VitaLife Handbuch 37160xx - SIGNAL IDUNA ...
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VITALIFE – HANDBUCH<br />
Das Leben steckt voller Überraschungen.<br />
Gut, wenn man darauf vorbereitet ist.
Ausgabe Juni 2012<br />
Herausgeber<br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />
maku-91681<br />
Joseph-Scherer-Straße 3<br />
44139 Dortmund<br />
3716001 Mai12<br />
2
<strong>Handbuch</strong> für <strong>VitaLife</strong><br />
<strong>VitaLife</strong> – für eine gesicherte Existenz.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Einleitung Seite 5<br />
<strong>VitaLife</strong> – ein Produkt zur Ertragssteigerung Seite 6<br />
Existenzabsicherung ist unverzichtbar Seite 7<br />
Ziele der Produktneueinführung Seite 9<br />
1. Teil - <strong>VitaLife</strong> – Der Tarif Seite 10<br />
Die Bausteine Seite 10<br />
Die Leistungsinhalte der Bausteine Seite 10<br />
Baustein „Rente nach einem Unfall“ Seite 10<br />
Baustein „Rente bei Beeinträchtigung von Organen“ Seite 11<br />
Baustein „Rente bei Krebserkrankungen“ Seite 12<br />
Leistungsausschlüsse Seite 12<br />
Dauer der Rentenzahlungen bei Krebserkrankungen Seite 12<br />
Baustein „Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten“ Seite 13<br />
Grundfähigkeiten der Kategorie A Seite 13<br />
Grundfähigkeiten der Kategorie B Seite 13<br />
Baustein „Rente bei Pflegebedürftigkeit“ Seite 14<br />
Baustein: „Kapitalsoforthilfe“ Seite 15<br />
Serviceleistung Seite 16<br />
2. Teil - Individuelle Möglichkeiten der Vertragsgestaltung Seite 17<br />
Erwachsene vom 18. bis 60. Lebensjahr Seite 17<br />
Tarif-Variante Exklusiv Seite 17<br />
Kunden immer die Tarif-Variante Exklusiv anbieten! Seite 17<br />
Tarif-Variante Optimal Seite 17<br />
<strong>VitaLife</strong>-Junior (Kindertarif) Seite 18<br />
Kinder ab dem 3. Lebensmonat Seite 18<br />
Tarif-Variante Optimal Seite 18<br />
Für Kinder ab dem 3. Lebensmonat immer die Tarif-Variante Optimal<br />
anbieten! Seite 18<br />
Tarif-Variante Optimal-Start Seite 19<br />
Kinder ab dem 3. Lebensjahr Seite 19<br />
Tarif-Variante Exklusiv Seite 19<br />
Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr immer die Tarif-Variante Exklusiv<br />
anbieten! Seite 20<br />
Tarif-Variante Exklusiv-Start Seite 20<br />
Die Kombinationsmöglichkeiten der Bausteine im Überblick Seite 21<br />
Die Antragsaufnahme Seite 21<br />
Die Risikoprüfung (Gesundheitsprüfung) Seite 21<br />
3. Teil - Weitere individuelle Möglichkeiten der Vertragsgestaltung Seite 23<br />
Arbeitslosenklausel Seite 23<br />
Leistungsdauer der versicherten Rente Seite 23<br />
Rentenhöhe Seite 24<br />
Summendynamik Seite 24<br />
Garantierte Rentensteigerung Seite 24<br />
3
Versicherungsendalter Seite 25<br />
4. Teil - Weitere vertragliche Regelungen Seite 26<br />
Ausbaugarantie Seite 26<br />
Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern Seite 27<br />
Carrier Seite 27<br />
Einmalbeitrag Seite 27<br />
Eintrittsalter Seite 27<br />
Ende der Beitragszahlung / Reaktivierung Seite 28<br />
Innovationsklausel Seite 29<br />
Kündigungsmöglichkeiten Seite 29<br />
Kündigungsrücknahme Seite 30<br />
Mindest-/Höchsteintrittsalter Seite 30<br />
Nachlässe Seite 31<br />
Reaktivierung Seite 31<br />
Risikonachlass Seite 31<br />
Risikozuschlag Seite 32<br />
Sonderrisiken Seite 32<br />
Tarif für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen Seite 34<br />
Tarifgestaltung Seite 34<br />
Umstellungen Seite 34<br />
Tieferstufung in Form der Summenreduzierung Seite 34<br />
Bei <strong>VitaLife</strong> Seite 34<br />
Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior Seite 34<br />
Höherstufung in Form der Summenerhöhung Seite 35<br />
Bei <strong>VitaLife</strong> Seite 35<br />
Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior Seite 35<br />
Tiefer-/Höherstufung in Form der Tarif-Variantenänderung Seite 35<br />
Bei <strong>VitaLife</strong> Seite 35<br />
Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior Seite 35<br />
Umstellung auf den Erwachsenentarif Seite 36<br />
1. Fall: Umstellung von Optimal-Start in Optimal bzw. Umstellung<br />
von Exklusiv-Start in Exklusiv Seite 36<br />
2. Fall: Umstellung von Optimal in Optimal bzw. Umstellung<br />
von Exklusiv in Exklusiv Seite 37<br />
Unterschriftregelung Seite 37<br />
Versicherungsbeginn Seite 37<br />
Versicherungsteuer Seite 38<br />
VN-Wechsel Seite 38<br />
Vorerkrankungen Seite 38<br />
Wartefristen Seite 38<br />
Wiederinkraftsetzung nach Storno Seite 39<br />
5. Teil – Wettbewerbsvergleich Seite 40<br />
Vergleich der Produkte Seite 40<br />
Anlage<br />
Gegenüberstellung <strong>VitaLife</strong> – BU-/EU-Produkte der <strong>IDUNA</strong> Leben Seite 41<br />
4
Einleitung<br />
Anfang Juni 2012 führt die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe ein neues Produkt ein:<br />
„<strong>VitaLife</strong> – für eine gesicherte Existenz“.<br />
Ein innovatives Produkt in einem Spezialsegment, das anders als andere Angebote<br />
am Markt ist.<br />
Mit dieser Produktneueinführung folgt die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe einem Markttrend<br />
der letzten Jahre. Denn neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)<br />
und der klassischen Unfallversicherung (UV) etabliert sich am Markt zunehmend eine<br />
neue Art der Absicherung der Arbeitskraft: Die so genannte funktionale Invalidität.<br />
Dieses neue Produkt beinhaltet einen weitreichenden Versicherungsschutz gegen<br />
den Ausfall der Arbeitskraft, und das zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag.<br />
Die funktionale Invalidität und damit <strong>VitaLife</strong> ist ein Produkt zur umfassenden Absicherung<br />
finanzieller Folgen von Unfall und schwerer Krankheit. Es setzt sich aus maximal<br />
sechs verschiedenen Leistungsbausteinen zusammen und führt bei klar definierten<br />
Einschränkungen von Gesundheit bzw. körperlicher Leistungsfähigkeit zur<br />
Auszahlung einer vereinbarten monatlichen Rente oder eines Vielfachen hieraus als<br />
einmalige Kapitalleistung.<br />
Bei <strong>VitaLife</strong> handelt es sich daher um eine Existenzabsicherung. <strong>VitaLife</strong> – für eine<br />
gesicherte Existenz. <strong>VitaLife</strong> ist kein klassisches Unfallprodukt, sondern ein eigenständiges<br />
Produkt innerhalb der Unfallversicherung. Hintergrund hierfür ist das auf<br />
die Funktion des Körpers bezogene Invaliditätsprinzip. Jeder Funktionsminderung ist<br />
in der Unfallversicherung ein Prozentsatz zugeordnet, der dann die jeweilige Invalidität<br />
ausdrückt. Dieses Prinzip wird bei <strong>VitaLife</strong> auf Organe und Grundfähigkeiten übertragen.<br />
Es handelt sich somit um eine funktionale Invaliditätsabsicherung, die aber<br />
keineswegs eine klassische Unfallversicherung ersetzen kann. Das neue Produkt soll<br />
mittels der Erschließung neuer Verkaufs- und Produktansätze für weiteres Wachstum<br />
in der Unfallversicherung sorgen.<br />
5
<strong>VitaLife</strong> – ein Produkt zur Ertragssteigerung<br />
Das Streben nach Steigerung des Ertrages ist das Hauptziel eines jeden Unternehmens.<br />
Das gilt sowohl für die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe als Ganzes als auch für jede<br />
Agentur im Einzelnen. Ertragssteigerungen sichern sich die Agenturen durch die Akquisition<br />
von Neukunden und durch gezielte Bestandssicherung. Wichtig hier ist die<br />
Kundenzufriedenheit, denn diese entscheidet über den Geschäftserfolg. Der persönliche<br />
Betreuer hat an der Gesamtzufriedenheit seines Kunden einen überaus hohen<br />
Anteil. Diese Kundenzufriedenheit gilt es hoch zu halten. Ein wichtiges Instrument<br />
hierbei ist die Einhaltung von sogenannten Betreuungsstandards. Hierzu zählt der<br />
Kontakt zum Kunden, der mindestens alle 12 Monate erfolgen sollte, wobei die Initiative<br />
hierzu vom Betreuer ausgehen muss. Darüber hinaus sollte ein regelmäßiger<br />
Versicherungs-Check vorgenommen werden. Ein überaus bewährtes Mittel hierzu ist<br />
die Expertise.<br />
Die Expertise als Mittel der ganzheitlichen Kundenberatung ermöglicht es ihnen, dem<br />
Kunden seine Versorgungssituation darzustellen und mögliche Lücken aufzudecken.<br />
Oder anders gesagt: Die Expertise führt zur Ermittlung eines Bedarfs, der da heißt:<br />
Lebensstandard sichern. Die erste Empfehlung lautet hier natürlich: Absicherung<br />
durch eine ausreichende Berufsunfähigkeits-Versicherung.<br />
Abgesehen davon, dass die durchschnittliche Versicherungssumme aller bestehenden<br />
BU-Versicherungen innerhalb der Bestände der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bei ca.<br />
700 EUR liegt und somit als nicht ausreichend angesehen werden kann, können viele<br />
Kunden die aufgezeigte Lücke oftmals gar nicht schließen. Gründe hierfür gibt es<br />
gleich mehrere. Da ist zuerst einmal die berufliche Tätigkeit, denn Hausfrauen und<br />
Kinder können hier nicht bedient werden. Der Personenkreis, für den die BU wirklich<br />
infrage kommt, steht dann vor der ersten Hürde, die lautet: Gesundheitsprüfung. Bekanntermaßen<br />
beginnt hier das große Sieben, denn die Prüfung ist streng und die<br />
Zahl derer, die an dieser Hürde scheitern, ist groß. Wer die Gesundheitsprüfung besteht,<br />
steht dann vor der nächsten Hürde, die da lautet: Höhe des Beitrages. Dieser<br />
ist bekanntermaßen nicht niedrig und ein gesundheitsabhängiger Zuschlag lässt den<br />
Beitrag weiter steigen. Die Konsequenz lautet dann: Entweder keine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
oder aber einen Vertrag mit einer zu niedrigen, sprich nicht bedarfsgerechten<br />
Versicherungssumme.<br />
6
Sind die vorgenannten Hürden zu groß, kommt oftmals keine BU-Versicherung zustande.<br />
Und hier liegt das Dilemma: Die Expertise findet eine Lücke und diese ist<br />
offensichtlich nicht zu schließen. Glücklicherweise bietet die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />
seit kurzer Zeit ein weiteres Produkt zur Existenzabsicherung: FlexiJob.<br />
FlexiJob ist die kombinierte Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung zur individuellen<br />
Absicherung der Arbeitskraft. Es ist ein modernes und innovatives Produkt,<br />
