Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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lung und Zahnersatz versichert, <strong>die</strong> durch einen unfallbedingten Verlust bzw. Teilverlust<br />
von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind.<br />
Soweit ein Ersatzpflichtiger <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung eintreten muss, kann ein Erstattungsanspruch<br />
nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> restlichen Kosten erhoben werden. Wenn mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bestehen, kann <strong>die</strong> Leistung<br />
nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt werden.<br />
Bergungskosten<br />
(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />
Ohne Mehrbeitrag sind Kosten <strong>für</strong> Such-, Rettungs- oder Bergungsaktionen von<br />
Rettungs<strong>die</strong>nsten mitversichert. Es ist unerheblich, ob <strong>die</strong> Rettungs<strong>die</strong>nste öffentlichrechtlich<br />
oder privatrechtlich organisiert sind. Jedoch dürfen <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einsätze erhobenen<br />
Gebühren den üblichen Rahmen nicht überschreiten.<br />
Die Kosten werden auch dann erstattet, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist,<br />
jedoch ein Unfall unmittelbar drohte oder den Umständen nach anzunehmen war.<br />
Soweit ein Ersatzpflichtiger <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leistung eintreten muss, kann ein Erstattungsanspruch<br />
nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> restlichen Kosten erhoben werden. Wenn mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte Person bei der <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Gruppe bestehen, kann <strong>die</strong> Leistung<br />
nur aus einem <strong>die</strong>ser Verträge verlangt werden.<br />
Der Höchstbetrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bergungskosten ist abhängig von der gewählten Tarif-Variante<br />
und beträgt in der<br />
Tarif-Variante Kompakt Optimal Exklusiv<br />
Kompakt-AKTIV Optimal-AKTIV Exklusiv-AKTIV<br />
7.500 EUR 10.000 EUR 12.500 EUR<br />
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit <strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />
(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: SIAV)<br />
Der Versicherungsnehmer kann gegen Beitragszuschlag vereinbaren, dass der Vertrag<br />
bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit <strong>für</strong> bis zu 24 Monate beitragsfrei gestellt wird. Voraussetzung<br />
ist u.a., dass der VN Arbeitnehmer ist und bei Beginn des Versicherungsschutzes<br />
mehr als 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber in ungekündigter<br />
Anstellung beschäftigt war. Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung des Arbeitgebers<br />
oder eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im beidseitigen<br />
Einvernehmen oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein. Ein<br />
Anspruch auf Beitragsbefreiung entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten.<br />
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