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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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oder<br />

Frakturen<br />

• des Beines: Schenkelhals-/Oberschenkelhalsfraktur oder Schienbeinkopffraktur oder<br />

• des Armes: Oberarmhals-/Oberarmkopffraktur oder<br />

• der Wirbelkörper (nicht isolierte Querfortsatz- oder Dornfortsatzfrakturen)<br />

oder<br />

• Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand oder<br />

• Rupturen von Sehnen oder Bändern an Schulter, Arm, Hand (nicht isolierte Fingerverletzungen), Bein oder<br />

Fuß (nicht isolierte Zehenverletzungen) oder<br />

• Verbrennungen II. und/oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche oder<br />

• Schädel-Hirn-Verletzung: Knöcherne Verletzung der Schädeldecke oder Hirnblutung.<br />

Außerdem besteht ein Leistungsanspruch wenn<br />

• <strong>die</strong> versicherte Person sich wegen des Unfalls mindestens 10 Tage (zusammenhängender Zeitraum) in<br />

medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden hat oder<br />

• <strong>die</strong> versicherte Person voraussichtlich durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen<br />

Leistungsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 % (gemäß Ziffer 2.1 (Invaliditätsleistung) der <strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong> AUB 2011) beeinträchtigt bleiben wird.<br />

Die Reha-Maßnahmen müssen vom Behandler empfohlen und als notwendig angesehen werden, medizinisch<br />

genesungsrelevant und von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sein.<br />

Art der Leistungen:<br />

Wir bearbeiten <strong>die</strong> Ansprüche individuell. Der Versicherte hat grundsätzlich nur einen Ansprechpartner, der von<br />

der Unfallmeldung bis zum Bearbeitungsabschluss <strong>für</strong> ihn mit Rat und Tat da ist.<br />

Wir vermitteln und zahlen<br />

• eine ärztliche Begleitung und Beratung während der gesamten Heil- und Reha-Maßnahme.<br />

• eine Beratung <strong>für</strong> den Umbau der Wohnung (barrierefreies Wohnen) und des KFZ.<br />

Wir informieren über<br />

• Behandlungs-, Therapie- und Reha-Maßnahmen und schlagen spezielle Einrichtungen<br />

(z. B. ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen) vor.<br />

• Selbsthilfegruppen<br />

• unfallchirurgische Zentren im Ausland<br />

• das Sozialversicherungsrecht sowie über andere Kostenträger bzw. Behörden und Regressmöglichkeiten<br />

und leisten Hilfestellung bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anspruchstellung.<br />

Der Versicherte hat innerhalb des 1. Unfalljahres Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Wir organisieren<br />

<strong>die</strong> Einholung und übernehmen <strong>die</strong> Kosten, sofern es sich nicht um eine von uns veranlasste<br />

Behandlung/Maßnahme handelt.<br />

Wir vermitteln und übernehmen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> notwendige medizinische, berufliche und/oder soziale<br />

Rehabilitationsmaßnahmen.<br />

Die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer<br />

Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Befundbericht nachzuweisen.<br />

Wir leisten eine Kurkostenhilfe und eine Kostenbeteiligung bei Rehabilitations-Maßnahmen, wenn<br />

• wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,<br />

• innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,<br />

• <strong>für</strong> einen vom Kostenträger genehmigten zusammenhängenden Zeitraum<br />

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