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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Der Beitrag bleibt in <strong>die</strong>sen Fällen konstant, während <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />

den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Das heißt, <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />

werden - abhängig von der neuen Gefahrengruppe - entweder erhöht<br />

oder reduziert.<br />

Beispiel:<br />

Ein Mann in Gefahrengruppe A stellt um in <strong>die</strong> teurere Gefahrengruppe B:<br />

- Unveränderter MoB 30,00 EUR, <strong>die</strong> Versicherungssummen werden reduziert.<br />

- Der VN erhält einen neuen Versicherungsschein, in dem <strong>die</strong> Änderungen dokumentiert<br />

werden.<br />

<br />

Außerkraftsetzung<br />

Die Außerkraftsetzung eines UBR-Vertrages ist bis zu maximal einem Jahr möglich,<br />

wenn<br />

- der Vertrag seit mindestens 12 Monaten besteht und<br />

- das Beitragskonto ausgeglichen ist oder einen Rückstand von höchstens<br />

3 Monatsbeiträgen aufweist und<br />

- eine Willenserklärung und eine ausreichende Begründung <strong>für</strong> eine Außerkraftsetzung<br />

vorliegen (ggf. muss ein entsprechender Nachweis eingereicht<br />

werden).<br />

Beginn und Ende einer Außerkraftsetzung ist immer der 1. eines Monats. Der Zeitraum<br />

der Außerkraftsetzung muss vorab bekannt gegeben werden. Der Vertrag<br />

verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum.<br />

Ist eine Verlängerung aus bestimmten Gründen nicht möglich (z.B. im Kindertarif<br />

oder Unfallschutz-AKTIV), so ist auch keine Außerkraftsetzung des Vertrages<br />

möglich. Während der gesamten Vertragsdauer kann nur eine Außerkraftsetzung<br />

durchgeführt werden.<br />

Der Versicherungsnehmer erhält über <strong>die</strong> Außerkraftsetzung einen Versicherungsschein.<br />

Dieser beinhaltet den neuen Beginn und Ablauf, den Zeitraum der Außerkraftsetzung<br />

und <strong>die</strong> beitragsfreie Versicherungssumme. Des Weiteren werden <strong>die</strong><br />

neuen Rückkaufswerte ab Wiederinkraftsetzung dokumentiert.<br />

Wichtig: Bei Verträgen mit Einmalzahlung ist keine Außerkraftsetzung möglich!<br />

<br />

Beitragsherabsetzung / Tieferstufung<br />

Eine Beitragsherabsetzung / Tieferstufung des UBR-Vertrages ist möglich, wenn<br />

- der Vertrag mindestens 24 Monate besteht und<br />

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