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VitaLife Handbuch 37160xx - SIGNAL IDUNA ...

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VITALIFE – HANDBUCH<br />

Das Leben steckt voller Überraschungen.<br />

Gut, wenn man darauf vorbereitet ist.


Ausgabe Juni 2012<br />

Herausgeber<br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

maku-91681<br />

Joseph-Scherer-Straße 3<br />

44139 Dortmund<br />

3716001 Mai12<br />

2


<strong>Handbuch</strong> für <strong>VitaLife</strong><br />

<strong>VitaLife</strong> – für eine gesicherte Existenz.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Einleitung Seite 5<br />

<strong>VitaLife</strong> – ein Produkt zur Ertragssteigerung Seite 6<br />

Existenzabsicherung ist unverzichtbar Seite 7<br />

Ziele der Produktneueinführung Seite 9<br />

1. Teil - <strong>VitaLife</strong> – Der Tarif Seite 10<br />

Die Bausteine Seite 10<br />

Die Leistungsinhalte der Bausteine Seite 10<br />

Baustein „Rente nach einem Unfall“ Seite 10<br />

Baustein „Rente bei Beeinträchtigung von Organen“ Seite 11<br />

Baustein „Rente bei Krebserkrankungen“ Seite 12<br />

Leistungsausschlüsse Seite 12<br />

Dauer der Rentenzahlungen bei Krebserkrankungen Seite 12<br />

Baustein „Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten“ Seite 13<br />

Grundfähigkeiten der Kategorie A Seite 13<br />

Grundfähigkeiten der Kategorie B Seite 13<br />

Baustein „Rente bei Pflegebedürftigkeit“ Seite 14<br />

Baustein: „Kapitalsoforthilfe“ Seite 15<br />

Serviceleistung Seite 16<br />

2. Teil - Individuelle Möglichkeiten der Vertragsgestaltung Seite 17<br />

Erwachsene vom 18. bis 60. Lebensjahr Seite 17<br />

Tarif-Variante Exklusiv Seite 17<br />

Kunden immer die Tarif-Variante Exklusiv anbieten! Seite 17<br />

Tarif-Variante Optimal Seite 17<br />

<strong>VitaLife</strong>-Junior (Kindertarif) Seite 18<br />

Kinder ab dem 3. Lebensmonat Seite 18<br />

Tarif-Variante Optimal Seite 18<br />

Für Kinder ab dem 3. Lebensmonat immer die Tarif-Variante Optimal<br />

anbieten! Seite 18<br />

Tarif-Variante Optimal-Start Seite 19<br />

Kinder ab dem 3. Lebensjahr Seite 19<br />

Tarif-Variante Exklusiv Seite 19<br />

Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr immer die Tarif-Variante Exklusiv<br />

anbieten! Seite 20<br />

Tarif-Variante Exklusiv-Start Seite 20<br />

Die Kombinationsmöglichkeiten der Bausteine im Überblick Seite 21<br />

Die Antragsaufnahme Seite 21<br />

Die Risikoprüfung (Gesundheitsprüfung) Seite 21<br />

3. Teil - Weitere individuelle Möglichkeiten der Vertragsgestaltung Seite 23<br />

Arbeitslosenklausel Seite 23<br />

Leistungsdauer der versicherten Rente Seite 23<br />

Rentenhöhe Seite 24<br />

Summendynamik Seite 24<br />

Garantierte Rentensteigerung Seite 24<br />

3


Versicherungsendalter Seite 25<br />

4. Teil - Weitere vertragliche Regelungen Seite 26<br />

Ausbaugarantie Seite 26<br />

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern Seite 27<br />

Carrier Seite 27<br />

Einmalbeitrag Seite 27<br />

Eintrittsalter Seite 27<br />

Ende der Beitragszahlung / Reaktivierung Seite 28<br />

Innovationsklausel Seite 29<br />

Kündigungsmöglichkeiten Seite 29<br />

Kündigungsrücknahme Seite 30<br />

Mindest-/Höchsteintrittsalter Seite 30<br />

Nachlässe Seite 31<br />

Reaktivierung Seite 31<br />

Risikonachlass Seite 31<br />

Risikozuschlag Seite 32<br />

Sonderrisiken Seite 32<br />

Tarif für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen Seite 34<br />

Tarifgestaltung Seite 34<br />

Umstellungen Seite 34<br />

Tieferstufung in Form der Summenreduzierung Seite 34<br />

Bei <strong>VitaLife</strong> Seite 34<br />

Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior Seite 34<br />

Höherstufung in Form der Summenerhöhung Seite 35<br />

Bei <strong>VitaLife</strong> Seite 35<br />

Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior Seite 35<br />

Tiefer-/Höherstufung in Form der Tarif-Variantenänderung Seite 35<br />

Bei <strong>VitaLife</strong> Seite 35<br />

Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior Seite 35<br />

Umstellung auf den Erwachsenentarif Seite 36<br />

1. Fall: Umstellung von Optimal-Start in Optimal bzw. Umstellung<br />

von Exklusiv-Start in Exklusiv Seite 36<br />

2. Fall: Umstellung von Optimal in Optimal bzw. Umstellung<br />

von Exklusiv in Exklusiv Seite 37<br />

Unterschriftregelung Seite 37<br />

Versicherungsbeginn Seite 37<br />

Versicherungsteuer Seite 38<br />

VN-Wechsel Seite 38<br />

Vorerkrankungen Seite 38<br />

Wartefristen Seite 38<br />

Wiederinkraftsetzung nach Storno Seite 39<br />

5. Teil – Wettbewerbsvergleich Seite 40<br />

Vergleich der Produkte Seite 40<br />

Anlage<br />

Gegenüberstellung <strong>VitaLife</strong> – BU-/EU-Produkte der <strong>IDUNA</strong> Leben Seite 41<br />

4


Einleitung<br />

Anfang Juni 2012 führt die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe ein neues Produkt ein:<br />

„<strong>VitaLife</strong> – für eine gesicherte Existenz“.<br />

Ein innovatives Produkt in einem Spezialsegment, das anders als andere Angebote<br />

am Markt ist.<br />

Mit dieser Produktneueinführung folgt die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe einem Markttrend<br />

der letzten Jahre. Denn neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)<br />

und der klassischen Unfallversicherung (UV) etabliert sich am Markt zunehmend eine<br />

neue Art der Absicherung der Arbeitskraft: Die so genannte funktionale Invalidität.<br />

Dieses neue Produkt beinhaltet einen weitreichenden Versicherungsschutz gegen<br />

den Ausfall der Arbeitskraft, und das zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag.<br />

Die funktionale Invalidität und damit <strong>VitaLife</strong> ist ein Produkt zur umfassenden Absicherung<br />

finanzieller Folgen von Unfall und schwerer Krankheit. Es setzt sich aus maximal<br />

sechs verschiedenen Leistungsbausteinen zusammen und führt bei klar definierten<br />

Einschränkungen von Gesundheit bzw. körperlicher Leistungsfähigkeit zur<br />

Auszahlung einer vereinbarten monatlichen Rente oder eines Vielfachen hieraus als<br />

einmalige Kapitalleistung.<br />

Bei <strong>VitaLife</strong> handelt es sich daher um eine Existenzabsicherung. <strong>VitaLife</strong> – für eine<br />

gesicherte Existenz. <strong>VitaLife</strong> ist kein klassisches Unfallprodukt, sondern ein eigenständiges<br />

Produkt innerhalb der Unfallversicherung. Hintergrund hierfür ist das auf<br />

die Funktion des Körpers bezogene Invaliditätsprinzip. Jeder Funktionsminderung ist<br />

in der Unfallversicherung ein Prozentsatz zugeordnet, der dann die jeweilige Invalidität<br />

ausdrückt. Dieses Prinzip wird bei <strong>VitaLife</strong> auf Organe und Grundfähigkeiten übertragen.<br />

Es handelt sich somit um eine funktionale Invaliditätsabsicherung, die aber<br />

keineswegs eine klassische Unfallversicherung ersetzen kann. Das neue Produkt soll<br />

mittels der Erschließung neuer Verkaufs- und Produktansätze für weiteres Wachstum<br />

in der Unfallversicherung sorgen.<br />

5


<strong>VitaLife</strong> – ein Produkt zur Ertragssteigerung<br />

Das Streben nach Steigerung des Ertrages ist das Hauptziel eines jeden Unternehmens.<br />

Das gilt sowohl für die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe als Ganzes als auch für jede<br />

Agentur im Einzelnen. Ertragssteigerungen sichern sich die Agenturen durch die Akquisition<br />

von Neukunden und durch gezielte Bestandssicherung. Wichtig hier ist die<br />

Kundenzufriedenheit, denn diese entscheidet über den Geschäftserfolg. Der persönliche<br />

Betreuer hat an der Gesamtzufriedenheit seines Kunden einen überaus hohen<br />

Anteil. Diese Kundenzufriedenheit gilt es hoch zu halten. Ein wichtiges Instrument<br />

hierbei ist die Einhaltung von sogenannten Betreuungsstandards. Hierzu zählt der<br />

Kontakt zum Kunden, der mindestens alle 12 Monate erfolgen sollte, wobei die Initiative<br />

hierzu vom Betreuer ausgehen muss. Darüber hinaus sollte ein regelmäßiger<br />

Versicherungs-Check vorgenommen werden. Ein überaus bewährtes Mittel hierzu ist<br />

die Expertise.<br />

Die Expertise als Mittel der ganzheitlichen Kundenberatung ermöglicht es ihnen, dem<br />

Kunden seine Versorgungssituation darzustellen und mögliche Lücken aufzudecken.<br />

Oder anders gesagt: Die Expertise führt zur Ermittlung eines Bedarfs, der da heißt:<br />

Lebensstandard sichern. Die erste Empfehlung lautet hier natürlich: Absicherung<br />

durch eine ausreichende Berufsunfähigkeits-Versicherung.<br />

Abgesehen davon, dass die durchschnittliche Versicherungssumme aller bestehenden<br />

BU-Versicherungen innerhalb der Bestände der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bei ca.<br />

700 EUR liegt und somit als nicht ausreichend angesehen werden kann, können viele<br />

Kunden die aufgezeigte Lücke oftmals gar nicht schließen. Gründe hierfür gibt es<br />

gleich mehrere. Da ist zuerst einmal die berufliche Tätigkeit, denn Hausfrauen und<br />

Kinder können hier nicht bedient werden. Der Personenkreis, für den die BU wirklich<br />

infrage kommt, steht dann vor der ersten Hürde, die lautet: Gesundheitsprüfung. Bekanntermaßen<br />

beginnt hier das große Sieben, denn die Prüfung ist streng und die<br />

Zahl derer, die an dieser Hürde scheitern, ist groß. Wer die Gesundheitsprüfung besteht,<br />

steht dann vor der nächsten Hürde, die da lautet: Höhe des Beitrages. Dieser<br />

ist bekanntermaßen nicht niedrig und ein gesundheitsabhängiger Zuschlag lässt den<br />

Beitrag weiter steigen. Die Konsequenz lautet dann: Entweder keine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

oder aber einen Vertrag mit einer zu niedrigen, sprich nicht bedarfsgerechten<br />

Versicherungssumme.<br />

6


Sind die vorgenannten Hürden zu groß, kommt oftmals keine BU-Versicherung zustande.<br />

Und hier liegt das Dilemma: Die Expertise findet eine Lücke und diese ist<br />

offensichtlich nicht zu schließen. Glücklicherweise bietet die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

seit kurzer Zeit ein weiteres Produkt zur Existenzabsicherung: FlexiJob.<br />

FlexiJob ist die kombinierte Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung zur individuellen<br />

