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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Mitversichert sind auch unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, <strong>die</strong> der Versicherte<br />

bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei seinen Bemühungen zur Rettung von Menschen<br />

und Tieren erleidet.<br />

Übermüdung<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Mitversichert sind auch Unfälle, <strong>die</strong> der Versicherte im Zustand der Übermüdung oder<br />

das Einschlafen durch Übermüdung erleidet. Ausgeschlossen sind jedoch Unfälle, wenn<br />

<strong>die</strong> Übermüdung durch Alkoholeinfluss, durch <strong>die</strong> Einnahme von Schlafmitteln und sonstige<br />

Medikamente sowie durch krankhafte Störungen ausgelöst wurde.<br />

Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Mitversichert sind auch Gesundheitsschädigungen, welche <strong>die</strong> versicherte Person<br />

durch einen unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug erleidet.<br />

Vergiftungen (bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr)<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Für Kinder, <strong>die</strong> das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben besteht Versicherungsschutz<br />

auch <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder<br />

flüssiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt nicht <strong>für</strong> Vergiftungen durch Nahrungsmittel.<br />

Gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhe<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen<br />

und inneren Unruhen, wenn <strong>die</strong> versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter<br />

teilgenommen hat.<br />

Terroranschläge außerhalb von Kriegsgebieten<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> Unfälle durch Terroranschläge außerhalb von<br />

Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten.<br />

Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse (bis 14 Tage nach Ausbruch)<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Versicherungsschutz besteht auch, wenn versicherte Personen auf Reisen im Ausland<br />

überraschend von Kriegs- und Bürgerkriegsereignissen betroffen werden. Der Versicherungsschutz<br />

erlischt am Ende des 14. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges<br />

auf dem Gebiet des Staates, in dem sich <strong>die</strong> versicherte Person aufhält.<br />

Alle Leistungserweiterungen im Unfallschutz auf einen Blick<br />

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