Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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Der Beitrag bleibt in <strong>die</strong>sen Fällen konstant, während <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />
den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Das heißt, <strong>die</strong> Versicherungssummen<br />
werden - abhängig von der neuen Gefahrengruppe - entweder erhöht<br />
oder reduziert.<br />
Beispiel:<br />
Ein Mann in Gefahrengruppe A stellt um in <strong>die</strong> teurere Gefahrengruppe B:<br />
- Unveränderter MoB 30,00 EUR, <strong>die</strong> Versicherungssummen werden reduziert.<br />
- Der VN erhält einen neuen Versicherungsschein, in dem <strong>die</strong> Änderungen dokumentiert<br />
werden.<br />
<br />
Außerkraftsetzung<br />
Die Außerkraftsetzung eines UBR-Vertrages ist bis zu maximal einem Jahr möglich,<br />
wenn<br />
- der Vertrag seit mindestens 12 Monaten besteht und<br />
- das Beitragskonto ausgeglichen ist oder einen Rückstand von höchstens<br />
3 Monatsbeiträgen aufweist und<br />
- eine Willenserklärung und eine ausreichende Begründung <strong>für</strong> eine Außerkraftsetzung<br />
vorliegen (ggf. muss ein entsprechender Nachweis eingereicht<br />
werden).<br />
Beginn und Ende einer Außerkraftsetzung ist immer der 1. eines Monats. Der Zeitraum<br />
der Außerkraftsetzung muss vorab bekannt gegeben werden. Der Vertrag<br />
verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum.<br />
Ist eine Verlängerung aus bestimmten Gründen nicht möglich (z.B. im Kindertarif<br />
oder Unfallschutz-AKTIV), so ist auch keine Außerkraftsetzung des Vertrages<br />
möglich. Während der gesamten Vertragsdauer kann nur eine Außerkraftsetzung<br />
durchgeführt werden.<br />
Der Versicherungsnehmer erhält über <strong>die</strong> Außerkraftsetzung einen Versicherungsschein.<br />
Dieser beinhaltet den neuen Beginn und Ablauf, den Zeitraum der Außerkraftsetzung<br />
und <strong>die</strong> beitragsfreie Versicherungssumme. Des Weiteren werden <strong>die</strong><br />
neuen Rückkaufswerte ab Wiederinkraftsetzung dokumentiert.<br />
Wichtig: Bei Verträgen mit Einmalzahlung ist keine Außerkraftsetzung möglich!<br />
<br />
Beitragsherabsetzung / Tieferstufung<br />
Eine Beitragsherabsetzung / Tieferstufung des UBR-Vertrages ist möglich, wenn<br />
- der Vertrag mindestens 24 Monate besteht und<br />
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