Absicherung der Arbeitskraft. Es ist ein modernes und innovatives Produkt,<br />

das durch seine spezielle Konstruktion ein hohes Maß an Flexibilität bietet. Erstmals<br />

wird in einem Vertrag der Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen einer<br />

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zusammengefasst. Die ideale Lösung für jeden Fall?<br />

Leider nein, denn die vorgenannten Probleme der BU-Versicherung bestehen auch<br />

bei FlexiJob. Zwar nicht im gleichen Ausmaße und mit den gleichen Ergebnissen,<br />

aber: Auch FlexiJob bietet keine Allround-Lösung. Viele Interessenten mit gesundheitlichen<br />

Problemen und/oder schmalem Geldbeutel bleiben hier auf der Strecke.<br />

Für diesen Personenkreis blieb bislang, wenn überhaupt, nur eine Teilabsicherung<br />

des Lebensstandards durch eine private Unfallversicherung. Diese bietet zwar einen<br />

weitreichen Invaliditätsschutz, rund-um-die-Uhr und weltweit. Aber der Schutz gilt<br />

eben nur für die Absicherung der unfallbedingten Invalidität. Und diese beträgt nur<br />

ca. 15 % aller Invaliditätsfälle. Der weitaus größere Teil betrifft die krankheitsbedingte<br />

Invalidität. Und jetzt wären wir wieder bei der BU-Versicherung, die Lösung, die oft<br />

keine ist.<br />

Die beste Alternative für alle Personen, für die aus den vorgenannten Gründen keine<br />

BU-Versicherung und kein FlexiJob infrage kommt, heißt ab heute: <strong>VitaLife</strong>.<br />

<strong>VitaLife</strong> schließt eine Lücke innerhalb unserer Produktlandkarte und ist daher nicht<br />

als Ersatzprodukt anzusehen. <strong>VitaLife</strong> bietet als Ergänzung zur bestehenden Absicherung<br />

die Chance zu einem weiteren Vertragsneuabschluss. <strong>VitaLife</strong> ist daher ein<br />

Mittel zur Ertragssteigerung.<br />

Existenzabsicherung ist unverzichtbar<br />

<strong>VitaLife</strong> ist eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder<br />

zur Unfallversicherung. Für viele Risikosituationen und Berufsgruppen wird <strong>VitaLife</strong><br />

7


allerdings auch eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.<br />

Hierzu zählen Personen, die aufgrund ihres Berufs oder aus wirtschaftlichen oder<br />

gesundheitlichen Gründen keine, oder nur eine unzureichende BU abschließen können.<br />

Der Beruf spielt bei <strong>VitaLife</strong> nämliche keine Rolle. Die Leistung wird unabhängig von<br />

einer eventuellen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erbracht. Ausschlaggebend ist die<br />

Schwere der körperlichen Einschränkung. Da der Bewegungsapparat und die Psyche<br />

(Hauptursachen für Berufsunfähigkeit) aufgrund der Beschreibungen in den Bedingungen<br />

bei <strong>VitaLife</strong> keine entscheidenden Faktoren sind, beträgt der Beitrag nur<br />

1/3 im Vergleich zur BUV.<br />

Insbesondere für Kinder ist <strong>VitaLife</strong> sinnvoll.<br />

In der Mehrzahl der Fälle tritt eine Invalidität bei Kindern nicht durch einen Unfall sondern<br />

durch eine Krankheit ein. Die private Unfallversicherung bietet für eine krankheitsbedingte<br />

Invalidität aber keinen Schutz. Hier setzt <strong>VitaLife</strong>-Junior an und ist<br />

damit eine echte Alternative zur Kinder-Invaliditätsversicherung (leistet ab einem<br />

GdB von 50). Das entsprechende Produkt, das die krankheitsbedingte Invalidität von<br />

Kindern absicherte, der Kinder-Dauer-Schutz (KDS), wurde aber schon vor mehreren<br />

Jahren eingestellt.<br />

Für <strong>VitaLife</strong> besteht somit ein hohes Kundenpotenzial.<br />

Derzeit gibt es nur eine handvoll Wettbewerber am Markt, die alle ein ähnliches Produkt<br />

anbieten. Diese Angebote sind alle auf Basis der Produktentwicklung der E+S<br />

Rück entstanden. Die tariflichen Unterschiede der einzelnen Angebote liegen lediglich<br />

in kleinen Nuancen.<br />

Die Leistungszahlung erfolgt in Form einer Rente.<br />

8


Ziele der Produktneueinführung<br />

Erstes Ziel der Einführung von <strong>VitaLife</strong> ist die ganzheitliche Absicherung des Kunden<br />

im Invaliditätsfall zu einem günstigen, sprich bezahlbaren Beitrag. Wir bieten mit<br />

<strong>VitaLife</strong> einen Versicherungsschutz bei klar definierten Einschränkungen von Gesundheit<br />

bzw. der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.<br />

Mit <strong>VitaLife</strong> schließen wir eine Bedarfslücke, da der Abschluss dieses Produktes für<br />

viele Kunden aufgrund anderer Leistungsvoraussetzungen viel leichter ist als bei einer<br />

der klassischen BU-Versicherung.<br />

Mit <strong>VitaLife</strong> haben Sie die Chance, insbesondere viele neue junge Kunden an uns<br />

binden zu können. Denn die Voraussetzungen sind ideal: Einfache Gesundheitsprüfung,<br />

günstiger Beitrag und eine unkomplizierte und einfache Antragsaufnahme.<br />

Mit <strong>VitaLife</strong> werden Sie Ihren Bestand weiter ausbauen und das Wachstum der Sparte<br />

Unfall innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weiter erhöhen.<br />

9


Teil 1 - <strong>VitaLife</strong>: Der Tarif<br />

<strong>VitaLife</strong> wird von der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe in zwei Tarifen angeboten. Einen Tarif<br />

für Erwachsene (<strong>VitaLife</strong>) und einen Tarif für Kinder (<strong>VitaLife</strong>-Junior).<br />

Die Bausteine<br />

Bei <strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior gliedert sich der Versicherungsschutz in sechs Bausteine.<br />

Die einzelnen Bausteine lauten:<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />

• Kapitalsoforthilfe<br />

Die Leistungsinhalte der Bausteine<br />

Baustein „Rente nach einem Unfall“<br />

Führt ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen<br />

Leistungsfähigkeit der versicherten Person (Invalidität) von mindestens 50 %,<br />

wird die Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Die Rente<br />

wird monatlich gezahlt, und zwar rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der<br />

Unfall ereignet hat. Die Rente wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt,<br />

• in dem die versicherte Person das vereinbarte Leistungsendalter erreicht oder<br />

• in dem die versicherte Person stirbt (mindestens jedoch für 12 Monate) oder<br />

• eine Neubemessung ergeben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht<br />

mehr vorliegen.<br />

Ist die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt (<strong>VitaLife</strong>-Junior: 5 Jahre), so wird sie<br />

auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dieser Frist<br />

nicht mehr vorliegen sollten.<br />

Mit Beginn der Rentenzahlung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung. Eine<br />

ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />

10


Baustein: Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

Eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe wird geleistet, wenn ein Unfall oder eine<br />

Erkrankung zu einer unheilbaren Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Organen<br />

oder der körperlichen und geistigen Fähigkeiten führt:<br />

• Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark)<br />

• Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten<br />

• Herzinfarkt und anderen Herzerkrankungen<br />

• Nierenerkrankungen<br />

• Lungenerkrankungen<br />

• Lebererkrankungen<br />

• Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Muskeldystrophie und<br />

• chronische Polyarthritis)<br />

Der Leistungsfall ist anhand einer medizinisch klar definierter, objektiver Kriterien<br />

abgegrenzt.<br />

Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem die Leistungsvoraussetzung<br />

erstmals festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend.<br />

Sie wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt<br />

• in dem die versicherte Person das vereinbarte Leistungsendalter erreicht oder<br />

• in dem die versicherte Person stirbt (mindestens jedoch für 12 Monate)<br />

oder<br />

• eine Neubemessung ergeben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr<br />

vorliegen.<br />

Ist die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt (<strong>VitaLife</strong>-Junior: 5 Jahre), so wird sie<br />

auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dieser Frist<br />

nicht mehr vorliegen sollten.<br />

Mit Beginn der Rentenzahlung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung. Eine<br />

ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />

11


Baustein: Rente bei Krebserkrankungen<br />

Eine Rente bei Krebserkrankungen in vereinbarter Höhe wird geleistet, wenn eine<br />

• Krebserkrankung (bösartige, maligne Tumore)<br />

• Blutkrebs- oder Lymphknotenkrebserkrankung<br />

eintritt.<br />

Leistungsausschlüsse:<br />

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle<br />

• Carcinoma in situ (TIS)<br />

• Gebärmutterdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3 und<br />

• alle Hautkrebserkrankungen in den Stadien I und II<br />

Grund hierfür ist die Tatsache, dass diese Erkrankungen aus medizinischer Sicht als<br />

heilbar angesehen werden.<br />

Dauer der Rentenzahlung bei Krebserkrankungen:<br />

Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem die Leistungsvoraussetzung<br />

erstmals festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend.<br />

Je nach Stadium bzw. Grad der Krebserkrankung ist die Rentenzahlung auf<br />

einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Dieser Zeitraum beträgt:<br />

• 12 Monate bei einer Krebserkrankung im Stadium / Grad I und II<br />

• 36 Monate bei einer Krebserkrankung im Stadium / Grad III<br />

• 60 Monate bei einer Krebserkrankung im Stadium / Grad IV<br />

Die Rente wird letztmalig zum Ersten des Monats gezahlt, in dem das Leistungsendalter<br />

erreicht wird oder die versicherte Person stirbt, mindestens aber für 12 Monate.<br />

Sind bei einer Krebserkrankung zugleich auch die Leistungsvoraussetzung für einen<br />

der Bausteine „Rente bei Beeinträchtigung von Organen, Rente bei Verlust definierter<br />

Grundfähigkeiten oder Rente bei Pflegebedürftigkeit“ erfüllt, wird die Rente aus<br />

einem dieser Bausteine und dann ggf. lebenslang erbracht.<br />

12


Erleidet die versicherte Person einen leistungspflichtigen Unfall während der Rentenzahlung<br />

aufgrund einer Krebserkrankung, so wird die Leistung aus dem Baustein<br />

„Rente nach einem Unfall“ erbracht.<br />

Baustein: Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />

Eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe wird geleistet, wenn ein Unfall oder eine<br />

Erkrankung zum Verlust definierter Grundfähigkeiten nach einer definierten Bewertungsskala<br />

zu einer Punktezahl von mindestens 100 Punkten führt.<br />

Der Verlust der Grundfähigkeiten muss unheilbar und nicht mehr therapierbar sein.<br />

Die Bewertungsskala der Grundfähigkeiten unterscheidet zwei Grundfähigkeitsarten:<br />

