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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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5 Betriebliche Gruppen-UV (Tarif 100)<br />

Die Vertragsführung kann in der betrieblichen Gruppen-UV grundsätzlich nur mit<br />

Namensnennung erfolgen.<br />

Sie kann mit dem einzelnen Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer mit den folgenden<br />

Deckungsumfängen abgeschlossen werden:<br />

• 24-Stunden-Schutz (Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes)<br />

• Berufs- und Wegeunfälle<br />

• nur Berufsunfälle<br />

Erhöhte Gliedertaxen<br />

Bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression oder Invalidität mit Progression 250 besteht<br />

innerhalb der betrieblichen Gruppen-UV <strong>die</strong> Möglichkeit, erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe,<br />

Handwerker (Arm und Arm/Bein) und Musiker zu versichern. Die einzelnen Prozentsätze<br />

entnehmen Sie bitte den Tabellen „Erhöhte Gliedertaxen“.<br />

Tarif 110 (24-Stunden-Schutz)<br />

Versicherungsumfang<br />

Der Versicherungsschutz gilt <strong>für</strong> alle Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes.<br />

Tarif 120 (Berufs- und Wegeunfälle)<br />

Versicherungsumfang<br />

Der Versicherungsschutz gilt nur <strong>für</strong> Berufs- und Wegeunfälle.<br />

Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall eines Pflicht- oder freiwillig Versicherten von dem<br />

Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wird. Der<br />

Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />

selbst durch rein private oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von<br />

Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />

Tarif 130 (nur Berufsunfälle)<br />

Versicherungsumfang<br />

Der Versicherungsschutz gilt nur <strong>für</strong> Berufsunfälle.<br />

Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall eines Pflicht- oder freiwillig Versicherten von dem<br />

Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Arbeitsunfall anerkannt wird. Wegeunfälle sind<br />

nicht mitversichert.<br />

Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen<br />

Für <strong>die</strong> Tarife der betrieblichen Gruppen-UV sind <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einzel-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

geltenden Richtlinien anzuwenden. Übt eine Personengruppe Tätigkeiten aus, <strong>die</strong><br />

verschiedenen Gefahrengruppen zuzuordnen sind, ist der Beitrag der jeweils höheren<br />

Gefahrengruppe zu berechnen.<br />

Wir unterscheiden <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G und V<br />

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