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VitaLife Handbuch 37160xx - SIGNAL IDUNA ...

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Teil 1 - <strong>VitaLife</strong>: Der Tarif<br />

<strong>VitaLife</strong> wird von der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe in zwei Tarifen angeboten. Einen Tarif<br />

für Erwachsene (<strong>VitaLife</strong>) und einen Tarif für Kinder (<strong>VitaLife</strong>-Junior).<br />

Die Bausteine<br />

Bei <strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior gliedert sich der Versicherungsschutz in sechs Bausteine.<br />

Die einzelnen Bausteine lauten:<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />

• Kapitalsoforthilfe<br />

Die Leistungsinhalte der Bausteine<br />

Baustein „Rente nach einem Unfall“<br />

Führt ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen<br />

Leistungsfähigkeit der versicherten Person (Invalidität) von mindestens 50 %,<br />

wird die Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Die Rente<br />

wird monatlich gezahlt, und zwar rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der<br />

Unfall ereignet hat. Die Rente wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt,<br />

• in dem die versicherte Person das vereinbarte Leistungsendalter erreicht oder<br />

• in dem die versicherte Person stirbt (mindestens jedoch für 12 Monate) oder<br />

• eine Neubemessung ergeben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht<br />

mehr vorliegen.<br />

Ist die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt (<strong>VitaLife</strong>-Junior: 5 Jahre), so wird sie<br />

auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dieser Frist<br />

nicht mehr vorliegen sollten.<br />

Mit Beginn der Rentenzahlung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung. Eine<br />

ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />

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