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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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3.2 Leistungserweiterungen <strong>für</strong> bestimmte Berufsgruppen in der betrieblichen Gruppen-UV<br />

(Tarif 100)<br />

Einschluss von Infektionen gemäß Infektionsklausel<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und<br />

Laserstrahlen<br />

Einschluss von Infektionen (<strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren)<br />

<br />

<br />

<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Infektionen (berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />

Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel<br />

kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert werden:<br />

• Polizeibeamte<br />

• Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete der Polizei, Justiz und des Zolls<br />

• Feuerwehrmänner<br />

• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahnmedizin<br />

• Tierärzte und Studenten der Tierheilkunde<br />

• Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen, Arzthelferinnen<br />

• Ergo-Therapeuten, Physiotherapeuten<br />

• Zahntechniker, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA) mit der Spezialisierung<br />

Funktionsdiagnostik (F) und Radiologie (R)<br />

• Rettungsassistenten, Rettungssanitäter<br />

• Heilpraktiker<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />

(berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> besonderen Gefahren durch Röntgen- und Laserstrahlen<br />

sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen ausgesetzt sind, wird der Versicherungsschutz<br />

<strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte<br />

ultraviolette Strahlen erweitert. Die Röntgenklausel kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe<br />

mitversichert werden:<br />

• Ärzte (Fachärzte), Medizinstudenten einschließlich Zahn- und Tiermedizin<br />

• Heilpraktiker, Hebammen,<br />

• Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzthelferinnen<br />

• Zahntechniker, Medizinisch-TechnischeAssistenen (MTA) mit der Spezialisierung<br />

Funktionsdiagnostik (F) und Radiologie (R)<br />

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Infektionen <strong>für</strong> Chemiker und Desinfektoren<br />

(berufsabhängig)<br />

Für bestimmte Berufsgruppen, <strong>die</strong> einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, wird der<br />

Versicherungsschutz <strong>für</strong> Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert. Die Infektionsklausel<br />

kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> nachfolgenden Berufe mitversichert werden:<br />

• Chemiker<br />

• Desinfektoren<br />

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