Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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7.1.2 Tarifierungstabelle für die Sportarten Tarif Nr. Sportart Tarif Nr. Sportart 614 American Football 611 Minigolf 611 Angeln 614 Mountainbike 613 Badminton 614 Polo 613 Baseball (und Softball) 613 Radsport (ohne Hallensport und Mountainbike) 614 Basketball (Korbball) 613 Rasenkraftsport 611 Billard 614 Reiten (mit Wettrennen, Parforce- und Schnitzeljagden) 614 Bobfahren 612 Reiten (ohne Wettrennen, mit Fahren in von Pferden gezogenen Wagen) 612 Bogenschießen 613 Ringen 611 Bowling 614 Rodeln 613 Kricket 614 Rollhockey (und Skaterhockey, Inlinehockey) 612 Curling 612 Rollsport (ohne Rollhockey) 614 Eishockey 612 Rudern 612 Eislaufen (ohne Eishockey) 614 Rugby 612 Eisschießen 611 Schach 614 Faltbootfahren* mit Wildwasser 612 Schießen (Sportschützen) 612 Faltbootfahren* ohne Wildwasser 611 Schießen (Traditionsvereine) 613 Faustball 611 Schwimmen 612 Fechten 612 Segeln (und Surfen) 614 Fußball 614 Skibobfahren 613 Gewichtheben 613 Skifahren (und Snowboard, ohne Springen) 612 Golf 611 Sportfischen 612 Gymnastik 613 Squash 612 Hallenradsport (Kunstrad, Radball, etc.) 613 Taekwon Do 614 Handball 612 Tanzsport 614 Hockey 613 Tauchen ohne Tiefseetauchen 613 Judo 611 Tennis 612 Jugendabteilung mit gemischter Sportausübung 611 Tischtennis 612 Jugendverein mit gemischter Sportausübung 612 Triathlon 613 Ju-Jutsu (und Jiu-Jitsu) 613 Turnen 612 Kajakfahren* 613 Volleyball 612 Kanufahren* 611 Wandern 613 Karate 614 Wandern mit Hochgebirge und Klettertouren 611 Kegeln 614 Wasserball 612 Leichtathletik 614 Wasserski (und Wakeboard) * Bitte Besonderheit im sonst einheitlichen Versicherungsumfang beachten. Für Faltboot-, Kajak-, Kanufahren und Segeln gilt zusätzlich: In den Versicherungsschutz eingeschlossen ist der Auf- und Abbau der Boote, das Ein- und Ausbooten sowie das Zuwasserbringen und Bergen der Boote. Andere Sportarten Anfrage HV Dortmund 0231 135-7683 Profisportler können nicht über die Gruppen-Unfallversicherung versichert werden. 168
7.1.3 Passive Vereinsmitglieder Versicherungsumfang Die Versicherung umfasst nur die Unfälle, von denen die passiven Mitglieder bei Vereinsversammlungen, Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrage des Vereins teilnehmen und die dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden. Unfälle bei der Ausübung jeglichen Sports sind ausgeschlossen. 7.2 Tarif 620 für Vereine ohne Sportbetrieb Die Versicherung muss für sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden. Gesangvereine, Musikvereine, Opernvereine, Theatervereine, Karnevalsvereine, Musikkapellen, Spielmannszüge, Prinzengarden, Laienspielgruppen und dergleichen. Versicherungsumfang Die Versicherung umfasst nur die Unfälle, von denen die Mitglieder des Vereins während der Vereinsübungsstunden, -proben und -aufführungen sowie bei Vereinsversammlungen und ferner bei Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrage des Vereins teilnehmen und die dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden. Unfälle auf den direkten Wegen zu und von örtlich durchgeführten Veranstaltungen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, die im Auftrage des Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen, ausgenommen bei Fahrten mit Luftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird. 7.3 Tarif 630 für Freiwillige Feuerwehr (gilt nicht für Berufsfeuerwehren) Die Versicherung muss für sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden. Versicherungsumfang Die Versicherung umfasst nur die Unfälle, von denen die Mitglieder der Feuerwehr in Ausübung ihrer gesamten Diensttätigkeit, bei Feuers- und Wassernot, bei Wachen, Übungen und Hilfeleistungen bei Unglücksfällen, bei Reisen zu Feuerwehrversammlungen und ähnlichen Gelegenheiten, überhaupt in allen Fällen betroffen werden, in welchen die Feuerwehr nach allgemeinem oder jeweiligem besonderen Auftrag der zuständigen Stelle in Tätigkeit tritt. Unfälle von Mitgliedern bei unaufgeforderter Hilfeleistung, sofern es sich um solche Hilfeleistungen handelt, die sich im Rahmen der Tätigkeit eines Feuerwehrmannes bewegen, sind in die Versicherung eingeschlossen. Eingeschlossen sind auch Unfälle auf dem direkten Weg zu und von der Dienststätte. