Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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2. Wird <strong>die</strong> Beitragszahlung mit den bisherigen Beiträgen bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer<br />
fortgeführt, werden <strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden<br />
Unfall-Versicherungssummen verdoppelt (gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten<br />
„Happy Holiday“, „Reha-Management“ „Kosmetische Operationen“ und „Bergungskosten“).<br />
Vor- und Nachteile der beiden Optionen sind im Einzelfall abzuwägen.<br />
Tod des Versicherungsnehmers aufgrund eines Unfalls<br />
Der Vertrag des Kindes wird bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer (Ende<br />
des Versicherungsschutzes) von der Beitragszahlung befreit. Gleichzeitig werden<br />
<strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden Versicherungssummen verdoppelt<br />
(gilt nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistungsarten „Happy Holiday“, „Reha-Management“ „Kosmetische<br />
Operationen“ und „Bergungskosten“).<br />
Die Rückzahlungssumme wird zu den vereinbarten Terminen ausgezahlt. Dabei<br />
wird der Vertrag so gestellt, als wäre der Beitrag über <strong>die</strong> gesamte Beitragszahlungsdauer<br />
auch eingezahlt worden. Wurden beitragsfreie Jahre vereinbart,<br />
erfolgt <strong>die</strong> Rückzahlung nach Ende der beitragfreien Zeit.<br />
Wichtig: Diese vertraglichen Gestaltungen gelten nicht bei Zahlung der Beiträge in<br />
Form eines Einmalbeitrags!<br />
Hinweis: Trotz Übernahme der Beitragszahlung kann der Vertrag von der <strong>SIGNAL</strong><br />
<strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG nach einem Schadensfall gekündigt werden.<br />
Der Vertrag wird dann in Form einer beitragsfreien Kapitalversicherung fortgeführt<br />
und das Kapital, das entstanden wäre, wenn <strong>die</strong> Versicherung fortgeführt worden<br />
wäre, zum Rückzahlungstermin / zu den Rückzahlungsterminen zur Verfügung gestellt.<br />
<br />
Beitragsbefreiung bei einem unfallbedingten Invaliditätsschaden von<br />
mindestens 50 %<br />
Erleidet eine versicherte Person einen Unfall mit einem Invaliditätsschaden von<br />
mindestens 50 %, wird der Beitragszahler bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer<br />
(Ende des Versicherungsschutzes) von der Beitragszahlung befreit. Die Rückzahlungssumme<br />
wird zu den vereinbarten Terminen ausgezahlt. Dabei wird der<br />
Vertrag so gestellt, als wäre der Beitrag über <strong>die</strong> gesamte Beitragszahlungsdauer<br />
auch eingezahlt worden. Wurden beitragsfreie Jahre vereinbart, erfolgt <strong>die</strong> Rückzahlung<br />
nach Ende der beitragfreien Zeit. Bei Vereinbarung einer besonderen<br />
Gliedertaxe gilt <strong>die</strong>se Leistungserweiterung nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Standard-Gliedertaxe.<br />
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