Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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3.1 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder<br />
Doppeltes Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> Kinder<br />
Befindet sich das versicherte Kind (bis zum 14. Lebensjahr) aufgrund eines Unfalles in einer Klinik<br />
(vollstationären Heilbehandlung), <strong>die</strong> mehr als 250 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt ist und dauert der<br />
Klinikaufenthalt mindestens 8 Tage, zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld ab dem 8. Tag in<br />
doppelter Höhe in den Tarif-Varianten Optimal und Exklusiv.<br />
Rooming-In<br />
Ist aufgrund eines Unfalles <strong>für</strong> ein Kind (bis zum 14. Lebensjahr) eine vollstationäre Heilbehandlung erforderlich,<br />
zahlen wir <strong>für</strong> nachgewiesene Kosten eine einmalige Kostenbeteiligung von maximal 500 EUR (Tarif-Variante<br />
Optimal) bzw. maximal 1.000 EUR (Tarif-Variante Exklusiv) pro unfallbedingtem Klinikaufenthalt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Übernachtung der erziehungsberechtigten Person im Krankenhaus.<br />
Nachhilfekosten<br />
Kann das versicherte Kind (bis zum 18. Lebensjahr) aufgrund eines Unfalles nachweislich nicht <strong>die</strong> Schule<br />
besuchen, zahlen wir innerhalb des 1. Unfalljahres ab dem 15. Tag, vom Unfalltage an gerechnet, einen<br />
Kostenzuschuss von 30 EUR pro Tag, max. 600 EUR je Unfall in der Tarif-Variante Exklusiv.<br />
Zusatzleistung <strong>für</strong> Vollwaisen<br />
Führt ein Unfallereignis innerhalb eines Jahres zum Tode beider Elternteile und hat mindestens ein Elternteil bei<br />
uns eine Todesfallsumme versichert (Bezugsberechtigung Kind/Kinder) zahlen wir eine Zusatzleistung in Höhe<br />
von insgesamt 100.000 EUR in der Tarif-Variante Optimal und 200.000 EUR in der Tarif-Variante Exklusiv.<br />
Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern bei Tod VN<br />
Hat der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet und verstirbt<br />
während der Vertragsdauer, führen wir den Versicherungsschutz des Kindes beitragsfrei fort. Die beitragsfreie<br />
Fortführung des Versicherungsschutzes erfolgt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte<br />
Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Eine eventuell vereinbarte Dynamik entfällt.<br />
3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen<br />
Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />
Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel ist <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
nachfolgenden Berufe mitversichert.<br />
• Polizeibeamte,<br />
• Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Polizei, Justiz und des Zoll,<br />
• Feuerwehrmänner,<br />
• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahnmedizin,<br />
• Tierärzte und Studenten der Tierheilkunde,<br />
• Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen, Arzthelferinnen,<br />
• Ergo-Therapeuten, Physiotherapeuten,<br />
• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung Funktionsdiagnostik (F)<br />
und Radiologie (R)<br />
• Rettungsassistenten, Rettungssanitäter,<br />
• Heilpraktiker.<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />
(berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> besonderen Gefahren durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich<br />
erzeugte ultraviolette Strahlen ausgesetzt sind, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch<br />
Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen erweitert.<br />
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