Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Mitversichert sind auch unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, <strong>die</strong> der Versicherte<br />
bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei seinen Bemühungen zur Rettung von Menschen<br />
und Tieren erleidet.<br />
Übermüdung<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Mitversichert sind auch Unfälle, <strong>die</strong> der Versicherte im Zustand der Übermüdung oder<br />
das Einschlafen durch Übermüdung erleidet. Ausgeschlossen sind jedoch Unfälle, wenn<br />
<strong>die</strong> Übermüdung durch Alkoholeinfluss, durch <strong>die</strong> Einnahme von Schlafmitteln und sonstige<br />
Medikamente sowie durch krankhafte Störungen ausgelöst wurde.<br />
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Mitversichert sind auch Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong> versicherte Person<br />
durch einen unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug erleidet.<br />
Vergiftungen (bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr)<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />
Für Kinder, <strong>die</strong> das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben besteht Versicherungsschutz<br />
auch <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder<br />
flüssiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt nicht <strong>für</strong> Vergiftungen durch Nahrungsmittel.<br />
Gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhe<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen<br />
und inneren Unruhen, wenn <strong>die</strong> versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter<br />
teilgenommen hat.<br />
Terroranschläge außerhalb von Kriegsgebieten<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle durch Terroranschläge außerhalb von<br />
Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten.<br />
Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse (bis 14 Tage nach Ausbruch)<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Versicherungsschutz besteht auch, wenn versicherte Personen auf Reisen im Ausland<br />
überraschend von Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen betroffen werden. Der Versicherungsschutz<br />
erlischt am Ende des 14. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges<br />
auf dem Gebiet des Staates, in dem sich <strong>die</strong> versicherte Person aufhält.<br />
Alle Leistungserweiterungen im Unfallschutz auf einen Blick<br />
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