Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ... Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

08.07.2014 Aufrufe

Die Röntgenklausel ist für die nachfolgenden Berufe mitversichert. • Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahn- und Tiermedizin, • Heilpraktiker, Hebammen, • Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzthelferinnen, • Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung Funktionsdiagnostik (F) und Radiologie (R). Einschluss von Infektionen in die Unfallversicherung (berufsabhängig) Für Chemiker und Desinfektoren, wird der Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Einschluss von Infektionen in die Unfallversicherung Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, wird der Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer dortigen Tätigkeit infiziert, die medizinische Erstbehandlung muss spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgen. 3.3 Leistungserweiterungen Unfallschutz-AKTIV Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen Auf die Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zur Ermittlung der Leistungshöhe wird verzichtet, wenn der Mitwirkungsanteil - in der Tarif-Variante Optimal-AKTIV weniger als 35 % und - in der Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV weniger als 50 % beträgt. Leistung bei Oberschenkelhalsbruch Erleidet der Versicherte einen Oberschenkelhalsbruch, so zahlen wir entsprechend der versicherten Tarif- Variante eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 500 EUR bei Kompakt-AKTIV, 1.000 EUR bei Optimal- AKTIV bzw. 1.500 EUR bei Exklusiv-AKTIV. Ein Oberschenkelhalsbruch gilt auch als Unfall, ohne das ein Unfall im Sinne der Ziffer 1 der SIGNAL IDUNA AUB 2013 vorliegt Pflegekostenleistung Führt ein Unfall innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, zu einer Pflegestufe, zahlen wir eine einmalige Pflegekostenleistung in folgender Höhe: • Pflegestufe 1 = 10 %, • Pflegestufe 2 = 20 %, • Pflegestufe 3 = 30 % der versicherten Invaliditätssumme. Kostenbeteiligung bei einem Treppenlift Führt ein Unfall zur Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks und wird aus diesem Grunde in der Wohnung bzw. im Haus der verletzten Person innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, ein Treppenlift eingebaut, beteiligen wir uns an den Kosten in folgender Höhe: • Optimal-AKTIV = bis zu 10 % der versicherten Invaliditätssumme (max. 10.000 EUR), • Exklusiv-AKTIV = bis zu 20 % der versicherten Invaliditätssumme (max. 20.000 EUR). 90

4 Servicepaket in allen Tarif-Varianten in der Übersicht Jede versicherte Person hat das Servicepaket ohne Mehrbeitrag mitversichert. Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn durch einen Unfall innerhalb von 6 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, bestimmte Serviceleistungen notwendig sind. Kompakt / Kompakt-AKTIV Optimal / Optimal-AKTIV Exklusiv / Exklusiv-AKTIV Rücktransport aus dem In- oder Ausland Überführung im Todesfall zum letzten Erstwohnsitz (In- und Ausland) oder Kostenübernahme der Bestattungskosten im Ausland Bei einem Unfall im In- und Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für den mitreisenden Ehepartner/Lebenspartner und mitreisende minderjährige Kinder, die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft leben Übernahme von Dolmetscherkosten bei einem Unfall im Ausland max. 50.000 EUR max. 5.000 EUR max. 2.000 EUR max. 500 EUR Beschaffung und Transport lebensnotwendiger Medikamente bei einem Unfall im Ausland Information über Haushüteragenturen, Tierpensionen bzw. Tierheime und Nennung von Ansprechpartnern = Vermittlungs- und Informationsleistung, keine Kostenübernahme 5 Unfallschutz (Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal und Exklusiv) 5.1 Gefahrengruppen In den Tarif-Varianten Kompakt, Optimal und Exklusiv unterscheiden wir die Gefahrengruppen A, B, S, G, V, Z und K. Gefahrengruppen für Frauen und Männer: A, B, S, G, V und Z Gefahrengruppe A Eintrittsalter Beschreibung/Berufsgruppen 18 – 69 Jahre* Männer und Frauen ohne körperliche oder handwerkliche Berufstätigkeit (Tätigkeiten am Schreibtisch/PC) - Arbeitssuchende - Architekt/in - Auszubildende, wenn nicht der Gefahrengruppe G oder V zugehörig (auch gewerblich/körperlich tätig**) - Bäcker/in, Konditor/in - Bauunternehmer/in (nur aufsichtführend) - Chemielaborant/in (nur aufsichtführend, ohne ex- 91

Die Röntgenklausel ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert.<br />

• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahn- und Tiermedizin,<br />

• Heilpraktiker, Hebammen,<br />

• Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzthelferinnen,<br />

• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung Funktionsdiagnostik (F)<br />

und Radiologie (R).<br />

Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (berufsabhängig)<br />

Für Chemiker und Desinfektoren, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen<br />

erweitert.<br />

Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch<br />

Infektionen erweitert.<br />

Die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer dortigen Tätigkeit infiziert, <strong>die</strong> medizinische Erstbehandlung<br />

muss spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgen.<br />

3.3 Leistungserweiterungen Unfallschutz-AKTIV<br />

Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen<br />

Auf <strong>die</strong> Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zur Ermittlung der Leistungshöhe wird<br />

verzichtet, wenn der Mitwirkungsanteil<br />

- in der Tarif-Variante Optimal-AKTIV weniger als 35 % und<br />

- in der Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV weniger als 50 % beträgt.<br />

Leistung bei Oberschenkelhalsbruch<br />

Erleidet der Versicherte einen Oberschenkelhalsbruch, so zahlen wir entsprechend der versicherten Tarif-<br />

Variante eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 500 EUR bei Kompakt-AKTIV, 1.000 EUR bei Optimal-<br />

AKTIV bzw. 1.500 EUR bei Exklusiv-AKTIV. Ein Oberschenkelhalsbruch gilt auch als Unfall, ohne das ein Unfall<br />

im Sinne der Ziffer 1 der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AUB <strong>2013</strong> vorliegt<br />

Pflegekostenleistung<br />

Führt ein Unfall innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, zu einer Pflegestufe, zahlen wir eine<br />

einmalige Pflegekostenleistung in folgender Höhe:<br />

• Pflegestufe 1 = 10 %,<br />

• Pflegestufe 2 = 20 %,<br />

• Pflegestufe 3 = 30 % der versicherten Invaliditätssumme.<br />

Kostenbeteiligung bei einem Treppenlift<br />

Führt ein Unfall zur Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks und wird aus <strong>die</strong>sem Grunde in<br />

der Wohnung bzw. im Haus der verletzten Person innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, ein<br />

Treppenlift eingebaut, beteiligen wir uns an den Kosten in folgender Höhe:<br />

• Optimal-AKTIV = bis zu 10 % der versicherten Invaliditätssumme (max. 10.000 EUR),<br />

• Exklusiv-AKTIV = bis zu 20 % der versicherten Invaliditätssumme (max. 20.000 EUR).<br />

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