08.07.2014 Aufrufe

Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7.4 Tarif 640 <strong>für</strong> Freiwillige Sanitätskolonnen<br />

Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche aktiven Mitglieder abgeschlossen werden.<br />

Versicherungsumfang<br />

Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder der Sanitätskolonne sowohl<br />

im Dienste der Sanitätskolonne als auch im allgemeinen Sanitäts- und Rettungs<strong>die</strong>nst betroffen<br />

werden. Unfälle bei der Ausübung des Sanitäts<strong>die</strong>nstes während innerer Unruhen gelten in <strong>die</strong><br />

Versicherung eingeschlossen, sofern eine aktive Beteiligung an den Unruhen nicht vorliegt.<br />

Die Versicherung erstreckt sich auch auf Unfälle auf dem direkten Wege von der Wohnung zur<br />

Dienststätte und zurück. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges<br />

verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B.<br />

Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />

Mitversicherung akuter Infektionskrankheiten<br />

Gegen Entrichtung eines Zuschlages von 30% auf den Monatsbeitrag werden akute<br />

Infektionskrankheiten nach Maßgabe folgender Klausel eingeschlossen:<br />

Zieht sich ein Mitglied im Dienst der Sanitätskolonne oder im allgemeinen Sanitäts- und<br />

Rettungs<strong>die</strong>nst infolge der Behandlung oder des Transports eines Patienten oder infolge der<br />

Ausübung einer desinfektorischen Tätigkeit eine akute Infektionskrankheit, z. B. Typhus,<br />

Cholera, Pocken, Diphtherie, Masern, Scharlach, Genickstarre zu, so werden, falls <strong>die</strong><br />

Krankheit nachweisbar während der Behandlung oder innerhalb der medizinisch anerkannten<br />

Inkubationszeiten vom Tage des Aufhörens der Behandlung oder vom Tage des Transports<br />

oder ausgeführten Desinfektion an zum Ausbruch kommt, <strong>die</strong> Folgen der Erkrankung in der<br />

gleichen Weise wie <strong>die</strong> eines Unfalles entschädigt.<br />

170

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!