Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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5 Betriebliche Gruppen-UV (Tarif 100)<br />
Die Vertragsführung kann in der betrieblichen Gruppen-UV grundsätzlich nur mit<br />
Namensnennung erfolgen.<br />
Sie kann mit dem einzelnen Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer mit den folgenden<br />
Deckungsumfängen abgeschlossen werden:<br />
• 24-Stunden-Schutz (Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes)<br />
• Berufs- und Wegeunfälle<br />
• nur Berufsunfälle<br />
Erhöhte Gliedertaxen<br />
Bei der Leistungsart Invalidität ohne Progression oder Invalidität mit Progression 250 besteht<br />
innerhalb der betrieblichen Gruppen-UV <strong>die</strong> Möglichkeit, erhöhte Gliedertaxen <strong>für</strong> Heilberufe,<br />
Handwerker (Arm und Arm/Bein) und Musiker zu versichern. Die einzelnen Prozentsätze<br />
entnehmen Sie bitte den Tabellen „Erhöhte Gliedertaxen“.<br />
Tarif 110 (24-Stunden-Schutz)<br />
Versicherungsumfang<br />
Der Versicherungsschutz gilt <strong>für</strong> alle Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes.<br />
Tarif 120 (Berufs- und Wegeunfälle)<br />
Versicherungsumfang<br />
Der Versicherungsschutz gilt nur <strong>für</strong> Berufs- und Wegeunfälle.<br />
Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall eines Pflicht- oder freiwillig Versicherten von dem<br />
Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wird. Der<br />
Versicherungsschutz entfällt, wenn <strong>die</strong> normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg<br />
selbst durch rein private oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von<br />
Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird.<br />
Tarif 130 (nur Berufsunfälle)<br />
Versicherungsumfang<br />
Der Versicherungsschutz gilt nur <strong>für</strong> Berufsunfälle.<br />
Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall eines Pflicht- oder freiwillig Versicherten von dem<br />
Träger der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> als Arbeitsunfall anerkannt wird. Wegeunfälle sind<br />
nicht mitversichert.<br />
Einstufung in <strong>die</strong> Gefahrengruppen<br />
Für <strong>die</strong> Tarife der betrieblichen Gruppen-UV sind <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einzel-<strong>Unfallversicherung</strong><br />
geltenden Richtlinien anzuwenden. Übt eine Personengruppe Tätigkeiten aus, <strong>die</strong><br />
verschiedenen Gefahrengruppen zuzuordnen sind, ist der Beitrag der jeweils höheren<br />
Gefahrengruppe zu berechnen.<br />
Wir unterscheiden <strong>die</strong> Gefahrengruppen A, B, S, G und V<br />
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