Hauptwirkungen vom OP aus. So hat der Bau örtlicher<br />

Kläranlagen zunächst entscheidender zur Verbesserung der Güte der Oberflächengewässer<br />

beigetragen als die UL-Maßnahmen.<br />

Zu verweisen ist im besprochenen Zusammenhang auch auf den Förderschwerpunkt II.3<br />

(Ökologische Landschaftsgestaltung). Sie ergänzt die Fördermöglichkeiten des <strong>EPLR</strong> in Hinsicht<br />

auf die biotische Umwelt und das Landschaftsbild. Der Umfang realisierter Maßnahmen<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 269


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

ist im Vergleich zum Umfang der <strong>EPLR</strong>-Förderung zum biotischen Umweltschutz (besonders<br />

Maßnahmen des NAK) allerdings gering.<br />

Die dargestellten Beispiele zeigen, dass die Fördermöglichkeiten des <strong>EPLR</strong> und des OP in<br />

ihrer Ausrichtung auf Umweltschutzziele weitgehend kohärent sind und sich gegenseitig ergänzen.<br />

Eine detaillierte Bewertung der Umweltwirkungen der Maßnahmen des OP erfolgt im Zusammenhang<br />

mit der <strong>Evaluation</strong> des Operationellen Programms des Freistaates <strong>Sachsen</strong>.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 270


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.4.3.11: Weitere Projekte im Rahmen der Naturschutzförderung in <strong>Sachsen</strong> – als Beitrag<br />

zu Natura 2000 (Auswahl)<br />

Projekt Zielsetzung Gebiet / Region<br />

Biotopflege<br />

Pflege im Hübelschenkmoor Erhalt nach Nutzungsaufgabe<br />

durch gezielte Mahd und Ver-<br />

Gemeinde Schmolln-Putzkau<br />

Beweidungsprojekt mit vom<br />

Aussterben bedrohter Schafrasse<br />

(Skudden)<br />

Entwicklungsmaßnahmen zwischen<br />

Pirna und tschechischer<br />

Grenze<br />

Landschaftspflegeprojekt „Halbmeiler<br />

Wiesen“<br />

Biotoppflege in den „Zeidelwiesen“<br />

Halbtrockenrasenpflege<br />

Kopfweidenpflege<br />

Wiesenpflege<br />

Biotopgestaltung<br />

Heckenprojekt „Ansprunger Höhe“<br />

und Biotopverbund Gemeindeverband<br />

Gohrisch<br />

Biotopgestaltung „Butterbach“<br />

nässung<br />

Pflege Streuobstwiesen mit<br />

Schafen einschließlich Bildungsarbeit<br />

Erhalt Grünland auf klimatisch<br />

extremen Standorten (Magerrasen,<br />

kräuterreiche Grasflur auf<br />

Fels)<br />

Erhalt eines umfangreichen<br />

Komplexes von Berg- und<br />

Feuchtwiesen an Standort<br />

> 900m ü. NN<br />

durch naturschutzfachlich optimierte<br />

Pflege erhalt eines Biotopmosaiks<br />

und ursprüngliche<br />

Artenvielfalt<br />

Erhalt Halbtrockenrasen an Elbtalhängen<br />

Erhalt durch Schnitt und Bestandesverjüngung<br />

Pflegemaßnahmen, Entbuschung<br />

und Steinrückenpflege<br />

Verbesserte Landschaftsstruktur,<br />

Biotopverbund<br />

Renaturierung und Erhalt eines<br />

reichhaltigen Biotopmosaiks<br />

Artenschutz<br />

Artenschutz im „Dubringer Moor“ Erhalt des Moores als Lebensraum<br />

vieler Amphibien nach<br />

Einstellung der Nutzung als Fischereigewässer<br />

Weißstörche in der „Moritzburger<br />

Kleinkuppenlandschaft“<br />

Erhalt Kleingewässer und Sohlwiesen<br />

für den Storch<br />

Sächsische Schweiz<br />

Sächsische Schweiz<br />

Grenzgebiet <strong>Sachsen</strong> / Böhmen<br />

oberes Vogtland<br />

nördlich von Meißen<br />

Landschaftsschutzgebiet bei<br />

Riesa<br />

oberes Osterzgebirge (Überwiegend<br />

Natura 2000 Flächen)<br />

Naturpark Erzgebirge-Vogtland<br />

Sächsische Schweiz<br />

östliches Vogtland (Lauterbacher<br />

Teichgebiet)<br />

Gebiet Hoyerswerda<br />

Artenschutzprojekt Weißstorch Erhalt von Siedlungshabitaten Oberlausitz<br />

(Nasswiesen und Grabensystem)<br />

Artenhilfsmaßnahme für die Erhalt einer akut vom Aussterben<br />

sächsisches Vogtland (Plauen)<br />

Flussperlmuschel<br />

bedrohten Art<br />

Quelle: Lebens-Räume. Naturschutzförderung in <strong>Sachsen</strong> – ein Beitrag zu Natura 2000, SMUL 2001<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 271


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 5.4.3.12: Über den Schwerpunkt. 5 des OP <strong>Sachsen</strong> (EAGFL-A ) geförderte<br />

umweltrelevante Maßnahmen mit Bezug zur Frage Q 5<br />

Schwpkt<br />

Nr.<br />

Maßnahme (Kurzbezeichnung) 2001 2002<br />

I.1 Einzelbetriebliche Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung d. Landwirtschaft<br />

2.1 Investitionen zur umweltgerechten Lagerkapazität (m³) 34.622<br />

Lagerung von Exkrementen<br />

2.2 Geräte zur Ausbringung von organischen<br />

Stück 22<br />

Düngern<br />

2.3 Erzeugung und Nutzung regenerativer<br />

Anzahl Fälle 2<br />

Energien<br />

2.4 Spezialmaschinen Gemüsebau Stück 9<br />

und Entsteinung f. Pflanzkartoffeln<br />

2.5 Schutz von Grundwasser in Gartenbaubetrieben<br />

Anzahl Fälle 6<br />

2.6 Umweltger. Pflanzenbehandlung<br />

und Bodendesinfektion in Gartenbaubetrieben<br />

Geräte (Stück)<br />

8<br />

2.7 Investitionen für nicht-chemische Anzahl Fälle 6<br />

Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

2.9 Weideanlagen für extensive Grünlandnutzung<br />

ha 46<br />

2.10 Baumobstpflanzungen ha 33<br />

2.11 Mähtechnik für Landschaftspflege Geräte (Stück) 2<br />

I.2 Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftl. Erzeugnisse<br />

Anzahl Vorhaben<br />

Invest-Volu. (Mio €)<br />

20<br />

36,6<br />

I.3 Naturnahe Waldbewirtschaftung<br />

I A 1-6 Waldbauliche Maßnahmen ha 352<br />

I C 1-5 Waldschadenssanierung ha<br />

fm<br />

4.909<br />

170<br />

V 1-3 Waldschutz ha<br />

fm<br />

2<br />

106<br />

VI 1-2 Aufforstung nicht landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

ha 1<br />

II.1 Ganzheitliche Dorfentwicklung<br />

Kläranlagen<br />

Anschluss Einwohner<br />

(Anzahl) 20.250<br />

Öffentliche Plätze / Freiräume Anzahl<br />

ha<br />

70<br />

4,8<br />

Innerörtliche Fließgewässer km 5<br />

Innerörtliche Teiche m² 8.300<br />

II.3 Ökologische Landschaftsgestaltung<br />

Neuanlage von Hecken ha 5<br />

Baumreihenpflanzungen Bäume (Stck) 612<br />

Erhaltung / Pflege Feldgehölze ha 10<br />

Weinbergs- und Trockenmauern m² 207<br />

Quelle: Jahresberichte Freistaat <strong>Sachsen</strong> gem. Art. 37 VO (EG) Nr. 1260/199 der KOM vom 21. Juni<br />

1999<br />

Anmerkung: für das Jahr 2000 liegen nur aggregierte Werte vor; daher ist keine Darstellung von<br />

Einzelmaßnahmen möglich<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

c) Sonstige Programme und Maßnahmen<br />

Darüber hinaus werden im ländlichen Raum des Freistaates <strong>Sachsen</strong> noch verschiedene<br />

weitere Maßnahmen 1 aus unterschiedlichen „Fördertöpfen“ gefördert, die mehr oder weniger<br />

großen Einfluss auf die Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt haben und den <strong>EPLR</strong><br />

Umweltzielstellungen analog wirken. Eine begrenzte Auswahl ist nachfolgend aufgeführt:<br />

- Vorhaben des Immissions- und Klimaschutzes (Umstellung von Feuerungsanlagen,<br />

Lärmschutzvorhaben, Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Anlagen, Minderung<br />

verkehrsbedingter Immissionen),<br />

- Wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen (kleine Rückhaltebecken,<br />

Kleingewässer, Retentionsflächen, Schutz gegen zerstörende Wirkung von<br />

Wasser und Wind, naturnaher Gewässerausbau und Renaturierung, Gewässerbegleitpflanzungen<br />

etc.),<br />

- Ländliche Neuordnung (Maßnahmen für den Umweltschutz, den Naturschutz und die<br />

Landschaftspflege, Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz, Landschaftselemente<br />

zur Schaffung eines Biotopverbundes),<br />

- Kommunale Landschaftsplanung,<br />

- Entwicklung des ländlichen Raumes (Erhaltung, Wiederherstellung und Gestaltung<br />

von historisch wertvollen Gutsparkanlagen und Bauerngärten),<br />

- Dorferneuerung (Maßnahmen zur Abwehr von Hochwassergefahren für den Ortsbereich<br />

und zur Sanierung innerörtlicher Gewässer, Gestaltung von Plätzen und Freiräumen,<br />

Ortsrandeingrünung, Einbindung von Bausubstanz in die Landschaft),<br />

- Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Biotop- und<br />

Landschaftspflege, Biotopgestaltung / Biotopverbund, Artenschutz).<br />

Zusammenfassung<br />

Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass durch das Zusammenspiel zwischen den<br />

verschiedenen Förderzielen (Boden, Wasser, Luft), Programmen und Sonderprogrammen,<br />

der Fachgesetzgebung und landesinterner gesetzlicher Regelungen eine deutliche Verbesserung<br />

der Umweltsituation in einem relativ kurzen Zeitabschnitt erreicht wurde.<br />

1 Fördermöglichkeiten für Umwelt, Landwirtschaft und ländlichen Raum 2001, Hrsg.: Freistaat <strong>Sachsen</strong>, Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft Dresden, 1. Auflage 2001<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 273


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.4.3.6 Beitrag der Durchführungsbestimmungen zur Maximierung der<br />

beabsichtigten Auswirkungen des Programms (Frage Q 6)<br />

Frage Q 6:<br />

In welchem Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur Maximierung der<br />

beabsichtigten Auswirkungen des Programms beigetragen ?<br />

Das Dokument VI/12004/00 endg. verlangt eine Betrachtung des gesamten ländlichen<br />

Raumes (<strong>EPLR</strong> und OP). Die Beantwortung der Frage Q 6 bezieht sich hingegen fast<br />

ausschließlich auf den <strong>EPLR</strong> und hier vorwiegend auch auf den Umweltbereich und die<br />

Agrarumweltmaßnahmen, weil diese Hauptgegenstand des <strong>EPLR</strong> sind und vom<br />

Fördervolumen her den größten Umfang einnehmen.<br />

Die übrigen Maßnahmen aus dem <strong>EPLR</strong> sind von untergeordneter Bedeutung und werden<br />

daher nur insofern berücksichtigt, als hiervon deutliche Wirkungen bei einzelnen Kriterien<br />

erkennbar sind. Ansonsten wird auf diese Maßnahmen nicht weiter eingegangen.<br />

Beantwortung der Querschnittsfrage Q 6 bestehen bezüglich der von der EU vorgegebenen<br />

Kriterien und Indikatoren aus der Sicht des Evaluators noch folgende Probleme:<br />

- Aus der Fragestellung ist nicht immer eindeutig abzulesen, was die KOM mit der<br />

Frage bzw. den Kriterien / Indikatoren eigentlich beabsichtigt. Bei den Ausführungen<br />

des Evaluators zur Beantwortung der Frage sind deshalb individuelle Interpretationen<br />

nicht völlig ausgeschlossen.<br />

- Es werden hier Aspekte abgefragt, die eigentlich wenig mit Durchführung im Sinne<br />

einer verwaltungstechnischen Umsetzung der Maßnahmen zu tun haben.<br />

- Es wird auch so verfahren, dass manche Aspekte bereits anderen Kapiteln des<br />

Bewertungsberichtes zugeordnet wurden, wo sie thematisch besser hin passen.<br />

Deshalb erfolgen mehrfach Verweise auf andere Kapitel bzw. Abschnitte des<br />

Berichtes, in denen bestimmte Aspekte ausführlicher dargelegt wurden bzw. wo auf<br />

die in der Frage Q 6 aufgeworfenen Kriterien / Indikatoren bereits Bezug genommen<br />

wurde.<br />

Zu Aspekten der Programmumsetzung und zum Verwaltungsaufwand durch die<br />

Programmabwicklung sind bereits Ausführungen im Abschnitt 5.1 gemacht worden. Weitere<br />

Ausführungen hierzu erfolgen noch im Kapitel 6.1 und 6.2.<br />

Andere Kriterien (z. B. Synergieeffekte) wurden entweder schon in den maßnahmenspezifischen<br />

Kapiteln oder bei den Querschnittsfragen Q 1 bis Q 5 mit behandelt bzw. sind<br />

auch hier noch Gegenstand des Kapitels 6 (Gesamtbewertung des Programms, Schlussfolgerungen<br />

und Empfehlungen).<br />

Vertiefende Aussagen zur Programmdurchführung und daraus möglicherweise entstehender<br />

Effekte werden im Ergebnis der Befragungen erwartet. Diese sind aber erst angelaufen und<br />

werden fortgeführt. Die bisherigen Einschätzungen tragen daher nur vorläufigen Charakter.<br />

Q 6-1.<br />

Synergieeffekte<br />

Das Kriterium zielt auf innere und äußere Kohärenz ab. Das bedeutet, dass die<br />

Fördermaßnahmen aufeinander abgestimmt sein sollen und einander ergänzen, damit durch<br />

das Zusammenspiel und die Wechselwirkung der verschiedenen Programme und<br />

Maßnahmen Synergieeffekte entstehen, in deren Folge die gemeinsame Wirkung größer ist<br />

als die Summe der Wirkungen aller Einzelmaßnahmen. Im Ergebnis der Zwischenbewertung<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 274


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

kann festgestellt werden, dass die innere Kohärenz der Maßnahmen des <strong>EPLR</strong><br />

untereinander vorhanden ist.<br />

Bezüglich der Vorruhestandsregelung ist festzustellen, dass die erwarteten Synergieeffekte<br />

zwischen Vorruhestandsbeihilfe und Niederlassung von Junglandwirten (Frage IV.1.A) bisher<br />

noch nicht nachweisbar sind. Hierzu sind in Fortsetzung der Halbzeitbewertung weitere<br />

Analysen abzuwarten (siehe Kap. 5.3.2).<br />

Die nach Bodenbonitäten bemessene Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten<br />

wirkt sehr häufig auch im Zusammenhang mit anderen Fördermaßnahmen (z.B.<br />

Agrarumweltmaßnahmen) bzw. Flächenzahlungen. Hier werden verstärkende Effekte<br />

spürbar, obwohl diese keine eigentlichen Synergieeffekte darstellen. Begründet liegt dies vor<br />

allem darin, dass in den von Natur aus benachteiligten Gebieten (Zahlung der<br />

Ausgleichszulage) auf Grund der naturräumlichen Ausstattung gleichzeitig sehr häufig<br />

Maßnahmen aus dem Agrarumweltbereich (Umweltgerechte Landwirtschaft) zur Anwendung<br />

gelangen, allen voran die Extensive Grünlandbewirtschaftung in den Mittelgebirgslagen. Es<br />

muss aber dazu vermerkt werden, dass zwischen beiden Maßnahmegruppen völlig<br />

verschiedene Förderansätze mit unterschiedlichen Wirkungsrichtungen bestehen. Hierauf<br />

wurde bereits bei der Beantwortung der Querschnittsfragen Q 3 und Q 5 eingegangen (siehe<br />

Punkte 5.4.3.3. und 5.4.3.5).<br />

Die innerhalb der Agrarumweltförderung (Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> nach Kap. VI) bestehenden<br />

Angebote wirken sehr vielgestaltig auf die Umwelt (siehe Kap. 5.3.4).<br />

Im Zusammenhang mit den Durchführungsbestimmungen innerhalb der Fördertatbestände<br />

des <strong>EPLR</strong> muss jedoch auch noch auf einige Zusammenhänge verwiesen werden, die<br />

mögliche Synergieeffekte von Maßnahmen in Richtung auf Umweltzielstellungen schmälern<br />

oder z.T. vollständig verhindern. Die Hintergründe sind unter den Gliederungspunkten 2.3.4<br />

(Rahmenbedingungen), 5.4.3.5 (Querschnittsfrage 5), 5.3.3 (Ausgleichszulage) weiter<br />

unterlegt und werden an dieser Stelle nicht nochmals benannt. Es handelt sich um folgende<br />

Fakten:<br />

- Allgemein ist unter den Eigentumsbedingungen des Freistaates <strong>Sachsen</strong> der Anteil<br />

angepachteter Flächen sehr hoch. Im Rahmen der Flurneuordnung, des<br />

Flächentausches und eines aktiven Baugeschehens können 5-jährige Flächenbindungen<br />

oft nicht eingehalten werden. Diese Situation führt dazu, dass Flächen oft nicht<br />

förderungsfähig sind oder Maßnahmen mit Rückzahlungsforderungen abgebrochen<br />

werden müssen.<br />

- Oft jährliche Anpassungen / Änderungen bei den Fördervorgaben (z.B. Gebietskulisse)<br />

oder Vergabe der Förderbescheide unter Zahlungsvorbehalten.<br />

- Das Herausmessen unproduktiver Flächenteile bei der Festlegung der förderfähigen<br />

Flächengröße. Ungeachtet der Tatsache, dass hierbei auch ein erheblicher<br />

administrativer Aufwand zu leisten ist, ist dieses Vorgehen für die Umwelt<br />

kontraproduktiv, denn gerade als Rückzugsgebiete wichtige Habitate (Hecken, Säume,<br />

Feldgehölze) bleiben bei der Förderung unberücksichtigt.<br />

- Die Inkohärenz zwischen Ausgleichsleistungen für natürlich benachteiligte Gebiete und<br />

Fördermaßnahmen des NAK-Teilprogramms, die sich auf Ackerbaustandorte beziehen.<br />

Hier schließen sich Förderungen gegenseitig aus, weil der Landwirt zu hohe finanzielle<br />

Einbußen durch Versagen von Ausgleichszahlungen hinnehmen müsste.<br />

- Festlegungen von Gebietskulissen. Sie ist als Steuerinstrument zur Erreichung einer<br />

zielgenauen Förderung durchaus angebracht, steht aber Synergieeffekten entgegen,<br />

wenn die Flächenvorgaben zu einschränkend wirken oder prioritäre Zielflächen (z.B.<br />

Ackerbaustandorte im NAK) nicht mehr erreicht werden.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 275


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Externe Kohärenz ist vor allem durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen des<br />

<strong>EPLR</strong> und Maßnahmen des OP, hierbei insbesondere über den Schwerpunkt 5<br />

(Maßnahmen, die durch den EAGFL-A unterstützt werden) gegeben. So ist das Angebot der<br />

Fördermöglichkeiten zwischen dem <strong>EPLR</strong> und dem OP unter Beachtung der Inhalte der<br />

fachgesetzlichen Vorgaben weitestgehend abgestimmt. Dadurch ist auch in verschiedenen<br />

Fällen mit synergetischen Wirkungen zwischen den unterschiedlichen Fördertöpfen zu<br />

rechnen. So konnten durch die Kombination von verschiedenen Fördermaßnahmen z. B. aus<br />

dem OP und dem <strong>EPLR</strong> positive Umweltwirkungen herbeigeführt werden (siehe<br />

Beantwortung der Querschnittsfrage Q 5). Eine materielle oder finanzielle Bezifferung<br />

solcher Synergieeffekte, die sich vorrangig auf den Umweltbereich beziehen, ist jedoch mit<br />

dem gegenwärtig verfügbaren Instrumentarium mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.<br />

Investitionen für umweltrelevante Maßnahmen (siehe Kap. 5.4.3.5) fallen nicht unter das<br />

Programm des <strong>EPLR</strong>, werden jedoch teilweise über das OP gefördert. Aber spezielle<br />

Maßnahmen für Investitionen in Maschinen / Geräte, die der sachgemäßen Durchführung<br />

von Agrarumweltmaßnahmen (z.B. Mulchsaatverfahren) dienen, werden jedoch hier nicht<br />

angeboten (Ausnahme: Anschaffung spezieller Mähtechnik für Landschaftspflege).<br />

Q 6-2.<br />

Bedarf / Inanspruchnahme (Ergebnisrelevanz)<br />

Das Kriterium zielt auf Treffsicherheit der Maßnahmen ab. Eine Bewertung erfolgt nicht<br />

übergeordnet für das gesamte Programm, sondern überwiegend nur kapitelspezifisch.<br />

Das Dokument VI/12004/00 endg. verlangt eine Betrachtung der Personen, die den größten<br />

Bedarf haben und möchte Angaben zu den Typologien der direkt Begünstigten. Diese<br />

werden beim Vorruhestand und bei der Ausgleichzulage eindeutig herausgearbeitet. Für die<br />

Agrarumweltmaßnahmen und die Erstaufforstung trifft eine solche Betrachtungsweise kaum<br />

zu, da diese Maßnahmen vorwiegend auf Umweltziele (und nicht auf Personen) ausgerichtet<br />

sind.<br />

Mit der Vorruhestandsregelung wurden die Zielstellungen des <strong>EPLR</strong> in den beiden<br />

betrachteten Jahren nicht erreicht. Der Bedarf ist offensichtlich viel geringer als bei der<br />

Planerstellung angenommen. Für die Inanspruchnahme der Regelung kommen in<br />

Haupterwerbsbetrieben vor allem zwei Ursachen zum Tragen:<br />

- das Nichtvorhandensein eines Hofnachfolgers (in der Regel verbunden mit vorhandenem<br />

Investitionsbedarf); hier werden im allgemeinen nur die Flächen übernommen.<br />

- gesundheitliche Gründe, die eine mittelfristige Fortführung des Betriebes gefährden bzw.<br />

sogar ausschließen. Gesunde Landwirte und florierende Unternehmen befinden sich nach<br />

diesen Beobachtungen kaum unter den Antragsstellern.<br />

Gänzlich anders ist die Situation bei landwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Hier ist die<br />

Ausstattung zur Sicherung eines ausreichenden Lebensstandards trotz der Zuwendung als<br />

Zusatz zur Lohnersatzleistung völlig unzureichend, so dass die Regelung nur sehr vereinzelt<br />

in Anspruch genommen wird (Siehe auch Punkt 5.3.2).<br />

Erschwerend wirken noch das komplexe Antragsverfahren sowie die sich daraus ergebende<br />

lange Bearbeitungszeit.<br />

Bei der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) handelt es sich um eine offene<br />

Prämienregelung, die jedem die Prämie garantiert, der die Kriterien entsprechend der<br />

bestätigten Gebietskulisse erfüllt. Die Zahlung der AGZ betrifft die Betriebe mit dem größten<br />

Bedarf, wofür Kriterien und Gebietskulisse eindeutig festgelegt sind. Eine Treffsicherheit der<br />

Maßnahme ist quasi per definitionem gegeben. Für eine Veränderung der von der KOM<br />

bestätigten Gebietskulisse wird gegenwärtig kein Bedarf gesehen.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Die Wirkung des Programms auf die Umwelt geht vor allem von den<br />

Agrarumweltmaßnahmen (Kap. VI) und der Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

