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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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- das Beitragskonto ausgeglichen ist oder einen Rückstand von höchstens<br />

3 Monatsbeiträgen aufweist und<br />

- <strong>für</strong> den Vertrag genügend Deckungskapital vorhanden ist und<br />

- eine Willenserklärung und eine ausreichende Begründung <strong>für</strong> eine Beitragsherabsetzung<br />

/ Tieferstufung vorliegt (ggf. muss ein entsprechender Nachweis<br />

eingereicht werden) und<br />

- der zuständige Filialdirektor der Beitragsherabsetzung / Tieferstufung zustimmt<br />

und <strong>die</strong>se gegenzeichnet.<br />

Der Beitrag kann dann um maximal 30 % reduziert werden, darf aber 10 EUR nicht<br />

unterschreiten.<br />

Es sollte versucht werden, zuerst <strong>die</strong> Leistungsarten KHT und GG aus dem Vertrag<br />

herauszunehmen, um <strong>die</strong> versicherte Invaliditätssumme zu erhalten. Die Mindestversicherungssummen<br />

sind zu beachten. Außerdem darf <strong>die</strong> bisherige Vertragslaufzeit<br />

nicht verändert werden.<br />

Der Versicherungsnehmer erhält einen neuen Versicherungsschein mit der entsprechend<br />

niedrigeren Rückzahlungssumme.<br />

Wichtig: Wird eine Außerkraftsetzung oder eine Beitragsherabsetzung / Tieferstufung<br />

gewünscht, so müssen Sie in jedem Fall vorab telefonisch mit der Abteilung<br />

Vertrag Unfall der HV Dortmund klären, ob der entsprechende Vertrag <strong>die</strong> geforderten<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vertragsänderung erfüllt.<br />

Bei Verträgen mit Einmalzahlung ist keine Tieferstufung möglich!<br />

<br />

Beitragsbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers (Kinder-Tarif)<br />

(Gilt nicht bei Einmalbeitrag.)<br />

Hatte der VN bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

und wurde der Tod des VN nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht<br />

und <strong>die</strong> Versicherung nicht gekündigt, dann ergeben sich bei Tod des Versicherungsnehmers<br />

während der Beitragszahlungsdauer folgende vertragliche Gestaltungen:<br />

Tod des Versicherungsnehmers aufgrund von Krankheit<br />

1. Der Unfallschutz des Kindes wird mit den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden<br />

Versicherungssummen bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer (Ende des<br />

Versicherungsschutzes) beitragsfrei fortgeführt. Gleichzeitig wird <strong>die</strong> Kapitalversicherung<br />

in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt.<br />

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