Die Kategorien A und B. Für die Leistungsabwicklung sind ausschließlich diese Bewertungsmaßstäbe<br />

anzusetzen.<br />

Grundfähigkeiten der Kategorie A<br />

Grundfähigkeiten, die jeweils zu einer Bewertung von 100 Punkten führen:<br />

• Vollständiger Verlust des Sehvermögens (Blindheit)<br />

• Vollständiger Verlust des Sprachvermögens (Stummheit)<br />

• Vollständiger Verlust des Hörvermögens (Taubheit)<br />

• Vollständiger Verlust der Orientierung<br />

Grundfähigkeiten der Kategorie B<br />

Grundfähigkeiten, die jeweils zu einer Bewertung unter 100 Punkten führen<br />

• Handfunktionen<br />

• Heben und Tragen<br />

• Arme bewegen<br />

• Treppen steigen<br />

• Nicht gehen können<br />

• Stehen<br />

• Knien und Bücken<br />

• Sitzen<br />

• Sich erheben<br />

• Beugen<br />

• Auto fahren<br />

25 Punkte<br />

25 Punkte<br />

25 Punkte (<strong>VitaLife</strong>-Junior bis zu 30 Punkte)<br />

15 Punkte<br />

30 Punkte<br />

30 Punkte<br />

30 Punkte<br />

20 Punkte<br />

20 Punkte<br />

30 Punkte<br />

30 Punkte<br />

In der Kategorie B müssen demnach mindestens 4 Kriterien für einen Rentenanspruch<br />

erfüllt werden.<br />

13


Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem die Leistungsvoraussetzung<br />

erstmals festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend.<br />

Sie wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt<br />

• in dem die versicherte Person das vereinbarte Leistungsendalter erreicht oder<br />

• in dem die versicherte Person stirbt (mindestens jedoch für 12 Monate) oder<br />

• eine Neubemessung ergeben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr<br />

vorliegen.<br />

Ist die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt (<strong>VitaLife</strong>-Junior: 5 Jahre), so wird sie<br />

auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dieser Frist<br />

nicht mehr vorliegen sollten.<br />

Mit Beginn der Rentenzahlung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung. Eine<br />

ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />

Baustein: Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />

Eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe wird geleistet, wenn die versicherte Person<br />

wegen eines Unfalls oder wegen einer während der Vertragslaufzeit erstmals<br />

aufgetretenen Krankheit in die Pflegestufe I, II oder III nach SGB XI. eingestuft wird.<br />

Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem die Pflegestufe I, II oder<br />

III zuerkannt wurde, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend, monatlich im Voraus,<br />

gezahlt. Sie wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt<br />

• in dem die versicherte Person das vereinbarte Leistungsendalter erreicht oder<br />

• in dem die versicherte Person stirbt (mindestens jedoch für 12 Monate) oder<br />

• eine Neubemessung ergeben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr<br />

vorliegen.<br />

Ist die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt (<strong>VitaLife</strong>-Junior: 5 Jahre), so wird sie<br />

auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dieser Frist<br />

nicht mehr vorliegen sollten.<br />

Mit Beginn der Rentenzahlung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung. Eine<br />

ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />

14


Baustein: Kapitalsoforthilfe<br />

Die Kapitalsoforthilfe wird als einmalige Summenleistung gezahlt, wenn eine der folgenden<br />

schweren Erkrankungen vorliegt oder eine der folgenden schweren Operationen<br />

durchgeführt wird:<br />

Leistungsvoraussetzung<br />

Operation der Herzklappen<br />

Entnahme einer Niere (keine Organspende)<br />

Transplantationen der Leber, einer Niere, des<br />

Herzens, der Lunge, des Knochenmarks, der<br />

Bauchspeicheldrüse<br />

Gutartiger (benigner) Gehirntumor<br />

Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) oder<br />

Enzephalitis (Hirngewebeentzündung)<br />

Höhe der Leistung<br />

12-fache Monatsrente<br />

12-fache Monatsrente<br />

12-fache Monatsrente<br />

12-fache Monatsrente<br />

12-fache Monatsrente<br />

Ausschließlich für Kinder wird die Kapitalsofortleistung zusätzlich gezahlt bei:<br />

Leistungsvoraussetzung<br />

Gutartiger (benigner) Gehirntumor<br />

Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) oder<br />

Enzephalitis (Hirngewebeentzündung)<br />

Schwere Operationen<br />

Rentenanspruch aus einem der Bausteine „Rente<br />

nach einem Unfall“, „Rente bei Beeinträchtigung<br />

von Organen“, „Rente bei Verlust definierter<br />

Grundfähigkeiten“, „Rente bei Pflegebedürftigkeit“<br />

Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50<br />

aufgrund einer schweren Krankheit oder durch<br />

Unfall<br />

Höhe der Leistung<br />

12-fache Monatsrente<br />

12-fache Monatsrente<br />

12-fache Monatsrente<br />

12-fache Monatsrente<br />

60-fache Monatsrente<br />

Der Versicherungsschutz für die Kapitalsoforthilfe tritt zu dem Zeitpunkt außer Kraft,<br />

zu dem der versicherten Person bereits ein rechtmäßiger Anspruch auf eine monatliche<br />

Rente aus <strong>VitaLife</strong> zusteht. Dieses gilt nicht für den Baustein „Rente bei Krebserkrankung“.<br />

Mit der Einstellung der monatlichen Rentenzahlung tritt der Versicherungsschutz<br />

und die Pflicht zur Prämienzahlung für die Kapitalsoforthilfe wieder in<br />

Kraft.<br />

Eine Leistung aus der Kapitalsoforthilfe aufgrund derselben Erkrankung ist nur einmalig<br />

möglich. Tritt eine weitere Krankheit auf, die mit einer vorherigen Erkrankung,<br />

für die bereits eine Leistung aus der Kapitalsoforthilfe erbracht worden ist, in kausalem<br />

Zusammenhang steht, wird keine weitere Leistung aus der Kapitalsoforthilfe erbracht.<br />

15


Ergibt sich durch eine schwere Erkrankung, für die bereits eine Leistung aus der Kapitalsoforthilfe<br />

erbracht wurde, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein Grad der Behinderung<br />

/GdB) von mehr als 50, wird hierfür die Leistung aus der Kapitalsoforthilfe<br />

in Höhe von 60 Monatsrenten erbracht. Eine bereits gezahlte Leistung aus der Kapitalsoforthilfe<br />

wird angerechnet.<br />

Serviceleistung<br />

Die Serviceleistung als beitragfreie Leistungserweiterung wird erbracht, wenn der<br />

Versicherte eine der Leistungsvoraussetzungen für die versicherten Bausteine erfüllt.<br />

Im Rahmen der Serviceleistungen hat der Versicherte Anspruch auf:<br />

• Telefonische Beratung durch medizinisch ausgebildete Fachkräfte<br />

• Auf Wunsch Vermittlung einer ärztlichen Zweitmeinung zu vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen<br />

• Vereinbarung von Terminen bei spezialisierten Fachärzten<br />

• Reisemedizinische Beratung unter Berücksichtigung der Erkrankung<br />

• Nennung von Dialysestationen im Ausland bei Bedarf<br />

Die Serviceleistungen können längstens 3 Jahre vom Unfalltag bzw. Eintritt des Leistungsfalls<br />

an gerechnet, beansprucht werden.<br />

16


Teil 2 - Die individuellen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung<br />

Erwachsene vom 18. bis 60. Lebensjahr<br />

Für Erwachsene (<strong>VitaLife</strong>) werden zwei Tarif-Varianten angeboten:<br />

Tarif-Variante Exklusiv<br />

Die Tarif-Variante Exklusiv für Erwachsene beinhaltet die Bausteine:<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit und<br />

• Kapitalsoforthilfe<br />

Kunden immer die Tarif-Variante Exklusiv anbieten!<br />

Die Tarif-Variante Exklusiv beinhaltet das Komplettangebot von <strong>VitaLife</strong> mit allen<br />

Bausteinen und damit den größtmöglichen Versicherungsschutz. Argumente für diese<br />

Tarif-Variante sind in erster Linie die Absicherung eines vollständigen Existenzschutzes.<br />

Dieses Angebot steht an erster Stelle und sollte im Verkaufsgespräch auch<br />

immer angeboten werden.<br />

Sollte eine Kunde aus finanziellen Gründen nach einer Alternative fragen, so bieten<br />

wir neben der Tarif-Variante Exklusiv noch ein weiteres Angebot in einer abgespeckten<br />

Version, und zwar die Tarif-Variante Optimal.<br />

Tarif-Variante Optimal<br />

Die Tarif-Variante Optimal für Erwachsene beinhaltet die Bausteine:<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen und<br />

• Kapitalsoforthilfe<br />

Bei der Tarif-Variante Optimal wird ganz bewusst auf die Bausteine Rente bei Verlust<br />

definierter Grundfähigkeiten und Rente bei Pflegebedürftigkeit verzichtet. Zum einen<br />

führt nicht jeder Verlust einer Grundfähigkeit zu einem Verlust der Arbeitskraft. Zum<br />

17


anderen leistet bei Pflegebedürftigkeit auch die Pflegepflichtversicherung. Die Einschränkung<br />

des Versicherungsschutzes durch die Abwahl dieser beiden Bausteine<br />

ist überschaubar und führt zu einem deutlich günstigeren Beitrag. Um im Sinne einer<br />

umfassenden Beratung immer auf Nummer sicher zu gehen sollten Sie immer<br />

a) zuerst die Tarif-Variante Exklusiv anbieten<br />

b) bei Wahl der Tarif-Variante Optimal den Kunden deutlich auf die Abwahl der beiden<br />

Bausteine Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten und Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />

und den damit eingeschränkten Versicherungsschutz hinweisen.<br />

<strong>VitaLife</strong>-Junior (Kindertarif)<br />

Kinder ab dem 3. Lebensmonat<br />

Für Kinder ab dem (vollendeten) 3. Lebensmonat werden zwei Tarif-Varianten angeboten:<br />

Tarif-Variante Optimal<br />

Die Tarif-Variante Optimal für Kinder beinhaltet die Bausteine:<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen und<br />

• Kapitalsoforthilfe<br />

Für Kinder ab dem 3. Lebensmonat immer die Tarif-Variante Optimal anbieten!<br />

Für Kinder ab dem 3. Lebensmonat haben Sie mit <strong>VitaLife</strong>-Junior ein Angebot in der<br />

Hand, dass Ihnen fast ein Alleinstellungsmerkmal bietet, denn außer der AXA ermöglicht<br />

kein anderer Versicherer Kindern in diesem Alter eine solche Absicherung. Alle<br />

anderen Mitbewerber bieten die Absicherung von Kindern erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt (Janitos erst ab dem 4. Lebensjahr) eine vergleichbare Absicherung.<br />

Nutzen Sie daher Ihre Verkaufschance und bieten Sie Kindern in diesem Alter die<br />

Absicherung der Tarif-Variante Optimal mit einem weitreichenden Versicherungsschutz.<br />

Dieses Angebot steht an erster Stelle und sollte im Verkaufsgespräch auch<br />

primär angeboten werden.<br />

18


Sollte eine Kunde aus finanziellen Gründen nach einer Alternative fragen, so bieten<br />

wir neben der Tarif-Variante Optimal noch ein weiteres Angebot in einer abgespeckten<br />

Version, die Tarif-Variante Optimal-Start.<br />

Tarif-Variante Optimal-Start<br />

Die Tarif-Variante Optimal-Start für Kinder beinhaltet die Bausteine:<br />

• Rente nach einem Unfall,<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen und<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

In der Tarif-Variante Optimal-Start fehlt der Baustein Kapitalsoforthilfe und damit die<br />

kurzfristige finanzielle Unterstützung in Notfällen. Diese finanzielle Zuwendung ist<br />

zwar wichtig und hilfreich, aber lange nicht so wichtig wie die Absicherung durch die<br />

restlichen Bausteine.<br />

Auch für die Absicherung bei Kindern gilt: Bieten Sie zunächst und immer die Tarif-<br />

Variante Optimal mit dem damit verbundenen größtmöglichen Versicherungsschutz<br />

an. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und verhindern nachtägliche Beschwerden<br />

wegen unvollständiger Beratung.<br />

Kinder ab dem 3. Lebensjahr<br />

Hat das Kind bei Antragsaufnahme bereits das (versicherungstechnische) 3. Lebensjahr<br />

erreicht (2 Jahre, 6 Monate und 1 Tag), können neben den vorgenannten Tarif-<br />