(Ökologische Waldmehrung) aus. Die Umweltwirkungen sind allgemein als hoch<br />

einzuschätzen. Dazu hat einerseits beigetragen, dass in Bezug auf den begünstigten, in der<br />

Landwirtschaft tätigen, Personenkreis keine Einschränkungen für eine Programmteilnahme<br />

gelten.<br />

Agrarumweltmaßnahmen werden mit Ausnahmen der NAK-Maßnahmen (hier besteht eine<br />

Gebietskulisse) landesweit angeboten. Sie können von allen in Betracht kommenden<br />

Personen / Betrieben gleichermaßen in Anspruch genommen werden, sofern sie die<br />

vorgegebenen Verpflichtungen erfüllen. Allerdings kann eingeschätzt werden, dass bei den<br />

flächenwirksamen Agrarumweltmaßnahmen vor allem solche Landwirtschaftsbetriebe davon<br />

Gebrauch machen, die über entsprechende personelle und organisatorische<br />

Voraussetzungen (ausreichende Qualifikation, fortschrittliche Produktionsweisen) sowie über<br />

ausreichende und moderne Dokumentationsmöglichkeiten verfügen.<br />

Etwas schwieriger gestaltet sich der Programmzugang für Verbände oder außerhalb der<br />

Landwirtschaft stehender privater Nutzer. Hierbei handelt es sich aber um Einzelfälle, etwa<br />

im Bereich der Förderung des Streuobstbaus, die auf die Gesamtwirkung des Programms<br />

kaum Einfluss nehmen.<br />

Ausgehend von dem mittel- bis langfristigen Ziel des Freistaates, das eine Erhöhung des<br />

Waldanteils (Kap. VIII) an der Landesfläche auf 30% vorsieht, muss festgestellt werden,<br />

dass der formulierte gesellschaftliche Bedarf bei weitem nicht mit den realisierten<br />

Aufforstungsflächen übereinstimmt. Die Ursachen sind vielfältiger Natur (siehe Abschnitte<br />

5.2.5, 5.3.5 sowie 6.1.1).<br />

Bei der Auswertung der Antragsunterlagen zeigte sich, dass im Zeitraum 2000 bis 2002 der<br />

weitaus größte Teil der genehmigten Anträge für Erstaufforstungen private Antragsteller<br />

waren (vgl. Monitoringberichte) und von den insgesamt bewilligten 524 Anträgen nur 21<br />

Anträge auf öffentliche Einrichtungen entfielen. Eine weitere Untergliederung der<br />

Zuwendungsempfänger war auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht<br />

möglich.<br />

Hinsichtlich der Typologie der Zielstandorte, auf die die Maßnahmen des <strong>EPLR</strong><br />

zugeschnitten sind, ergeben sich ebenfalls keine wesentlichen Missverhältnisse oder<br />

Fehlleitungen. Im Einzelnen ist die Situation wie folgt zu beschreiben:<br />

- Ackerbaustandorte nehmen einen hohen Flächenanteil ein, wobei insbesondere<br />

abiotische Umweltleistungen durch Reduktion des Inputs von Betriebsmitteln erfolgen.<br />

Defizite bestehen bei der Lenkung von Naturschutzmaßnahmen (Maßnahmen des NAK)<br />

in diese Gebiete. Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht hier Handlungsbedarf, um eine<br />

stärkere Lenkung auf o. g. Standorte zu erreichen.<br />

- Auf Grünlandstandorten konnten durch die Inanspruchnahme der Programme ebenfalls<br />

die erwünschten Umweltzielstellungen erreicht werden, ohne dass Lenkungsmaßnahmen<br />

nötig geworden wären. Das betrifft in erster Linie den Erhalt des Landschaftsbildes und<br />

die historisch gewachsene Kulturlandschaft. Auch die Maßnahmen des NAK mit<br />

Schwerpunkt des Arten- und Habitatschutzes sind weitgehend homogen auf die<br />

Grünlandflächen verteilt.<br />

- Für die Teichlandschaft ergeben sich gleichlautende Aussagen.<br />

- Gebiete mit besonderem Schutzstatus (Natura 2000) profitieren von den<br />

Fördermaßnahmen, weil hohe Flächenanteile, die der Förderung mit<br />

Agrarumweltmaßnahmen unterliegen, mit diesen verschnitten sind. Der Nachweis hierfür<br />

erfolgte zunächst nur für die NAK-Förderung.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 277


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

- Die forstlich ausgerichteten Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> wurden zu etwa 50 % der<br />

Förderfläche in Gebieten mit unterdurchschnittlichem Waldanteil realisiert, so dass auch<br />

besonders „bedürftige“ Areale von der Fördermaßnahme profitieren.<br />

Q 6-3.<br />

Hebelwirkung (Leverage effekt)<br />

Der Leverage effekt bildet das Verhältnis von öffentlichen zu privaten Ausgaben ab. Dabei<br />

gilt der Grundsatz: öffentliche Förderung löst private Ausgaben aus und zielt somit auf die<br />

„Verstärkungswirkung“ der Förderpolitik ab. Klassisch verwendet wird dieses Prinzip im<br />

Bereich der Investitionsförderung. Diese ist jedoch nicht Gegenstand des <strong>EPLR</strong>.<br />

Die im <strong>EPLR</strong> des Freistaates <strong>Sachsen</strong> enthaltenen Fördermaßnahmen hingegen entfalten<br />

bis auf die Förderung der Anpflanzungskosten bei der Erstaufforstung keinerlei<br />

Hebelwirkung. Es handelt sich durchweg um Fördermaßnahmen, bei denen die gewährten<br />

Beihilfen/Zuschüsse ausschließlich dazu dienen, die standortbezogene Benachteiligung<br />

(niedrigere Erträge, höhere Kosten) oder den entgangenen Nutzen (entgangene Erträge,<br />

Mindererträge, Zusatzkosten) auszugleichen.<br />

Ein Leverage effekt ist für Agrarumweltmaßnahmen potentiell nur möglich, wenn zur<br />

Teilnahme am Programm beispielsweise betriebliche Investitionen nötig wären bzw. folgen<br />

würden. Auch das ist bei keiner über den <strong>EPLR</strong> der angebotenen Maßnahmen der Fall.<br />

Q 6-4.<br />

„Dead-Weight-Effekt“ (BruttoWirkung – NettoWirkung; Mitnahmeeffekte)<br />

Allgemein könnte man davon ausgehen, darzustellen, in welchem Ausmaß sich die<br />

(positiven) Programmwirkungen auch ohne den <strong>EPLR</strong> eingestellt hätten bzw. welche Netto-<br />

Effekte durch das Programm entstanden sein könnten. Hierin spiegeln sich auch mögliche<br />

Mitnahmeeffekte wider. Als Kriterien zur Beurteilung eventueller Mitnahmeeffekte sind die<br />

Zuschussfähigkeit, die Prämiendifferenzierung und die Auswahl der Projekte zu beurteilen.<br />

Eine Abschätzung o. g. Effekte ist aber methodisch äußerst schwierig. Zur Beantwortung des<br />

Kriteriums kann aber zumindest auf folgende Situationen hingewiesen werden:<br />

Die im <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>s enthaltenen Förderprogramme und die darin angebotenen<br />

Einzelmaßnahmen entsprechen den grundlegenden Zielen der gemeinsamen Agrarpolitik<br />

und sind gemäß VO (EG) Nr. 1257/1999 zuschussfähig.<br />

Vorruhestand<br />

Eines der Ziele der Vorruhestandsregelung ist die Sicherung eines angemessenen<br />

Ruhestandseinkommens für die Landwirte. Das Erreichen dieser Zielstellung ist als sehr<br />

differenziert anzusehen. Während gesunde Landwirte und florierende Unternehmen diese<br />

Regelung kaum in Anspruch nehmen, ist diese Regelung offensichtlich für andere Landwirte<br />

attraktiv (Nichtvorhandensein eines Hofnachfolgers, aus gesundheitlichen Gründen, für<br />

einige Gartenbaubetriebe, teilweise für Nebenerwerbslandwirte mit geringem<br />

Arbeitslosengeld). Bei landwirtschaftlichen Arbeitnehmern ist die finanzielle Ausstattung zur<br />

Sicherung eines ausreichenden Lebensstandards unzureichend.<br />

Die Vorruhestandsregelung erleichtert für den betroffenen Personenkreis zweifellos den<br />

Übergang in den Ruhestand. Mitnahmeeffekte sind aber nicht vorhanden.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 278


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage)<br />

Die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe stellt sich sehr differenziert dar.<br />

Die vorliegenden Buchführungsergebnisse belegen eine starke Spreizung zwischen dem<br />

ersten und dem letzten Viertel bei den unterschiedlichen Betriebsformen.<br />

Bei der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) kann es keine Mitnahmeeffekte<br />

geben, da diese lediglich Standortnachteile ausgleicht. In den Abschnitten 5.3.3 und 5.4.3.3<br />

wurde die Höhe des Ausgleichs der standortbedingten Bewirtschaftungsnachteile<br />

quantifiziert. Hierbei konnte festgestellt werden, dass insbesondere in den benachteiligten<br />

Gebieten ein großer Teil der Betriebe ohne eine entsprechende Kompensation von<br />

Einkommensdefiziten in mannigfacher Weise nicht überlebensfähig wäre. Die<br />

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten kann dabei die ihr zugedachte Funktion einer<br />

Kompensation von standortbedingten Nachteilen nur partiell ausfüllen, dazu ist ihr Anteil am<br />

betrieblichen Ertrag einfach zu gering. Vor allem im Zusammenspiel mit den<br />

Agrarumweltmaßnahmen, die in den benachteiligten Gebieten ebenfalls überdurchschnittlich<br />

in Anspruch genommen werden, ergibt sich für viele landwirtschaftliche Betriebe erst eine<br />

wirtschaftlich erträgliche Situation.<br />

Bei Wegfall der Ausgleichszulage würden wahrscheinlich wirtschaftlich schwierige Standorte<br />

aufgegeben. Allerdings ist dies wesentlich auch von der Ausgestaltung der übrigen<br />

Fördermodalitäten (einschließlich Direktzahlungen) abhängig, da die Ausgleichszulage in<br />

benachteiligten Gebieten stets auch im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen wirkt.<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

Durch die generelle Zielstellung, bei erbrachten Umweltleistungen Einkommensverluste<br />

auszugleichen, sind Mitnahmeeffekte bei den Agrarumweltmaßnahmen nicht zu erwarten.<br />

Die Maßnahmen im Teilprogramm „Umweltgerechte Landwirtschaft“ enthalten zusätzliche<br />

Auflagen, die über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehen, z.T. aber durch neue<br />

gesetzliche Fachstandards in Frage gestellt werden.<br />

Ackerbau<br />

Bezüglich der Förderung im „Umweltgerechten Ackerbau“ konnte mittels einer Synopse<br />

dargestellt werden, wie sich die Anforderungen der Förderung von denen der Fachgesetze<br />

unterscheiden.<br />

Die Sinnhaftigkeit der Grundförderung wird u. a. dadurch deutlich, dass mit der<br />

flächendeckenden Bewirtschaftung Umweltleistungen erzielt werden (siehe auch jährlichen<br />

Bericht der LfL zur wiss. Begleitung des Programms UL).<br />

Die Maßnahmen der Zusatzförderung I und II des „Umweltgerechten Ackerbaus“ und<br />

ackerbauliche Maßnahmen des NAK-Teilprogramms liegen weit über dem Niveau der guten<br />

fachlichen Praxis (gfP). Wie bereits im Abschnitt 5.3.4.8 festgestellt wurde, entstehen bei den<br />

Programmteilnehmern in vielen Fällen Ertragseinbußen, die durch die Prämien nicht immer<br />

in voller Höhe ausgeglichen werden.<br />

Letztlich kann festgestellt werden, dass sich die beschriebenen Umweltwirkungen im<br />

Teilprogramm „Umweltgerechter Ackerbau“ ohne entsprechende Förderung in der<br />

nachgewiesenen Form nicht eingestellt hätten.<br />

Grünlandnutzung<br />

Bei Grünland würde ohne die Fördermaßnahmen des KULAP und des NAK wegen fehlender<br />

Produktionsrechte und fehlendem bzw. zu geringem Viehbesatz Grünland teilweise nicht<br />

genutzt werden.<br />

Bei in vielen Betrieben vorhandenem Grünlandüberschuss dienen die Prämien hauptsächlich<br />

der Aufrechterhaltung der extensiven Grünlandbewirtschaftung, ansonsten würden<br />

kulturlandschaftlich wertvolle Flächen teilweise brach fallen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 279


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Feldversuche mit unterschiedlicher Intensität zum KULAP und damit verbundene<br />

Kalkulationen zeigen, dass durch die Beihilfesätze des KULAP häufig auch nur ein<br />

Teilausgleich des entgangenen Nutzens möglich ist. Belastbare empirische<br />

Untersuchungsergebnisse aus Praxisbetrieben können beim KULAP nicht erhoben werden,<br />

weil wegen des großen Umfangs der geförderten Extensivierungsmaßnahmen in der Regel<br />

keine vergleichbare Referenzsituation mehr gegenübergestellt werden kann.<br />

Erstaufforstung<br />

Die Erstaufforstungsprämie soll die mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Bodennutzung<br />

entstehenden Einkommensverluste ausgleichen. Zusatzkosten und immaterielle, finanziell<br />

nur sehr schwer bewertbare Faktoren (z. B. Wertminderung der Grundstücke durch<br />

Umwidmung von Ackerland in Wald, Bauerwartungsland in Nähe von Ballungsgebieten,<br />

Einschränkung der unternehmerischen Freiheit etc.) werden nicht ausgeglichen. Die Höhe<br />

der Erstaufforstungsprämie reicht somit offensichtlich nicht aus, um den gesamten<br />

entgangenen Nutzen der Fläche auszugleichen. Mitnahmeeffekte sind demzufolge nicht<br />

relevant. Im Übrigen unterstreicht die geringe Akzeptanz des Programms diese<br />

Einschätzung.<br />

Eine Erstaufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen würde unter den gegenwärtigen<br />

agrarpolitischen Rahmenbedingungen ohne entsprechende Förderung so gut wie nicht<br />

stattfinden (siehe auch Kriterium Q 6-2.). Selbst mit Förderung ist der Effekt gering.<br />

Q 6-5.<br />

Vorteilhafte indirekte Auswirkungen<br />

Laut Dokument VI/12004/00 endg. sollen die Häufigkeit solcher positiver Auswirkungen und<br />

die ungefähre Anzahl der Begünstigten benannt werden. Methodisch sind solche Effekte aus<br />

dem verfügbaren Datenbestand nicht ableitbar und können somit nicht eindeutig dargestellt<br />

werden. Es sind lediglich Hinweise auf Maßnahmen möglich, die zu vorteilhaften indirekten<br />

Auswirkungen geführt haben. Auf solche indirekten Auswirkungen, sofern vorhanden, ist<br />

bereits bei der Beantwortung der Querschnittsfragen Q1 bis Q 5 hingewiesen worden. Auf<br />

eine Wiederholung wird deshalb an dieser Stelle verzichtet.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 280


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

6.1 Wertung der erzielten Ergebnisse<br />

6.1.1 Erreichung der Hauptzielstellungen des <strong>EPLR</strong><br />

Hauptzielsetzungen des <strong>EPLR</strong> sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe,<br />

Sicherung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung, Förderung einer<br />

umweltgerechten Landwirtschaft, die die natürlichen Ressourcen schont sowie der Ausbau<br />

von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes.<br />

Nach diesen Hauptzielsetzungen sind die Wirkungen des Programms, der Teilprogramme<br />

bzw. Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> gegenwärtig wie folgt zu beurteilen:<br />

‣ Ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist nur aus der Förderung des Vorruhestandes<br />

zu erwarten. Diese Förderung zielt direkt auf strukturelle Änderungen in der<br />

Landwirtschaft und die Förderung führt zu einer Verbesserung des Betriebseinkommens<br />

und der Wirtschaftlichkeit der begünstigten Unternehmen. Das Programm ist von seinem<br />

Umfang her allerdings gering bemessen, um flächendeckend wirken zu können.<br />

Alle weiteren Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> haben keinen Einfluss auf die Stärkung oder die<br />

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, da die eingesetzten Mittel in<br />

der Regel den Ausgleich für freiwillige, umweltorientierte Produktionseinschränkungen<br />

oder natürliche Benachteiligungen darstellen.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass der Förderrahmen des <strong>EPLR</strong> nicht dazu beiträgt, die<br />

Wettbewerbsfähigkeit über direkte Finanzflüsse zu stärken. Es werden jedoch ökonomische<br />

Spielräume eröffnet, Umwelt- und Ressourcenschutz produktionstechnisch stärker<br />

zu berücksichtigen und als Wettbewerbsargument zu nutzen.<br />

‣ Die Sicherstellung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung hat im Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> für das kulturhistorisch gewachsene Landschaftsbild eine große Bedeutung. Die<br />

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete dient der Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen<br />

Flächennutzung in Grenzertragslagen der Gebirge und des Heidelandes.<br />

Der Anteil der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete am Einkommen der geförderten<br />

Betriebe ist gering, in der Regel werden aus natürlichen Benachteiligungen erwachsende<br />

Ertragsdifferenzen über die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete nicht vollständig<br />

ausgeglichen. Dennoch ist das Instrument der Ausgleichszulage für benachteiligte<br />

Gebiete im Gesamtkontext der landwirtschaftlichen Förderung essentiell, um die landwirtschaftliche<br />

Nutzung der Flächen beizubehalten. Ohne diesen finanziellen Teilausgleich<br />

der natürlich bedingten wirtschaftlichen Nachteile wären die betroffenen Landwirte<br />

in der Regel zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit gezwungen.<br />

Durch die Maßnahmen des Entwicklungsplanes, insbesondere durch die Ausgleichszulage<br />

für benachteiligte Gebiete, werden auch die Ziele anderer Gemeinschaftspolitiken unterstützt.<br />

Hierbei steht die Sicherung der Beschäftigung in den landwirtschaftlichen Betrieben<br />

im Vordergrund, die zur ganzheitlichen ländlichen Entwicklung und zur Belebung<br />

regionaler Wirtschaftskreisläufe beiträgt. Sie bildet für die Fortführung der landwirtschaftlichen<br />

Erwerbstätigkeit eine essentielle Voraussetzung. Die Situation in den benachteiligten<br />

Gebieten wurde unter Kap. 5.3.3 beschrieben.<br />

Die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft ist Grundlage der Aufrechterhaltung<br />

einer funktionsfähigen Sozialstruktur im ländlichen Raum. Durch die Sicherung eines<br />

ausreichenden Einkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit (vgl. Q3) werden die<br />

Betriebe in die Lage versetzt, die Kulturlandschaft zu bewirtschaften und zu erhalten.<br />

Ohne diese Leistungen bestünde zunehmend die Gefahr des Verlustes wichtiger Offenbereiche,<br />

die sowohl für das Landschaftsbild als auch für den Naturschutz wichtig sind.<br />

Die für die Landwirtschaftsbetriebe und die betroffenen Regionen bezweckte ökonomisch<br />

und sozial stabilisierende Wirkung der Ausgleichszulage wurde im bisherigen Programm-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 281


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

zeitraum und im Gesamtkontext der Förderung zu einem großen Teil erreicht. Unter dem<br />

Gesichtspunkt sich abzeichnender agrarpolitischer Veränderungen gewinnt die AGZ als<br />

Förderinstrument zur Aufrechterhaltung der Flächenbewirtschaftung zukünftig an Bedeutung.<br />

‣ Die Sicherung einer umweltgerechten Landbewirtschaftung unter weitgehender Beachtung<br />

der Ressourcen Boden, Wasser, Luft, Biotica und das Landschaftsbild ist das<br />

erklärte Hauptziel der Fördermöglichkeiten über das Instrument der Agrarumweltmaßnahmen<br />

im <strong>EPLR</strong>. Entsprechend entfallen auf dieses Förderziel<br />

ca. 88 % (siehe unter 5.4.3.5)der finanziellen Aufwendungen der Fördermaßnahmen des<br />

<strong>EPLR</strong>. Eine Untersetzung der Wirkungsrichtungen der Maßnahmen bzw. Teilprogramme<br />

auf die benannten Umweltressourcen erfolgte in der Tab. 5.4.5.9. Auf Grund dieser Darstellungen<br />

und den in den Kapiteln vorgenommenen Wertungen muss davon ausgegangen<br />

werden, dass die einzelnen Fördermaßnahmen zur Sicherung einer umweltgerechten<br />

Landbewirtschaftung beigetragen haben. Positive Umwelteffekte wurden vor allem erreicht<br />

durch,<br />

− Reduzierung des Stoffeintrages in die Umwelt durch Absenkung des Düngemittel- und<br />

Pflanzenschutzmittelverbrauchs mit positiven Auswirkungen für den Wasser- und Bodenschutz,<br />

− Vermeidung des Stoffeintrags in die Umwelt durch Anwendungsverbote benannter Stoffe<br />

mit Auswirkungen auf Wasser und Boden und nachweislich positiven Effekten auf die<br />

biotische Umwelt und den Schutz seltener Arten und Habitate,<br />

− Erhalt kulturhistorisch wertvoller Landnutzungsformen und Tierrassen.<br />

In den Analysen des vorliegenden Berichtes zeigten sich weitere Hinweise zu direkten oder<br />

indirekten Wirkungen auf die Umwelt. Auf weitere Erkenntnisse, wird nachfolgend hingewiesen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Die hohe Akzeptanz der Maßnahmen des Programms „Umweltgerechte Landwirtschaft“<br />

(UL) zeigt vor dem Hintergrund der vorgefundenen Agrarstrukturen des Freistaates<br />

<strong>Sachsen</strong>, dass auch die großflächig wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe maßgeblich<br />

zur Sicherung einer umweltgerechten Landbewirtschaftung beitragen.<br />

Die „Ausgleichszulage“ (AGZ) trägt zur Wirtschaftlichkeit der Betriebe bei, wodurch die<br />

landwirtschaftliche Bodennutzung und das daraus resultierende historische Landschaftsbild<br />

erhalten blieben.<br />

Beim Schutz des Wassers wurden schnelle Fortschritte in der Verbesserung der Wasserqualität<br />

(Oberflächenwasser) erreicht. Sie ergaben sich vor allem aus investiven Wirkungen<br />

anderer Förderprogramme (OP, Sonderprogramme). Die Maßnahmen des<br />

<strong>EPLR</strong> erlangen jedoch für die Beibehaltung des erreichten Standes ein größeres Gewicht.<br />

Die Schafhaltung ist unter den gegenwärtigen Marktbedingungen oft unwirtschaftlich.<br />

Zwar stieg in den letzten Jahren die Nachfrage nach Lammfleisch, dies allein kann die<br />

Schafbestände aber nicht nachhaltig stabilisieren. Die Förderung der Hüteschafhaltung<br />

sollte weitere Einnahmen für diesen Produktionszweig sichern, weil prognostisch eine<br />

Zunahme von Flächenstilllegungen zu erwarten ist.<br />

‣ Mit der Erstaufforstung werden mehrere Effekte zum Ausbau der Nutz-, Schutz- und<br />

Erholungsfunktion des Waldes erreicht. Einerseits werden zur Verringerung landwirtschaftlichen<br />

Flächenpotentials Flächen einer anderen Nutzung zugeführt, gleichzeitig<br />

entstehen neue Flächen für die Holzerzeugung.<br />

Die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen trägt in besonderem Maße dazu bei, Nährstoffe<br />

zu binden und aufgrund naturnaher Bewirtschaftungsweisen des Waldes Schadstoffeinträge<br />

durch Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen zu vermeiden sowie das<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 282


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Grundwasser zu verbessern. Vor allem für die waldarmen Regionen Nordsachsens und<br />

einige Teile des Erzgebirges (Ackerbauflächen in den Kammlagen sowie Ackerflächen in<br />

starker Hangneigung) würden durch eine Erhöhung des Waldanteils deutliche ökologische<br />

