Informationen zur Kranken-Vollversicherung und Privaten ...
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Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschaft erforderlich<br />
sind. Kinder <strong>und</strong> Jugendliche erhalten zusätzlich Aufwendungen<br />
für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen<br />
<strong>und</strong> bestimmte Schutzimpfungen erstattet.<br />
Wenn alle rückständigen Beiträge einschließlich der Säumniszuschläge<br />
<strong>und</strong> Beitreibungskosten gezahlt wurden, endet das Ruhen gemäß<br />
§ 193 Abs. 8 VVG ab dem Ersten des übernächsten Monats. Der Vertrag<br />
wird dann nach dem(n) Tarif(en) fortgesetzt, die vor dem Ruhen<br />
bestanden. Das Ruhen des Vertrages tritt nicht ein, wenn Sie oder die<br />
versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch<br />
oder des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch sind oder werden.<br />
Zu anderen Tarifen beachten Sie bitte gemäß §§ 38 <strong>und</strong> 39 VVG, dass<br />
die Nichtzahlung von Beiträgen zum Verlust des Versicherungsschutzes<br />
sowie <strong>zur</strong> Beendigung des Vertrages nach diesen Tarifen führen<br />
kann.<br />
Eine private <strong>Kranken</strong>versicherung setzt eine umfangreiche Beratung<br />
voraus. Eine qualifizierte <strong>und</strong> persönliche Betreuung steht Ihnen jederzeit<br />
während der gesamten Vertragslaufzeit durch Ihren Berater <strong>zur</strong><br />
Verfügung. Darüber hinaus ist unter anderem eine ausführliche<br />
Antragsprüfung erforderlich. Sind Ihnen wichtige Vertragsunterlagen<br />
abhanden gekommen <strong>und</strong> Sie benötigen Neue? Unser kompetenter<br />
K<strong>und</strong>enservice steht Ihnen gern mit Rat <strong>und</strong> Tat <strong>zur</strong> Seite.<br />
Die SIGNAL <strong>Kranken</strong>versicherung a.G. als Service-Versicherer bietet<br />
darüber hinaus zahlreiche Vorteile im Vergleich zu anderen Gesell-<br />
<br />
Die vorgenannten Leistungen <strong>und</strong> auch Abschluss- <strong>und</strong> weitere Kosten<br />
sind im kalkulierten Beitrag bereits berücksichtigt. Von Ihren Beiträgen<br />
wird ein einmaliger Gesamtbetrag an unmittelbaren Vertriebskosten in<br />
Höhe von<br />
EUR gedeckt.<br />
Darüber hinaus sind in den Ihrem Monatsbeitrag zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />
Tarifbeiträgen<br />
EUR <strong>zur</strong> Deckung der laufenden<br />
Betreuungs- <strong>und</strong> Vertriebskosten, sowie<br />
EUR <strong>zur</strong><br />
Deckung der Kosten bzgl. der Verwaltung Ihres Vertrages eingerechnet.<br />
Diese beiden Beitragsteile sind gr<strong>und</strong>sätzlich während der gesamten<br />
Laufzeit des Vertrages zu entrichten.<br />
Für die wirtschaftliche Lage <strong>und</strong> die Bewertung eines Unternehmens<br />
der privaten <strong>Kranken</strong>versicherung hat der PKV-Verband einen speziellen<br />
Kennzahlen-Katalog entwickelt. SIGNAL IDUNA liegt mit wichtigen<br />
Unternehmenskennzahlen, z. B. der versicherungsgeschäftlichen<br />
Ergebnisquote, der Eigenkapitalquote <strong>und</strong> der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
deutlich besser als der Marktdurchschnitt.<br />
gen<br />
Unternehmensberatung MSR Consulting hat die SIGNAL <strong>Kranken</strong>-<br />
<br />
<br />
Bitte beachten Sie, dass wir bei Zahlungsverzug einen Säumniszuschlag<br />
von 1 % des Beitragsrückstandes verlangen können. Im Leistungsfall<br />
können Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistung<br />
<strong>und</strong> für Übersetzungen von den Leistungen abgezogen werden.<br />
Schließen Sie den Versicherungsvertrag später als einen Monat nach<br />
Entstehung der Pflicht <strong>zur</strong> Versicherung ab, ist ein Beitragszuschlag in<br />
Höhe eines Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat der Nichtversicherung<br />
zu entrichten. Ab dem 6. Monat der Nichtversicherung ist für<br />
jeden weiteren angefangenen Monat ein Sechstel des Monatsbeitrages<br />
zu zahlen. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden,<br />
ist davon auszugehen, dass die versicherte Person mindestens<br />
fünf Jahre nicht versichert war; Zeiten vor dem 01.01.2009 werden<br />
nicht berücksichtigt. Der Beitragszuschlag ist einmalig zusätzlich zum<br />
laufenden Beitrag zu entrichten <strong>und</strong> fällt nicht unter die Höchstbeitragsbegrenzung.<br />
Wird der Beitragszuschlag gest<strong>und</strong>et <strong>und</strong> eine angemessene<br />
Ratenzahlung vereinbart, kann der gest<strong>und</strong>ete Betrag verzinst<br />
werden.<br />
4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?<br />
Für bestimmte Behandlungen besteht keine Leistungspflicht, z. B. für<br />
auf Vorsatz beruhende Krankheiten <strong>und</strong> auf Vorsatz beruhende Unfälle<br />
einschließlich deren Folgen. Einzelheiten <strong>und</strong> eine vollständige Aufzählung<br />
der Einschränkungen unserer Leistungspflicht entnehmen Sie bitte<br />
§ 5 Teil I <strong>und</strong> ggf. Teil II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
zu Ihrer <strong>Kranken</strong>versicherung.<br />
Zur privaten Pflegepflichtversicherung beachten Sie bitte §§ 5 <strong>und</strong> 5a<br />
der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung.<br />
5 Welche Pflichten haben Sie vor Vertragsschluss zu erfüllen,<br />
<strong>und</strong> welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie?<br />
Das Leistungsversprechen, das wir Ihnen geben, setzt voraus, dass wir<br />
