Informationen zur Kranken-Vollversicherung und Privaten ...
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Dieser Tarif beinhaltet ein Optionsrecht. Zusätzlich erfolgt eine Beitragsbefreiung<br />
bei Eintritt von Schwerstpflegebedürftigkeit. Ferner sieht<br />
der Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vor.<br />
(R-) EXKLUSIV 0: ohne absoluten Selbstbehalt<br />
(R-) EXKLUSIV 1: 480 EUR absoluter Selbstbehalt<br />
(240 EUR bei Personen unter 20 Jahren)<br />
(R-) EXKLUSIV 2: 960 EUR absoluter Selbstbehalt<br />
(480 EUR bei Personen unter 20 Jahren)<br />
(R-)EXKLUSIV-PLUS<br />
Kompakttarif je nach gewählter Stufe ohne bzw. mit Selbstbehalt auf<br />
ambulante <strong>und</strong> stationäre Leistungen.<br />
100 % Erstattung für ambulante ärztliche, stationäre (freie <strong>Kranken</strong>hauswahl,<br />
1- oder 2-Bettzimmer mit Chefarzt) <strong>und</strong> zahnärztliche<br />
Behandlung. Bis zu 100 % Erstattung für Kieferorthopädie (wenn<br />
Behandlung vor 21. Lebensjahr beginnt) <strong>und</strong> bis zu 90 % für Zahnersatz.<br />
Dieser Tarif beinhaltet ein Optionsrecht. Zudem erfolgt eine Beitragsbefreiung<br />
bei Eintritt von Schwerstpflegebedürftigkeit. Ferner sieht<br />
der Tarif einen Ges<strong>und</strong>heitsbonus bei Leistungsfreiheit (Ausnahme:<br />
Vorsorgeuntersuchungen) bis zu 900 EUR jährlich zusätzlich <strong>zur</strong><br />
erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung vor. Darüber hinaus kann<br />
die Auszahlung eines Verhaltensbonus von bis zu 300 EUR im Jahr<br />
beantragt werden.<br />
(R-) EXKLUSIV-PLUS 0: ohne absoluten Selbstbehalt<br />
(R-) EXKLUSIV-PLUS 1: 480 EUR absoluter Selbstbehalt<br />
(240 EUR bei Personen unter 20 Jahren)<br />
(R-) EXKLUSIV-PLUS 2: 960 EUR absoluter Selbstbehalt<br />
(480 EUR bei Personen unter 20 Jahren)<br />
private Beitragsentlastung (peB) - modifizierte Beitragszahlung<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Besonderen Bedingungen <strong>zur</strong> privaten Beitragsentlastung<br />
(peB) reduziert sich der monatliche Beitrag der versicherten<br />
Person in gewünschter Höhe ab dem vereinbarten Beginn.<br />
ESP-VS<br />
<strong>Kranken</strong>tagegeld für beim Versicherer krankheitskostenvollversicherte<br />
Selbstständige in Höhe des gewünschten Tagessatzes ab dem vereinbarten<br />
Tag der Arbeitsunfähigkeit.<br />
ESP-VA<br />
<strong>Kranken</strong>tagegeld für beim Versicherer krankheitskostenvollversicherte<br />
Arbeitnehmer in Höhe des gewünschten Tagessatzes ab dem vereinbarten<br />
Tag der Arbeitsunfähigkeit.<br />
KurPLUS<br />
Kurtagegeld in Höhe des gewünschten Tagessatzes für ambulante<br />
<strong>und</strong> stationäre Kuren.<br />
PflegeBAHRPLUS<br />
Ergänzungstarif <strong>zur</strong> geförderten ergänzenden Pflegeversicherung<br />
(PflegeBAHR)<br />
Pflegemonatsgeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe<br />
III 100 %, in der Pflegestufe II 70 %, in der Pflegestufe I 30 %<br />
<strong>und</strong> bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) in<br />
Höhe von 10 % des versicherten Monatssatzes. Für die Dauer, in der<br />
kein Leistungsanspruch aufgr<strong>und</strong> der Wartezeit aus dem Tarif Pflege-<br />
BAHR besteht, verdoppeln sich die genannten Leistungen. Eine Beitragsbefreiung<br />
<strong>und</strong> Einmalzahlung in Höhe von 3 Monatssätzen erfolgt<br />