Verbesserungen entstehen. Durch die gezielte Aufforstung wird die Erosionsgefahr<br />

gemindert und der Hochwasserschutz verbessert.<br />

Mit der Neubegründung ökologisch stabiler, artenreicher Mischbestände können neue<br />

Lebensräume und Verbindungen zwischen bestehenden Waldökosystemen geschaffen<br />

werden.<br />

6.1.2 Bewertung der Strategie zur Zielerreichung<br />

Die Bewertung des <strong>EPLR</strong> hat zu berücksichtigen, dass der Entwicklungsplan für den ländlichen<br />

Raum z.T. auf vorhergehenden Fördermaßnahmen (z. B. nach VO (EWG) Nr.<br />

2078/1992) aufbaut. Dies ist besonders beim Teilprogramm UL der Fall. Deshalb sind die<br />

aktuellen Fördermaßnahmen im Kontext der seit dem Jahr 1994 möglichen Förderung des<br />

ländlichen Raumes zu betrachten. Sowohl für die Förderperiode 1994-1999 als auch der<br />

aktuellen Förderperiode ist festzustellen, dass die Beihilfen strategisch auf die wichtigsten<br />

Problembereiche der Landwirtschaft des Freistaates <strong>Sachsen</strong> ausgerichtet sind. Diese sind<br />

nachfolgend nochmals benannt:<br />

− Förderung struktureller Wandlungsprozesse der Landwirtschaft des Freistaates <strong>Sachsen</strong>,<br />

die aus den Anforderungen eines Welt- und EU-weiten freien Marktes erwachsen.<br />

− Verbesserung der Umweltsituation in der Landwirtschaft bzw. im agrarisch genutzten<br />

Raum, mit speziellem Blick auf die Bodenerosion, Nährstoffsituation und die Vielgestaltigkeit<br />

der Agrarlandschaft.<br />

− Ökologische Abfederung der sich aus ökonomischen Zwängen ergebenden strukturellen<br />

Wandlungsprozesse in der Landwirtschaft.<br />

− Verstärkung des Beitrages der Landwirtschaft zum Arten- und Biotopschutz.<br />

− Aufgreifen neuer bzw. alternativer Formen landwirtschaftlicher Produktion und der Teichwirtschaft.<br />

Strukturelle Wandlungsprozesse vollzogen sich insbesondere im Zusammenhang mit den<br />

Anpassungsprozessen in der Landwirtschaft an den EU-Agrarmarkt. Am augenscheinlichsten<br />

wird dies im Nebeneinander unterschiedlicher betrieblicher Rechtsformen und Betriebsgrößen.<br />

Mit der Vorruhestandsregelung wurde die Zielstellung verfolgt, die Einkommen für diejenigen<br />

älteren Landwirte zu sichern, die die Landwirtschaft einstellen und damit gleichzeitig die<br />

Wirtschaftlichkeit und die Struktur der weiterbestehenden Betriebe zu verbessern. Dieses<br />

Ziel wurde insofern erreicht, als bei den Landwirten, die die Regelung in Anspruch genommen<br />

haben, in der Regel keine Einkommensverschlechterung eingetreten ist. Auf landwirtschaftliche<br />

Arbeitnehmer trifft dies nicht zu, hier liegt das Vorruhestandsgeld noch weit unter<br />

dem Existenzminimum. Eine Strukturverbesserung der übernehmenden Betriebe konnte<br />

nachgewiesen werden. Insgesamt ist die Maßnahme mit ihrer finanziellen Ausstattung sowie<br />

der Nachfrage relativ gering , um tatsächlich nennenswerte Wirkungen auf gesamtsächsischer<br />

Ebene entfalten zu können.<br />

Das Ziel der Ausgleichszulage, nämlich die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung<br />

in definierten benachteiligten Gebieten, wurde grundsätzlich erreicht. Die<br />

geförderte Fläche schwankt nur geringfügig. Durch die Angleichung der Förderungen für<br />

Grünland und Ackerland in der GAK-Förderung ab 2002 ist die Beobachtungsgrundlage für<br />

die <strong>Evaluation</strong> der Ausgleichszulage im <strong>EPLR</strong> weggefallen, so dass hierzu keine weiteren<br />

Ausführungen erfolgen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 283


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

In Bezug auf Altlasten bestanden Defizite vordringlich im Boden- und Gewässerschutz, wobei<br />

insbesondere die relativ hohen Restnitratgehalte bedenklich waren. Außerdem sollten die<br />

negativen Auswirkungen der Landschafts- und Flächenstruktur in den Hauptproduktionsgebieten<br />

gemindert werden. Die deutliche Ausrichtung des <strong>EPLR</strong> auf ackerbaulich genutzte<br />

Standorte und die Staffelung der Maßnahmen in Grundförderung (Zielstellung Minderung<br />

des Produktionsmitteleintrages in die Umwelt) und Zusatzförderung (u.a. deutliche Ausrichtung<br />

auf den Schutz des Bodens vor Erosion) hat zu der insgesamt positiven Einschätzung<br />

bisheriger Wirkungen des <strong>EPLR</strong> beigetragen.<br />

Der Aspekt des Hochwasserschutzes ist im aktuellen <strong>EPLR</strong> als Zielstellung der Förderung<br />

nicht angesprochen. Die Erfahrungen vergangener Jahre zeigen aber, dass Handlungsbedarf<br />

besteht.<br />

Hauptproblembereich des strukturellen Anpassungsprozesses der Landwirtschaft ist die unzureichende<br />

Ausstattung mit Produktionsrechten. Sie betrifft in besonderer Strenge die Tierproduktion.<br />

Als Folge ist ein Großteil des Grünlandes nicht mehr als Futterfläche zu nutzen.<br />

Um die landschaftsprägenden, kulturhistorisch bedeutenden Grünlandbereiche in Nutzung<br />

zu halten, war eine Förderung über das KULAP-Teilprogramm sehr sinnvoll. Ein ähnliche<br />

Situation besteht in Bezug auf Sonderkulturen bzw. Obst- und Gemüse im UGA-<br />

Teilprogramm.<br />

Ein verstärkter Beitrag der Landwirtschaft zum Arten- bzw. Habitatschutz ist eine wichtige,<br />

vor allem gesellschaftliche, Zielsetzung. Denn die Akzeptanz der Landwirtschaft in der Gesellschaft<br />

hängt entscheidend davon ab, wie es gelingt, die landwirtschaftliche Produktion an<br />

der Zielsetzung „Nachhaltigkeit“ auszurichten. Dazu trägt in Sonderheit auch die Förderung<br />

ökologischer Anbauverfahren bei.<br />

Es ist bemerkenswert, dass im <strong>EPLR</strong> auf den Schwerpunkt des Arten- und Habitatschutzes<br />

sehr zielgenau eingegangen wird. Dabei hat sich die Strategie der Erarbeitung eines gesonderten<br />

Teilprogramms „NAK“, welches sich in seiner Zielfunktion sehr konkret auf den Schutz<br />

biotischer Ressourcen richtet, bewährt. Dabei ist der Einschluss von Maßnahmen zur Teichbewirtschaftung<br />

und der Ausbau dieser Maßnahmen gegenüber vorausgehenden Fördermöglichkeiten<br />

als ein wichtiges Element hervorzuheben.<br />

Der Weg, für die Förderung umweltspezifischer Benachteiligung (Art. 16-Maßnahmen der<br />

VO (EG) Nr. 1257/1999) keine Maßnahmen im <strong>EPLR</strong> anzubieten, wirkt sich bisher im wesentlichen<br />

nicht negativ aus, da Umweltzielstellungen z.T. über NAK-Maßnahmen abgefangen<br />

wurden.<br />

Die Strategie des Freistaates <strong>Sachsen</strong> zur mittelfristigen Erhöhung des Waldanteils auf 30 %<br />

beinhaltet sowohl die Erstaufforstung landwirtschaftlicher als auch nicht landwirtschaftlicher<br />

Flächen. Die hinsichtlich der Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen gewählte Strategie<br />

einer einheitlichen Förderung, d. h. der Verzicht auf die Definition von Gebietskulissen, hat<br />

nicht zu Disparitäten in der räumlichen Verteilung der Erstaufforstungen geführt. Mithin kann<br />

konstatiert werden, dass die gewählte Förderstrategie im Grundsatz flächendeckend gewirkt<br />

hat und richtig war.<br />

Zusammenfassend ist einzuschätzen, dass sich aus den bisher erreichten Verbesserungen<br />

in der ökologischen Situation und sich ändernden politischen Rahmenbedingungen einige<br />

Notwendigkeiten für Anpassungen in der strategischen Ausrichtung des <strong>EPLR</strong> ergeben, auf<br />

die in Kapitel 6.2.1 Bezug genommen wird.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 284


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

6.1.3 Erfüllung der operativen Zielstellungen (Ziel-Ist-Vergleich)<br />

Im <strong>EPLR</strong> sind für die einzelnen Maßnahmen operative Ziele für den Förderzeitraum 2000-<br />

2006 festgeschrieben. In der folgenden Tabelle 6.1.1 wird der Zielerfüllungsgrad für die einzelnen<br />

Maßnahmen an den im <strong>EPLR</strong> angegebenen Zielen gemessen.<br />

Darüber hinaus erfolgt bei einigen Maßnahmen eine Rückkopplung zur ex-ante-Bewertung.<br />

Zum Teil ergeben sich hieraus abweichende oder ergänzende Zielstellungen zum <strong>EPLR</strong>, auf<br />

die an den entsprechenden Stellen näher eingegangen wird.<br />

Tab. 6.1.1: Operative Ziele und Zielerfüllungsgrad der Maßnahmen nach VO (EG) Nr. 1257/1999<br />

(zusammengefasste Darstellung)<br />

Maßnahme<br />

Ziel des<br />

<strong>EPLR</strong><br />

2006<br />

Ist<br />

2000-2002<br />

Zielerfüllung<br />

(%)<br />

Anzahl der Abgebenden<br />

D Vorruhestand 271 51 20<br />

Angaben in ha<br />

E Ausgleichszulage in benachteil. Gebieten 353.085 279.024 1 79<br />

(AGZ)<br />

F Umweltgerechte Landbewirtschaftung (UL)<br />

A) Umweltgerechter Ackerbau (UA)<br />

dav. Ökologischer Ackerbau<br />

388.250<br />

15.250<br />

375.272<br />

5.133<br />

97<br />

34<br />

B) Extensive Grünlandbewirtschaftung (KULAP) 106.200 31.984 30<br />

H<br />

dav. Ökologische Grünlandbewirtschaftung<br />

4.200 1.518 36<br />

C) Umweltgerechter Gartenbau (UGA)<br />

11.132 3.174 28<br />

dav. Ökologischer Gartenbau<br />

907 252 28<br />

Angaben in GVE<br />

D) Erhaltung genetischer Ressourcen 182 156 86<br />

Angaben in ha<br />

E) Naturschutz und Erhalt der Kulturland<br />

schaft (NAK)<br />

28.336 27.487 97<br />

Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

Erstaufforstung 5.520 934 17<br />

1<br />

Durchschnitt der Jahre 2000 - 2002<br />

Quellen: <strong>EPLR</strong>, Agrarberichte des SMUL 2000, 2001, 2002, LfL 2001<br />

Vorruhestand<br />

Die Zielstellungen des <strong>EPLR</strong>, in den Jahren 2000-2002 106 Anträge im Rahmen der Vorruhestandsregelung<br />

zu fördern, wurde, bezogen auf diese beiden Jahre, zu weniger als 50 %<br />

erreicht. Ursachen der geringen Akzeptanz sind vorwiegend in der späten Inkraftsetzung der<br />

Richtlinie (bedingt durch die späte Genehmigung des <strong>EPLR</strong> durch die Kommission sowie das<br />

fast abgelaufene EU-Haushaltjahr) sowie in der Länge und Komplexität des Antragsverfahrens<br />

zu suchen. Für die Antragstellung und die Bearbeitung ist ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten<br />

notwendig (Flächenübergabe, Verträge, Tierzyklen, Anbauzyklen). Die Vorruhestandsregelung<br />

stellt durch die damit verbundene Betriebsaufgabe für den Antragsteller ggf. auch<br />

ein psychologisches Problem dar.<br />

Im Ergebnis der durchgeführten Fallstudien wurde deutlich, dass in den befragten Ämtern ein<br />

Antragsvorlauf für die Jahre <strong>2003</strong> und 2004 annähernd in der bisherigen Größenordnung<br />

vorliegt.<br />

Eine Gegenüberstellung von Zielen der ex-ante-Bewertung mit den tatsächlich erreichten<br />

Ergebnissen ergibt folgendes Bild (Tabelle 6.1.2):<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 285


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. 6.1.2:<br />

Erfüllung der Zielstellungen der ex-ante Bewertung in der Vorruhestandsregelung<br />

Zielstellung Ziel-Quantifizierung IST *)<br />

Förderfälle je Jahr 30 - 80 25,5<br />

Steigerung StBE der aufnehmenden Betriebe mindestens 4 % k. A.<br />

Freigesetzte Fläche / Betrieb > 10 ha ca. 50<br />

Altersdifferenz Abgebender : Aufnehmender > 15 Jahre 12-15<br />

*) bezogen auf 2 Jahre (2001-2002), k. A. –keine Angabe<br />

Hieraus wird ersichtlich, dass außer der wichtigsten Zielstellung (Anzahl der angestrebten<br />

Förderfälle) die übrigen Parameter weit gehend erreicht worden sind.<br />

Ausgleichszulage<br />

Die Förderung wurde von etwa 2.800 bis 2.900 landwirtschaftlichen Betrieben pro Jahr in<br />

Anspruch genommen.<br />

Die potenzielle Fläche, die über die Ausgleichszulage gestützt werden kann, beträgt 353.085<br />

ha. Diese Flächengröße wird allerdings nicht ausgeschöpft, da zum einen eine Mindestgröße<br />

der bewirtschafteten Fläche Fördervoraussetzung ist und zum anderen nicht alle Flächen in<br />

den benachteiligten Gebieten tatsächlich bewirtschaftet werden bzw. den Fördergrundsätzen<br />

unterliegen. Ferner sind bestimmte Fruchtarten von der Förderung ausgeschlossen.<br />

Im Jahr 2000 betrug der Anteil der geförderten Flächen an der potenziellen Fläche 79 %,<br />

dieser stieg im Jahr 2001 auf 85 % an. Im Durchschnitt der Jahre liegt der Anteil bei 82%.<br />

In der ex-ante-Bewertung wurden für die Ausgleichszulage zusätzlich noch folgende Ziele<br />

formuliert:<br />

− Anteil der AGZ am betrieblichen Gewinn: < 100 %<br />

− Gewinn der Betriebe in den benachteiligten Gebieten: 50 % des Durchschnittsgewinns<br />

innerhalb des jeweiligen Regierungsbezirkes sollen nicht unterschritten werden.<br />

Diese quantifizierten Zielstellungen wurden für die Zwischenbewertung durch ähnliche, annähernd<br />

gleichwertige Indikatoren ersetzt. Die daraus abgeleiteten Ergebnisse stellen sich<br />

folgendermaßen dar:<br />

− Anteil der AGZ am betrieblichen Ertrag: 3 bis 5 %<br />

− Anteil der AGZ am Einkommen: Marktfruchtbetriebe 13,1 %<br />

Futterbaubetriebe 13,2 %<br />

−<br />

Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand:<br />

benachteiligte Gebiete zu nicht<br />

benachteiligte Gebiete (%):<br />

Marktfruchtbetriebe Vorgebirge 83<br />

Sandgebiet 90<br />

Futterbaubetriebe - Vorgebirge 92<br />

Sandgebiet 100<br />

Bei der Betrachtung der Standortunterschiede wird deutlich, dass die in benachteiligten Gebieten<br />

wirtschaftenden Unternehmen in Folge der Ausgleichszulage beim Einkommen Ordentliches<br />

Ergebnis + Personalaufwand (als Maß zur annähernden Widerspiegelung des<br />

Einkommens für unterschiedliche Rechtsformen) annähernd vergleichbare Werte erreichen<br />

können, wie die auf den nicht benachteiligten Standorten. Die Ausgleichszulage leistet damit<br />

einen Beitrag zur Erhaltung und Sicherung des Einkommens landwirtschaftlicher Betriebe.<br />

Allerdings zeigt der Vergleich auch, dass die Ausgleichszulage nur eine teilweise Kompensation<br />

der Einkommensnachteile gestattet und die Marktfruchtbetriebe in den benachteiligten<br />

Gebieten deutlich schlechtere Ergebnisse aufweisen als die Futterbaubetriebe.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 286


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

Bei den Agrarumweltmaßnahmen gestaltet sich ein sehr unterschiedliches Bild. Im „Umweltgerechten<br />

Ackerbau“ (UA) wurde hinsichtlich der angestrebten Bewirtschaftungsfläche das<br />

Ziel für das Ende der Förderperiode mit 97 % nahezu erreicht.<br />

Bei der „Extensiven Grünlandbewirtschaftung“ (KULAP) ist mit einem Zielerfüllungsgrad von<br />

30 % eine hohe Akzeptanz erreicht worden. Der Flächenumfang stieg etwa in dem Maße,<br />

wie Altverpflichtungen aus KULAP I und II ausgelaufen sind. Die Fördermaßnahmen haben<br />

wesentlich zur Aufrechterhaltung der Grünlandbewirtschaftung beigetragen.<br />

Ob der Flächenumfang (UA) bzw. der Trend der weiteren Flächenzunahme (KULAP) erhalten<br />

bleiben, ist konkret nicht einzuschätzen, weil verschiedenen Faktoren wirken. Dafür sind<br />

u.a. folgende Gründe maßgebend:<br />

− Änderungsantrag <strong>2003</strong> zu Maßnahmen des UA, die zukünftig wirksam werden,<br />

− Regelungen zum schadlosen Umstieg zwischen einzelnen Richtlinien vor Ablauf des<br />

fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes,<br />

− bestehende KULAP I und II – Flächen können nach Auslaufen der Verpflichtungen einen<br />

Zugang zu KULAP oder zum NAK finden,<br />

− Außerordentlich hohe Akzeptanz bei der Zusatzförderung II im „umweltgerechten A-<br />

ckerbau“ (bodenschonende Maßnahmen), insbesondere durch den enormen Flächenzuwachs<br />

bei Mulchsaaten.<br />

Im „Umweltgerechten Gartenbau“ (UGA) wurde nach zweijähriger Laufzeit des Programms<br />

mit nahezu 30 % ein guter Stand erreicht, jedoch sind die Entwicklungen bei einzelnen Maßnahmen<br />

recht unterschiedlich zu beurteilen. So wurden die Ziele im Freilandgemüsebau mit<br />

fast 3 x mehr Fläche übererfüllt, während die Fördermaßnahmen unter Glas die Zielflächen<br />

nur etwa zur Hälfte erreichten. Aussagen zur zukünftigen Flächenentwicklung gestalten sich<br />

schwierig. Insbesondere der Gemüseanbau unterliegt – im Gegensatz zu Ackerkulturen –<br />

stärker den Regeln des Marktes (keine Marktordnungen). Umsätze lassen sich hauptsächlich<br />

über nachgefragte Gemüsearten und die produzierte Menge realisieren. Damit ist die Produktion<br />

großen Schwankungen unterworfen und die Entwicklung ist schwer abzuschätzen.<br />

Bei der Förderung umweltgerechter Obstbau- und Baumschulen wurde der erwartete Flächenumfang<br />

bis 2002 bereits zu 96 % ausgeschöpft. Auch im Weinbau und Hopfenanbau<br />

unterliegt ein Großteil der Anbaufläche bereits der Förderung (5 -10 x so hoch wie ursprünglich<br />

erwartet). Wesentliche Flächenänderungen sind nicht zu erwarten.<br />

Bei den Fördermaßnahmen zur Erhaltung der genetischen Ressourcen (ER) wurde das Ziel<br />

zu 86 % erreicht.<br />

Die Maßnahmen für den Naturschutz und den Erhalt der Kulturlandschaft (NAK) haben mit<br />

einem Umfang von 27.487 ha bei einem angestrebten Förderumfang von 28.336 ha bereits<br />

2002 einen hohen Flächenumfang erreicht. Er entspricht einem Zielerfüllungsgrad von 97 %.<br />

Dieser insgesamt sehr gute Stand darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die einzelnen<br />

Fördermaßnahmen im NAK eine sehr unterschiedliche Akzeptanz haben. Sehr hohe<br />

Beteiligungen ergeben sich vorzugsweise bei den grünlandbezogenen Maßnahmen (z. B.<br />

Naturschutzgerechte Grünlandnutzung oder der Hüteschafhaltung). Der höchste Grad der<br />

Zielerfüllung findet sich in den Maßnahmen Naturschutzgerechte Beweidung und Streuobstwiesenpflege.<br />

Andere Maßnahmen werden dagegen nicht in benötigtem Umfang angenommen.<br />

Diese Aussage betrifft speziell ackerlandbezogene Maßnahmen des NAK (Anlage von<br />

Ackerrandstreifen, die Anlage von Zwischenstreifen, die langfristige Flächenstilllegung zur<br />

Biotopentwicklung und die Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung).<br />

Gründe für Nachfrage- und Akzeptanzdefizite sind im Informationsmangel und einer fehlenden<br />

Sensibilisierung der Bewirtschafter für den Naturschutz sowie dem erwarteten Auftreten<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 287


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

von Problemunkrautarten als Folge von Fördermaßnahmen zu sehen. Teilweise besteht<br />

Angst vor einer Irreversibilität der Maßnahmen (z.B. langfristige Flächenstilllegung zur Biotopentwicklung).<br />

Ferner werden bei Anwendung der Maßnahmen Schwierigkeiten der Integration<br />

in Betriebsabläufe wirksam (Ackerrandstreifen, Anlage von Zwischenstreifen auf dem<br />

Ackerland). Ein weiterer Nachteil ist die Nichtgewährung der Ausgleichszulage für NAK-<br />

Förderflächen in benachteiligten Gebieten bei Beteiligung an Maßnahmen, die den Anbau<br />

der (über die AGZ förderfähiger) Kulturpflanzen flächenmäßig reduzieren. Dies ist bei der<br />

Anlage von Zwischenstreifen der Fall.<br />

Für die Folgejahre ist keine wesentliche Änderung des über NAK geförderten Flächenumfanges<br />

zu erwarten. Für das Grünland besteht zwar potenziell eine Nachfrage für NAK-<br />

Flächen durch Auslauf von KULAP-Altverträgen. Der Flächenzugang wird durch die ab <strong>2003</strong><br />

wirksame Gebietskulisse evtl. eingeschränkt, was im Fortgang der <strong>Evaluation</strong> zu überprüfen<br />

wäre. Neben den oben erwähnten Gründen gilt dies ebenfalls für das Ackerland.<br />

Hinsichtlich der Erreichung der in der ex-ante-Bewertung formulierten qualitativen Ziele für<br />

eine „Umweltgerechte Landwirtschaft“ ergibt sich durch die Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen<br />

des <strong>EPLR</strong> folgendes Bild:<br />

− Reduzierung des NO 3 -N um durchschnittlich 6 kt /a:<br />

Durch die Fördermaßnahmen wurde der N-Saldo unter Wichtung der Flächenanteile der<br />

Maßnahmen um ca. 30% oder ca. 49 kg/ha gesenkt. Obwohl kein fester Bezug zwischen<br />

N-Saldo und NO 3 -N besteht, wird deutlich, dass eine erhebliche Risikominderung für den<br />

NO 3 -N Eintrag in die Umwelt entstanden ist. Die Zielstellung wurde erfüllt.<br />

− Reduzierung des PSM-Einsatzes um ca. 10% gegenüber der guten fachlichen Praxis:<br />

Nach anteiligem Flächenumfang der Maßnahmen war die Förderung in Hinblick auf den<br />

