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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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In der Gefahrengruppe K (Unfallschutz) endet <strong>die</strong> Beitragszahlung spätestens mit Ablauf<br />

des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind (versicherungstechnisch) 18<br />

Jahre alt wird.<br />

Versicherungstechnisch heißt, Unfall-Versicherungsschutz besteht nicht exakt bis zum<br />

18. Geburtstag, sondern bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, das <strong>die</strong> kürzeste<br />

Zeitspanne bis zur Vollendung des entsprechenden Lebensjahres aufweist. Der Monat<br />

wird mit 30 Tagen gerechnet.<br />

Zwei Beispiele verdeutlichen <strong>die</strong>se Berechnung:<br />

Beispiel 1 Beispiel 2<br />

Geburtsdatum des Kindes: 06.04.2012 06.04.2012<br />

Vertragsbeginn: 29.06.2012 15.11.2012<br />

18. Geburtstag des Kindes: 06.04.2030 06.04.2030<br />

Der Vertrag besteht zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt:<br />

Ablauf des Versicherungsjahres, das<br />

<strong>die</strong> kürzeste Zeitspanne zum 18. Geburtstag<br />

aufweist:<br />

17 Jahre,<br />

9 Monate,<br />

7 Tage<br />

17 Jahre,<br />

4 Monate,<br />

21 Tage<br />

29.06.2030 15.11.2029<br />

Der Versicherungsschutz endet am: 29.06.2030 15.11.2029<br />

Alter des Kindes zum Ende des<br />

Versicherungsschutzes:<br />

18 Jahre 17 Jahre<br />

In den Gefahrengruppen A, B, S, G, V und Z (Unfallschutz) endet <strong>die</strong> Beitragszahlungsdauer<br />

und damit der Versicherungsschutz spätestens mit dem (versicherungstechnischen)<br />

70. Lebensjahr.<br />

In den Gefahrengruppen A6 und A8 (Unfallschutz-AKTIV) endet <strong>die</strong> Beitragszahlung<br />

spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person (versicherungstechnisch)<br />

80 Jahre alt wird.<br />

Versicherungstechnisch heißt - in Analogie zum Kindertarif - Unfall-Versicherungsschutz<br />

besteht nicht exakt bis zum 80. Geburtstag, sondern bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />

das <strong>die</strong> kürzeste Zeitspanne bis zur Vollendung des entsprechenden<br />

Lebensjahres aufweist. Der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet.<br />

Sind Vertrags- und Beitragszahlungsdauer nicht identisch, ist grundsätzlich Folgendes<br />

zu beachten:<br />

• Die Verzinsung teilt sich in Grund- und Zinsüberschuss auf. Ein Vertrag mit laufender<br />

Beitragszahlung nimmt während der Beitragszahlungsdauer am Grundund<br />

Zinsüberschuss teil. Ein beitragsfreier Vertrag nimmt nur am Zinsüberschuss<br />

teil.<br />

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