Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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- das Beitragskonto ausgeglichen ist oder einen Rückstand von höchstens<br />
3 Monatsbeiträgen aufweist und<br />
- <strong>für</strong> den Vertrag genügend Deckungskapital vorhanden ist und<br />
- eine Willenserklärung und eine ausreichende Begründung <strong>für</strong> eine Beitragsherabsetzung<br />
/ Tieferstufung vorliegt (ggf. muss ein entsprechender Nachweis<br />
eingereicht werden) und<br />
- der zuständige Filialdirektor der Beitragsherabsetzung / Tieferstufung zustimmt<br />
und <strong>die</strong>se gegenzeichnet.<br />
Der Beitrag kann dann um maximal 30 % reduziert werden, darf aber 10 EUR nicht<br />
unterschreiten.<br />
Es sollte versucht werden, zuerst <strong>die</strong> Leistungsarten KHT und GG aus dem Vertrag<br />
herauszunehmen, um <strong>die</strong> versicherte Invaliditätssumme zu erhalten. Die Mindestversicherungssummen<br />
sind zu beachten. Außerdem darf <strong>die</strong> bisherige Vertragslaufzeit<br />
nicht verändert werden.<br />
Der Versicherungsnehmer erhält einen neuen Versicherungsschein mit der entsprechend<br />
niedrigeren Rückzahlungssumme.<br />
Wichtig: Wird eine Außerkraftsetzung oder eine Beitragsherabsetzung / Tieferstufung<br />
gewünscht, so müssen Sie in jedem Fall vorab telefonisch mit der Abteilung<br />
Vertrag Unfall der HV Dortmund klären, ob der entsprechende Vertrag <strong>die</strong> geforderten<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vertragsänderung erfüllt.<br />
Bei Verträgen mit Einmalzahlung ist keine Tieferstufung möglich!<br />
<br />
Beitragsbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers (Kinder-Tarif)<br />
(Gilt nicht bei Einmalbeitrag.)<br />
Hatte der VN bei Versicherungsbeginn das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
und wurde der Tod des VN nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht<br />
und <strong>die</strong> Versicherung nicht gekündigt, dann ergeben sich bei Tod des Versicherungsnehmers<br />
während der Beitragszahlungsdauer folgende vertragliche Gestaltungen:<br />
Tod des Versicherungsnehmers aufgrund von Krankheit<br />
1. Der Unfallschutz des Kindes wird mit den zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehenden<br />
Versicherungssummen bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer (Ende des<br />
Versicherungsschutzes) beitragsfrei fortgeführt. Gleichzeitig wird <strong>die</strong> Kapitalversicherung<br />
in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt.<br />
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