Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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0,0088 0,0069 0,0056 0,0047 0,0129 0,0087 0,0123 0,0047 0,0038 0,0034 0,0142 0,0368 0,0283 Tarif Nr. 6.2.2 PVAG / VÖDAG Personenkreis Invalidität Prog. 600 je 1.000 € Invalidität Prog. 400 je 1.000 € Invalidität Prog. 250 je 1.000 € Invalidität ohne Prog. je 1.000 € Invalidität VD Stufe 1 je 1.000 € 510 Stadt- und Gemeindeverwaltungen 511 Neben- oder ehrenamtliche Organe 0,0177 0,0137 0,0111 0,0094 0,0259 0,0174 0,0246 0,0094 0,0075 0,0067 0,0189 0,0566 0,0283 512 Nebenamtliche Desinfektoren mit Infektionskrankheiten 0,1490 0,1154 0,0940 0,0797 0,2192 0,1474 0,2071 0,0797 0,0634 0,0567 0,1593 0,4779 0,2390 513 Nebenamtliche Leichenträger 0,0199 0,0154 0,0125 0,0106 0,0292 0,0196 0,0276 0,0106 0,0085 0,0076 0,0213 0,0638 0,0318 514 Nebenamtliche Desinfektoren ohne Infektionskrankheiten 0,0882 0,0685 0,0557 0,0472 0,1298 0,0873 0,1227 0,0472 0,0376 0,0336 0,0944 0,2832 0,1416 520 Kirchengemeinden 521 Ehrenamtliche Organe 0,0070 0,0055 0,0045 0,0038 0,0105 0,0070 0,0098 0,0038 0,0030 0,0027 0,0075 0,0226 0,0114 522 Hilfspersonen und Ministranten 0,0177 0,0137 0,0111 0,0094 0,0259 0,0174 0,0246 0,0094 0,0075 0,0067 0,0189 0,0566 0,0283 Invalidität VD Stufe 2 je 1.000 € Unfallrente je 10 € Todesfall je 1.000 € 530 Berufsgenossenschaften, Industrie-, Handels-, Handwerks- und sonstige Kammern, Wirtschafts- und Fachverbände 531 Zusätzlicher Beitrag für die Erweiterung des Versicherungsumfanges auf private Unfälle während der Dauer auswärtiger Veranstaltungen Ehrenamtliche Organe, Vorsitzende, Vorstandsmitglieder 0,0177 0,0137 0,0111 0,0094 0,0259 0,0174 0,0245 0,0094 0,0075 0,0067 0,0189 0,0566 0,0283 532 Prüflinge 0,0026 0,0021 0,0017 0,0014 0,0039 0,0026 0,0037 0,0014 0,0011 0,0010 0,0028 0,0085 0,0042 533 andere ehrenamtliche Organe 0,0088 0,0069 0,0056 0,0047 0,0129 0,0087 0,0122 0,0047 0,0038 0,0034 0,0094 0,0283 0,0142 Krankenhaustagegeld je 1 € Genesungsgeld je 1 € Sofortleistung je 1.000 € Tagegeld ab 8. Tag je 1 € Tagegeld ab 43. Tag je 1 € 166
7 Gruppen-UV für Vereine Tarif 600) Der Abschluss ist möglich mit eingetragenen Vereinen zu Gunsten ihrer Mitglieder gegen die Unfallgefahren, die diesen Personen aus der Vereinszugehörigkeit oder aus einer Tätigkeit für den Verein zustoßen. Für diejenigen Vereine, die verschiedene Sportarten in besonderen Abteilungen betreiben, ist für jede einzelne dieser Abteilungen der Beitrag für die von ihr betriebene Sportart zu berechnen. Die Versicherung der Vereine muss sämtliche Mitglieder erfassen. Für aktive Mitglieder ist der Beitrag entsprechend der Tabelle für Sportvereine zu berechnen. Für passive Mitglieder sind die Beitragssätze für Vereine ohne Sportbetrieb zugrunde zu legen. Der Verein ist verpflichtet, getrennte Mitgliederlisten für aktive und passive Mitglieder zu führen. Die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes kann zu den Beiträgen des Tarifs 531 mitversichert werden. 7.1 Tarif 610 für Sportvereine Die Versicherung muss für sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden. 7.1.1 Aktive Vereinsmitglieder Versicherungsumfang Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Gruppen- Unfallversicherung (SIGNAL IDUNA AB GUV 2013) nur die Unfälle, von denen die Mitglieder beim (bei der) vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen veranstalteten oder angeordneten und beaufsichtigten 1) betroffen werden. Unfälle anlässlich von Übungen in anderen als der (den) genannten Sportart(en) sind mitversichert, wenn sie als Vorbereitung für die Ausübung der genannten Sportart(en) zweckdienlich und vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen ausdrücklich angeordnet und beaufsichtigt sind. 2) Unfälle auf den direkten Wegen zu und von örtlich durchgeführten Übungen oder Wettkämpfen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Sportveranstaltungen, die im Auftrage des Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen, ausgenommen Fahrten mit Luftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird. 1) Hier sind die in Frage kommenden Sportarten aufzuführen, z. B. (beim) Fußballspielen, (bei der) Gymnastik, (beim) Tanzen- für Jugendvereine: (bei der) Geistes- und Körperpflege (z. B. bei Spiel, Sport, Wanderungen). 2) Für Faltboot-, Kajak-, Kanufahren und Segeln gilt zusätzlich: In den Versicherungsschutz eingeschlossen ist der Auf- und Abbau der Boote, das Ein- und Ausbooten sowie das Zuwasserbringen und Bergen der Boote. 167
