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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />

Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />

Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />

Invalidität mit Progression 250<br />

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Invalidität, so werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />

Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:<br />

• <strong>für</strong> den 25% nicht übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong> im<br />

Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />

zweifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 50 %, nicht aber 75 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir <strong>die</strong><br />

dreifache Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad;<br />

• <strong>für</strong> den 75 % übersteigenden Teil des unfallbedingten Invaliditätsgrades zahlen wir bis 100 % <strong>die</strong> vierfache<br />

Invaliditätssumme anteilig entsprechend dem festgelegten Invaliditätsgrad.<br />

Die Mehrleistung ist <strong>für</strong> jede versicherte Person auf 1 Mio. EUR beschränkt. Bestehen <strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte<br />

Person bei den Gesellschaften der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe weitere <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge, gilt <strong>die</strong>ser<br />

Höchstbetrag <strong>für</strong> alle <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge zusammen.<br />

Invalidität ohne Progression mit Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit Stufe 1 bzw. Stufe 2 (nur<br />

PVAG/VÖDAG) (nicht <strong>für</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung)<br />

Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung leistet 100% der versicherten Invaliditätssumme, sofern eine<br />

Invalidität von 10 % bzw. 20 % (je nach Vertragsabschluss) vorliegt und hierdurch eine<br />

Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit eingetreten ist.<br />

Tritt keine Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit ein, wird trotzdem eine Invaliditätsentschädigung entsprechend dem<br />

festgestellten Invaliditätsgrad, wie bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression, gezahlt.<br />

Eine Progression kann nicht mitversichert werden.<br />

Unfallrente 35/50/90 oder Unfallzeitrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz<br />

Wird durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 35 % festgestellt, besteht ein Rentenanspruch in<br />

Höhe von 50 % der versicherten Unfallrente/Unfallzeitrente. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad<br />

mindestens 50 % wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von<br />

mindestens 90 % verdoppelt sich <strong>die</strong> zu zahlende Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />

Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />

Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />

Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />

Folgen des Unfalles verstirbt.<br />

Erläuterungen zum BU-Schutz siehe unter „Unfallrente oder Unfallzeitrente… mit BU-Schutz“.<br />

Unfallrente 50/90 oder Unfallzeitrente 50/90 optional mit BU-Schutz<br />

Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % wird <strong>die</strong> vereinbarte Unfallrente/Unfallzeitrente<br />

gezahlt. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % verdoppelt sich <strong>die</strong> zu zahlende<br />

Unfallrente/Unfallzeitrente.<br />

Besteht aus <strong>die</strong>ser Leistungsart ein Rentenanspruch, so werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige<br />

Kapitalleistung gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person verstirbt. Es besteht kein Anspruch auf <strong>die</strong>se<br />

Kapitalleistung, wenn <strong>die</strong> versicherte Person innerhalb des 1. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, an den<br />

Folgen des Unfalles verstirbt.<br />

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