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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Berufsgruppen Polizei, Zoll und Justiz (nur<br />

PVAG/VÖDAG)<br />

Die Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> VP in Ausübung ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />

• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen Verkehrsunfall<br />

und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter Gesundheitsschädigungen erlitten hat,<br />

oder<br />

• Schuss- und/oder Stichverletzungen erlitten hat, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />

<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen geführt haben.<br />

Wir zahlen einmal je Unfall bei Verletzung oder Tod der VP <strong>die</strong> im Versicherungsschein genannten<br />

Versicherungssummen.<br />

Achtung: Die Leistungsart ist nicht versicherbar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsgruppe „Feuerwehr“<br />

Tagegeld ab 8. Tag bzw. ab 43. Tag<br />

Das Tagegeld wird bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der ärztlichen<br />

Behandlung gezahlt, und zwar bei<br />

• TG 8 = ab 8. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 7 Tagen)<br />

Besonderheit <strong>für</strong> das Tagegeld ab 8. Tag:<br />

Innerhalb der Karenzzeit wird das Tagegeld auch <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, in der sich der Versicherte in<br />

stationärer Krankenhausbehandlung befindet<br />

• TG 43 = ab 43. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 42 Tagen)<br />

Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Für <strong>die</strong> Bemessung des Grades der<br />

Beeinträchtigung ist <strong>die</strong> Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten maßgebend. Das Tagegeld wird<br />

längstens <strong>für</strong> 365 Tage gezahlt, vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Kosmetische Operationen<br />

Kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen sind in den Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-<br />

AKTIV in Höhe von max. 7.500 EUR, in Optimal und Optimal-AKTIV in Höhe von max. 10.000 EUR sowie bei<br />

Exklusiv und Exklusiv-AKTIV in Höhe von max. 12.500 EUR ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.<br />

Innerhalb der Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV erstatten wir <strong>die</strong> durch einen Unfall bedingten<br />

Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten (auch Reparaturkosten <strong>für</strong> Zahnprothesen) bis zu 2.500 EUR sowie<br />

bei Exklusiv und Exklusiv-AKTIV bis zu 5.000 EUR.<br />

Die Operationen und <strong>die</strong> klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf des 5. Jahres<br />

nach dem Unfall erfolgt sein. Bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres.<br />

Die Kosmetischen Operationen können zusätzlich gegen Beitrag bis zu 20.000 EUR hinzuversichert werden.<br />

Bergungskosten<br />

Bergungskosten sind in den Tarif-Varianten Kompakt und Kompakt-AKTIV in Höhe von 7.500 EUR, Optimal und<br />

Optimal-AKTIV von 10.000 EUR sowie bei Exklusiv und Exklusiv-AKTIV von 12.500 EUR ohne zusätzlichen<br />

Beitrag mitversichert.<br />

Diese werden aufgewendet <strong>für</strong> Suchaktionen nach Unfallverletzten, bei Rettung von Unfallverletzten und deren<br />

Verbringung ins nächste Krankenhaus einschließlich der notwendigen zusätzlichen Kosten, <strong>die</strong> infolge des<br />

Unfalles <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rückfahrt zum Heimatort entstehen, sowie <strong>für</strong> den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort.<br />

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