Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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5.1 Berufsgruppenverzeichnis <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
Für eine Einstufung der Gefahrengruppe und somit der korrekten Beitragsberechnung des<br />
Vertrages benötigen wir <strong>die</strong> genaue Berufsbezeichnung. Diese wird bei Antragstellung erfasst.<br />
Sollte sich <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit ändern, ist uns <strong>die</strong>s unverzüglich mitzuteilen, um auch<br />
zukünftig den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz in voller Höhe gewähren zu<br />
können. Wir bitten auch dann um Ihre Mitteilung wenn <strong>die</strong> Änderung der beruflichen Tätigkeit<br />
aus Ihrer Sicht keine Umstellung der Gefahrengruppe mit sich bringt.<br />
Sofern Sie <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit nicht eindeutig einer der aufgeführten Gefahrengruppen<br />
zuordnen können, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.<br />
Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer:<br />
A, B, S, G, und V<br />
Gefahrengruppe A<br />
Eintrittsalter<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
18 – 65 Jahre Männer und Frauen ohne körperliche oder<br />
handwerkliche Berufstätigkeit (Tätigkeiten am<br />
Schreibtisch/PC)<br />
- Architekt/in<br />
- Bäcker/in, Konditor/in<br />
- Bauunternehmer/in (nur aufsichtführend)<br />
- Chemielaborant/in (nur aufsichtführend, ohne<br />
explosive Stoffe)<br />
- Detektiv/in (ohne Waffe)<br />
- Fotograf/in<br />
- Friseur/in<br />
- Goldschmied/in<br />
- Graveur/in<br />
- Hausmann, Hausfrau<br />
- Ingenieur/in<br />
- Pilot/in und Bordpersonal (Sonderrisiko)<br />
- Uhrmacher/in<br />
- Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau<br />
PVAG und VÖDAG:<br />
- Bundeswehr ab Leutnant/Leutnant zur See<br />
- Bundespolizei Verwaltung<br />
- Feuerwehr ab Inspektor<br />
- Polizei/Bundespolizei ab Kommissar<br />
- Zoll<br />
Gefahrengruppe B<br />
Eintrittsalter<br />
18 – 65 Jahre<br />
Beschreibung/Berufsgruppen<br />
Männer und Frauen mit körperlicher oder<br />
handwerklicher Berufstätigkeit (auch wenn nur<br />
gelegentlich)<br />
- Handwerker/in (auch Meister/in), <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong><br />
Voraussetzungen der Gefahrengruppe S erfüllen<br />
- Chemielaborant/in (Umgang mit ätzenden, giftigen,<br />
leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen)<br />
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