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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Besonderheit <strong>für</strong> das Tagegeld ab 8. Tag:<br />

Innerhalb der Karenzzeit wird das Tagegeld auch <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, in der sich der<br />

Versicherte in stationärer Krankenhausbehandlung befindet.<br />

TG 43 - ab 43. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 42 Tagen)<br />

Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Für <strong>die</strong> Bemessung des<br />

Grades der Beeinträchtigung ist <strong>die</strong> Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten<br />

maßgebend. Das Tagegeld wird längstens <strong>für</strong> 365 Tage gezahlt, vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Zulagenersatz ab 8. Tag (nur PVAG/VÖDAG)<br />

Der Zulagenersatz ab dem 8. Tag kann nur in Verbindung mit einer der folgenden<br />

Leistungsarten versichert werden:<br />

• Invalidität<br />

und / oder<br />

• Unfallrente<br />

Entfällt aufgrund einer ununterbrochenen, unfallbedingten und hundertprozentigen<br />

Arbeitsunfähigkeit eine bis zum Unfall erhaltene Zulage, zahlen wir ab dem 8. Tag eine<br />

wöchentliche Pauschalsumme <strong>für</strong> jede angefangene Woche der unfallbedingten<br />

Arbeitsunfähigkeit, maximal <strong>für</strong> 365 Tage, vom 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit an gerechnet. Für<br />

<strong>die</strong> ersten 7 Tage der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit erfolgt keine Zahlung.<br />

In Anlehnung an <strong>die</strong> tatsächlichen, durchschnittlich bezogenen, wöchentlichen Zulagen kann<br />

der Kunde <strong>die</strong> folgenden wöchentlichen Pauschalsummen vereinbaren:<br />

25 EUR / 50 EUR<br />

Kosmetische Operationen<br />

Kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen sind in Höhe von 7.500 EUR ohne<br />

zusätzlichen Beitrag mitversichert.<br />

Die Operationen und <strong>die</strong> klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf<br />

des 5. Jahres nach dem Unfall erfolgt sein. Bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor<br />

Vollendung des 21. Lebensjahres.<br />

Bergungskosten<br />

Bergungskosten sind in Höhe von 7.500 EUR ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.<br />

Diese werden aufgewendet <strong>für</strong> Suchaktionen nach Unfallverletzten, bei Rettung von<br />

Unfallverletzten und deren Verbringung ins nächste Krankenhaus einschließlich der<br />

notwendigen zusätzlichen Kosten, <strong>die</strong> infolge des Unfalles <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rückfahrt zum Heimatort<br />

entstehen, sowie <strong>für</strong> den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort.<br />

Reha-Management (nur in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>)<br />

Das Reha-Management ist in der betrieblichen Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong> mitversichert, wenn<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> versicherte/n Person/en <strong>die</strong> Leistungsart „Invalidität“ in Höhe von mindestens 50.000<br />

EUR versichert ist.<br />

Bestimmte Frakturen mit Nervenschädigungen oder Gelenkfrakturen bzw. eine vollstationäre,<br />

zusammenhängende Heilbehandlung von mindestens 10 Tagen oder eine voraussichtliche<br />

mindestens 20%ige dauernde, unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen<br />

Leistungsfähigkeit führen zur Leistungspflicht.<br />

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