PSM-Einsatz indifferent. Bei alleiniger Betrachtung von Maßnahmen, die auf eine Reduktion<br />

des Betriebsmitteleinsatzes abzielten, ergab sich ein Mindereintrag von ca. 45 %.<br />

Damit wurde die Zielstellung auf diesen Flächen absolut erreicht.<br />

− Erosionsminderung um jährlich 210 kt:<br />

Die Erfüllung dieser Zielstellung ist schwer zu werten, da viele Faktoren darauf Einfluss<br />

nehmen. Grobe Abschätzungen unter Nutzung der im Kap. 5.3.4.1 beschriebenen Ergebnisse<br />

und der Flächenanteile mit UL-Zusatzförderung ergeben verminderte Frachtmengen<br />

um 475 kt. Die Zielstellungen zum Bodenschutz sind somit sehr deutlich erreicht worden.<br />

Erstaufforstung (Ökologische Waldmehrung)<br />

Mit der Ausgestaltung der Erstaufforstungsförderung gegenüber der vergangenen Förderperiode<br />

ist zweifellos eine gesteigerte Attraktivität erreicht worden, die sich in einem Zuwachs<br />

an Aufforstungsflächen ausdrückt. Gleichwohl wurden in den Jahren 2001 und 2002 mit 292<br />

bzw. 255 ha bewilligten Erstaufforstungen die Ziele des <strong>EPLR</strong> deutlich verfehlt. Unter Berücksichtigung<br />

der im Jahr 2000 noch nach der alten Richtlinie nach VO (EWG) Nr. 2080/92<br />

erfolgten Erstaufforstungen von 387 ha ergibt sich mit insgesamt 934 ha lediglich ein Zielerreichungsgrad<br />

von 17%. Entsprechend den in der Förderrichtlinie definierten Bedingungen<br />

wurden ausschließlich Mischbestände aufgeforstet.<br />

Hinzuweisen ist darauf, dass über die Erstaufforstung wertvolle Beiträge zum Schutz von<br />

Boden und Wasser geleistet werden.<br />

Erfreulich ist, dass annähernd die Hälfte der Erstaufforstungen in waldarmen bis durchschnittlich<br />

bewaldeten Gemeinden erfolgte. Die befürchtete Konzentration auf bisher schon überdurchschnittlich<br />

waldreiche Gebiete ist zumindest teilweise ausgeblieben. Die in der ex-ante<br />

Bewertung geforderte Zielstellung, annähernd 70% der geförderten Flächen in den Regierungsbezirken<br />

Chemnitz und Leipzig zu realisieren, wurde jedoch nicht erreicht. Bisher ent-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 288


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

fällt auf diese Regierungsbezirke nur etwa die Hälfte aller Erstaufforstungen. Eine gewisse<br />

territoriale Konzentration auf den Regierungsbezirk Dresden ist damit nicht zu übersehen.<br />

Lange Zweckbindungsfristen und damit keine Rückumwandlung von Waldflächen ohne Ersatz<br />

veranlassen Landwirte, von der Fördermöglichkeit abzusehen. Dazu kommt, dass die<br />

Erstaufforstungsprämie auf den besseren Böden gegenüber einer ackerbaulichen Nutzung<br />

nicht lukrativ genug ist, d.h. ein Ausgleich des durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einkommens<br />

reicht als finanzieller Anreiz offensichtlich nicht aus. Weiterhin besteht bei der Aufforstung<br />

ein relativ hohes betriebswirtschaftliches Risiko in den Anwuchsjahren (Trockenheit,<br />

Mäuse, Wild etc.). Es ist absehbar, dass bei einer Beibehaltung dieses Trends trotz der verhältnismäßig<br />

günstigen Förderkonditionen die Ziele des <strong>EPLR</strong> bis zum Ende des Programmzeitraums<br />

in Höhe von 5.500 ha mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden können.<br />

Aufgrund der EU-VO ist das Programm zur Aufforstung mit hohem bürokratischen Aufwand<br />

nicht zuletzt durch strenge Kontroll- und Sanktionsmechanismen verbunden.<br />

6.1.4 Effizienz der administrativen Umsetzung<br />

‣ Programmierung und Programmdurchführung<br />

Die Grundlage für die Umsetzung des Programms bilden die Rahmenbestimmungen in den<br />

EU-Verordnungen. In den letzten Jahren wurden diese mehrfach verändert bzw. durch neue<br />

Verordnungen ersetzt (z. B. VO (EG) Nr. 445/2002 und 2419/2001). Die Bekanntgabe dieser<br />

Veränderungen erfolgte seitens der EU meist sehr kurzfristig und ist in der Regel nur mit<br />

großen Anstrengungen in das Gesamtverfahren des Bundeslandes zu integrieren.<br />

Als erschwerend erweist sich auch, das notwendige Programmänderungen der Länder in<br />

jedem Falle die Genehmigung der KOM benötigen und hierfür in der Regel ein langer Zeitraum<br />

bis zur Genehmigung erforderlich ist. Unkomplizierte und schnelle Entscheidungen<br />

wären hier von Nöten.<br />

Auch wäre es zweckmäßig gewesen, wenn die von der KOM vorgegebenen Bewertungsfragen,<br />

Kriterien und Indikatoren bereits bei der Programmplanung hätten berücksichtigt werden<br />

können. Die nach der Programmgenehmigung übergebenen Fragen machen zusätzliche<br />

Begleituntersuchungen notwendig und führen zu nachträglichen Datenerhebungen (die auch<br />

nicht in jedem Falle machbar sind) mit Zeitverzug. Dies wäre auch für die <strong>Evaluation</strong> von<br />

Nutzen gewesen, weil z. T. angearbeitete Ergebnisse nicht wieder umgearbeitet werden<br />

müssten.<br />

‣ Zeitaufwand für Programmumsetzung<br />

Der organisatorische Aufwand bei der Umsetzung ist für einige Programme sehr hoch. Bei<br />

der Vorruhestandsregelung ist dies vor allem wegen des Umfangs der einzureichenden Unterlagen<br />

der Fall; hier dürfte der Bearbeitungsaufwand aber kaum zu reduzieren sein. Im<br />

Bereich der Agrarumweltprogramme ist der Abstimmungsprozess zwischen den Behörden<br />

(Ämter für Landwirtschaft, Untere Naturschutzbehörden) wegen der Fülle der Einzelmaßnahmen<br />

häufig kompliziert und für die Begünstigten nicht immer nachvollziehbar.<br />

Wichtigste Aufgabe der Steigerung der Effizienz der Programmumsetzung besteht in einem<br />

Abbau des Zeitbedarfs bei der administrativen Umsetzung des Programms (Vgl. Kap. 5.1.3).<br />

Es zeigt sich, dass ein hoher Zeitaufwand und Zeitverluste entstehen, weil administrative<br />

Abläufe aufeinander abzustimmen sind. So liegt die Antragszeit für UA- Maßnahmen im Oktober<br />

des Vorjahres. Eine Bearbeitung der Anträge kann zu dieser Zeit in den ÄfL nicht erfolgen,<br />

da die auf das Antragsjahr benötigten Daten erst mit der InVeKoS-Antragstellung vorliegen.<br />

Dies ist meist erst im Mai der Fall.<br />

‣ Flächenkontrolle<br />

In den ÄfL besteht ein sehr hoher Zeitbedarf in der Prüfung der Anspruchsberechtigung der<br />

Flächen sowie im Zusammenhang mit der Kontrolle von Flächengrößen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 289


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Die Zeiteffizienz bei der Kontrolle der Flächengrößen hängt in erster Linie von der gewährten<br />

Flächentoleranz und den Messvorgaben ab. Die mögliche Flächentoleranz beträgt allgemein<br />

3 %, was bei unscharfen Schlagkonturen, eingelagerten nicht bewirtschafteten Flächenanteilen<br />

und bei geringen Flächengrößen (> 0,5 ha) nahezu unausweichlich zu Fehlernachweisen<br />

führt. Höhere Effizienz wäre möglich, wenn<br />

− Die gewährte Flächentoleranz für Flächengrößen unterhalb einem halben Hektar erhöht<br />

wird (Vorschlag 20 %). Damit würde gleichzeitig toleriert werden, dass exakte Flächenermittlungen<br />

bei unregelmäßig geformten Flächeneinheiten mit subjektiven Messfehlern<br />

einher gehen.<br />

− ein Nichtabzug der Flächen der in den Feldern eingelagerten Kleinstrukturen erfolgt. Abgesehen<br />

von der administrativen Vereinfachung des Verfahrens ist ein solches Vorgehen<br />

ökologisch sinnvoll.<br />

− die Messung von Schlägen bzw. Schlageinheiten auf im Luftbild interpretierbare Strukturen<br />

und Grenzlinie ausgerichtet wird und sich nicht auf katastermäßige Angaben bezieht.<br />

‣ Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Effizienz der Programmumsetzung wird entscheidend davon beeinflußt, ob es gelingt,<br />

die potenziell Begünstigten anzusprechen bzw. mit ihnen in Kontakt zu kommen. Daher hat<br />

die Öffentlichkeitsarbeit in den einzelnen administrativen Ebenen besondere Bedeutung. Auf<br />

allen Ebenen des Freistaates wurde eine aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben, die insbesondere<br />

darauf ausgerichtet ist, auf Fördermöglichkeiten hinzuweisen. Beispielhaft genannt<br />

werden sollen „INTERREG II – Beispielhafte Objekte im Handlungsfeld Landwirtschaft im<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong>“ und „Natura 2000 – Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie<br />

in <strong>Sachsen</strong>“ sowie die Darstellung der Förderprogramme im Internet. Diese Informationen<br />

sind gut zugänglich und dürften den potenziell begünstigten Personenkreis erreichen.<br />

In vorangegangenen Jahren wurde zudem ein „Ringordner“ mit den jeweils aktuellen Fördertatbeständen<br />

der Agrarumweltförderung herausgegeben, der eine wichtige Informationsgrundlage<br />

darstellte. Dieser wird gegenwärtig nur noch im Internet angeboten und kann von<br />

dort heruntergeladen werden. Dies schränkt den Informationszugang wesentlich ein, da ein<br />

großer Teil der Begünstigten bisher keinen Internetzugang hat. Daraus resultiert der Vorschlag,<br />

den „Ringordner“ bei Zahlung der Druckkosten auch als Hefter abzugeben.<br />

Auf Ebene der ÄfL wurde ebenfalls eine sehr breite Öffentlichkeitsarbeit betrieben, die ebenfalls<br />

Informationen zur Agrarförderung und der Förderung der Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> einschließt.<br />

Im Wesentlichen sind folgende Aktivitäten zu nennen:<br />

− jährliche Durchführung regionaler Informationsveranstaltungen zu Themen der Agrarförderung.<br />

Diese Informationsveranstaltungen haben insbesondere zu Beginn der Förderperioden<br />

und bei Änderungen von Fördertatbeständen einen sehr hohen Stellenwert in der<br />

Programmumsetzung.<br />

− Weitergabe von Informationen über die Berufsverbände oder Naturschutzorganisationen.<br />

− Informationen über die Tagespresse. Über dieses Informationsmedium werden besonders<br />

Einzelpersonen bzw. Personen erreicht, die nicht an Berufsverbände gebunden oder<br />

anderweitig organisiert sind (vielfach Eigener von Streuobstbeständen).<br />

− Herausgabe monatlicher Informationsblätter, die thematisch ebenfalls Fragen der Agrarförderung<br />

aufgreifen.<br />

− Sonderinformationen / Veranstaltungen in Regie der ÄfL oder in Zusammenarbeit mit anderen<br />

Landesbehörden (LfL) zu Fragen der Agrarförderung bzw. deren Ziele und Wirkungseffekte.<br />

− Persönliche Informationsgespräche, Auskunftserteilung und Hilfestellungen. Diese Aktivitäten<br />

beziehen sich besonders auf den Zeitraum der Antragstellung und das Ausfüllen der<br />

Antragsformulare.<br />

Weitere belastbare Aussagen über den Zusammenhang zwischen Informationsverbreitung<br />

bzw. Informationszugang und Effizienz bzw. Qualität der Programmumsetzung werden im<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 290


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Ergebnis der durchzuführenden Befragungen erwartet. Gegenwärtig wird eingeschätzt, dass<br />

insbesondere in Bezug auf einige NAK-Maßnahmen Informationsmangel besteht. Er bezieht<br />

sich nicht auf den technischen Bereich der Förderung, sondern auf die Darlegung ökologischer<br />

Zusammenhänge und Förderziele, die für die Akzeptanz der Maßnahmen entscheidend<br />

sein können. In Zusammenarbeit mit dem Umweltforschungszentrum Leipzig/Halle<br />

(UFZ) wird dieser Frage speziell nachgegangen.<br />

6.2 Empfehlungen zur weiteren Programmgestaltung<br />

6.2.1 Notwendigkeit für Veränderungen in der Strategie<br />

Die Frage nach der Notwendigkeit einer veränderten bzw. angepassten Strategie in der Umsetzung<br />

der <strong>EPLR</strong>- Förderung ergibt sich neben den Aussagen zur Akzeptanz und den Umweltwirkungen<br />

im vorliegenden <strong>Halbzeitbericht</strong> speziell aus der Halbzeitbewertung der A-<br />

genda 2000. Mit ihr werden sich die agrarpolitischen Rahmenbedingungen für die Land- und<br />

Forstwirtschaft wesentlich ändern. Da auch die Haushaltslage des Freistaates <strong>Sachsen</strong> eine<br />

Erhöhung der Finanzausstattung für Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> im mittelfristigen Zeithorizont<br />

kaum zulassen dürfte, erscheint es notwendig, auch diesen Gesichtspunkt in die Betrachtungen<br />

mit einzubeziehen. Die strategischen Überlegungen sollten dahingehend ausgerichtet<br />

werden, um<br />

− zu einer stärkeren Konzentration auf wesentliche Förderschwerpunkte zu gelangen,<br />

− zu einer noch engeren Verflechtung von Maßnahmen unterschiedlicher „Fördertöpfe“ zu<br />

kommen, die sich durch einen veränderten agrarpolitischen Rahmen in Verbindung mit<br />

der Modulation und der Prämienentkopplung ergeben,<br />

− Synergieeffekte innerhalb der Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> und zu weiteren Fördermöglichkeiten<br />

zu stärken oder herzustellen,<br />

− Vereinfachungen in der administrativen Handhabbarkeit des Programms zu ermöglichen,<br />

− die finanzielle Ausstattung der Maßnahmen zu berücksichtigen und<br />

− auf bestehende Fehlstellen der bisherigen Förderung aufmerksam zu machen.<br />

Angesprochene Punkte werden nachfolgend inhaltlich erläutert. Es ist zu beachten, dass sie<br />

an sich nicht separat wirken, sondern gegenseitige Einflussnahmen und Interaktionen vorliegen.<br />

Ziel kann somit nicht sein, eine „maximale Verbesserung“ innerhalb eines der dargestellten<br />

Aspekte zu erreichen. Vielmehr geht es um eine Gesamtoptimierung des <strong>EPLR</strong>.<br />

‣ Konzentration der Maßnahmen auf Schwerpunkte<br />

Die Akzeptanz der Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> hat gezeigt, dass die Angebote der Fördermaßnahmen<br />

für das Ackerland sehr stark angenommen wurden. Der hohe Förderumfang auf<br />

Ackerflächen beruht vorrangig auf Maßnahmen der Grundförderung. Sie erfasst ca. das 2,5<br />

fache der Fläche mit Maßnahmen der Zusatzförderung II und der Förderfläche des ökologischen<br />

Landbaus. Im <strong>Halbzeitbericht</strong> dargestellte Ergebnisse wiesen nach, dass von der<br />

Grundförderung auf Ackerflächen positive Leistungen für den abiotischen Umweltbereich zu<br />

erwarten sind, diese den Effekten einer verbesserten Umsetzung von Vorgaben der gfP aber<br />

nahe stehen. Da auf Grundlage einer fortgeschriebenen Fachgesetzgebung und weiterer<br />

Gesetzesnovellierungen (BNatSchG) die angesprochenen Schutzziele ebenfalls zu erreichen<br />

sind, sind Änderungen in der Gewichtung dieser Fördermaßnahme anzuregen.<br />

Auf das Grünland bezogene Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> erreichten in der Förderung ebenfalls<br />

hohe Flächenanteile. Aus den Begleiterhebungen ist abzuleiten, dass die geförderten Grünlandflächen<br />

eine erhebliche Bedeutung für die Erreichung der im <strong>EPLR</strong> benannten Umweltziele<br />

haben. Besonders hervorzuheben ist die Ausgewogenheit der erbrachten Leistungen<br />

für den abiotischen und biotischen Umweltbereich sowie für Habitate und Landschaft. Damit<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 291


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

tragen die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit (KULAP und NAK) zur positiven Bewertung des<br />

<strong>EPLR</strong> bei.<br />

Aus dem Vorstehenden ergeben sich für eine strategische Neuausrichtung des <strong>EPLR</strong> folgende<br />

Anregungen:<br />

− Beibehaltung, wenn (finanziell) möglich Stärkung, von Maßnahmen der Grünlandförderung<br />

(KULAP und NAK übergreifend) und Stärkung aller Formen der Grünlandnutzung;<br />

− Veränderte Schwerpunktsetzung bei den Fördermaßnahmen auf dem Ackerland, d.h.<br />

stärkere Wichtung des Bodenschutzes (bes. Erosion), der Verwertung hofeigener Dünger<br />

(speziell Gülle) und der Förderung der Fruchtartendiversität zu Lasten der bestehenden<br />

Grundförderung.<br />

Alle weiteren Teilprogramme bzw. Maßnahmen der Agrarumweltförderung sollten (mit Ausnahme<br />

einiger weniger, weiter hinten benannter Maßnahmen) im gegebenen Umfang und in<br />

bestehender Wichtung erhalten werden. Einerseits, weil sie in der punktuellen Entlastung der<br />

Umwelt erhebliche Verbesserungen bringen (UGA), andererseits weil abschließende Beurteilungen<br />

(Maßnahmen der Teichpflege) in der gegenwärtigen Programmphase nicht möglich<br />

sind.<br />

‣ Beachtung der vorgesehenen nationalen Modulation und Prämienentkopplung<br />

Bezüglich der weiteren Verfolgung der vom Freistaat <strong>Sachsen</strong> eingeschlagenen Strategie<br />

und der vorgeschlagenen Veränderungen sind auch die vom BMVEL beschlossenen Maßnahmen<br />

im Rahmen der GAK (Grundsatz „markt- und standortsangepasste Landbewirtschaftung“)<br />

zur Modulation mit einzuordnen. Hier ergeben sich Überschneidungen mit den bisher<br />

angebotenen Maßnahmen im Programm UL. Da die Diskussionen über die Form der Umsetzung<br />

der Modulation weiter anhalten, sind genauere Aspekte ihrer Umsetzung abzuwarten<br />

und mit den aktuellen Fördertatbeständen abzustimmen. In diesem Zusammenhang sollten<br />

auch die Fördertatbestände der einzelnen Maßnahmen einer generellen Inventur unterzogen<br />

werden.<br />

Auf Grund der agrarpolitischen Rahmenbedingungen (Flächenprämien für Getreide, Öl- und<br />

Hülsenfrüchte) ist eine starke Ausdehnung des Getreideanbaues zu Lasten anderer Kulturen<br />

erfolgt. Das hat u. a. zu einer starken Verarmung der Fruchtfolge geführt. Mit den angebotenen<br />

Fördermaßnahmen (Aufstockung der AGZ zugunsten des Ackerfutters, Beachtung der<br />

Fruchtfolge im UL, Förderung von Sonderkulturen) wurde dieser Tendenz entgegen gewirkt.<br />

Die Förderung allein kann aber das Problem der verringerten Fruchtartendiversität nicht lösen,<br />

da Markteinflüsse viel stärker als die Anreize der Fördermaßnahmen wirken. Für einen<br />

umweltgerechten Ackerbau sind Änderungen der agrarpolitischen Rahmenbedingungen, die<br />

eine größere Fruchtartenvielfalt ermöglichen, erforderlich. Ein erster Schritt in diese Richtung<br />

ist die Entkopplung der Direktzahlungen von der landwirtschaftlichen Produktion. Weiterhin<br />

setzt diese Zielstellung voraus, dass die bodengebundene Tierhaltung (insbesondere Rinder,<br />

Schafe) wieder attraktiver wird, um z. B. den Anbau verschiedenartiger Futterpflanzen (nicht<br />

nur Mais) und die Nutzung des Grünlandes zu forcieren. Ob die zu erwartenden Umweltleistungen<br />

durch Politikwandel tatsächlich eintreten, bleibt nachzuweisen, da u.U. Maßnahmen<br />

des <strong>EPLR</strong> auch einer Bedeutungsänderung unterliegen können.<br />

‣ Synergieeffekte innerhalb der Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> und zu weiteren Fördermöglichkeiten<br />

In verschiedenen Kapiteln (u.a. 5.4.3.5) wurde darauf verwiesen eine möglichst weitgehende<br />

Kohärenz innerhalb der Fördertatbestände des <strong>EPLR</strong> und zu anderen Fördermöglichkeiten<br />

herzustellen. Innerhalb des <strong>EPLR</strong> ist den Maßnahmen Ausgleichszulage und KULAP besondere<br />

Aufmerksamkeit zu widmen. Da beide Maßnahmen für die Existenz von Landwirtschaftsbetrieben<br />

auf schwierigen Standorten und für die flächendeckende Grünlandnutzung<br />

von maßgeblicher Bedeutung sind, ist ihre Weiterführung auch in der zweiten Hälfte des jetzigen<br />

sowie im kommenden Programmplanungszeitraum auf solider finanzieller Grundlage<br />

notwendig. Mit Blick auf zu erwartende Veränderungen in den Direktzahlungen (Höhe, Be-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 292


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

zugsbasis, Modulation) und eine begrenzte Finanzausstattung erfordert dies, beide Maßnahmen<br />

den neuen Bedingungen anzupassen, damit sie auch die ihnen zugedachte Funktion<br />

voll ausfüllen können. Dies stellt sich insbesondere als finanzielles Problem, die Beihilfehöhen<br />

müssten unter den veränderten Rahmenbedingungen neu kalkuliert werden.<br />

Ausgleichszulage und Agrarumweltmaßnahmen allein sichern nicht die Nachhaltigkeit der<br />

Landwirtschaft / Landbewirtschaftung in den von Natur aus benachteiligten Gebieten. Landwirtschaftliche<br />

Strukturen und landwirtschaftliche Primärproduktion in den benachteiligten<br />

Gebieten werden besonders durch Direktbeihilfen und Marktordnungsregelungen bei Milch<br />

beeinflusst. Daher muss man bei der von der EU vorgesehenen Entkoppelung der Direktzahlungen<br />

sehr vorsichtig und wohlüberlegt vorgehen, um bäuerliche Existenz und Landbewirtschaftung<br />

in den benachteiligten Gebieten nicht zu gefährden. Um dies zu sichern und keine<br />

Fortschreibung z.T. jetzt bestehender Ungerechtfertigkeiten in den Direktzahlungen für die<br />

Zukunft zuzulassen (Bevorzugung günstiger Ackerbaustandorte), brauchte man neben einer<br />

allgemeinen Flächenprämie (1. Säule der GAP) auch verschiedene Zuschläge oder Ergänzungsprämien<br />

z. B. für den Ausgleich bestehender natürlicher Standortnachteile (geringes<br />

Ertragspotential, höhere Produktionskosten) und / oder für Grünlandnutzung.<br />

Ein noch engeres Zusammenwirken in der Förderung ist auch zwischen dem <strong>EPLR</strong> und dem<br />

