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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz“.<br />

Unfallrente 50 oder Unfallzeitrente 50 optional mit BU-Schutz<br />

Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente<br />

gezahlt.<br />

Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />

Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />

Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />

Folgen des Unfalles verstirbt.<br />

Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente … mit BU-Schutz“.<br />

Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz<br />

Die Unfallrente und <strong>die</strong> Unfallzeitrente können optional mit BU-Schutz versichert werden. Die Unfallrenten und<br />

<strong>die</strong> Unfallzeitrenten können in Kombination versichert werden. Für Kinder (in der Gefahrengruppe K) und<br />

innerhalb des Unfallschutz-AKTIV kann <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-Schutz versichert werden. Die<br />

Unfallzeitrente kann <strong>für</strong> Kinder und im Unfallschutz- AKTIV nicht abgeschlossen werden.<br />

Führt ein Unfall bei einer erwerbstätigen Person <strong>für</strong> wenigstens 2 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet, zu<br />

einer Invalidität von mind. 20 % und führt <strong>die</strong>se zu einer Beeinträchtigung der ausgeübten hauptberuflichen<br />

Tätigkeit von mind. 50 %, zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 36 Monatsrenten der<br />

vereinbarten Unfallrente/Unfallzeitrente. Zu den Erwerbstätigen zählen auch Personen, <strong>die</strong> nicht länger als 1<br />

Jahr arbeitsuchend gemeldet sind, sich im Mutterschafts- und Erziehungsurlaub befinden oder den Wehr- bzw.<br />

Zivil<strong>die</strong>nst ableisten.<br />

Führt ein Unfall bei einer nichterwerbstätigen Person <strong>für</strong> wenigstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet,<br />

zu einer Invalidität von mind. 30 %, zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 36 Monatsrenten der<br />

vereinbarten Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />

Sind <strong>die</strong> Leistungsvoraussetzungen sowohl <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unfallrente/Unfallzeitrente als auch <strong>für</strong> den BU-Schutz erfüllt,<br />

kann <strong>die</strong> Unfallrente/Unfallzeitrente und <strong>die</strong> BU-Leistung gleichzeitig beansprucht werden.<br />

Unfall-Rentenkapital Top<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 35 % festgestellt, besteht ein Kapitalanspruch in<br />

Höhe von 50 % des versicherten Unfall-Rentenkapitals. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens<br />

50 % wird das vereinbarte Unfall-Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 %<br />

verdoppelt sich das zu zahlende Unfall-Rentenkapital. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 90<br />

% verdreifacht sich das zu zahlende Unfall-Rentenkapital und bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von<br />

100 % besteht ein Kapitalanspruch in Höhe von 400 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />

Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />

Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />

Unfall-Rentenkapital Plus<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />

Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 % verdoppelt sich das zu zahlende Unfall-<br />

Rentenkapital. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 90 % verdreifacht sich das zu zahlende<br />

Unfall-Rentenkapital und bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 100 % besteht ein Kapitalanspruch in<br />

Höhe von 400 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />

Wünscht der Kunde den Einschluss von besonderen Gliedertaxen <strong>für</strong> bestimmte Berufe, so muss das Unfall-<br />

Rentenkapital in einem gesonderten Vertrag abgesichert werden.<br />

Unfall-Rentenkapital Start<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % festgestellt, so wird das vereinbarte Unfall-<br />

Rentenkapital gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 % besteht ein Kapitalanspruch in Höhe<br />

von 175 % des versicherten Unfall-Rentenkapitals. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad 100 %, so besteht<br />

ein Kapitalanspruch in Höhe von 250 % des vereinbarten Unfall-Rentenkapitals.<br />

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