Varianten noch folgende weitere Tarif-Varianten angeboten werden:<br />

Tarif-Variante Exklusiv<br />

Die Tarif-Variante Exklusiv für Kinder beinhaltet die Bausteine:<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit und<br />

• Kapitalsoforthilfe<br />

19


Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr immer die Tarif-Variante Exklusiv anbieten!<br />

Für die Tarif-Variante Exklusiv in <strong>VitaLife</strong>-Junior gelten die gleichen Argumente wie in<br />

<strong>VitaLife</strong>: Die Tarif-Variante Exklusiv beinhaltet das Komplettangebot von <strong>VitaLife</strong>-<br />

Junior mit allen Bausteinen und damit den größtmöglichen Versicherungsschutz. Argumente<br />

für diese Tarif-Variante sind ebenfalls die Absicherung eines vollständigen<br />

Existenzschutzes. Dieses Angebot steht an erster Stelle und sollte im Verkaufsgespräch<br />

auch immer angeboten werden.<br />

Sollte eine Kunde aus finanziellen Gründen nach einer Alternative fragen, so bietet<br />

<strong>VitaLife</strong>-Junior neben der Tarif-Variante Exklusiv noch ein weiteres Angebot in einer<br />

abgespeckten Version, die Tarif-Variante Exklusiv-Start.<br />

Tarif-Variante Exklusiv Start<br />

Die Tarif-Variante Exklusiv-Start für Kinder beinhaltet die Bausteine:<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten und<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />

In der Tarif-Variante Exklusiv-Start fehlt ebenso wie in der Tarif-Variante Optimal-<br />

Start der Baustein Kapitalsoforthilfe und damit die kurzfristige finanzielle Unterstützung<br />

in Notfällen. Diese finanzielle Zuwendung ist - wie bereits erwähnt - wichtig und<br />

hilfreich, aber lange nicht so wichtig wie die Absicherung durch sämtliche restliche<br />

Bausteine.<br />

Auch bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr gilt: Bieten Sie zunächst und immer die Tarif-<br />

Variante Exklusiv mit dem damit verbundenen größtmöglichen Versicherungsschutz<br />

an. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und verhindern nachtägliche Beschwerden<br />

wegen unvollständiger Beratung.<br />

20


Die Kombinationsmöglichkeiten der Bausteine im Überblick<br />

<strong>VitaLife</strong>-Junior (Kinder bis 18. Lebensjahr)<br />

<strong>VitaLife</strong> (Erwachsene) ab 3. Lebensmonat ab 3. Lebensjahr<br />

Exklusiv Optimal Optimal Optimal-Start Exklusiv Exklusiv-Start<br />

Unfall Unfall Unfall Unfall Unfall Unfall<br />

Organe Organe Organe Organe Organe Organe<br />

Krebs Krebs Krebs Krebs Krebs Krebs<br />

Grundfähigkeiten - - - Grundfähigkeiten Grundfähigkeiten<br />

Pflege - - - Pflege Pflege<br />

Kapitalsoforthilfe Kapitalsoforthilfe Kapitalsoforthilfe - Kapitalsoforthilfe -<br />

Die Antragsaufnahme<br />

Die Angebotserstellung und die darauf folgende Antragsaufnahme sind nur über die<br />

Beratungssoftware (BSW) möglich. Pro Vertrag kann nur eine Person versichert<br />

werden. Der Versicherungsnehmer muss das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben.<br />

Eine minderjährige Person kann als VN nicht akzeptiert werden.<br />

Der Versicherungsschutz kann für mehrere Personen in einem Antrag beantragt<br />

werden. Bei Kindern bis zum (versicherungstechnischen) 3. Lebensjahr ist der späteste<br />

Versicherungsbeginn immer der Erste des Folgemonats. Grund hierfür ist die<br />

bei Kindern mögliche schnelle Veränderung des Gesundheitszustandes. Aus demselben<br />

Grund darf der Versicherungsbeginn bei Kindern ab dem (versicherungstechnischen)<br />

3. Lebensjahr und Erwachsenen maximal 3 Monate in der Zukunft liegen.<br />

Ziel dieser Vorgaben ist eine weitestgehende Unterstützung des ELAN-Verfahrens<br />

und die damit einhergehende und angestrebte Dunkelverarbeitung.<br />

Wichtig: Bei <strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior ist das Beratungsprotokoll zum Antrag<br />

zwingend vorgeschrieben. Eine Abwahl ist nicht möglich.<br />

Die Risikoprüfung (Gesundheitsprüfung)<br />

Für <strong>VitaLife</strong>/<strong>VitaLife</strong>-Junior ist aufgrund der Krankheitskomponente eine Risikoprüfung<br />

zwingend erforderlich.<br />

21


Diese wird innerhalb der Beratungssoftware (BSW) vorgenommen. Es gibt nur Fragen,<br />

die ausdrücklich mit „Ja“ oder mit „Nein“ beantwortet werden müssen. Die Risikoprüfung<br />

erfolgt über das Risikoprüfungstool AktuarLife ®. Ausgehend von den gegebenen<br />

Antworten können sich ggf. weitere Fragen aufbauen (Kontext-sensitive<br />

Diagnoseerfassung). Die sich aus dieser Befragung ergebende Risikobeurteilung<br />

kann zu folgenden Ergebnissen führen:<br />

• Annahme (ggf. mit Zuschlag)<br />

• Annahme mit Leistungsausschluss<br />

• Zurückstellung (z.B. bei bevorstehender Behandlung) oder<br />

• Ablehnung.<br />

Eine weitergehende Prüfung von eventuell vorhandenen (ärztlichen) Unterlagen wird<br />

nicht durchgeführt. Eine manuelle Risikoprüfung ist ausgeschlossen. Vorteil: Durch<br />

die unmittelbare Verknüpfung mit der BSW erhält der Außendienstpartner ein fallabschließendes<br />

Ergebnis am Point of Sale (PoS).<br />

Für bestimmte Vorerkrankungen werden Risikozuschläge erhoben. Diese werden<br />

jedoch nicht explizit ausgewiesen. Alle Risikozuschläge werden auf den Grundbeitrag<br />

gerechnet.<br />

Bei einem Risikozuschlag > 200% wird eine Ablehnung des Antrags erfolgen.<br />

Je nach Art und Ausprägung der Erkrankung gilt ein Leistungsausschluss. Entweder<br />

für alle Bausteine oder für die Bausteine „Rente bei Beeinträchtigung von Organen“,<br />

„Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten“ bzw. „Rente bei Pflegebedürftigkeit“.<br />

Abgelehnt werden ggf. schwere Erkrankungen. In diesem Fall werden keine Schriftstücke<br />

für den Kunden erstellt. Der ADP muss den Kunden auf die Ablehnung hinweisen.<br />

22


3. Teil - Weitere individuelle Möglichkeiten der Vertragsgestaltung<br />

Arbeitslosenklausel<br />

Bei <strong>VitaLife</strong> ist der Einschluss einer Arbeitslosenklausel optional möglich. Voraussetzung:<br />

Der Versicherungsnehmer ist Arbeitnehmer und war vor Beginn der ersten<br />

Arbeitslosigkeit oder bei Beginn des Versicherungsschutzes ununterbrochen beim<br />

gleichen Arbeitgeber in unbefristeter, ungekündigter Stellung beschäftigt. Er war weder<br />

Auszubildender, Kurzarbeiter noch als Saisonarbeiter beschäftigt.<br />

Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten<br />

ab Versicherungsbeginn.<br />

Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG übernimmt im Leistungsfall, also<br />

bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers, für die Dauer der Arbeitslosigkeit,<br />

maximal für 12 Monate, die Beitragszahlung für den Vertrag mit den zu diesem Zeitpunkt<br />

geltenden Versicherungssummen.<br />

Der Beitragszuschlag für die Mitversicherung der Arbeitslosenklausel beträgt 4 %.<br />

Wichtig: Die Arbeitslosenklausel kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr hinzuversichert<br />

werden.<br />

Leistungsdauer der versicherten Rente<br />

Der Kunde kann bei <strong>VitaLife</strong> und bei <strong>VitaLife</strong>-Junior bei Vertragsabschluss zwischen<br />

drei verschiedenen Leistungsdauern wählen:<br />

• Zahlung der Rente bis zum Ersten des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet<br />

wird<br />

• Zahlung der Rente lebenslang<br />

• Zahlung der Rente bis zum Ersten des Monats, indem das gesetzlich festgelegte<br />

Renteneintrittsalter erreicht wird. (Wird vom Gesetzgeber der Rentenbeginn nach<br />

oben verschoben, z.B. auf das 70. Lebensjahr, wird die Rente automatisch bis zu<br />

diesem Zeitpunkt gezahlt. Mögliche Übergangszeiträume finden Berücksichtigung.)<br />

23


Rentenhöhe<br />

Die Rente von <strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior kann zwischen 250 EUR und 3.000 EUR<br />

in 5-er Schritten abgeschlossen werden. Eine Prüfung der Einkommenshöhe des<br />

Kunden erfolgt nicht. Ebenso wenig spielt der Beruf eine Rolle.<br />

Summendynamik<br />

Der Kunde kann bei Einschluss eine Summendynamik zwischen<br />

• 1,5%<br />

• 2,5% oder<br />

• 3,5%<br />

wählen. Voreingestellt in der Beratungssoftware (BSW) ist immer 1,5%. Die Dynamisierung<br />

erfolgt bis zum 50. Lebensjahr und maximal bis 3.000 EUR. Dynamisiert wird<br />

immer die Versicherungssumme (Rente).<br />

Die Rente wird dabei immer auf 1 EUR aufgerundet. Der Beitrag wird kaufmännisch<br />

gerundet. Wird der Summendynamik 3-mal in Folge widersprochen, entfällt die<br />

Summendynamik für die Zukunft.<br />

Bei der Summendynamik werden die Beiträge des zum Zeitpunkt der Summendynamik<br />

erreichten Alters berücksichtigt. Dies bedeutet, dass der Beitrag aufgrund des<br />

dann gültigen Alters der versicherten Person überproportional ansteigt.<br />

Wird nach einem anerkannten Leistungsfall eine Rente gezahlt, so wird die Summendynamik<br />

für den Zeitraum des Leistungsbezuges außer Kraft gesetzt. Endet der<br />

Leistungsbezug, wird der Vertrag automatisch mit der Summendynamik fortgeführt.<br />

Dieses gilt nicht für den Baustein „Rente bei Krebserkrankungen“.<br />

Die erhöhte Versicherungssumme gilt für alle nach dem Erhöhungstermin eintretenden<br />

Leistungsfälle.<br />

Garantierte Rentensteigerung<br />

Für den Leistungsfall ist eine garantierte Rentensteigerung von 1,5 % jährlich möglich.<br />

Die erhöhte Rente wird dann erstmals zu Beginn des 2. Leitungsjahres gezahlt.<br />

24


Die garantierte Rentensteigerung gilt nicht für den Baustein „Rente nach Krebserkrankung“.<br />

Der Kunde hat die Möglichkeit, die garantierte Rentensteigung bei der<br />

Antragstellung abzuwählen. Ein nachträglicher Einschluss der garantierten Rentensteigerung<br />

ist nur bei Summenänderung mit erneuter Risikoprüfung möglich.<br />

Versicherungsendalter<br />

<strong>VitaLife</strong><br />

Das Versicherungsendalter muss angeben werden. Es kann individuell bei 55, 58,<br />

