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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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aufgrund eines Invaliditätsgrades von mindestens 10 % (Stufe 1) oder von mindestens<br />

20 % (Stufe 2).<br />

Die versicherte Person erhält <strong>die</strong> volle Versicherungssumme, wenn<br />

• der vereinbarte Invaliditätsgrad erreicht oder überschritten wird<br />

und<br />

• innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, ein Verfahren zur Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit<br />

eingeleitet und spätestens nach weiteren 2 Jahren mit<br />

der Bestätigung der Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeit abgeschlossen wird.<br />

Ansonsten berechnet sich <strong>die</strong> Leistung entsprechend dem Invaliditätsgrad.<br />

Diesem Angebot der PVAG und VÖDAG liegt <strong>die</strong> Invaliditätssumme ohne Progression<br />

zugrunde. Es können maximal 100.000 EUR Versicherungssumme vereinbart werden.<br />

Die Vollzugs<strong>die</strong>nstunfähigkeitsversicherung endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr.<br />

Unfallrente optional mit BU-Schutz<br />

Die Unfallrente mit BU-Schutz <strong>die</strong>nt der wirtschaftlichen Absicherung des Versicherten<br />

im Falle einer unfallbedingten Invalidität. Sie erfüllt damit grundsätzlich <strong>die</strong>selbe Funktion<br />

wie eine Invaliditätssumme.<br />

Kinder und Personen im Unfallschutz-AKTIV können <strong>die</strong> Unfallrente nur ohne BU-<br />

Schutz absichern.<br />

Unfallrente 35/50/90 optional mit BU-Schutz<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf Unfallrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von 35 %.<br />

Die Rente wird dann in Höhe von 50 % der Versicherungssumme monatlich im Voraus<br />

und bei Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - ein Leben lang.<br />

Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird <strong>die</strong> Unfallrente in Höhe<br />

der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.<br />

Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />

das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />

Unfallrente 50/90 optional mit BU-Schutz<br />

(Tarif-Varianten: Kompakt, Optimal, Exklusiv, Exklusiv-AKTIV, Risikoträger: alle)<br />

Ein Anspruch auf Unfallrente entsteht ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von 50 %.<br />

Die Rente wird dann in Höhe der Versicherungssumme monatlich im Voraus und bei<br />

Fortdauer der Invalidität zeitlich unbegrenzt gezahlt - ein Leben lang.<br />

Ab einem anerkannten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % steigt <strong>die</strong> Unfallrente auf<br />

das Doppelte der vereinbarten Höhe.<br />

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