Geschäftsbericht 2012 (PDF) - Sparkasse Langen-Seligenstadt

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08.07.2014 Aufrufe

10 HELAD Europa wächst zusammen – SEPA betrifft jeden! Ein wichtiger Schritt zu einem europäischen Wirtschaftsraum war 2002 die Einführung des Euro-Bargeldes. Bereits 2004 hat die europäische Kreditwirtschaft damit begonnen, den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Ziel war die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums in Europa, der sogenannten „Single Euro Payments Area“, kurz: SEPA. Insgesamt 32 Länder nehmen daran teil – neben Deutschland und den weiteren 26 EU-Ländern auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. SEPA stellt somit einen Zahlungsverkehrsraum dar, in dem Sie Ihre Zahlungen in Euro genauso einfach und bequem abwickeln können, wie bereits heute innerhalb Deutschlands. Die Verordnung der Europäischen Union schreibt vor, dass nationale Überweisungsund Lastschriftverfahren in Euro zum 1. Februar 2014 abgeschaltet und nach europaweit einheitlichen Verfahren vorgenommen werden müssen. Davon sind alle – ob als Verbraucher, Unternehmer, Kommune oder Verein – betroffen. Ab Februar 2014 benötigen Sie statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl die Internationale Bankkontonummer (IBAN), um Zahlungen innerhalb Deutschlands und der anderen SEPA-Länder zu veranlassen. Bis Februar 2016 benötigen Sie bei grenzüberschreitenden Überweisungen in der SEPA zusätzlich den Business Identifier Code (BIC), der eine international standardisierte Bankleitzahl ist. Die IBAN ist leicht zu merken, denn sie setzt sich zusammen aus dem Ländercode (in Deutschland ist das „DE“), einer zweistelligen Prüfziffer, der heutigen Bankleitzahl und der Kontonummer. Das heißt: Bis auf vier Zeichen ist Ihnen z. B. Ihre eigene IBAN – die auch seit einigen Jahren auf Ihren Kontoauszügen vermerkt ist – bereits bekannt. Der BIC, der ebenfalls auf Ihrem Kontoauszug angegeben ist, lautet für die Sparkasse Langen-Seligenstadt HELADEF1SLS. Privatkunden Sie benötigen europaweit nur noch ein einziges Konto, mit dem Sie per Überweisung oder Lastschrift im SEPA-Raum bequem und einfach bezahlen können. Sie können z. B. Ihre Miete in Deutschland bezahlen, Geld an die im europäischen Ausland studierenden Kinder überweisen, die Kosten für eine Ferienwohnung im Ausland oder Lieferungen im europäischen Versandhandel einziehen lassen. Firmenkunden, Kommunen und Vereine Die Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Datenformats erleichtert auch Ihre Geschäftsaktivitäten und die Betreuung auch im europäischen Ausland lebender Kunden. Die eintägige Ausführungsfrist, z. B. bei SEPA-Überweisungen, in ganz

11 EF1SLS. Europa oder die Vorgabe des Fälligkeitsdatums bei Lastschriften erlaubt Ihnen eine taggenaue Liquiditätsplanung. Ob im Inland oder europäischen Ausland – die Stammdaten IBAN und BIC sind einheitlich aufgebaut. Dies vereinfacht Ihre Kundendatenverwaltung. Einheitliche Prüfkriterien erhöhen zudem die Übermittlungssicherheit Ihrer Daten. Um die Zahlungsverfahren künftig nutzen zu können, müssen Sie ggf. bereits jetzt tätig werden. Jeder, der künftig per SEPA-Lastschrift Gelder einziehen möchte, benötigt von der Deutschen Bundesbank eine Gläubigeridentifikationsnummer (Anträge hierzu finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de). Das betrifft u. a. Vermieter, Händler, Kassenwarte von Vereinen, Kommunen. Mit der Umsetzung der SEPA für Kartenzahlungen sollen in den Teilnehmerländern die technologischen Hürden für die Kartenakzeptanz abgebaut und so die Einsatzmöglichkeiten für Kartenzahlungen vergrößert werden. Einheitliche Sicherheitstechnologien – wie zum Beispiel der Chip auf der Karte oder die PIN-Autorisierung beim Bezahlen – werden einen verbesserten Schutz vor Kartenmissbrauch für Händler und Kunden bei gesamteuropäischen Kartenzahlungen bieten. Das im deutschen Einzelhandel bewährte und stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) kann dabei bis zum 1. Februar 2016 genutzt werden. Fazit Insgesamt bietet SEPA eine große Chance zur europaweiten Vereinheitlichung und Modernisierung der Zahlungsverkehrsabwicklung. Bei der Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren werden wir unsere Kunden bestmöglich unterstützen. So werden wir für unsere Privatkunden für einen Übergangszeitraum die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl bei der Beauftragung von Zahlungen akzeptieren und sie eigenständig in die neue Kundenkennung umwandeln („Konvertierungslösung“). Vorgesehen ist auch eine automatische Umstellung bereits bestehender Daueraufträge auf die neuen SEPA-Anforderungen. Unseren Firmenkunden, Kommunen und Vereinen bieten wir an, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen zu identifizieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Sparkasse Langen- Seligenstadt – www.sls-direkt.de – oder unter www.sepadeutschland.de, einem Informationsportal der Deutschen Bundesbank.