das durch seine spezielle Konstruktion ein hohes Maß an Flexibilität bietet. Erstmals<br />
wird in einem Vertrag der Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen einer<br />
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zusammengefasst. Die ideale Lösung für jeden Fall?<br />
Leider nein, denn die vorgenannten Probleme der BU-Versicherung bestehen auch<br />
bei FlexiJob. Zwar nicht im gleichen Ausmaße und mit den gleichen Ergebnissen,<br />
aber: Auch FlexiJob bietet keine Allround-Lösung. Viele Interessenten mit gesundheitlichen<br />
Problemen und/oder schmalem Geldbeutel bleiben hier auf der Strecke.<br />
Für diesen Personenkreis blieb bislang, wenn überhaupt, nur eine Teilabsicherung<br />
des Lebensstandards durch eine private Unfallversicherung. Diese bietet zwar einen<br />
weitreichen Invaliditätsschutz, rund-um-die-Uhr und weltweit. Aber der Schutz gilt<br />
eben nur für die Absicherung der unfallbedingten Invalidität. Und diese beträgt nur<br />
ca. 15 % aller Invaliditätsfälle. Der weitaus größere Teil betrifft die krankheitsbedingte<br />
Invalidität. Und jetzt wären wir wieder bei der BU-Versicherung, die Lösung, die oft<br />
keine ist.<br />
Die beste Alternative für alle Personen, für die aus den vorgenannten Gründen keine<br />
BU-Versicherung und kein FlexiJob infrage kommt, heißt ab heute: <strong>VitaLife</strong>.<br />
<strong>VitaLife</strong> schließt eine Lücke innerhalb unserer Produktlandkarte und ist daher nicht<br />
als Ersatzprodukt anzusehen. <strong>VitaLife</strong> bietet als Ergänzung zur bestehenden Absicherung<br />
die Chance zu einem weiteren Vertragsneuabschluss. <strong>VitaLife</strong> ist daher ein<br />
Mittel zur Ertragssteigerung.<br />
Existenzabsicherung ist unverzichtbar<br />
<strong>VitaLife</strong> ist eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder<br />
zur Unfallversicherung. Für viele Risikosituationen und Berufsgruppen wird <strong>VitaLife</strong><br />
7
allerdings auch eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.<br />
Hierzu zählen Personen, die aufgrund ihres Berufs oder aus wirtschaftlichen oder<br />
gesundheitlichen Gründen keine, oder nur eine unzureichende BU abschließen können.<br />
Der Beruf spielt bei <strong>VitaLife</strong> nämliche keine Rolle. Die Leistung wird unabhängig von<br />
einer eventuellen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erbracht. Ausschlaggebend ist die<br />
Schwere der körperlichen Einschränkung. Da der Bewegungsapparat und die Psyche<br />
(Hauptursachen für Berufsunfähigkeit) aufgrund der Beschreibungen in den Bedingungen<br />
bei <strong>VitaLife</strong> keine entscheidenden Faktoren sind, beträgt der Beitrag nur<br />
1/3 im Vergleich zur BUV.<br />
Insbesondere für Kinder ist <strong>VitaLife</strong> sinnvoll.<br />
In der Mehrzahl der Fälle tritt eine Invalidität bei Kindern nicht durch einen Unfall sondern<br />
durch eine Krankheit ein. Die private Unfallversicherung bietet für eine krankheitsbedingte<br />
Invalidität aber keinen Schutz. Hier setzt <strong>VitaLife</strong>-Junior an und ist<br />
damit eine echte Alternative zur Kinder-Invaliditätsversicherung (leistet ab einem<br />
GdB von 50). Das entsprechende Produkt, das die krankheitsbedingte Invalidität von<br />
Kindern absicherte, der Kinder-Dauer-Schutz (KDS), wurde aber schon vor mehreren<br />
Jahren eingestellt.<br />
Für <strong>VitaLife</strong> besteht somit ein hohes Kundenpotenzial.<br />
Derzeit gibt es nur eine handvoll Wettbewerber am Markt, die alle ein ähnliches Produkt<br />
anbieten. Diese Angebote sind alle auf Basis der Produktentwicklung der E+S<br />
Rück entstanden. Die tariflichen Unterschiede der einzelnen Angebote liegen lediglich<br />
in kleinen Nuancen.<br />
Die Leistungszahlung erfolgt in Form einer Rente.<br />
8
Ziele der Produktneueinführung<br />
Erstes Ziel der Einführung von <strong>VitaLife</strong> ist die ganzheitliche Absicherung des Kunden<br />
im Invaliditätsfall zu einem günstigen, sprich bezahlbaren Beitrag. Wir bieten mit<br />
<strong>VitaLife</strong> einen Versicherungsschutz bei klar definierten Einschränkungen von Gesundheit<br />
bzw. der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.<br />
Mit <strong>VitaLife</strong> schließen wir eine Bedarfslücke, da der Abschluss dieses Produktes für<br />
viele Kunden aufgrund anderer Leistungsvoraussetzungen viel leichter ist als bei einer<br />
der klassischen BU-Versicherung.<br />
Mit <strong>VitaLife</strong> haben Sie die Chance, insbesondere viele neue junge Kunden an uns<br />
binden zu können. Denn die Voraussetzungen sind ideal: Einfache Gesundheitsprüfung,<br />
günstiger Beitrag und eine unkomplizierte und einfache Antragsaufnahme.<br />
Mit <strong>VitaLife</strong> werden Sie Ihren Bestand weiter ausbauen und das Wachstum der Sparte<br />
Unfall innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weiter erhöhen.<br />
9
Teil 1 - <strong>VitaLife</strong>: Der Tarif<br />
<strong>VitaLife</strong> wird von der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe in zwei Tarifen angeboten. Einen Tarif<br />
für Erwachsene (<strong>VitaLife</strong>) und einen Tarif für Kinder (<strong>VitaLife</strong>-Junior).<br />
Die Bausteine<br />
Bei <strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior gliedert sich der Versicherungsschutz in sechs Bausteine.<br />
Die einzelnen Bausteine lauten:<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />
• Kapitalsoforthilfe<br />
Die Leistungsinhalte der Bausteine<br />
Baustein „Rente nach einem Unfall“<br />
Führt ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen<br />
Leistungsfähigkeit der versicherten Person (Invalidität) von mindestens 50 %,<br />
wird die Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Die Rente<br />
wird monatlich gezahlt, und zwar rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der<br />
Unfall ereignet hat. Die Rente wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt,<br />
• in dem die versicherte Person das vereinbarte Leistungsendalter erreicht oder<br />
• in dem die versicherte Person stirbt (mindestens jedoch für 12 Monate) oder<br />
• eine Neubemessung ergeben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht<br />
mehr vorliegen.<br />
Ist die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt (<strong>VitaLife</strong>-Junior: 5 Jahre), so wird sie<br />
auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dieser Frist<br />
nicht mehr vorliegen sollten.<br />
Mit Beginn der Rentenzahlung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung. Eine<br />
ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />
10
Baustein: Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
Eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe wird geleistet, wenn ein Unfall oder eine<br />
Erkrankung zu einer unheilbaren Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Organen<br />
oder der körperlichen und geistigen Fähigkeiten führt:<br />
• Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark)<br />
• Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten<br />
• Herzinfarkt und anderen Herzerkrankungen<br />
• Nierenerkrankungen<br />
• Lungenerkrankungen<br />
• Lebererkrankungen<br />
• Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Muskeldystrophie und<br />
• chronische Polyarthritis)<br />
Der Leistungsfall ist anhand einer medizinisch klar definierter, objektiver Kriterien<br />
abgegrenzt.<br />
Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem die Leistungsvoraussetzung<br />
erstmals festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend.<br />
Sie wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt<br />
• in dem die versicherte Person das vereinbarte Leistungsendalter erreicht oder<br />
• in dem die versicherte Person stirbt (mindestens jedoch für 12 Monate)<br />
oder<br />
• eine Neubemessung ergeben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr<br />
vorliegen.<br />
Ist die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt (<strong>VitaLife</strong>-Junior: 5 Jahre), so wird sie<br />
auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dieser Frist<br />
nicht mehr vorliegen sollten.<br />
Mit Beginn der Rentenzahlung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung. Eine<br />
ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />
11
Baustein: Rente bei Krebserkrankungen<br />
Eine Rente bei Krebserkrankungen in vereinbarter Höhe wird geleistet, wenn eine<br />
• Krebserkrankung (bösartige, maligne Tumore)<br />
• Blutkrebs- oder Lymphknotenkrebserkrankung<br />
eintritt.<br />
Leistungsausschlüsse:<br />
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle<br />
• Carcinoma in situ (TIS)<br />
• Gebärmutterdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3 und<br />
• alle Hautkrebserkrankungen in den Stadien I und II<br />
Grund hierfür ist die Tatsache, dass diese Erkrankungen aus medizinischer Sicht als<br />
heilbar angesehen werden.<br />
Dauer der Rentenzahlung bei Krebserkrankungen:<br />
Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem die Leistungsvoraussetzung<br />
erstmals festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend.<br />
Je nach Stadium bzw. Grad der Krebserkrankung ist die Rentenzahlung auf<br />
einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Dieser Zeitraum beträgt:<br />
• 12 Monate bei einer Krebserkrankung im Stadium / Grad I und II<br />
• 36 Monate bei einer Krebserkrankung im Stadium / Grad III<br />
• 60 Monate bei einer Krebserkrankung im Stadium / Grad IV<br />
Die Rente wird letztmalig zum Ersten des Monats gezahlt, in dem das Leistungsendalter<br />
erreicht wird oder die versicherte Person stirbt, mindestens aber für 12 Monate.<br />
Sind bei einer Krebserkrankung zugleich auch die Leistungsvoraussetzung für einen<br />
der Bausteine „Rente bei Beeinträchtigung von Organen, Rente bei Verlust definierter<br />
Grundfähigkeiten oder Rente bei Pflegebedürftigkeit“ erfüllt, wird die Rente aus<br />
einem dieser Bausteine und dann ggf. lebenslang erbracht.<br />
12
Erleidet die versicherte Person einen leistungspflichtigen Unfall während der Rentenzahlung<br />
aufgrund einer Krebserkrankung, so wird die Leistung aus dem Baustein<br />
