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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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8 Gruppen-UV <strong>für</strong> <strong>die</strong> Organisation des Handwerks und des Handels (Tarif<br />

700)<br />

Gruppen-UV <strong>für</strong> haupt- und ehrenamtlich Tätige der Organisationen des Handwerks und des<br />

Handels.<br />

Versicherungsumfang / Einstufung der ehrenamtlichen Tätigkeit<br />

1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im bedingungsgemäßen Umfang ohne<br />

Namensnennung auf sämtliche ehrenamtlich tätige Personen, <strong>die</strong> ihrer Funktion nach<br />

antragsgemäß bestimmt sind (z. B. Vorsitzende, Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder) auf<br />

alle Unfälle des täglichen Lebens, <strong>die</strong> sie während der Dauer der Tagung, Sitzung etc. erleiden.<br />

Bei Verhinderung einer versicherten Person tritt deren Stellvertreter (Beauftragter) automatisch<br />

in den Versicherungsschutz ein, auch wenn er bisher nicht zum versicherten Personenkreis<br />

gezählt hat. Der Auftrag muss aber glaubhaft gemacht werden.<br />

2. Mitversichert sind im bedingungsgemäßen Umfang Unfälle auf den Wegen zu und von der<br />

versicherten Tätigkeit, selbst wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Hin- und Rückweges durch rein<br />

private oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen unterbrochen oder verlängert wird. Der<br />

Versicherungsschutz beginnt bzw. endet<br />

<strong>für</strong> den Hinweg<br />

<strong>für</strong> den Rückweg<br />

bei Tätigkeiten am Wohnort 3 Stunden<br />

bei Tätigkeiten innerhalb des Kreisgebietes 6 Stunden<br />

bei Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 24 Stunden<br />

bei Tätigkeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 36 Stunden<br />

bei Tätigkeiten am Wohnort 6 Stunden<br />

bei Tätigkeiten innerhalb des Kreisgebietes 12 Stunden<br />

bei Tätigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 48 Stunden<br />

bei Tätigkeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 72 Stunden<br />

vor bzw. nach der gemäß Punkt 2. versicherten Tätigkeit. Der Versicherungsschutz beginnt und<br />

endet innerhalb der angegebenen Fristen frühestens mit dem Verlassen bzw. spätestens mit<br />

der Rückkehr in <strong>die</strong> Wohnung oder den eigenen Betrieb.<br />

3. Der Versicherungsnehmer ist bei einem Unfall verpflichtet, Tag, Zeit und Zweck der<br />

versicherten Tätigkeit nachzuweisen<br />

Tarif 710<br />

Vorsitzende und Vorstandsmitglieder (z.B. Kreishandwerksmeister, Obermeister)<br />

Tarif 720<br />

Alle übrigen ehrenamtlichen Organe (z.B. Vollversammlungs-, Verbandsversammlungs- und<br />

Ausschussmitglieder<br />

Achtung:<br />

Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der Beiträge ist nicht <strong>die</strong> Anzahl der zu versichernden<br />

Personen, sondern <strong>die</strong> Anzahl der Funktionen, <strong>die</strong> von den ehrenamtlich tätigen<br />

Personen ausgeübt werden.<br />

Tarif 730<br />

Besoldete Organe, kaufmännisch Tätige (z.B. Geschäftsführer, kaufmännische Angestellte)<br />

Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes (24-Stunden-<br />

Schutz) in den Gefahrengruppen A (<strong>für</strong> Männer) und F (<strong>für</strong> Frauen).<br />

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