VitaLife Handbuch 37160xx - SIGNAL IDUNA ...

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08.07.2014 Aufrufe

Teil 4 - Weitere vertragliche Regelungen von VitaLife Ausbaugarantie (gilt nicht für VitaLife-Junior) Unter den nachfolgenden Voraussetzungen ist während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig eine Erhöhung der versicherten Rente (Versicherungssumme) ohne erneute Risikoprüfung möglich. Diese Voraussetzungen sind: • Heirat/Lebenspartnerschaft (LPartG) • Geburt/Adoption eines Kindes • Berufsausbildungsbeginn • Berufsbeginn • Beginn der Selbstständigkeit • Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze • Abschluss der Meisterprüfung • Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit • Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung Die Erhöhung der versicherten Rente ist • um maximal 50%, • maximal 500 EUR, • bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und • bis zu den Höchstsummen möglich. Die Voraussetzungen sind entsprechend nachzuweisen. Der zusätzlich zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Erhöhung erreichten Alter. Sonstige bereits vertraglich vereinbarte Konditionen (z.B. Ausschlüsse und Risikozuschläge) finden auf die zusätzliche Absicherung ebenfalls Anwendung. Die einmalige Ausbaugarantie kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Ereignisses beansprucht werden und nur dann, wenn noch kein Leistungsfall eingetreten ist oder keine Rente beantragt wurde. 26

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern Wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer verstirbt und • bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, • die Versicherung nicht gekündigt war und • der Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, wird die Versicherung des Kindes mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ersten des Folgemonats beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Carrier Einziger Anbieter von VitaLife innerhalb der SIGNAL IDUNA Gruppe ist die SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG (SIAV) Daher gilt für VitaLife und VitaLife-Junior: • Kein Nachlass für Angehörige des öffentlichen Dienstes. • Kein Angebot innerhalb des Versorgungswerks. Einmalbeitrag Einmalbeiträge werden nicht angeboten. Eintrittsalter Mindesteintrittsalter • Kinder: Ab dem (vollendeten) 3. Lebensmonat • Erwachsene: Ab dem 18. Lebensjahr Höchsteintrittsalter • Kinder: 17. Lebensjahr • Erwachsene: 60. Lebensjahr 27

Teil 4 - Weitere vertragliche Regelungen von <strong>VitaLife</strong><br />

Ausbaugarantie (gilt nicht für <strong>VitaLife</strong>-Junior)<br />

Unter den nachfolgenden Voraussetzungen ist während der gesamten Vertragslaufzeit<br />

einmalig eine Erhöhung der versicherten Rente (Versicherungssumme) ohne<br />

erneute Risikoprüfung möglich. Diese Voraussetzungen sind:<br />

• Heirat/Lebenspartnerschaft (LPartG)<br />

• Geburt/Adoption eines Kindes<br />

• Berufsausbildungsbeginn<br />

• Berufsbeginn<br />

• Beginn der Selbstständigkeit<br />

• Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze<br />

• Abschluss der Meisterprüfung<br />

• Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit<br />

• Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung<br />

Die Erhöhung der versicherten Rente ist<br />

• um maximal 50%,<br />

• maximal 500 EUR,<br />

• bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und<br />

• bis zu den Höchstsummen<br />

möglich.<br />

Die Voraussetzungen sind entsprechend nachzuweisen.<br />

Der zusätzlich zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Erhöhung<br />

erreichten Alter. Sonstige bereits vertraglich vereinbarte Konditionen (z.B. Ausschlüsse<br />

und Risikozuschläge) finden auf die zusätzliche Absicherung ebenfalls Anwendung.<br />

Die einmalige Ausbaugarantie kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des<br />

Ereignisses beansprucht werden und nur dann, wenn noch kein Leistungsfall eingetreten<br />

ist oder keine Rente beantragt wurde.<br />

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