Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Schnell und sicher können Sie den UBR-Beitrag ermitteln und sich <strong>die</strong> Werte zur garantierten<br />
Beitragsrückzahlung und zur voraussichtlichen Überschussbeteiligung anzeigen<br />
lassen.<br />
Per Knopfdruck können Sie ferner einen Vorschlag und / oder Werbebrief sowie eine<br />
Produktbeschreibung erstellen oder direkt einen vorbereiteten ELAN-Antrag ausfüllen<br />
und nach erfolgter Unterschrift des Kunden an <strong>die</strong> HV weiterleiten. So wird <strong>die</strong> Handhabung<br />
der UBR zum Kinderspiel. Rechen- und Übertragungsfehler werden gleichzeitig<br />
ausgeschlossen.<br />
Alternativ können Sie übrigens auch <strong>die</strong> Beratungssoftware zur Risiko-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> aufrufen und direkt in <strong>die</strong> UBR verzweigen. Dieser Weg empfiehlt<br />
sich vor allem, wenn Sie einen kombinierten Risiko-UV/UBR-Versicherungsschutz anbieten<br />
wollen.<br />
Der UBR-Beitrag basiert auf folgender Formel:<br />
Beitrag Unfallschutz x UBR-Faktor = Beitrag UBR<br />
Vordergründig betrachtet, handelt es sich um einen einfachen Rechenvorgang. Dennoch<br />
ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang einiges zu berücksichtigen.<br />
Der UBR-Faktor<br />
Ausgangspunkt <strong>für</strong> <strong>die</strong> UBR ist <strong>die</strong> Risiko-<strong>Unfallversicherung</strong>. Der UBR-Faktor stellt <strong>die</strong><br />
<strong>Unfallversicherung</strong> auf „UBR-Füße“. Das heißt, über den UBR-Faktor fließen <strong>die</strong> notwendigen<br />
Elemente der Lebensversicherung - beispielsweise <strong>die</strong> Sterbetafeln - in den<br />
UBR-Beitrag ein.<br />
Der UBR-Faktor ist abhängig<br />
• vom Eintrittsalter der zu versichernden Person,<br />
• von der Beitragszahlungsdauer,<br />
• von der Anzahl der beitragsfreien Jahre,<br />
• von der Höhe der garantierten Beitragsrückzahlung,<br />
• von der Art der Zahlungsweise,<br />
• und von der Form der Beitragsauszahlungen.<br />
Eintrittsalter der zu versichernden Person<br />
Bei der Ermittlung des Eintrittsalters gilt folgender Grundsatz: Sind zum Stichtag „Versicherungsbeginn“<br />
bereits mehr als 6 Monate seit dem letzten Geburtstag der zu versichernden<br />
Person verstrichen, wird das begonnene Lebensjahr hinzugerechnet.<br />
Zwei Beispiele sollen <strong>die</strong>s verdeutlichen:<br />
57