Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ... Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

08.07.2014 Aufrufe

ÖD-Highlights im Unfall-Tarifwerk 2013 Das UV-Tarifwerk beinhaltet attraktive Leistungsinhalte, die speziell für den Öffentlichen Dienst entwickelt wurden. Sowohl Beamte als auch alle Angestellten im Öffentlichen Dienst können sich wie folgt vor finanziellen Einbußen, die durch einen Unfall und seine Folgen entstehen können, schützen: 1 Absicherung des unfallbedingten Zulagenausfalls, 2 Absicherung gegen unfallbedingte Einschränkungen der beruflichen Haupttätigkeit, 3 Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit, 4 Rund-um-Absicherung für Beamte des SEK und der GSG9, 5 Sofortleistung für Vollzugsbedienstete, 6 Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken Die Leistungsinhalte wurden in diesem Handbuch bereits in ausführlicher Form erläutert. Nun sollen die Produktvorteile für den Kunden im Vordergrund stehen. 1 Absicherung des unfallbedingten Zulagenausfalls Mit der Leistungsart Zulagenersatz sprechen wir alle Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst an, die neben ihren Festbezügen tätigkeitsbezogene Zulagen wie Schicht- /Wechselschicht- und/oder Erschwerniszulagen erhalten. Zum versicherbaren Personenkreis gehören damit bspw. Polizisten, Bundespolizisten, Zöllner, Strafvollzugs- sowie Justizvollzugsbedienstete, Feuerwehrbeamte, Beschäftigte bei Bahn, Post oder Telekom und viele andere. Durch einen Unfall mit daraus resultierender vorübergehender Dienst-/Arbeitsunfähigkeit fallen diese Zulagen zeitlich begrenzt weg. Die Folge sind finanzielle Einbußen bei der verunfallten Person. Bei einem Polizisten können das im Monat zwischen 80,00 EUR bis 200,00 EUR sein. Ähnlich sieht es bei einem Postmitarbeiter aus. Dort können sich die Zulagen im Rahmen von 150,00 EUR bis 250,00 EUR pro Monat bewegen. Die tätigkeitsbezogenen Zulagen eines Lokführers erreichen sogar einen Spitzenwert von bis zu 400,00 EUR monatlich. Die Leistungsart Zulagenersatz kann hier die finanzielle Lücke bei einer unfallbedingten vorübergehenden Dienst-/Arbeitsunfähigkeit sinnvoll schließen. Der Zulagenersatz kann in verschiedenen Summen abgeschlossen werden, welche im Leistungsfall wöchentlich ausgezahlt werden. 2 Absicherung gegen unfallbedingte Einschränkungen der beruflichen Haupttätigkeit Neben dem Zulagenersatz ist auch der BU-Schutz, der optional zur Unfallrente hinzuversichert werden kann, für den o. g. Personenkreis interessant. Ein Unfall passiert plötzlich, aus heiterem Himmel. Als Folge verbleiben oft gesundheitliche Beeinträchtigungen, die das Leben verändern. Nicht nur der Alltag fällt danach schwerer, ein Unfall hat auch Auswirkungen auf 234

die berufliche Haupttätigkeit. Denn unfallbedingte Einschränkungen im Beruf sind oft mit Einkommensverlusten verbunden. Dazu zwei Leistungsbeispiele: Ein Polizist erleidet in seiner Freizeit einen Motorradunfall. Sein rechtes Bein kann trotz mehrerer Operationen nicht gerettet werden. Durch die Amputation des Unterschenkels wird er vollzugsdienstunfähig und kann fortan nur noch in der Verwaltung tätig sein. Beim Verlassen des Führerstandes rutscht ein Lokführer auf dem vereisten Abstieg aus. Bei dem Versuch den Sturz abzufangen, schlägt er mit den Händen zuerst auf dem harten Betonboden auf. Durch Trümmerfrakturen in beiden Handgelenken bleiben dauerhafte Nervenschäden zurück. Die erheblichen Bewegungseinschränkungen seiner Hände führen zur Aufgabe der Lokführertätigkeit. In beiden Situationen entfallen durch die Aufgabe der beruflichen Haupttätigkeit dauerhaft die tätigkeitsbezogenen Zulagen. Zudem werden ggf. die Festbezüge an die neue Tätigkeit angepasst. Zusammen können hierdurch erhebliche finanzielle Einbußen für den Beamten bzw. den Angestellten im Öffentlichen Dienst entstehen. 3 Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit Als Zielgruppe sind hier alle Vollzugsbeamten bzw. -bediensteten von Polizei, Bundespolizei, Zoll, Justiz und Strafvollzug sowie der Feuerwehr zu sehen. Der Vollzugsdienst ist durch ein erhöhtes Unfallrisiko geprägt. Aber auch in der Freizeit lauern Unfallgefahren, die Folgen für die weitere Ausübung des Vollzugsdienstes haben können. Bei einem Polizisten reicht bereits der Verlust des Zeigefingers der Schusshand aus, um nicht mehr im Vollzugsdienst einsetzbar zu sein. Die Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit hilft finanzielle Einschränkungen durch die Versetzung in den Innendienst abzufedern. 4 Rund-um-Absicherung für Beamte des SEK und der GSG9 Die PVAG versichert als eine der wenigen Unfallversicherer am deutschen Versicherungsmarkt alle Beamten des SEK und der GSG9 gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen. Dabei sind alle berufsbedingten Sondergefahren mitversichert. 5 Sofortleistung für Vollzugsbedienstete Beschäftigte im Vollzugsdienst der Polizei sowie im Strafvollzug und beim Zoll sind in besonderem Maße gefährdet. Erleidet der Beamte im Vollzugsdienst in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit ● eine Schuss- und / oder Stichverletzung, an der eine dritte Person beteiligt war, oder ● eine Verletzung direkt durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern 235

