Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />
Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />
Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />
Invalidität mit Progression 250<br />
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />
Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />
• <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />
zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 50 %, nicht aber 75 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />
dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />
• <strong>für</strong> den 75 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100 % <strong>die</strong> vierfache<br />
Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />
Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />
Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />
Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />
Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 bzw. Stufe 2 (nur<br />
PVAG/VÖDAG) (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung)<br />
Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme, sofern eine<br />
Invalidität von 10 % bzw. 20 % (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine<br />
Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit eingetreten ist.<br />
Tritt keine Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung entsprechend dem<br />
festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression, gezahlt.<br />
Eine Progression kann nicht mitversichert werden.<br />
Unfallrente 35/50/90 oder Unfallzeitrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz<br />
Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 35 % festgestellt, besteht ein Rentenanspruch in<br />
Höhe von 50 % der versicherten Unfallrente/Unfallzeitrente. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad<br />
mindestens 50 % wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von<br />
mindestens 90 % verdoppelt sich <strong>die</strong> zu zahlende Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />
Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />
Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />
Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />
Folgen des Unfalles verstirbt.<br />
Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz“.<br />
Unfallrente 50/90 oder Unfallzeitrente 50/90 optional mit BU-Schutz<br />
Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente<br />
gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % verdoppelt sich <strong>die</strong> zu zahlende<br />
Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />
Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />
Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />
Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />
Folgen des Unfalles verstirbt.<br />
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