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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Ausnahmen:<br />

Verstirbt <strong>die</strong> versicherte Person vor Ablauf der Beitragszahlungsphase, so wird der zu<br />

<strong>die</strong>sem Zeitpunkt erreichte Rückzahlungsanspruch sofort fällig.<br />

3.4 Die UBR-Überschussbeteiligung: ein zusätzliches „Plus“<br />

Für <strong>die</strong> Beitragskalkulation wurde ein Garantiezins von 2,75 % festgelegt. Zusätzlich<br />

wird das Kapital gut verzinst. Dies bedeutet: Zusätzlich zur garantierten Beitragsrückzahlung<br />

kommt ggf. eine Überschussbeteiligung hinzu, <strong>die</strong> jährlich neu entschieden<br />

wird. Wie bereits erwähnt, wurde vom Vorstand <strong>für</strong> das Jahr 2012 eine Gesamtverzinsung<br />

von 4,5 % festgelegt.<br />

Die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung AG beteiligt ihre Kunden so in erheblichem<br />

Maße an den Überschüssen, <strong>die</strong> durch eine geschickte Geldanlage erwirtschaftet<br />

werden. Mindestens 90 % des Überschusses wird an <strong>die</strong> Versicherungsnehmer ausgeschüttet.<br />

An den Überschüssen beteiligt sind <strong>die</strong> Verträge bereits ab dem ersten Versicherungsjahr.<br />

Von da an baut sich <strong>die</strong> Überschussbeteiligung nach und nach auf. Die Verzinsung<br />

teilt sich in Grund- und Zinsüberschuss auf. Ein Vertrag mit laufender Beitragszahlung<br />

nimmt während der Beitragszahlungsdauer am Grund- und Zinsüberschuss teil. Ein beitragsfreier<br />

Vertrag nimmt nur am Zinsüberschuss teil.<br />

Bei einem Vertrag mit Einmalbeitrag wird der Grundüberschussbeteiligung in Prozent<br />

des eingezahlten Beitrages ohne Versicherungssteuer geteilt durch <strong>die</strong> Anzahl der Jahre,<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> der Unfall -Versicherungsschutz vereinbart wurde, ermittelt.<br />

Stille Reserven / Bewertungsreserven<br />

Entsprechend der Vorschriften des seit 01.01.2008 geltenden Versicherungsvertragsgesetzes<br />

(VVG) werden auch <strong>die</strong> UBR-Kunden an den stillen Reserven/Bewertungsreserven<br />

beteiligt. Der Anteil an den Bewertungsreserven (wenn einer entstanden ist)<br />

wird immer in einer Summe mit der (letzten Teil-)Auszahlung fällig.<br />

Wie bereits erwähnt, kann <strong>die</strong> Höhe der Überschussbeteiligung bei Vertragsabschluss<br />

nicht verbindlich zugesagt werden, da sie u. a. von der allgemeinen Zinsentwicklung<br />

abhängig ist.<br />

3.5 Steuerliche Aspekte<br />

Versteuerung der Überschüsse<br />

Die <strong>Unfallversicherung</strong> mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) behandelt der Gesetzgeber<br />

steuerlich wie eine Lebensversicherung. Das heißt, bei allen Verträgen mit<br />

Versicherungsbeginn ab 01.01.2005 muss <strong>die</strong> Differenz zwischen Rückzahlungssumme<br />

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