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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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den. Zum Beispiel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Investition in einem lukrativen Fond bei der Privatbank<br />

DONNER & REUSCHEL AG – der Bank der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe. Das Guthaben<br />

kann – bis zur Entscheidung über <strong>die</strong> richtige Anlageform – auf dem „Cashkonto“ geparkt<br />

werden. Es besteht aber auch <strong>die</strong> Möglichkeit, dass Guthaben vorerst weiter auf<br />

dem UV-Überschusskonto zu belassen. In <strong>die</strong>sem Fall nimmt das Guthaben zwar nicht<br />

mehr an der jährlichen Gewinnausschüttung teil. Es wird aber weiterhin jährlich verzinst<br />

- und zwar in Höhe des bis dato garantierten Zinssatzes.<br />

2.5.4 Steuerliche Aspekte<br />

Ein weiterer Aspekt zum Thema „Geld und <strong>Unfallversicherung</strong>“.<br />

„Vater Staat“ unterstützt den Abschluss einer <strong>Unfallversicherung</strong>. Nutzen Sie <strong>die</strong>se<br />

Subvention <strong>für</strong> Ihre Argumentation. Die wichtigsten Bestimmungen:<br />

Private <strong>Unfallversicherung</strong> von Arbeitnehmern<br />

Beiträge <strong>für</strong> eine private <strong>Unfallversicherung</strong> zählen grundsätzlich zu den Sonderausgaben.<br />

Die zulässigen Höchstbeträge hier<strong>für</strong> sind jedoch sehr niedrig und werden vor allem<br />

von Arbeitnehmern in aller Regel bereits durch <strong>die</strong> gesetzliche Sozialversicherung<br />

in voller Höhe ausgeschöpft. Eine tatsächliche und nachhaltige Steuerminderung wird<br />

auf <strong>die</strong>sem Wege nur sehr selten erzielt.<br />

In bestimmten Fällen können Arbeitnehmer dennoch Steuern mit der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

sparen.<br />

Hier drei Beispiele:<br />

Aufwendungen des Arbeitnehmers <strong>für</strong> eine <strong>Unfallversicherung</strong>, <strong>die</strong> ausschließlich Arbeitsunfälle<br />

umfasst (einschließlich der Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte)<br />

sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).<br />

Aufwendungen des Arbeitnehmers <strong>für</strong> eine <strong>Unfallversicherung</strong> gegen außerberufliche<br />

Unfälle (Freizeit-Unfälle) sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).<br />

Bei Aufwendungen <strong>für</strong> freiwillige <strong>Unfallversicherung</strong>en des Arbeitnehmers, <strong>die</strong> sowohl<br />

berufliche als auch außerberufliche Risiken abdecken, erlaubt <strong>die</strong> Finanzverwaltung seit<br />

1997 eine Aufteilung der Bezüge in Werbungskosten und Sonderausgaben.<br />

Der Gesamtbetrag (einschließlich Versicherungssteuer) ist dem Risiko entsprechend<br />

aufzuteilen. Für <strong>die</strong> Aufteilung sind <strong>die</strong> Angaben des Versicherungsunternehmens<br />

maßgeblich. Fehlen Angaben hierzu, ist der Gesamtbetrag nach Näherungswerten aufzuteilen.<br />

Es bestehen keine Bedenken, wenn <strong>die</strong> Anteile auf jeweils 50 % des Gesamtbeitrages<br />

geschätzt werden.<br />

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