bei Pflegestufe III. Ferner beinhaltet der Tarif Assistanceleistungen. *<br />
PflegeSTART<br />
Pflegetagegeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe<br />
III in Höhe von 100 % des versicherten Tagessatzes. Bei bestehender<br />
Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall Pflegetagegeld in der Pflegestufe<br />
II 70 % <strong>und</strong> in der Pflegestufe I in Höhe von 30 % des versicherten<br />
Tagessatzes. Zusätzliches Betreuungsgeld bei Demenz, sofern die<br />
soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung leistet. Eine Beitragsbefreiung<br />
<strong>und</strong> Einmalzahlung in Höhe von 90 Tagessätzen erfolgt bei<br />
Pflegestufe III. Ab einem versicherten Tagessatz von 35 EUR zusätzlich<br />
Assistanceleistungen.* Ferner beinhaltet der Tarif ein Optionsrecht<br />
auf die Tarife PflegePLUS <strong>und</strong> PflegeTOP.<br />
PflegePLUS<br />
Pflegetagegeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe<br />
III 100 % <strong>und</strong> in der Pflegestufe II in Höhe von 70 % des versicherten<br />
Tagessatzes. Bei bestehender Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall<br />
Pflegetagegeld in der Pflegestufe I in Höhe von 30 % des versicherten<br />
Tagessatzes. Zusätzliches Betreuungsgeld bei Demenz, sofern die<br />
soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung leistet. Eine Beitragsbefreiung<br />
<strong>und</strong> Einmalzahlung in Höhe von 90 Tagessätzen erfolgt bei<br />
Pflegestufe III. Ab einem versicherten Tagessatz von 35 EUR zusätzlich<br />
Assistanceleistungen.* Ferner beinhaltet der Tarif ein Optionsrecht<br />
auf den Tarif PflegeTOP.<br />
PflegeTOP<br />
Pflegetagegeld bei bestehender Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe<br />
III 100 %, in der Pflegestufe II 70 % <strong>und</strong> in der Pflegestufe I in Höhe<br />
von 30 % des versicherten Tagessatzes. Zusätzliches Betreuungsgeld<br />
bei Demenz, sofern die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung<br />
leistet. Eine Beitragsbefreiung <strong>und</strong> Einmalzahlung in Höhe von 90<br />
Tagessätzen erfolgt bei Pflegestufe III. Ab einem versicherten Tagessatz<br />
von 35 EUR zusätzlich Assistanceleistungen.* Ferner beinhaltet<br />
der Tarif ein Optionsrecht auf neue Tarife, die aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher<br />
Änderungen eingeführt werden.<br />
(R-)EKH<br />
<strong>Kranken</strong>haustagegeld in Höhe des gewünschten Tagessatzes ohne<br />
zeitliche Begrenzung für jeden Tag eines stationären <strong>Kranken</strong>hausaufenthaltes.<br />
PVN<br />
Private Pflegepflichtversicherung mit Ersatz von Aufwendungen für<br />
Pflege oder Leistung von Pflegegeld sowie sonstigen Leistungen bei<br />
Pflegebedürftigkeit.<br />
Bei den vorstehend genannten Kurzleistungsbeschreibungen handelt<br />
es sich um Auszüge aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
Teil III, Tarife.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich umfasst Ihr Vertrag keinen Versicherungsschutz für vor<br />
Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Versicherungsfälle<br />
<strong>und</strong> Erkrankungen (§ 2 Abs. 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen<br />
Teil I). Die Grenzen unserer Leistungspflicht ergeben sich aus den<br />
dargestellten Leistungshöchstgrenzen sowie dem in den Bedingungen<br />
