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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Wichtig: Diese vertragliche Gestaltung gilt nicht bei Zahlung der Beiträge in Form<br />

eines Einmalbeitrags!<br />

Hinweis: Trotz Übernahme der Beitragszahlung kann der Vertrag von der <strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG nach einem Schadenfall gekündigt werden.<br />

Der Vertrag wird dann in Form einer beitragsfreien Kapitalversicherung fortgeführt<br />

und das Kapital, das entstanden wäre, wenn <strong>die</strong> Versicherung fortgeführt worden<br />

wäre, zum Rückzahlungstermin / zu den Rückzahlungsterminen zur Verfügung gestellt.<br />

<br />

Besondere Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe, Handwerker und Musiker<br />

Bei Verträgen zur UBR können auch besondere Gliedertaxen vereinbart werden:<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Heilberufe<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm)<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Handwerker (Arm und Bein)<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 1 (<strong>für</strong> Streicher und Gitarristen)<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 2 (<strong>für</strong> Pianisten, Organisten, Harfenisten,<br />

Schlagzeuger und Pauker)<br />

- Erhöhte Gliedertaxe <strong>für</strong> Musiker - Stufe 3 (<strong>für</strong> Flötisten, Holzbläser und Blechbläser)<br />

Die besonderen Gliedertaxen gelten ausschließlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leitungsart Invalidität<br />

(ohne Progression oder Progression 250).<br />

<br />

Dynamik<br />

Eine Dynamik kann in der UBR nicht vereinbart werden.<br />

<br />

Sonderrisiken<br />

Sonderrisiken können in der UBR nicht eingeschossen werden.<br />

<br />

Kündigungen<br />

Die UBR wurde als langfristiger Vertrag konzipiert. Lange Vertragslaufzeiten bedeuten<br />

in der Regel auch Vertragstreue. Das ist Ihr Vorteil.<br />

Manche Kunden schrecken vor langen Vertragslaufzeiten zurück. Hierzu besteht<br />

jedoch mit der UBR kein Grund, da damit keine „Zwangsmitgliedschaft“ verbunden<br />

ist. Es besteht nämlich durchaus <strong>die</strong> Möglichkeit, eine UBR zum Ende des jeweils<br />

laufenden Versicherungsjahres zu kündigen.<br />

Empfehlenswert ist eine Kündigung wegen der damit verbundenen finanziellen<br />

Einbußen natürlich nicht.<br />

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