Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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In der Gefahrengruppe K (Unfallschutz) endet <strong>die</strong> Beitragszahlung spätestens mit Ablauf<br />
des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind (versicherungstechnisch) 18<br />
Jahre alt wird.<br />
Versicherungstechnisch heißt, Unfall-Versicherungsschutz besteht nicht exakt bis zum<br />
18. Geburtstag, sondern bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, das <strong>die</strong> kürzeste<br />
Zeitspanne bis zur Vollendung des entsprechenden Lebensjahres aufweist. Der Monat<br />
wird mit 30 Tagen gerechnet.<br />
Zwei Beispiele verdeutlichen <strong>die</strong>se Berechnung:<br />
Beispiel 1 Beispiel 2<br />
Geburtsdatum des Kindes: 06.04.2012 06.04.2012<br />
Vertragsbeginn: 29.06.2012 15.11.2012<br />
18. Geburtstag des Kindes: 06.04.2030 06.04.2030<br />
Der Vertrag besteht zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt:<br />
Ablauf des Versicherungsjahres, das<br />
<strong>die</strong> kürzeste Zeitspanne zum 18. Geburtstag<br />
aufweist:<br />
17 Jahre,<br />
9 Monate,<br />
7 Tage<br />
17 Jahre,<br />
4 Monate,<br />
21 Tage<br />
29.06.2030 15.11.2029<br />
Der Versicherungsschutz endet am: 29.06.2030 15.11.2029<br />
Alter des Kindes zum Ende des<br />
Versicherungsschutzes:<br />
18 Jahre 17 Jahre<br />
In den Gefahrengruppen A, B, S, G, V und Z (Unfallschutz) endet <strong>die</strong> Beitragszahlungsdauer<br />
und damit der Versicherungsschutz spätestens mit dem (versicherungstechnischen)<br />
70. Lebensjahr.<br />
In den Gefahrengruppen A6 und A8 (Unfallschutz-AKTIV) endet <strong>die</strong> Beitragszahlung<br />
spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem <strong>die</strong> versicherte Person (versicherungstechnisch)<br />
80 Jahre alt wird.<br />
Versicherungstechnisch heißt - in Analogie zum Kindertarif - Unfall-Versicherungsschutz<br />
besteht nicht exakt bis zum 80. Geburtstag, sondern bis zum Ablauf des Versicherungsjahres,<br />
das <strong>die</strong> kürzeste Zeitspanne bis zur Vollendung des entsprechenden<br />
Lebensjahres aufweist. Der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet.<br />
Sind Vertrags- und Beitragszahlungsdauer nicht identisch, ist grundsätzlich Folgendes<br />
zu beachten:<br />
• Die Verzinsung teilt sich in Grund- und Zinsüberschuss auf. Ein Vertrag mit laufender<br />
Beitragszahlung nimmt während der Beitragszahlungsdauer am Grundund<br />
Zinsüberschuss teil. Ein beitragsfreier Vertrag nimmt nur am Zinsüberschuss<br />
teil.<br />
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