nicht erfassten Leistungsumfang. Den genauen Umfang des Versicherungsschutzes<br />
entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
Teil I bis III.<br />
3 Wie hoch ist Ihr Beitrag, <strong>und</strong> was müssen Sie bei der Beitragszahlung<br />
beachten?<br />
Im Unterschied <strong>zur</strong> gesetzlichen <strong>Kranken</strong>versicherung bemessen sich<br />
die Beiträge nicht am Einkommen des Versicherten. Ihr zu zahlender<br />
Beitrag hängt vielmehr vom Eintrittsalter, von den gewählten Tarifen<br />
<strong>und</strong> vom Ergebnis der Risikobeurteilung ab.<br />
Der Monatsbeitrag für die gewünschte <strong>Kranken</strong>versicherung, ggf. einschließlich<br />
des 10 %igen gesetzlichen Vorsorgezuschlages <strong>und</strong> der<br />
privaten Pflegepflichtversicherung, beträgt ______________ EUR.<br />
Sie können zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:<br />
monatlich<br />
vierteljährlich<br />
halbjährlich (2 % Nachlass)<br />
jährlich (4 % Nachlass)<br />
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Beitrag jeweils am Monatsersten<br />
fällig.<br />
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages<br />
zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im<br />
Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung.<br />
Bei Nichtzahlung von Beiträgen gilt:<br />
Beachten Sie bitte, dass die nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags<br />
unter den Voraussetzungen des § 37 VVG zum Verlust des Versicherungsschutzes<br />
führen kann. Bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen<br />
gilt: Zur Krankheitskosten-<strong>Vollversicherung</strong> im Sinne des § 193 Absatz<br />
3 VVG, zu der alle Tarife zählen, die mindestens eine Kostenerstattung<br />
für ambulante oder stationäre Heilbehandlung beinhalten, sofern<br />
diese nicht den Versicherungsschutz einer gesetzlichen <strong>Kranken</strong>versicherung<br />
ergänzen, gilt gem. § 193 Abs. 6 VVG: Besteht ein Beitragsrückstand<br />
in Höhe von zwei Monatsbeiträgen, werden wir die Zahlung<br />
mahnen. Zudem sind wir berechtigt für jeden angefangenen Monat<br />
des Beitragsrückstandes einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent<br />
des Beitragsrückstandes zu erheben. Besteht zwei Monate nach<br />
Zugang der Mahnung noch ein Beitragsrückstand einschließlich der<br />
Säumniszuschläge von mehr als einem Monatsbeitrag, werden wir Sie<br />
unter Hinweis auf das mögliche Ruhen Ihres Vertrages ein zweites Mal<br />
mahnen. Besteht einen Monat nach Zugang der zweiten Mahnung<br />
noch ein Beitragsrückstand einschließlich der Säumniszuschläge von<br />
mehr als einem Monatsbeitrag, ruht Ihr Vertrag ab dem ersten Tag des<br />
nachfolgenden Monats.<br />
Solange der Versicherungsvertrag ruht, besteht gemäß § 193 Abs. 7 VVG<br />
Versicherungsschutz im Notlagentarif gemäß § 12 h Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
(VAG). Dann besteht nur noch Anspruch auf Leistungen<br />
für Aufwendungen, die <strong>zur</strong> Heilbehandlung akuter Erkrankungen <strong>und</strong><br />
* Hierzu gehören beispielsweise: Beratung r<strong>und</strong> um die Pflege, Pflegeheimplatzgarantie,<br />
Vermittlung von Pflegediensten, Begleit- <strong>und</strong> Menüservice,<br />
Haushaltshilfen, Pflegeschulung für Angehörige, Reha-Management.<br />
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