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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Das Unfall-Rentenkapital Start kann auch bei Sonderrisiken im Beruf und/oder Freizeit versichert werden.<br />

Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />

Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />

Unfall-Rentenkapital (Unfallschutz-AKTIV)<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />

Rentenkapital gezahlt.<br />

Bei Umstellung des Versicherungsschutzes in <strong>die</strong> Gefahrengruppe A6 entfallen <strong>die</strong> Leistungsstaffeln Top, Plus<br />

und Start.<br />

Unfallpflegerente (nur Unfallschutz-AKTIV)<br />

Ein Rentenanspruch besteht, wenn durch einen Unfall eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des<br />

Sozialgesetzbuches (§ 15 SGB XI) festgestellt wird. Die Höhe der zu zahlenden Unfallpflegerente richtet sich<br />

nach der festgestellten Stufe der Pflegebedürftigkeit und der versicherten Tarif-Variante (siehe Tabelle).<br />

Bis zum Nachweis einer Pflegestufe leisten wir <strong>die</strong> Unfallpflegerente bereits im ersten Unfalljahr und längstens<br />

bis zum Ende des ersten Unfalljahres nach Pflegestufe 1, wenn eine Invalidität von mindestens 50% besteht.<br />

Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />

Pflegestufe 1 300 EUR 300 EUR 300 EUR<br />

Pflegestufe 2 600 EUR 750 EUR 900 EUR<br />

Pflegestufe 3 900 EUR 1.200 EUR 1.500 EUR<br />

Todesfall<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, so wird <strong>die</strong> versicherte<br />

Todesfallsumme geleistet.<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Krankenhaustagegeld wird <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles<br />

aus medizinischen Gründen in vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet, längstens jedoch <strong>für</strong> 3 Jahre,<br />

vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und<br />

Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre Krankenhausbehandlung.<br />

Genesungsgeld<br />

Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird Genesungsgeld <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der<br />

Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befand.<br />

Anspruch auf Genesungsgeld besteht <strong>für</strong> längstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Kuren sowie<br />

Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind keine vollstationäre<br />

Krankenhausbehandlung.<br />

Gipsgeld<br />

Bei einem entschädigungspflichtigen Unfall leisten wir in den Tarif-Varianten Optimal und Optimal-AKTIV sowie<br />

Exklusiv und Exklusiv-AKTIV einmal je Unfall das Gipsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,<br />

wenn folgende Verletzungen vorliegen:<br />

• Bruch (vollständige Zusammenhangstrennung) eines Knochens,<br />

• vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel.<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />

Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten Versicherungssumme gezahlt,<br />

wenn aufgrund eines Unfalles z. B. folgende schwere Verletzungen auftreten:<br />

• Querschnittslähmung,<br />

• schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma,<br />

z. B. Brüche langer Röhrenknochen an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten<br />

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