„Rente nach einem Unfall“ erbracht.<br />
Baustein: Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />
Eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe wird geleistet, wenn ein Unfall oder eine<br />
Erkrankung zum Verlust definierter Grundfähigkeiten nach einer definierten Bewertungsskala<br />
zu einer Punktezahl von mindestens 100 Punkten führt.<br />
Der Verlust der Grundfähigkeiten muss unheilbar und nicht mehr therapierbar sein.<br />
Die Bewertungsskala der Grundfähigkeiten unterscheidet zwei Grundfähigkeitsarten:<br />
Die Kategorien A und B. Für die Leistungsabwicklung sind ausschließlich diese Bewertungsmaßstäbe<br />
anzusetzen.<br />
Grundfähigkeiten der Kategorie A<br />
Grundfähigkeiten, die jeweils zu einer Bewertung von 100 Punkten führen:<br />
• Vollständiger Verlust des Sehvermögens (Blindheit)<br />
• Vollständiger Verlust des Sprachvermögens (Stummheit)<br />
• Vollständiger Verlust des Hörvermögens (Taubheit)<br />
• Vollständiger Verlust der Orientierung<br />
Grundfähigkeiten der Kategorie B<br />
Grundfähigkeiten, die jeweils zu einer Bewertung unter 100 Punkten führen<br />
• Handfunktionen<br />
• Heben und Tragen<br />
• Arme bewegen<br />
• Treppen steigen<br />
• Nicht gehen können<br />
• Stehen<br />
• Knien und Bücken<br />
• Sitzen<br />
• Sich erheben<br />
• Beugen<br />
• Auto fahren<br />
25 Punkte<br />
25 Punkte<br />
25 Punkte (<strong>VitaLife</strong>-Junior bis zu 30 Punkte)<br />
15 Punkte<br />
30 Punkte<br />
30 Punkte<br />
30 Punkte<br />
20 Punkte<br />
20 Punkte<br />
30 Punkte<br />
30 Punkte<br />
In der Kategorie B müssen demnach mindestens 4 Kriterien für einen Rentenanspruch<br />
erfüllt werden.<br />
13
Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem die Leistungsvoraussetzung<br />
erstmals festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend.<br />
Sie wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt<br />
• in dem die versicherte Person das vereinbarte Leistungsendalter erreicht oder<br />
• in dem die versicherte Person stirbt (mindestens jedoch für 12 Monate) oder<br />
• eine Neubemessung ergeben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr<br />
vorliegen.<br />
Ist die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt (<strong>VitaLife</strong>-Junior: 5 Jahre), so wird sie<br />
auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dieser Frist<br />
nicht mehr vorliegen sollten.<br />
Mit Beginn der Rentenzahlung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung. Eine<br />
ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />
Baustein: Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />
Eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe wird geleistet, wenn die versicherte Person<br />
wegen eines Unfalls oder wegen einer während der Vertragslaufzeit erstmals<br />
aufgetretenen Krankheit in die Pflegestufe I, II oder III nach SGB XI. eingestuft wird.<br />
Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem die Pflegestufe I, II oder<br />
III zuerkannt wurde, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend, monatlich im Voraus,<br />
gezahlt. Sie wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt<br />
• in dem die versicherte Person das vereinbarte Leistungsendalter erreicht oder<br />
• in dem die versicherte Person stirbt (mindestens jedoch für 12 Monate) oder<br />
• eine Neubemessung ergeben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr<br />
vorliegen.<br />
Ist die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt (<strong>VitaLife</strong>-Junior: 5 Jahre), so wird sie<br />
auch dann weiter gezahlt, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dieser Frist<br />
nicht mehr vorliegen sollten.<br />
Mit Beginn der Rentenzahlung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung. Eine<br />
ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />
14
Baustein: Kapitalsoforthilfe<br />
Die Kapitalsoforthilfe wird als einmalige Summenleistung gezahlt, wenn eine der folgenden<br />
schweren Erkrankungen vorliegt oder eine der folgenden schweren Operationen<br />
durchgeführt wird:<br />
Leistungsvoraussetzung<br />
Operation der Herzklappen<br />
Entnahme einer Niere (keine Organspende)<br />
Transplantationen der Leber, einer Niere, des<br />
Herzens, der Lunge, des Knochenmarks, der<br />
Bauchspeicheldrüse<br />
Gutartiger (benigner) Gehirntumor<br />
Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) oder<br />
Enzephalitis (Hirngewebeentzündung)<br />
Höhe der Leistung<br />
12-fache Monatsrente<br />
12-fache Monatsrente<br />
12-fache Monatsrente<br />
12-fache Monatsrente<br />
12-fache Monatsrente<br />
Ausschließlich für Kinder wird die Kapitalsofortleistung zusätzlich gezahlt bei:<br />
Leistungsvoraussetzung<br />
Gutartiger (benigner) Gehirntumor<br />
Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung) oder<br />
Enzephalitis (Hirngewebeentzündung)<br />
Schwere Operationen<br />
Rentenanspruch aus einem der Bausteine „Rente<br />
nach einem Unfall“, „Rente bei Beeinträchtigung<br />
von Organen“, „Rente bei Verlust definierter<br />
Grundfähigkeiten“, „Rente bei Pflegebedürftigkeit“<br />
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50<br />
aufgrund einer schweren Krankheit oder durch<br />
Unfall<br />
Höhe der Leistung<br />
12-fache Monatsrente<br />
12-fache Monatsrente<br />
12-fache Monatsrente<br />
12-fache Monatsrente<br />
60-fache Monatsrente<br />
Der Versicherungsschutz für die Kapitalsoforthilfe tritt zu dem Zeitpunkt außer Kraft,<br />
zu dem der versicherten Person bereits ein rechtmäßiger Anspruch auf eine monatliche<br />
Rente aus <strong>VitaLife</strong> zusteht. Dieses gilt nicht für den Baustein „Rente bei Krebserkrankung“.<br />
Mit der Einstellung der monatlichen Rentenzahlung tritt der Versicherungsschutz<br />
und die Pflicht zur Prämienzahlung für die Kapitalsoforthilfe wieder in<br />
Kraft.<br />
Eine Leistung aus der Kapitalsoforthilfe aufgrund derselben Erkrankung ist nur einmalig<br />
möglich. Tritt eine weitere Krankheit auf, die mit einer vorherigen Erkrankung,<br />
für die bereits eine Leistung aus der Kapitalsoforthilfe erbracht worden ist, in kausalem<br />
Zusammenhang steht, wird keine weitere Leistung aus der Kapitalsoforthilfe erbracht.<br />
15
Ergibt sich durch eine schwere Erkrankung, für die bereits eine Leistung aus der Kapitalsoforthilfe<br />
erbracht wurde, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein Grad der Behinderung<br />
/GdB) von mehr als 50, wird hierfür die Leistung aus der Kapitalsoforthilfe<br />
in Höhe von 60 Monatsrenten erbracht. Eine bereits gezahlte Leistung aus der Kapitalsoforthilfe<br />
wird angerechnet.<br />
Serviceleistung<br />
Die Serviceleistung als beitragfreie Leistungserweiterung wird erbracht, wenn der<br />
Versicherte eine der Leistungsvoraussetzungen für die versicherten Bausteine erfüllt.<br />
Im Rahmen der Serviceleistungen hat der Versicherte Anspruch auf:<br />
• Telefonische Beratung durch medizinisch ausgebildete Fachkräfte<br />
• Auf Wunsch Vermittlung einer ärztlichen Zweitmeinung zu vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen<br />
• Vereinbarung von Terminen bei spezialisierten Fachärzten<br />
• Reisemedizinische Beratung unter Berücksichtigung der Erkrankung<br />
• Nennung von Dialysestationen im Ausland bei Bedarf<br />
Die Serviceleistungen können längstens 3 Jahre vom Unfalltag bzw. Eintritt des Leistungsfalls<br />
an gerechnet, beansprucht werden.<br />
16
Teil 2 - Die individuellen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung<br />
Erwachsene vom 18. bis 60. Lebensjahr<br />
Für Erwachsene (<strong>VitaLife</strong>) werden zwei Tarif-Varianten angeboten:<br />
Tarif-Variante Exklusiv<br />
Die Tarif-Variante Exklusiv für Erwachsene beinhaltet die Bausteine:<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit und<br />
• Kapitalsoforthilfe<br />
Kunden immer die Tarif-Variante Exklusiv anbieten!<br />
Die Tarif-Variante Exklusiv beinhaltet das Komplettangebot von <strong>VitaLife</strong> mit allen<br />
Bausteinen und damit den größtmöglichen Versicherungsschutz. Argumente für diese<br />
Tarif-Variante sind in erster Linie die Absicherung eines vollständigen Existenzschutzes.<br />
Dieses Angebot steht an erster Stelle und sollte im Verkaufsgespräch auch<br />
immer angeboten werden.<br />
Sollte eine Kunde aus finanziellen Gründen nach einer Alternative fragen, so bieten<br />
wir neben der Tarif-Variante Exklusiv noch ein weiteres Angebot in einer abgespeckten<br />
Version, und zwar die Tarif-Variante Optimal.<br />
Tarif-Variante Optimal<br />
Die Tarif-Variante Optimal für Erwachsene beinhaltet die Bausteine:<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen und<br />
• Kapitalsoforthilfe<br />
Bei der Tarif-Variante Optimal wird ganz bewusst auf die Bausteine Rente bei Verlust<br />
definierter Grundfähigkeiten und Rente bei Pflegebedürftigkeit verzichtet. Zum einen<br />
führt nicht jeder Verlust einer Grundfähigkeit zu einem Verlust der Arbeitskraft. Zum<br />
17
anderen leistet bei Pflegebedürftigkeit auch die Pflegepflichtversicherung. Die Einschränkung<br />
des Versicherungsschutzes durch die Abwahl dieser beiden Bausteine<br />
ist überschaubar und führt zu einem deutlich günstigeren Beitrag. Um im Sinne einer<br />
umfassenden Beratung immer auf Nummer sicher zu gehen sollten Sie immer<br />
a) zuerst die Tarif-Variante Exklusiv anbieten<br />
b) bei Wahl der Tarif-Variante Optimal den Kunden deutlich auf die Abwahl der beiden<br />
Bausteine Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten und Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />
und den damit eingeschränkten Versicherungsschutz hinweisen.<br />
<strong>VitaLife</strong>-Junior (Kindertarif)<br />
Kinder ab dem 3. Lebensmonat<br />
Für Kinder ab dem (vollendeten) 3. Lebensmonat werden zwei Tarif-Varianten angeboten:<br />
Tarif-Variante Optimal<br />
Die Tarif-Variante Optimal für Kinder beinhaltet die Bausteine:<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen und<br />
• Kapitalsoforthilfe<br />
Für Kinder ab dem 3. Lebensmonat immer die Tarif-Variante Optimal anbieten!<br />
Für Kinder ab dem 3. Lebensmonat haben Sie mit <strong>VitaLife</strong>-Junior ein Angebot in der<br />
