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Informationen zur Kranken-Vollversicherung und Privaten ...

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Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschaft erforderlich<br />

sind. Kinder <strong>und</strong> Jugendliche erhalten zusätzlich Aufwendungen<br />

für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen<br />

<strong>und</strong> bestimmte Schutzimpfungen erstattet.<br />

Wenn alle rückständigen Beiträge einschließlich der Säumniszuschläge<br />

<strong>und</strong> Beitreibungskosten gezahlt wurden, endet das Ruhen gemäß<br />

§ 193 Abs. 8 VVG ab dem Ersten des übernächsten Monats. Der Vertrag<br />

wird dann nach dem(n) Tarif(en) fortgesetzt, die vor dem Ruhen<br />

bestanden. Das Ruhen des Vertrages tritt nicht ein, wenn Sie oder die<br />

versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch<br />

oder des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch sind oder werden.<br />

Zu anderen Tarifen beachten Sie bitte gemäß §§ 38 <strong>und</strong> 39 VVG, dass<br />

die Nichtzahlung von Beiträgen zum Verlust des Versicherungsschutzes<br />

sowie <strong>zur</strong> Beendigung des Vertrages nach diesen Tarifen führen<br />

kann.<br />

Eine private <strong>Kranken</strong>versicherung setzt eine umfangreiche Beratung<br />

voraus. Eine qualifizierte <strong>und</strong> persönliche Betreuung steht Ihnen jederzeit<br />

während der gesamten Vertragslaufzeit durch Ihren Berater <strong>zur</strong><br />

Verfügung. Darüber hinaus ist unter anderem eine ausführliche<br />

Antragsprüfung erforderlich. Sind Ihnen wichtige Vertragsunterlagen<br />

abhanden gekommen <strong>und</strong> Sie benötigen Neue? Unser kompetenter<br />

K<strong>und</strong>enservice steht Ihnen gern mit Rat <strong>und</strong> Tat <strong>zur</strong> Seite.<br />

Die SIGNAL <strong>Kranken</strong>versicherung a.G. als Service-Versicherer bietet<br />

darüber hinaus zahlreiche Vorteile im Vergleich zu anderen Gesell-<br />

<br />

Die vorgenannten Leistungen <strong>und</strong> auch Abschluss- <strong>und</strong> weitere Kosten<br />

sind im kalkulierten Beitrag bereits berücksichtigt. Von Ihren Beiträgen<br />

wird ein einmaliger Gesamtbetrag an unmittelbaren Vertriebskosten in<br />

Höhe von<br />

EUR gedeckt.<br />

Darüber hinaus sind in den Ihrem Monatsbeitrag zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Tarifbeiträgen<br />

EUR <strong>zur</strong> Deckung der laufenden<br />

Betreuungs- <strong>und</strong> Vertriebskosten, sowie<br />

EUR <strong>zur</strong><br />

Deckung der Kosten bzgl. der Verwaltung Ihres Vertrages eingerechnet.<br />

Diese beiden Beitragsteile sind gr<strong>und</strong>sätzlich während der gesamten<br />

Laufzeit des Vertrages zu entrichten.<br />

Für die wirtschaftliche Lage <strong>und</strong> die Bewertung eines Unternehmens<br />

der privaten <strong>Kranken</strong>versicherung hat der PKV-Verband einen speziellen<br />

Kennzahlen-Katalog entwickelt. SIGNAL IDUNA liegt mit wichtigen<br />

Unternehmenskennzahlen, z. B. der versicherungsgeschäftlichen<br />

Ergebnisquote, der Eigenkapitalquote <strong>und</strong> der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

deutlich besser als der Marktdurchschnitt.<br />

gen<br />

Unternehmensberatung MSR Consulting hat die SIGNAL <strong>Kranken</strong>-<br />

<br />

<br />

Bitte beachten Sie, dass wir bei Zahlungsverzug einen Säumniszuschlag<br />

von 1 % des Beitragsrückstandes verlangen können. Im Leistungsfall<br />

können Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistung<br />

<strong>und</strong> für Übersetzungen von den Leistungen abgezogen werden.<br />

Schließen Sie den Versicherungsvertrag später als einen Monat nach<br />

Entstehung der Pflicht <strong>zur</strong> Versicherung ab, ist ein Beitragszuschlag in<br />

Höhe eines Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat der Nichtversicherung<br />

zu entrichten. Ab dem 6. Monat der Nichtversicherung ist für<br />

jeden weiteren angefangenen Monat ein Sechstel des Monatsbeitrages<br />

zu zahlen. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden,<br />

ist davon auszugehen, dass die versicherte Person mindestens<br />

fünf Jahre nicht versichert war; Zeiten vor dem 01.01.2009 werden<br />

nicht berücksichtigt. Der Beitragszuschlag ist einmalig zusätzlich zum<br />

laufenden Beitrag zu entrichten <strong>und</strong> fällt nicht unter die Höchstbeitragsbegrenzung.<br />

Wird der Beitragszuschlag gest<strong>und</strong>et <strong>und</strong> eine angemessene<br />