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7 Gruppen-UV <strong>für</strong> Vereine Tarif 600)<br />
Der Abschluss ist möglich mit eingetragenen Vereinen zu Gunsten ihrer Mitglieder gegen <strong>die</strong><br />
Unfallgefahren, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen Personen aus der Vereinszugehörigkeit oder aus einer Tätigkeit <strong>für</strong><br />
den Verein zustoßen.<br />
Für <strong>die</strong>jenigen Vereine, <strong>die</strong> verschiedene Sportarten in besonderen Abteilungen betreiben, ist<br />
<strong>für</strong> jede einzelne <strong>die</strong>ser Abteilungen der Beitrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> von ihr betriebene Sportart zu<br />
berechnen.<br />
Die Versicherung der Vereine muss sämtliche Mitglieder erfassen.<br />
Für aktive Mitglieder ist der Beitrag entsprechend der Tabelle <strong>für</strong> Sportvereine zu berechnen.<br />
Für passive Mitglieder sind <strong>die</strong> Beitragssätze <strong>für</strong> Vereine ohne Sportbetrieb zugrunde zu<br />
legen.<br />
Der Verein ist verpflichtet, getrennte Mitgliederlisten <strong>für</strong> aktive und passive Mitglieder zu führen.<br />
Die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes kann zu den Beiträgen des Tarifs 531<br />
mitversichert werden.<br />
7.1 Tarif 610 <strong>für</strong> Sportvereine<br />
Die Versicherung muss <strong>für</strong> sämtliche Mitglieder abgeschlossen werden.<br />
7.1.1 Aktive Vereinsmitglieder<br />
Versicherungsumfang<br />
Die Versicherung umfasst im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gruppen-<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> (<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> AB GUV <strong>2013</strong>) nur <strong>die</strong> Unfälle, von denen <strong>die</strong> Mitglieder<br />
beim (bei der) vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen veranstalteten oder<br />
angeordneten und beaufsichtigten<br />
1) betroffen werden.<br />
Unfälle anlässlich von Übungen in anderen als der (den) genannten Sportart(en) sind<br />
mitversichert, wenn sie als Vorbereitung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung der genannten Sportart(en)<br />
zweck<strong>die</strong>nlich und vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen ausdrücklich<br />
angeordnet und beaufsichtigt sind. 2)<br />
Unfälle auf den direkten Wegen zu und von örtlich durchgeführten Übungen oder Wettkämpfen<br />
und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Sportveranstaltungen, <strong>die</strong> im Auftrage<br />
des Vereins unternommen werden, sind eingeschlossen, ausgenommen Fahrten mit<br />
Luftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges<br />
verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B.<br />
Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />
1) Hier sind <strong>die</strong> in Frage kommenden Sportarten aufzuführen, z. B. (beim) Fußballspielen, (bei der)<br />
Gymnastik, (beim) Tanzen- <strong>für</strong> Jugendvereine: (bei der) Geistes- und Körperpflege (z. B. bei Spiel,<br />
Sport, Wanderungen).<br />
2) Für Faltboot-, Kajak-, Kanufahren und Segeln gilt zusätzlich: In den Versicherungsschutz<br />
eingeschlossen ist der Auf- und Abbau der Boote, das Ein- und Ausbooten sowie das Zuwasserbringen<br />
und Bergen der Boote.<br />
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