Hand, dass Ihnen fast ein Alleinstellungsmerkmal bietet, denn außer der AXA ermöglicht<br />
kein anderer Versicherer Kindern in diesem Alter eine solche Absicherung. Alle<br />
anderen Mitbewerber bieten die Absicherung von Kindern erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt (Janitos erst ab dem 4. Lebensjahr) eine vergleichbare Absicherung.<br />
Nutzen Sie daher Ihre Verkaufschance und bieten Sie Kindern in diesem Alter die<br />
Absicherung der Tarif-Variante Optimal mit einem weitreichenden Versicherungsschutz.<br />
Dieses Angebot steht an erster Stelle und sollte im Verkaufsgespräch auch<br />
primär angeboten werden.<br />
18
Sollte eine Kunde aus finanziellen Gründen nach einer Alternative fragen, so bieten<br />
wir neben der Tarif-Variante Optimal noch ein weiteres Angebot in einer abgespeckten<br />
Version, die Tarif-Variante Optimal-Start.<br />
Tarif-Variante Optimal-Start<br />
Die Tarif-Variante Optimal-Start für Kinder beinhaltet die Bausteine:<br />
• Rente nach einem Unfall,<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen und<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
In der Tarif-Variante Optimal-Start fehlt der Baustein Kapitalsoforthilfe und damit die<br />
kurzfristige finanzielle Unterstützung in Notfällen. Diese finanzielle Zuwendung ist<br />
zwar wichtig und hilfreich, aber lange nicht so wichtig wie die Absicherung durch die<br />
restlichen Bausteine.<br />
Auch für die Absicherung bei Kindern gilt: Bieten Sie zunächst und immer die Tarif-<br />
Variante Optimal mit dem damit verbundenen größtmöglichen Versicherungsschutz<br />
an. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und verhindern nachtägliche Beschwerden<br />
wegen unvollständiger Beratung.<br />
Kinder ab dem 3. Lebensjahr<br />
Hat das Kind bei Antragsaufnahme bereits das (versicherungstechnische) 3. Lebensjahr<br />
erreicht (2 Jahre, 6 Monate und 1 Tag), können neben den vorgenannten Tarif-<br />
Varianten noch folgende weitere Tarif-Varianten angeboten werden:<br />
Tarif-Variante Exklusiv<br />
Die Tarif-Variante Exklusiv für Kinder beinhaltet die Bausteine:<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit und<br />
• Kapitalsoforthilfe<br />
19
Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr immer die Tarif-Variante Exklusiv anbieten!<br />
Für die Tarif-Variante Exklusiv in <strong>VitaLife</strong>-Junior gelten die gleichen Argumente wie in<br />
<strong>VitaLife</strong>: Die Tarif-Variante Exklusiv beinhaltet das Komplettangebot von <strong>VitaLife</strong>-<br />
Junior mit allen Bausteinen und damit den größtmöglichen Versicherungsschutz. Argumente<br />
für diese Tarif-Variante sind ebenfalls die Absicherung eines vollständigen<br />
Existenzschutzes. Dieses Angebot steht an erster Stelle und sollte im Verkaufsgespräch<br />
auch immer angeboten werden.<br />
Sollte eine Kunde aus finanziellen Gründen nach einer Alternative fragen, so bietet<br />
<strong>VitaLife</strong>-Junior neben der Tarif-Variante Exklusiv noch ein weiteres Angebot in einer<br />
abgespeckten Version, die Tarif-Variante Exklusiv-Start.<br />
Tarif-Variante Exklusiv Start<br />
Die Tarif-Variante Exklusiv-Start für Kinder beinhaltet die Bausteine:<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten und<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />
In der Tarif-Variante Exklusiv-Start fehlt ebenso wie in der Tarif-Variante Optimal-<br />
Start der Baustein Kapitalsoforthilfe und damit die kurzfristige finanzielle Unterstützung<br />
in Notfällen. Diese finanzielle Zuwendung ist - wie bereits erwähnt - wichtig und<br />
hilfreich, aber lange nicht so wichtig wie die Absicherung durch sämtliche restliche<br />
Bausteine.<br />
Auch bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr gilt: Bieten Sie zunächst und immer die Tarif-<br />
Variante Exklusiv mit dem damit verbundenen größtmöglichen Versicherungsschutz<br />
an. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und verhindern nachtägliche Beschwerden<br />
wegen unvollständiger Beratung.<br />
20
Die Kombinationsmöglichkeiten der Bausteine im Überblick<br />
<strong>VitaLife</strong>-Junior (Kinder bis 18. Lebensjahr)<br />
<strong>VitaLife</strong> (Erwachsene) ab 3. Lebensmonat ab 3. Lebensjahr<br />
Exklusiv Optimal Optimal Optimal-Start Exklusiv Exklusiv-Start<br />
Unfall Unfall Unfall Unfall Unfall Unfall<br />
Organe Organe Organe Organe Organe Organe<br />
Krebs Krebs Krebs Krebs Krebs Krebs<br />
Grundfähigkeiten - - - Grundfähigkeiten Grundfähigkeiten<br />
Pflege - - - Pflege Pflege<br />
Kapitalsoforthilfe Kapitalsoforthilfe Kapitalsoforthilfe - Kapitalsoforthilfe -<br />
Die Antragsaufnahme<br />
Die Angebotserstellung und die darauf folgende Antragsaufnahme sind nur über die<br />
Beratungssoftware (BSW) möglich. Pro Vertrag kann nur eine Person versichert<br />
werden. Der Versicherungsnehmer muss das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben.<br />
Eine minderjährige Person kann als VN nicht akzeptiert werden.<br />
Der Versicherungsschutz kann für mehrere Personen in einem Antrag beantragt<br />
werden. Bei Kindern bis zum (versicherungstechnischen) 3. Lebensjahr ist der späteste<br />
Versicherungsbeginn immer der Erste des Folgemonats. Grund hierfür ist die<br />
bei Kindern mögliche schnelle Veränderung des Gesundheitszustandes. Aus demselben<br />
Grund darf der Versicherungsbeginn bei Kindern ab dem (versicherungstechnischen)<br />
3. Lebensjahr und Erwachsenen maximal 3 Monate in der Zukunft liegen.<br />
Ziel dieser Vorgaben ist eine weitestgehende Unterstützung des ELAN-Verfahrens<br />
und die damit einhergehende und angestrebte Dunkelverarbeitung.<br />
Wichtig: Bei <strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior ist das Beratungsprotokoll zum Antrag<br />
zwingend vorgeschrieben. Eine Abwahl ist nicht möglich.<br />
Die Risikoprüfung (Gesundheitsprüfung)<br />
Für <strong>VitaLife</strong>/<strong>VitaLife</strong>-Junior ist aufgrund der Krankheitskomponente eine Risikoprüfung<br />
zwingend erforderlich.<br />
21
Diese wird innerhalb der Beratungssoftware (BSW) vorgenommen. Es gibt nur Fragen,<br />
die ausdrücklich mit „Ja“ oder mit „Nein“ beantwortet werden müssen. Die Risikoprüfung<br />
erfolgt über das Risikoprüfungstool AktuarLife ®. Ausgehend von den gegebenen<br />
Antworten können sich ggf. weitere Fragen aufbauen (Kontext-sensitive<br />
Diagnoseerfassung). Die sich aus dieser Befragung ergebende Risikobeurteilung<br />
kann zu folgenden Ergebnissen führen:<br />
• Annahme (ggf. mit Zuschlag)<br />
• Annahme mit Leistungsausschluss<br />
• Zurückstellung (z.B. bei bevorstehender Behandlung) oder<br />
• Ablehnung.<br />
Eine weitergehende Prüfung von eventuell vorhandenen (ärztlichen) Unterlagen wird<br />
nicht durchgeführt. Eine manuelle Risikoprüfung ist ausgeschlossen. Vorteil: Durch<br />
die unmittelbare Verknüpfung mit der BSW erhält der Außendienstpartner ein fallabschließendes<br />
Ergebnis am Point of Sale (PoS).<br />
Für bestimmte Vorerkrankungen werden Risikozuschläge erhoben. Diese werden<br />
jedoch nicht explizit ausgewiesen. Alle Risikozuschläge werden auf den Grundbeitrag<br />
gerechnet.<br />
Bei einem Risikozuschlag > 200% wird eine Ablehnung des Antrags erfolgen.<br />
Je nach Art und Ausprägung der Erkrankung gilt ein Leistungsausschluss. Entweder<br />
für alle Bausteine oder für die Bausteine „Rente bei Beeinträchtigung von Organen“,<br />
„Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten“ bzw. „Rente bei Pflegebedürftigkeit“.<br />
Abgelehnt werden ggf. schwere Erkrankungen. In diesem Fall werden keine Schriftstücke<br />
für den Kunden erstellt. Der ADP muss den Kunden auf die Ablehnung hinweisen.<br />
22
3. Teil - Weitere individuelle Möglichkeiten der Vertragsgestaltung<br />
Arbeitslosenklausel<br />
Bei <strong>VitaLife</strong> ist der Einschluss einer Arbeitslosenklausel optional möglich. Voraussetzung:<br />
Der Versicherungsnehmer ist Arbeitnehmer und war vor Beginn der ersten<br />
Arbeitslosigkeit oder bei Beginn des Versicherungsschutzes ununterbrochen beim<br />
gleichen Arbeitgeber in unbefristeter, ungekündigter Stellung beschäftigt. Er war weder<br />
Auszubildender, Kurzarbeiter noch als Saisonarbeiter beschäftigt.<br />
Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten<br />
ab Versicherungsbeginn.<br />
Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG übernimmt im Leistungsfall, also<br />
bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers, für die Dauer der Arbeitslosigkeit,<br />
maximal für 12 Monate, die Beitragszahlung für den Vertrag mit den zu diesem Zeitpunkt<br />
geltenden Versicherungssummen.<br />
Der Beitragszuschlag für die Mitversicherung der Arbeitslosenklausel beträgt 4 %.<br />
Wichtig: Die Arbeitslosenklausel kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr hinzuversichert<br />
werden.<br />
Leistungsdauer der versicherten Rente<br />
Der Kunde kann bei <strong>VitaLife</strong> und bei <strong>VitaLife</strong>-Junior bei Vertragsabschluss zwischen<br />
drei verschiedenen Leistungsdauern wählen:<br />
• Zahlung der Rente bis zum Ersten des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet<br />
wird<br />
• Zahlung der Rente lebenslang<br />
• Zahlung der Rente bis zum Ersten des Monats, indem das gesetzlich festgelegte<br />
Renteneintrittsalter erreicht wird. (Wird vom Gesetzgeber der Rentenbeginn nach<br />
oben verschoben, z.B. auf das 70. Lebensjahr, wird die Rente automatisch bis zu<br />
diesem Zeitpunkt gezahlt. Mögliche Übergangszeiträume finden Berücksichtigung.)<br />
23
Rentenhöhe<br />
Die Rente von <strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior kann zwischen 250 EUR und 3.000 EUR<br />
in 5-er Schritten abgeschlossen werden. Eine Prüfung der Einkommenshöhe des<br />
Kunden erfolgt nicht. Ebenso wenig spielt der Beruf eine Rolle.<br />
Summendynamik<br />
Der Kunde kann bei Einschluss eine Summendynamik zwischen<br />
• 1,5%<br />
• 2,5% oder<br />
• 3,5%<br />
wählen. Voreingestellt in der Beratungssoftware (BSW) ist immer 1,5%. Die Dynamisierung<br />
erfolgt bis zum 50. Lebensjahr und maximal bis 3.000 EUR. Dynamisiert wird<br />
immer die Versicherungssumme (Rente).<br />