60, 63, 65 oder 67 Jahren liegen. Das gewählte Endalter beeinflusst den Beitrag.<br />

Der Vertrag läuft max. bis zum Ersten des Folgemonats, in dem das vereinbarte Endalter<br />

vollendet wird.<br />

<strong>VitaLife</strong> Junior<br />

Bei Kindern läuft der Vertrag max. bis zum Ersten des Folgemonats, in dem das 67.<br />

Lebensjahr vollendet wird (siehe auch Umstellung auf den Erwachsenentarif (<strong>VitaLife</strong>)<br />

auf Seite 36 des <strong>Handbuch</strong>s)<br />

25


Teil 4 - Weitere vertragliche Regelungen von <strong>VitaLife</strong><br />

Ausbaugarantie (gilt nicht für <strong>VitaLife</strong>-Junior)<br />

Unter den nachfolgenden Voraussetzungen ist während der gesamten Vertragslaufzeit<br />

einmalig eine Erhöhung der versicherten Rente (Versicherungssumme) ohne<br />

erneute Risikoprüfung möglich. Diese Voraussetzungen sind:<br />

• Heirat/Lebenspartnerschaft (LPartG)<br />

• Geburt/Adoption eines Kindes<br />

• Berufsausbildungsbeginn<br />

• Berufsbeginn<br />

• Beginn der Selbstständigkeit<br />

• Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze<br />

• Abschluss der Meisterprüfung<br />

• Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit<br />

• Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung<br />

Die Erhöhung der versicherten Rente ist<br />

• um maximal 50%,<br />

• maximal 500 EUR,<br />

• bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und<br />

• bis zu den Höchstsummen<br />

möglich.<br />

Die Voraussetzungen sind entsprechend nachzuweisen.<br />

Der zusätzlich zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Erhöhung<br />

erreichten Alter. Sonstige bereits vertraglich vereinbarte Konditionen (z.B. Ausschlüsse<br />

und Risikozuschläge) finden auf die zusätzliche Absicherung ebenfalls Anwendung.<br />

Die einmalige Ausbaugarantie kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des<br />

Ereignisses beansprucht werden und nur dann, wenn noch kein Leistungsfall eingetreten<br />

ist oder keine Rente beantragt wurde.<br />

26


Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern<br />

Wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer verstirbt und<br />

• bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte,<br />

• die Versicherung nicht gekündigt war und<br />

• der Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde,<br />

wird die Versicherung des Kindes mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen<br />

bis zum Ersten des Folgemonats beitragsfrei weitergeführt, in dem<br />

das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.<br />

Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts<br />

anderes vereinbart ist.<br />

Carrier<br />

Einziger Anbieter von <strong>VitaLife</strong> innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe ist die<br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG (SIAV)<br />

Daher gilt für <strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior:<br />

• Kein Nachlass für Angehörige des öffentlichen Dienstes.<br />

• Kein Angebot innerhalb des Versorgungswerks.<br />

Einmalbeitrag<br />

Einmalbeiträge werden nicht angeboten.<br />

Eintrittsalter<br />

Mindesteintrittsalter<br />

• Kinder: Ab dem (vollendeten) 3. Lebensmonat<br />

• Erwachsene: Ab dem 18. Lebensjahr<br />

Höchsteintrittsalter<br />

• Kinder: 17. Lebensjahr<br />

• Erwachsene: 60. Lebensjahr<br />

27


Ende der Beitragszahlung / Reaktivierung<br />

Bei den Bausteinen<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten und<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />

endet mit Beginn der Rentenzahlung (Leistungsfall) gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung.<br />

Eine ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />

Die Leistungserbringung ist zunächst auf 3 Jahre (bei Kindern <strong>VitaLife</strong>-Junior: 5<br />

Jahre) befristet. Innerhalb dieser 3 bzw. 5 Jahre nach Zahlung der ersten Monatsrente<br />

hat der Versicherer jährlich das Recht, eine Neubemessung der gesundheitlichen<br />

Beeinträchtigung vornehmen zu lassen.<br />

Sofern die Neubemessung ergibt, dass die Voraussetzungen für den eingetretenen<br />

Leistungsfall nicht mehr bestehen, wird zu diesem Zeitpunkt die Rentenzahlung eingestellt<br />

und der Versicherungsnehmer hat das Recht - sofern der Vertrag nicht bereits<br />

vor Eintritt des Leistungsfalls ordentlich gekündigt wurde - den Versicherungsschutz<br />

in Höhe der zuletzt aktiv geführten Versicherungssumme für die Rente ohne<br />

erneute Risikoprüfung wieder zu aktivieren (Reaktivierung).<br />

Gleichzeitig tritt die Pflicht zur Prämienzahlung zu den dem Vertrag zugrunde liegenden<br />

Tarifprämien wieder in Kraft.<br />

Sofern die Voraussetzungen für den Leistungsfall länger als 3 Jahre ununterbrochen<br />

vorgelegen haben, wandelt sich der befristete Rentenanspruch in einen dauerhaften<br />

Rentenanspruch um und die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG zahlt die<br />

Rente je nach vereinbarter Leistungsdauer.<br />

Es wird daher vor Stornierung bzw. vor Reaktivierung eine manuelle Prüfung erfolgen,<br />

ob die Voraussetzungen für die Leistung noch vorliegen oder nicht mehr vorliegen.<br />

28


Beim Baustein „Rente bei Krebserkrankungen“ endet die Pflicht zur Beitragszahlung<br />

nur dann, wenn aufgrund der Krebserkrankung zugleich auch die Leistungsvoraussetzung<br />

für einen der Bausteine „Rente bei Beeinträchtigung von Organen, Rente bei<br />

Verlust definierter Grundfähigkeiten oder Rente bei Pflegebedürftigkeit“ erfüllt ist und<br />

eine Rente aus diesem Baustein erbracht wird.<br />

Wird ausschließlich eine Leistung aus dem Baustein „Rente bei Krebserkrankungen“<br />

erbracht, bleibt die Pflicht zur Beitragszahlung bestehen. Auch eine vereinbarte<br />

Summendynamik wird fortgesetzt.<br />

Innovationsklausel<br />

In jedem Vertrag ist eine Innovationsklausel integriert. Werden die dem Vertrag<br />

zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen oder die Besonderen und Zusatz-<br />

Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden und ohne Mehrbeitrag geändert<br />

(Bedingungsverbesserungen), so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung<br />

auch für den bestehenden Vertrag.<br />

Kündigungsmöglichkeiten<br />

Der Vertrag läuft maximal bis zum Ersten des Folgemonats, in dem das gewählte<br />

Endalter erreicht wird. Der Vertrag ist jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende<br />

des Versicherungsjahres von beiden Seiten kündbar.<br />

Für Leistungsfälle nach Wirksamkeit der Kündigung gilt:<br />

Wird während der Vertragslaufzeit eine Krankheit diagnostiziert, die jedoch aufgrund<br />

der Intensität oder Schwere zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu einer Leistungspflicht<br />

führt, leisten wir gleichwohl, wenn die Krankheit sich so weiterentwickelt, dass innerhalb<br />

von 12 Monaten nach der ersten Diagnose der Erkrankung die Leistungspflicht<br />

entsteht. Der Anspruch muss innerhalb von weiteren 3 Monaten nach Feststellung<br />

der zur Leistungspflicht führenden Diagnose von Ihnen bei uns geltend gemacht<br />

werden.<br />

Wir leisten ferner für versicherte Unfälle innerhalb der Vertragslaufzeit, wenn die<br />

Leistungsansprüche innerhalb von 15 Monaten nach Unfalleintritt geltend gemacht<br />

werden.<br />

29


Kündigungsrücknahme<br />

Für Kündigungsrücknahmen gelten die Regelungen der Risiko-Unfallversicherung für<br />

die Bearbeitung entsprechend.<br />

Mindest-/Höchsteintrittsalter<br />

<strong>VitaLife</strong><br />

Das Mindesteintrittsalter für Erwachsene (<strong>VitaLife</strong>) liegt zwischen dem 18. Lebensjahr<br />

und 60. Lebensjahr.<br />

<strong>VitaLife</strong> Junior<br />

Kinder können ab dem vollendeten 3. Lebensmonat mit den Bausteinen<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen und<br />

• Rente bei Krebserkrankung<br />

versichert werden (Tarif-Variante Optimal-Start).<br />

Optional ist dazu der Abschluss des Bausteins Kapitalsoforthilfe möglich (Tarif-<br />

Variante Optimal).<br />

Ab dem versicherungstechnischen 3. Lebensjahr (2 Jahre, 6 Monate, 1 Tag) kann<br />

der Versicherungsschutz mit neuer Risikoprüfung ausgeweitet werden.<br />

Entweder auf die „Tarif-Variante Exklusiv“ mit den Bausteinen<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />

• Kapitalsoforthilfe<br />

oder auf die „Tarif-Variante Exklusiv-Start“ mit den Bausteinen<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

30


• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />

Erfolgt hier wegen einer Vorerkrankung eine Ablehnung der Umstellung, so bleibt der<br />

alte Vertrag mit den Bausteinen<br />

• Rente nach einem Unfall<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

sowie ggf. Kapitalsoforthilfe (Tarif-Variante Optimal bzw. Optimal-Start) bis zum<br />

67. Lebensjahr erhalten.<br />

In der Beratungssoftware ist eine Angebotsberechnung erst mit dem 3. Lebensmonat<br />

möglich.<br />

Das Höchsteintrittsalter bei <strong>VitaLife</strong>-Junior liegt bei 17 Jahren.<br />

Das Eintrittsalter wird wie in der UBR berechnet:<br />

Beispiel:<br />

1 Jahr + 6 Monate = 2 Jahre alt<br />

1 Jahr + kleiner 6 Monate = 1 Jahr alt<br />

Nachlässe<br />

Der Nachlass für die Zahlungsweise gilt analog der Risiko-UV.<br />

Ein Gruppennachlass wird nicht angeboten. Die Versicherung zählt auch nicht als<br />

Nachlasskriterium in anderen UV-Verträgen.<br />

Ein Dauernachlass wird nicht angeboten.<br />

Risikonachlass<br />

Risikonachlässe sind in <strong>VitaLife</strong> und in <strong>VitaLife</strong>-Junior nicht möglich.<br />

31


Risikozuschlag<br />

Ein evtl. erforderlicher Risikozuschlag wird über die BSW ermittelt, ebenso wie die<br />