Ratenzahlung vereinbart, kann der gest<strong>und</strong>ete Betrag verzinst<br />

werden.<br />

4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?<br />

Für bestimmte Behandlungen besteht keine Leistungspflicht, z. B. für<br />

auf Vorsatz beruhende Krankheiten <strong>und</strong> auf Vorsatz beruhende Unfälle<br />

einschließlich deren Folgen. Einzelheiten <strong>und</strong> eine vollständige Aufzählung<br />

der Einschränkungen unserer Leistungspflicht entnehmen Sie bitte<br />

§ 5 Teil I <strong>und</strong> ggf. Teil II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

zu Ihrer <strong>Kranken</strong>versicherung.<br />

Zur privaten Pflegepflichtversicherung beachten Sie bitte §§ 5 <strong>und</strong> 5a<br />

der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung.<br />

5 Welche Pflichten haben Sie vor Vertragsschluss zu erfüllen,<br />

<strong>und</strong> welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie?<br />

Das Leistungsversprechen, das wir Ihnen geben, setzt voraus, dass wir<br />

Ihren Antrag/Ihre Angebotsanfrage sorgfältig prüfen können. Nur so ist<br />

sichergestellt, dass die kalkulierten Beiträge auch richtig bemessen<br />

sind. Deshalb ist es notwendig, dass Sie bis <strong>zur</strong> Abgabe Ihrer Vertragserklärung<br />

(im Regelfall mit Unterschrift des Antrages/ der Angebotsanfrage)<br />

die durch uns gestellten Fragen nach bestem Wissen sorgfältig,<br />

vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß beantworten.<br />

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen<br />

haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie<br />

Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter<br />

Umständen können wir uns auch vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen<br />

Sie bitte dem Antrag/ der Angebotsanfrage oder den §§ 19 bis<br />

22 in Verbindung mit § 194 des VVG sowie § 206 VVG.<br />

6 Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages<br />

zu erfüllen, <strong>und</strong> welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie?<br />

Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankheitskostenversicherung<br />

-auch einer gesetzlichen- bei einem weiteren Versicherer mit.<br />

Der Abschluss einer weiteren Tagegeldversicherung bedarf unserer<br />

Einwilligung.<br />

Die während der Laufzeit des Vertrages zu beachtenden Pflichten sind<br />

im § 9 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I<br />

aufgeführt.<br />

Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende<br />

Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können<br />

Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Zu Tarifen,<br />

die nicht die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht gemäß<br />

§ 193 Abs. 3 VVG erfüllen, können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag<br />

lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 10 der jeweiligen Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen Teil I.<br />

7 Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls<br />

zu erfüllen, <strong>und</strong> welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie?<br />

Bei Eintritt des Versicherungsfalls erteilen Sie uns bitte jede Auskunft,<br />

die <strong>zur</strong> Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht<br />

des Versicherers <strong>und</strong> ihres Umfangs erforderlich ist. Ferner hat die versicherte<br />

Person möglichst für die Minderung des Schadens zu sorgen.<br />

Die bei Eintritt des Versicherungsfall zu beachtenden Pflichten sind im<br />

§ 9 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I aufgeführt.<br />

Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende<br />

Konsequenzen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können<br />

Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten<br />

entnehmen Sie bitte § 10 der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

Teil I.<br />

8 Wann beginnt <strong>und</strong> endet Ihr Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt,<br />

jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Das<br />

Versicherungsverhältnis ist gr<strong>und</strong>sätzlich unbefristet, es gilt für einen<br />

<strong>Kranken</strong>versicherungsvertrag eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren,<br />

Verträge mit Minderjährigen werden für ein Jahr geschlossen. Für<br />

die <strong>Kranken</strong>tagegeld- <strong>und</strong> Pflegegeldversicherung gilt eine Mindestvertragsdauer<br />

von einem Jahr.<br />

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern<br />

er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.<br />

Die private Pflegepflichtversicherung wird für die Dauer der Versicherungspflicht<br />

geschlossen.<br />

Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle<br />

– im Regelfall mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.<br />

9 Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag zu beenden?<br />

Eine Krankheitskostenvollversicherung ist existenziell wichtig <strong>und</strong> sollte<br />

daher niemals beendet werden. Der Gesetzgeber unterstreicht dieses<br />

dadurch, dass jeder Bürger ab 2009 in Deutschland eine <strong>Kranken</strong>versicherung<br />

haben muss. Deshalb ist ein Wechsel auch nur noch möglich,<br />

wenn eine anderweitige <strong>Kranken</strong>vollversicherung nachgewiesen wird.<br />

Der Vertrag kann von Ihnen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer<br />

jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die<br />

Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Zusätzlich zum oben genannten<br />

ordentlichen Kündigungsrecht haben Sie in bestimmten Fällen auch<br />

vorzeitig die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.<br />

Die private Pflegepflichtversicherung kann erst mit Beendigung der<br />

Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung gekündigt<br />

werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate seit Beendigung der<br />

Versicherungspflicht rückwirkend zum Ende der Versicherungspflicht.<br />

Genaue <strong>Informationen</strong> zu der Beendigung Ihres Vertrages, den Kündigungsmöglichkeiten<br />

durch den Versicherer sowie den sonstigen Beendigungsgründen<br />

erhalten Sie in den §§ 13 bis 15 der jeweiligen Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen <strong>und</strong> den §§ 205 bis 207 des<br />

Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).<br />

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kündigungen in Schriftform erfolgen<br />

müssen.<br />

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