Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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3 Leistungserweiterungen Krankenhaustagegeld nach einer ambulanten Operation Nach einer unfallbedingten ambulanten Operation (operativer Eingriff unter Vollnarkose, Leitungs- oder Rückenmarksanästhesie) zahlen wir 5 Tagessätze des versicherten Krankenhaustagegeldes in allen Tarif- Varianten. Aufenthalte in Sanatorien Für Aufenthalte in Sanatorien wird in den Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV das versicherte Krankenhaustage- und Genesungsgeld gezahlt. Krankenhausaufenthalt im Ausland Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustage- und Genesungsgeld für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land in den Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat. Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase (nicht für Unfallschutz-AKTIV) Wir gewähren zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe von 20 % bei einer persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen nachweislichen Veränderung. Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Für die versicherte Person und den versicherten Partner gewähren wir für den Zeitraum von 3 Monaten zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsschutz ab Beantragung mit dem Stichtag der Veränderung. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Bei den aufgeführten Ereignissen • Geburt eines Kindes, • Heirat (auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft), • Berufsausbildungsbeginn, • Berufsbeginn, • Beginn der Selbstständigkeit, • Berufswechsel und • Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung, erhöhen sich die folgenden versicherten Leistungsarten (sofern versichert) um 20 %: Invaliditäts- und Todesfall, Unfallrente, Unfallrente mit BU-Schutz, Unfallzeitrente, Unfallzeitrente mit BU-Schutz, Unfall-Rentenkapital, Gipsgeld, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Sofortleistung bei Schwerverletzungen und Tagegeld. Mitversicherung von Neugeborenen (nicht für Unfallschutz-AKTIV) Während der Laufzeit des Vertrages besteht für neugeborene und adoptierte Kinder gemäß den Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung der Leistung für Neugeborene eine befristete beitragsfreie Mitversicherung von 6 Monaten. Es wird folgender Versicherungsschutz gewährt: - Invalidität mit Progression 400: 60.000 EUR - Tod: 5.000 EUR - Krankenhaustagegeld: 20 EUR - Kosmetische Operationen: 10.000 EUR - Bergungskosten: 10.000 EUR Die Geburt bzw. Adoption des Kindes ist uns mitzuteilen. Beitragsfreier Versicherungsschutz für Neugeborene (nur wenn die Eltern nicht bei uns versichert sind) Neugeborene können ab Geburt (frühestens einen Tag nach Antragstellung) für maximal 6 Monate beitragsfrei versichert werden. Der beitragsfreie Versicherungsschutz muss beantragt werden und wird dann entsprechend der beantragten Leistungsarten/Versicherungssummen gewährt. 86
Beitragspflichtiger Versicherungsbeginn des Vertrages ist immer das Geburtsdatum plus 6 Monate. Die Laufzeit des Vertrages muss 3 Jahre betragen. Sollen auch die Eltern (mit sofortigem Versicherungsbeginn) versichert werden, so ist ein zweiter Antrag erforderlich. Beispiel: Geburtsdatum des Kindes: 16.09.2013 Frühester Beginn des beitragsfreien Versicherungsschutzes: 17.09.2013 Ende des beitragsfreien Versicherungsschutzes: 17.03.2014 Beginn des beitragspflichtigen Versicherungsschutzes: 17.03.2014 (Vertragsbeginn) Frühester Ablauf des beitragspflichtigen Versicherungsschutzes: 17.03.2017 (Vertragsablauf) Achtung: Würde im oben genannten Beispiel der beitragsfreie Versicherungsschutz erst zum 1.10.2013 beantragt werden, so würde es trotzdem bei dem beitragspflichtigen Vertragsbeginn 17.03.2014 bleiben. Hilfsmittel Ist aufgrund eines Unfalles innerhalb von 3 Jahren, ab dem Unfalltage an gerechnet, eine Verordnung bestimmter medizinischer Hilfsmittel notwendig, zahlen wir einmal je Unfall die nachgewiesenen Kosten bis max. 1.500 EUR in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV und bis max. 3.000 EUR in den Tarif- Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV. Hilfsmittel: Arm- und Beinprothesen, Gehhilfen, Krankenfahrstuhl, Orthesen, Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe, Schienenapparate, Hörgeräte, Kunstauge und Sehhilfen (Brillengestell und Gläser oder Kontaktlinsen). Tauchtypische Gesundheitsschäden Versicherungsschutz besteht in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV sowie Exklusiv und Exklusiv- AKTIV auch für tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen, Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation. Zudem übernehmen wir innerhalb der Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV die nachgewiesenen Nutzungskosten einer Dekompressionskammer, einschließlich der Fahrtkosten. Bauch- und Unterleibsbrüche Innerhalb der Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV besteht auch für die Folgen von Bauch- und Unterleibsbrüchen (auch Leisten- und Nabelbrüche) Versicherungsschutz, ohne das ein entschädigungspflichtiges Unfallereignis vorgelegen hat. Nahrungsmittelvergiftung Innerhalb der Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV wird auch Versicherungsschutz für Vergiftungen infolge der Einnahme von Nahrungsmitteln gewährt. Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (nur Tarif-Varianten Exklusiv sowie Kompakt- AKTIV, Optimal-AKTIV und Exklusiv-AKTIV)) Versicherungsschutz besteht auch bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen ( Schwindel, Ohnmacht), ausgenommen durch epileptische Anfälle, andere Krampfanfälle oder Trunkenheit. Versichert sind auch Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente verursacht werden, sofern die Einnahme der Medikamente gemäß den Anweisungen des Arztes erfolgte. Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle, die durch Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht werden. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch den Schlaganfall oder den Herzinfarkt selbst hervorgerufen werden. 87
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3 Leistungserweiterungen<br />
Krankenhaustagegeld nach einer ambulanten Operation<br />
Nach einer unfallbedingten ambulanten Operation (operativer Eingriff unter Vollnarkose, Leitungs- oder<br />
Rückenmarksanästhesie) zahlen wir 5 Tagessätze des versicherten Krankenhaustagegeldes in allen Tarif-<br />
Varianten.<br />
Aufenthalte in Sanatorien<br />
Für Aufenthalte in Sanatorien wird in den Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV das versicherte<br />
Krankenhaustage- und Genesungsgeld gezahlt.<br />
Krankenhausaufenthalt im Ausland<br />
Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustage- und Genesungsgeld <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer<br />
des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land in den Tarif-Varianten Exklusiv und Exklusiv-AKTIV.<br />
Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem <strong>die</strong> versicherte Person keinen Wohnsitz hat.<br />
Vorsorgeschutz bei neuer Lebensphase (nicht <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV)<br />
Wir gewähren zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe von 20 % bei einer persönlichen,<br />
beruflichen oder wirtschaftlichen nachweislichen Veränderung. Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Für<br />
<strong>die</strong> versicherte Person und den versicherten Partner gewähren wir <strong>für</strong> den Zeitraum von 3 Monaten<br />
zusätzlichen beitragsfreien Versicherungsschutz ab Beantragung mit dem Stichtag der Veränderung. Eine<br />
rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.<br />
Bei den aufgeführten Ereignissen<br />
• Geburt eines Kindes,<br />
• Heirat (auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft),<br />
• Berufsausbildungsbeginn,<br />
• Berufsbeginn,<br />
• Beginn der Selbstständigkeit,<br />
• Berufswechsel und<br />
• Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zur Selbstnutzung,<br />
erhöhen sich <strong>die</strong> folgenden versicherten Leistungsarten (sofern versichert) um 20 %: Invaliditäts- und Todesfall,<br />
Unfallrente, Unfallrente mit BU-Schutz, Unfallzeitrente, Unfallzeitrente mit BU-Schutz, Unfall-Rentenkapital,<br />
Gipsgeld, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Sofortleistung bei Schwerverletzungen und Tagegeld.<br />
Mitversicherung von Neugeborenen (nicht <strong>für</strong> Unfallschutz-AKTIV)<br />
Während der Laufzeit des Vertrages besteht <strong>für</strong> neugeborene und adoptierte Kinder gemäß den Besonderen<br />
Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mitversicherung der Leistung <strong>für</strong> Neugeborene eine befristete beitragsfreie Mitversicherung<br />
von 6 Monaten.<br />
Es wird folgender Versicherungsschutz gewährt:<br />
- Invalidität mit Progression 400: 60.000 EUR<br />
- Tod: 5.000 EUR<br />
- Krankenhaustagegeld: 20 EUR<br />
- Kosmetische Operationen: 10.000 EUR<br />
- Bergungskosten: 10.000 EUR<br />
Die Geburt bzw. Adoption des Kindes ist uns mitzuteilen.<br />
Beitragsfreier Versicherungsschutz <strong>für</strong> Neugeborene (nur wenn <strong>die</strong> Eltern nicht bei<br />
uns versichert sind)<br />
Neugeborene können ab Geburt (frühestens einen Tag nach Antragstellung) <strong>für</strong> maximal 6 Monate beitragsfrei<br />
versichert werden. Der beitragsfreie Versicherungsschutz muss beantragt werden und wird dann entsprechend<br />
der beantragten Leistungsarten/Versicherungssummen gewährt.<br />
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