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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Ermittlung des richtigen Eintrittsalters:<br />

Geburtsdatum der versicherten<br />

Person:<br />

Beispiel 1 Beispiel 2<br />

02.01.1982 30.12.1981<br />

Versicherungsbeginn: 01.07.2012 01.07.2012<br />

Differenz:<br />

30 Jahre,<br />

5 Monate,<br />

29 Tage<br />

30 Jahre,<br />

6 Monate,<br />

1 Tag<br />

Eintrittsalter: 30 Jahre 31 Jahre<br />

Das mögliche Eintrittsalter darf<br />

- im Erwachsenentarif nur zwischen dem 14. und 63. Lebensjahr<br />

- im Kindertarif zwischen 0 und 13 Jahre und<br />

- bei der Generation AKTIV zwischen dem 55. und 72. Lebensjahr liegen.<br />

Das Baukasten-System<br />

Kernpunkt unseres aktuellen UBR-Tarifs bildet das so genannte Baukasten-System.<br />

Dabei handelt es sich um insgesamt vier Bausteine (weiche Tarifierungsmerkmale), mittels<br />

der Sie <strong>die</strong> Höhe des Beitrags zur UBR im Sinne des Kunden beeinflussen können.<br />

Die vier Bausteine steuern <strong>die</strong>:<br />

• Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung<br />

• Beitragszahlungsdauer<br />

• Anzahl der beitragsfreien Jahre<br />

• Jährlichen oder monatlichen Teilauszahlungen<br />

Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung<br />

Bei der Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung kann der Kunde nach dem Baukastensystem<br />

zwischen mehreren Prozentsätzen frei wählen. Zur Auswahl stehen: 100 %,<br />

97 %, 95 %, 93 % und 90 %. Hier gilt der Grundsatz: Je niedriger der Rückzahlungsprozentsatz,<br />

desto niedriger der zu zahlende Beitrag. Allerdings wird bei geringeren<br />

Prozentsätzen <strong>die</strong> Chance, <strong>die</strong> Summe der eingezahlten Beiträge mit der Rückzahlungssumme<br />

plus Überschussbeteiligung zu erreichen, immer geringer. Will Ihr Kunde<br />

sicherstellen, mindestens <strong>die</strong> eingezahlten Beiträge zurück zu erhalten, so ist er gut beraten,<br />

einen höheren Rückzahlungsprozentsatz zu wählen.<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

In der UBR wird zwischen der Vertragsdauer und der Beitragszahlungsdauer differenziert.<br />

Diese beiden Zeiträume sind nicht zwangsläufig identisch. Wichtig: Nur während<br />

der Beitragszahlungsdauer besteht Versicherungsschutz (Ausnahme Einmalbeitrag).<br />

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