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird. Körperbeschädigungen, die nachweisbar als Folge von Rauchentwicklung bei Gelegenheit eines bestimmten Brandfalles entstehen, werden als Unfälle betrachtet. Polizei- und Flurschutzdienst fallen nicht unter die Versicherung. Besonderheit: Personen, die sich anlässlich von Bränden an den Löscharbeiten beteiligen, jedoch nicht der freiwilligen Feuerwehr angehören, können gegen einen Zuschlag von 25% zu dem gesamten Gruppenversicherungsbeitrag mitversichert werden. 169
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Versicherungsumfang<br />
Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> passiven Mitglieder bei<br />
Vereinsversammlungen, Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrage des Vereins<br />
teilnehmen und <strong>die</strong> dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden. Unfälle bei der<br />
Ausübung jeglichen Sports sind ausgeschlossen.<br />
7.2 Tarif 620 <strong>für</strong> Vereine ohne Sportbetrieb<br />
Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden.<br />
Gesangvereine, Musikvereine, Opernvereine, Theatervereine, Karnevalsvereine,<br />
Musikkapellen, Spielmannszüge, Prinzengarden, Laienspielgruppen und dergleichen.<br />
Versicherungsumfang<br />
Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder des Vereins während der<br />
Vereinsübungsstunden, -proben und -aufführungen sowie bei Vereinsversammlungen und<br />
ferner bei Festlichkeiten und Festzügen, an denen sie im Auftrage des Vereins teilnehmen und<br />
<strong>die</strong> dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden.<br />
Unfälle auf den direkten Wegen zu und von örtlich durchgeführten Veranstaltungen und<br />
während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, <strong>die</strong> im Auftrage des<br />
Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen, ausgenommen bei Fahrten mit<br />
Luftfahrzeugen.<br />
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />
selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von<br />
Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />
7.3 Tarif 630 <strong>für</strong> Freiwillige Feuerwehr (gilt nicht <strong>für</strong> Berufsfeuerwehren)<br />
Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden.<br />
Versicherungsumfang<br />
Die Versicherung umfasst nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder der Feuerwehr in Ausübung<br />
ihrer gesamten Diensttätigkeit, bei Feuers- und Wassernot, bei Wachen, Übungen und<br />
Hilfeleistungen bei Unglücksfällen, bei Reisen zu Feuerwehrversammlungen und ähnlichen<br />
Gelegenheiten, überhaupt in allen Fällen betroffen werden, in welchen <strong>die</strong> Feuerwehr nach<br />
allgemeinem oder jeweiligem besonderen Auftrag der zuständigen Stelle in Tätigkeit tritt.<br />
Unfälle von Mitgliedern bei unaufgeforderter Hilfeleistung, sofern es sich um solche<br />
Hilfeleistungen handelt, <strong>die</strong> sich im Rahmen der Tätigkeit eines Feuerwehrmannes bewegen,<br />
sind in <strong>die</strong> Versicherung eingeschlossen.<br />
Eingeschlossen sind auch Unfälle auf dem direkten Weg zu und von der Dienststätte. Der<br />
Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />
selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von<br />
Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />
Körperbeschädigungen, <strong>die</strong> nachweisbar als Folge von Rauchentwicklung bei Gelegenheit<br />
eines bestimmten Brandfalles entstehen, werden als Unfälle betrachtet.<br />
Polizei- und Flurschutz<strong>die</strong>nst fallen nicht unter <strong>die</strong> Versicherung.<br />
Besonderheit:<br />
Personen, <strong>die</strong> sich anlässlich von Bränden an den Löscharbeiten beteiligen, jedoch nicht der<br />
freiwilligen Feuerwehr angehören, können gegen einen Zuschlag von 25% zu dem gesamten<br />
Gruppenversicherungsbeitrag mitversichert werden.<br />
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