OP herzustellen. In der Halbzeitbewertung wurde auf Fehlstellen aufmerksam gemacht, die<br />

die Reduktion des Eintrags von chemisch-synthetischen Betriebsmitteln in Boden und Wasser<br />

betreffen. Besondere Effizienz im Schutz der angesprochenen Ressourcen ist vorhanden,<br />

wenn Möglichkeiten bestehen, den Einsatz der Mittel zu begrenzen (<strong>EPLR</strong>) und zugleich<br />

technische Lösungen zur Vermeidung der Umweltbefrachtung angeboten werden.<br />

Diese Möglichkeit besteht in den Fördertatbeständen des OP nur begrenzt. Neue Fördertatbestände<br />

sollten sich hier besonders auf die investive Förderung von die Umwelt entlastenden<br />

Maschinen und Geräten beziehen (vgl. Kapitel 5.4.3.5).<br />

Unbefriedigend ist ebenfalls der Schutz kulturhistorisch interessanter Landschaftselemente.<br />

Er kann über den <strong>EPLR</strong> nur marginal realisiert werden. Auch hier erschient es notwendig<br />

vorhandene Fördermöglichkeiten des <strong>EPLR</strong>, des OP und der Naturschutzrichtlinie besser<br />

aufeinander abzustimmen.<br />

‣ Vereinfachungen in der administrativen Handhabbarkeit des Programms<br />

Hinweise auf Ansätze zur Vereinfachung der Handhabbarkeit des Programms ergeben sich<br />

auf unterschiedlichen Ebenen der Programmerarbeitung und Umsetzung (vgl. auch 6.2.4).<br />

Strategisch sollte so verfahren werden, dass zunächst Anregungen aufgegriffen werden,<br />

deren Veränderung im Gestaltungsspielraum des Freistaates liegen. Zum gegenwärtigen<br />

Stand der <strong>Evaluation</strong> sind diese z.B.<br />

− Vermeidung von Maßnahmen mit Aufsattlung oder Zusatzförderung zugunsten einfacher<br />

Einzelmaßnahmen. Sie sind besser zu kontrollieren und zu begleiten.<br />

− Beachtung der Kontrollfähigkeit von Maßnahmen. So sind Maßnahmen mit Verzicht auf<br />

Betriebsmitteleinsatz einfacher und schneller zu kontrollieren als solche mit reduziertem<br />

Betriebsmitteleinsatz,<br />

− Vermeidung oftmaliger Programmänderungen oder Anpassungen während der Laufzeit<br />

des <strong>EPLR</strong>,<br />

− Streichung nicht angenommener Maßnahmen,<br />

− Vereinfachung und Aktualisierung von RL-Vorgaben. Was in der Gesetzgebung geregelt<br />

ist, muss nicht in RL erscheinen (z.B. enthält das novellierte BNatSchG das Verbot zur<br />

Umwandlung von Grünland zu Ackerland).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 293


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

‣ finanzielle Ausstattung der Maßnahmen<br />

Die finanzielle Ausstattung der Teilprogramme entsprach im Wesentlichen dem erwarteten<br />

Bedarf. Ein überhöhter Mittelabfluss war wegen der grossen Akzeptanz für das Teilprogramm<br />

NAK zu verzeichnen. Die Entwicklung wurde durch die Einführung einer Gebietskulisse<br />

abgeschwächt. Diese Reaktion ist unter benanntem Grund gerechtfertigt, widerspricht<br />

aber evtl. dem benannten Vorschlag zur Schwerpunktausrichtung des <strong>EPLR</strong> auf das Grünland.<br />

Wirkungen der Gebietskulisse sind abzuwarten und u. U. zu korrigieren.<br />

‣ Fehlstellen der bisherigen Förderung<br />

Das außergewöhnliche Hochwasserereignis vom August 2002 hat sehr deutlich gezeigt,<br />

dass Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes generell einen größeren Stellenwert<br />

erlangen. Die im <strong>EPLR</strong> im Rahmen des Umweltgerechten Ackerbaues angebotenen<br />

Maßnahmen stellen zwar einen großen Fortschritt zum Schutz des Bodens dar; sie reichen<br />

aber für wirklich wirksame Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor stärkerer Wassererosion<br />

im Sinne eines vorbeugenden Hochwasserschutzes insbesondere in Hanglagen nicht<br />

aus.<br />

Hochwasserschutz betrifft nicht zuletzt auch die Funktionen des Waldes und des Grünlandes<br />

als Wasserspeicher und für den Erosionsschutz. Die Stärkung dieser Funktionen ist allein<br />

über die Förderung der Erstaufforstung landwirtschaftlicher oder der Umwandlung ackerbaulich<br />

genutzter Flächen in Grünland ebenfalls nicht ausreichend.<br />

Es sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, die zu einem stärkeren vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

führen und über die im <strong>EPLR</strong> enthalten Maßnahmen hinaus gehen. Dazu zählen<br />

auch Überlegungen, die insbesondere in den oberen Mittelgebirgslagen bzw. in den stark<br />

gefährdeten Gebieten zu einer Flächenumwidmung führen (Reduzierung der Ackernutzung,<br />

Ausdehnung der Grünland- und Waldflächen zur besseren Wasserrückhaltung). Dazu wären<br />

neben attraktiveren Fördermaßnahmen auch Änderungen in den politischen Rahmenbedingungen<br />

erforderlich, die solche angestrebten Nutzungen wieder attraktiver machen könnten.<br />

Es sind aber auch Maßnahmen und Programme erforderlich, die zu einer weitaus stärkeren<br />

Flächenumwidmung führen, etwa über Flächenkäufe.<br />

Abschließend soll auf Punkte aufmerksam gemacht werden, für die zukünftig ein stärkerer<br />

Förderbedarf besteht, bzw. dieser sich aus der Umsetzung politischer und gesetzlicher Vorgaben<br />

entwickelt. Dabei besteht nicht definitiv der Zwang, eine Förderung im Rahmen des<br />

<strong>EPLR</strong> umzusetzen. Zwischen bestehenden und zukünftigen Fördermöglichkeiten ist zur<br />

Wahrung höchst möglicher Umwelteffekte jedoch die Kohärenz zu sichern. Für den Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> wäre es aus Sicht der Lage der Landwirtschaft, der aktuellen Umweltsituation und<br />

der weiteren Stärkung positiver Umweltleistungen der Landwirtschaft sinnvoller Möglichkeiten<br />

der Förderung in den Bereichen<br />

− Stärkung der Landschaftspflege als Alternative bei zu erwartender Zunahme<br />

von Flächenstillegungen,<br />

− Stützung der Teilnahme von Betrieben an Umweltberatung bzw. Audit-Systemen (z.B.<br />

Ökoaudit)<br />

zu eröffnen. Diese Vorschläge finden folgende Begründung:<br />

Es müssen Konzepte für einen Umgang mit den zunehmenden Stilllegungsflächen entwickelt<br />

werden, um die darin liegenden Stärken für eine naturschutzgerechte Flächennutzung in der<br />

Agrarlandschaft zu sichern. Diese Aufgabe erlangt Priorität, da deutschlandweit ein Anstieg<br />

der Stilllegungsfläche erwartet wird.<br />

Die Umweltberatung ist aus weiter vorstehend erwähnten Gründen im Rahmen der Umsetzung<br />

der UL-Maßnahmen bedeutend. Im Zusammenhang mit der politisch beabsichtigten<br />

Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion erlangen agrarökologische Beratungen<br />

einen besonderen Stellenwert, weil zukünftig ökologische Leistungen wahrscheinliche eine<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 294


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Zahlungsgrundlage der Modulationsgelder bilden werden. Grundlage des Nachweises ökologischer<br />

Leistungen bzw. einer ökologischen Betriebsberatung (Optimierung des Betriebes<br />

auf Umweltzielstellungen, Umwelt- bzw. Produktlinienzertifizierung) könnten Audit – Systeme<br />

sein.<br />

6.2.2 Empfehlungen zur Fortführung des Programms und für Programmänderungen<br />

‣ Vorruhestand<br />

Es ist absehbar, dass der vorgesehene Umfang der Maßnahme auch in der weiteren Programmperiode<br />

nicht erreicht wird. Gleichwohl hat sich gezeigt, dass ein relativ konstantes<br />

Nachfragevolumen für die Maßnahme vorhanden ist, das wahrscheinlich noch in gewissem<br />

Maße ausbaufähig ist. Die Richtlinie ist gegenwärtig in ihrer Laufzeit bisher auf den<br />

31.12.2004 begrenzt. Der <strong>EPLR</strong> sieht für 2005 lediglich noch 15 Förderfälle vor.<br />

Die durchgeführten Fallstudien erbrachten das Ergebnis, dass in den befragten Ämtern ein<br />

Antragsvorlauf für die Jahre <strong>2003</strong> und 2004 annähernd in der bisherigen Größenordnung<br />

vorliegt. Das lässt den Schluss zu, dass die im <strong>EPLR</strong> insgesamt festgeschriebenen Fallzahlen<br />

(271) wahrscheinlich nicht erreicht werden. Selbst bei einer durchaus möglichen Steigerung<br />

auf jährlich 35 – 40 Förderfälle (auch für 2005) würden rein rechnerisch kaum mehr als<br />

ca. 170 – 180 Antragstellungen zu erwarten sein.<br />

Deshalb ist zu überlegen, die Geltungsdauer der Richtlinie über das Jahr 2004 hinaus bis<br />

zum Ende der Förderperiode zu verlängern. Geprüft werden sollte allerdings auch, ob<br />

<strong>2003</strong>/2004 ein deutlicher Anstieg des Antragsniveaus hinaus zu erwarten ist. Sollte dies nicht<br />

der Fall sein, wäre über eine Reduzierung der Fallzahlen im <strong>EPLR</strong> im Zuge der Halbzeitbewertung<br />

auf ca. 170 – 180 durchaus nachzudenken.<br />

‣ Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten<br />

Insbesondere die Analyse der Buchführungsergebnisse in ihrer Aufgliederung nach Gebietskulissen<br />

und Einkommensbestandteilen hat sehr deutlich gezeigt, dass die Ausgleichszulage<br />

für den Ausgleich standortbedingter Nachteile in den benachteiligten Gebieten (in der Regel<br />

im Zusammenwirken mit weiteren Maßnahmen z.B. aus den Agrarumweltprogrammen) unverzichtbar<br />

ist. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass in der Regel keine vollständige<br />

Kompensation erzielt wird. Daraus resultiert zwingend der Schluss, dass die Ausgleichszulage<br />

mindestens in der bisherigen Form weitergeführt werden sollte.<br />

Der Ergänzungsbeitrag zur Ausgleichszulage, der über den <strong>EPLR</strong> gefördert wurde, diente<br />

der Anhebung der Förderbeträge für Ackerfutter und Mais, um hier Niveaugleichheit herzustellen.<br />

Mit der Anhebung des Förderbetrags auf die Höhe der Grünlandförderung im Rahmen<br />

der Ausgleichszulage über die GAK sind die Voraussetzungen für die Zahlung eines<br />

Ergänzungsbetrags aus dem <strong>EPLR</strong> praktisch weggefallen. Negative Wirkungen aus diesem<br />

Wegfall sind daher praktisch auch nicht nachzuweisen.<br />

‣ Agrarumweltmaßnahmen<br />

Aus der beschriebenen Notwendigkeit einer generellen strategischen Anpassungen der Förderung<br />

von Agrarumweltmaßnahmen an die sich verändernden Rahmenbedingungen ergibt<br />

sich ein aktueller Handlungsbedarf für Anpassungen und Veränderungen im gegenwärtigen<br />

Maßnahmepaket. Es ergeben sich folgende Vorschläge:<br />

• Notwendige Anpassungen durch ein verändertes Niveau der guten fachlichen Praxis<br />

(gfP) zeigen sich nach Ansicht der Gutachter bei den UA-Fördermaßnahmen, und zwar<br />

der Grundförderung beim Umweltgerechten Ackerbau (UA). Hier haben sich die Inhalte<br />

der gfP und der Fördertatbestände in den letzten Jahren stetig angenähert. Da die Maß-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 295


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

nahmen der Grundförderung durch den erreichten Flächenumfang aber erheblich zum<br />

Grundwasserschutz beitragen und zugleich einen nicht zu unterschätzenden „Lerneffekt“<br />

bei den Landwirten in Hinblick auf die Entwicklung der guten fachlichen Praxis nach sich<br />

ziehen, sollten Veränderungen schrittweise erfolgen. Zunächst sollten entsprechende<br />

Fördermöglichkeiten weiter Bestand haben, allerdings bei reduzierter Beihilfehöhe. Mit<br />

Halbzeit des <strong>EPLR</strong> bzw. Wirksamwerdung neuer agrarpolitischer Regelungen sollte die<br />

Grundförderung entfallen.<br />

• Vorstehender Zusammenhang zwischen guter fachlicher Praxis und der Förderung gilt<br />

auch für den Umweltgerechten Gartenbau, Weinbau und Hopfenbau (UGA). Da Dauerbzw.<br />

Sonderkulturen jedoch das regionale Landschaftsbild erheblich gestalten und beeinflussen<br />

und damit zur Erlebnisfähigkeit der Landschaft beitragen, wären Mittelkürzungen<br />

in diesem Bereich kontraproduktiv. Im Sinne der angesprochenen Umweltziele sollte der<br />

gegenwärtige Förderumfang, unabhängig von Veränderungen im UA- Förderbereich,<br />

beibehalten werden.<br />

• Es ist darüber nachzudenken, aus Gründen der vereinfachten Handhabung des Programmes,<br />

die Programmstruktur teilweise zu vereinfachen und die Anzahl aufgesattelter<br />

Maßnahmen deutlich zu verringern bzw. deren Kombinationsmöglichkeiten einzuschränken.<br />

Das betrifft vor allem die Teilprogramme „umweltgerechter Ackerbau“ und „Teichpflege“.<br />

Bei Streichung der Grundförderung würden angesprochene Effekte eintreten,<br />

wenn bisherige Zusatzfördermaßnahmen als Einzelförderung bestehen. Vorschläge für<br />

die Teichpflege lassen sich erst in der weiteren <strong>Evaluation</strong> formulieren.<br />

• Bei den Maßnahmen des KULAP sollten Änderungen in der Förderrichtlinie angestrebt<br />

werden. Die praktische Überprüfung der Richtlinienvorgaben zeigte, dass bei der Bekämpfung<br />

von Problemarten auf dem Grünland (Distelarten (Cirsium spec.), Ampferarten<br />

(Rumex spec ) das Abstreifverfahren kaum praktikabel ist. Sinnvoll wäre, lokal begrenzte<br />

Spritzungen von Herbiziden zuzulassen.<br />

• Bei einer Schwerpunktsetzung der Förderung auf Grünland wäre es vorteilhaft im KULAP<br />

stärker flächenbezogene Fördermaßnahmen anzubieten. Auf den Gesamtbetrieb ausgerichtete<br />

Maßnahmen könnten in der Förderintention so ausgerichtet sein, dass eine bessere<br />

Nutzung des Grünlandes z.B. durch Förderung einer „grünlandgebundene Milcherzeugung“<br />

ermöglicht wird.<br />

• Die Förderung zum Erhalt genetischer Ressourcen hat prinzipiell zu den gewünschten<br />

Effekten geführt und die Bestände der geförderten Tierarten bzw. Rassen konnten stabilisiert<br />

werden, d.h. Grundvoraussetzungen zur Erhaltung des Genpools wurden abgesichert.<br />

Eine weitere Verbesserung der Lage ist an die Nutzung der geförderten Rassen<br />

bzw. den Aufbau effektiver Populationsgrößen geknüpft, wobei folgende Aufgaben stehen:<br />

a) stärkere Stimulierung der Vatertierhaltung zum Aufbau „Effektiver Populationsgrößen“.<br />

b) anteilmäßige Förderung nach dem Gefährdungsgrad, weniger nach Stückzahlen. Bei<br />

besonders gefährdeten Arten vor allem nach Bedeckungen und Jungtieren.<br />

c) Unterstützung der Züchtervereinigungen beim Anlegen von Samen- und Embryonenbanken.<br />

d) Entwicklung und konsequente Umsetzung von Erhaltungszuchtprogrammen gemeinsam<br />

mit den Tierzuchtverbänden.<br />

e) Verstärkte Aktivitäten für eine verbesserte wirtschaftliche Nutzung und die Erschließung<br />

von Marktnischen für diese Rassen.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Die Punkte a) und b) könnten über eine Anpassung der Fördervorgaben im Rahmen des<br />

<strong>EPLR</strong> realisiert werden. Die Aufgaben c) – d) wären vor allem durch die Nutzung und eine<br />

bessere Abstimmung zwischen verschiedenen „Fördertöpfen“ und Sonderprogrammen<br />

umzusetzen. Anzusprechen sind in diesem Zusammenhang die Förderung der<br />

Vermarktung im Rahmen des OP, aber auch Möglichkeiten der Landschaftspflege (OP,<br />

LEADER-Programme, Landschaftspflege des Freistaates <strong>Sachsen</strong>), wobei die Nutzung<br />

seltener Rassen bevorteilt werden könnte, entweder als stark wichtendes Element bei<br />

der Fördervergabe oder/und durch finanzielle Besserstellung von Maßnahmen der Landschaftspflege,<br />

wenn entsprechende Tierrassen zum Einsatz gelangen.<br />

‣ Beim NAK handelt es sich um ein junges Teilprogramm, welches erst seit 2000 angeboten<br />

wird. Vorschläge für Veränderungen ergeben sich daher zunächst nur aus Akzeptanzdefiziten<br />

bei einzelnen Maßnahmen. Sie beruhen scheinbar auf unzureichenden finanziellen<br />

Anreizen. Gründe sind aber erfahrungsgemäß weniger die Beihilfehöhe, als<br />

vielmehr der einbezogene Flächenumfang im Verhältnis zu den Aufwendungen des Antragsverfahrens.<br />

Denn kleinere Flächenanteile auf Ackerbaustandorten (z.B. Ackerstreifen)<br />

haben trotz hoher Beihilfesätze betriebswirtschaftlich kaum Gewicht. Somit ist das<br />

Geld oft nicht der ausschlaggebende Faktor der Maßnahmedurchführung. Dieser Zustand<br />

deutet an, dass neben der finanziellen Ausstattung der Maßnahmen weitere Faktoren<br />

wirksam werden können um Anreize für Programmteilnahmen zu schaffen. Zur Lösung<br />

der angesprochenen Probleme in der Akzeptanz können die folgenden Vorschläge<br />

beitragen:<br />

− Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Beratung der Landwirte, um zu einem<br />

gesteigerten Verständnis ökologischer Zusammenhänge beizutragen. Landwirte<br />

sollen durch ein entsprechendes Förderinstrument in die Lage versetzt werden,<br />

spezielle Beratungsangebote im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes in Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

−<br />

Die Beseitigung von Förderantagonismen. In ihnen besteht wesentliches Hindernis in<br />

der Umsetzung von Maßnahmen des NAK. Auf Ackerland bestehen Förderantagonismen<br />

zwischen der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und der Förderung<br />

von Ackerrand und Zwischenstreifen. Die Förderflächen tragen keine produktive<br />

Kultur und erhalten dementsprechend keine Ausgleichszulage. Eine Teilnahme an<br />

den Programmen ist für den Landwirt ökonomisch widersinnig. Zur Auflösung dieses<br />

Widerspruchs sollte auf die Abschaffung des Abzugs der Förderflächen von den Berechnungsgrundlagen<br />

der Ausgleichszulage hin gewirkt werden. Gleiches gilt für den<br />

Durchführungserlass, nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen (in der Regel Gehölze,<br />

Hecken, Nassstellen usw.) aus den Antragsflächen heraus zu messen. Hierfür<br />

bedarf es entsprechend veränderter Regelungen seitens des Freistaates. Da eine<br />

solche Verfahrensweisen nach Auskunft der KOM möglich ist.<br />

• Vorschläge zur Streichung bzw. Änderung von Fördermaßnahmen fallen im Gesamtangebot<br />

des <strong>EPLR</strong> kaum ins Gewicht. Das Angebot von Maßnahmen zum Herbizidverzicht<br />

in Obst- und Weinbau gelangte aus Akzeptanzmangel nicht zur Wirkung. Eine Streichung<br />

der Maßnahme erscheint dennoch aus verschiedenen Gründen (z.B. schlechte betriebliche<br />

Umsetzung bzw. zweifelhafte ökologische Auswirkungen) angebracht.<br />

Auf der Grundlage des begleitenden Monitorings zu den NAK-Maßnahmen wurden weitere<br />

Vorschläge zur Änderung bzw. zur Neuerarbeitung von Maßnahmen des NAK gemacht. Sie<br />

beziehen sich auf den Entwurf spezieller „Aushagerungspakete“, um Nährstoffüberschüsse<br />

auf vormals intensiv genutzten Flächen abzuschöpfen und Problemarten besser zu managen;<br />

ferner darauf, Bewilligungen der Förderung im Bereich des UA mit Teilnahmen an Maßnahmen<br />

des NAK zu verknüpfen. Diese von verschiedener Seite unterbreiteten Vorschläge<br />

basieren auf nachvollziehbaren fachlichen Hintergründen, werden aber aus Gründen der<br />

Programmeffizienz und des Verstoßes gegen das Prinzip der Freiwilligkeit von den Gutach-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 297


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

tern als Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> nicht mit getragen (Eine Förderung wäre hingegen außerhalb<br />

des <strong>EPLR</strong> über gesonderte Projekte im Rahmen der Naturschutzrichtlinie denkbar).<br />

‣ Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Die Einführung einer differenzierten Gebietskulisse ist nach den Erfahrungen der Jahre<br />

2000 bis 2002 offensichtlich nicht zielführend. Unter diesen Aspekten sollte auch die<br />

Zielstellung, Erstaufforstungsflächen auf bestimmte Regionen zu konzentrieren, nochmals<br />

überprüft werden (siehe auch Kapitel 5.3.5 bzw. 6.1.1).<br />

Auf Grund der Haushaltslage wurden relativ günstige Fördertatbestände weitgehend<br />

zurückgenommen, so dass eine deutliche Verringerung der Attraktivität zu befürchten<br />

ist. Das resultiert insbesondere aus der erheblichen Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger<br />

Fördermittel, die die bisherige mittel- und langfristige Planungssicherheit für die Landwirte<br />

vom Grundsatz her praktisch aufhebt. Insgesamt lässt die implizierte Unsicherheit<br />

hinsichtlich der Förderbedingungen erwarten, dass sich der Zielerreichungsgrad gegenüber<br />

der Halbzeitbewertung weiter verschlechtert. Auch sind weitere Überlegungen notwendig,<br />

um die Akzeptanz der Maßnahmen zu verbessern. Dabei werden Veränderungen<br />

der Fördermaßnahmen für die Erstaufforstung selbst nicht dominant sein. Überlegungen<br />

sollten nicht zuletzt deshalb in Richtung eines insgesamt veränderten Fördermechanismus<br />

angestellt werden.<br />

Zusatzkosten und immaterielle, finanziell nur sehr schwer bewertbare Faktoren (siehe<br />

Kapitel 5.4.3.6) werden nicht ausgeglichen. Es sind daher Überlegungen notwendig, um<br />

auch weitere Faktoren auszugleichen.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 298


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

6.2.3 Vorschläge für finanzielle Veränderungen bei der Inanspruchnahme der<br />

Fördermittel<br />

‣ Beibehaltung der bisherigen Förderkonditionen<br />

Insbesondere für die Wirksamkeit der beiden mittel- und langfristig angelegten Programme<br />

des <strong>EPLR</strong>, nämlich einen Teil der Agrarumweltmaßnahmen und die Erstaufforstung landwirtschaftlicher<br />

Flächen, ist die Sicherung einer Stabilität in der Förderung über den gesamten<br />