Die Rente wird dabei immer auf 1 EUR aufgerundet. Der Beitrag wird kaufmännisch<br />
gerundet. Wird der Summendynamik 3-mal in Folge widersprochen, entfällt die<br />
Summendynamik für die Zukunft.<br />
Bei der Summendynamik werden die Beiträge des zum Zeitpunkt der Summendynamik<br />
erreichten Alters berücksichtigt. Dies bedeutet, dass der Beitrag aufgrund des<br />
dann gültigen Alters der versicherten Person überproportional ansteigt.<br />
Wird nach einem anerkannten Leistungsfall eine Rente gezahlt, so wird die Summendynamik<br />
für den Zeitraum des Leistungsbezuges außer Kraft gesetzt. Endet der<br />
Leistungsbezug, wird der Vertrag automatisch mit der Summendynamik fortgeführt.<br />
Dieses gilt nicht für den Baustein „Rente bei Krebserkrankungen“.<br />
Die erhöhte Versicherungssumme gilt für alle nach dem Erhöhungstermin eintretenden<br />
Leistungsfälle.<br />
Garantierte Rentensteigerung<br />
Für den Leistungsfall ist eine garantierte Rentensteigerung von 1,5 % jährlich möglich.<br />
Die erhöhte Rente wird dann erstmals zu Beginn des 2. Leitungsjahres gezahlt.<br />
24
Die garantierte Rentensteigerung gilt nicht für den Baustein „Rente nach Krebserkrankung“.<br />
Der Kunde hat die Möglichkeit, die garantierte Rentensteigung bei der<br />
Antragstellung abzuwählen. Ein nachträglicher Einschluss der garantierten Rentensteigerung<br />
ist nur bei Summenänderung mit erneuter Risikoprüfung möglich.<br />
Versicherungsendalter<br />
<strong>VitaLife</strong><br />
Das Versicherungsendalter muss angeben werden. Es kann individuell bei 55, 58,<br />
60, 63, 65 oder 67 Jahren liegen. Das gewählte Endalter beeinflusst den Beitrag.<br />
Der Vertrag läuft max. bis zum Ersten des Folgemonats, in dem das vereinbarte Endalter<br />
vollendet wird.<br />
<strong>VitaLife</strong> Junior<br />
Bei Kindern läuft der Vertrag max. bis zum Ersten des Folgemonats, in dem das 67.<br />
Lebensjahr vollendet wird (siehe auch Umstellung auf den Erwachsenentarif (<strong>VitaLife</strong>)<br />
auf Seite 36 des <strong>Handbuch</strong>s)<br />
25
Teil 4 - Weitere vertragliche Regelungen von <strong>VitaLife</strong><br />
Ausbaugarantie (gilt nicht für <strong>VitaLife</strong>-Junior)<br />
Unter den nachfolgenden Voraussetzungen ist während der gesamten Vertragslaufzeit<br />
einmalig eine Erhöhung der versicherten Rente (Versicherungssumme) ohne<br />
erneute Risikoprüfung möglich. Diese Voraussetzungen sind:<br />
• Heirat/Lebenspartnerschaft (LPartG)<br />
• Geburt/Adoption eines Kindes<br />
• Berufsausbildungsbeginn<br />
• Berufsbeginn<br />
• Beginn der Selbstständigkeit<br />
• Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze<br />
• Abschluss der Meisterprüfung<br />
• Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit<br />
• Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung<br />
Die Erhöhung der versicherten Rente ist<br />
• um maximal 50%,<br />
• maximal 500 EUR,<br />
• bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und<br />
• bis zu den Höchstsummen<br />
möglich.<br />
Die Voraussetzungen sind entsprechend nachzuweisen.<br />
Der zusätzlich zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Erhöhung<br />
erreichten Alter. Sonstige bereits vertraglich vereinbarte Konditionen (z.B. Ausschlüsse<br />
und Risikozuschläge) finden auf die zusätzliche Absicherung ebenfalls Anwendung.<br />
Die einmalige Ausbaugarantie kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des<br />
Ereignisses beansprucht werden und nur dann, wenn noch kein Leistungsfall eingetreten<br />
ist oder keine Rente beantragt wurde.<br />
26
Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern<br />
Wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer verstirbt und<br />
• bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte,<br />
• die Versicherung nicht gekündigt war und<br />
• der Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde,<br />
wird die Versicherung des Kindes mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen<br />
bis zum Ersten des Folgemonats beitragsfrei weitergeführt, in dem<br />
das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.<br />
Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts<br />
anderes vereinbart ist.<br />
Carrier<br />
Einziger Anbieter von <strong>VitaLife</strong> innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe ist die<br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG (SIAV)<br />
Daher gilt für <strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior:<br />
• Kein Nachlass für Angehörige des öffentlichen Dienstes.<br />
• Kein Angebot innerhalb des Versorgungswerks.<br />
Einmalbeitrag<br />
Einmalbeiträge werden nicht angeboten.<br />
Eintrittsalter<br />
Mindesteintrittsalter<br />
• Kinder: Ab dem (vollendeten) 3. Lebensmonat<br />
• Erwachsene: Ab dem 18. Lebensjahr<br />
Höchsteintrittsalter<br />
• Kinder: 17. Lebensjahr<br />
• Erwachsene: 60. Lebensjahr<br />
27
Ende der Beitragszahlung / Reaktivierung<br />
Bei den Bausteinen<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten und<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />
endet mit Beginn der Rentenzahlung (Leistungsfall) gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung.<br />
Eine ggf. vereinbarte Summendynamik wird ausgesetzt.<br />
Die Leistungserbringung ist zunächst auf 3 Jahre (bei Kindern <strong>VitaLife</strong>-Junior: 5<br />
Jahre) befristet. Innerhalb dieser 3 bzw. 5 Jahre nach Zahlung der ersten Monatsrente<br />
hat der Versicherer jährlich das Recht, eine Neubemessung der gesundheitlichen<br />
Beeinträchtigung vornehmen zu lassen.<br />
Sofern die Neubemessung ergibt, dass die Voraussetzungen für den eingetretenen<br />
Leistungsfall nicht mehr bestehen, wird zu diesem Zeitpunkt die Rentenzahlung eingestellt<br />
und der Versicherungsnehmer hat das Recht - sofern der Vertrag nicht bereits<br />
vor Eintritt des Leistungsfalls ordentlich gekündigt wurde - den Versicherungsschutz<br />
in Höhe der zuletzt aktiv geführten Versicherungssumme für die Rente ohne<br />
erneute Risikoprüfung wieder zu aktivieren (Reaktivierung).<br />
Gleichzeitig tritt die Pflicht zur Prämienzahlung zu den dem Vertrag zugrunde liegenden<br />
Tarifprämien wieder in Kraft.<br />
Sofern die Voraussetzungen für den Leistungsfall länger als 3 Jahre ununterbrochen<br />
vorgelegen haben, wandelt sich der befristete Rentenanspruch in einen dauerhaften<br />
Rentenanspruch um und die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG zahlt die<br />
Rente je nach vereinbarter Leistungsdauer.<br />
Es wird daher vor Stornierung bzw. vor Reaktivierung eine manuelle Prüfung erfolgen,<br />
ob die Voraussetzungen für die Leistung noch vorliegen oder nicht mehr vorliegen.<br />
28
Beim Baustein „Rente bei Krebserkrankungen“ endet die Pflicht zur Beitragszahlung<br />
nur dann, wenn aufgrund der Krebserkrankung zugleich auch die Leistungsvoraussetzung<br />
für einen der Bausteine „Rente bei Beeinträchtigung von Organen, Rente bei<br />
Verlust definierter Grundfähigkeiten oder Rente bei Pflegebedürftigkeit“ erfüllt ist und<br />
eine Rente aus diesem Baustein erbracht wird.<br />
Wird ausschließlich eine Leistung aus dem Baustein „Rente bei Krebserkrankungen“<br />
erbracht, bleibt die Pflicht zur Beitragszahlung bestehen. Auch eine vereinbarte<br />
Summendynamik wird fortgesetzt.<br />
Innovationsklausel<br />
In jedem Vertrag ist eine Innovationsklausel integriert. Werden die dem Vertrag<br />
zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen oder die Besonderen und Zusatz-<br />
Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden und ohne Mehrbeitrag geändert<br />
(Bedingungsverbesserungen), so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung<br />
auch für den bestehenden Vertrag.<br />
Kündigungsmöglichkeiten<br />
Der Vertrag läuft maximal bis zum Ersten des Folgemonats, in dem das gewählte<br />
Endalter erreicht wird. Der Vertrag ist jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende<br />
des Versicherungsjahres von beiden Seiten kündbar.<br />
Für Leistungsfälle nach Wirksamkeit der Kündigung gilt:<br />
Wird während der Vertragslaufzeit eine Krankheit diagnostiziert, die jedoch aufgrund<br />
der Intensität oder Schwere zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu einer Leistungspflicht<br />
führt, leisten wir gleichwohl, wenn die Krankheit sich so weiterentwickelt, dass innerhalb<br />
von 12 Monaten nach der ersten Diagnose der Erkrankung die Leistungspflicht<br />
entsteht. Der Anspruch muss innerhalb von weiteren 3 Monaten nach Feststellung<br />
der zur Leistungspflicht führenden Diagnose von Ihnen bei uns geltend gemacht<br />
werden.<br />
Wir leisten ferner für versicherte Unfälle innerhalb der Vertragslaufzeit, wenn die<br />
Leistungsansprüche innerhalb von 15 Monaten nach Unfalleintritt geltend gemacht<br />
werden.<br />
29
Kündigungsrücknahme<br />
Für Kündigungsrücknahmen gelten die Regelungen der Risiko-Unfallversicherung für<br />
die Bearbeitung entsprechend.<br />
Mindest-/Höchsteintrittsalter<br />
<strong>VitaLife</strong><br />
Das Mindesteintrittsalter für Erwachsene (<strong>VitaLife</strong>) liegt zwischen dem 18. Lebensjahr<br />
und 60. Lebensjahr.<br />
<strong>VitaLife</strong> Junior<br />
Kinder können ab dem vollendeten 3. Lebensmonat mit den Bausteinen<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen und<br />
• Rente bei Krebserkrankung<br />
versichert werden (Tarif-Variante Optimal-Start).<br />
Optional ist dazu der Abschluss des Bausteins Kapitalsoforthilfe möglich (Tarif-<br />
Variante Optimal).<br />
Ab dem versicherungstechnischen 3. Lebensjahr (2 Jahre, 6 Monate, 1 Tag) kann<br />
der Versicherungsschutz mit neuer Risikoprüfung ausgeweitet werden.<br />
Entweder auf die „Tarif-Variante Exklusiv“ mit den Bausteinen<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />
• Kapitalsoforthilfe<br />
oder auf die „Tarif-Variante Exklusiv-Start“ mit den Bausteinen<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
30
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />
Erfolgt hier wegen einer Vorerkrankung eine Ablehnung der Umstellung, so bleibt der<br />
alte Vertrag mit den Bausteinen<br />