Ihren Antrag/Ihre Angebotsanfrage sorgfältig prüfen können. Nur so ist<br />
sichergestellt, dass die kalkulierten Beiträge auch richtig bemessen<br />
sind. Deshalb ist es notwendig, dass Sie bis <strong>zur</strong> Abgabe Ihrer Vertragserklärung<br />
(im Regelfall mit Unterschrift des Antrages/ der Angebotsanfrage)<br />
die durch uns gestellten Fragen nach bestem Wissen sorgfältig,<br />
vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß beantworten.<br />
Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen<br />
haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie<br />
Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter<br />
Umständen können wir uns auch vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen<br />
Sie bitte dem Antrag/ der Angebotsanfrage oder den §§ 19 bis<br />
22 in Verbindung mit § 194 des VVG sowie § 206 VVG.<br />
6 Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages<br />
zu erfüllen, <strong>und</strong> welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie?<br />
Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankheitskostenversicherung<br />
-auch einer gesetzlichen- bei einem weiteren Versicherer mit.<br />
Der Abschluss einer weiteren Tagegeldversicherung bedarf unserer<br />
Einwilligung.<br />
Die während der Laufzeit des Vertrages zu beachtenden Pflichten sind<br />
im § 9 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I<br />
aufgeführt.<br />
Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende<br />
Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können<br />
Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Zu Tarifen,<br />
die nicht die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht gemäß<br />
§ 193 Abs. 3 VVG erfüllen, können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag<br />
lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 10 der jeweiligen Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen Teil I.<br />
7 Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls<br />
zu erfüllen, <strong>und</strong> welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie?<br />
Bei Eintritt des Versicherungsfalls erteilen Sie uns bitte jede Auskunft,<br />
die <strong>zur</strong> Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht<br />
des Versicherers <strong>und</strong> ihres Umfangs erforderlich ist. Ferner hat die versicherte<br />
Person möglichst für die Minderung des Schadens zu sorgen.<br />
Die bei Eintritt des Versicherungsfall zu beachtenden Pflichten sind im<br />
§ 9 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I aufgeführt.<br />
Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende<br />
Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können<br />
Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten<br />
entnehmen Sie bitte § 10 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
Teil I.<br />
8 Wann beginnt <strong>und</strong> endet Ihr Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt,<br />
jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Das<br />
Versicherungsverhältnis ist gr<strong>und</strong>sätzlich unbefristet, es gilt für einen<br />
<strong>Kranken</strong>versicherungsvertrag eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren,<br />
Verträge mit Minderjährigen werden für ein Jahr geschlossen. Für<br />
die <strong>Kranken</strong>tagegeld- <strong>und</strong> Pflegegeldversicherung gilt eine Mindestvertragsdauer<br />
von einem Jahr.<br />
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern<br />
er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.<br />
Die private Pflegepflichtversicherung wird für die Dauer der Versicherungspflicht<br />
geschlossen.<br />
Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle<br />
– im Regelfall mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.<br />
9 Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag zu beenden?<br />
Eine Krankheitskostenvollversicherung ist existenziell wichtig <strong>und</strong> sollte<br />
daher niemals beendet werden. Der Gesetzgeber unterstreicht dieses<br />
dadurch, dass jeder Bürger ab 2009 in Deutschland eine <strong>Kranken</strong>versicherung<br />
haben muss. Deshalb ist ein Wechsel auch nur noch möglich,<br />
wenn eine anderweitige <strong>Kranken</strong>vollversicherung nachgewiesen wird.<br />
Der Vertrag kann von Ihnen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer<br />
jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die<br />
Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Zusätzlich zum oben genannten<br />
ordentlichen Kündigungsrecht haben Sie in bestimmten Fällen auch<br />
vorzeitig die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.<br />
Die private Pflegepflichtversicherung kann erst mit Beendigung der<br />
Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung gekündigt<br />
werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate seit Beendigung der<br />
Versicherungspflicht rückwirkend zum Ende der Versicherungspflicht.<br />
Genaue <strong>Informationen</strong> zu der Beendigung Ihres Vertrages, den Kündigungsmöglichkeiten<br />
durch den Versicherer sowie den sonstigen Beendigungsgründen<br />
erhalten Sie in den §§ 13 bis 15 der jeweiligen Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen <strong>und</strong> den §§ 205 bis 207 des<br />
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).<br />
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kündigungen in Schriftform erfolgen<br />
müssen.<br />
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