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Informationen zur Kranken-Vollversicherung und Privaten ...

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Dieser Tarif beinhaltet ein Optionsrecht. Zusätzlich erfolgt eine Beitragsbefreiung<br />

bei Eintritt von Schwerstpflegebedürftigkeit. Ferner sieht<br />

der Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vor.<br />

(R-) EXKLUSIV 0: ohne absoluten Selbstbehalt<br />

(R-) EXKLUSIV 1: 480 EUR absoluter Selbstbehalt<br />

(240 EUR bei Personen unter 20 Jahren)<br />

(R-) EXKLUSIV 2: 960 EUR absoluter Selbstbehalt<br />

(480 EUR bei Personen unter 20 Jahren)<br />

(R-)EXKLUSIV-PLUS<br />

Kompakttarif je nach gewählter Stufe ohne bzw. mit Selbstbehalt auf<br />

ambulante <strong>und</strong> stationäre Leistungen.<br />

100 % Erstattung für ambulante ärztliche, stationäre (freie <strong>Kranken</strong>hauswahl,<br />

1- oder 2-Bettzimmer mit Chefarzt) <strong>und</strong> zahnärztliche<br />

Behandlung. Bis zu 100 % Erstattung für Kieferorthopädie (wenn<br />

Behandlung vor 21. Lebensjahr beginnt) <strong>und</strong> bis zu 90 % für Zahnersatz.<br />

Dieser Tarif beinhaltet ein Optionsrecht. Zudem erfolgt eine Beitragsbefreiung<br />

bei Eintritt von Schwerstpflegebedürftigkeit. Ferner sieht<br />

der Tarif einen Ges<strong>und</strong>heitsbonus bei Leistungsfreiheit (Ausnahme:<br />

Vorsorgeuntersuchungen) bis zu 900 EUR jährlich zusätzlich <strong>zur</strong><br />

erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung vor. Darüber hinaus kann<br />

die Auszahlung eines Verhaltensbonus von bis zu 300 EUR im Jahr<br />

beantragt werden.<br />

(R-) EXKLUSIV-PLUS 0: ohne absoluten Selbstbehalt<br />

(R-) EXKLUSIV-PLUS 1: 480 EUR absoluter Selbstbehalt<br />

(240 EUR bei Personen unter 20 Jahren)<br />

(R-) EXKLUSIV-PLUS 2: 960 EUR absoluter Selbstbehalt<br />

(480 EUR bei Personen unter 20 Jahren)<br />

private Beitragsentlastung (peB) - modifizierte Beitragszahlung<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Besonderen Bedingungen <strong>zur</strong> privaten Beitragsentlastung<br />

(peB) reduziert sich der monatliche Beitrag der versicherten<br />

Person in gewünschter Höhe ab dem vereinbarten Beginn.<br />

ESP-VS<br />

<strong>Kranken</strong>tagegeld für beim Versicherer krankheitskostenvollversicherte<br />

Selbstständige in Höhe des gewünschten Tagessatzes ab dem vereinbarten<br />

Tag der Arbeitsunfähigkeit.<br />

ESP-VA<br />

<strong>Kranken</strong>tagegeld für beim Versicherer krankheitskostenvollversicherte<br />

Arbeitnehmer in Höhe des gewünschten Tagessatzes ab dem vereinbarten<br />

Tag der Arbeitsunfähigkeit.<br />

KurPLUS<br />

Kurtagegeld in Höhe des gewünschten Tagessatzes für ambulante<br />

<strong>und</strong> stationäre Kuren.<br />

PflegeBAHRPLUS<br />

Ergänzungstarif <strong>zur</strong> geförderten ergänzenden Pflegeversicherung<br />

(PflegeBAHR)<br />

Pflegemonatsgeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe<br />

III 100 %, in der Pflegestufe II 70 %, in der Pflegestufe I 30 %<br />

<strong>und</strong> bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) in<br />

Höhe von 10 % des versicherten Monatssatzes. Für die Dauer, in der<br />

kein Leistungsanspruch aufgr<strong>und</strong> der Wartezeit aus dem Tarif Pflege-<br />

BAHR besteht, verdoppeln sich die genannten Leistungen. Eine Beitragsbefreiung<br />

<strong>und</strong> Einmalzahlung in Höhe von 3 Monatssätzen erfolgt<br />

bei Pflegestufe III. Ferner beinhaltet der Tarif Assistanceleistungen. *<br />

PflegeSTART<br />

Pflegetagegeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe<br />

III in Höhe von 100 % des versicherten Tagessatzes. Bei bestehender<br />

Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall Pflegetagegeld in der Pflegestufe<br />

II 70 % <strong>und</strong> in der Pflegestufe I in Höhe von 30 % des versicherten<br />

Tagessatzes. Zusätzliches Betreuungsgeld bei Demenz, sofern die<br />

soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung leistet. Eine Beitragsbefreiung<br />

<strong>und</strong> Einmalzahlung in Höhe von 90 Tagessätzen erfolgt bei<br />

Pflegestufe III. Ab einem versicherten Tagessatz von 35 EUR zusätzlich<br />

Assistanceleistungen.* Ferner beinhaltet der Tarif ein Optionsrecht<br />

auf die Tarife PflegePLUS <strong>und</strong> PflegeTOP.<br />

PflegePLUS<br />

Pflegetagegeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe<br />

III 100 % <strong>und</strong> in der Pflegestufe II in Höhe von 70 % des versicherten<br />

Tagessatzes. Bei bestehender Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall<br />

Pflegetagegeld in der Pflegestufe I in Höhe von 30 % des versicherten<br />

Tagessatzes. Zusätzliches Betreuungsgeld bei Demenz, sofern die<br />

soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung leistet. Eine Beitragsbefreiung<br />