• Rente nach einem Unfall<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
sowie ggf. Kapitalsoforthilfe (Tarif-Variante Optimal bzw. Optimal-Start) bis zum<br />
67. Lebensjahr erhalten.<br />
In der Beratungssoftware ist eine Angebotsberechnung erst mit dem 3. Lebensmonat<br />
möglich.<br />
Das Höchsteintrittsalter bei <strong>VitaLife</strong>-Junior liegt bei 17 Jahren.<br />
Das Eintrittsalter wird wie in der UBR berechnet:<br />
Beispiel:<br />
1 Jahr + 6 Monate = 2 Jahre alt<br />
1 Jahr + kleiner 6 Monate = 1 Jahr alt<br />
Nachlässe<br />
Der Nachlass für die Zahlungsweise gilt analog der Risiko-UV.<br />
Ein Gruppennachlass wird nicht angeboten. Die Versicherung zählt auch nicht als<br />
Nachlasskriterium in anderen UV-Verträgen.<br />
Ein Dauernachlass wird nicht angeboten.<br />
Risikonachlass<br />
Risikonachlässe sind in <strong>VitaLife</strong> und in <strong>VitaLife</strong>-Junior nicht möglich.<br />
31
Risikozuschlag<br />
Ein evtl. erforderlicher Risikozuschlag wird über die BSW ermittelt, ebenso wie die<br />
Zuschläge für mögliche Sonderrisiken.<br />
Sonderrisiken<br />
Die nachfolgenden Berufe können nicht versichert werden:<br />
• Artist,<br />
• Schießmeister,<br />
• Akrobat,<br />
• Sensationsdarsteller,<br />
• Bergungstaucher, • Sprengpersonal (berechtigter, -<br />
beauftragter, -macher, -meister),<br />
• Bohrschichtführer,<br />
• Stuntman,<br />
• Boxer,<br />
• Stückenschießer,<br />
• Dompteur,<br />
• Taucher,<br />
• Feuerwerker,<br />
• Testfahrer, Versuchsfahrer<br />
• geprüfter Taucher,<br />
• Testpilot,<br />
• Mineur,<br />
• Tierbändiger,<br />
• Profi-Sportler in allen Sportarten , • Trapezkünstler,<br />
• Pyrotechniker(in),<br />
• Trickvorführer,<br />
• Rennfahrer,<br />
Nachfolgende Berufe können nicht versichert werden, wenn die berufliche Tätigkeit<br />
den Umgang mit explosiven Stoffen fordert:<br />
• Analytiker/in - Chemie,<br />
• Anorganiker/in,<br />
• Bodenchemiker/in,<br />
• Bohrarbeiter/in (Erdöl-, Erdgasgewinnung),<br />
• Chemiearbeiter/in,<br />
• Chemiebetriebswerker/in,<br />
• Chemieingenieur/in,<br />
• Chemielaborant/in,<br />
• Chemielaborwerker/in,<br />
• Chemietechniker/in, Chemiker/in,<br />
• Chemiker (Kriminaltechnik),<br />
• Chemisch-technische/r Assistent/in,<br />
• Dekontaminateur/in,<br />
• Dipl.-Chemiker/in,<br />
• Dipl.-Ing. - Chemie,<br />
• Dipl.-Ing. - Verfahrenstechnik (Chemie),<br />
• Erdöl-, Erdgasgewinner/in,<br />
• Explosionsschutzsteiger unter Tage,<br />
• Feuerwerker/in,<br />
• Gaswerkslaborant/in,<br />
• Munitionsarbeiter/in,<br />
• Physikotechniker/in),<br />
• Polizist/in (nicht SEK / GSG9) im Kampfmittelräumdienst,<br />
• Schichtführer/in/Chemiebetriebswerker/in,<br />
• Schichtführer/in (Erdöl-, Erdgasgewinner),<br />
• Soldat/in (Beruf) im Kampfmittelräumdienst,<br />
Wechselt die versicherte Person den Beruf und ist die neue Beschäftigung nicht versicherbar<br />
(gemäß vorgenannter Berufsgruppenverzeichnisse), endet der Vertrag mit<br />
Beendigung des bisherigen Berufes.<br />
32
Ergeben sich im Rahmen der im Antrag genannten Tätigkeit ausnahmsweise Sondergefahren,<br />
so besteht hierfür Versicherungsschutz, wenn die Sondergefahr vorübergehender<br />
bzw. kurzfristiger Natur - also kein Dauerzustand - ist.<br />
Bei den nachfolgenden Berufen sind Besonderheiten zu beachten:<br />
Es erfolgt ein Ausschluss von Lungenerkrankungen bei den Berufen:<br />
• Aufbereitungsingenieur (Bergbau) unter Tage<br />
• Ausbildungssteiger unter Tage<br />
• Bergmann unter Tage<br />
• Bergmechaniker<br />
• Bergmechaniker unter Tage<br />
• Berg- und Maschinenmann<br />
• Berg- und Maschinenmann unter Tage<br />
• Betriebsführer (Bergbau / unter Tage)<br />
• Brandschutzsteiger unter Tage<br />
• Elektrofahrsteiger unter Tage<br />
• Elektrohauer unter Tage<br />
• Elektrosteiger unter Tage<br />
• Fahrsteiger unter Tage<br />
• Fördermaschinist unter Tage<br />
• Grubensteiger unter Tage<br />
• Grubenschlosser unter Tage<br />
• Hauer unter Tage<br />
• Maschinenhauer (Bergmann)<br />
Die nachstehenden Berufe sind nur gegen Zuschlag i.H.v. 15% versicherbar:<br />
• Einsatzleiter/in (Feuerwehr)<br />
• Feuerwehrmann/-frau<br />
• Berufsfeuerwehrmann<br />
• Gleisbauer<br />
• Rangierer bzw. Rangierer-Meister<br />
• Soldat/in auf Zeit (bis Leutnant)<br />
• Soldat/in auf Zeit (ab Leutnant)<br />
• Soldat/in (Beruf)<br />
• Wagenverschieber (Eisenbahn)<br />
Bei Einschluss des beruflichen Flugrisikos oder eines Flugrisikos in der Freizeit<br />
wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.<br />
33
Bei Zugehörigkeit der versicherten Person zur/zum GSG9/SEK, wird ein Zuschlag<br />
von 75 % erhoben.<br />
Die Sonderrisiken werden über die BSW geprüft und tarifiert. Der Zuschlag wird auf<br />
den Tabellenbeitrag gerechnet. Gibt es mehrere Zuschläge (Berufs- und Freizeitrisiko),<br />
werden diese von der BSW einzeln auf den Tabellenbeitrag gerechnet.<br />
Tarif für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen<br />
Für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen bieten wir auch einen entsprechenden<br />
Tarif „Tarif für Mitarbeiter von Banken und Versicherungen“ mit einem Beitragsnachlass<br />
in Höhe von 10% (provisionsneutral).<br />
Tarifgestaltung<br />
<strong>VitaLife</strong> und <strong>VitaLife</strong>-Junior werden als Unisex-Tarif eingeführt. Es erfolgt somit<br />
keine Unterscheidung im Beitrag nach Geschlecht.<br />
Umstellungen<br />
Tieferstufung in Form der Summenreduzierung<br />
Bei <strong>VitaLife</strong><br />
Eine Tieferstufung in Form der Summenreduzierung ist möglich. Die Mindestsumme<br />
der Rente beträgt 250 EUR. Tieferstufungen sind während der gesamten Vertragslaufzeit<br />
maximal 5-mal möglich. Aufgrund der Summendynamik nach dem erreichten<br />
Alter gibt es hierzu spezielle Rechenregeln. Bitte halten Sie hierzu Anfrage bei der<br />
HV.<br />
Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior<br />
Bei Kindern sind reine Summenreduzierungen unproblematisch aufgrund der Tatsache,<br />
dass die gleichen Beiträge unabhängig vom Eintrittsalter gelten (somit spielt<br />
auch die Dynamik keine Rolle).<br />
34
Höherstufung in Form der Summenerhöhung<br />
Bei <strong>VitaLife</strong><br />
Eine Erhöhung der Rentenversicherungssumme ist nicht möglich. Die Differenz kann<br />
nur in einem 2. Vertrag abgesichert werden.<br />
Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior<br />
Für Kinder ist die Erhöhung der Versicherungssumme (Hintergrund: gleiche Beiträge<br />
unabhängig vom Alter) mit entsprechender Risikoprüfung möglich.<br />
Tiefer/Höherstufung in Form der Tarif-Varianten-Änderung<br />
Bei <strong>VitaLife</strong><br />
Für Erwachsene kann zu einem späteren Zeitpunkt kein Wechsel der Tarif-Variante<br />
vorgenommen werden (es können also weder Bausteine ab- noch hinzugewählt werden).<br />
Dieses hätte sonst zur Folge, dass es unterschiedliche Eintrittsalter und evtl.<br />
auch Risikozuschlag geben würde.<br />
Will der Kunde eine andere Tarif-Variante absichern, muss daher ein neuer Vertrag<br />
geschlossen werden. Es gelten dann für alle Bausteine die Beiträge zum neuen<br />
Eintrittsalter und es ist generell eine erneute Risikoprüfung erforderlich.<br />
Für die Provision ist in diesem Fall zu beachten, dass eine Provisionsverrechnung<br />
zwischen dem alten und dem neuen Vertrag erfolgt, wenn der alte Vertrag zugunsten<br />
des neuen aufgehoben wird.<br />
Bei <strong>VitaLife</strong>-Junior<br />
Für Kinder ist die Abwahl oder Hinzuversicherung problemlos möglich (Hintergrund:<br />
gleiche Beiträge unabhängig vom Alter). Es gelten dann die für die neue Tarif-<br />
Variante gültigen Beiträge sowie eventuell erforderliche Risikozuschläge.<br />
35
Folgende Konstellationen sind bei <strong>VitaLife</strong>-Junior möglich:<br />
Von In Risikoprüfung<br />
Optimal-Start Optimal Ja<br />
Exklusiv-Start<br />
Ja<br />
Exklusiv<br />
Ja<br />
Optimal Optimal-Start Nein<br />
Exklusiv-Start<br />
Ja<br />
Exklusiv<br />
Ja<br />
Exklusiv-Start Optimal-Start Nein<br />
Optimal<br />
Ja<br />
Exklusiv<br />
Ja<br />
Exklusiv Optimal-Start Nein<br />
Optimal<br />
Nein<br />
Exklusiv<br />
Nein<br />
Umstellung auf den Erwachsenentarif (<strong>VitaLife</strong>)<br />
Es wird eine automatische maschinelle Umstellung ohne erneute Risikoprüfung aus<br />
dem Kindertarif (<strong>VitaLife</strong> Junior) in den Erwachsenentarif (<strong>VitaLife</strong>) durchgeführt.<br />
Der Vertrag wird mit den gleichen Bausteinen und der gleichen Leistungsdauer fortgeführt.<br />
Sofern der Baustein „Kapitalsoforthilfe“ nicht mitversichert war, wird er mit<br />
der Umstellung Bestandteil des Vertrages. Das bedeutet,<br />
• es erfolgt eine Umstellung des Kindertarifes aus Optimal oder Optimal-Start in<br />
den Erwachsenen-Tarif Optimal.<br />
• es erfolgt eine Umstellung des Kindertarifes aus Exklusiv oder Exklusiv-Start in<br />
den Erwachsenen-Tarif Exklusiv.<br />
Die Beitragsberechnung erfolgt anhand des Eintrittsalters 18. Das Endalter bei Umstellung<br />
ist das 67. Lebensjahr.<br />
Dabei ist zwischen 2 verschiedenen Fällen zu unterscheiden:<br />
1. Fall:<br />
Umstellung von Optimal-Start in Optimal bzw. Umstellung von Exklusiv-Start in<br />
Exklusiv<br />
(Umstellung mit Erhöhung der Leistung, da der Baustein Kapitalsoforthilfe hinzukommt)<br />
36
Der Versicherungsnehmer hat ein Wahlrecht:<br />
a) Gleiche Versicherungssumme (Rente) bei erhöhtem Versicherungsumfang zu erhöhtem<br />
Beitrag oder<br />
b) Gleicher Beitrag bei erhöhtem Leistungsumfang, aber verringerter Versicherungssumme<br />
(Rente).<br />
Erfolgt keine Rückmeldung durch den Versicherungsnehmer, so setzt sich der Vertrag<br />
nach b) fort. Über die Umstellung und die Auswirkungen wird der Kunde per<br />
Nachtrag im Detail informiert.<br />
2. Fall:<br />
Umstellung von Optimal in Optimal bzw. Umstellung von Exklusiv in Exklusiv<br />
(Umstellung mit Verringerung der Leistung, da der Baustein „Kapitalsoforthilfe“ einen<br />
anderen geringeren Leistungsumfang hat.)<br />
Über die Leistungsreduzierung wird der Kunde im Anschreiben im Detail informiert.<br />
Eventuelle Risikozuschläge und Sondervereinbarungen bleiben bestehen.<br />
Unterschriftsregelung<br />