Förderzeitraum von erheblicher Bedeutung. Die Attraktivität dieser Maßnahmen wird ernsthaft<br />

in Frage gestellt, wenn während der Laufzeit Veränderungen vorgenommen werden (vgl.<br />

z. B. die Modifizierung der Richtlinie zur Erstaufforstung). Damit wird nicht zuletzt den Unternehmen<br />

die mittelfristige kalkulatorische Grundlage entzogen, die für eine solide Planung der<br />

betrieblichen Entwicklung Voraussetzung ist. Die Änderungen der RL (UL und Forst) richten<br />

sich jedoch nur an Neuantragsteller. Bereits geschlossene Verträge und eingegangene Verpflichtungen<br />

sind davon unberührt.<br />

Ein parallel in der Praxis zu beobachtender Trend ist der zunehmende Abschluss kurzfristiger<br />

Pachtverträge, der andererseits eine Beteiligung an Teilen der Agrarumweltmaßnahmen<br />

wegen der notwendigen 5-jährigen Bindung praktisch ausschließt.<br />

‣ Vorruhestand<br />

Das im <strong>EPLR</strong> geplante Maßnahmevolumen dürfte auch bei einer Verlängerung des Förderzeitraumes<br />

bis 2004 und einer Ausweitung des Antragsvolumens nicht ausgeschöpft werden.<br />

Unter diesen Annahmen ergibt sich die Möglichkeit, das geplante Maßnahmevolumen um<br />

etwa ein Drittel zu kürzen und eine entsprechende Umschichtung zugunsten anderer Maßnahmen<br />

vorzunehmen.<br />

‣ Aktualisierung von Beihilfehöhen bei Agrarumweltmaßnahmen<br />

- Bei der Grundförderung im „Umweltgerechten Ackerbau“ konnte mittels einer Synopse<br />

dargestellt werden, wie sich die Anforderungen der Grundförderung von denen der Fachgesetze<br />

unterscheiden. Die Maßnahmen im „Umweltgerechten Ackerbau“ enthalten zusätzliche<br />

Auflagen, die über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehen, z.T. aber<br />

durch neue gesetzliche Fachstandards (u.a. BNatSchGNeuregG, DüngeVO) in Frage<br />

gestellt werden. Entsprechende Überprüfungen von Verpflichtungen und Beihilfehöhen<br />

sowie ggf. Anpassungen sind erforderlich, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Eine entsprechende<br />

Anpassung (Absenkung der Grundförderung von 40 €/ha auf 20 €/ha) wurde<br />

bereits mit dem Änderungsantrag im Januar <strong>2003</strong> bei der Kommission eingereicht. Weitere<br />

Anpassungen sollten in Auswertung der Halbzeitbewertung erfolgen.<br />

- Prüfung, inwiefern auf Grund der Haushaltslage und des Plafonds Neuantragsteller abgelehnt<br />

werden dürfen.<br />

‣ Erstaufforstung<br />

Die Erstaufforstungsprämie soll die mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Bodennutzung<br />

entstehenden Einkommensverluste ausgleichen. Die geringe Akzeptanz des Programms<br />

wird nicht zuletzt dadurch unterstrichen, dass die Höhe der großen Erstaufforstungsprämie<br />

offensichtlich nicht ausreicht, um den gesamten entgangenen Nutzen der Fläche auszugleichen<br />

und Erstaufforstung auch auf besseren Böden zu forcieren. Dabei sind das komplizierte<br />

Antragsverfahren, die strengen Kontrollmechanismen und Sanktionen nicht einmal berücksichtigt.<br />

Aus den bereits beschriebenen Gründen ist zu überlegen, die Ziele des Programms<br />

für die Erstaufforstung jährlich anzupassen und ggf. den Finanzrahmen zu korrigieren.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 299


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

6.2.4 Vorschläge zur Verbesserung des Programmmanagements<br />

‣ Abgestimmtes Handeln seitens der EU<br />

Grundlage für die Umsetzung des Programms sind die Rahmenbestimmungen in EU-<br />

Verordnungen (z.B.: 445/2002, 2419/2001). In den letzten Jahren wurden diese verändert<br />

bzw. durch neue Verordnungen ersetzt. Die Bekanntgabe dieser Veränderungen ist meist<br />

sehr kurzfristig erfolgt und war in der Regel mit großen Anstrengungen in das Verfahren zu<br />

integrieren. Eine bessere Strategie der EU wäre in dieser Hinsicht wünschenswert.<br />

‣ Überprüfung des Verfahrensablaufes<br />

Für die AUM ist auf eine einheitliche Antragstellung der Teilprogramme hinzuwirken, um eine<br />

effizientere Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen. Die Verfahrensabläufe für die Bescheiderstellung<br />

und Auszahlung sind zu optimieren sowie zeitmäßig auseinander zu legen,<br />

um auch finanztechnisch reagieren zu können.<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Maßnahmen, insbesondere des Outputs an umweltentlastenden<br />

Effekten, ist zu prüfen, ob durch eine Straffung der Maßnahmen eben diese<br />

Effizienz weiter verbessert werden kann. Das betrifft insbesondere die NAK-Maßnahmen.<br />

‣ Schaffung eines einheitlichen Programms „Umweltgerechte Landwirtschaft“<br />

Im Programm „Umweltgerechte Landwirtschaft“ sollten auf Grund der Umsetzbarkeit alle<br />

Antragsteller im laufenden/derzeit gültigen Programm integriert werden. Da aber 5-jährige<br />

Verpflichtungen auf unterschiedlichen EU-VO basieren, wäre hierfür eine Genehmigung der<br />

EU für eine derartige Umwandlung der Verpflichtung nötig. An die EU-KOM geht in diesem<br />

Zusammenhang die Empfehlung, künftig im Zusammenhang mit neuen oder veränderten<br />

EU-Verordnungen gleichzeitig auch entsprechende Umstiegsregelungen für bestehende /<br />

auslaufende Richtlinien zu ermöglichen bzw. anzubieten.<br />

Für die Benutzerfreundlichkeit wäre eine Überarbeitung der UL-Richtlinie sinnvoll, besonders<br />

im Hinblick auf einfachere Strukturen und übersichtlichere Gestaltung.<br />

‣ Reduzierung des Zeitbedarfes für Prüfung von Anträgen und Flächenkontrollen<br />

Der höchste Zeitbedarf bei der Programmumsetzung in den ÄfL besteht in der Prüfung der<br />

Anspruchsberechtigung der Flächen und im Zusammenhang mit der Kontrolle von Flächengrößen.<br />

In Bezug auf die Anspruchsberechtigung ergibt sich der Zeitaufwand aus dem erheblichen<br />

Anteil von Pachtflächen, Flächentausch zwischen Betrieben bzw. im Rahmen der<br />

Flurneuordnung und den Möglichkeiten der Aufsattlung bzw. Kombination mehrere Maßnahmen<br />

auf einer Fläche. Hier könnte eine bessere Effizienz in der administrativen Umsetzung<br />

erreicht werden, wenn<br />

- die Anspruchsberechtigung der Fläche vom Antragsteller bestätigt wird und von den ÄfL<br />

nur im Rahmen der vorgeschriebenen Kontrollen einer Prüfung unterzogen wird,<br />

- Abweichungen in der Flächenbindung von gegenwärtig 5 Jahren ermöglicht werden,<br />

- eine vereinfachte Programmstruktur erreicht wird, indem die Aufsattlungen von Maßnahmen<br />

und Maßnahmekombinationen auf das unbedingt fachlich notwendige Maß beschränkt<br />

bleiben oder beschränkt werden.<br />

6.2.5 Verbesserung der methodischen Grundlagen der <strong>Evaluation</strong><br />

In Hinblick auf die Grundlagen der <strong>Evaluation</strong> zeigt vorliegender Bericht, dass ein tragfähiges<br />

Konzept und methodisches Gerüst besteht, um die Anforderungen der KOM an die <strong>Evaluation</strong><br />

zu erfüllen. Trotz dieser grundsätzlichen Einschätzung zeigten sich im Verlauf der Erarbeitung<br />

des <strong>Evaluation</strong>sberichtes Grenzen in der Datenbasis und Referenzsystemen. Au-<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 300


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

ßerdem ergeben sich durch Änderungen im <strong>EPLR</strong> auch Rückwirkungen auf die <strong>Evaluation</strong>.<br />

Diese Fakten sollen nachfolgend angesprochen werden.<br />

Es geht bei den Daten um solche, die die qualitativen Wirkungen der Fördermaßnahmen<br />

belegen sollen und um Informationsdaten, die zur Beschreibung administrativer Handlungsabläufe<br />

von Bedeutung sind. Sie können nicht aus statistischen Massendaten abgeleitet<br />

werden, weshalb die Datenbeschaffung im Rahmen begleitender Erhebungen oder Untersuchungen<br />

zu realisieren ist. Dazu ist notwendig,<br />

- Befragungen zur Programmumsetzung, administrativer Handlungsabläufe und Effizienz<br />

der Programmhandhabung und Umsetzung weiterzuführen. Hier ist von den Evaluatoren<br />

vorgesehen, die bereits angelaufenen Befragungen in mit der Programmumsetzung befaßter<br />

Einrichtungen (ÄfL, UNB) weiterzuführen und auf Verbände der Begünstigten auszuweiten,<br />

- Das begonnene Begleitmonitoring (LfUG) zu den Umweltwirkungen des NAK Teilprogramms<br />

im Umweltbereich beizubehalten und auf Untersuchungen zu Maßnahmen der<br />

Teichpflege auszudehnen. Zielschwerpunkt sollte ein zeitlich wiederholtes Monitoring<br />

sein, um die Umweltwirkungen der Maßnahmen auf Biotica über den gesamten Förderzeitraum<br />

zu erfassen,<br />

- Arbeiten zur wissenschaftlichen Begleitung der UL-Maßnahmen (LfL) weiterzuführen. Die<br />

jährliche Datenaufbereitung und der Ergebnisbericht sollte sich aber möglichst stärker am<br />

EU-Fragenrahmen orientieren, um Kompatibilität zwischen dem Datenpool der LfL und<br />

dem LfUG herzustellen. Defizite bestehen vor allem im Flächenverschnitt zwischen UL-<br />

Förderflächen und Natura 2000 – Gebieten und in Aussagen zur Wirkung der Fördermaßnahmen<br />

auf die Artenvielfalt. Zielschwerpunkt ist ebenfalls die Wiederholung von Datenaufnahmen<br />

(insbesondere KULAP) zur Einschätzung der Wirkungen der Maßnahmen<br />

über den Förderzeitraum.<br />

Der <strong>Halbzeitbericht</strong> zeigt, dass über den <strong>EPLR</strong> verschiedene Umweltwirkungen zu erwarten<br />

sind. Allerdings fällt es bisher schwer, die aufgezeigten Effekte qualitativ zu bewerten. Aus<br />

diesem Grund wäre die Entwicklung eines umfassenden umweltfachlichen Zielsystems anzuregen,<br />

welches sich am vorliegenden Fragenkatalog der KOM orientiert und sowohl den Bereich<br />

des Naturschutzes als auch der Landwirtschaft umschließt. Perspektivisch könnte ein<br />

solches System mit Grundlage für ein neues Programmplanungsdokument werden.<br />

Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten ist aus dem <strong>EPLR</strong> nur mit einem Ergänzungsbetrag<br />

in den Jahren 2000 und 2001 gefördert worden. Streng genommen hätte auch<br />

nur dieser einer <strong>Evaluation</strong> unterzogen werden müssen. Ab dem Jahr 2002 findet keine Förderung<br />

der Ausgleichszulage über den <strong>EPLR</strong> mehr statt. Somit ist eine Evaluierung der Ausgleichszulage<br />

(wenn nicht zu Verständnis- oder Erläuterungszwecken notwendig) auch nicht<br />

mehr erforderlich.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH 301


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

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1996]<br />

BERNHARDT, A. et al. (1986): Naturräume der sächsischen Bezirke. Sonderdruck Sächsische Heimatblätter<br />

22<br />

BÖHNERT, W. & A. UMLAUF (1999): Vorschläge zur Weiterentwicklung des Systems von Naturschutzgebieten<br />

im Offenland des Freistaates <strong>Sachsen</strong>. In: Sächsisches Landesamt für Umwelt und<br />

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BÖTTCHER, W. (1993): Landeskulturelle Aspekte der Nutzungsintensivierung im Grünland einer Flussaue<br />

des sächsischen Hügellandes. –Arch. Nat. - Conserv. and Landsc. Reas. 32, 161-169<br />

BÖRNER, J.; RICHTER, K.; SCHNEIDER, M. & S. STRAUBE (1994): Rote Liste Heuschrecken - Ausgabe<br />

1994. Arbeitmaterialien Naturschutz. LfUG. Radebeul.<br />

BRIEMLE, G. & H. ELLENBERG (1994): Zur Mahdverträglichkeit von Grünlandpflanzen. In: Natur und<br />

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BRUCKMEIER, K. & SCHUBERT, D. (1995): Umweltgerechte Landwirtschaft in <strong>Sachsen</strong>. Die Umsetzung<br />

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1992- Sozialwissenschaftliche Untersuchung. Katalyse-Institut, Köln.<br />

BUDER, W. (1999): Rote Liste Biotoptypen. In: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

(Hrsg.): Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege 1999. Dresden.<br />

BRUHN, M. (<strong>2003</strong>): Der Einfluss des Nitrofen-Skandals auf das Image von Bioprodukten. POSterpräsentation<br />

auf der 7. Wissenschaftstagung zum Ökologischen Landbau <strong>2003</strong> des Instituts für<br />

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BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (2000): Agrarbericht der Bundesregierung<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (2000): Nationaler <strong>Evaluation</strong>srahmen<br />

für die <strong>Evaluation</strong> der Entwicklungspläne für den ländlichen Raum in Deutschland<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (2001): Agrarbericht<br />

der Bundesregierung<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, ERNÄHRUNG, UND LANDWIRTSCHAFT (2001): Gesamtwaldbericht<br />

der Bundesregierung.<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, ERNÄHRUNG, UND LANDWIRTSCHAFT (2001): Buchführung<br />

der Testbetriebe. Ausführungsanweisung zum BMVEL - Jahresabschluss.<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, ERNÄHRUNG, UND LANDWIRTSCHAFT (2002): Ernährungs-<br />

und agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, ERNÄHRUNG, UND LANDWIRTSCHAFT (2002): Position der<br />

Bundesregierung zur Zwischenbewertung der Agenda 2000 (Mid-Term-Review) vom 27. Februar<br />

2002<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, ERNÄHRUNG, UND LANDWIRTSCHAFT (2001): Neuausrichtung<br />

der Förderung ländlicher Räume – Beschluss des PLANAK vom 6. Dezember 2001<br />

DEUTSCHER BUNDESTAG 14. Wahlperiode (2002): Drucksache 14/9009 vom 06.05.2002 – Rahmenplan<br />

der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den<br />

Zeitraum 2002 bis 2005<br />

DE MOL, F., H.-H. STEINMANN & B. GEROWITT (1999): Verfahren der Risikoabschätzung des<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatzes und ihre Anwendung – I. Die Verfahren EEP und IPEST. Nachrichtenbl.<br />

Dt. Pflanzenschutzdienst.<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

DIERSCHKE, H. & BRIEMLE, G. (2002): Kulturgrasland Ökosysteme Mitteleuropas aus geobotanischer<br />

Sicht.<br />

Ellenberg, H.;Weber, H.-E.; Düll, R.; Wirth, V.; Werner, W. & D. Paulißen (1992): Zeigerwerte von<br />

Pflanzen in Mitteleuropa, 2. Auflage, 258 S., Scripta Geobotanica, Bd. 18, Göttingen.<br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION – GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT (1999): Dokument 399R1750: Verordnung<br />

(EG) Nr. 1750/1999 der Kommission vom 23.Juli 1999 mit Durchführungsvorschriften<br />

zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL). Amtsblatt Nr. L 214 vom 13.08.1999<br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION – GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT (1999): Dokument 399R1257: Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17.Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung<br />

des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

(EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen. Amtsblatt Nr.<br />

L 160 vom 26.06.1999; CONSLEG – 92R1600 vom 26.06.1999; CONSLEG – 92R1601 vom<br />

26.06.1999<br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION – GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT (2002): Verordnung (EG) Nr.<br />

445/2002 der Kommission vom 26.02.2002 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/1999 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den<br />

Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften Nr. L 74/1 vom 15.03.2002<br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION – GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT (2002): Dokument VI/4317/02-DE:<br />

Leitfaden für die Halbzeitbewertung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums<br />

2000 – 2006 mit Fördermitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die<br />

Landwirtschaft.<br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION – GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT (2000): Dokument VI/12004/00: Gemeinsame<br />

Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren. (Teil A bis D)<br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION – GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT (2002): Dokument VI/33002/02: Leitfaden<br />

für die Halbzeitbewertung der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums<br />

2000-2006 mit Fördermitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION – GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT (1999): Dokument VI/8865/99: Bewertung<br />

von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2000-2006 mit<br />

Unterstützung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft;<br />

Leitfaden<br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION – GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT (2000): Dokument VI/12006/00: Arbeitspapier<br />

über die gemeinsamen Indikatoren zur Begleitung der Programmplanung für die<br />

Entwicklung des ländlichen Raums<br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION – GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT (2000): der neue Programmplanungszeitraum<br />

2000-2006: methodische Arbeitspapiere – Arbeitspapier Nr. 8: die Halbzeitbewertung<br />

der Strukturfondsinterventionen<br />

FAL (<strong>2003</strong>): Zwischenbewertung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten 2000 bis 2002 im<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

FORTSCHRITTSBERICHT (2002): DIW, IAB, IFW, IWH, ZEW, Fortschritte beim Aufbau Ost, Fortschrittsbericht<br />

wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute über die wirtschaftliche Entwicklung in<br />

ostdeutschland, Kurzfassung, in: Wirtschaft im Wandel, Heft 7-8/2002<br />

GEISENDORFER, S.; GRONEMANN, S.; HAMPICKE, U. & H. IMMLER. (1998): Die Bedeutung des Naturvermögens<br />

und der Biodiversität für eine nachhaltige Wirtschaftsweise: Möglichkeiten und Grenzen<br />

ihrer Erfaßbarkeit und Wertmessung. Umweltbundesamt. Berlin.<br />

GRAMM, M. & C. WALLBAUM (2000): Auswirkungen der Teilnahme am UL-Programm auf die Ökonomie<br />

von Marktfrucht- und Futterbaubetrieben. Infodienst 10/00 für die Beratung und Schule der<br />

Sächsischen Agrarverwaltung, 22-32<br />

GUTSCHE, V. & D. ROßBERG (1997): SYNOPS 1.1: a model to assess and to compare the environmental<br />

risk potential of active ingredients in plant protection products. Agriculture, Ecosystems &<br />

Environment, 64, 181 – 188.<br />

HAMPICKE, U. (1991): Naturschutz-Ökonomie. Stuttgart.<br />

HEMPEL, W. (1993): Sächsische Landschaften und ihre Vegetation. Sächsische Heimatblätter<br />

HEINRICH, J. & DEIMER, C. (<strong>2003</strong>): Regionale ökologische Nahrungsgüterproduktion und EU-Osterweiterung<br />

- Konflikte und Potenziale. Tagungsband: 7. Wissenschaftstagung zum Ökolo<br />

gischen Landbau; Stiftung Ökologie und Landbau (SÖL), Bad Dürkheim Institut für Ökologi<br />

schen Landbau (IfÖL), Universität für Bodenkultur, Wien<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

HERING, S. (2002): Untersuchung und naturschutzfachliche Bewertung ausgewählter Ackerrandstreifen in<br />

<strong>Sachsen</strong>. Diplomarbeit Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. Unveröffentlicht.<br />

HINTZSCHE, E. & C. WITTMANN (2000): Die Entwicklung der Segetalflora nach Umstellung auf den ökologischen<br />

Landbau: In: Hülsbergen K.-J. & W. Diepenbrock (Hrsg.): Die Entwicklung von Fauna,<br />

Flora und Boden nach Umstellung auf den ökologischen Landbau – Untersuchungen im<br />

mitteldeutschen Trockengebiet. 239 - 258.<br />

HoCHBERG, H. (1992): Die Extensivierung des Grünlandes zielgerichtet betreiben. In: Empfehlungen<br />

zur extensiven Grünlandbewirtschaftung und Landschaftspflege [Hrsg.: Verband zur Förderung<br />

der extensiven Grünlandbewirtschaftung e.V., Berlin, Heft II, 7-8]<br />

HÜLSBERGEN, K.J. & W. DIEBENBROCK (2000): Die Untersuchung von Umwelteffekten des ökologischen<br />

Landbaus – Problemstellung und Forschungskonzept. In: Hülsbergen K.-J. & W. Diepenbrock<br />

(Hrsg.): Die Entwicklung von Fauna, Flora und Boden nach Umstellung auf den ökologischen<br />

Landbau – Untersuchungen im mitteldeutschen Trockengebiet. 15 - 40.<br />

HUNDT, R. (1996): Zur Veränderung der Wiesenvegetation Mitteldeutschlands unter dem Einfluss einer<br />

starken Bewirtschaftungsintensität.- Ber. D. Reinh.-Tüxen-Ges. 8, 127-143<br />

HUNGER, W. (1992): Die Böden <strong>Sachsen</strong>s. Sächsische Heimatblätter 2/1992<br />

JUNG, M. (1994): Die monetäre Bewertung einer umweltgerechten Nutzung von Agrarlandschaften.<br />

Jahrestagung Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues. Stuttgart-<br />

Hohenheim.<br />

KAZENWADEL, G. (1999): Ökonomisch-ökologische Beurteilung von regionalen Agrar- und Umweltprogrammen<br />

in der Europäischen Union. Agrarwirtschaft, Sonderheft 162<br />

KOM (2000): MITTEILUNG DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN AN DEN RAT UND DAS<br />

EUROPÄISCHE PARLAMENT: „INDIKATOREN FÜR DIE INTEGRATION VON UMWELTBELANGEN IN DIE GE-<br />

MEINSAME AGRARPOLITIK“<br />

KTBL (1999): KTBL-Betriebsplanung 2002/<strong>2003</strong>, 18. Aufl., Darmstadt<br />

KUHLMANN, F. & H. MÜLLER (1986): Zur ökonomischen Bewertung von Naturschutzauflagen für den<br />

Landwirtschaftsbetrieb. - In: Schriftenreihe des Hessischen Bauernverbandes e.V., H. 19, Gießen,<br />

1986<br />

LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2001). Umweltqualitätsziele auf die Füße stellen. Umweltverträgliche<br />

Land- und Flächennutzung. Bd. III: Land- und Forstwirtschaft.<br />

LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (<strong>2003</strong>): Bericht zu den naturschutzfachlichen Begleituntersuchungen<br />

zur Evaluierung des Programmteils E (NAK) im Rahmen der EU- Agrarumweltmaßnahmen.<br />

229 S.<br />

LANDESTALSPERRENVERWALTUNG (2002): Nitratbericht Sächsischer Trinkwassertalsperren, 52 S.<br />

LATACZ-LOHMANN, U. (1993): Ausgestaltung des Prämiensystems als Mittel zur Steigerung der Effektivität<br />

von Extensivierungs- und Vertragsnaturschutzprogrammen. In: Agrarwirtschaft, Bd. 42,<br />

351-358<br />

LATACZ-LOHMANN, U. (2000): Wer zahlt fürs Landschaftsbild?. DLG-Mitteilungen 11/00, 66-68<br />

LIEBEROTH, I. (1982): Bodenkunde: Aufbau, Entstehung, Kennzeichnung und Eigenschaften der landwirtschaftlich<br />

genutzten Böden der DDR. 3.Aufl., Dt. Landwirtschaftsverlag Berlin<br />

LINCKH, H. , H. SPRICH, H. FLAIG & H. MOHR (1997): Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft. Voraussetzungen,<br />

Möglichkeiten, Maßnahmen. Springer Verlag, Berlin u.a.<br />

LOTZ, J. (2000): Agrarumweltmaßnahmen unter der Agenda 2000. Aid- Informationen für die Agrarberatung<br />

