Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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08.07.2014 Aufrufe

Bei wiederholter Arbeitslosigkeit entsteht ein erneuter Anspruch auf Beitragsbefreiung, wenn der VN als Arbeitnehmer mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in ungekündigter Anstellung beschäftigt war. Gliedertaxen mit zielgruppenorientierten Perspektiven (Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle) Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Um Meinungsverschiedenheiten über den Grad der Beeinträchtigung von vornherein zu vermeiden, werden für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von vielen Körperteilen und Sinnesorganen bestimmte Prozentwerte im Vorfeld vereinbart. Die entsprechenden Werte sind in so genannten „Gliedertaxen“ aufgelistet. Die folgende Abbildung zeigt, welche festen Invaliditätsgrade bei dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane in unserem Tarifwerk nach standardisierter Gliedertaxe gelten: Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit... Auge ... eines Auges 50 % Gehör ... des Gehörs auf einem Ohr 30 % Geruch ... des Geruchssinns 10 % Geschmack ... des Geschmackssinns 5 % Arm ... eines Armes 70 % ... eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % ... eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % ... einer Hand 55 % ... eines Daumens 20 % ... eines Zeigefingers 10 % ... eines anderen Fingers 5 % Bein ... eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 % ... eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % ... eines Beines bis unterhalb des Knies 50 % ... eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % ... eines Fußes 40 % ... einer großen Zehe 5 % ... einer anderen Zehe 2 % Bei einem Teilverlust oder einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen. Sind durch einen Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die entsprechenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Insgesamt kann sich jedoch kein Invaliditätsgrad von mehr als 100 % ergeben. 32

Die Wirkungsweise der Gliedertaxe in Kombination mit verschiedenen progressiven Invaliditätsstaffeln veranschaulicht die nachstehende Übersicht. Berechnet wird die Invaliditätsleistung, die bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR ausgezahlt wird. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit ... Ohne Prog. Prog. 600 Prog. 400 Prog. 250 Auge ... eines Auges 50.000 EUR 150.000 EUR 100.000 EUR 75.000 EUR Gehör ... des Gehörs auf einem Ohr 30.000 EUR 50.000 EUR 40.000 EUR 35.000 EUR Arm ... eines Armes 70.000 EUR 290.000 EUR 220.000 EUR 135.000 EUR ... eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65.000 EUR 255.000 EUR 190.000 EUR 120.000 EUR ... eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60.000 EUR 220.000 EUR 160.000 EUR 105.000 EUR ... einer Hand 55.000 EUR 185.000 EUR 130.000 EUR 90.000 EUR Bein ... eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70.000 EUR 290.000 EUR 220.000 EUR 135.000 EUR ... eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60.000 EUR 220.000 EUR 160.000 EUR 105.000 EUR ... eines Beines bis unterhalb des Knies 50.000 EUR 150.000 EUR 100.000 EUR 75.000 EUR ... eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45.000 EUR 125.000 EUR 85.000 EUR 65.000 EUR ... eines Fußes 40.000 EUR 100.000 EUR 70.000 EUR 55.000 EUR Modifizierte Gliedertaxen (Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle) Neben dieser Gliedertaxe, die standardgemäß vereinbart wird, gibt es weitere, alternative Formen. Diese sind auf den speziellen Bedarf bestimmter Berufsgruppen zugeschnitten, indem einzelne Körperteile und/oder Sinnesorgane, die für die Ausübung des Berufes von besonderer Bedeutung sind, höher bewertet werden. Die SIGNAL IDUNA Gruppe hält insgesamt sechs spezielle Gliedertaxen vor, und zwar je eine erhöhte Gliedertaxe für • Heilberufe • Handwerker mit Schwerpunkt Arm • Handwerker mit Schwerpunkt Arm und Bein • Musiker - Stufe 1 (Streicher und Gitarristen) • Musiker - Stufe 2 (Pianisten, Organisten, Harfenisten, Schlagzeuger und Pauker) • Musiker - Stufe 3 (Flötisten, Holz- und Blechbläser, Chorleiter, Dirigenten und Sänger) Die Gliedertaxe für Heilberufe kann nur von Angehörigen entsprechender Berufsgruppen (Ärzte, Heilpraktiker usw.) vereinbart werden. Die Gliedertaxen für Handwerker werden exklusiv nur dieser Zielgruppe angeboten. Die Gliedertaxen für Musiker kann nur von Berufsmusikern vereinbart werden. Das verwendete Instrument entscheidet über die Stufenzuordnung. 33

Bei wiederholter Arbeitslosigkeit entsteht ein erneuter Anspruch auf Beitragsbefreiung,<br />

wenn der VN als Arbeitnehmer mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gleichen<br />

Arbeitgeber in ungekündigter Anstellung beschäftigt war.<br />

Gliedertaxen mit zielgruppenorientierten Perspektiven<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: alle)<br />

Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung<br />

der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.<br />

Um Meinungsverschiedenheiten über den Grad der Beeinträchtigung von vornherein zu<br />

vermeiden, werden <strong>für</strong> den Verlust oder <strong>die</strong> Funktionsunfähigkeit von vielen Körperteilen<br />

und Sinnesorganen bestimmte Prozentwerte im Vorfeld vereinbart. Die entsprechenden<br />

Werte sind in so genannten „Gliedertaxen“ aufgelistet.<br />

Die folgende Abbildung zeigt, welche festen Invaliditätsgrade bei dem Verlust oder der<br />

Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane in unserem Tarifwerk<br />

nach standardisierter Gliedertaxe gelten:<br />

Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit...<br />

Auge<br />

... eines Auges 50 %<br />

Gehör<br />

... des Gehörs auf einem Ohr 30 %<br />

Geruch<br />

... des Geruchssinns 10 %<br />

Geschmack<br />

... des Geschmackssinns 5 %<br />

Arm<br />

... eines Armes 70 %<br />

... eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %<br />

... eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %<br />

... einer Hand 55 %<br />

... eines Daumens 20 %<br />

... eines Zeigefingers 10 %<br />

... eines anderen Fingers 5 %<br />

Bein<br />

... eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %<br />

... eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %<br />

... eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %<br />

... eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %<br />

... eines Fußes 40 %<br />

... einer großen Zehe 5 %<br />

... einer anderen Zehe 2 %<br />

Bei einem Teilverlust oder einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung eines <strong>die</strong>ser Körperteile<br />

oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen.<br />

Sind durch einen Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so<br />

werden <strong>die</strong> entsprechenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Insgesamt kann<br />

sich jedoch kein Invaliditätsgrad von mehr als 100 % ergeben.<br />

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