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Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...

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Genesungsgeld<br />

Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird Genesungsgeld <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an<br />

dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer<br />

Heilbehandlung befand.<br />

Anspruch auf Genesungsgeld besteht <strong>für</strong> längstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.<br />

Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind<br />

keine vollstationäre Krankenhausbehandlung.<br />

Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />

Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten<br />

Versicherungssumme gezahlt, wenn aufgrund eines Unfalles z. B. folgende schwere<br />

Verletzungen auftreten:<br />

- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,<br />

- Amputation mind. des ganzen Fußes oder der ganzen Hand,<br />

- Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesner Hirnprellung (Contusio) oder<br />

Hirnblutung,<br />

- schwere Mehrfachverletzung / Polytrauma,<br />

Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten<br />

gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder<br />

Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:<br />

Bruch eines langen Röhrenknochens,<br />

Bruch des Beckens,<br />

Bruch der Wirbelsäule,<br />

gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs<br />

- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche<br />

- Erblindung bzw. hochgradige Sehbehinderung beider Augen.<br />

Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom<br />

Unfalltage an gerechnet.<br />

Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (nur PVAG / VÖDAG, nur in der betrieblichen<br />

Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>, nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsgruppe „Feuerwehr)<br />

Die Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten<br />

Versicherungssumme gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person infolge eines unter den Vertrag<br />

fallenden Unfalles in Ausübung ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />

• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen<br />

Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter<br />

Gesundheitsschädigungen erlitten hat,<br />

oder<br />

• Schuss- und/oder Stichverletzungen erlitten hat, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />

<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen<br />

geführt haben.<br />

Tagegeld ab 8. Tag bzw. ab 43. Tag<br />

Das Tagegeld wird bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der<br />

ärztlichen Behandlung gezahlt, und zwar bei<br />

TG 8<br />

- ab 8. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 7 Tagen)<br />

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