Quellen, Daten, Kommentare. 8/00<br />

MANNSFELD, K. & RICHTER, H. (1995): Naturräume in <strong>Sachsen</strong>. in: Forschungen zur deutschen Landeskunde,<br />

Bd. 238<br />

MICHELS, C. & J. WEISS (1996): Effizienzkontrolle des Feuchtwiesenschutzprogrammes NRW anhand<br />

der Bestandsentwicklung von Wiesenvögeln. In: LÖBF-Mitteilungen. Heft 2/96. S.17-27.<br />

MONITORINGBERICHT (2000, 2001, 2002): SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LAND-<br />

WIRTSCHAFT, Lagebericht des Freistaates <strong>Sachsen</strong> gemäß VO (EG) Nr. 445/2002, Artikel 53 für<br />

das Kalenderjahr 2001 über die Durchführung des Programms zur Entwicklung des Ländlichen<br />

Raumes 2000 – 2006 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, Artikel 48 (2).<br />

MÜLLER, D. & G. DITTRICH (1996): Ökonomische Bewertung agrarökologischer Maßnahmen, dargestellt<br />

am Agrarökologischen Landschaftskonzept Köllitsch, 1996<br />

MÜNCHHAUSEN, E.V. & NIEBERG, H. (1997): Agrar-Umweltindikatoren: Grundlagen, Verwendungsmöglichkeiten<br />

und Ergebnisse einer Expertenbefragung. In: DBU [Hrsg.]: Umweltverträgliche Pflanzenproduktion<br />

- Indikatoren, Bilanzierungsansätze und ihre Einbindung in Ökobilanzen. Zeller<br />

Verlag Osnabrück, S.13-29<br />

NEEF, E. (1960): Die naturräumliche Gliederung <strong>Sachsen</strong>s. Sonderdruck aus den „Sächsischen Heimatblättern“,<br />

Dresden<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

NITSCHE, S. & L. NITSCHE (1994): Extensive Grünlandnutzung. Radebeul<br />

NITZSCHE, O.; SCHMIDT, W. & W. RICHTER (2000): Minderung des P-Abtrags von Ackerflächen durch<br />

konservierende Bodenbearbeitung. Mittlg. Bodenkdl. Gesellsch. 92, S. 178-181.<br />

PFIFFNER, (1996): Welche Anbaumethoden fördern die Vielfalt der Kleintierfauna? Agrarforschung 3,<br />

527 – 530.<br />

RAU, S.; STEFFENS, R. & U. ZÖPHEL (1999): Rote Liste Wirbeltiere. In: Sächsisches Landesamt für<br />

Umwelt und Geologie (Hrsg.): Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege 1999. Dresden.<br />

RICHTER, K.; ARNDT, E.; HEIDECKE, H.; ZINNER, F. TEUBERT, H. & P. THIELE. (2001): Naturschutzfachliches<br />

Begleitkonzept für den Teil E (NAK) im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen. Professor<br />

Hellriegel Institut e.V., Bernburg (unveröffentlicht).<br />

REINHARDT, R. (1998): Rote Liste Tagfalter. In: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

(Hrsg.): Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege 1998. Dresden.<br />

SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (1998): Datensammlung - Ökonomische Richtwerte<br />

für Zweige der Pflanzen- und Tierproduktion<br />

SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (1994): Informationsbericht zur Struktur der Landwirtschaft<br />

des Freistaates <strong>Sachsen</strong> für das Jahr 1994. Fachbereich Ländlicher Raum, Betriebswirtschaft<br />

und Landtechnik<br />

SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (1999): Die landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong>.<br />

SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (1999): Ergebnisse und Erfahrungen zum Programm<br />

„Umweltgerechte Landwirtschaft in <strong>Sachsen</strong>“. Ergebnisbericht.<br />

SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2000): Entwicklung und Erprobung wasserschutzkonformer<br />

Bewirtschaftungsstrategien für die sächsische Landwirtschaft. 99 S.<br />

SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (2001): Berichte aus dem ländlichen Raum. Schriftenreihe<br />

der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Heft 2, 6. Jahrgang 2001<br />

SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT: Aus der Arbeit der Sächsischen Landesanstalt für<br />

Landwirtschaft – Vorträge zum Fachkolloquium. Schriftenreihe der Sächsischen Landesanstalt<br />

für Landwirtschaft. Sonderheft<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT: Richtlinie des Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong> (UL): RL-Nr.: 73/93 (vom 1.Januar 1993); RL-Nr.: 73/99 (vom<br />

1.Januar 1999); RL-Nr.: 73/2000 (vom 8.November 2000)<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT: Richtlinie des Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung des Vorruhestands in der<br />

Landwirtschaft im Freistaat <strong>Sachsen</strong>: RL-Nr.: 79/01 (vom 8.November 2000)<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT: Richtlinie des Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft für die Gewährung von Ausgleichszulagen in<br />

benachteiligten Gebieten: RL-Nr.: 18/2001 (vom 25. Januar 2001)<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT: Richtlinie des Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der ökologischen Waldmehrung<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong>: RL-Nr.: 93/2000 (vom 8. November 2000)SÄCHSISCHES STAATSMI-<br />

NISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2001): SÄCHSISCHER AGRARBERICHT 2000<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2002): SÄCHSISCHER AGRARBE-<br />

RICHT 2001<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2001): Buchführungsergebnisse<br />

der Landwirtschaft im Freistaat <strong>Sachsen</strong>. Wirtschaftsjahr 1999/2000<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2002): Buchführungsergebnisse<br />

der Landwirtschaft im Freistaat <strong>Sachsen</strong>. Wirtschaftsjahr 2000/2001<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2000): Entwicklungsplan für den<br />

ländlichen Raum. Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2000-2006 Ziel-1-Region.<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2000): Lagebericht des Freistaates<br />

<strong>Sachsen</strong> gemäß Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, Artikel 48 (2) für das Kalenderjahr 2000<br />

zur Durchführung des Entwicklungsplanes für den Ländlichen Raum im Programmplanungszeitraum<br />

2000 – 2006.<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2001): Lagebericht des Freistaates<br />

<strong>Sachsen</strong> gemäß VO (EG) Nr. 445/2002, Artikel 53 für das Kalenderjahr 2000 über die<br />

Durchführung des Programms zur Entwicklung des Ländlichen 2000 – 2006 gemäß Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999, Artikel 48 (2).<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2001): Fördermöglichkeiten für<br />

Umwelt, Landwirtschaft und ländlichen Raum.<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2001): Natura 2000. Europäische<br />

Schutzgebiete in <strong>Sachsen</strong>. Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in<br />

<strong>Sachsen</strong>.<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (1999): STREUOBST IN SACHSEN.<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (2001):<br />

SCHMIDT, R. (1978): Prinzipien der Standortgliederung der mittelmaßstäbigen landwirtschaftlichen<br />

Standortkartierung der DDR. Archiv für Acker- und Pflanzenbau und Bodenkunde –22, S. 459-<br />

469<br />

SCHMIDT, R. (1966): Landschaftsökologisches Mosaik und naturräumliches Gefüge in der nördlichen<br />

Großenhainer Pflege. Diss. Dresden<br />

SCHWAHN, CHR. /V.BORSTEL, U. (1997): Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Naturschutz und<br />

Landwirtschaft bei der Erhaltung montanen Grünlands, in: Natur und Landschaft, 6/1997<br />

TÄGLICH, H. G. (1955): Die Wiesen- und Salzpflanzengesellschaften der Elster-Luppe-Aue – Diss.<br />

MLU Halle-Wittenberg-Ms.<br />

UMWELTBERICHT (2002): Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft<br />

WILHELM, J. (1999): Ökologische und ökonomische Bewertung von Agrarumweltprogrammen. Delphi-<br />

Studie zur Kosten-Wirksamkeitsanalyse und Nutzen-Kosten-Betrachtung. Europäische Hochschulschriften:<br />

Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft; Bd. 2542; zugl. Göttingen, Univ. Diss.<br />

WINKEL et al. (2001): Wissenschaftliches Gutachten zur Bevölkerungsentwicklung in den Modellregionen<br />

Landkreis Döbeln und Landkreis Löbau-Zittau, im Auftrag der Sächsischen Landesanstalt<br />

für Landwirtschaft, Dresden 2001<br />

VOIGTLÄNDER & VOSS (1979): vollständige Artenliste und Ertragsanteilschätzung nach KLAPP & STÄHLIN<br />

o. V. Position der B-Länder zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission im Rahmen der<br />

Halbzeitbewertung (Vorschlag Stand: 09.07.02)<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Nr. Inhalt<br />

Seite<br />

2.2.1 Zusammenhang zwischen den Förderprogrammen des EAGFL und den 12<br />

Bewertungsfragen der KOM im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

2.3.1 Regionaler Grünlandanteil im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 18<br />

2.3.2 Landwirtschaftliche Vergleichsgebiete, Wirtschafts- und Agrarstrukturgebiete<br />

21<br />

des Freistaates <strong>Sachsen</strong><br />

2.3.3 Lage bestätigter und potenzieller (nachgemeldeter) Natura 2000 Gebiete 23<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

2.3.4 Regionale Verteilung landwirtschaftlicher Unternehmen nach Rechtsformen<br />

26<br />

2.3.5 Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche 2001 27<br />

3.3.1 Benachteiligte Gebiete im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 46<br />

4.2.1 Zielspezifizierung und Relevanz der Ziele der Ausgleichszulage im<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong> und Datenzuordnung vor dem Hindergrund der EUkapitelspezifischen<br />

(V.) und EU-kapitelübergreifenden (Q.) Leitzielen<br />

sowie der Interventionslogik (Int.)<br />

5.2.1 Flächenanteile von Maßnahmen im Programm „Umweltgerechte<br />

Landwirtschaft“ im Freistaat <strong>Sachsen</strong>, 2001<br />

5.3.1 Grundsätzliche Vorgaben zur <strong>Evaluation</strong> auf der Basis von Fragen<br />

unterschiedlicher Betrachtungsebenen<br />

5.3.4.1 Durchschnittlicher Pflanzenschutzmittelaufwand [kg bzw. l/ha] bezogen<br />

auf die Ackerfläche der Jahre 1995-2001 nach Förderstufen<br />

5.3.4.2 Entwicklung der Nitratgehalte von Dauertestflächen über alle<br />

Programmmaßnahmen und Kontrollbetriebe ohne Maßnahmebeteiligung,<br />

Herbstbeprobung 1990-2001<br />

5.3.4.3 Nitratgehalte im Herbst 1995-2001 nach Anwendung unterschiedlicher<br />

Fördermaßnahmen bzw. Bewirtschaftungsformen (Quelle: LfL)<br />

5.3.4.4 Nitratgehalte in den Jahren 2000 und 2001 nach Anwendung<br />

unterschiedlicher Programmmaßnahmen bzw. Bewirtschaftungsformen<br />

(Quelle LfL 2000 ; 2001)<br />

5.3.4.5 Nitratkonzentration Sächsischer Trinkwassertalsperren als Mittelwert des<br />

Zeitraumes 1996 bis 2000 in Beziehung zur ackerbaulich oder<br />

landwirtschaftlich (Ackerbau und Grünland) genutzten Fläche im<br />

Einzugsgebiet (Quelle: Nitratbericht Sächsischer Trinkwassertalsperren)<br />

5.3.4.6 Rückgang der Nitratkonzentration in einer Drainage aus Ackerland seit<br />

Anbau von Zwischenfrüchten und Bewirtschaftung nach UA-Vorgaben im<br />

Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperre Saidenbach, Teileinzugsgebiet<br />

Hölzelbergbach (Quelle: Nitratbericht Sächsischer Trinkwassertalsperren)<br />

5.3.4.7 Bewertung (Ist/Ziel-Vergleich) der häufig nachgefragten Programmpunkte<br />

der im Grobmonitoring ausgewerteten Fläche sachsenweit<br />

5.3.4.8 Bewertung (Ist/Ziel-Vergleich) der wenig nachgefragten Programmpunkte<br />

der im Grobmonitoring ausgewerteten Fläche sachsenweit<br />

5.3.4.9 Mittlere Artenzahlen der Vegetationsaufnahmen und Mittlere Rote Listen-<br />

Artenzahl Pflanzen der geförderten Flächen (NAK) und der intensiv<br />

genutzten Vergleichsflächen (V)<br />

5.3.4.10 Artenzahl und Mittlere Rote Liste-Artenzahlen der Heuschrecken in<br />

Frischwiesen des NAK-Programms und in intensiv genutzten<br />

Vergleichsflächen (LLA-Leipziger Land, MSL-Mittelsächsisches Lößhügelland , VGT-<br />

Vogtland, OEG-Osterzgebirge, V-Vergleichsflächen<br />

60<br />

77<br />

86<br />

128<br />

136<br />

138<br />

140<br />

145<br />

144<br />

158<br />

159<br />

160<br />

161<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Nr. Inhalt<br />

Seite<br />

5.3.4.11 Mittlere Rote Liste-Artenzahl der Laufkäfer in Frischwiesen des NAK-<br />

162<br />

Programms und in intensiv genutzten Vergleichsflächen (OLH-Oberlausitzer<br />

Heide- und Teichgebiet, DEW-Dresdner Elbtalweitung, LLA-Leipziger Land, MSL-<br />

Mittelsächsisches Lößhügelland, V-Vergleichsflächen<br />

5.3.4.12 Nutzung der Sortenresistenz bei Winterweizen in Abhängigkeit von der 166<br />

Förderstufe 1995 – 2000<br />

5.3.4.13 Abundanz und Biomasse der Regenwürmer in Abhängigkeit von der<br />

167<br />

Bodenbearbeitung an den Standorten Lüttewitz (A) und Zschortau (B)<br />

5.3.4.14 Bewertung der Flächen im Programmteil naturschutzgerechte<br />

168<br />

Wiesennutzung (Frischwiese) im Ist/Ziel-Vergleich unterteilt nach<br />

Terminvorgaben zur 1.Schnittnutzung (<strong>Sachsen</strong>)<br />

5.3.4.15 Deckungsbeitragsdifferenzen zwischen den Förderstufen von 1995-2001 211<br />

5.3.4.16 Durchschnittliche Deckungsbeiträge der Förderstufen für die<br />

213<br />

Jahre 1995 – 2000 / Ergebnisse aus den UL-Referenzbetrieben<br />

5.4.1.1 Mittelansatz für ländliche Entwicklung 2000 – 2006 in <strong>Sachsen</strong> 236<br />

5.4.2.1 Zusammenhang zwischen den Förderprogrammen des EAGFL und den 239<br />

kapitelübergreifenden Bewertungsfragen der KOM<br />

5.4.3.1 Differenzen der Ordentlichen Ergebnisse + Personalaufwand der<br />

250<br />

benachteiligten Gebiet im Vergleich zum nicht benachteiligten Gebiet<br />

5.4.3.2 Verfügbares Einkommen pro Unternehmerfamilie in HE-Betrieben<br />

251<br />

unterschiedlicher Betriebsformen und Standorte<br />

5.4.3.3 Zusammensetzung des Unternehmensertrages in Marktfruchtbetrieben 252<br />

unterschiedlicher Standorte<br />

5.4.3.4 Zusammensetzung des Unternehmensertrages in Futterbaubetrieben<br />

253<br />

unterschiedlicher Standorte<br />

5.4.3.5 Sonstige betriebliche Erträge im Vergleich (Haupterwerb) 254<br />

5.4.3.6 Marktentlastung durch Maßnahmen des Umweltgerechten Ackerbaus 258<br />

5.4.3.7 Käuferentwicklung bei biologisch erzeugten Produkten 260<br />

5.4.3.8 Absatzwege von Ökolebensmitteln im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 61<br />

5.4.3.9 Entwicklung der ökologisch bewirtschafteten Flächen und Weizenpreise 262<br />

in <strong>Sachsen</strong><br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. Nr.<br />

Seite<br />

2.3.1 Entwicklung des Bruttoinlandprodukts in Deutschland und im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 13<br />

1991 bis 2001 (zu Preisen 1995)<br />

2.3.2 Arbeitslosenquote, Zu- und Abgänge von Arbeitslosen nach Arbeitsamtsbezirken<br />

15<br />

2.3.3 Betriebe mit sv-pflichtig Beschäftigten im Bereich Land- und Forstwirtschaft,<br />

16<br />

Fischerei am 30.06.2001<br />

2.3.4 Entwicklung der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und der Arbeitsleistung<br />

16<br />

1999 und 2001<br />

2.3.5 Entwicklung der Landesfläche nach der tatsächlichen Nutzung 16<br />

2.3.6 Natürliche Standortbedingungen des Freistaates <strong>Sachsen</strong> 17<br />

2.3.7 Ausgewählte natürliche Faktoren in <strong>Sachsen</strong> 19<br />

2.3.8 Acker-, Grünland- und landwirtschaftliche Vergleichszahlen <strong>Sachsen</strong>s 20<br />

2.3.9 Gliederung der benachteiligten Gebiete <strong>Sachsen</strong>s 24<br />

2.3.10 Kennzahlen der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe 29<br />

2.4.1 Erwartete Wirkungen der Einzelmaßnahmen des <strong>EPLR</strong> 35<br />

2.4.2 Quantifizierung der Ziele und repräsentative Indikatoren der ex-ante Bewertung 36<br />

zum <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

3.1.1 Maßnahmen des ELPR im Freistaat <strong>Sachsen</strong> gemäß VO (EG) Nr. 1257/1999 37<br />

3.1.2 Ziele der einzelnen Förderprogramme 40<br />

3.1.3 Übersicht über die Verordnungen und Maßnahmen des <strong>EPLR</strong> 43<br />

3.3.1 Geographische Verteilung der verschiedenen Fördermaßnahmen nach den in<br />

45<br />

Artikel 16 bis 20 VO (EG) Nr. 1257/99 definierten Gebieten<br />

4.2.1 Datengrundlagen und –aufarbeitung zur <strong>Evaluation</strong> der <strong>EPLR</strong> 49<br />

4.2.2 Maßnahmezuordnung und Anzahl der Schläge und Flächen der untersuchten<br />

52<br />

Referenzbetriebe – umweltgerechte Landwirtschaft-<br />

4.2.3 Module zur Abbildung von Wirkungen von Agrarumweltmaßnahmen des Teils E 55<br />

(NAK) auf die biotische Umwelt<br />

4.2.4 Allgemeines Schema für eine gutachterliche Grobbewertung der Wirkung von<br />

56<br />

Agrarumweltmaßnahmen des Teils E (NAK) auf die biotische Umwelt<br />

5.1.1 Gesamtfinanzierungsplan des Entwicklungsplanes für den Förderzeitraum 2000 62<br />

– 2006 (Angaben in Mio. EUR)<br />

5.1.2 Geänderter Gesamtfinanzierungsplan des Entwicklungsplanes für den Förderzeitraum<br />

63<br />

2000 – 2006 (Angaben in Mio. EUR)<br />

5.1.3 Ist-Zahlen der Förderprämien in Mio. EUR 63<br />

5.1.4 Anwendungsumfang Vorruhestandsregelung 65<br />

5.1.5 Anwendungsumfang des Ergänzungsbeitrages zur Ausgleichszulage 65<br />

5.1.6 Anwendungsumfang Ausgleichszulage 66<br />

5.1.7 Anwendungsumfang Umweltgerechte Landwirtschaft 68<br />

5.1.8 Anwendungsumfang Erstaufforstungen 69<br />

5.1.9 Umfang der auf Agrarumweltmaßnahmen ausgerichteten Vor-Ort-Kontrollen<br />

73<br />

(VOK) in Bezug zur Antragstellung<br />

5.1.10 Umfang der auf Agrarumweltmaßnahmen ausgerichteten Vor-Ort-Kontrollen<br />

73<br />

(VOK) in Bezug auf Schlaggrößen<br />

5.1.11 Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen im Förderjahr 2001 und Umfang finanzieller 75<br />

Sanktionen<br />

5.2.1 Förderanträge zum Vorruhestand nach Altersgruppen 76<br />

5.2.2 Anwendungsumfang des Ergänzungsbetrags zur Ausgleichszulage nach den<br />

77<br />

vorherrschenden Gebietstypen 2000/2001<br />

5.2.3 Anwendungsumfang des Teilprogramms des Teilprogramms „Umweltgerechter 78<br />

Ackerbau“ (UA)<br />

5.2.4 Anwendungsumfang des Teilprogramms des Teilprogramms KULAP 79<br />

5.2.5 Anwendungsumfang des Teilprogramms Umweltgerechter Gartenbau, Weinbau 81<br />

und Hopfenanbau<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. Nr.<br />

Seite<br />

5.2.6 Anwendungsumfang des Teilprogramms Erhaltung existenzgefährdeter<br />

83<br />

Haustierrassen<br />

5.2.7 Anwendungsumfang des Teilprogramms Naturschutz und Erhaltung der Landschaft<br />

84<br />

5.2.8 Erstaufforstungen nach Baumarten (Bewilligungen) 85<br />

5.3.1.1 Kapitelspezifische Fragen der KOM im Kapitel „Benachteiligte Gebiete und Gebiete<br />

mit umweltspezifischen Einschränkungen“ die für den Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

88<br />

nicht relevant sind<br />

5.3.1.2 Kapitelspezifische Fragen der KOM im Kapitel „Agrarumweltmaßnahmen“ die<br />

89<br />

für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> nicht relevant sind<br />

5.3.1.3 Kapitelspezifische Fragen der KOM im forstwirtschaftlichen Bereich, die für den 89<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong> nicht relevant sind<br />

5.3.1.4 Programm- bzw. landesspezifische Fragen, Kriterien und Indikatoren 2<br />

5.3.2.1 Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 98<br />

5.3.3.1 Anteil der Ausgleichszulage am betrieblichen Ertrag 101<br />

5.3.3.2 Ertragsmesszahlen im benachteiligten Gebiet 2000/2001 102<br />

5.3.3.3 Ausgleichszulage und Ordentliches Betriebsergebnis 103<br />

5.3.3.4 Ordentliches Ergebnis und Personalaufwand im benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

104<br />

Gebiet<br />

5.3.3.5 Anteil der Ausgleichszulage am betrieblichen Ertrag für Betriebe, deren Flächen 106<br />

zu 100 % im benachteiligten Gebiet liegen<br />

5.3.3.6 Ausgleichszulage und Ordentliches Betriebsergebnis für Betriebe, deren Flächen<br />

107<br />

zu 100 % im benachteiligten Gebiet liegen<br />

5.3.3.7 Vergleich ausgewählter Indikatoren zur Beantwortung der V.1-Frage 109<br />

5.3.3.8 Fläche im benachteiligten Gebiet, die durch Nebenerwerbsbetriebe bewirtschaftet<br />

110<br />

wird<br />

5.3.3.9 Bewertungs- und Kontextindikatoren für Bewertungsfrage V.4<br />

111<br />

(WJ 2000/2001)<br />

5.3.3.10 Arbeitsplätze in den benachteiligten Gebieten im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 115<br />

5.3.3.11 Entwicklung der Arbeitskräfte 116<br />

5.3.4.1 Entwicklung der im Rahmen des Programms Umweltgerechte Landwirtschaft in<br />

<strong>Sachsen</strong> geförderten Mulchsaatflächen von 1994/95 bis 2001/2002<br />

5.3.4.2 Entwicklung der im Rahmen des Programms Umweltgerechte Landwirtschaft in<br />

<strong>Sachsen</strong> geförderten Zwischenfruchtanbauflächen von 1994/95 bis 2001/2002<br />

5.3.4.3 Anbauumfang von Untersaaten von 1993/94 bis 2001/2002 im Rahmen des<br />

Programms Umweltgerechte Landwirtschaft<br />

5.3.4.4 Bodenparameter, Erosionsparameter und P-Austrag nach konventioneller bzw.<br />

achtjähriger konservierender Bodenbearbeitung mit Mulchsaat<br />

5.3.4.5 Durchschnittliche schlagbezogene Nährstoffbilanz 2000 / 2001 bei unterschiedlicher<br />

Förderung nach Düngeverordnung und UA – Fördermaßnahme<br />

5.3.4.6 Stickstoffeinsatz und Kalkung bezogen auf die Gesamtzahl der Schläge bei<br />

verschiedenen KULAP-Maßnahmen im Vergleich zur konventionellen Bewirtschaftung<br />

