Handbuch für die Unfallversicherung 2013 - SIGNAL IDUNA ...
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Genesungsgeld<br />
Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wird Genesungsgeld <strong>für</strong> jeden Kalendertag gezahlt, an<br />
dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer<br />
Heilbehandlung befand.<br />
Anspruch auf Genesungsgeld besteht <strong>für</strong> längstens 3 Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.<br />
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen sind<br />
keine vollstationäre Krankenhausbehandlung.<br />
Sofortleistung bei Schwerverletzungen<br />
Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten<br />
Versicherungssumme gezahlt, wenn aufgrund eines Unfalles z. B. folgende schwere<br />
Verletzungen auftreten:<br />
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,<br />
- Amputation mind. des ganzen Fußes oder der ganzen Hand,<br />
- Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesner Hirnprellung (Contusio) oder<br />
Hirnblutung,<br />
- schwere Mehrfachverletzung / Polytrauma,<br />
Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten<br />
gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder<br />
Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:<br />
Bruch eines langen Röhrenknochens,<br />
Bruch des Beckens,<br />
Bruch der Wirbelsäule,<br />
gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs<br />
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche<br />
- Erblindung bzw. hochgradige Sehbehinderung beider Augen.<br />
Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom<br />
Unfalltage an gerechnet.<br />
Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete (nur PVAG / VÖDAG, nur in der betrieblichen<br />
Gruppen-<strong>Unfallversicherung</strong>, nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsgruppe „Feuerwehr)<br />
Die Sofortleistung <strong>für</strong> Vollzugsbe<strong>die</strong>nstete wird in Höhe der hier<strong>für</strong> vereinbarten<br />
Versicherungssumme gezahlt, wenn <strong>die</strong> versicherte Person infolge eines unter den Vertrag<br />
fallenden Unfalles in Ausübung ihrer <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit<br />
• während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen<br />
Verkehrsunfall und/oder durch einen Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftäter<br />
Gesundheitsschädigungen erlitten hat,<br />
oder<br />
• Schuss- und/oder Stichverletzungen erlitten hat, an denen ein Dritter beteiligt war,<br />
<strong>die</strong> zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung von mindestens 3 Tagen<br />
geführt haben.<br />
Tagegeld ab 8. Tag bzw. ab 43. Tag<br />
Das Tagegeld wird bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der<br />
ärztlichen Behandlung gezahlt, und zwar bei<br />
TG 8<br />
- ab 8. Tag nach Behandlungsbeginn (Karenzzeit von 7 Tagen)<br />
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