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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Beamte auf Widerruf haben ebenfalls grundsätzlich keine Versorgungsansprüche, sondern<br />

werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

nachversichert. Bei einem Dienstunfall haben sie lediglich einen Rechtsanspruch auf einen<br />

Unterhaltsbeitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung.<br />

Höhe des Unfallruhegehalts<br />

Das Unfallruhegehalt berechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen<br />

Dienstbezügen. Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit wird <strong>die</strong> sog.<br />

Zurechnungszeit (Zeit von Eintritt des Dienstunfalls bis zum 60. Lebensjahr) zu einem Drittel<br />

hinzugerechnet; bei den Dienstbezügen wird von der Endstufe der aktuellen Besoldungsgruppe<br />

ausgegangen.<br />

Das ermittelte Ruhegehalt erhöht sich um 20 Prozent. Es beträgt mindestens zwei Drittel,<br />

höchstens aber 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe<br />

(amtsabhängige Mindestversorgung). Die amtsabhängige Mindestversorgung beim<br />

Unfallruhegehalt beträgt 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe<br />

A4, erhöht um 30,68 €. Die höhere Mindestversorgung wird gezahlt.<br />

Ein erhöhtes Unfallruhegehalt in Höhe von 80 % der Dienstbezüge der Endstufe der übernächsten<br />

Besoldungsgruppe erhält der Beamte, wenn er sich bei Ausübung einer <strong>die</strong>nstlichen<br />

Handlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt und infolge <strong>die</strong>ser Gefährdung<br />

ein Dienstunfall mit daraus resultierender Dienstunfähigkeit eintritt. Allerdings muss<br />

der Beamte infolge des Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt worden und zum Zeitpunkt<br />

der Versetzung um mindestens 50 % in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt sein.<br />

Ein durch Dienstunfall verletzter ehemaliger Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch<br />

Eintritt in den Ruhestand beendet wurde, erhält neben dem Heilverfahren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer einer<br />

durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag, dessen<br />

Höhe sich nach dem Grad der Erwerbsbeschränkung richtet.<br />

Ist der frühere Beamte an den Folgen des Dienstunfalls gestorben, wird den Hinterbliebenen<br />

ein Unterhaltsbeitrag in Höhe des allgemeinen Witwen- bzw. Waisengeldes bezahlt.<br />

4 Unfall-Hinterbliebenversorgung<br />

Stirbt ein Beamter, der Anspruch auf Unfallruhegehalt gehabt hätte, oder der Empfänger von<br />

Unfallruhegehalt an den Folgen eines Dienstunfalls, erhalten <strong>die</strong> Hinterbliebenen eine Unfall-<br />

Hinterbliebenenversorgung. Danach beträgt das Witwen- oder Witwergeld 60 %, das Waisengeld<br />

<strong>für</strong> jedes waisenrentenberechtigte Kind 30 % des Unfallruhegehalts. Insgesamt wird jedoch<br />

höchstens der Betrag des Unfallruhegehalts gezahlt. Ist der Tod nicht durch den Dienstunfall<br />

verursacht, erhalten <strong>die</strong> Hinterbliebenen allgemeine Hinterbliebenenversorgung.<br />

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