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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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durch gesundheitsschädigende Verhältnisse verursacht worden ist, denen der Beamte am Ort<br />

seines <strong>die</strong>nstlich angeordneten Aufenthalts im Ausland besonders ausgesetzt war. Die in Betracht<br />

kommenden Krankheiten werden durch Rechtsverordnung bestimmt.<br />

Dem durch Dienstunfall verursachten Körperschaden ist ein Körperschaden gleichzusetzen,<br />

den ein Beamter außerhalb seines Dienstes erleidet, wenn er im Hinblick auf sein pflichtgemäßes<br />

<strong>die</strong>nstliches Verhalten oder wegen seiner Eigenschaft als Beamter angegriffen wird.<br />

Unfall<strong>für</strong>sorge wird auch dem Beamten gewährt, der zur Wahrnehmung einer Tätigkeit, <strong>die</strong> öffentlichen<br />

Belangen oder <strong>die</strong>nstlichen Interessen <strong>die</strong>nt, beurlaubt worden ist und in Ausübung<br />

oder in Folge <strong>die</strong>ser Tätigkeit einen Körperschaden erleidet.<br />

3 Unfallruhegehalt bei Dienstunfähigkeit als Folge des Dienstunfalls<br />

Führt der Dienstunfall zur Dienstunfähigkeit des Beamten und wird er aufgrund dessen in den<br />

Ruhestand versetzt, hat er Anspruch auf Zahlung eines Unfallruhegehalts.<br />

Als Dienstunfähigkeit wird <strong>die</strong> dauerhafte Unfähigkeit zur Erfüllung <strong>die</strong>nstlicher Pflichten angesehen.<br />

Ist ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der<br />

körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig und liegt<br />

nach amtsärztlichem bzw. ärztlichem Gutachten eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vor, ist der<br />

Beamte in den Ruhestand zu versetzten.<br />

Eine Versetzung in den Ruhestand soll unterbleiben, wenn dem Beamten ein anderes Amt<br />

derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. Eine solche Maßnahme ist<br />

ohne Zustimmung der betroffenen Person zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben<br />

Dienstherren gehört, es mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie<br />

das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen<br />

des neuen Amtes gewachsen ist.<br />

Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem <strong>die</strong> Versetzung in den Ruhestand<br />

mitgeteilt worden ist. Solange ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Beamter<br />

das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann bei Wiedererlangung der Dienstfähigkeit<br />

eine Wiederberufung in das Beamtenverhältnis erfolgen.<br />

Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls in den<br />

Ruhestand versetzt, da sie <strong>die</strong> Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.<br />

Beamte auf Probe verfügen grundsätzlich über keine Versorgungsansprüche. Beruht <strong>die</strong><br />

Dienstunfähigkeit aber auf einem Dienstunfall, so werden sie in den Ruhestand versetzt. Ohne<br />

Rücksicht auf <strong>die</strong> Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren erhalten sie ein Ruhegehalt auf der<br />

Grundlage ihrer Besoldung, wobei <strong>die</strong> Endstufe zugrunde gelegt wird. In jedem Fall erhalten<br />

Sie jedoch <strong>die</strong> Mindestversorgung.<br />

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