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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (optional)<br />

Der Versicherungsnehmer ist Arbeitnehmer und muss vor Beginn der ersten Arbeitslosigkeit oder bei Beginn<br />

des Versicherungsschutzes mehr als 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in ungekündigter<br />

Anstellung beschäftigt sein. Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten<br />

ab Versicherungsbeginn. Das Vorliegen der Arbeitslosigkeit ist durch Bescheinigungen der Bundesagentur <strong>für</strong><br />

Arbeit und ggf. vom letzten Arbeitgeber nachzuweisen.<br />

Bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Arbeitslosigkeit, maximal <strong>für</strong> 24 Monate,<br />

<strong>die</strong> Beitragszahlung <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Vertrag (Beitragsbefreiung), mit den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt geltenden<br />

Versicherungssummen übernommen. Sofern <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer ein Tagegeld oder ein Sonderrisiko<br />

im Beruf versichert sind, entfallen <strong>die</strong>se <strong>für</strong> den Zeitraum der Beitragsbefreiung.<br />

Bei wiederholter Arbeitslosigkeit entsteht erneut der Anspruch auf Beitragsbefreiung, wenn der<br />

Versicherungsnehmer als Arbeitnehmer mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in<br />

ungekündigter Anstellung beschäftigt ist.<br />

Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />

Beitragsrückzahlung (UBR), (nicht <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV)<br />

Verliert der Versicherungsnehmer seinen Arbeitsplatz und meldet sich nachweislich bei der zuständigen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit arbeitslos, reduzieren wir auf Wunsch <strong>die</strong> Versicherungssummen aller versicherter Personen<br />

um 50 %, max. bis zu den Mindestversicherungssummen bzw. zum tariflichen Mindestbeitrag.<br />

Die Änderung muss schriftlich beantragt werden und kann frühestens zum 1. des Monats nach Erhalt der<br />

Beantragung und des Nachweises erfolgen.<br />

Alkoholklausel<br />

Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle soweit <strong>die</strong>se auf Trunkenheit beruhen und <strong>die</strong> folgenden<br />

Blutalkoholgehalte nicht überschritten werden:<br />

• bei Lenkern von motorisierten Fahrzeugen 0,8 Promille<br />

• bei allen anderen Unfällen 1,3 Promille<br />

Servicepaket<br />

Jede versicherte Person hat das Servicepaket ohne Mehrbeitrag mitversichert. Ein Anspruch auf Leistung<br />

besteht, wenn durch einen Unfall innerhalb von 6 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, bestimmte<br />

Serviceleistungen notwendig sind. Die Beschreibung des Leistungsumfangs siehe unter „Servicepaket in allen<br />

Tarif-Varianten in der Übersicht“.<br />

Dynamische Versicherung (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter<br />

Beitragsrückzahlung (UBR))<br />

Alle beitragspflichtigen Leistungsarten können mit Zuwachs von Leistung und Beitrag versichert werden<br />

(Dynamische Versicherung). Dabei werden im Rahmen der tariflichen Höchstsummen jährlich <strong>die</strong><br />

Versicherungssummen um den Prozentsatz erhöht, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens um 5 Prozent.<br />

Alternativ kann der Versicherungsnehmer im Rahmen der tariflichen Höchstsummen eine jährliche Erhöhung<br />

um einen festen Prozentsatz von 3 % bis 10% vereinbaren.<br />

Die Versicherungssumme <strong>für</strong> das Unfall-Rentenkapital wird auf volle 2.500 EUR, <strong>für</strong> Todesfall und Invalidität auf<br />

volle 500 EUR, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente und Unfallrente mit BU-Schutz sowie <strong>die</strong> Unfallzeitrente und <strong>die</strong><br />

Unfallzeitrente mit BU-Schutz auf volle 25 EUR, <strong>für</strong> das Gipsgeld auf volle 25 EUR, <strong>für</strong> Krankenhaustagegeld,<br />

Genesungsgeld und Tagegeld auf volle EUR und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sofortleistung bei Schwerverletzungen auf volle 50<br />

EUR aufgerundet. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie <strong>die</strong> Versicherungssummen.<br />

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