1. VN muss immer unterschreiben.<br />
2. Ist der VN > 16 Jahre < 18 Jahre ist zusätzlich die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten<br />
erforderlich.<br />
3. Alle mitversicherten Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen zusätzlich unterschreiben.<br />
4. Für alle mitversicherten Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben<br />
müssen beide Erziehungsberechtigte ebenfalls unterschreiben. Pkt. 2 ist zusätzlich<br />
zu beachten.<br />
Versicherungsbeginn<br />
Versicherungsbeginn ist frühestens der nächste Tag nach Antragsstellung.<br />
Bei Kindern (<strong>VitaLife</strong> Junior) ab (vollendetem) 3. Lebensmonat muss der Versicherungsbeginn<br />
spätestens zum 1. des Folgemonats erfolgen.<br />
Bei Kindern ab dem versicherungstechnischen 3. Lebensjahr (2 Jahre, 6 Monate,<br />
1 Tag) und Erwachsenen darf der Versicherungsbeginn maximal 3 Monate in<br />
der Zukunft liegen. Werden Anträge mit Erschwernis eingereicht, muss der<br />
Kunde bestätigen, dass keine Behandlungen wegen den vorhandenen Krankheiten<br />
seit Antragsstellung stattfanden.<br />
37
Eine Beginnverlegung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Antrag mit neuer Risikoprüfung<br />
gestellt werden.<br />
Versicherungsteuer<br />
Die Versicherungssteuer beträgt 19%.<br />
VN-Wechsel<br />
Eine Umstellung von <strong>VitaLife</strong>-Junior in <strong>VitaLife</strong> erfolgt maschinell. Das Endalter wird<br />
bei der Erwachsenenumstellung entsprechend angehoben.<br />
Vorerkrankungen<br />
Vorerkrankungen führen nur im Baustein „Rente nach einem Unfall“ zu einer Anrechnung.<br />
So werden Auswirkungen von Gebrechen und Krankheiten bei der Bemessung<br />
der Minderung der Invalidität berücksichtigt. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger<br />
als 25 %, unterbleibt die Anrechnung.<br />
In den Bausteinen<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit und<br />
• Kapitalsoforthilfe<br />
erfolgt keine Anrechnung von Vorerkrankungen.<br />
Wartefristen<br />
Die Bausteine von <strong>VitaLife</strong> bzw. <strong>VitaLife</strong>-Junior beinhalten teilweise eine Wartefrist.<br />
Diese beträgt 6 Monate und gilt in den Bausteinen:<br />
• Rente bei Beeinträchtigung von Organen<br />
• Rente bei Krebserkrankungen<br />
• Rente bei Verlust definierter Grundfähigkeiten und<br />
• Kapitalsoforthilfe<br />
Die Wartefrist entfällt, wenn der Leistungsfall durch einen Unfall ausgelöst wird. Keine<br />
Wartefrist besteht bei den Bausteinen<br />
38
• Rente nach einem Unfall und<br />
• Rente bei Pflegebedürftigkeit<br />
Alle Krankheiten und Symptome einer Krankheit, die innerhalb der Wartefrist<br />
eine Leistungspflicht im Sinne der Bedingungen auslösen, sind nicht mitversichert.<br />
Führt die Beeinträchtigung aber nicht innerhalb, sondern erst nach der<br />
Wartefrist zu einer Leistungspflicht, so besteht Versicherungsschutz.<br />
Wiederinkraftsetzung nach Storno<br />
Eine Wiederinkraftsetzung (WIK) nach Storno ist nicht möglich.<br />
39
Teil 4 – Wettbewerbsvergleich<br />
Derzeit gibt es am deutschen Markt insgesamt 6 Mitbewerber, die ein vergleichbares<br />
Produkt anbieten. Diese sind:<br />
AXA<br />
Janitos<br />
Barmenia<br />
VPV<br />
BBV<br />
Sparkassen Versicherung Sachsen<br />
Existenzschutzversicherung<br />
Multi-Rente<br />
Opti5Rente<br />
Vital-Rente<br />
Multiprotect-Plus<br />
Existenzschutzversicherung<br />
Alle Anbieter bieten (fast) identische Produkte auf Basis der Entwicklung der E+S<br />
Rück an. Unterschiede liegen nur in Nuancen. Die Leistung erfolgt immer in Form<br />
einer Rentenleistung.<br />
Vergleich der Produkte<br />
Unfall, Organe,<br />
Grundfähigkeiten,<br />
Pflege<br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AXA Janitos Barmenia VPV BBV<br />
<br />
Krebs bereits ab<br />
Stadium I<br />
<br />
Leistung auch bei<br />
Muskeldystrophie und<br />
chronischer Polyarthritis<br />
<br />
Garantierte Rente für<br />
12 Monate<br />
<br />
Kapitalsoforthilfe <br />
Kapitalsoforthilfe für<br />
Kinder<br />
<br />
Schwere OP<br />
im Leistungsfall<br />
Schwere OP<br />
im Leistungsfall<br />
kein Kindertarif kein Kindertarif kein Kindertarif<br />
Unterschiedliche<br />
Bausteinkombination<br />
<br />
Versicherungsendalter<br />
Leistungsdauer<br />
Arbeitslosenklausel<br />
Frei wählbar<br />
55,58,60,63,65,67<br />
67, lebenslang,<br />
gesetzliches<br />
Rentenalter<br />
12 Monate Beitragsbefreiung<br />
65 67 67 67 67<br />
lebenslang<br />
6 Monate Beitragsbefreiung<br />
67<br />
oder lebenslang<br />
6 Monate Beitragsbefreiung<br />
67<br />
oder lebenslang<br />
6 Monate Beitragsbefreiung<br />
lebenslang<br />
6 Monate Beitragsbefreiung<br />
67<br />
oder lebenslang<br />
6 Monate Beitragsbefreiung<br />
40
Anlage<br />
Gegenüberstellung <strong>VitaLife</strong> – BU-/EU-Produkte der <strong>IDUNA</strong> Leben<br />
1 <strong>VitaLife</strong> – BU-Produkt<br />
Punkt 1.1 enthält eine grundsätzliche Gegenüberstellung der Leistungsauslöser von <strong>VitaLife</strong> und von BU-Produkten. Einen konkreten<br />
Eindruck von den Unterschieden der beiden Produkte vermittelt Punkt 1.2 anhand von Leistungsbeispielen. Punkt 1.3 zeigt Unterschiede<br />
in weiteren Produktmerkmalen (z.B. Wartefrist) auf. Die Gegenüberstellung bezieht sich auf <strong>VitaLife</strong> für Erwachsene in<br />
der Variante Exklusiv.<br />
1.1 Grundsätzliche Gegenüberstellung<br />
Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />
<strong>VitaLife</strong> <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />
definierte Unfallfolgen ja ja, sofern Beruf zu mindestens<br />
50% nicht mehr ausübbar<br />
schwere definierte Organbeeinträchtigung<br />
Krebs in definierten Formen und Schweregraden<br />
Kapitalleistung bei 6 definierten Krankheiten<br />
(Kapitalsoforthilfe)<br />
Verlust von definierten Grundfähigkeiten<br />
(nicht bei <strong>VitaLife</strong> Optimal)<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
(nicht bei <strong>VitaLife</strong> Optimal)<br />
ja ja, sofern Beruf zu mindestens<br />
50% nicht mehr ausübbar<br />
ja ja, sofern Beruf zu mindestens<br />
50% nicht mehr ausübbar<br />
möglich<br />
möglich<br />
möglich<br />
ja nein nein<br />
ja ja, sofern Beruf zu mindestens<br />
50% nicht mehr ausübbar<br />
möglich<br />
ja (nach SGB XI) ja (eigene Definition) möglich<br />
41<br />
41
Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />
BU-Produkt<br />
Beruf zu mindestens 50% nicht mehr<br />
ausübbar wegen<br />
• Krankheit ja, bei Vorliegen definierter<br />
Krankheiten<br />
• Körperverletzung ja, bei Vorliegen definierter<br />
• mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls<br />
Unfallfolgen bzw. definiertem<br />
Verlust von Grundfähigkeiten<br />
ja möglich<br />
ja möglich<br />
nein ja nein<br />
Wiedereingliederungshilfe nein ja nein<br />
42<br />
42
Teil 5 – Gegenüberstellung <strong>VitaLife</strong> – BU-/EU-Produkte der <strong>IDUNA</strong> Leben anhand von Leistungsbeispielen<br />
Die nachfolgend dargestellten (fiktiven) Leistungsfälle sollen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen beispielhaften Eindruck davon<br />
vermitteln, wann die einzelnen Produkte in der Praxis zu einer Leistung führen können.<br />
Leistungsauslöser <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />
Leistung aus … Überschneidung<br />
Bewegungsapparat: Selbstständiger Fliesenle-<br />
nein<br />
ger (2 Mitarbeiter) hat Knieschaden.<br />
• kann sich noch bücken, einen leichten Gegenstand<br />
vom Boden aufheben und sich<br />
wieder aufrichten<br />
• ist nicht mehr in der Lage über einen ganzen<br />
Arbeitstag den beruflichen Anforderungen<br />
zu entsprechen (längeres Knien, Bücken);<br />
kann seinen Beruf nicht mehr ausüben<br />
Rücken: angestellter Tischler erleidet<br />
irreparablen Bandscheibenschaden<br />
• kann sich nicht mehr beugen (2<br />
kg schweren Gegenstand aufnehmen<br />
und auf 1 Meter hohen<br />
Tisch absetzen)<br />
• handwerkliche Kerntätigkeiten<br />
nicht mehr ausübbar (z.B. Montagearbeiten<br />
in Zwangshaltung<br />
(z.B. gebückt))<br />
Herzerkrankung: schwerwiegende<br />
Herzschwäche nach Herzinfarkt:<br />
• Pumpleistung 20%<br />
- selbstständige Alleinmeister (kann<br />
Beruf zu<br />
weniger als 50% ausüben)<br />
- ltd. kfm. Angestellter (kann Beruf zu<br />
nein ja<br />
nein<br />
(„nicht beugen“ grundsätzlich<br />
leistungsauslösender Verlust<br />
einer Grundfähigkeit; ergibt<br />
30 Punkte von mind. 100 leistungsauslösenden<br />
Punkten)<br />
ja<br />
ja<br />
ja nein<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
43<br />
43
Leistungsauslöser <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />
Leistung aus … Überschneidung<br />
weniger als 50% ausüben)<br />
• Pumpleistung 30%<br />
2. selbstständige Alleinmeister<br />
(kann Beruf zu<br />
weniger als 50% ausüben)<br />
- ltd. kfm. Angestellter (kann<br />
Beruf zu<br />
weniger als 50% ausüben)<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
• Pumpleistung 40%<br />
- selbstständige Alleinmeister (kann<br />
Beruf zu<br />
weniger als 50% ausüben)<br />
- ltd. kfm. Angestellter (kann Beruf<br />
noch zu<br />
mehr als 50% ausüben)<br />
Psyche: Selbstständige Goldschmiedin<br />
mit 4 Angestellten im Verkauf muss Betrieb<br />
wegen psychischer Erkrankung<br />
(Depressionen) abmelden.<br />
• Sie lebt mit ambulanter ärztlicher<br />
Betreuung in ihrem häuslichen Umfeld.<br />
• Sie wird für die Dauer von voraussichtlich<br />
3 Jahren in einer geschlossenen<br />
Einrichtung untergebracht.<br />
Unfall:<br />
• Koch verliert durch Unfall Geruchs-<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
und Geschmackssinn und muss seinen<br />
Beruf in der gehobenen Gastronein<br />
(15% nach Gliedertaxe; Leistung<br />
ab 50%)<br />
ja<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
-<br />
nein<br />
ja<br />
ja nein<br />
44<br />
44
Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />
<strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />
nomie aufgeben.<br />
ja<br />
nein<br />
• Angestellter Fliesenleger verliert<br />
durch Autounfall den rechten Fuß<br />
und kann seinen Beruf nicht mehr<br />
