VitaLife Handbuch 37160xx - SIGNAL IDUNA ...
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Bei Zugehörigkeit der versicherten Person zur/zum GSG9/SEK, wird ein Zuschlag<br />
von 75 % erhoben.<br />
Die Sonderrisiken werden über die BSW geprüft und tarifiert. Der Zuschlag wird auf<br />
den Tabellenbeitrag gerechnet. Gibt es mehrere Zuschläge (Berufs- und Freizeitrisiko),<br />
werden diese von der BSW einzeln auf den Tabellenbeitrag gerechnet.<br />
Tarif für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen<br />
Für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen bieten wir auch einen entsprechenden<br />
Tarif „Tarif für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen“ mit einem Beitragsnachlass<br />
in Höhe von 10% (provisionsneutral).<br />
Tarifgestaltung<br />
<strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior werden als Unisex-Tarif eingeführt. Es erfolgt somit<br />
keine Unterscheidung im Beitrag nach Geschlecht.<br />
Umstellungen<br />
Tieferstufung in Form der Summenreduzierung<br />
Bei <strong>VitaLife</strong><br />
Eine Tieferstufung in Form der Summenreduzierung ist möglich. Die Mindestsumme<br />
der Rente beträgt 250 EUR. Tieferstufungen sind während der gesamten Vertragslaufzeit<br />
maximal 5-mal möglich. Aufgrund der Summendynamik nach dem erreichten<br />
Alter gibt es hierzu spezielle Rechenregeln. Bitte halten Sie hierzu Anfrage bei der<br />
HV.<br />
Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior<br />
Bei Kindern sind reine Summenreduzierungen unproblematisch aufgrund der Tatsache,<br />
dass die gleichen Beiträge unabhängig vom Eintrittsalter gelten (somit spielt<br />
auch die Dynamik keine Rolle).<br />
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