<strong>die</strong> berufliche Haupttätigkeit. Denn unfallbedingte Einschränkungen im Beruf sind oft mit Einkommensverlusten<br />

verbunden. Dazu zwei Leistungsbeispiele:<br />

Ein Polizist erleidet in seiner Freizeit einen Motorradunfall. Sein rechtes Bein kann trotz mehrerer<br />

Operationen nicht gerettet werden. Durch <strong>die</strong> Amputation des Unterschenkels wird er<br />

vollzugs<strong>die</strong>nstunfähig und kann fortan nur noch in der Verwaltung tätig sein.<br />

Beim Verlassen des Führerstandes rutscht ein Lokführer auf dem vereisten Abstieg aus. Bei<br />

dem Versuch den Sturz abzufangen, schlägt er mit den Händen zuerst auf dem harten Betonboden<br />

auf. Durch Trümmerfrakturen in beiden Handgelenken bleiben dauerhafte Nervenschäden<br />

zurück. Die erheblichen Bewegungseinschränkungen seiner Hände führen zur Aufgabe<br />

der Lokführertätigkeit.<br />

In beiden Situationen entfallen durch <strong>die</strong> Aufgabe der beruflichen Haupttätigkeit dauerhaft <strong>die</strong><br />

tätigkeitsbezogenen Zulagen. Zudem werden ggf. <strong>die</strong> Festbezüge an <strong>die</strong> neue Tätigkeit angepasst.<br />

Zusammen können hierdurch erhebliche finanzielle Einbußen <strong>für</strong> den Beamten bzw.<br />

den Angestellten im Öffentlichen Dienst entstehen.<br />

3 Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

Als Zielgruppe sind hier alle Vollzugsbeamten bzw. -be<strong>die</strong>nsteten von Polizei, Bundespolizei,<br />

Zoll, Justiz und Strafvollzug sowie der Feuerwehr zu sehen. Der Vollzugs<strong>die</strong>nst ist durch ein<br />

erhöhtes Unfallrisiko geprägt. Aber auch in der Freizeit lauern Unfallgefahren, <strong>die</strong> Folgen <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> weitere Ausübung des Vollzugs<strong>die</strong>nstes haben können. Bei einem Polizisten reicht bereits<br />

der Verlust des Zeigefingers der Schusshand aus, um nicht mehr im Vollzugs<strong>die</strong>nst einsetzbar<br />

zu sein. Die Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit hilft finanzielle<br />

Einschränkungen durch <strong>die</strong> Versetzung in den Innen<strong>die</strong>nst abzufedern.<br />

4 Rund-um-Absicherung <strong>für</strong> Beamte des SEK und der GSG9<br />

Die PVAG versichert als eine der wenigen Unfallversicherer am deutschen Versicherungsmarkt<br />

alle Beamten des SEK und der GSG9 gegen <strong>die</strong> finanziellen Folgen von Berufs- und<br />

Freizeitunfällen. Dabei sind alle berufsbedingten Sondergefahren mitversichert.<br />

5 Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete<br />

Beschäftigte im Vollzugs<strong>die</strong>nst der Polizei sowie im Strafvollzug und beim Zoll sind in besonderem<br />

Maße gefährdet.<br />

Erleidet der Beamte im Vollzugs<strong>die</strong>nst in Ausübung seiner <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />

● eine Schuss- und / oder Stichverletzung, an der eine dritte Person beteiligt war, oder<br />

● eine Verletzung direkt durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern<br />

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