(Nichtteilnehmer) des Grünlandes<br />

5.3.4.7 Einsparungen an mineralischen Stickstoffdünger im integrierten Freilandgemüsebau<br />

in den Jahren 1999 bis 2001 (Versuchsergebnisse; Dresden-Pillnitz)<br />

5.3.4.8 Durchschnittlicher Pflanzenschutzmitteleinsatz (in kg bzw. l/ha) nach<br />

Förderstufen im Verhältnis zur Ackerfläche des Erntejahres 2000 / 2001<br />

5.3.4.9 Durchschnittliche Einsparungen an Pflanzenschutzmittel durch den Einsatz<br />

toleranter bzw. resistenter Sorten sowie durch Pflanzenschutz nach Warndienstaufruf<br />

in den Jahren 1997 bis 2001 im kontrollierten integrierten<br />

Freilandgemüseanbau<br />

5.3.4.10 Einsparung an Pflanzenschutzbehandlungen bei Anwendung des biologischen<br />

Pflanzenschutzes sowie durch den Anbau toleranter bzw. resistenter Sorten im<br />

kontrollierten integrierten Unter-Glas-Anbau<br />

119<br />

121<br />

122<br />

123<br />

126<br />

127<br />

127<br />

127<br />

129<br />

130<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Tab. Nr.<br />

Seite<br />

5.3.4.11 Relative Bodenbefrachtung mit PSM-Wirkstoffen im Vergleich unterschiedlicher 130<br />

Spritzfolgen im Salatanbau (Daten der SYNOPS - Auswertung von Beispielspritzfolgen,<br />

weitere Hinweise in Anhang 5.3.4.8)<br />

5.3.4.12 Reduktion der N- und Pflanzenschutzmittelaufwendungen im Rahmen der UL- 135<br />

Förderung<br />

5.3.4.13 N-Salden und Nitratgehalte 2000 und 2001 nach Anwendung verschiedener<br />

139<br />

Umweltmaßnahmen bzw. Bewirtschaftungsformen<br />

5.3.4.14 Relative Befrachtung von Oberflächengewässern mit PSM-Wirkstoffen im Vergleich<br />

unterschiedlicher Spritzfolgen im Salatanbau (Daten der SYNOPS -<br />

140<br />

Auswertung von Beispielspritzfolgen, weitere Hinweise in Anhang 5.3.4.8)<br />

5.3.4.15 Sickerwasserbildung (80 cm Tiefe) [mm] auf einem Lößboden am Standort Lüttewitz<br />

in Abhängigkeit von der Bodenbearbeitung<br />

142<br />

5.3.4.16 Berechnete Nitrat-N-Verlagerung* aus der Bodenzone [kg*ha -1 ] am Standort<br />

142<br />

Lüttewitz in Abhängigkeit von der Bodenbearbeitung<br />

5.3.4.17 Bodenabträge im Einzugsgebiet der Talsperre Saidenbach in Abhängigkeit von 143<br />

Maßnahmen der Bodenbearbeitung bei Mais unter Annahme eines 10 jährigen<br />

Niederschlagsereignisses im Monat Mai<br />

5.3.4.18 Nitratbelastung an den Messstellen der Wasserversorgungsunternahmen im<br />

144<br />

Jahr 2000<br />

5.3.4.19 Häufigkeiten der PSM – Befunde an den Messstellen des Grundwassernetzes 144<br />

im Jahr 2000<br />

5.3.4.20 Umfang der in Verträgen zum NAK individuell getroffenen Festlegungen zur<br />

150<br />

Reduktion des Einsatzes organischer Dünger und Kalk<br />

5.3.4.21 Vergleich der Ausgangsbestände (Dauerflächen 1. Durchgang) hinsichtlich der 152<br />

Zielerfüllung nach Programmen<br />

5.3.4.22 Vergleich der Ausgangsbestände (Dauerflächen 1. und 2. Durchgang) hinsichtlich<br />

der Zielerfüllung nach Programmen<br />

155<br />

5.3.4.23 Vergleich der Ausgangsbestände (Dauerflächen 1. und 2. Durchgang) hinsichtlich<br />

der Zielerfüllung nach KULAP-Maßnahmen<br />

156<br />

5.3.4.24 Pflanzengesellschaften zweier Dauertestflächen einer Streuobstwiese in den<br />

157<br />

Jahren 1999 bis 2001<br />

5.3.4.25 Potenzielles Risiko (%) für ausgewählte Indikatorarten des Bodens und Oberflächenwassers<br />

durch Vorgaben zum Pflanzenschutzes (Daten der SYNOPS -<br />

157<br />

Auswertung von Beispielspritzfolgen, weitere Hinweise in Anhang 5.3.4.8)<br />

5.3.4.26 Anzahl und Gefährdung der Vegetationseinheiten der Untersuchungsflächen im 160<br />

Detailmonitoring<br />

5.3.4.27 Mittlere Anteile von Pflanzenarten nach dem Nährstoffhaushalt (in %) 162<br />

5.3.4.28 Mittlere Dauer der Schwarzbrache (Tage) bei verschiedenen Förderstufenstufen<br />

165<br />

5.3.4.29 Basale CO 2 -Respiration [ µg CO 2 -C*g -1 TS*h -1 ] am Standort Zschortau in Abhängigkeit<br />

von der Bodenbearbeitung und der Tiefenstufe<br />

166<br />

5.3.4.30 Mahdverträglichkeit der Arten auf NAK-Flächen (Frischwiesen) und Vergleichsflächen<br />

im Vogtland nach BRIEMLE et al. (2001<br />

169<br />

5.3.4.31 Mahdverträglichkeit der Arten auf NAK-Flächen (Frischwiesen und Feuchtwiesen)<br />

und Vergleichsflächen im Osterzgebirge nach BRIEMLE et al. (2001)<br />

169<br />

5.3.4.32 Weitere Hinweise über positive Zusammenhänge zwischen Fördermaßnahmen 170<br />

auf dem Grünland und der Artenvielfalt<br />

5.3.4.33 Landwirtschaftliche Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret Zielarten<br />

genannt wurden<br />

171<br />

5.3.4.34 Landwirtschaftliche Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret Zielarten<br />

genannt wurden, davon Fläche mit Nennung besonderer Arten<br />

172<br />

5.3.4.35 Landwirtschaftliche Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret Zielarten<br />

genannt wurden, davon Flächen mit im Rückgang befindlichen besonde-<br />

173<br />

ren Arten<br />

5.3.4.36 Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret spezielle Zielarten genannt<br />

wurden, davon Fläche mit zunehmenden besonderen Arten<br />

173<br />

5.3.4.37 Landwirtschaftliche Fläche, für die im anzustrebenden Zielzustand konkret Zielarten<br />

genannt wurden, davon Fläche mit in internationalen Listen der<br />

174<br />

bedrohten<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Arten aufgeführten Arten<br />

5.3.4.38 NAK-Flächen, die nach geografischer Verschneidung von Arten genutzt werden,<br />

die unter internationalem Schutz stehen<br />

175<br />

5.3.4.39 Heuschrecken auf gehuteten Flächen im NSG Großer Weidenteich 176<br />

5.3.4.40 Tagfalter auf gehuteten Flächen im NSG Großer Weidenteich 176<br />

5.3.4.41 Beobachtung von Vögeln auf Flächen im NSG Großer Weidenteich (maximal<br />

176<br />

beobachtete Anzahl)<br />

5.3.4.42 Nutzung der NAK- und der Vergleichsflächen als Teilhabitat durch Herpeten im 177<br />

Gebiet der Komplexstudie Luppeaue<br />

5.3.4.43 Für die Natur sehr wichtige Habitate auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch 179<br />

NAK geschützt werden (Fläche in ha im Jahr 2002) und ihre Verteilung auf die<br />

wichtigsten Naturräume<br />

5.3.4.44 Flächenuntergliederung entsprechend den Indikatoren VI.2.B-1.1a-e für NAK- 181<br />

Maßnahmen<br />

5.3.4.45 Relative Verteilung der Habitatgüte auf NAK-Maßnahmen über die im Grobmonitoring<br />

erfassten Flächen auf Grundlage einer Ist/Ziel Bewertung<br />

182<br />

5.3.4.46 Anzahl und Gefährdung der Vegetationseinheiten der Untersuchungsflächen im 183<br />

Detailmonitoring<br />

5.3.4.47 NAK-Flächen, die nach geografischer Verschneidung von Arten genutzt werden,<br />

die unter internationalem Schutz stehen (A) oder in einem Komplex der<br />

183<br />

Selektiven Biotopkartierung liegen (B)<br />

5.3.4.48 Ökologische Infrastrukturen entsprechend den Indikatoren VI.2.B-2.1a – d und 185<br />

ihre Verteilung auf die wichtigsten Naturräume (nur Flächen im NAK)<br />

5.3.4.49 An NAK-Flächen angrenzende Biotope im Bereich der Komplexstudie Luppeaue<br />

187<br />

5.3.4.50 Flächen mit Auswirkungen auf Feuchtgebiete* und kleinere Feuchtbereiche** 188<br />

(nur NAK-Anteil) durch Verringerung des Einsatzes landw. Produktionsmittel,<br />

Erosions- und Auswaschungsminderung<br />

5.3.4.51 Biotope der CIR-Kartierung, die im Rahmen des Flächenverschnitts zwischen 189<br />

den NAK-Förderflächen mit angrenzenden Flächen als Feucht- bzw. aquatisches<br />

Habitat gewertet wurden<br />

5.3.4.52 Grenzlinienanteile pro ha Nutzfläche dreier Grünland Flächenkomplexe mit<br />

201<br />

NAK-Förderung im Vergleich zu Grünlandflächen ohne Förderbeihilfen im Elster-Luppe-Gebiet<br />

5.3.4.53 Im Rahmen des Detailmonitorings kartierte Lebensraumtypen nach Anhang I<br />

207<br />

der FFH-Richtlinie<br />

5.3.4.54 Variable Kosten und Deckungsbeiträge der Fruchtarten nach Förderstufen 208<br />

5.3.4.55 Dünge- und Pflanzenschutzmittelkosten ausgewählter Fruchtarten<br />

209<br />

nach Förderstufen<br />

5.3.4.56 Ausgewählte Komponenten nach Förderstufen 1997 – 2001 211<br />

5.3.4.57 Einkommensverluste bei verschiedenen KULAP-Maßnahmen im Vergleich zur 214<br />

konventionellen Bewirtschaftung durch verschiedene Einflussfaktoren (EUR/ha)<br />

5.3.4.58 Anteil wichtiger Ertragspositionen am Unternehmensertrag von Marktfruchtbetrieben<br />

(WJ: 2000/2001)<br />

216<br />

5.3.4.59 Anteil wichtiger Ertragspositionen am Unternehmensertrag von Futterbau-<br />

216<br />

betrieben (WJ: 2000/2001)<br />

5.3.4.60 Materialkosten in Abhängigkeit von der UL-Stufe – Marktfruchtbetriebe 217<br />

5.3.4.61 Materialkosten in Abhängigkeit von der UL-Stufe – Futterbaubetriebe 217<br />

5.3.4.62 Ökonomische Ergebnisse sächsischer Marktfrucht- und Futterbaubetriebe im<br />

218<br />

HE<br />

5.3.4.63 Ökonomische Kennzahlen und UL-Anteil am Ergebnis der Marktfruchtbetriebe 219<br />

5.3.4.64 Ökonomische Kennzahlen und UL-Anteil am Ergebnis der Futterbaubetriebe 219<br />

5.3.4.65 Anteil der UL-Prämien am Unternehmensertrag und am verfügbaren Betriebseinkommen<br />

sächsischer Grünlandbetriebe<br />

220<br />

5.3.4.66 Faktorausstattung und Struktur sächsischer Gartenbaubetriebe 222<br />

5.3.4.67 Ökonomische Ergebnisse sächsischer Gartenbaubetriebe 222<br />

5.3.4.68 Mehr- und Minderaufwendungen im Umweltgerechten Gartenbau 222<br />

5.3.4.69 Anteil der UL-Prämien am Unternehmensertrag und am verfügbaren Betriebseinkommen<br />

sächsischer<br />

223<br />

Gartenbaubetriebe<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

5.3.5.1 Waldfunktionen für die Erstaufforstung im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 229<br />

5.3.5.2 Aufforstungen nach Waldflächenanteilen der Gemeinden 231<br />

5.3.5.3 Erstaufforstungen nach Regierungsbezirken und Landkreisen 233<br />

5.4.1.1 Anteile der verschiedenen Fonds am Gesamtvolumen der Förderung im Freistaat<br />

234<br />

<strong>Sachsen</strong> *) für den Zeitraum 2000 – 2006<br />

5.4.1.2 Aufteilung der Mittel für "ländliche Entwicklung" im Freistaat <strong>Sachsen</strong> 235<br />

5.4.2.1 Querschnittsfragen mit Bezug zu kapitelspezifischen Kriterien und Indikatoren 238<br />

5.4.2.2 Querschnittsfragen der KOM, die unter den Förderbedingungen des <strong>EPLR</strong> des 240<br />

Freistaates <strong>Sachsen</strong> keine oder nur geringe Bedeutung haben<br />

5.4.3.1 Durchschnittlicher Altersunterschied zwischen Abgebenden und Übernehmenden<br />

243<br />

5.4.3.2 Entwicklung der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe und der Zahl der Beschäftigten 244<br />

im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

5.4.3.3 Ökonomische Kennzahlen unterschiedlicher Betriebsformen und Standorte im 248<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong> - Haupterwerbsbetriebe-<br />

5.4.3.4 Ökonomische Kennzahlen unterschiedlicher Betriebsformen und Standorte im 249<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong> – juristische Personen-<br />

5.4.3.5 Vergleich forstwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Deckungsbeiträge 255<br />

5.4.3.6 Einkommenswirkung des Programms 256<br />

5.4.3.7 Erzeugnisstruktur des ökologischen Landbaus 259<br />

5.4.3.8 Absatzwege nach Produktgruppen 260<br />

5.4.3.9 Zielausrichtung der im <strong>EPLR</strong> angebotenen Maßnahmen 264<br />

5.4.3.10 Umfang der Trinkwasserreserven innerhalb vorwiegend landwirtschaftlich genutzter<br />

267<br />

Gebiete, für welche Agrarumweltmaßnahmen einen Schutzbeitrag leis-<br />

ten<br />

5.4.3.11 Weitere Projekte im Rahmen der Naturschutzförderung in <strong>Sachsen</strong> – als Beitrag<br />

271<br />

zu Natura 2000<br />

5.4.3.12 Über den Schwerpunkt 5 des OP <strong>Sachsen</strong> (EAGFL-A ) geförderte 272<br />

umweltrelevante Maßnahmen 1 mit Bezug zur Frage Q 5<br />

6.1.1 Operative Ziele und Zielerfüllungsgrad der Maßnahmen nach VO (EG) Nr. 285<br />

1257/1999<br />

6.1.2 Erfüllung der Zielstellung der ex-ante Bewertung in der Vorruhestandsregelung 286<br />

1 Jahresberichte Freistaat <strong>Sachsen</strong> gem. Art. 37 VO (EG) Nr. 1260/199 der KOM vom 21. Juni 1999<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

Verzeichnis der Abkürzungen<br />

Kürzel Bezeichnung Erläuterung<br />

Abb. Abbildung<br />

AF Ackerfläche<br />

AfL/ ÄfL Amt/ Ämter für Landwirtschaft<br />

AGZ Ausgleichszulage<br />

AK Arbeitskräfte<br />

AllgSt<br />

ALN<br />

Allgemeine Statistik<br />

Amt für ländliche Flurneuordnung<br />

AnSt Antragsstatistik<br />

Art. Artikel<br />

AUM Agrarumweltmaßnahmen<br />

AZ Ackerzahl<br />

BBA Biologische Bundesanstalt<br />

BE Betriebseinkommen<br />

Befr Befragung<br />

BIP Bruttoinlandsprodukt<br />

BMELF Bundesministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten<br />

BMVEL Bundesministerium für<br />

Verbraucherschutz, Ernährung und<br />

Landwirtschaft<br />

BSE Bovine Spongiform Encephalopathy<br />

BVVG Boden verwertung- und<br />

verwaltungsgesellschaft<br />

bzw. beziehungsweise<br />

C-Gehalt Kohlenstoffgehalt<br />

° C Grad Celsius<br />

CO 2 Kohlendioxid<br />

Aktuell: Bundesministerium für<br />

Verbraucherschutz, Ernährung und<br />

Landwirtschaft (BMVEL)<br />

DB<br />

DDH<br />

DEW<br />

DM<br />

Dok.<br />

DTF<br />

DV<br />

Deckungsbeitrag<br />

Düben-Dahlener Heide<br />

Dresdner Elbtalweitung<br />

Deutsche Mark<br />

Dokument<br />

Dauertestflächen<br />

Direktvermarktung<br />

EA Ertragsanteil<br />

EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und<br />

Garantiefonds für Landwirtschaft<br />

A: Teil Ausrichtung,<br />

G: Teil Garantie<br />

EB Ergänzungsbeitrag<br />

EFRE Europäischer Fond für<br />

Regionalentwicklung<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

<strong>EPLR</strong> Entwicklungsplan für den ländlichen<br />

Raum<br />

ER Erhaltung genetischer Ressourcen Teil D des Programms „Umweltgerechte<br />

Landwirtschaft“<br />

ESF Europäischer Strukturfond<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

EU Europäische Union<br />

EUR Euro<br />

EWG Europäische<br />

Wirtschaftsgemeinschaft<br />

€ Euro<br />

FA<br />

FAL<br />

Fallst.<br />

FB<br />

FD<br />

FFH<br />

FH<br />

FÖJ<br />

FöSt<br />

FS<br />

G<br />

GA<br />

GAK<br />

GAP<br />

GbR<br />

GDB<br />

GF<br />

gfP<br />

GG<br />

GIS<br />

GL<br />

GLZ<br />

GmbH<br />

GV<br />

Forstamt<br />

Forschungsanstalt für<br />

Landwirtschaft<br />

Fallstudien<br />

Fachbereich<br />

Forstdirektion<br />

Flora-Fauna-Habitat (Richtlinie)<br />

Fachhochschule<br />

Freiwilliges Ökologisches Jahr<br />

Förderstatistik<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Gewinn<br />

Gemeinschaftsaufgabe<br />

Gemeinschaftsaufgabe<br />

Verbesserung der Agrarstruktur und<br />

des Küstenschutzes<br />

Gemeinsame Agrarpolitik (der EU)<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

Gesamtdeckungsbeitrag<br />

Grundförderung<br />

gute fachliche Praxis<br />

Grundfläche Gartenbau<br />

Geoinformationssystem<br />

Grünland<br />

Grünlandzahl<br />

Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung<br />

Großvertrieb<br />

ha Hektar<br />

HE Haupterwerb<br />

InVeKos Integriertes Verwaltungs- und<br />

Kontrollsystem<br />

Datei zur Erfassung der Daten aus<br />

Anträgen auf Anpassungshilfe<br />

j.P. Juristische Person<br />

K<br />

Kalium<br />

Kap. Kapitel<br />

kg Kilogramm<br />

km Kilometer<br />

KOM Kommission der Europäischen<br />

Union<br />

KULAP Kulturlandschaftsprogramm Teil B des Programms „Umweltgerechte<br />

Landwirtschaft<br />

l<br />

Liter<br />

LAF Sächsische Landesanstalt für<br />

Forsten<br />

LAK Landwirtschaftliche<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

LB<br />

LEH<br />

LF<br />

LfL<br />

lfm<br />

LfUG<br />

LLA<br />

LUFA<br />

LVA<br />

LVG<br />

LVZ<br />

m<br />

m 2<br />

mg<br />

mm<br />

MEK<br />

MKS<br />

MSL<br />

Modre<br />

Altersversorgungskasse<br />

Laubbaum<br />

Lebensmitteleinzelhandel<br />

Landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

Landesanstalt für Landwirtschaft<br />

Laufende Meter<br />

Landesamt für Umwelt und<br />

Geologie<br />

Leipziger Land<br />

Landwirtschaftliche Untersuchungsund<br />

Forschungsanstalt<br />

Landesversicherungsanstalt<br />

Lehr- und Versuchsgut<br />

Landwirtschaftliche Vergleichszahl<br />

m<br />

Quadratmeter<br />

Milligramm<br />

Millimeter<br />

Mittlerer Erzgebirgskreis<br />

Maul- und Klauenseuche<br />

Mittelsächsisches Lößhügelland<br />

Modellrechnung<br />

N<br />

Stickstoff (Nitrogenium)<br />

NAK Naturschutz und Erhalt der<br />

Kulturlandschaft<br />

NB Nadelbaum<br />

NE Nebenerwerb<br />

NN Normal Null<br />

NO 3 Nitrat<br />

NOL Niederschlesischer Oberlausitzkreis<br />

Nr. Nummer<br />

Teil E des Programms „Umweltgerechte<br />

Landwirtschaft“<br />

OECD<br />

OEG<br />

ÖL bzw.<br />

ÖLB<br />

OLH<br />

OP<br />

P<br />

PA<br />

pH<br />

PSM<br />

Refbe<br />

RGV<br />

RL<br />

Organisation for Economic Co-<br />

Operation and Development<br />

Osterzgebirge<br />

Ökologischer Landbau<br />

Oberlausitzer Heide- und<br />

Teichgebiet<br />

Operationelles Programm<br />

Phosphor<br />

Personalaufwand<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

Referenzbetriebe<br />

Rauhfutterzehrende<br />

Großvieheinheit<br />

Richtlinie<br />

Landgesellschaft <strong>Sachsen</strong>-Anhalt mbH


<strong>Evaluation</strong> <strong>EPLR</strong> <strong>Sachsen</strong>: <strong>Halbzeitbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

SächsNat<br />

SchG<br />

SchAVO<br />

Sim<br />

SLfL<br />

SMUL<br />

SPA<br />

s.o.<br />

StBE<br />

StUFA<br />

Stck.<br />

Sächsisches Naturschutzgesetz<br />

Schadensverordnung<br />

Simulation<br />

Sächsische Landesanstalt für<br />

Landwirtschaft<br />

Sächsisches Ministerium für Umwelt<br />

und Landwirtschaft<br />

Special protected areas<br />

Siehe oben<br />

Standardbetriebseinkommen<br />

Staatliches Umweltfachamt<br />

Stück<br />

t<br />

Tonne<br />

Tab. Tabelle<br />

Tsd. Tausend<br />

TDM Tausend Deutsche Mark<br />

T€ Tausend Euro<br />

TVfm Tausendvorratsfestmeter<br />

UA Umweltgerechter Ackerbau Teil A des Programms „Umweltgerechte<br />

Landwirtschaft“<br />

UFZ Umweltforschungszentrum<br />

UGA Umweltgerechter Gartenbau,<br />

Weinbau und Hopfenanbau<br />

Teil C des Programms „Umweltgerechte<br />

Landwirtschaft<br />

UL Umweltgerechte Landwirtschaft Förderprogramm des Freistaates<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

UNB Untere Naturschutzbehörde<br />

u. U. unter Umständen<br />

V<br />

VE<br />

Vfm<br />

vgl<br />

VGT<br />

vK<br />

VO<br />

VOK<br />

Vergleichsfläche<br />

Vieheinheiten<br />

Vorratsfestmeter<br />

vergleiche<br />

Vogtland<br />

Variable Kosten<br />

Verordnung<br />

Vor Ort Kontrolle<br />

WJ Wirtschaftsjahr<br />

WSG Wasserschutzgebiet<br />

z.B. zum Beispiel<br />

ZF Zusatzförderung<br />

z. T. zum Teil<br />

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