Zuschläge für mögliche Sonderrisiken.<br />

Sonderrisiken<br />

Die nachfolgenden Berufe können nicht versichert werden:<br />

• Artist,<br />

• Schießmeister,<br />

• Akrobat,<br />

• Sensationsdarsteller,<br />

• Bergungstaucher, • Sprengpersonal (berechtigter, -<br />

beauftragter, -macher, -meister),<br />

• Bohrschichtführer,<br />

• Stuntman,<br />

• Boxer,<br />

• Stückenschießer,<br />

• Dompteur,<br />

• Taucher,<br />

• Feuerwerker,<br />

• Testfahrer, Versuchsfahrer<br />

• geprüfter Taucher,<br />

• Testpilot,<br />

• Mineur,<br />

• Tierbändiger,<br />

• Profi-Sportler in allen Sportarten , • Trapezkünstler,<br />

• Pyrotechniker(in),<br />

• Trickvorführer,<br />

• Rennfahrer,<br />

Nachfolgende Berufe können nicht versichert werden, wenn die berufliche Tätigkeit<br />

den Umgang mit explosiven Stoffen fordert:<br />

• Analytiker/in - Chemie,<br />

• Anorganiker/in,<br />

• Bodenchemiker/in,<br />

• Bohrarbeiter/in (Erdöl-, Erdgasgewinnung),<br />

• Chemiearbeiter/in,<br />

• Chemiebetriebswerker/in,<br />

• Chemieingenieur/in,<br />

• Chemielaborant/in,<br />

• Chemielaborwerker/in,<br />

• Chemietechniker/in, Chemiker/in,<br />

• Chemiker (Kriminaltechnik),<br />

• Chemisch-technische/r Assistent/in,<br />

• Dekontaminateur/in,<br />

• Dipl.-Chemiker/in,<br />

• Dipl.-Ing. - Chemie,<br />

• Dipl.-Ing. - Verfahrenstechnik (Chemie),<br />

• Erdöl-, Erdgasgewinner/in,<br />

• Explosionsschutzsteiger unter Tage,<br />

• Feuerwerker/in,<br />

• Gaswerkslaborant/in,<br />

• Munitionsarbeiter/in,<br />

• Physikotechniker/in),<br />

• Polizist/in (nicht SEK / GSG9) im Kampfmittelräumdienst,<br />

• Schichtführer/in/Chemiebetriebswerker/in,<br />

• Schichtführer/in (Erdöl-, Erdgasgewinner),<br />

• Soldat/in (Beruf) im Kampfmittelräumdienst,<br />

Wechselt die versicherte Person den Beruf und ist die neue Beschäftigung nicht versicherbar<br />

(gemäß vorgenannter Berufsgruppenverzeichnisse), endet der Vertrag mit<br />

Beendigung des bisherigen Berufes.<br />

32


Ergeben sich im Rahmen der im Antrag genannten Tätigkeit ausnahmsweise Sondergefahren,<br />

so besteht hierfür Versicherungsschutz, wenn die Sondergefahr vorübergehender<br />

bzw. kurzfristiger Natur - also kein Dauerzustand - ist.<br />

Bei den nachfolgenden Berufen sind Besonderheiten zu beachten:<br />

Es erfolgt ein Ausschluss von Lungenerkrankungen bei den Berufen:<br />

• Aufbereitungsingenieur (Bergbau) unter Tage<br />

• Ausbildungssteiger unter Tage<br />

• Bergmann unter Tage<br />

• Bergmechaniker<br />

• Bergmechaniker unter Tage<br />

• Berg- und Maschinenmann<br />

• Berg- und Maschinenmann unter Tage<br />

• Betriebsführer (Bergbau / unter Tage)<br />

• Brandschutzsteiger unter Tage<br />

• Elektrofahrsteiger unter Tage<br />

• Elektrohauer unter Tage<br />

• Elektrosteiger unter Tage<br />

• Fahrsteiger unter Tage<br />

• Fördermaschinist unter Tage<br />

• Grubensteiger unter Tage<br />

• Grubenschlosser unter Tage<br />

• Hauer unter Tage<br />

• Maschinenhauer (Bergmann)<br />

Die nachstehenden Berufe sind nur gegen Zuschlag i.H.v. 15% versicherbar:<br />

• Einsatzleiter/in (Feuerwehr)<br />

• Feuerwehrmann/-frau<br />

• Berufsfeuerwehrmann<br />

• Gleisbauer<br />

• Rangierer bzw. Rangierer-Meister<br />

• Soldat/in auf Zeit (bis Leutnant)<br />

• Soldat/in auf Zeit (ab Leutnant)<br />

• Soldat/in (Beruf)<br />

• Wagenverschieber (Eisenbahn)<br />

Bei Einschluss des beruflichen Flugrisikos oder eines Flugrisikos in der Freizeit<br />

wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.<br />

33


Bei Zugehörigkeit der versicherten Person zur/zum GSG9/SEK, wird ein Zuschlag<br />

von 75 % erhoben.<br />

Die Sonderrisiken werden über die BSW geprüft und tarifiert. Der Zuschlag wird auf<br />

den Tabellenbeitrag gerechnet. Gibt es mehrere Zuschläge (Berufs- und Freizeitrisiko),<br />

werden diese von der BSW einzeln auf den Tabellenbeitrag gerechnet.<br />

Tarif für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen<br />

Für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen bieten wir auch einen entsprechenden<br />

Tarif „Tarif für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen“ mit einem Beitragsnachlass<br />

in Höhe von 10% (provisionsneutral).<br />

Tarifgestaltung<br />

<strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior werden als Unisex-Tarif eingeführt. Es erfolgt somit<br />

keine Unterscheidung im Beitrag nach Geschlecht.<br />

Umstellungen<br />

Tieferstufung in Form der Summenreduzierung<br />

Bei <strong>VitaLife</strong><br />

Eine Tieferstufung in Form der Summenreduzierung ist möglich. Die Mindestsumme<br />

der Rente beträgt 250 EUR. Tieferstufungen sind während der gesamten Vertragslaufzeit<br />

maximal 5-mal möglich. Aufgrund der Summendynamik nach dem erreichten<br />

Alter gibt es hierzu spezielle Rechenregeln. Bitte halten Sie hierzu Anfrage bei der<br />

HV.<br />

Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior<br />

Bei Kindern sind reine Summenreduzierungen unproblematisch aufgrund der Tatsache,<br />

dass die gleichen Beiträge unabhängig vom Eintrittsalter gelten (somit spielt<br />

auch die Dynamik keine Rolle).<br />

34


Höherstufung in Form der Summenerhöhung<br />

Bei <strong>VitaLife</strong><br />

Eine Erhöhung der Rentenversicherungssumme ist nicht möglich. Die Differenz kann<br />

nur in einem 2. Vertrag abgesichert werden.<br />

Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior<br />

Für Kinder ist die Erhöhung der Versicherungssumme (Hintergrund: gleiche Beiträge<br />

unabhängig vom Alter) mit entsprechender Risikoprüfung möglich.<br />

Tiefer/Höherstufung in Form der Tarif-Varianten-Änderung<br />

Bei <strong>VitaLife</strong><br />

Für Erwachsene kann zu einem späteren Zeitpunkt kein Wechsel der Tarif-Variante<br />

vorgenommen werden (es können also weder Bausteine ab- noch hinzugewählt werden).<br />

Dieses hätte sonst zur Folge, dass es unterschiedliche Eintrittsalter und evtl.<br />

auch Risikozuschlag geben würde.<br />

Will der Kunde eine andere Tarif-Variante absichern, muss daher ein neuer Vertrag<br />

geschlossen werden. Es gelten dann für alle Bausteine die Beiträge zum neuen<br />

Eintrittsalter und es ist generell eine erneute Risikoprüfung erforderlich.<br />

Für die Provision ist in diesem Fall zu beachten, dass eine Provisionsverrechnung<br />

zwischen dem alten und dem neuen Vertrag erfolgt, wenn der alte Vertrag zugunsten<br />

des neuen aufgehoben wird.<br />

Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior<br />

Für Kinder ist die Abwahl oder Hinzuversicherung problemlos möglich (Hintergrund:<br />

gleiche Beiträge unabhängig vom Alter). Es gelten dann die für die neue Tarif-<br />

Variante gültigen Beiträge sowie eventuell erforderliche Risikozuschläge.<br />

35


Folgende Konstellationen sind bei <strong>VitaLife</strong>-Junior möglich:<br />

Von In Risikoprüfung<br />

Optimal-Start Optimal Ja<br />

Exklusiv-Start<br />

Ja<br />

Exklusiv<br />

Ja<br />

Optimal Optimal-Start Nein<br />

Exklusiv-Start<br />

Ja<br />

Exklusiv<br />

Ja<br />

Exklusiv-Start Optimal-Start Nein<br />

Optimal<br />

Ja<br />

Exklusiv<br />

Ja<br />

Exklusiv Optimal-Start Nein<br />

Optimal<br />

Nein<br />

Exklusiv<br />

Nein<br />

Umstellung auf den Erwachsenentarif (<strong>VitaLife</strong>)<br />

Es wird eine automatische maschinelle Umstellung ohne erneute Risikoprüfung aus<br />

dem Kindertarif (<strong>VitaLife</strong> Junior) in den Erwachsenentarif (<strong>VitaLife</strong>) durchgeführt.<br />

Der Vertrag wird mit den gleichen Bausteinen und der gleichen Leistungsdauer fortgeführt.<br />

Sofern der Baustein „Kapitalsoforthilfe“ nicht mitversichert war, wird er mit<br />

der Umstellung Bestandteil des Vertrages. Das bedeutet,<br />

• es erfolgt eine Umstellung des Kindertarifes aus Optimal oder Optimal-Start in<br />

den Erwachsenen-Tarif Optimal.<br />

• es erfolgt eine Umstellung des Kindertarifes aus Exklusiv oder Exklusiv-Start in<br />

den Erwachsenen-Tarif Exklusiv.<br />

Die Beitragsberechnung erfolgt anhand des Eintrittsalters 18. Das Endalter bei Umstellung<br />

ist das 67. Lebensjahr.<br />

Dabei ist zwischen 2 verschiedenen Fällen zu unterscheiden:<br />

1. Fall:<br />

Umstellung von Optimal-Start in Optimal bzw. Umstellung von Exklusiv-Start in<br />

Exklusiv<br />

(Umstellung mit Erhöhung der Leistung, da der Baustein Kapitalsoforthilfe hinzukommt)<br />

36


Der Versicherungsnehmer hat ein Wahlrecht:<br />

a) Gleiche Versicherungssumme (Rente) bei erhöhtem Versicherungsumfang zu erhöhtem<br />

Beitrag oder<br />

b) Gleicher Beitrag bei erhöhtem Leistungsumfang, aber verringerter Versicherungssumme<br />

(Rente).<br />

Erfolgt keine Rückmeldung durch den Versicherungsnehmer, so setzt sich der Vertrag<br />

nach b) fort. Über die Umstellung und die Auswirkungen wird der Kunde per<br />

Nachtrag im Detail informiert.<br />

2. Fall:<br />

Umstellung von Optimal in Optimal bzw. Umstellung von Exklusiv in Exklusiv<br />

(Umstellung mit Verringerung der Leistung, da der Baustein „Kapitalsoforthilfe“ einen<br />

anderen geringeren Leistungsumfang hat.)<br />

Über die Leistungsreduzierung wird der Kunde im Anschreiben im Detail informiert.<br />

Eventuelle Risikozuschläge und Sondervereinbarungen bleiben bestehen.<br />

Unterschriftsregelung<br />

1. VN muss immer unterschreiben.<br />

2. Ist der VN > 16 Jahre < 18 Jahre ist zusätzlich die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten<br />

erforderlich.<br />

3. Alle mitversicherten Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen zusätzlich unterschreiben.<br />

4. Für alle mitversicherten Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben<br />

müssen beide Erziehungsberechtigte ebenfalls unterschreiben. Pkt. 2 ist zusätzlich<br />

zu beachten.<br />

Versicherungsbeginn<br />

Versicherungsbeginn ist frühestens der nächste Tag nach Antragsstellung.<br />

Bei Kindern (<strong>VitaLife</strong> Junior) ab (vollendetem) 3. Lebensmonat muss der Versicherungsbeginn<br />

spätestens zum 1. des Folgemonats erfolgen.<br />

Bei Kindern ab dem versicherungstechnischen 3. Lebensjahr (2 Jahre, 6 Monate,<br />

