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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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3.1 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> Kinder<br />

Doppeltes Krankenhaustagegeld <strong>für</strong> Kinder<br />

Befindet sich das versicherte Kind (bis zum 14. Lebensjahr) aufgrund eines Unfalles in einer Klinik<br />

(vollstationären Heilbehandlung), <strong>die</strong> mehr als 250 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt ist und dauert der<br />

Klinikaufenthalt mindestens 8 Tage, zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld ab dem 8. Tag in<br />

doppelter Höhe in den Tarif-Varianten Optimal und Exklusiv.<br />

Rooming-In<br />

Ist aufgrund eines Unfalles <strong>für</strong> ein Kind (bis zum 14. Lebensjahr) eine vollstationäre Heilbehandlung erforderlich,<br />

zahlen wir <strong>für</strong> nachgewiesene Kosten eine einmalige Kostenbeteiligung von maximal 500 EUR (Tarif-Variante<br />

Optimal) bzw. maximal 1.000 EUR (Tarif-Variante Exklusiv) pro unfallbedingtem Klinikaufenthalt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Übernachtung der erziehungsberechtigten Person im Krankenhaus.<br />

Nachhilfekosten<br />

Kann das versicherte Kind (bis zum 18. Lebensjahr) aufgrund eines Unfalles nachweislich nicht <strong>die</strong> Schule<br />

besuchen, zahlen wir innerhalb des 1. Unfalljahres ab dem 15. Tag, vom Unfalltage an gerechnet, einen<br />

Kostenzuschuss von 30 EUR pro Tag, max. 600 EUR je Unfall in der Tarif-Variante Exklusiv.<br />

Zusatzleistung <strong>für</strong> Vollwaisen<br />

Führt ein Unfallereignis innerhalb eines Jahres zum Tode beider Elternteile und hat mindestens ein Elternteil bei<br />

uns eine Todesfallsumme versichert (Bezugsberechtigung Kind/Kinder) zahlen wir eine Zusatzleistung in Höhe<br />

von insgesamt 100.000 EUR in der Tarif-Variante Optimal und 200.000 EUR in der Tarif-Variante Exklusiv.<br />

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern bei Tod VN<br />

Hat der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet und verstirbt<br />

während der Vertragsdauer, führen wir den Versicherungsschutz des Kindes beitragsfrei fort. Die beitragsfreie<br />

Fortführung des Versicherungsschutzes erfolgt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte<br />

Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Eine eventuell vereinbarte Dynamik entfällt.<br />

3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen<br />

Einschluss von Infektionen in <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />

Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel ist <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

nachfolgenden Berufe mitversichert.<br />

• Polizeibeamte,<br />

• Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Polizei, Justiz und des Zoll,<br />

• Feuerwehrmänner,<br />

• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahnmedizin,<br />

• Tierärzte und Studenten der Tierheilkunde,<br />

• Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen, Arzthelferinnen,<br />

• Ergo-Therapeuten, Physiotherapeuten,<br />

• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung Funktionsdiagnostik (F)<br />

und Radiologie (R)<br />

• Rettungsassistenten, Rettungssanitäter,<br />

• Heilpraktiker.<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />

(berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> besonderen Gefahren durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich<br />

erzeugte ultraviolette Strahlen ausgesetzt sind, wird der Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch<br />

Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen erweitert.<br />

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