Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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08.07.2014 Aufrufe

• Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks • Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand • Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusio) oder Hirnblutung • Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma - Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten (Beispiele: Ellen- und Oberschenkelbruch oder Schienbein- und Oberarmbruch) oder - gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder - Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: - Bruch eines langen Röhrenknochens, - Bruch des Beckens, - Bruch der Wirbelsäule, - gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs • Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche • Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei Sehbehinderung: Sehschärfe nicht mehr als 1/20 Diese Unfallverletzungen sind durch einen objektiven, am Stand der medizinischen Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen und innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall geltend zu machen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 5.000 EUR, die Höchstversicherungssumme 50.000 EUR. Sofortleistung für Vollzugsbedienstete (Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Risikoträger: PVAG und VÖDAG) Mit der Sofortleistung für Vollzugsbedienstete bietet die SIGNAL IDUNA Gruppe eine Leistungsart, mit der ausschließlich Personen im Vollzugsdienst (Polizei, Justizvollzug und Zoll) abgesichert werden können. Das Risiko, im Dienst einen Unfall zu erleiden oder verletzt zu werden, ist gerade für den vorgenannten Personenkreis äußerst hoch. 26

Die versicherte Sofortleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit • während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter Gesundheitsschädigungen erleidet, oder • eine Schuss- oder Stichverletzung erleidet, an denen ein Dritter beteiligt war, die zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen führt. Die versicherte Todesfallsumme wird gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines vorgenannten Tatbestandes innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet verstirbt. Es kann zwischen zwei Angeboten gewählt werden: Sofortleistung für Vollzugsbedienstete Angebot 1 Angebot 2 Bei Verletzung 1.000 EUR 2.000 EUR Im Todesfall 75.000 EUR 150.000 EUR Die vereinbarte Leistung wird längstens bis zum Ende des 3. Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, gezahlt. Ändert sich die berufliche Tätigkeit der versicherten Person und wird kein Vollzugsdienst mehr ausgeübt, kann die Sofortleistung für Vollzugsbedienstete nicht mehr versichert werden. Gleiches gilt, wenn die versicherte Person das 60. Lebensjahr erreicht. Pflege-/Hilfsleistungen (Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle) Die Leistungsart Pflege-/Hilfsleistungen hat in den letzten Jahren weiter an Bedeutung gewonnen. Den Gedanken, sich nach einem Unfall nicht auch noch um Dinge des täglichen Lebens kümmern zu müssen, kann jeder nachvollziehen. Die Vermittlung und Kostenübernahme einer ganzen Reihe von wichtigen Diensten ermöglicht es auch allein lebenden Versicherten, nach einem Unfall in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Denn wir organisieren die Vermittlung und übernehmen die Kosten bis zur versicherten Höchstgrenze für die 27

Die versicherte Sofortleistung wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person in Ausübung<br />

ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />

• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen<br />

Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter<br />

Gesundheitsschädigungen erleidet,<br />

oder<br />

• eine Schuss- oder Stichverletzung erleidet, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />

<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens<br />

3 Tagen führt.<br />

Die versicherte Todesfallsumme wird gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person infolge eines<br />

vorgenannten Tatbestandes innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet<br />

verstirbt.<br />

Es kann zwischen zwei Angeboten gewählt werden:<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete Angebot 1 Angebot 2<br />

Bei Verletzung 1.000 EUR 2.000 EUR<br />

Im Todesfall 75.000 EUR 150.000 EUR<br />

Die vereinbarte Leistung wird längstens bis zum Ende des 3. Jahres, vom Unfalltage an<br />

gerechnet, gezahlt. Ändert sich <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit der versicherten Person und<br />

wird kein Vollzugs<strong>die</strong>nst mehr ausgeübt, kann <strong>die</strong> Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />

nicht mehr versichert werden. Gleiches gilt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person das 60. Lebensjahr<br />

erreicht.<br />

Pflege-/Hilfsleistungen<br />

(Tarif-Varianten: alle, Risikoträger: alle)<br />

Die Leistungsart Pflege-/Hilfsleistungen hat in den letzten Jahren weiter an Bedeutung<br />

gewonnen. Den Gedanken, sich nach einem Unfall nicht auch noch um Dinge des täglichen<br />

Lebens kümmern zu müssen, kann jeder nachvollziehen. Die Vermittlung und Kostenübernahme<br />

einer ganzen Reihe von wichtigen Diensten ermöglicht es auch allein<br />

lebenden Versicherten, nach einem Unfall in der gewohnten Umgebung zu bleiben.<br />

Denn wir organisieren <strong>die</strong> Vermittlung und übernehmen <strong>die</strong> Kosten bis zur versicherten<br />

Höchstgrenze <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

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