VitaLife Handbuch 37160xx - SIGNAL IDUNA ...
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Ende der Beitragszahlung / Reaktivierung<br />
Bei den Bausteinen<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten und<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />
endet mit Beginn der Rentenzahlung (Leistungsfall) gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung.<br />
Eine ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />
Die Leistungserbringung ist zunächst auf 3 Jahre (bei Kindern <strong>VitaLife</strong>-Junior: 5<br />
Jahre) befristet. Innerhalb dieser 3 bzw. 5 Jahre nach Zahlung der ersten Monatsrente<br />
hat der Versicherer jährlich das Recht, eine Neubemessung der gesundheitlichen<br />
Beeinträchtigung vornehmen zu lassen.<br />
Sofern die Neubemessung ergibt, dass die Voraussetzungen für den eingetretenen<br />
Leistungsfall nicht mehr bestehen, wird zu diesem Zeitpunkt die Rentenzahlung eingestellt<br />
und der Versicherungsnehmer hat das Recht - sofern der Vertrag nicht bereits<br />
vor Eintritt des Leistungsfalls ordentlich gekündigt wurde - den Versicherungsschutz<br />
in Höhe der zuletzt aktiv geführten Versicherungssumme für die Rente ohne<br />
erneute Risikoprüfung wieder zu aktivieren (Reaktivierung).<br />
Gleichzeitig tritt die Pflicht zur Prämienzahlung zu den dem Vertrag zugrunde liegenden<br />
Tarifprämien wieder in Kraft.<br />
Sofern die Voraussetzungen für den Leistungsfall länger als 3 Jahre ununterbrochen<br />
vorgelegen haben, wandelt sich der befristete Rentenanspruch in einen dauerhaften<br />
Rentenanspruch um und die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG zahlt die<br />
Rente je nach vereinbarter Leistungsdauer.<br />
Es wird daher vor Stornierung bzw. vor Reaktivierung eine manuelle Prüfung erfolgen,<br />
ob die Voraussetzungen für die Leistung noch vorliegen oder nicht mehr vorliegen.<br />
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