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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Das UV Tarifwerk <strong>2013</strong> (Unisex)<br />

1 Tarifwerksänderungen infolge des Urteil des Europäischen Gerichtshofs<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit Urteil C-236/09 vom<br />

01.03.2011 entschieden, dass in allen Staaten der Europäischen Union ab dem 21. Dezember<br />

2012 nur noch geschlechtsneutrale Versicherungstarife, so genannte Unisex-<br />

Tarife, angeboten werden dürfen. Alle nach <strong>die</strong>sem Stichtag geschlossenen neuen Versicherungsverträge<br />

dürfen daher nicht mehr nach geschlechtsspezifischen Tarifen kalkuliert<br />

werden. Betroffen von <strong>die</strong>sem Urteil ist - neben der Kranken- und Lebensversicherung<br />

- auch <strong>die</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Das EuGH-Urteil wirkt sich in der <strong>Unfallversicherung</strong> jedoch nur auf Neuverträge aus.<br />

Bestehende Altverträge laufen unverändert weiter. Auch maschinelle (Zwangs-) Umstellungen<br />

führen nicht zu einer Umstellung in das neue Tarifwerk <strong>2013</strong>.<br />

1.1 Wegfall der Frauen-Gefahrengruppen F + FZ<br />

Kernpunkt des neuen Tarifwerks <strong>2013</strong> ist somit <strong>die</strong> Umsetzung des vorgenannten<br />

EuGH-Urteils und damit <strong>die</strong> Einführung des Unisex-Tarifs in der <strong>Unfallversicherung</strong>. Die<br />

Umsetzung führt in erster Linie zum Wegfall der beiden bisherigen Gefahrengruppen <strong>für</strong><br />

Frauen (F + FZ). Im gleichen Zuge werden folgende Gefahrengruppen neu eingeführt:<br />

G <strong>für</strong> Berufstätige im Gesundheitswesen (außer Tiermedizin)<br />

V <strong>für</strong> Berufstätige im Einzelhandel/Handel (VerkäuferInnen)<br />

Frauen werden künftig innerhalb der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe - ebenso wie Männer - in<br />

<strong>die</strong> Gefahrengruppe A (ohne körperliche Berufsarbeit), B (mit körperlicher Berufsarbeit),<br />

S (<strong>für</strong> selbstständige Handwerke und Handwerkerinnen sowie Landwirte), G oder V<br />

eingestuft. Gleiches gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gefahrengruppe Z.<br />

Mit der Einführung der Gefahrengruppen G + V tragen wir den unterdurchschnittlichen<br />

Unfallrisiko <strong>die</strong>ser beiden Zielgruppen Rechnung.<br />

Kernpunkt des neuen Tarifwerks <strong>2013</strong> bleiben sicherlich <strong>die</strong> Leistungsarten „Unfall-<br />

Rentenkapital“ und das "Reha-Management".<br />

Das Unfall-Rentenkapital entwickelt sich immer mehr zu einer Alternative zur klassischen<br />

Unfall-Rente. Der Vorteil liegt hier u. a. in einem günstigen Beitragsniveau, da<br />

<strong>die</strong>se neue Leistungsart unabhängig von Sterbetafeln und Mindestverzinsung kalkuliert<br />

werden kann. Mit Einführung des neuen Tarifwerks <strong>2013</strong> werden <strong>die</strong> Leistungsarten<br />

Unfallrente, Unfallzeitrente und Unfall-Pflegerente nochmals im Beitrag steigen.<br />

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