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Europa oder die Vorgabe des Fälligkeitsdatums<br />

bei Lastschriften erlaubt Ihnen eine<br />

taggenaue Liquiditätsplanung.<br />

Ob im Inland oder europäischen Ausland – die<br />

Stammdaten IBAN und BIC sind einheitlich<br />

aufgebaut. Dies vereinfacht Ihre Kundendatenverwaltung.<br />

Einheitliche Prüfkriterien<br />

erhöhen zudem die Übermittlungssicherheit<br />

Ihrer Daten.<br />

Um die Zahlungsverfahren künftig nutzen zu<br />

können, müssen Sie ggf. bereits jetzt tätig<br />

werden. Jeder, der künftig per SEPA-Lastschrift<br />

Gelder einziehen möchte, benötigt von der<br />

Deutschen Bundesbank eine Gläubigeridentifikationsnummer<br />

(Anträge hierzu finden Sie<br />

auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank<br />

unter www.bundesbank.de). Das betrifft<br />

u. a. Vermieter, Händler, Kassenwarte von<br />

Vereinen, Kommunen.<br />

Mit der Umsetzung der SEPA für Kartenzahlungen<br />

sollen in den Teilnehmerländern die<br />

technologischen Hürden für die Kartenakzeptanz<br />

abgebaut und so die Einsatzmöglichkeiten<br />

für Kartenzahlungen vergrößert werden.<br />

Einheitliche Sicherheitstechnologien – wie<br />

zum Beispiel der Chip auf der Karte oder die<br />

PIN-Autorisierung beim Bezahlen – werden<br />

einen verbesserten Schutz vor Kartenmissbrauch<br />

für Händler und Kunden bei gesamteuropäischen<br />

Kartenzahlungen bieten. Das im<br />

deutschen Einzelhandel bewährte und stark<br />

genutzte Elektronische Lastschriftverfahren<br />

(ELV) kann dabei bis zum 1. Februar 2016<br />

genutzt werden.<br />

Fazit<br />

Insgesamt bietet SEPA eine große Chance zur<br />

europaweiten Vereinheitlichung und Modernisierung<br />

der Zahlungsverkehrsabwicklung.<br />

Bei der Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren<br />

werden wir unsere Kunden bestmöglich<br />

unterstützen. So werden wir für<br />

unsere Privatkunden für einen Übergangszeitraum<br />

die deutsche Kontonummer und<br />

Bankleitzahl bei der Beauftragung von<br />

Zahlungen akzeptieren und sie eigenständig<br />

in die neue Kundenkennung umwandeln<br />

(„Konvertierungslösung“). Vorgesehen ist<br />

auch eine automatische Umstellung bereits<br />

bestehender Daueraufträge auf die neuen<br />

SEPA-Anforderungen.<br />

Unseren Firmenkunden, Kommunen und<br />

Vereinen bieten wir an, die erforderlichen<br />

Anpassungsmaßnahmen zu identifizieren und<br />

sie bei der Umsetzung zu unterstützen.<br />

Weitere Informationen finden Sie auch auf<br />

der Homepage der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Langen</strong>-<br />

<strong>Seligenstadt</strong> – www.sls-direkt.de – oder unter<br />

www.sepadeutschland.de, einem<br />

Informationsportal der Deutschen Bundesbank.

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