<strong>und</strong> Einmalzahlung in Höhe von 90 Tagessätzen erfolgt bei<br />

Pflegestufe III. Ab einem versicherten Tagessatz von 35 EUR zusätzlich<br />

Assistanceleistungen.* Ferner beinhaltet der Tarif ein Optionsrecht<br />

auf den Tarif PflegeTOP.<br />

PflegeTOP<br />

Pflegetagegeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe<br />

III 100 %, in der Pflegestufe II 70 % <strong>und</strong> in der Pflegestufe I in Höhe<br />

von 30 % des versicherten Tagessatzes. Zusätzliches Betreuungsgeld<br />

bei Demenz, sofern die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung<br />

leistet. Eine Beitragsbefreiung <strong>und</strong> Einmalzahlung in Höhe von 90<br />

Tagessätzen erfolgt bei Pflegestufe III. Ab einem versicherten Tagessatz<br />

von 35 EUR zusätzlich Assistanceleistungen.* Ferner beinhaltet<br />

der Tarif ein Optionsrecht auf neue Tarife, die aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />

Änderungen eingeführt werden.<br />

(R-)EKH<br />

<strong>Kranken</strong>haustagegeld in Höhe des gewünschten Tagessatzes ohne<br />

zeitliche Begrenzung für jeden Tag eines stationären <strong>Kranken</strong>hausaufenthaltes.<br />

PVN<br />

Private Pflegepflichtversicherung mit Ersatz von Aufwendungen für<br />

Pflege oder Leistung von Pflegegeld sowie sonstigen Leistungen bei<br />

Pflegebedürftigkeit.<br />

Bei den vorstehend genannten Kurzleistungsbeschreibungen handelt<br />

es sich um Auszüge aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

Teil III, Tarife.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich umfasst Ihr Vertrag keinen Versicherungsschutz für vor<br />

Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Versicherungsfälle<br />

<strong>und</strong> Erkrankungen (§ 2 Abs. 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen<br />

Teil I). Die Grenzen unserer Leistungspflicht ergeben sich aus den<br />

dargestellten Leistungshöchstgrenzen sowie dem in den Bedingungen<br />

nicht erfassten Leistungsumfang. Den genauen Umfang des Versicherungsschutzes<br />

entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

Teil I bis III.<br />

3 Wie hoch ist Ihr Beitrag, <strong>und</strong> was müssen Sie bei der Beitragszahlung<br />

beachten?<br />

Im Unterschied <strong>zur</strong> gesetzlichen <strong>Kranken</strong>versicherung bemessen sich<br />

die Beiträge nicht am Einkommen des Versicherten. Ihr zu zahlender<br />

Beitrag hängt vielmehr vom Eintrittsalter, von den gewählten Tarifen<br />

<strong>und</strong> vom Ergebnis der Risikobeurteilung ab.<br />

Der Monatsbeitrag für die gewünschte <strong>Kranken</strong>versicherung, ggf. einschließlich<br />

des 10 %igen gesetzlichen Vorsorgezuschlages <strong>und</strong> der<br />

privaten Pflegepflichtversicherung, beträgt ______________ EUR.<br />

Sie können zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:<br />

monatlich<br />

vierteljährlich<br />

halbjährlich (2 % Nachlass)<br />

jährlich (4 % Nachlass)<br />

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Beitrag jeweils am Monatsersten<br />

fällig.<br />

Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages<br />

zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im<br />

Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung.<br />

Bei Nichtzahlung von Beiträgen gilt:<br />

Beachten Sie bitte, dass die nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags<br />

unter den Voraussetzungen des § 37 VVG zum Verlust des Versicherungsschutzes<br />

führen kann. Bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen<br />

gilt: Zur Krankheitskosten-<strong>Vollversicherung</strong> im Sinne des § 193 Absatz<br />

3 VVG, zu der alle Tarife zählen, die mindestens eine Kostenerstattung<br />

für ambulante oder stationäre Heilbehandlung beinhalten, sofern<br />

diese nicht den Versicherungsschutz einer gesetzlichen <strong>Kranken</strong>versicherung<br />

ergänzen, gilt gem. § 193 Abs. 6 VVG: Besteht ein Beitragsrückstand<br />

in Höhe von zwei Monatsbeiträgen, werden wir die Zahlung<br />

mahnen. Zudem sind wir berechtigt für jeden angefangenen Monat<br />

des Beitragsrückstandes einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent<br />

des Beitragsrückstandes zu erheben. Besteht zwei Monate nach<br />

Zugang der Mahnung noch ein Beitragsrückstand einschließlich der<br />

Säumniszuschläge von mehr als einem Monatsbeitrag, werden wir Sie<br />

unter Hinweis auf das mögliche Ruhen Ihres Vertrages ein zweites Mal<br />

mahnen. Besteht einen Monat nach Zugang der zweiten Mahnung<br />

noch ein Beitragsrückstand einschließlich der Säumniszuschläge von<br />

mehr als einem Monatsbeitrag, ruht Ihr Vertrag ab dem ersten Tag des<br />

nachfolgenden Monats.<br />

Solange der Versicherungsvertrag ruht, besteht gemäß § 193 Abs. 7 VVG<br />

Versicherungsschutz im Notlagentarif gemäß § 12 h Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

(VAG). Dann besteht nur noch Anspruch auf Leistungen<br />

für Aufwendungen, die <strong>zur</strong> Heilbehandlung akuter Erkrankungen <strong>und</strong><br />

* Hierzu gehören beispielsweise: Beratung r<strong>und</strong> um die Pflege, Pflegeheimplatzgarantie,<br />

Vermittlung von Pflegediensten, Begleit- <strong>und</strong> Menüservice,<br />

Haushaltshilfen, Pflegeschulung für Angehörige, Reha-Management.<br />

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