1 Tag) und Erwachsenen darf der Versicherungsbeginn maximal 3 Monate in<br />

der Zukunft liegen. Werden Anträge mit Erschwernis eingereicht, muss der<br />

Kunde bestätigen, dass keine Behandlungen wegen den vorhandenen Krankheiten<br />

seit Antragsstellung stattfanden.<br />

37


Eine Beginnverlegung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Antrag mit neuer Risikoprüfung<br />

gestellt werden.<br />

Versicherungsteuer<br />

Die Versicherungssteuer beträgt 19%.<br />

VN-Wechsel<br />

Eine Umstellung von <strong>VitaLife</strong>-Junior in <strong>VitaLife</strong> erfolgt maschinell. Das Endalter wird<br />

bei der Erwachsenenumstellung entsprechend angehoben.<br />

Vorerkrankungen<br />

Vorerkrankungen führen nur im Baustein „Rente nach einem Unfall“ zu einer Anrechnung.<br />

So werden Auswirkungen von Gebrechen und Krankheiten bei der Bemessung<br />

der Minderung der Invalidität berücksichtigt. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger<br />

als 25 %, unterbleibt die Anrechnung.<br />

In den Bausteinen<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit und<br />

• Kapitalsoforthilfe<br />

erfolgt keine Anrechnung von Vorerkrankungen.<br />

Wartefristen<br />

Die Bausteine von <strong>VitaLife</strong> bzw. <strong>VitaLife</strong>-Junior beinhalten teilweise eine Wartefrist.<br />

Diese beträgt 6 Monate und gilt in den Bausteinen:<br />

• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />

• Rente bei Krebserkrankungen<br />

• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten und<br />

• Kapitalsoforthilfe<br />

Die Wartefrist entfällt, wenn der Leistungsfall durch einen Unfall ausgelöst wird. Keine<br />

Wartefrist besteht bei den Bausteinen<br />

38


• Rente nach einem Unfall und<br />

• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />

Alle Krankheiten und Symptome einer Krankheit, die innerhalb der Wartefrist<br />

eine Leistungspflicht im Sinne der Bedingungen auslösen, sind nicht mitversichert.<br />

Führt die Beeinträchtigung aber nicht innerhalb, sondern erst nach der<br />

Wartefrist zu einer Leistungspflicht, so besteht Versicherungsschutz.<br />

Wiederinkraftsetzung nach Storno<br />

Eine Wiederinkraftsetzung (WIK) nach Storno ist nicht möglich.<br />

39


Teil 4 – Wettbewerbsvergleich<br />

Derzeit gibt es am deutschen Markt insgesamt 6 Mitbewerber, die ein vergleichbares<br />

Produkt anbieten. Diese sind:<br />

AXA<br />

Janitos<br />

Barmenia<br />

VPV<br />

BBV<br />

Sparkassen Versicherung Sachsen<br />

Existenzschutzversicherung<br />

Multi-Rente<br />

Opti5Rente<br />

Vital-Rente<br />

Multiprotect-Plus<br />

Existenzschutzversicherung<br />

Alle Anbieter bieten (fast) identische Produkte auf Basis der Entwicklung der E+S<br />

Rück an. Unterschiede liegen nur in Nuancen. Die Leistung erfolgt immer in Form<br />

einer Rentenleistung.<br />

Vergleich der Produkte<br />

Unfall, Organe,<br />

Grundfähigkeiten,<br />

Pflege<br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AXA Janitos Barmenia VPV BBV<br />

<br />

Krebs bereits ab<br />

Stadium I<br />

<br />

Leistung auch bei<br />

Muskeldystrophie und<br />

chronischer Polyarthritis<br />

<br />

Garantierte Rente für<br />

12 Monate<br />

<br />

Kapitalsoforthilfe <br />

Kapitalsoforthilfe für<br />

Kinder<br />

<br />

Schwere OP<br />

im Leistungsfall<br />

Schwere OP<br />

im Leistungsfall<br />

kein Kindertarif kein Kindertarif kein Kindertarif<br />

Unterschiedliche<br />

Bausteinkombination<br />

<br />

Versicherungsendalter<br />

Leistungsdauer<br />

Arbeitslosenklausel<br />

Frei wählbar<br />

55,58,60,63,65,67<br />

67, lebenslang,<br />

gesetzliches<br />

Rentenalter<br />

12 Monate Beitragsbefreiung<br />

65 67 67 67 67<br />

lebenslang<br />

6 Monate Beitragsbefreiung<br />

67<br />

oder lebenslang<br />

6 Monate Beitragsbefreiung<br />

67<br />

oder lebenslang<br />

6 Monate Beitragsbefreiung<br />

lebenslang<br />

6 Monate Beitragsbefreiung<br />

67<br />

oder lebenslang<br />

6 Monate Beitragsbefreiung<br />

40


Anlage<br />

Gegenüberstellung <strong>VitaLife</strong> – BU-/EU-Produkte der <strong>IDUNA</strong> Leben<br />

1 <strong>VitaLife</strong> – BU-Produkt<br />

Punkt 1.1 enthält eine grundsätzliche Gegenüberstellung der Leistungsauslöser von <strong>VitaLife</strong> und von BU-Produkten. Einen konkreten<br />

Eindruck von den Unterschieden der beiden Produkte vermittelt Punkt 1.2 anhand von Leistungsbeispielen. Punkt 1.3 zeigt Unterschiede<br />

in weiteren Produktmerkmalen (z.B. Wartefrist) auf. Die Gegenüberstellung bezieht sich auf <strong>VitaLife</strong> für Erwachsene in<br />

der Variante Exklusiv.<br />

1.1 Grundsätzliche Gegenüberstellung<br />

Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />

<strong>VitaLife</strong> <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />

definierte Unfallfolgen ja ja, sofern Beruf zu mindestens<br />

50% nicht mehr ausübbar<br />

schwere definierte Organbeeinträchtigung<br />

Krebs in definierten Formen und Schweregraden<br />

Kapitalleistung bei 6 definierten Krankheiten<br />

(Kapitalsoforthilfe)<br />

Verlust von definierten Grundfähigkeiten<br />

(nicht bei <strong>VitaLife</strong> Optimal)<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

(nicht bei <strong>VitaLife</strong> Optimal)<br />

ja ja, sofern Beruf zu mindestens<br />

50% nicht mehr ausübbar<br />

ja ja, sofern Beruf zu mindestens<br />

50% nicht mehr ausübbar<br />

möglich<br />

möglich<br />

möglich<br />

ja nein nein<br />

ja ja, sofern Beruf zu mindestens<br />

50% nicht mehr ausübbar<br />

möglich<br />

ja (nach SGB XI) ja (eigene Definition) möglich<br />

41<br />

41


Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />

BU-Produkt<br />

Beruf zu mindestens 50% nicht mehr<br />

ausübbar wegen<br />

• Krankheit ja, bei Vorliegen definierter<br />

Krankheiten<br />

• Körperverletzung ja, bei Vorliegen definierter<br />

• mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls<br />

Unfallfolgen bzw. definiertem<br />

Verlust von Grundfähigkeiten<br />

ja möglich<br />

ja möglich<br />

nein ja nein<br />

Wiedereingliederungshilfe nein ja nein<br />

42<br />

42


Teil 5 – Gegenüberstellung <strong>VitaLife</strong> – BU-/EU-Produkte der <strong>IDUNA</strong> Leben anhand von Leistungsbeispielen<br />

Die nachfolgend dargestellten (fiktiven) Leistungsfälle sollen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen beispielhaften Eindruck davon<br />

vermitteln, wann die einzelnen Produkte in der Praxis zu einer Leistung führen können.<br />

Leistungsauslöser <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />

Leistung aus … Überschneidung<br />

Bewegungsapparat: Selbstständiger Fliesenle-<br />

nein<br />

ger (2 Mitarbeiter) hat Knieschaden.<br />

• kann sich noch bücken, einen leichten Gegenstand<br />

vom Boden aufheben und sich<br />

wieder aufrichten<br />

• ist nicht mehr in der Lage über einen ganzen<br />

Arbeitstag den beruflichen Anforderungen<br />

zu entsprechen (längeres Knien, Bücken);<br />

kann seinen Beruf nicht mehr ausüben<br />

Rücken: angestellter Tischler erleidet<br />

irreparablen Bandscheibenschaden<br />

• kann sich nicht mehr beugen (2<br />

kg schweren Gegenstand aufnehmen<br />

und auf 1 Meter hohen<br />

Tisch absetzen)<br />

• handwerkliche Kerntätigkeiten<br />

nicht mehr ausübbar (z.B. Montagearbeiten<br />

in Zwangshaltung<br />

(z.B. gebückt))<br />

Herzerkrankung: schwerwiegende<br />

Herzschwäche nach Herzinfarkt:<br />

• Pumpleistung 20%<br />

- selbstständige Alleinmeister (kann<br />

Beruf zu<br />

weniger als 50% ausüben)<br />

- ltd. kfm. Angestellter (kann Beruf zu<br />

nein ja<br />

nein<br />

(„nicht beugen“ grundsätzlich<br />

leistungsauslösender Verlust<br />

einer Grundfähigkeit; ergibt<br />

30 Punkte von mind. 100 leistungsauslösenden<br />

Punkten)<br />

ja<br />

ja<br />

ja nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

43<br />

43


Leistungsauslöser <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />

Leistung aus … Überschneidung<br />

weniger als 50% ausüben)<br />

• Pumpleistung 30%<br />

2. selbstständige Alleinmeister<br />

(kann Beruf zu<br />

weniger als 50% ausüben)<br />

- ltd. kfm. Angestellter (kann<br />

Beruf zu<br />

weniger als 50% ausüben)<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

• Pumpleistung 40%<br />

- selbstständige Alleinmeister (kann<br />

Beruf zu<br />

weniger als 50% ausüben)<br />

- ltd. kfm. Angestellter (kann Beruf<br />

noch zu<br />

mehr als 50% ausüben)<br />

Psyche: Selbstständige Goldschmiedin<br />

mit 4 Angestellten im Verkauf muss Betrieb<br />

wegen psychischer Erkrankung<br />

(Depressionen) abmelden.<br />

• Sie lebt mit ambulanter ärztlicher<br />

Betreuung in ihrem häuslichen Umfeld.<br />

• Sie wird für die Dauer von voraussichtlich<br />

3 Jahren in einer geschlossenen<br />

Einrichtung untergebracht.<br />

Unfall:<br />

• Koch verliert durch Unfall Geruchs-<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

und Geschmackssinn und muss seinen<br />

Beruf in der gehobenen Gastronein<br />

(15% nach Gliedertaxe; Leistung<br />

ab 50%)<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

-<br />

nein<br />

ja<br />

ja nein<br />

44<br />

44


Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />

<strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />

nomie aufgeben.<br />

ja<br />

nein<br />

• Angestellter Fliesenleger verliert<br />

durch Autounfall den rechten Fuß<br />

und kann seinen Beruf nicht mehr<br />

ausüben.<br />

• Polizist (Beamter auf Probe) erleidet<br />

durch einen Dienstunfall eine Versteifung<br />

des Zeigefingers der rechten<br />

Hand. Er kann seine Tätigkeit<br />

nicht mehr ausüben und wird wegen<br />

Dienstunfähigkeit entlassen.<br />

• Durch einen Arbeitsunfall wird der<br />

rechte Arm eines Maurers vollständig<br />

funktionsunfähig. Er muss seinen<br />

Beruf aufgeben.<br />

nein<br />

(40% nach Gliedertaxe; Leistung<br />

ab 50%)<br />

nein<br />

(10% nach Gliedertaxe; Leistung<br />

ab 50%)<br />

ja, 70%<br />

(70% nach Gliedertaxe; Leistung<br />

ab 50%)<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

45<br />

45


Weitere Produktmerkmale<br />

Produktmerkmal <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />

ja<br />

keine Wartefrist Unfall, Pflege: ja<br />

Sonst: 6 Monate<br />

Prognosezeitraum - Unfall: dauerhafte (voraussichtlich 3<br />

Jahre) Invalidität von mind. 50% gemäß<br />

Gliedertaxe<br />

- Krankheiten, Beeinträchtigungen: unheilbar,<br />

nicht mit Medikamenten zu verbessern<br />

- Psyche: dauerhaft (d.h. mind. 3 Jahre)<br />

BU: 2 Jahre<br />

Premium BU: 6 Monate<br />

Geschlechterdifferenzierung Unisex ja (Unisex ab 2013)<br />

Eintrittsalter 18 – 60 (unter 18 <strong>VitaLife</strong> Junior) 15 – 64<br />

Versicherungsendalter 55, 58, 60, 63, 65 oder 67 bis 67 wählbar<br />

bis 67 wählbar<br />

Leistungsendalter 3 Varianten wählbar:<br />

- bis 67<br />

- lebenslang<br />

- bis zum gesetzlich festgelegten<br />

Rentenbeginnalter („67 Plus“)<br />

Überprüfung des Gesundheitszustands Max. 3 Jahre, danach dauerhafte Rentenzahlung,<br />