ausüben.<br />
• Polizist (Beamter auf Probe) erleidet<br />
durch einen Dienstunfall eine Versteifung<br />
des Zeigefingers der rechten<br />
Hand. Er kann seine Tätigkeit<br />
nicht mehr ausüben und wird wegen<br />
Dienstunfähigkeit entlassen.<br />
• Durch einen Arbeitsunfall wird der<br />
rechte Arm eines Maurers vollständig<br />
funktionsunfähig. Er muss seinen<br />
Beruf aufgeben.<br />
nein<br />
(40% nach Gliedertaxe; Leistung<br />
ab 50%)<br />
nein<br />
(10% nach Gliedertaxe; Leistung<br />
ab 50%)<br />
ja, 70%<br />
(70% nach Gliedertaxe; Leistung<br />
ab 50%)<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
ja<br />
45<br />
45
Weitere Produktmerkmale<br />
Produktmerkmal <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />
ja<br />
keine Wartefrist Unfall, Pflege: ja<br />
Sonst: 6 Monate<br />
Prognosezeitraum - Unfall: dauerhafte (voraussichtlich 3<br />
Jahre) Invalidität von mind. 50% gemäß<br />
Gliedertaxe<br />
- Krankheiten, Beeinträchtigungen: unheilbar,<br />
nicht mit Medikamenten zu verbessern<br />
- Psyche: dauerhaft (d.h. mind. 3 Jahre)<br />
BU: 2 Jahre<br />
Premium BU: 6 Monate<br />
Geschlechterdifferenzierung Unisex ja (Unisex ab 2013)<br />
Eintrittsalter 18 – 60 (unter 18 <strong>VitaLife</strong> Junior) 15 – 64<br />
Versicherungsendalter 55, 58, 60, 63, 65 oder 67 bis 67 wählbar<br />
bis 67 wählbar<br />
Leistungsendalter 3 Varianten wählbar:<br />
- bis 67<br />
- lebenslang<br />
- bis zum gesetzlich festgelegten<br />
Rentenbeginnalter („67 Plus“)<br />
Überprüfung des Gesundheitszustands Max. 3 Jahre, danach dauerhafte Rentenzahlung,<br />
auch wenn die Leistungsvoraussetzungen<br />
danach nicht mehr<br />
vorliegen.<br />
Rentenhöhe 250 – 3.000 EUR monatl. in 5-er Schritten,<br />
unabhängig von der Einkommens-<br />
Einzelfallprüfung in zeitlichem Rahmen<br />
von ca. 6 Monaten bis zu 3 Jahren; bei<br />
erkennbaren Dauerleistungsfällen<br />
(schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen)<br />
erweiterte Prüfungsintervalle<br />
(z.B. 5 Jahre) und verminderter<br />
Prüfungsumfang (Abfrage: berufl. Tätigkeit<br />
ja/nein, Anforderung Rentenanpassungsbescheid)<br />
50 – 5.000 EUR in 1-er Schritten, max.<br />
50% des Bruttoeinkommens<br />
46<br />
46
Produktmerkmal <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />
höhe<br />
Berufsgruppen grundsätzlich keine Differenzierung,<br />
4 Berufsgruppen<br />
aber<br />
- Zuschläge für bestimmte Berufe<br />
(z.B. Soldat, Feuerwehr: 15%)<br />
- Ausschluss Lungenkrankheiten<br />
bei Bergbauberufen<br />
keine Beitragsanpassungsklausel nein, Beitragsanpassungsklausel (ggf.<br />
mit Treuhänder)<br />
ja (lediglich gesetzlich gemäß § 163<br />
VVG)<br />
Überschussbeteiligung nein ja<br />
Dynamik ja, Summendynamik vereinbar ja, Beitragsdynamik vereinbar<br />
Erhöhung der Rente im Leistungsfall ja, garantierte Rentensteigerung vereinbar<br />
ja, aus Überschussbeteiligung<br />
Ausbaugarantie ja, einmalig anwendbar, 9 Anlässe ja, mehrmalig anwendbar, 16 Ausbauanlässe,<br />
zusätzlich turnusmäßiger Ausbau<br />
alle 5 Jahre mit vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />
Kündigungsmöglichkeit ja, Vertrag von beiden Seiten kündbar ja, Vertrag vom Kunden kündbar; vom<br />
Versicherer nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
bei Vorliegen einer Verletzung<br />
der vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />
Serviceleistung ja ja, Wiedereingliederungshilfe und im<br />
Einzelfall vielfältige Unterstützung im<br />
Leistungsfall (z.B. durch Schadenregulierungsdienst<br />
mit persönlichem Gespräch<br />
vor Ort)<br />
Arbeitslosenklausel (Hilfe bei Arbeitslosigkeit)<br />
ja, Beitragsübernahme für 12 Monate ja, Hilfestellung bei Zahlungsschwierigkeiten,<br />
z.B. Beitragsstundung bei Premium<br />
BUV<br />
Innovationsklausel ja (spätere Leistungsverbesserungen Nein, aber in der Praxis bereits gesche-<br />
47<br />
47
Produktmerkmal <strong>VitaLife</strong> BU-Produkt<br />
ohne Mehrbeitrag gelten automatisch) hen (z.B. Verzicht auf abstrakte Verweisung<br />
für alle BU-Produkte ab Produktgeneration<br />
7.2000, auch wenn bedingungsseitig<br />
nicht vorgesehen)<br />
48<br />
48
<strong>VitaLife</strong> – EU-Produkt<br />
Punkt 2.1 enthält eine grundsätzliche Gegenüberstellung der Leistungsauslöser von <strong>VitaLife</strong> und von EU-Produkten. Einen konkreten<br />
Eindruck von den Unterschieden der beiden Produkte vermittelt Punkt 2.2 anhand von Leistungsbeispielen. Die weiteren Produktmerkmale<br />
gleichen denen aus Punkt 1.3, weswegen hier auf eine gesonderte Darstellung verzichtet wird. Der Vergleich bezieht<br />
sich auf <strong>VitaLife</strong> für Erwachsene in der Variante Exklusiv.<br />
2.1 Grundsätzliche Gegenüberstellung<br />
Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />
<strong>VitaLife</strong> <strong>VitaLife</strong> EU-Produkt<br />
definierte Unfallfolgen ja ja, sofern Erwerbstätigkeit<br />
von mindestens 3 Stunden<br />
nicht mehr möglich<br />
schwere definierte Organbeeinträchtigung<br />
Krebs in definierten Formen und Schweregraden<br />
Kapitalleistung bei 6 definierten Krankheiten<br />
(Kapitalsoforthilfe)<br />
ja ja, sofern Erwerbstätigkeit<br />
von mindestens 3 Stunden<br />
nicht mehr möglich<br />
ja ja, sofern Erwerbstätigkeit<br />
von mindestens 3 Stunden<br />
nicht mehr möglich<br />
möglich<br />
möglich<br />
möglich<br />
ja nein nein<br />
Verlust von definierten Grundfähigkeiten ja ja, sofern Erwerbstätigkeit<br />
von mindestens 3 Stunden<br />
nicht mehr möglich<br />
möglich<br />
Pflegebedürftigkeit ja (nach SGB XI) ja (eigene Definition) möglich<br />
49<br />
49
Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />
EU-Produkt<br />
Erwerbstätigkeit von mindestens 3<br />
Stunden täglich nicht mehr möglich wegen<br />
• Krankheit ja, bei Vorliegen definierter<br />
Krankheiten<br />
• Körperverletzung ja, bei Vorliegen definierter<br />
• mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls<br />
Unfallfolgen bzw. definiertem<br />
Verlust von Grundfähigkeiten<br />
ja möglich<br />
ja möglich<br />
nein ja möglich<br />
50<br />
50
Gegenüberstellung anhand von Leistungsbeispielen<br />
Die nachfolgend dargestellten (fiktiven) Leistungsfälle sollen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen beispielhaften Eindruck davon<br />
vermitteln, wann die einzelnen Produkte in der Praxis zu einer Leistung führen können.<br />
Leistungsauslöser <strong>VitaLife</strong> EU-Produkt<br />
Leistung aus … Überschneidung<br />
Bewegungsapparat: Selbstständiger Fliesenle-<br />
nein<br />
ger (2 Mitarbeiter) hat Knieschaden.<br />
• kann sich noch bücken, einen leichten Gegenstand<br />
vom Boden aufheben und sich<br />
wieder aufrichten<br />
• ist nicht mehr in der Lage über einen ganzen<br />
Arbeitstag den beruflichen Anforderungen<br />
zu entsprechen (längeres Knien, Bücken);<br />
kann seinen Beruf nicht mehr ausüben<br />
Rücken: angestellter Tischler erleidet<br />
irreparablen Bandscheibenschaden<br />
• kann sich nicht mehr beugen (2<br />
kg schweren Gegenstand aufnehmen<br />
und auf 1 Meter hohen<br />
Tisch absetzen)<br />
• handwerkliche Kerntätigkeiten<br />
nicht mehr ausübbar (z.B. Montagearbeiten<br />
in Zwangshaltung<br />
(z.B. gebückt))<br />
Herzerkrankung: schwerwiegende<br />
Herzschwäche nach Herzinfarkt:<br />
• Pumpleistung 20%<br />
- selbstständige Alleinmeister<br />
(Restleistungsvermögen unter<br />
3 Stunden täglich)<br />
- ltd. kfm. Angestellter<br />
nein nein<br />
nein<br />
(„nicht beugen“ grundsätzlich<br />
leistungsauslösender Verlust<br />
einer Grundfähigkeit; ergibt<br />
30 Punkte von mind. 100 für<br />
eine Leistung notwendigen<br />
Punkten)<br />
ja<br />
ja<br />
nein nein<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
51<br />
51
Leistungsauslöser <strong>VitaLife</strong> EU-Produkt<br />
Leistung aus … Überschneidung<br />
(Restleistungsvermögen unter<br />
3 Stunden täglich)<br />
• Pumpleistung 30%<br />
- selbstständige Alleinmeister<br />
(Restleistungsvermögen mehr als<br />
3 Stunden täglich)<br />
- ltd. kfm. Angestellter<br />
(Restleistungsvermögen mehr als<br />
3 Stunden täglich)<br />
• Pumpleistung 40%<br />
- selbstständige. Alleinmeister<br />
(Restleistungsvermögen mehr als<br />
3 Stunden täglich)<br />
- ltd. kfm. Angestellter<br />
(Restleistungsvermögen mehr als<br />
3 Stunden täglich)<br />
Psyche: Selbstständige Goldschmiedin<br />
mit 4 Angestellten im Verkauf muss Betrieb<br />
wegen psychischer Erkrankung<br />
(Depressionen) abmelden.<br />
• Sie lebt mit ambulanter ärztlicher<br />
Betreuung in ihrem häuslichen Umfeld.<br />
• Sie wird für die Dauer von voraussichtlich<br />
3 Jahren in einer geschlossenen<br />
Einrichtung untergebracht.<br />
Unfall:<br />
• Koch verliert durch Unfall Geruchs-<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
und Geschmackssinn und muss seinen<br />
Beruf in der gehobenen Gastronein<br />
(15% nach Gliedertaxe; Leistung<br />
ab 50%)<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
-<br />
-<br />
nein<br />
nein -<br />
ja<br />
52<br />
52
Leistungsauslöser Leistung aus … Überschneidung<br />
<strong>VitaLife</strong> EU-Produkt<br />
nomie aufgeben.<br />
nein<br />
• Angestellter Fliesenleger verliert<br />
durch Autounfall den rechten Fuß<br />
und kann seinen Beruf nicht mehr<br />
ausüben.<br />
• Polizist (Beamter auf Probe) erleidet<br />
durch einen Dienstunfall eine Versteifung<br />
des Zeigefingers der rechten<br />
Hand. Er kann seine Tätigkeit<br />
nicht mehr ausüben und wird wegen<br />
Dienstunfähigkeit entlassen.<br />
• Durch einen Arbeitsunfall wird der<br />
rechte Arm eines Maurers vollständig<br />
funktionsunfähig. Er muss seinen<br />
Beruf aufgeben.<br />
nein<br />
(40% nach Gliedertaxe; Leistung<br />
ab 50%)<br />
nein<br />
(10% nach Gliedertaxe; Leistung<br />
ab 50%)<br />
ja, 70%<br />
(70% nach Gliedertaxe; Leistung<br />
ab 50%)<br />
nein<br />
nein<br />
-<br />
-<br />
nein<br />
53<br />
53
Raum für Notizen
Raum für Notizen
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe<br />
Hauptverwaltung Dortmund<br />
Joseph-Scherer-Straße 3<br />
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