Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen in der betrieblichen Gruppen-UV<br />
(Tarif 100)<br />
Einschluss von Infektionen gemäß Infektionsklausel<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und<br />
Laserstrahlen<br />
Einschluss von Infektionen (<strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren)<br />
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Einschluss von Gesundheitsschäden durch Infektionen (berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />
Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel<br />
kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert werden:<br />
• Polizeibeamte<br />
• Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Polizei, Justiz und des Zolls<br />
• Feuerwehrmänner<br />
• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahnmedizin<br />
• Tierärzte und Studenten der Tierheilkunde<br />
• Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen, Arzthelferinnen<br />
• Ergo-Therapeuten, Physiotherapeuten<br />
• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung<br />
Funktionsdiagnostik (F) und Radiologie (R)<br />
• Rettungsassistenten, Rettungssanitäter<br />
• Heilpraktiker<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />
(berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> besonderen Gefahren durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />
sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen ausgesetzt sind, wird der Versicherungsschutz<br />
<strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte<br />
ultraviolette Strahlen erweitert. Die Röntgenklausel kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe<br />
mitversichert werden:<br />
• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahn- und Tiermedizin<br />
• Heilpraktiker, Hebammen,<br />
• Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzthelferinnen<br />
• Zahntechniker, Medizinisch-TechnischeAssistenen (MTA) mit der Spezialisierung<br />
Funktionsdiagnostik (F) und Radiologie (R)<br />
Einschluss von Gesundheitsschäden durch Infektionen <strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren<br />
(berufsabhängig)<br />
Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />
Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel<br />
kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert werden:<br />
• Chemiker<br />
• Desinfektoren<br />
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