auch wenn die Leistungsvoraussetzungen<br />

danach nicht mehr<br />

vorliegen.<br />

Rentenhöhe 250 – 3.000 EUR monatl. in 5-er Schritten,<br />

unabhängig von der Einkommens-<br />

Einzelfallprüfung in zeitlichem Rahmen<br />

von ca. 6 Monaten bis zu 3 Jahren; bei<br />

erkennbaren Dauerleistungsfällen<br />

(schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen)<br />

erweiterte Prüfungsintervalle<br />

(z.B. 5 Jahre) und verminderter<br />

Prüfungsumfang (Abfrage: berufl. Tätigkeit<br />

ja/nein, Anforderung Rentenanpassungsbescheid)<br />

50 – 5.000 EUR in 1-er Schritten, max.<br />

50% des Bruttoeinkommens<br />

46<br />

46


Produktmerkmal <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />

höhe<br />

Berufsgruppen grundsätzlich keine Differenzierung,<br />

4 Berufsgruppen<br />

aber<br />

- Zuschläge für bestimmte Berufe<br />

(z.B. Soldat, Feuerwehr: 15%)<br />

- Ausschluss Lungenkrankheiten<br />

bei Bergbauberufen<br />

keine Beitragsanpassungsklausel nein, Beitragsanpassungsklausel (ggf.<br />

mit Treuhänder)<br />

ja (lediglich gesetzlich gemäß § 163<br />

VVG)<br />

Überschussbeteiligung nein ja<br />

Dynamik ja, Summendynamik vereinbar ja, Beitragsdynamik vereinbar<br />

Erhöhung der Rente im Leistungsfall ja, garantierte Rentensteigerung vereinbar<br />

ja, aus Überschussbeteiligung<br />

Ausbaugarantie ja, einmalig anwendbar, 9 Anlässe ja, mehrmalig anwendbar, 16 Ausbauanlässe,<br />

zusätzlich turnusmäßiger Ausbau<br />

alle 5 Jahre mit vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />

Kündigungsmöglichkeit ja, Vertrag von beiden Seiten kündbar ja, Vertrag vom Kunden kündbar; vom<br />

Versicherer nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

bei Vorliegen einer Verletzung<br />

der vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />

Serviceleistung ja ja, Wiedereingliederungshilfe und im<br />

Einzelfall vielfältige Unterstützung im<br />

Leistungsfall (z.B. durch Schadenregulierungsdienst<br />

mit persönlichem Gespräch<br />

vor Ort)<br />

Arbeitslosenklausel (Hilfe bei Arbeitslosigkeit)<br />

ja, Beitragsübernahme für 12 Monate ja, Hilfestellung bei Zahlungsschwierigkeiten,<br />

z.B. Beitragsstundung bei Premium<br />

BUV<br />

Innovationsklausel ja (spätere Leistungsverbesserungen Nein, aber in der Praxis bereits gesche-<br />

47<br />

47


Produktmerkmal <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />

ohne Mehrbeitrag gelten automatisch) hen (z.B. Verzicht auf abstrakte Verweisung<br />

für alle BU-Produkte ab Produktgeneration<br />

7.2000, auch wenn bedingungsseitig<br />

nicht vorgesehen)<br />

48<br />

48


<strong>VitaLife</strong> – EU-Produkt<br />

Punkt 2.1 enthält eine grundsätzliche Gegenüberstellung der Leistungsauslöser von <strong>VitaLife</strong> und von EU-Produkten. Einen konkreten<br />

Eindruck von den Unterschieden der beiden Produkte vermittelt Punkt 2.2 anhand von Leistungsbeispielen. Die weiteren Produktmerkmale<br />

gleichen denen aus Punkt 1.3, weswegen hier auf eine gesonderte Darstellung verzichtet wird. Der Vergleich bezieht<br />

sich auf <strong>VitaLife</strong> für Erwachsene in der Variante Exklusiv.<br />

2.1 Grundsätzliche Gegenüberstellung<br />

Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />

<strong>VitaLife</strong> <strong>VitaLife</strong> EU-Produkt<br />

definierte Unfallfolgen ja ja, sofern Erwerbstätigkeit<br />

von mindestens 3 Stunden<br />

nicht mehr möglich<br />

schwere definierte Organbeeinträchtigung<br />

Krebs in definierten Formen und Schweregraden<br />

Kapitalleistung bei 6 definierten Krankheiten<br />

(Kapitalsoforthilfe)<br />

ja ja, sofern Erwerbstätigkeit<br />

von mindestens 3 Stunden<br />

nicht mehr möglich<br />

ja ja, sofern Erwerbstätigkeit<br />

von mindestens 3 Stunden<br />

nicht mehr möglich<br />

möglich<br />

möglich<br />

möglich<br />

ja nein nein<br />

Verlust von definierten Grundfähigkeiten ja ja, sofern Erwerbstätigkeit<br />

von mindestens 3 Stunden<br />

nicht mehr möglich<br />

möglich<br />

Pflegebedürftigkeit ja (nach SGB XI) ja (eigene Definition) möglich<br />

49<br />

49


Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />

EU-Produkt<br />

Erwerbstätigkeit von mindestens 3<br />

Stunden täglich nicht mehr möglich wegen<br />

• Krankheit ja, bei Vorliegen definierter<br />

Krankheiten<br />

• Körperverletzung ja, bei Vorliegen definierter<br />

• mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls<br />

Unfallfolgen bzw. definiertem<br />

Verlust von Grundfähigkeiten<br />

ja möglich<br />

ja möglich<br />

nein ja möglich<br />

50<br />

50


Gegenüberstellung anhand von Leistungsbeispielen<br />

Die nachfolgend dargestellten (fiktiven) Leistungsfälle sollen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen beispielhaften Eindruck davon<br />

vermitteln, wann die einzelnen Produkte in der Praxis zu einer Leistung führen können.<br />

Leistungsauslöser <strong>VitaLife</strong> EU-Produkt<br />

Leistung aus … Überschneidung<br />

Bewegungsapparat: Selbstständiger Fliesenle-<br />

nein<br />

ger (2 Mitarbeiter) hat Knieschaden.<br />

• kann sich noch bücken, einen leichten Gegenstand<br />

vom Boden aufheben und sich<br />

wieder aufrichten<br />

• ist nicht mehr in der Lage über einen ganzen<br />

Arbeitstag den beruflichen Anforderungen<br />

zu entsprechen (längeres Knien, Bücken);<br />

kann seinen Beruf nicht mehr ausüben<br />

Rücken: angestellter Tischler erleidet<br />

irreparablen Bandscheibenschaden<br />

• kann sich nicht mehr beugen (2<br />

kg schweren Gegenstand aufnehmen<br />

und auf 1 Meter hohen<br />

Tisch absetzen)<br />

• handwerkliche Kerntätigkeiten<br />

nicht mehr ausübbar (z.B. Montagearbeiten<br />

in Zwangshaltung<br />

(z.B. gebückt))<br />

Herzerkrankung: schwerwiegende<br />

Herzschwäche nach Herzinfarkt:<br />

• Pumpleistung 20%<br />

- selbstständige Alleinmeister<br />

(Restleistungsvermögen unter<br />

3 Stunden täglich)<br />

- ltd. kfm. Angestellter<br />

nein nein<br />

nein<br />

(„nicht beugen“ grundsätzlich<br />

leistungsauslösender Verlust<br />

einer Grundfähigkeit; ergibt<br />

30 Punkte von mind. 100 für<br />

eine Leistung notwendigen<br />

Punkten)<br />

ja<br />

ja<br />

nein nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

51<br />

51


Leistungsauslöser <strong>VitaLife</strong> EU-Produkt<br />

Leistung aus … Überschneidung<br />

(Restleistungsvermögen unter<br />

3 Stunden täglich)<br />

• Pumpleistung 30%<br />

- selbstständige Alleinmeister<br />

(Restleistungsvermögen mehr als<br />

3 Stunden täglich)<br />

- ltd. kfm. Angestellter<br />

(Restleistungsvermögen mehr als<br />

3 Stunden täglich)<br />

• Pumpleistung 40%<br />

- selbstständige. Alleinmeister<br />

(Restleistungsvermögen mehr als<br />

3 Stunden täglich)<br />

- ltd. kfm. Angestellter<br />

(Restleistungsvermögen mehr als<br />

3 Stunden täglich)<br />

Psyche: Selbstständige Goldschmiedin<br />

mit 4 Angestellten im Verkauf muss Betrieb<br />

wegen psychischer Erkrankung<br />

(Depressionen) abmelden.<br />

• Sie lebt mit ambulanter ärztlicher<br />

Betreuung in ihrem häuslichen Umfeld.<br />

• Sie wird für die Dauer von voraussichtlich<br />

3 Jahren in einer geschlossenen<br />

Einrichtung untergebracht.<br />

Unfall:<br />

• Koch verliert durch Unfall Geruchs-<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

und Geschmackssinn und muss seinen<br />

Beruf in der gehobenen Gastronein<br />

(15% nach Gliedertaxe; Leistung<br />

ab 50%)<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

-<br />

-<br />

nein<br />

nein -<br />

ja<br />

52<br />

52


Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />

<strong>VitaLife</strong> EU-Produkt<br />

nomie aufgeben.<br />

nein<br />

• Angestellter Fliesenleger verliert<br />

durch Autounfall den rechten Fuß<br />

und kann seinen Beruf nicht mehr<br />

ausüben.<br />

• Polizist (Beamter auf Probe) erleidet<br />

durch einen Dienstunfall eine Versteifung<br />

des Zeigefingers der rechten<br />

Hand. Er kann seine Tätigkeit<br />

nicht mehr ausüben und wird wegen<br />

Dienstunfähigkeit entlassen.<br />

• Durch einen Arbeitsunfall wird der<br />

rechte Arm eines Maurers vollständig<br />

funktionsunfähig. Er muss seinen<br />

Beruf aufgeben.<br />

nein<br />

(40% nach Gliedertaxe; Leistung<br />

ab 50%)<br />

nein<br />

(10% nach Gliedertaxe; Leistung<br />

ab 50%)<br />

ja, 70%<br />

(70% nach Gliedertaxe; Leistung<br />

ab 50%)<br />

nein<br />

nein<br />

-<br />

-<br />

nein<br />

53<br />

53


Raum für Notizen


Raum für Notizen


<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />

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Joseph-Scherer-Straße 3<br />

44139 Dortmund<br />

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3716001 Mai12

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