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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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5.1 Berufsgruppenverzeichnis <strong>für</strong> <strong>die</strong> betriebliche Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Für eine Einstufung der Gefahrengruppe und somit der korrekten Beitragsberechnung des<br />

Vertrages benötigen wir <strong>die</strong> genaue Berufsbezeichnung. Diese wird bei Antragstellung erfasst.<br />

Sollte sich <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit ändern, ist uns <strong>die</strong>s unverzüglich mitzuteilen, um auch<br />

zukünftig den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz in voller Höhe gewähren zu<br />

können. Wir bitten auch dann um Ihre Mitteilung wenn <strong>die</strong> Änderung der beruflichen Tätigkeit<br />

aus Ihrer Sicht keine Umstellung der Gefahrengruppe mit sich bringt.<br />

Sofern Sie <strong>die</strong> berufliche Tätigkeit nicht eindeutig einer der aufgeführten Gefahrengruppen<br />

zuordnen können, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.<br />

Gefahrengruppen <strong>für</strong> Frauen und Männer:<br />

A, B, S, G, und V<br />

Gefahrengruppe A<br />

Eintrittsalter<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

18 – 65 Jahre Männer und Frauen ohne körperliche oder<br />

handwerkliche Berufstätigkeit (Tätigkeiten am<br />

Schreibtisch/PC)<br />

- Architekt/in<br />

- Bäcker/in, Konditor/in<br />

- Bauunternehmer/in (nur aufsichtführend)<br />

- Chemielaborant/in (nur aufsichtführend, ohne<br />

explosive Stoffe)<br />

- Detektiv/in (ohne Waffe)<br />

- Fotograf/in<br />

- Friseur/in<br />

- Goldschmied/in<br />

- Graveur/in<br />

- Hausmann, Hausfrau<br />

- Ingenieur/in<br />

- Pilot/in und Bordpersonal (Sonderrisiko)<br />

- Uhrmacher/in<br />

- Wach- und Sicherheitsfachmann/-frau<br />

PVAG und VÖDAG:<br />

- Bundeswehr ab Leutnant/Leutnant zur See<br />

- Bundespolizei Verwaltung<br />

- Feuerwehr ab Inspektor<br />

- Polizei/Bundespolizei ab Kommissar<br />

- Zoll<br />

Gefahrengruppe B<br />

Eintrittsalter<br />

18 – 65 Jahre<br />

Beschreibung/Berufsgruppen<br />

Männer und Frauen mit körperlicher oder<br />

handwerklicher Berufstätigkeit (auch wenn nur<br />

gelegentlich)<br />

- Handwerker/in (auch Meister/in), <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong><br />

Voraussetzungen der Gefahrengruppe S erfüllen<br />

- Chemielaborant/in (Umgang mit ätzenden, giftigen,<br />

leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen)<br />

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