Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz“.<br />
Unfallrente 50 oder Unfallzeitrente 50 optional mit BU-Schutz<br />
Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente<br />
gezahlt.<br />
Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />
Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />
Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />
Folgen des Unfalles verstirbt.<br />
Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente … mit BU-Schutz“.<br />
Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz<br />
Die Unfallrente und <strong>die</strong> Unfallzeitrente können optional mit BU-Schutz versichert werden. Die Unfallrenten und<br />
<strong>die</strong> Unfallzeitrenten können in Kombination versichert werden. Für Kinder (in der Gefahrengruppe K) und<br />
innerhalb des Unfallschutz-AKTIV kann <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz versichert werden. Die<br />
Unfallzeitrente kann <strong>für</strong> Kinder und im Unfallschutz- AKTIV nicht abgeschlossen werden.<br />
Führt ein Unfall bei einer erwerbstätigen Person <strong>für</strong> wenigstens 2 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet, zu<br />
einer Invalidität von mind. 20 % und führt <strong>die</strong>se zu einer Beeinträchtigung der ausgeübten hauptberuflichen<br />
Tätigkeit von mind. 50 %, zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 36 Monatsrenten der<br />
vereinbarten Unfallrente/Unfallzeitrente. Zu den Erwerbstätigen zählen auch Personen, <strong>die</strong> nicht länger als 1<br />
Jahr arbeitsuchend gemeldet sind, sich im Mutterschafts- und Erziehungsurlaub befinden oder den Wehr- bzw.<br />
Zivil<strong>die</strong>nst ableisten.<br />
Führt ein Unfall bei einer nichterwerbstätigen Person <strong>für</strong> wenigstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet,<br />
zu einer Invalidität von mind. 30 %, zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 36 Monatsrenten der<br />
vereinbarten Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />
Sind <strong>die</strong> Leistungsvoraussetzungen sowohl <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente/Unfallzeitrente als auch <strong>für</strong> den BU-Schutz erfüllt,<br />
kann <strong>die</strong> Unfallrente/Unfallzeitrente und <strong>die</strong> BU-Leistung gleichzeitig beansprucht werden.<br />
Unfall-Rentenkapital Top<br />
Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 35 % festgestellt, besteht ein Kapitalanspruch in<br />
Höhe von 50 % des versicherten Unfall-Rentenkapitals. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens<br />
50 % wird das vereinbarte Unfall-Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 %<br />
verdoppelt sich das zu zahlende Unfall-Rentenkapital. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 90<br />
% verdreifacht sich das zu zahlende Unfall-Rentenkapital und bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von<br />
100 % besteht ein Kapitalanspruch in Höhe von 400 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />
Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />
Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />
Unfall-Rentenkapital Plus<br />
Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />
Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 % verdoppelt sich das zu zahlende Unfall-<br />
Rentenkapital. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 90 % verdreifacht sich das zu zahlende<br />
Unfall-Rentenkapital und bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 100 % besteht ein Kapitalanspruch in<br />
Höhe von 400 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />
Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />
Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />
Unfall-Rentenkapital Start<br />
Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />
Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 % besteht ein Kapitalanspruch in Höhe<br />
von 175 % des versicherten Unfall-Rentenkapitals. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad 100 %, so besteht<br />
ein Kapitalanspruch in Höhe von 250 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />
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